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Beschlussvorlage (kfk-broschuere)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
1,2 MB
Erstellt
17.04.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01

Inhalt der Datei

www.kinderfreundliche-kommunen.de KINDERFREUNDLICHE   KOMMUNEN UN-Kinderrechtskonvention lokal umsetzen Eine Initiative von 2 Inhalt Vorwort ...... 3 Die kinderfreundlichen Kommunen als Teil einer kinderfreundlichen Welt ...... 4 Die Child-friendly Cities Initiative ...... 4 Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland ...... 5 Die neun Bausteine als internationaler Standard ...... 6 Die Schritte zur kinderfreundlichen Kommune ...... 8 Die Standortbestimmung ...... 9 Die Beteiligungsmethode stadtspielerJUGEND ...... 10 Die Beteiligungsmethode Kinderfragebogen ...... 12 Der Aktionsplan ...... 14 Der Verein ...... 15 Die Sachverständigenkommission ...... 15 Impressum 2013 Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V. Höninger Weg 104 50969 Köln Verantwortlich: Dr. Heide-Rose Brückner Titelfoto: mandygodbehear.clipdealer.com Gefördert vom 3 Vorworte 1992 hat sich Deutschland verpflichtet, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes umzusetzen. Seither gibt es viele Bestrebungen, diesem Thema die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. In den letzten Jahren arbeiten das Deutsche Komitee für UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk daran, den Verfassungsgesetzgeber, den Deutschen Bundestag, davon zu überzeugen, Kinderrechte als eigenen Artikel in das Grundgesetz aufzunehmen. Mit dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ haben sich beide Organisationen ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Die Initiative begleitet Kommunen, die die Rechte der Kinder lokal umsetzen wollen. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ berät sie dabei, gibt ihnen Unterstützung und zeichnet sie für ihre Bemühungen aus. Kinder wachsen in einer Gemeinschaft auf, die dafür Verantwortung trägt, dass ihre Rechte verwirklicht werden. Diese Verantwortung liegt zu einem großen Teil in der Hand der Kommunen, in denen die Kinder ihr Leben verbringen. Sie müssen die Bedingungen und Voraussetzungen schaffen, dass Kinder in einem besonderen Maße gefördert, geschützt und beteiligt werden. Kommunen, die sich dem Verfahren „Kinderfreundliche Kommune“ unterziehen, verpflichten sich, neun Bausteine, die sich international bewährt haben, umzusetzen. Die Bausteine haben in diesem Verfahren einen besonderen Stellenwert. Im Mittelpunkt steht dabei die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Mit ihnen gemeinsam findet die Kommune heraus, wie sie sich in den nächsten Jahren kinder- und jugendfreundlicher entwickeln kann. Der aus einer Bestandsanalyse, Fragebögen und Beteiligungsverfahren entstandene Aktionsplan, in den auch die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingeflossen sind, sichert eine schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vor Ort. Dabei muss es im Wesentlichen gelingen, die Grundsätze der Konvention, wie den Vorrang des Kindeswohls, im tagtäglichen Verwaltungshandeln zu verankern und Kinderrechte als politisches Handlungsfeld zu etablieren. Mit diesem Vorhaben kann es gelingen. Anne Lütkes Vorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ Seit meiner Tätigkeit im UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder verfolge ich die Initiativen zur Umsetzung der UNKinderrechtskonvention in Deutschland mit besonderer Aufmerksamkeit. Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ scheint mir ein sehr ambitioniertes Verfahren zu sein, das nicht nur den Gedanken der Kinderrechte in die Öffentlichkeit bringt, sondern auch konkret den Kommunen Unterstützung bei der Umsetzung bietet. Im internationalen Rahmen orientieren sich die Länder an der Child-friendly Cities Initiative, die sich seit 1996 dafür einsetzt, Kommunen kinderfreundlicher zu machen. Diese Initiative ist auch die Grundlage für das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland. Es wird sehr interessant sein, welche Erfahrungen die Kommunen in Deutschland machen, um der Verbreitung und Umsetzung der Kinderrechte gerecht zu werden und welche Lösungen sie finden, um stärker als bisher die jungen Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Die Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sind ein zentraler Dreh- und Angelpunkt in Kinderrechtsfragen. Die Trägerschaft des Vorhabens durch zwei anerkannte Kinderrechtsorganisationen bietet die Gewähr, dass jahrelange Erfahrungen der Kinderrechtepraxis in die Arbeit des Vereins einfließen und das Know How an die Kommunen weitergegeben werden kann. Die Sachverständigenkommission wird mit großem Engagement die Aktivitäten der Kommunen verfolgen. Prof. Dr. Lothar Krappmann Vorsitzender der Sachverständigenkommission des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ 4 Die kinderfreundlichen Kommunen als Teil einer kinderfreundlichen Welt Die UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes) von 1989 ist Ausdruck des Bemühens, unsere Welt kinderfreundlicher zu gestalten. Die Konvention wurde von Deutschland 1992 ratifiziert. Mit der Rücknahme der Vorbehalte 2010 gibt es keine innerstaatlichen Anwendungsvorbehalte mehr. Seitdem gilt die Konvention uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland. Damit besteht die Verpflichtung, ihre Regelungen auf nationaler und lokaler Ebene umzusetzen. Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz und zur Entwicklung der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von Kindern, deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, den Vorrang der Interessen des Kindes sowie die Beteiligung von Kindern. Seit den 1990er Jahren sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden, mit dem Ziel, die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Hier reiht sich auch das Vorhaben Kinderfreundliche Kommunen ein, das aus der weltweiten Child-friendly Cities Initiative (CFCI) abgeleitet wird. Die Child-friendly Cities Initiative Die internationale Child-friendly Cities Initiative (CFCI) wird aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz in Istanbul von 1996 (Habitat II) entwickelt. Die Mitgliedsstaaten sind darin aufgerufen, das Kindeswohl vermehrt in den Blickpunkt der kommunalen Politik zu rücken. Das Recht von Kindern und Jugendlichen am politischen, ökonomischen und sozialen Leben einer Gemeinde zu partizipieren, wird darin unterstrichen. Die Child-friendly Cities Initiative (CFCI) setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Die Umsetzung der Kinderrechte erfolgt unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen, damit ihre Ziele und Vorstellungen verbindlich werden. In Europa existiert ein Netzwerk kinderfreundlicher Städte und Gemeinden in Spanien, Frankreich, Italien, in der Schweiz und anderen Staaten. Seit 2012 besteht in Deutschland das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ auf der Grundlage der Child-friendly Cities Initiative. Das UNICEF Innocenti Research Center in Florenz hat die neun Bausteine als Grundlage für das weltweite Vorhaben Child-friendly Cities entwickelt. Die Bausteine der Child-friendly Cities stellen sicher, dass die Kinderrechte und damit die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Politik, Verwaltung und im öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene verankert werden. © stockbroker.clipdealer.com www.childfriendlycities.org 5 Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ begleitet Kommunen in ihrer Absicht, die Rechte von Kindern und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern zu stärken. Die praktische Umsetzung der in der UN -Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung erfordert den Blick auf den sozialen Nahraum von Kindern. Ihr unmittelbares Lebensumfeld beeinflusst die Bedingungen des Aufwachsens und die Entwicklungschancen von Kindern am meisten. Die Verwirklichung der Kinderrechte muss sich am Wohnort der Kinder beweisen – in den Städten und Gemeinden. Bundes- und Landesgesetze können auf Basis der UNKinderrechtskonvention den Rahmen vorgeben. Doch es sind die Kommunen, die konkrete Verbesserungen erzielen können, damit die Kinder und Jugendlichen vor Ort zu ihrem Recht kommen. Die Bausteine einer kinderfreundlichen Kommune stellen sicher, dass die Kinderrechte im Leben und in der Politik von Städten verankert werden. Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ hilft den Städten und Gemeinden bei der Erfüllung des Auftrages aus der UNKinderrechtskonvention. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks. Der Verein begleitet Kommunen bei der Entwicklung und Ausgestaltung eines mehrjährigen Prozesses, der die Kinderfreundlichkeit vor Ort nachhaltig verbessern soll. Zur Umsetzung der Kinderrechte arbeitet die jeweilige Kommune unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen einen Aktionsplan aus. Vom Verein erhält sie dafür die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“. Ein durchgängiges Prinzip des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“ ist die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Vorhabenentwicklung und in den teilnehmenden Kommunen. So wurde der Kinderfragebogen durch die Zielgruppe im Pretest und in Einzelgesprächen überprüft. Junge Menschen diskutieren den Aktionsplan ihrer Kommune und gestalten dessen Umsetzung mit. Vor Ort nehmen sie an Befragungen teil und bringen sich über verschiedene Beteiligungsformate ein. Auch in der Sachverständigenkommission, die den Verein und die teilnehmenden Kommunen berät, sind Jugendliche vertreten. Beispiele für Beteiligungsformate Schriftliche Befragung, Interviews, Mal- und Zeichenaktionen Forscheraktionen, Fotostreifzüge, Kiez-Detektive Jugendparlamente, Kinder- und Jugendforen, Runde Tische für mehr Kinderfreundlichkeit, Kinder- und Jugendfragestunde, Jugendbeirat Meckerkasten, Dialog- und Kommunikationswände Jugend-Check, Spielplatzplanungsparty Theater- und Zirkusaktivitäten Zukunftswerkstatt, Ideenwerkstatt, Planungszirkel Medienorientierte Partizipation (Radio, Fernsehen, Kinderzeitungen, ...) 6 Die neun Bausteine als internationaler Standard Für die weltweite Initiative Child-friendly Cities hat das UNICEF Innocenti Research Centre Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales Management unterstützen. Sie sind in neun Bausteinen zusammengefasst. Die Bausteine einer kinderfreundlichen Kommune sind international erprobte Kriterien dafür, wie die Kinderrechte in Städten und Gemeinden umgesetzt werden können. Sie beschreiben notwendige Strukturen und Maßnahmen, um die Mitwirkung und die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in allen für junge Menschen relevanten Themenfeldern der kommunalen Politik zu verankern. Die Bausteine müssen für das Handeln von Verwaltung und Bürgern verbindlich werden. Dazu braucht es entsprechende Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse. 1. Beteiligung von Kindern • Wie fördert die Kommune die aktive Beteiligung in allen Angelegenheiten, die Kinder selbst betreffen und die Teilnahme an Entscheidungsprozessen? • Wie sichert die Kommune einen frühzeitigen, kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen? • Wie geht die Kommune mit selbstorganisierten Initiativen der Kinder und Jugendlichen um? • Gibt es ein legitimiertes Kinder- und Jugendgremium, das die Kommune berät und in dem Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Vorschläge und Erfahrungen einbringen können? © Kletterturm Lamboypark Stadt Hanau Medienzentrum 2. Kinderfreundliche Rahmengebung • Welche Strukturen, Einrichtungen, Wege und Instrumente der Gesetzgebung schafft die Kommune für kommunale Entscheidungsprozesse zur Umsetzung von Kinderrechten? • Was tut die Stadt, um die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen und Regelungen für Kinder und Jugendliche zu überprüfen? • Welche Willkommenskultur hat die Stadt entwickelt, um ein kinder- und jugendfreundliches Klima zu gewährleisten? © Stadt Wolfsburg 7 • Gibt es eine nachhaltige, lokale Kinder- und Jugendberichterstattung? • Wie wird ein ressortübergreifendes Arbeiten im Hinblick auf Kinder- und Jugendinteressen ermöglicht? 4. Interessenvertretung für Kinder • Welche dauerhaften Strukturen in der kommunalen Verwaltung entwickelt die Kommune, um Kinder­ interessen zu berücksichtigen? • Gibt es einen „Kümmerer“, der die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnimmt? © Stadt Köln 3. Übergreifender Aktionsplan 7. Regelmäßiger Bericht der „Kinderfreundlichen Kommune“ • Gibt es eine nachhaltige, lokale Kinder- und Jugendberichterstattung? • Was tut die Kommune dafür, dass alle Kinder wissen, wo sie Hilfe bekommen? • Was tut die Stadt, um die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen und Regelungen für Kinder und Jugendliche zu überprüfen? 5. Vorrang für das Kindeswohl • Wie gewährleistet die Kommune, dass mit den Ergebnissen der Evaluation weitergearbeitet wird? • Wie sichert die Kommune einen permanenten Prozess, der die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei Entscheidungen in der Gesetzgebung, Politik und Verwaltung garantiert? 8. Informationen über Kinderrechte • Ist das Kindeswohl in allen Verfahren und Regelungen der Kommune verankert? • Wie beeinflussen die Kinderrechte das tagtägliche Verwaltungshandeln? • Wie stellt die Kommune sicher, dass die Kinderrechte durch kinder- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden? • Was tut die Kommune dafür, damit alle Kinder ihre Rechte kennen? • Was tut die Kommune dafür, dass Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen? • Was tut die Kommune dafür, dass sie wissen, wie sie sich schützen und was sie gegen die Verletzung ihrer Rechte unternehmen können? 6. Ausgewiesener Kinderetat 9. Unterstützung von • Wie weist die Kommune eine angemessene Ressourcenbindung für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Haushaltsplan aus? • Gibt es ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur kontinuierlichen und langfristigen Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen? Kinderrechtsorganisationen vor Ort • Unterstützt die Kommune freie Träger, die sich für die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern einsetzen? • Welche strategischen Partner gewinnt die Kommune, um Kinderfreundlichkeit umzusetzen? 8 Die Schritte zur kinderfreundlichen Kommune Im nächsten Schritt erfolgt ein breiter Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Sie äußern unter anderem in Workshops und mittels Befragung ihre Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in der Kommune. Diese Erhebung dient der Bedürfniserfassung aus Sicht der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Schichten. Basierend auf den Ergebnissen der Standortbestimmung und der Workshops mit Kindern und Jugendlichen erstellt die Kommune einen ressortübergreifenden Aktionsplan. Er umfasst Ziele, konkrete Zeitpläne und Verantwortlichkeiten für die einzelnen Vorhaben und wird vom lokalen Parlament bestätigt. Der Aktionsplan bildet die Grundlage für die Formulierung einer Zielvereinbarung zwischen der Verwaltung der Kommune und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ Nach Beschlussfassung des Aktionsplans und Unterzeichnung der Zielvereinbarung darf sich die Stadt „Kinderfreundliche Kommune“ nennen. In der Folgezeit wird die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Berichten vom Verein evaluiert. Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ gilt vier Jahre lang. Danach kann ein weiterentwickelter Aktionsplan beschlossen und die Zielvereinbarung erneuert werden. So bleibt der Kommune die Auszeichnung erhalten. © Stadt Köln Die teilnehmenden Kommunen müssen sechs Schritte gehen. Zu Beginn des Vorhabens steht die Willenserklärung des Kommune und des örtlichen Parlaments, sich an der Initiative zu beteiligen. Der zweite Schritt ist die Standortbestimmung: Anhand eines Fragebogens bestimmt die Kommune ihren Ist-Zustand in puncto „Kinderfreundlichkeit“. Das Ergebnis wird vom Verein und der Sachverständigenkommission ausgewertet. Der Fragebogen beinhaltet ressortübergreifende Themen, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen betreffen, und gibt einen sozio­demografischen Überblick zur Kommune. Die Schritte zur kinderfreundlichen Kommune 1. Beschlussfassung der Kommune 2. Standortbestimmung 3. 4. 5. 6. Lokale Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen Aktionsplan und Beschluss der Kommune Vergabe der Auszeichnung für vier Jahre Umsetzung/Prozessbegleitung und Prüfbericht 9 Die Standortbestimmung Im zweiten Schritt führt die Kommune eine Standortbestimmung durch. Anhand eines Fragebogens stellen sich die Kommune, die Sachverständigen und der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ einer intensiven Diskussion zu den Stärken, Good-Practice-Projekten und offenen Fragen der neun Bausteine. Die Themen des Fragebogens für die Stadtverwaltung basieren auf den Indikatoren aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. © Nachwuchsarchäologen Stadt Hanau Medienzentrum © Stadt Regensburg, Peter Ferstl Die Standortbestimmung beinhaltet: • Strukturdaten der Kommune • Kinderrechte • Spiel und Freizeit • Bildung, Erziehung und Ausbildung • Gesundheit und Kinderschutz • Kinderfreundliche Verwaltung und Politik • Partizipation • Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität • Familie und familienunterstützende Leistungen • Internationale und Interkommunale Zusammenarbeit Der interdisziplinäre Ansatz verbindet klassische Sozialdaten mit Inhalten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie mit den Aufgabenstellungen aus der UN-Kinderrechtskonvention. Außerdem wurden die Dimensionen des kindlichen Wohlbefindens nach UNICEF, die OECD-weit erhoben und verglichen werden, weitgehend integriert. Die Bearbeitung der Fragen erfordert ämterübergreifende Abstimmungen und Zuarbeiten. Die verschiedenen Themen ermöglichen der Verwaltung in neuer Art und Weise, über die Belange von Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Die Beteiligungsmethode stadtspielerJUGEND © Büro stadt.menschen.berlin Für die lokale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen können die Kommunen den stadtspielerJUGEND nutzen. Es ist ein Werkzeug für die Stadtentwicklung, die Bürgerbeteiligung, die Jugendarbeit und das Kommunikationstraining zugleich und basiert auf dem stadtspieler. Dieser ist ein strategisches Brettspiel, bei dem vier bis fünf Personen auf einem fiktiven Stadtplan als Spielfeld eine Stadt frei nach eigenen Ideen, Erfahrungen und Vorstellungen entwickeln und kneten. Die Stadtspieler schlüpfen dabei in verschiedene Rollen. Die Spielenden gestalten die Stadt, erfinden sie neu und erzählen Geschichten und setzen sich mit den Vorschlägen der Anderen auseinander. Wichtig ist, dass die Ergebnisse aus dem Spiel, die Lösungsideen, Verfahrensvorschläge oder Strategien weiter genutzt werden können. Die Spielergebnisse sollen den Kommunen helfen, Entscheidungen im Sinne der Bürger herbeizuführen. Das gelingt vor allem dann, wenn die Entscheidungsträger in die Spielerunden eingeladen werden. Die neue Spielfassung stadtspielerJUGEND wurde aus dem Basisspiel von Jugendlichen für Jugendliche entwickelt und in Sprache und Spielablauf angepasst. Dieses neue Beteiligungsinstrument bietet die Chance, eigene Ideen zu diskutieren und deren Umsetzungschancen auszuloten und wird damit zu einem Angebot der lokalen Jugendbeteiligungskultur. Jugendliche sind die Mitspieler und einige auch Moderatoren. Sie definieren ihre Vorstellungen von Stadt, sie bringen über das Spiel ihre Sichtweise in die verschiedenen Problemstellungen der Stadtteile und der Gesamtstadt ein. Die Kommunen haben dadurch die Chance, durch Jugendliche konkrete Ziele zu identifizieren und Projekte zu generieren, die in die jeweiligen lokalen Aktionspläne eingebracht werden können. stadtspielerJUGEND kann ebenso in Quartieren wie bei konkreten Planungsprojekten eingesetzt werden. Arbeitsplätze Aggression/ UmgAng Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt themenkarte themenkarte AUsbildUng bildUng Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt themenkarte themenkarte StadtspielerJUGEND ist ein Projekt des „Experimentellen Wohnungsund Städtebaus“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau,- Stadtund Raumforschung (BBSR). © Büro stadt.menschen.berlin 10 kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt 11 themenkarte bildUng Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt Arbeitsplätze Aggression/ UmgAng Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt themenkarte themenkarte themenkarte Bearbeitung: AUsbildUng stadtspielerJUGEND wird auf einem Spielplan von knapp 60 x 60 cm Größe gespielt. Je nach Stadt werden Plangrundlagen in den Maßstabsbereichen 1:10.000 bis 1:25.000 gewählt und vereinfachend nachbearbeitet. Vier bis sechs Stadtteile wie das Zentrum/ die bildUngAltstadt, Nordstadt, Industriegebiet oder Dörfer sind dargestellt, wenn sie für die Jugendlichen von Bedeutung sind. Für diese Gebiete beschreiben mehrere SzeBeschreibenario-Karten die jeweiligen Chancen und Problemen kurz den Stand aus Sicht der Jugendlichen. Zu Spielbeginn werden der Entwicklung des oben genannten Szenario-Karten und Themenkarten gezogen und vorThemas in dieser Stadt gelesen, daraufhin entstehen erste geknetete Ideen. 30 Themenkarten beschreiben Stichworte von A wie themenkarte Ausbildung bis Z wie Zusammenleben. Die Mitspieler stellen sich dann ihre Ideen gegenseitig vor und kneten weitere Ideen. Anschließend besuchen sie sich gegenseitig mit ihren Spielfiguren. Sie werben für ihre Ideen, denken sich Geschichten dazu aus und bewerten zum Ende mit Wertungskärtchen alle Ideen: Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt themenkarte • • • • • Wer hat die sozialste Idee? Welches ist die ökonomischste Idee? Was ist die ökologischste Idee? Wer hat die nachhaltigste Idee? Welche Ideen bieten die sinnvollste Zusammenarbeit? • Wer hat die pfiffigste Idee? • Was ist der schönste Bau? Spielabläufe und Regeln liegen in jugendgerechter Form vor. Sie wurden von jugendlichen entwickelt und getestet. Für die Anleitung und zur Dokumentation der Ergebnisse gibt es methodische Hilfen. Begleitet und mitentwickelt wurde der Stadtspieler JUGEND durch das Büro stadt.menschen.berlin. Arbeitsplätze Aggression/ UmgAng Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt Beschreibe kurz den Stand der Entwicklung des oben genannten Themas in dieser Stadt themenkarte themenkarte „Baustein Stadtspieler“ ist ein Projekt des „Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus“ (ExWoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR). © Stadt Regensburg, Peter Ferstl 12 Die Beteiligungsmethode Kinderfragebogen kinder eichnung t will noch deine Stad um die Ausz ch si t b ir ew b betreffen die Themen werden. Sie22 Fragen dt“. b wollen ndliche Sta en. Deshal „Kinderfreu nde bei mitred da e Freu liche sollten ch und dein gend Kinderrechte imr diAllgemeinen Ju• Situation fü Kinder und muss. n, wie die n se de is w er r w di rt . wir von • Dein Beteiligung und verbesseauf ibenMitbestimmung as Recht t ist und w ng aufschre in der Stad deine Meinu st duauf nn ka • Dein Recht ein gesundes Aufwachsen en Fragebog In diesem Dein Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe ´s … ht• ge s lo Und • Dein Recht ohne Gewalt aufzuwachsen. chte. rechte eselben re r e d elt haben di KIn alle Länder r ganzen W st de fa f n au de e) , Jahr Im Durchschnitt sollen etwa 10mProzent der Kinder Vertrag (bis 18 ention, eine Menschen rrechtskonv Alle jungen r Un-Kinde Altersgruppe befragt werden. In den der betreffenden de in en Sie steh n haben. terschriebe r erde unPilotkommunen desechs des Vorhabens „Kinderfreundlirt? ten gehö errech d n KI che Kommunen“ wurden rund 2.300 Fragebögen ausen Von d dU Schon 1. hAStgewertet. in age 2. ne zu Fr ja gehe bitte ortet hast, zu Frage 3. it JA geantw st gehe bitte ha t te or Wenn du m tw an ge n eI n it Wenn du m n errechte den KInd St dU Von A h Ie n. W 2. n ankreuze re Antworte ? erFAhren deIn rech t AUF eIn 9. WIe Fü hLSt Du hast viel Du lachst vi Du hast Ko dU dIch In Kraft und A el und hast pf- und Ba © UNICEF DT/2011/ Hyo u Vielz mehre Du kannst e Eltern durch dein milie in deiner Fa d anderen an m je h durc e Freunde durch dein e Lehrer durch dein gle) hulprojekt Sc book, Goo durch ein Jappy, Face Schüler-VZ, . .B ) (z m et ru rn im Inte gendzent tung (z.B. Ju gendeinrich in einer Ju n te rif oder Zeitsch in Zeitungen n im Fernsehe en Jedes Kind oder Plakat hatnein rech auf Postern he t darauf, in ie er stark mac Parte n einer gesu e nd ch Ki is r lit fü ch W si8. nden Umw e di durch po ) , te en ag on Ie ftreS elt groß zu g au Pers In be er g nd od ge en dIr In d werden. __________ d Ju tung __ un __ ich er __ nr er nd __ Ei Ki __ h Letzten ze , __ ro __ durc bü __ nd __ __ ge __ It? __ d Ju __ un __ D er ir __ gi __ nd ng Ki __ ar: es in letzte (z.B. zw d un rt, r Zeit …. rmie selbst info ntragen! du hast dich du etwas ei sehr gut Hier kannst © Christian Schwier fotolia.com Aus den Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse auf die Bekanntheit der Kinderrechte vor Ort ziehen. Ferner gibt der Kinderfragebogen Hinweise darauf, inwieweit sich die Perspektive der Kinder mit den Aussagen der kommunalen Verwaltung in der Standortbestimmung deckt. Deshalb werden ausgesuchte Fragen zum kindlichen Wohlbefinden gestellt. Die Auswertung erfolgt in quantitativer und qualitativer Hinsicht. geSUnde S AUFWAc hSen sehr schlec ht der SchU usdauer. Le? häufig Spaß. manchmal gar nicht uchschmer zen. e und schl app. Du fühlst di ch einsam oder als Auß Die Schule enseiter. unterstützt dich beim interessan Lernen durc ten Unterric h ht, kleine Kl Du bekom assen usw mst Anerk . ennung vo Lehrerinne n deinen n und Lehr ern. Du fühlst di ch wohl. Du bist müd 10. BeWeg St Du machst Du bewegst Du bist nach Du bist gern Du würde dU dIch g viel Sport. ern? dich gern. der Schule viel zu Hau se. draußen. ja nein weiß nicht © Toni Anderfuhren Hallo, Als ein weiteres Instrument im Rahmen der lokalen Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche steht den teilnehmenden Kommunen ein Kinderfragebogen für die Altersgruppe der 10- bis 12-Jährigen zur Verfüer gung. dfreundlich - und jugen Der Kinderfragebogen ist mehrdimensional angelegt. Einleitend wird nach dem Informationsstand der Kinder gefragt. Fragen zur Mitbestimmung betreffen die drei Ebenen Familie, Schule und Stadt. Angaben zum Freizeit-, Bewegungs- und Essverhalten der Kinder können Hinweise auf konkrete Präventionsmaßnahmen geben. Die befragten Kinder sollen auch ihre Sicherheitslage einschätzen und angeben, bei wem sie in der Not Hilfe suchen würden. Die Ergebnisse erhalten vor dem Hintergrund des Kinderschutzgesetzes eine besondere Relevanz. Hast du schon einmal von den Kinderrechten gehört? © Stadt Regensburg, Peter Ferstl 13 Die offene Frage „Wenn du Bürgermeister wärst …“ liefert für jede Stadt eigene Antwortkategorien. Viele Kinder äußern Wünsche zu Spiel- und Freizeitangeboten, zum Schulalltag, zur Gewaltprävention sowie zur Verbesserung der Situation armer oder benachteiligter Kinder. Einige möchten zunächst Befragungen zu den Wünschen aller Kinder und Jugendlichen durchführen. Wie oft kannst du in deiner Stadt mitbestimmen? 2,50 % 25,60 % ja ja nein nein häufig 40,30 % 57,20 % 73,40 % Wie zufrieden bist du mit ...? … dem Freizeitangebot der Stadt? … dem öffentlichen Nahverkehr? … dem Schutz vor Gewalt? … den Möglichkeiten gesund zu leben? … den Möglichkeiten draußen zu spielen? … den Möglichkeiten mitzubestimmen? … deiner Stadt? … deiner Wohnung? … deiner Schule? sehr unzufrieden sehr zufrieden Wie ging es dir in letzter Zeit? Welches Kinderrecht ist dir am wichtigsten? 5,80 % Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung 37,10 % 50,70 % Mädchen Jungen sehr gut sehr schlecht Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe Recht gesund aufzuwachsen Recht ohne Gewalt aufzuwachsen Grafiken: Wolfsburg 2013 41,50 % 14 Der Aktionsplan © Stadt Regensburg, Peter Ferstl Nach dem Vorschlag der Sachverständigenkommission an den Vorstand des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ entscheidet dieser über die Vergabe der Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommunen“ für die kommenden vier Jahre. © Stadt Weil am Rhein © Stadt Wolfsburg Als vierter Schritt zu einer kinderfreundlichen Kommune muss die teilnehmende Stadt im Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, Unternehmen und privaten Organisationen einen Aktionsplan entwickeln. Der Aktionsplan ist das Ergebnis aus der Standortbestimmung, den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren der Kinder und Jugendlichen sowie aus den gemeinsamen Beratungsgesprächen mit dem Verein und den Sachverständigen. Die von den Sachverständigen entwickelten Leitfragen bilden die Grundlage für die Beratungsgespräche in der Kommune. Nach Sichtung aller Unterlagen und der Gespräche geben Verein und Sachverständige Empfehlungen für den Aktionsplan. Der Aktionsplan orientiert sich an den vier Schwerpunkten Vorrang des Kindeswohls, Rahmengebung, Partizipation und Information, denen alle Inhalte der neun Bausteine zugeordnet wurden. Der Aktionsplan ist Leitbild und Maßnahmenkatalog zugleich. Er bindet die Politik und Verwaltung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention mit einer Beschlussfassung des Gemeinde- oder Stadtrates. Die Kommune stellt dann den Antrag auf Auszeichnung, den die Sachverständigenkomission prüft. © Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ 15 Die Sachverständigenkommission Der Verein Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V.“ hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Köln sowie ein Büro in Berlin. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Der Verein unterstützt aktiv Kommunen, die sich für die im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes formulierten Kinderrechte einsetzen und dies dokumentieren wollen. Damit will der Verein die Rechte der in Deutschland lebenden Kinder auf der kommunalen Ebene stärken. Der Verein unterstützt und begleitet die Bestandsaufnahme und die dazugehörige Auswertung der Standortbestimmung der Kommunen, die Durchführung von Workshops mit Kindern und Jugendlichen, die Festlegung eines Aktionsplans mit Zielvereinbarung für die Kommune sowie die Umsetzung der Maßnahmen. Des Weiteren sorgt der Verein für den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen, organisiert Fortbildungen für kommunale Fachkräfte, erstellt Leitfäden für den Aktionsplan, die Zielvereinbarung und das Prüfverfahren. Auf Vorschlag der Sachverständigen vergibt der Verein die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“. Er begleitet die regionale und bundesweite Öffentlichkeitsarbeit und erstellt fachliche Broschüren und Materialien zum Vorhaben. Die Sachverständigenkommission, ein interdisziplinäres Expertenteam, berät den Verein als Beirat mit seiner nationalen und internationalen Erfahrung und prüft die Aktionspläne der teilnehmenden Kommunen. Die Sachverständigen entwickeln Leitfragen für die Standards einer kinderfreundlichen Kommune in Deutsch­land. Sie beraten die teilnehmenden Kommunen insbesondere zu ihren Aktionsplänen. Sachverständige besuchen die Kommunen und sprechen Empfehlungen für die Auszeichnung aus. Die Mitarbeit der Sachverständigen erfolgt ehrenamtlich. Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission ist Herr Prof. Dr. Lothar Krappmann, Kinderforscher am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (bis 2001) und Honorarprofessor für Soziologie der Bildung an der Freien Universität. Von 2003-2011 Mitglied des UNKinderrechtsausschusses. Mitglieder Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder) Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder) Vorstand Vorsitzende: Anne Lütkes Stellvertretende Vorsitzende: Andrea Tilgner Stellvertretende Vorsitzende: Birgit Schmitz Schatzmeister: Haimo Liebich Geschäftsführung Geschäftsführerin: Dr. Heide-Rose Brückner Projektleiterin: Susanne Fuchs Die Träger Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Leipziger Straße 116-118 10117 Berlin Tel. +49 (0)30-386 93-0 Fax +49 (0)30-279 56 34 Deutsches Komitee für UNICEF e.V. Höninger Weg 104 50969 Köln Tel. +49 (0)221-936 50-0 Fax +49 (0)221-936 50-301 Kontakt: Kinderfreundliche Kommune e.V. Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands Dr. Heide-Rose Brückner Geschäftsführerin Susanne Fuchs Projektleiterin Geschäftsstelle Höninger Weg 104 50969 Köln Tel. +49 (0)221-93650-0 Büro Berlin Leipziger Straße 119 10117 Berlin Tel. +49 (0)30 – 20111624 info@kinderfreundliche-kommunen.de www.kinderfreundliche-kommunen.de