Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
307 kB
Erstellt
17.04.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeitdie lokale Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention
Merkmale einer kinderfreundlichen Kommune
Mit dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ verfolgt der Verein zwei Zielrichtungen: einerseits Verwaltung und Politik mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bekannt zu machen und
damit ein verändertes Denken in Sinne von kommunaler Kinder- und Jugendpolitik zu entwickeln und
andererseits den Kindern und Jugendlichen Raum für demokratische Teilhabe an der Gestaltung ihres
Wohnortes zu geben.
Für die Umsetzung der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention hat der Verein gemeinsam
mit Sachverständigen Leitfragen entwickelt, die in ihrer Beantwortung die Standards beinhalten, die
zu einer kinderfreundlichen Kommune führen. Sie sind in vier Themenbereichen zusammengefasst
und basieren auf den neun Bausteinen der internationalen Child Friendly Cities-Initiative.
Die Rechte auf besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an
den sie betreffenden Angelegenheiten gelten für alle in Deutschland lebenden Kinder, die noch nicht
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben unabhängig von der Hautfarbe, dem Geschlecht, der
Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder
sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des
Kindes.
Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte
In allen Verwaltungsebenen und in den politischen Strukturen der Kommune sind die Inhalte der UNKinderrechtskonvention bekannt. Sie haben Eingang gefunden in das kommunale Leitbild, für dessen
Ausgestaltung eine Strategie entwickelt wurde. An der Entwicklung des Leitbildes und dessen Umsetzung sind Kinder und Jugendliche beteiligt.
Die UN-KRK findet als geltendes Recht ihren Niederschlag in den Entscheidungen der Verwaltung.
Dazu wurden die Angestellten geschult, die Kinderrechte sind in den Verwaltungsverfahren und Regelungen der Verwaltung verankert und beeinflussen das tägliche Verwaltungshandeln maßgeblich.
Die Verwaltung hat sich mit dem Vorrang des Kindeswohls (best interests of the child) auseinandergesetzt und entsprechende Maßnahmen und Regelungen zur Umsetzung getroffen. Die Auslegungs-,
Abwägungs- und Ermessensleitlinien des Art. 3 Abs.1 UN-KRK sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung verpflichtende Arbeitsgrundlage.
Die Kommune hat Maßnahmen beschlossen, die den besonderen Schutz und die besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen beinhalten. Dazu gehören Maßnahmen,
die ein hohes Maß an Bildung und Ausbildung für alle Kinder und Jugendlichen gewährleisten,
die den Schutz vor Krankheiten, eine gesunde Ernährung und die Hilfestellung bei psychischen Problemen sicherstellen,
Eine Initiative von
-----
Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten
und Gemeinden Deutschlands e.V.
Vereinsvorsitzende: Anne Lütkes
1
die Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen entsprechende Unterstützungsangebote zukommen lassen (Heimkinder, Flüchtlingskinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder
mit Migrationshintergrund u.a.),
die die Integration von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen fördern,
die Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch schützen,
die gute Wohn-, Umwelt- und Mobilitätsbedingungen sicherstellen,
die allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Spiel-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten
ermöglichen,
die Kindern und Jugendlichen Raum für eigenes Handeln ermöglichen,
die Jugendliche beim Übergang in die berufliche Ausbildung unterstützen.
Die Kommune überprüft regelmäßig die Umsetzung der Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention im Verwaltungshandeln.
Kinderfreundliche Rahmengebung
Die Kommune hat sich eine Struktur gegeben, so dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen
nicht einzelnen Ressorts oder Ämtern (Gesundheit, Bildung, Grünflächen u.a.) zugeordnet werden,
sondern ein ressortübergreifendes Handeln zur Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen
möglich wird. Dazu sind entsprechende Steuerungs- oder Arbeitsgruppen eingerichtet.
Die Kommune hat Strukturen geschaffen, die
1. eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche gewährleisten,
2.eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen zulassen,
3. eine Anlaufstelle als Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen, Verwaltung und Politik
sicherstellen,
4. Kinder und Jugendliche im Beschwerdefall bei der Durchsetzung ihrer Rechte
unterstützen (Ombudsstelle).
Die Kommune hat ein Kinder- und Jugendbüro, ein/n Kinder- und Jugendbeauftragten, einen Kinderund Jugendbeirat, ein Parlament oder ähnliche Formen der Interessensvertretungen eingerichtet.
Hier besteht für alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, Wünsche, Kritik und Beschwerden einzubringen, die dann in der Verwaltung geklärt werden.
Die Vertretung der Kinderinteressen ist gewährleistet durch die Festlegung entsprechender Befugnisse, der Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten und der unabhängigen Arbeitsweise.
Die Kommune hat in ihrem Haushalt die personellen und finanziellen Mittel ausgewiesen, die sowohl
die o.g. Strukturen gewährleisten, als auch die erforderlichen Maßnahmen des Kindeswohls, der Beteiligung und der Information sicherstellen.
Die Kommune initiiert und unterstützt regionale Netzwerke und arbeitet mit strategischen Partnern
und Kinderrechtsorganisationen zusammen. Sie fördert damit den notwendigen ressortübergreifenden Ansatz der Kinder- und Jugendpolitik.
Eine Initiative von
-----
Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten
und Gemeinden Deutschlands e.V.
Vereinsvorsitzende: Anne Lütkes
2
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Die Kommune vermittelt in der Öffentlichkeit, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu
wertschätzen und zu berücksichtigen ist. Sie ergreift Maßnahmen, die einen ernstgemeinten Respekt
für die Meinung der Kinder und Jugendlichen zur Folge haben.
Die Kommune verfügt über eine langfristige Konzeption, die einen frühzeitigen und kontinuierlichen
Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. In die Entwicklung der Konzeption
sind die Kinder und Jugendlichen selbst, wie auch Einrichtungen (Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen
u.a.) einbezogen.
Für den Partizipationsprozess hat die Kommune Standards entwickelt, die garantieren, dass Kinder
und Jugendliche sinnvoll, altersangemessen und ohne Diskriminierung beteiligt werden. Sie schafft
Bedingungen, damit sich Kinder und Jugendliche beteiligen können. Im Sinne einer eigenständigen
Jugendpolitik hat die Kommune insbesondere Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten für Jugendliche geschaffen.
Dafür qualifiziert die Kommune Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Moderationsprozesse mit Kindern und Jugendlichen, um die Beteiligungsvorhaben professionell begleiten zu können. Ebenso bietet die Kommune Kindern und Jugendlichen Qualifizierungsmöglichkeiten an.
Ergebnisse von Beteiligungsverfahren werden mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen rückgekoppelt und diskutiert. Dazu hat die Kommunen Verfahren festgelegt, die die Meinung aller Beteiligten ernst und Verwaltung und Politik in die Pflicht nehmen.
Die Kommune gibt Kindern und Jugendlichen durch ihre Interessensvertretung oder Beteiligungsinitiativen die Chance, eigenständig ein Budget zu verwalten. Es soll anderen Initiativen von Kindern und
Jugendlichen, auch selbstorganisierten, zugutekommen und die Vergabe der Mittel soll durch ein
Gremium der Kinder und Jugendlichen selbst entschieden werden.
Information
Die Kommune hat sich dem Auftrag verpflichtet, Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig
über die UN-Kinderrechtskonvention und die Kinderrechte zu informieren. Dazu hat sie eine Konzeption erarbeitet, wie die Öffentlichkeit informiert wird und eine Strategie zur Umsetzung entwickelt.
Zu allen sie betreffenden Angelegenheiten werden Kinder und Jugendliche altersgerecht durch Medien informiert und aufgefordert, sich an der Gestaltung des Wohnortes zu beteiligen. Jugendlichen
wird eine Plattform angeboten, die sie selbst gestalten können.
In regelmäßigen Abständen ermittelt die Kommune die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und
Jugendlichen. Die Ergebnisse fließen in Maßnahmen der Kommunalentwicklung ein.
Für Kinder in besonderen Lebenslagen und ihre Eltern hat die Kommune Informationsmaterial entwickelt. Daraus sind Beratungsangebote, Ansprechpersonen und Unterstützungsmöglichkeiten zu ersehen.
Eine Initiative von
-----
Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten
und Gemeinden Deutschlands e.V.
Vereinsvorsitzende: Anne Lütkes
3
Die Kommune erstellt regelmäßig einen Bericht zur Situation der Kinder und Jugendlichen. Berichtsgegenstand sind Ergebnisse von Befragungen und ein Monitoring zur Umsetzung von Maßnahmen. Er
stellt die Grundlage für politische Entscheidungen dar.
Die Kommune hat eine Willkommenskultur für Kinder und Jugendliche entwickelt, die sich in einer
Reihe von Maßnahmen darstellt, die von einer generellen Wertschätzung für Kinder und Jugendliche
ausgehen.
Köln, November 2015
Eine Initiative von
-----
Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten
und Gemeinden Deutschlands e.V.
Vereinsvorsitzende: Anne Lütkes
4