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Beschlussvorlage (Kostenbeteiligung_Kinderfreundliche Kommunen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
314 kB
Erstellt
17.04.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
Beschlussvorlage (Kostenbeteiligung_Kinderfreundliche Kommunen)

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Inhalt der Datei

Gedeckt durch die Kostenbeteiligung:  Teilnahme der Kommune an einem nachhaltigen Prozess - Die Kommune wird durch den vierjährigen Prozess vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen begleitet und unterstützt.  Ein professioneller Blick von außen – Die Auswertung eines Verwaltungsfragebogens und von Kinderfragebögen, die Erstellung von Empfehlungen zum Aktionsplan und die Gespräche mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ und den Sachverständigen sind Bestandteile des Verfahrens.  Unterstützung durch Sachverständige – Ein interdisziplinäres Team aus ExpertInnen steht der Kommune tatkräftig zur Seite und unterstützt die Kommune bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans.  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Der Verein unterstützt die lokale Öffentlichkeitsarbeit und nimmt die Kommune in die bundesweite und internationale Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens auf.  Professioneller Erfahrungsaustausch - Die Kommune nimmt an den Netzwerktreffen und an den Workshops des Vereins teil. Bei Bedarf gibt es auch Unterstützung von regionalen Fortbildungsangeboten oder Empfehlungen von ReferentInnen.  Unterstützung durch die Netzwerke der Träger – Die beiden Träger, sowohl das Deutsche Kinderhilfswerk als auch UNICEF Deutschland, verfügen über weite Netzwerkressourcen (z.B. ModeratorInnennetzwerke), mit denen das Vorhaben unterstützt wird.  Die (Weiter-)Entwicklung eines Leitbildes – Grundlegender Bestandteil des Prozesses sind die politisch verbindliche Zielvereinbarung, ein breiter Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen und die Einbeziehung von kommunalen Akteuren. Diese garantieren den Qualitätsstandard von „Kinderfreundlichen Kommunen“.  Auszeichnung durch zwei anerkannte Träger – Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland sind zwei anerkannte und namhafte Akteure in der bundesweiten bzw. internationalen Kinderrechtspolitik.  Das Siegel „Kinderfreundliche Kommunen“ – Im Auftrag der Träger vergibt der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ nach beschlossenem Aktionsplan das Siegel. Das kann zum Marketing und zur Akquise von Sponsoren genutzt werden.  Weltweite Vernetzung – Als Teil der Child Friendly Cities-Initiative hat das Vorhaben einen klaren internationalen Bezug. Die Kommune wird mit Best Practice-Beispielen aus Europa und der ganzen Welt vernetzt. Eine Initiative von ----- Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V. Vereinsvorsitzende: Anne Lütkes