Daten
Kommune
Weilerswist
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1,2 MB
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17.04.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
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www.kinderfreundliche-kommunen.de
KINDERFREUNDLICHE
KOMMUNEN
UN-Kinderrechtskonvention
lokal umsetzen
Eine Initiative von
2
Inhalt
Vorwort ...... 3
Die kinderfreundlichen Kommunen als Teil einer kinderfreundlichen Welt ...... 4
Die Child-friendly Cities Initiative ...... 4
Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland ...... 5
Die neun Bausteine als internationaler Standard ...... 6
Die Schritte zur kinderfreundlichen Kommune ...... 8
Die Standortbestimmung ...... 9
Die Beteiligungsmethode stadtspielerJUGEND ...... 10
Die Beteiligungsmethode Kinderfragebogen ...... 12
Der Aktionsplan ...... 14
Der Verein ...... 15
Die Sachverständigenkommission ...... 15
Impressum
2013
Kinderfreundliche Kommunen –
Verein zur Förderung der Kinderrechte in
den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V.
Höninger Weg 104
50969 Köln
Verantwortlich: Dr. Heide-Rose Brückner
Titelfoto: mandygodbehear.clipdealer.com
Gefördert vom
3
Vorworte
1992 hat sich Deutschland verpflichtet, die UN-Konvention über die Rechte
des Kindes umzusetzen. Seither gibt
es viele Bestrebungen, diesem Thema
die entsprechende Aufmerksamkeit
zukommen zu lassen. In den letzten
Jahren arbeiten das Deutsche Komitee
für UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk daran,
den Verfassungsgesetzgeber, den Deutschen Bundestag, davon zu überzeugen, Kinderrechte als eigenen
Artikel in das Grundgesetz aufzunehmen.
Mit dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ haben sich beide Organisationen ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Die Initiative begleitet Kommunen, die die Rechte
der Kinder lokal umsetzen wollen. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ berät sie dabei, gibt ihnen Unterstützung und zeichnet sie für ihre Bemühungen aus.
Kinder wachsen in einer Gemeinschaft auf, die dafür
Verantwortung trägt, dass ihre Rechte verwirklicht werden. Diese Verantwortung liegt zu einem großen Teil in
der Hand der Kommunen, in denen die Kinder ihr Leben
verbringen. Sie müssen die Bedingungen und Voraussetzungen schaffen, dass Kinder in einem besonderen
Maße gefördert, geschützt und beteiligt werden.
Kommunen, die sich dem Verfahren „Kinderfreundliche
Kommune“ unterziehen, verpflichten sich, neun Bausteine, die sich international bewährt haben, umzusetzen. Die Bausteine haben in diesem Verfahren einen
besonderen Stellenwert. Im Mittelpunkt steht dabei die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Mit ihnen
gemeinsam findet die Kommune heraus, wie sie sich
in den nächsten Jahren kinder- und jugendfreundlicher
entwickeln kann.
Der aus einer Bestandsanalyse, Fragebögen und Beteiligungsverfahren entstandene Aktionsplan, in den
auch die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und
Jugendlichen eingeflossen sind, sichert eine schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
vor Ort. Dabei muss es im Wesentlichen gelingen, die
Grundsätze der Konvention, wie den Vorrang des Kindeswohls, im tagtäglichen Verwaltungshandeln zu verankern und Kinderrechte als politisches Handlungsfeld
zu etablieren.
Mit diesem Vorhaben kann es gelingen.
Anne Lütkes
Vorsitzende des Vereins
„Kinderfreundliche Kommunen e.V.“
Seit meiner Tätigkeit im UN-Ausschuss
für die Rechte der Kinder verfolge ich
die Initiativen zur Umsetzung der UNKinderrechtskonvention in Deutschland mit besonderer Aufmerksamkeit.
Das Vorhaben „Kinderfreundliche
Kommunen“ scheint mir ein sehr ambitioniertes Verfahren zu sein, das nicht nur den Gedanken der Kinderrechte in die Öffentlichkeit bringt,
sondern auch konkret den Kommunen Unterstützung
bei der Umsetzung bietet.
Im internationalen Rahmen orientieren sich die Länder an der Child-friendly Cities Initiative, die sich seit
1996 dafür einsetzt, Kommunen kinderfreundlicher zu
machen. Diese Initiative ist auch die Grundlage für das
Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland.
Es wird sehr interessant sein, welche Erfahrungen
die Kommunen in Deutschland machen, um der Verbreitung und Umsetzung der Kinderrechte gerecht zu
werden und welche Lösungen sie finden, um stärker
als bisher die jungen Bewohnerinnen und Bewohner
vor Ort in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Die
Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sind ein zentraler Dreh- und Angelpunkt in Kinderrechtsfragen.
Die Trägerschaft des Vorhabens durch zwei anerkannte Kinderrechtsorganisationen bietet die Gewähr, dass
jahrelange Erfahrungen der Kinderrechtepraxis in die
Arbeit des Vereins einfließen und das Know How an die
Kommunen weitergegeben werden kann.
Die Sachverständigenkommission wird mit großem Engagement die Aktivitäten der Kommunen verfolgen.
Prof. Dr. Lothar Krappmann
Vorsitzender der Sachverständigenkommission des
Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“
4
Die kinderfreundlichen
Kommunen als Teil einer
kinderfreundlichen Welt
Die UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über
die Rechte des Kindes) von 1989 ist Ausdruck des Bemühens, unsere Welt kinderfreundlicher zu gestalten.
Die Konvention wurde von Deutschland 1992 ratifiziert. Mit der Rücknahme der Vorbehalte 2010 gibt es
keine innerstaatlichen Anwendungsvorbehalte mehr.
Seitdem gilt die Konvention uneingeschränkt für alle
Kinder in Deutschland. Damit besteht die Verpflichtung, ihre Regelungen auf nationaler und lokaler Ebene
umzusetzen.
Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz
und zur Entwicklung der Kinder weltweit fest und stellt
die Wichtigkeit von Kindern, deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf
denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung,
den Vorrang der Interessen des Kindes sowie die Beteiligung von Kindern.
Seit den 1990er Jahren sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden, mit dem Ziel, die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Hier reiht sich
auch das Vorhaben Kinderfreundliche Kommunen ein,
das aus der weltweiten Child-friendly Cities Initiative
(CFCI) abgeleitet wird.
Die Child-friendly
Cities Initiative
Die internationale Child-friendly Cities Initiative (CFCI)
wird aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz in Istanbul
von 1996 (Habitat II) entwickelt. Die Mitgliedsstaaten
sind darin aufgerufen, das Kindeswohl vermehrt in
den Blickpunkt der kommunalen Politik zu rücken. Das
Recht von Kindern und Jugendlichen am politischen,
ökonomischen und sozialen Leben einer Gemeinde zu
partizipieren, wird darin unterstrichen.
Die Child-friendly Cities Initiative (CFCI) setzt sich seit
1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Die Umsetzung der Kinderrechte
erfolgt unter Beteiligung der in der Kommune lebenden
Kinder und Jugendlichen, damit ihre Ziele und Vorstellungen verbindlich werden. In Europa existiert ein Netzwerk kinderfreundlicher Städte und Gemeinden in Spanien, Frankreich, Italien, in der Schweiz und anderen
Staaten. Seit 2012 besteht in Deutschland das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ auf der Grundlage
der Child-friendly Cities Initiative.
Das UNICEF Innocenti Research Center in Florenz hat
die neun Bausteine als Grundlage für das weltweite
Vorhaben Child-friendly Cities entwickelt. Die Bausteine der Child-friendly Cities stellen sicher, dass die Kinderrechte und damit die Interessen von Kindern und
Jugendlichen in Politik, Verwaltung und im öffentlichen
Leben auf kommunaler Ebene verankert werden.
© stockbroker.clipdealer.com
www.childfriendlycities.org
5
Das Vorhaben
„Kinderfreundliche
Kommunen“ in Deutschland
Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ begleitet Kommunen in ihrer Absicht, die Rechte von Kindern
und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern zu stärken. Die praktische Umsetzung der in der UN -Kinderrechtskonvention verbrieften
Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung erfordert
den Blick auf den sozialen Nahraum von Kindern.
Ihr unmittelbares Lebensumfeld beeinflusst die Bedingungen des Aufwachsens und die Entwicklungschancen von Kindern am meisten. Die Verwirklichung der
Kinderrechte muss sich am Wohnort der Kinder beweisen – in den Städten und Gemeinden.
Bundes- und Landesgesetze können auf Basis der UNKinderrechtskonvention den Rahmen vorgeben. Doch
es sind die Kommunen, die konkrete Verbesserungen
erzielen können, damit die Kinder und Jugendlichen vor
Ort zu ihrem Recht kommen.
Die Bausteine einer kinderfreundlichen Kommune stellen sicher, dass die Kinderrechte im Leben und in der
Politik von Städten verankert werden. Das Vorhaben
„Kinderfreundliche Kommunen“ hilft den Städten und
Gemeinden bei der Erfüllung des Auftrages aus der UNKinderrechtskonvention.
Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine
gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für
UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks. Der Verein begleitet Kommunen bei der Entwicklung und Ausgestaltung eines mehrjährigen Prozesses, der die Kinderfreundlichkeit vor Ort nachhaltig verbessern soll.
Zur Umsetzung der Kinderrechte arbeitet die jeweilige
Kommune unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen einen Aktionsplan
aus. Vom Verein erhält sie dafür die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“.
Ein durchgängiges Prinzip des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“ ist die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Vorhabenentwicklung
und in den teilnehmenden Kommunen. So wurde der
Kinderfragebogen durch die Zielgruppe im Pretest und
in Einzelgesprächen überprüft.
Junge Menschen diskutieren den Aktionsplan ihrer
Kommune und gestalten dessen Umsetzung mit. Vor
Ort nehmen sie an Befragungen teil und bringen sich
über verschiedene Beteiligungsformate ein.
Auch in der Sachverständigenkommission, die den
Verein und die teilnehmenden Kommunen berät, sind
Jugendliche vertreten.
Beispiele für Beteiligungsformate
Schriftliche Befragung,
Interviews, Mal- und
Zeichenaktionen
Forscheraktionen,
Fotostreifzüge,
Kiez-Detektive
Jugendparlamente,
Kinder- und Jugendforen,
Runde Tische für mehr
Kinderfreundlichkeit,
Kinder- und Jugendfragestunde,
Jugendbeirat
Meckerkasten,
Dialog- und Kommunikationswände
Jugend-Check,
Spielplatzplanungsparty
Theater- und
Zirkusaktivitäten
Zukunftswerkstatt,
Ideenwerkstatt,
Planungszirkel
Medienorientierte
Partizipation
(Radio, Fernsehen,
Kinderzeitungen, ...)
6
Die neun Bausteine als
internationaler Standard
Für die weltweite Initiative Child-friendly Cities hat das
UNICEF Innocenti Research Centre Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales
Management unterstützen. Sie sind in neun Bausteinen zusammengefasst.
Die Bausteine einer kinderfreundlichen Kommune sind
international erprobte Kriterien dafür, wie die Kinderrechte in Städten und Gemeinden umgesetzt werden
können. Sie beschreiben notwendige Strukturen und
Maßnahmen, um die Mitwirkung und die Bedarfe von
Kindern und Jugendlichen in allen für junge Menschen
relevanten Themenfeldern der kommunalen Politik
zu verankern. Die Bausteine müssen für das Handeln
von Verwaltung und Bürgern verbindlich werden. Dazu
braucht es entsprechende Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse.
1. Beteiligung von Kindern
• Wie fördert die Kommune die aktive Beteiligung in
allen Angelegenheiten, die Kinder selbst betreffen
und die Teilnahme an Entscheidungsprozessen?
• Wie sichert die Kommune einen frühzeitigen, kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess
von Kindern und Jugendlichen?
• Wie geht die Kommune mit selbstorganisierten
Initiativen der Kinder und Jugendlichen um?
• Gibt es ein legitimiertes Kinder- und Jugendgremium, das die Kommune berät und in dem Kinder
und Jugendliche ihre Meinungen, Vorschläge und
Erfahrungen einbringen können?
© Kletterturm Lamboypark Stadt Hanau Medienzentrum
2. Kinderfreundliche Rahmengebung
• Welche Strukturen, Einrichtungen, Wege und Instrumente der Gesetzgebung schafft die Kommune für
kommunale Entscheidungsprozesse zur Umsetzung
von Kinderrechten?
• Was tut die Stadt, um die Umsetzung und Wirkung
der Maßnahmen und Regelungen für Kinder und
Jugendliche zu überprüfen?
• Welche Willkommenskultur hat die Stadt entwickelt,
um ein kinder- und jugendfreundliches Klima zu
gewährleisten?
© Stadt Wolfsburg
7
• Gibt es eine nachhaltige, lokale Kinder- und Jugendberichterstattung?
• Wie wird ein ressortübergreifendes Arbeiten im Hinblick auf Kinder- und Jugendinteressen ermöglicht?
4. Interessenvertretung für Kinder
• Welche dauerhaften Strukturen in der kommunalen
Verwaltung entwickelt die Kommune, um Kinder
interessen zu berücksichtigen?
• Gibt es einen „Kümmerer“, der die Interessen von
Kindern und Jugendlichen wahrnimmt?
© Stadt Köln
3. Übergreifender Aktionsplan
7. Regelmäßiger Bericht der
„Kinderfreundlichen Kommune“
• Gibt es eine nachhaltige, lokale Kinder- und Jugendberichterstattung?
• Was tut die Kommune dafür, dass alle Kinder
wissen, wo sie Hilfe bekommen?
• Was tut die Stadt, um die Umsetzung und Wirkung
der Maßnahmen und Regelungen für Kinder und
Jugendliche zu überprüfen?
5. Vorrang für das Kindeswohl
• Wie gewährleistet die Kommune, dass mit den
Ergebnissen der Evaluation weitergearbeitet wird?
• Wie sichert die Kommune einen permanenten
Prozess, der die vorrangige Berücksichtigung des
Kindeswohls bei Entscheidungen in der Gesetzgebung, Politik und Verwaltung garantiert?
8. Informationen über Kinderrechte
• Ist das Kindeswohl in allen Verfahren und
Regelungen der Kommune verankert?
• Wie beeinflussen die Kinderrechte das tagtägliche
Verwaltungshandeln?
• Wie stellt die Kommune sicher, dass die Kinderrechte durch kinder- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden?
• Was tut die Kommune dafür, damit alle Kinder ihre
Rechte kennen?
• Was tut die Kommune dafür, dass Kinder und
Jugendliche gesund aufwachsen?
• Was tut die Kommune dafür, dass sie wissen, wie
sie sich schützen und was sie gegen die Verletzung
ihrer Rechte unternehmen können?
6. Ausgewiesener Kinderetat
9. Unterstützung von
• Wie weist die Kommune eine angemessene
Ressourcenbindung für die Belange von Kindern
und Jugendlichen im Haushaltsplan aus?
• Gibt es ausreichend personelle und finanzielle
Ressourcen zur kontinuierlichen und langfristigen
Berücksichtigung der Belange von Kindern und
Jugendlichen?
Kinderrechtsorganisationen vor Ort
• Unterstützt die Kommune freie Träger, die sich für
die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von
Kindern einsetzen?
• Welche strategischen Partner gewinnt die
Kommune, um Kinderfreundlichkeit umzusetzen?
8
Die Schritte zur
kinderfreundlichen Kommune
Im nächsten Schritt erfolgt ein breiter Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Sie äußern unter
anderem in Workshops und mittels Befragung ihre
Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in der Kommune. Diese Erhebung dient
der Bedürfniserfassung aus Sicht der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung unterschiedlicher
Altersgruppen und sozialer Schichten.
Basierend auf den Ergebnissen der Standortbestimmung und der Workshops mit Kindern und Jugendlichen erstellt die Kommune einen ressortübergreifenden Aktionsplan. Er umfasst Ziele, konkrete Zeitpläne
und Verantwortlichkeiten für die einzelnen Vorhaben
und wird vom lokalen Parlament bestätigt. Der Aktionsplan bildet die Grundlage für die Formulierung einer
Zielvereinbarung zwischen der Verwaltung der Kommune und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“
Nach Beschlussfassung des Aktionsplans und Unterzeichnung der Zielvereinbarung darf sich die Stadt
„Kinderfreundliche Kommune“ nennen. In der Folgezeit
wird die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Berichten
vom Verein evaluiert.
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ gilt
vier Jahre lang. Danach kann ein weiterentwickelter Aktionsplan beschlossen und die Zielvereinbarung erneuert werden. So bleibt der Kommune die Auszeichnung
erhalten.
© Stadt Köln
Die teilnehmenden Kommunen müssen sechs Schritte
gehen. Zu Beginn des Vorhabens steht die Willenserklärung des Kommune und des örtlichen Parlaments,
sich an der Initiative zu beteiligen. Der zweite Schritt ist
die Standortbestimmung: Anhand eines Fragebogens
bestimmt die Kommune ihren Ist-Zustand in puncto
„Kinderfreundlichkeit“. Das Ergebnis wird vom Verein
und der Sachverständigenkommission ausgewertet.
Der Fragebogen beinhaltet ressortübergreifende Themen, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen
betreffen, und gibt einen soziodemografischen Überblick zur Kommune.
Die Schritte zur kinderfreundlichen Kommune
1.
Beschlussfassung der
Kommune
2.
Standortbestimmung
3.
4.
5.
6.
Lokale Beteiligungsverfahren
mit Kindern und Jugendlichen
Aktionsplan und Beschluss
der Kommune
Vergabe der Auszeichnung
für vier Jahre
Umsetzung/Prozessbegleitung und Prüfbericht
9
Die Standortbestimmung
Im zweiten Schritt führt die Kommune eine Standortbestimmung durch. Anhand eines Fragebogens stellen
sich die Kommune, die Sachverständigen und der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ einer intensiven
Diskussion zu den Stärken, Good-Practice-Projekten
und offenen Fragen der neun Bausteine. Die Themen
des Fragebogens für die Stadtverwaltung basieren auf
den Indikatoren aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.
© Nachwuchsarchäologen Stadt Hanau Medienzentrum
© Stadt Regensburg, Peter Ferstl
Die Standortbestimmung beinhaltet:
• Strukturdaten der Kommune
• Kinderrechte
• Spiel und Freizeit
• Bildung, Erziehung und Ausbildung
• Gesundheit und Kinderschutz
• Kinderfreundliche Verwaltung und Politik
• Partizipation
• Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität
• Familie und familienunterstützende Leistungen
• Internationale und Interkommunale
Zusammenarbeit
Der interdisziplinäre Ansatz verbindet klassische Sozialdaten mit Inhalten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie mit den Aufgabenstellungen aus der
UN-Kinderrechtskonvention. Außerdem wurden die
Dimensionen des kindlichen Wohlbefindens nach
UNICEF, die OECD-weit erhoben und verglichen werden,
weitgehend integriert.
Die Bearbeitung der Fragen erfordert ämterübergreifende Abstimmungen und Zuarbeiten. Die verschiedenen Themen ermöglichen der Verwaltung in neuer Art
und Weise, über die Belange von Kindern und Jugendlichen zu sprechen.
Die Beteiligungsmethode
stadtspielerJUGEND
© Büro stadt.menschen.berlin
Für die lokale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen können die Kommunen den stadtspielerJUGEND
nutzen. Es ist ein Werkzeug für die Stadtentwicklung,
die Bürgerbeteiligung, die Jugendarbeit und das Kommunikationstraining zugleich und basiert auf dem
stadtspieler. Dieser ist ein strategisches Brettspiel, bei
dem vier bis fünf Personen auf einem fiktiven Stadtplan
als Spielfeld eine Stadt frei nach eigenen Ideen, Erfahrungen und Vorstellungen entwickeln und kneten. Die
Stadtspieler schlüpfen dabei in verschiedene Rollen.
Die Spielenden gestalten die Stadt, erfinden sie neu
und erzählen Geschichten und setzen sich mit den Vorschlägen der Anderen auseinander.
Wichtig ist, dass die Ergebnisse aus dem Spiel, die
Lösungsideen, Verfahrensvorschläge oder Strategien
weiter genutzt werden können. Die Spielergebnisse
sollen den Kommunen helfen, Entscheidungen im Sinne der Bürger herbeizuführen. Das gelingt vor allem
dann, wenn die Entscheidungsträger in die Spielerunden eingeladen werden.
Die neue Spielfassung stadtspielerJUGEND wurde aus
dem Basisspiel von Jugendlichen für Jugendliche entwickelt und in Sprache und Spielablauf angepasst. Dieses
neue Beteiligungsinstrument bietet die Chance, eigene
Ideen zu diskutieren und deren Umsetzungschancen
auszuloten und wird damit zu einem Angebot der lokalen Jugendbeteiligungskultur. Jugendliche sind die
Mitspieler und einige auch Moderatoren. Sie definieren ihre Vorstellungen von Stadt, sie bringen über das
Spiel ihre Sichtweise in die verschiedenen Problemstellungen der Stadtteile und der Gesamtstadt ein. Die
Kommunen haben dadurch die Chance, durch Jugendliche konkrete Ziele zu identifizieren und Projekte zu
generieren, die in die jeweiligen lokalen Aktionspläne
eingebracht werden können. stadtspielerJUGEND kann
ebenso in Quartieren wie bei konkreten Planungsprojekten eingesetzt werden.
Arbeitsplätze
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StadtspielerJUGEND ist ein Projekt
des „Experimentellen Wohnungsund Städtebaus“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung (BMVBS) und
des Bundesinstituts für Bau,- Stadtund Raumforschung (BBSR).
© Büro stadt.menschen.berlin
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Themas in dieser Stadt
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Bearbeitung:
AUsbildUng
stadtspielerJUGEND wird auf einem Spielplan von
knapp 60 x 60 cm Größe gespielt. Je nach Stadt werden
Plangrundlagen in den Maßstabsbereichen 1:10.000
bis 1:25.000 gewählt und vereinfachend nachbearbeitet. Vier bis sechs Stadtteile wie das Zentrum/ die
bildUngAltstadt, Nordstadt, Industriegebiet oder Dörfer sind
dargestellt, wenn sie für die Jugendlichen von Bedeutung sind. Für diese Gebiete beschreiben mehrere SzeBeschreibenario-Karten die jeweiligen Chancen und Problemen
kurz den Stand
aus Sicht der Jugendlichen. Zu Spielbeginn werden
der Entwicklung
des oben genannten
Szenario-Karten und Themenkarten gezogen und vorThemas in dieser Stadt
gelesen, daraufhin entstehen erste geknetete Ideen.
30 Themenkarten beschreiben Stichworte von A wie
themenkarte
Ausbildung bis Z wie Zusammenleben. Die Mitspieler
stellen sich dann ihre Ideen gegenseitig vor und kneten
weitere Ideen. Anschließend besuchen sie sich gegenseitig mit ihren Spielfiguren. Sie werben für ihre Ideen,
denken sich Geschichten dazu aus und bewerten zum
Ende mit Wertungskärtchen alle Ideen:
Beschreibe
kurz den Stand
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des oben genannten
Themas in dieser Stadt
themenkarte
•
•
•
•
•
Wer hat die sozialste Idee?
Welches ist die ökonomischste Idee?
Was ist die ökologischste Idee?
Wer hat die nachhaltigste Idee?
Welche Ideen bieten die sinnvollste
Zusammenarbeit?
• Wer hat die pfiffigste Idee?
• Was ist der schönste Bau?
Spielabläufe und Regeln liegen in jugendgerechter
Form vor. Sie wurden von jugendlichen entwickelt und
getestet. Für die Anleitung und zur Dokumentation der
Ergebnisse gibt es methodische Hilfen.
Begleitet und mitentwickelt wurde
der Stadtspieler JUGEND durch das
Büro stadt.menschen.berlin.
Arbeitsplätze
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UmgAng
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Themas in dieser Stadt
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kurz den Stand
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„Baustein Stadtspieler“ ist ein
Projekt des „Experimentellen
Wohnungs- und Städtebaus“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
(BMVBS) und des Bundesinstituts
für Bau,- Stadt- und Raumforschung
(BBSR).
© Stadt Regensburg, Peter Ferstl
12
Die Beteiligungsmethode
Kinderfragebogen
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Aus den Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse auf die
Bekanntheit der Kinderrechte vor Ort ziehen. Ferner
gibt der Kinderfragebogen Hinweise darauf, inwieweit
sich die Perspektive der Kinder mit den Aussagen der
kommunalen Verwaltung in der Standortbestimmung
deckt. Deshalb werden ausgesuchte Fragen zum kindlichen Wohlbefinden gestellt. Die Auswertung erfolgt in
quantitativer und qualitativer Hinsicht.
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© Toni Anderfuhren
Hallo,
Als ein weiteres Instrument im Rahmen der lokalen Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche steht
den teilnehmenden Kommunen ein Kinderfragebogen
für die Altersgruppe der 10- bis 12-Jährigen zur Verfüer
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Der Kinderfragebogen ist mehrdimensional angelegt.
Einleitend wird nach dem Informationsstand der Kinder
gefragt. Fragen zur Mitbestimmung betreffen die drei
Ebenen Familie, Schule und Stadt. Angaben zum Freizeit-, Bewegungs- und Essverhalten der Kinder können
Hinweise auf konkrete Präventionsmaßnahmen geben.
Die befragten Kinder sollen auch ihre Sicherheitslage
einschätzen und angeben, bei wem sie in der Not Hilfe
suchen würden. Die Ergebnisse erhalten vor dem Hintergrund des Kinderschutzgesetzes eine besondere
Relevanz.
Hast du schon einmal von den Kinderrechten gehört?
© Stadt Regensburg, Peter Ferstl
13
Die offene Frage „Wenn du Bürgermeister wärst …“
liefert für jede Stadt eigene Antwortkategorien. Viele
Kinder äußern Wünsche zu Spiel- und Freizeitangeboten, zum Schulalltag, zur Gewaltprävention sowie zur
Verbesserung der Situation armer oder benachteiligter
Kinder. Einige möchten zunächst Befragungen zu den
Wünschen aller Kinder und Jugendlichen durchführen.
Wie oft kannst du in deiner Stadt mitbestimmen?
2,50 %
25,60 %
ja
ja
nein
nein
häufig
40,30 %
57,20 %
73,40 %
Wie zufrieden bist du mit ...?
… dem Freizeitangebot der Stadt?
… dem öffentlichen Nahverkehr?
… dem Schutz vor Gewalt?
… den Möglichkeiten gesund zu leben?
… den Möglichkeiten draußen zu spielen?
… den Möglichkeiten mitzubestimmen?
… deiner Stadt?
… deiner Wohnung?
… deiner Schule?
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sehr zufrieden
Wie ging es dir in letzter Zeit?
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37,10 %
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sehr gut
sehr schlecht
Recht auf Spiel,
Freizeit und Ruhe
Recht gesund
aufzuwachsen
Recht ohne Gewalt
aufzuwachsen
Grafiken: Wolfsburg 2013
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Der Aktionsplan
© Stadt Regensburg, Peter Ferstl
Nach dem Vorschlag der Sachverständigenkommission
an den Vorstand des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ entscheidet dieser über die Vergabe der
Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommunen“ für die
kommenden vier Jahre.
© Stadt Weil am Rhein
© Stadt Wolfsburg
Als vierter Schritt zu einer kinderfreundlichen Kommune muss die teilnehmende Stadt im Zusammenspiel
von Politik, Verwaltung, Unternehmen und privaten Organisationen einen Aktionsplan entwickeln.
Der Aktionsplan ist das Ergebnis aus der Standortbestimmung, den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren
der Kinder und Jugendlichen sowie aus den gemeinsamen Beratungsgesprächen mit dem Verein und den
Sachverständigen. Die von den Sachverständigen entwickelten Leitfragen bilden die Grundlage für die Beratungsgespräche in der Kommune.
Nach Sichtung aller Unterlagen und der Gespräche geben Verein und Sachverständige Empfehlungen für den
Aktionsplan.
Der Aktionsplan orientiert sich an den vier Schwerpunkten Vorrang des Kindeswohls, Rahmengebung,
Partizipation und Information, denen alle Inhalte der
neun Bausteine zugeordnet wurden.
Der Aktionsplan ist Leitbild und Maßnahmenkatalog
zugleich. Er bindet die Politik und Verwaltung im Sinne
der UN-Kinderrechtskonvention mit einer Beschlussfassung des Gemeinde- oder Stadtrates. Die Kommune
stellt dann den Antrag auf Auszeichnung, den die Sachverständigenkomission prüft.
© Verein „Kinderfreundliche Kommunen“
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Die Sachverständigenkommission
Der Verein
Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur
Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V.“ hat seinen Sitz und seine
Geschäftsstelle in Köln sowie ein Büro in Berlin. Der
Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Der Verein unterstützt aktiv Kommunen, die sich für die
im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte des Kindes formulierten Kinderrechte einsetzen
und dies dokumentieren wollen. Damit will der Verein
die Rechte der in Deutschland lebenden Kinder auf der
kommunalen Ebene stärken. Der Verein unterstützt und
begleitet die Bestandsaufnahme und die dazugehörige
Auswertung der Standortbestimmung der Kommunen,
die Durchführung von Workshops mit Kindern und Jugendlichen, die Festlegung eines Aktionsplans mit Zielvereinbarung für die Kommune sowie die Umsetzung
der Maßnahmen. Des Weiteren sorgt der Verein für
den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen,
organisiert Fortbildungen für kommunale Fachkräfte,
erstellt Leitfäden für den Aktionsplan, die Zielvereinbarung und das Prüfverfahren.
Auf Vorschlag der Sachverständigen vergibt der Verein
die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“. Er
begleitet die regionale und bundesweite Öffentlichkeitsarbeit und erstellt fachliche Broschüren und Materialien zum Vorhaben.
Die Sachverständigenkommission, ein interdisziplinäres Expertenteam, berät den Verein als Beirat mit seiner nationalen und internationalen Erfahrung und prüft
die Aktionspläne der teilnehmenden Kommunen.
Die Sachverständigen entwickeln Leitfragen für die
Standards einer kinderfreundlichen Kommune in
Deutschland. Sie beraten die teilnehmenden Kommunen insbesondere zu ihren Aktionsplänen. Sachverständige besuchen die Kommunen und sprechen Empfehlungen für die Auszeichnung aus.
Die Mitarbeit der Sachverständigen erfolgt ehrenamtlich.
Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission ist
Herr Prof. Dr. Lothar Krappmann, Kinderforscher am
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (bis 2001)
und Honorarprofessor für Soziologie der Bildung an
der Freien Universität. Von 2003-2011 Mitglied des UNKinderrechtsausschusses.
Mitglieder
Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
(Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
(Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder)
Vorstand
Vorsitzende: Anne Lütkes
Stellvertretende Vorsitzende: Andrea Tilgner
Stellvertretende Vorsitzende: Birgit Schmitz
Schatzmeister: Haimo Liebich
Geschäftsführung
Geschäftsführerin: Dr. Heide-Rose Brückner
Projektleiterin: Susanne Fuchs
Die Träger
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
Tel. +49 (0)30-386 93-0
Fax +49 (0)30-279 56 34
Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Höninger Weg 104
50969 Köln
Tel. +49 (0)221-936 50-0
Fax +49 (0)221-936 50-301
Kontakt:
Kinderfreundliche Kommune e.V. Verein zur Förderung der Kinderrechte
in den Städten und Gemeinden Deutschlands
Dr. Heide-Rose Brückner
Geschäftsführerin
Susanne Fuchs
Projektleiterin
Geschäftsstelle
Höninger Weg 104 50969 Köln
Tel. +49 (0)221-93650-0
Büro Berlin
Leipziger Straße 119
10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 – 20111624
info@kinderfreundliche-kommunen.de
www.kinderfreundliche-kommunen.de