Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
78336.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
17.04.18, 22:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Baubetriebs- und Grünflächenamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 60/107/2018
öffentlich
09.04.2018
Amt 60 Stefan Heinrichs
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz
vom 10.03.2018
hier: Nachpflanzung von Bäumen auf dem Markt und in der Fußgängerzone
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.04.2018
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 10.03.2018 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag
zur Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss gestellt. Es wird folgendes beantragt: „Die Verwaltung wird beauftragt, in der Fußgängerzone die geschlagenen
Bäume durch neue Bäume zu ersetzen. Vor dem Alten Rathaus wird eine neue Linde
gepflanzt. Es wird eine Konzeption für Neupflanzungen in innerörtlichen Lagen (z.B.:
Südpromenade, Kölner Str., Rosenstraße, Burgstraße, Anton-Heinen-Str., Glück-aufStr., Stadtpark, Westpromenade) erstellt.“
Begründet wird der Antrag damit, dass Alleen und anderes städtisches Grün Zug um
Zug verschwinden und die Innenstadt mehr und mehr zur Steinwüste werde. Dadurch fühlten sich viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Als weitere Aspekte werden die Verbesserung des Stadtklimas und eine höhere
Aufenthaltsqualität in begrünten Innenstädten angeführt. Dies hätten bereits die verantwortlichen Stadtplaner von Erkelenz in früheren Zeiten erkannt, was Fotos aus
den 30er und 50er Jahren des letzten Jahrhunderts belegen sollen. Als Beispiele
werden der Franziskanerplatz genannt und der Promenadenring um den Stadtkern
mit seinen Alleebäumen sowie die Linden am Alten Rathaus.
Stellungnahme der Verwaltung:
Unbestritten haben Bäume wichtige bioökologische, gliedernde, belebende und auch
gestalterische Funktionen. Sie prägen im Wesentlichen den städtischen Lebensraum
und erweitern ihn auch für die Tierwelt. Um das Begrünungsziel und die beschriebenen Funktionen erreichen zu können, ist der erforderliche Bedarf an ober- und unter-
irdischen Raum zur Verfügung zu stellen und bei jeder umsichtigen, regelkonformen
Planung zu berücksichtigen. Sowohl die gängigen DIN-Angaben als auch Forschungsergebnisse fordern diesbezüglich eine Pflanzgrubenbauweise von 12 cbm
Mindestgröße. Diese Maßgaben werden noch unterstrichen von gutachterlichen Stellungnahmen, insbesondere auch im Stadtgebiet Düsseldorf nach den letzten verheerenden Sturmfolgen des Sturmtiefs „Ela“ 2014.
In innerstädtischen Lagen mit heterogenen, vielfach verdichteten und konfliktreichen
Ver- und Entsorgungsleitungen, entwickeln sich derartige Forderungen oftmals allerdings zu Problemen. So decken sich nach dem DVGVV-Merkblatt 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ die oberirdischen Wunschvorstellungen häufig
nicht mit der unterirdischen Realität.
Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, nach den o.a. Maßgaben Baumstandorte mit
funktionierenden Lebensraum für die Nachpflanzungen zur Verfügung zu stellen. Im
Konfliktfall werden vielfach im Einvernehmen mit den Leitungsträgern probate Wurzelschutz- und Wurzelleitplatten eingesetzt, aber auch – soweit vertretbar –Kompromisse zu Lasten eines optimalen Standortes für den Baum eingegangen, um doch
eine Nach- oder Neupflanzung zu ermöglichen.
Bei den geschlagenen Bäumen in der Fußgängerzone, Kölner Str., handelt es sich
um drei Kugelahornbäume, die stark geschädigt bzw. bereits abgestorben waren. Die
Standorte im Bereich der Fußgängerzonen mit den sehr kleinen Baumscheiben sind
für die Bäume sehr problematisch, so dass zunächst keine Nachpflanzungen vorgenommen wurden. Überlegungen, die Standorte zu verbessern, indem man z.B. die
Baumscheiben vergrößert, führten aus verschiedenen Gründen (Kanalisation, Leitungsproblematik, Platzverhältnisse) bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis. Jetzt
kommen private Baumaßnahmen (Kaisers) in diesem Bereich sowie absehbare Sanierungsmaßnahmen im Bereich Kanal und Straße hinzu, die in den nächsten Jahren
notwendig werden. Schon allein aus diesen Gründen macht es zurzeit keinen Sinn,
neue Bäume an diesen ohnehin schon problematischen Standorten zu pflanzen. Im
Übrigen wurden bereits vor Jahren im oberen Bereich der Kölner Straße 10 Standorte für Amberbäume neu geschaffen. Ein fehlender Amberbaum zwischen Amtsgericht und Volksbank wurde mittlerweile nachgepflanzt.
An zwei großen Linden auf dem Erkelenzer Marktplatz wurden im vergangenen Jahr
Baumkontrollen mit anschl. Zugproben durchgeführt, weil erhebliche Zweifel an der
Verkehrssicherheit der Bäume bestanden. Bei der Auswertung der Messergebnisse
stellte sich heraus, dass eine Linde "in hohem Maße bruch- und kippgefährdet" war.
Wegen der unmittelbar bevorstehenden Burgkirmes wurde diese Linde kurzfristig
gefällt. Überlegungen für eine Nachpflanzung an gleicher Stelle führten anschl. zu
keinem positiven Ergebnis. Eine Neupflanzung an diesem Standort würde eine erheblich größere Baumscheibe erfordern. Dies wäre aufgrund der Platzverhältnisse
und wegen der vielen Veranstaltungen in diesem Bereich kaum zu realisieren. Zudem wären auch hier Leitungskonflikte und weitere Probleme mit der vorhandenen
Ausstattung zu erwarten. Aus diesen Gründen und weil noch immer fünf weitere Linden in diesem Bereich stehen, wurde entschieden, keine neue Linde an dieser Stelle
zu pflanzen und damit letztendlich auch den nunmehr offenen Blick auf das Alte Rathaus zu erhalten. Gleichwohl werden zurzeit alleine 11 neue Linden gepflanzt (Ziegelweiherpark, Antwerpener Str., Klimaschutzsiedlung, OEM), die aufgrund der
Spendenaktion des Karnevalsprinzen 2018 gespendet wurden.
Vorlage A 60/107/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Sowohl bei der Umgestaltung des Franziskanerplatzes als auch bei den durchgeführten Straßenbaumaßnahmen in den aufgeführten Straßen wie Anton-Heinen-Str.,
Rosenstraße, Kölner Str., Glück-auf-Str. (teilweise), handelt es sich um vom Rat der
Stadt Erkelenz beschlossene Maßnahmen, über die im Vorfeld ausführlich informiert
wurde und die nach öffentlichen Diskussionen und in Abstimmung mit den Anwohnern von den politischen Gremien mehrheitlich beschlossen wurden. Im Übrigen sind
im Rahmen dieser Baumaßnahmen auch zahlreiche Bäume neu gepflanzt bzw. entnommene Bäume soweit möglich und sinnvoll ersetzt worden (Rosenstr. Westpromenade, Nordpromenade). Wer sich heute die Innenstadt von oben ansieht, wird feststellen, dass Erkelenz nach wie vor eine sehr grüne Stadt ist. Ein weiteres Konzept
für Neupflanzungen in der Innenstadt macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn,
vor allem auch deshalb, weil bei sämtlichen städtischen Baumaßnahmen auch die
Grünflächenplanung und damit auch die Nach- bzw. Neupflanzung von Bäumen mit
berücksichtigt wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzulehnen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Verwaltung wird beauftragt, in der Fußgängerzone die geschlagenen Bäume
durch neue Bäume zu ersetzen. Vor dem alten Rathaus wird eine neue Linde gepflanzt. Es wird eine Konzeption für Neupflanzungen in innerörtlichen Lagen (z.B.:
Südpromenade, Kölner Str., Rosenstraße, Burgstraße, Anton-Heinen-Str., Glück-aufStr., Stadtpark, Westpromenade) erstellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Nachpflanzungen belaufen sich auf ca.
5.000,00 EURO. Die erforderlichen Mittel können über Produktsachkonto
120101522130 bereitgestellt werden.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom
10.03.2018
Vorlage A 60/107/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3