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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
78354.pdf
Größe
588 kB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
25.04.18, 22:55
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/412/2018 öffentlich 13.04.2018 Amt 20 Stefanie Rolfs Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art) Beratungsfolge: Datum Gremium 26.04.2018 02.05.2018 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 16. März 2018 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt: „Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen." Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz zum 31.12.2017 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden. Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2016 zum 31. Dezember 2017 dargestellt. Jahres-abschluss 31. 12. 2016 Euro Jahres-abschluss 31. 12. 2017 Euro +/Euro Aktiva A. Anlagevermögen Grundstücke und Bauten Techn. Anlagen und Maschinen 247.026,17 16.140,00 231.108,12 12.485,00 - 15.918,05 - 3.655,00 862,81 722,98 -139,83 264.028,98 244.316,10 - 19.712,88 184.914,98 73.065,10 -25.857,47 184.914,98 47.207,63 -27.438,44 0,00 - 25.857,47 -1.580,97 2.100,00 2.500,00 +400,00 5.403,98 24.115,47 286,92 3.030,13 34.101,80 0,00 -2.373,85 +9.986,33 -286,92 264.028,98 244.316,10 - 19.712,88 B. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Passiva A. Eigenkapital Widmungskapital Gewinnvortrag Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz Sonstige Verbindlichkeiten Vorlage A 20/412/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Der Jahresfehlbetrag 2017 beträgt 27.438,44 € (Vorjahr: 25.857,47 €). Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „a) Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017, abschließend in Aktiva und Passiva mit 244.316,10 € wird festgestellt. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 27.438,44 € (Erträge 28.983,59 €, Aufwendungen 56.422,03 €), wird festgestellt. c) Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 16. März 2018 für das Jahr 2017 Entlastung erteilt. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2017 mit Bilanz zum 31.12.2017 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. 31.12.2017 Vorlage A 20/412/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3