Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
78357.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
17.04.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/413/2018
öffentlich
11.04.2018
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2017 gemäß § 95 (3) GO
NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.04.2018
02.05.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2017 wurde
gem. § 95 Abs. 3 GO NRW form- und fristgerecht am 23. März 2018 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs.
3 S. 2 GO NRW leitet der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 hiermit dem Rat zur Feststellung zu.
Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses
dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschlussentwurf nach §
101 GO NRW zu prüfen und bedient sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen
Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt). Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2017. Der Rat hat schließlich den geprüften Jahresabschlussentwurf bis spätestens zum 31.12.2018 durch Beschluss festzustellen.
Insbesondere das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom
01.01. - 31.12.2017 sowie weitere Details zur Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz zum 31.12.2017 werden in der Sitzung ergänzend vorgestellt.
Aufgrund der noch stattfindenden nicht öffentlichen Prüfung des vorgelegten Jahresabschlussentwurfes durch die örtliche Rechnungsprüfung können jedoch in der Sitzung nur Eckpunkte dargestellt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist vom Bürgermeister formgerecht
zugeleitet worden.
2.
Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses
hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient
(§ 101 Abs. 8 GO NRW).“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Entwurf des Jahresabschlusses 2017
(wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet)
Vorlage A 20/413/2018 der Stadt Erkelenz
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