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Weilerswist
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17.04.18, 18:01
Aktualisiert
17.04.18, 18:01
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Gleichberechtigung praktisch
lehren - lernen - leben
Impulse für die Koedukation an Schulen und für ein Konzept
zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming)
Der Gestaltungsauftrag von Schule
Qualität von Schule muss sich an der Antwort auf die Frage messen lassen, was Schule
zur Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen leistet (§ 2 Abs. 7
Schulgesetz NRW). Im politischen Diskurs über Antidiskriminierung, Diversity und
Inklusion kommt dem Merkmal Geschlecht ein spezifischer Stellenwert zu: nur für dieses
Merkmal normiert das Grundgesetz eine ausdrückliche Handlungsverpflichtung zur
Beseitigung von Nachteilen (Artikel 3 Abs. 2 Satz 2, Grundgesetz) 1. Diesem besonderen
Verfassungsauftrag muss angemessen Rechnung getragen werden, denn es verbietet
sich eine Haltung der Beliebigkeit für die Bearbeitung geschlechtsbezogener Nachteile mit
dem Hinweis auf
ein Spektrum weiterer Merkmale (Ethnizität, soziale Herkunft,
Behinderung, Religion), für die jeweils im einzelnen Beachtung eingefordert wird.
Nicht selten ergibt sich eine spezifische Benachteiligungssituation erst aufgrund des
Zusammenwirkens des Merkmals Geschlecht mit anderen Merkmalen, wie zum Beispiel
soziale Herkunft, Religion/Kultur oder Alter. Das bedeutet Tendenzen zu wehren, die den
Auftrag zur Geschlechtergleichstellung durch die Verwendung von Begriffen wie „Umgang
mit Vielfalt“ und „Heterogenität“ unsichtbar machen.
Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie ist ein umfassender Ansatz
zur Identifizierung und Analyse geschlechtsbezogener Ungleichheiten – zunächst
ergebnisoffen und mit dem Ziel, zielgenaue Einzelinitiativen zu entwickeln, die
Benachteiligungen aufgrund von ungerechtfertigter Ungleichbehandlung beseitigen helfen.
Die aktuelle Situation in der Praxis
Handlungsbedarf zeigen die internationalen Schulleistungsstudien auf, nach denen in
Deutschland nicht nur der soziale Status und die ethnische Herkunft Auswirkungen auf
den Leistungserfolg haben, sondern auch das Geschlecht. Geschlechtstypische
Unterschiede sind in fast allen PISA-Teilnahmestaaten in den Untersuchungsbereichen
„Lesekompetenz“
tendenziell
die
und
„Mathematik/Naturwissenschaften“
Wahrscheinlichkeit,
in
den
belegt.
Für
Leistungsvergleichen
Jungen
zu
ist
den
leistungsschwächeren Schülern zu gehören, höher als für Mädchen.
1
Zum Vergleich: völkerrechtliche Verträge haben den Rang einfacher Gesetze.
2
Diese Erkenntnis ist nicht neu. Eine Auswertung schulstatischer Daten aus NordrheinWestfalen 2 im Hinblick auf Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen führt für das
Schuljahr 2014/2015 zu folgenden Feststellungen:
• Für den Übergang in weiterführende Schulen erhalten Jungen etwas seltener als
Mädchen eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium (47,2% : 52,8%)
• Bei den Klassenwiederholungen ist die Zahl der Jungen in allen Schulstufen höher
als die der Mädchen
(z.B. Primarstufe: 1.985 Jungen / 1.363 Mädchen;
Sekundarstufe I: 15.791 Jungen / 9.882 Mädchen; Sekundarstufe II: 12.233 Jungen /
9.136 Mädchen).
• Je höherwertiger der Abschluss einer Schulform der Sekundarstufe I oder II ist, desto
stärker wird sie von Mädchen besucht (Hauptschule: 42,2%; Sekundarschule 44,2%;
Gemeinschaftsschule 46,0%; Realschule 48,5%; Gesamtschule 49,9%; Gymnasium
52,9%).
• Je höherwertiger die Abschlüsse, desto häufiger werden sie von Mädchen und Frauen
erworben (Schulabgänge 2014 nach den Amtliche Schuldaten Stand 28.5.2015):
gesamt
weibl.
weibl. %
ohne
Hauptschul3
abschluss
nach Kl. 9
5 476
2 274
41,5 %
12 258
5 189
42,3 %
nach
10
Kl.
29 834
12 052
40,4 %
FOR
ohne
Qual.Verm.
48 987
22 729
46,4 %
FOR mit
Qual.Verm.
Fachhochschulreife
Hochschulreife
56 150
31 497
56,1,0 %
39 820
20 010
50,3 %
88 217
48 313
54,8 %
Darüber hinaus wird mehr Jungen als Mädchen sonderpädagogischer Förderbedarf
attestiert (65,9% : 34,1%), und mehr Jungen als Mädchen besuchen eine Schule mit
besonderem Förderschwerpunkt (66,2% : 33,8%).
Trotzdem sind Mädchen nicht - wie zunehmend behauptet wird - die „Gewinnerinnen“ des
Bildungssystems. „Denn nach wie vor sind unter anderem ein geschlechtsspezifisch
segregierter
Arbeitsmarkt,
niedrige
Fraueneinkommen
und
weniger
Frauen
in
Spitzenpositionen Merkmale in der Berufswelt.“ 4 „Es stellt sich also die Frage: Was lernen
Jungen in der Institution Schule, dass sie – trotz tendenziell schlechterer Schulleistungen
– im späteren Erwerbsleben mehr Erfolg haben können? Wie lernen sie das und was trägt
2
MSW - Statistische Übersicht Nr. 388 Stand 28.5.2015
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/Quantita_2014.pdf
3
hier ausgenommen: Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie Förderschwerpunkt Lernen
4
vgl. Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/03/PD15_099_621.html
3
die Institution Schule dazu bei? Und was lernen Mädchen in der Institution Schule, das sie
- trotz besserer Schulleistungen - nicht dazu befähigt, diese Kenntnisse und Fähigkeiten
im späteren Berufsleben adäquat umzusetzen beziehungsweise durchsetzen zu können?
Wie lernen sie das und was trägt die Institution Schule dazu bei?“5
Nun ist die Schule nicht die einzige Sozialisationsinstanz: Schon im Alter von circa zwei
Jahren haben Kinder ihre Geschlechtsidentität – weiblich oder männlich – verinnerlicht
und entsprechende Verhaltensmuster erlernt. In der Familie, im Kindergarten, im
Freundeskreis, in den Medien werden Geschlechterrollen vermittelt und bestimmte
Verhaltenserwartungen
reproduziert,
deren
Missachtung
unter
Umständen
auch
sanktioniert wird. Das System Schule ist keine Ausnahme: es ist mit Strukturen, Verfahren,
Inhalten, Werthaltungen und Interaktionen eingebunden in gesellschaftlich tradierte
Rollenbilder von „männlich“ und „weiblich“ und kann sich – unreflektiert – nicht davon
freisprechen, unbewusst gängige Geschlechternormen zu reproduzieren und zu
verfestigen.
Der Schulgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat darum ausdrücklich als Teil des
Bildungsauftrags der Schule die Verpflichtung festgeschrieben, den Grundsatz der
Gleichberechtigung
der
Geschlechter
zu
achten
und
auf
die
Beseitigung
geschlechtsbezogener Nachteile hinzuwirken (§ 2 Abs. 7 Schulgesetz NRW). Eine gezielte
Reflexion der Koedukation bedeutet, „alle pädagogischen Gestaltungen daraufhin zu
durchleuchten, ob sie die bestehenden Geschlechterverhältnisse eher stabilisieren oder
ob sie eine kritische Auseinandersetzung und damit ihre Veränderung fördern.“6
Das Ziel von Gleichstellungspolitik
Es geht nicht um messbare Ergebnisgleichheit in dem Sinn, dass Mädchen und Frauen
dasselbe tun und erreichen sollten wie Jungen und Männer. Vielmehr ist das Ziel von
Gleichstellungs-
oder
Geschlechterpolitik
–
insbesondere
in
der
Bildung
–,
Chancengleichheit zu ermöglichen. Es geht darum, die Einzigartigkeit, die Individualität
aller Mädchen und aller Jungen, aller Frauen und aller Männer in ihrer Verschiedenheit
gleich wertzuschätzen und zu fördern und damit die (Selbst)Beschränkung auf tradierte
Rollenerwartungen aufzubrechen.
5
Claudia Schneider „Die Schule ist männlich?!“ - SWS-Rundschau (42. Jg.) Heft 4/2002, S. 464-488
Hannelore Faulstich-Wieland / Marianne Horstkemper „100 Jahre Koedukationsdebatte - und kein Ende“ in: Ethik und Sozialwissenschaften (7)
Seite 509 - 520, 578 - 585
6
4
Benachteiligungen zu beseitigen heißt dann, in der Schule genau hinzusehen: Welche
Interessen und Begabungen hat eine Schülerin oder ein Schüler und wie muss eine
Förderung aussehen, die soziale Geschlechterrollenerwartungen durchbricht oder
erweitert? Gibt es Benachteiligungen, die erst durch das Zusammentreffen verschiedener
Merkmale
entstehen
und
die
zusätzliche
Förderung
nötig
machen
(Jungenbenachteiligung ist beispielsweise besonders prägnant bei Migrationshintergrund
und Herkunft aus prekären Familienverhältnissen; Mädchen werden oft in Familien mit
patriarchal geprägter Kultur/Sozialisation in ihrer Entwicklung eingeschränkt)? Wie
reflektieren Lehrerinnen und Lehrer ihr professionelles Verhalten als Rollenvorbild für
„männlich“ und „weiblich“? Die geltenden Richtlinien für die verschiedenen Schulformen
und -stufen greifen die Problematik bereits auf (vgl. Auszüge in der Anlage).
Die Umsetzung von Gender Mainstreaming an der Schule
Es bietet sich an, ein schulisches Gender-Mainstream-Konzept zu entwickeln. Es kann
Teil des Schulprogramms sein.
Ein Gender-Mainstream-Konzept sollte sensibilisieren
•
für die Kriterien geschlechtstypischer Sozialisation durch Schule, Familie, Medien,
Berufswelt
und
die
Wirkungen
dieser
Prägungen
auf
eigene
Denk-
und
Verhaltensmuster, auf die Berufs- und Lebensplanung,
•
für
die
individuelle
geschlechtsspezifische
Verantwortung
Vorurteile
und
aller
am
Schulleben
Benachteiligungen
Beteiligten,
abzubauen
und
insbesondere im Unterricht partnerschaftliches Sozialverhalten und Selbstvertrauen
bei Mädchen und Jungen zu fördern,
•
für das Risiko der Reproduktion von Rollenstereotypen im Aktionsfeld Schule durch
Unterrichtsinhalte, Lernmittel und Verhaltensweisen aller am Schulleben Beteiligten,
•
für die offenen und subtilen Formen von Gewalt und Sexismus in der Gesellschaft und
die Möglichkeiten der Intervention und Prävention,
•
für den eigenen Anteil geschlechterstereotypischen Verhaltens in der Interaktion mit
Schülerinnen und Schülern, innerhalb des Kollegiums und mit Eltern.
5
Die ersten Schritte zu einer geschlechterdifferenzierten Analyse
Nahezu alle schulischen Handlungsebenen und Themenfelder bieten sich an für eine
geschlechterdifferenzierte Analyse. Der Referenzrahmen Schulqualität zeigt in allen
Arbeitsfeldern
exemplarische
Geschlechteraspekte
auf
und
betont
damit
deren
verpflichtende Einbeziehung in die Qualitätsbewertung schulischen Handelns. Eine
Übersicht der Verantwortlichkeiten auf den Ebenen des Systems Schule ist der Broschüre
„Gleichberechtigung leben lernen“ zu entnehmen. Praktische Impulse sind in dem Reader
„Schule im Gender Mainstream“ enthalten.
Die folgende Stichwortliste gibt einige Anregungen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie dient dazu, Gleichstellungsaspekte in verschiedenen Handlungsfeldern
zu identifizieren und über deren Relevanz in Unterricht und Schulleben zu diskutieren und
zu entscheiden. Dabei wird es keine einheitlichen „Rezepte“ geben, denn an den
einzelnen Schulen wird sich eine eigene Situation darstellen – mit spezifischem
Handlungsbedarf und auch unterschiedlichen Prioritäten. Die Herausforderung wird darin
bestehen, verschiedene Benachteiligungsmerkmale (Geschlecht, Ethnizität, soziale
Herkunft, Religion, Behinderung) situativ in ihrer Bedeutung anzuerkennen und in der
Bearbeitung nicht hierarchisch zu gewichten.
6
Anhang: Praxishilfen
Impulsfragen zur geschlechterdifferenzierten Analyse
von Unterricht und Schulleben
Erhebung der Ausgangssituation
Wie viele Jungen und wie viele Mädchen besuchen die Schule?
Wie ist das Geschlechterverhältnis in den Klassen/Stufen?
Wie ist die Verteilung von Jungen und Mädchen mit besonderem Unterstützungsbedarf, mit
Migrationshintergrund?
Wie hoch sind die Anteile von Mädchen und Jungen bei der Jahrgangswiederholung und beim Wechsel
in eine Schule mit niedrigerem Abschlussniveau?
Wie hoch sind die Übergangsquoten von Mädchen und Jungen (von der Grundschule in die
weiterführende Schule; nach Schulabschluss in Beruf und Studium)?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern unter den Lehrkräften und dem sonstigen
pädagogischen Personal?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in Teilzeitbeschäftigung und wie ist ihr
Unterrichtseinsatz?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in Leitungs- /Funktionsstellen?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in den als tendenziell „weiblich“ bzw. „männlich“
konnotierten Fächern?
Wie gelingt die Besetzung von Klassenleitungen als gemischte Teams?
Wie ist der Anteil von Frauen und Männern (Vollzeit/Teilzeit) in Steuerungsgremien?
Wie ist der Anteil von Frauen und Männern am Betreuungspersonal im Ganztag?
Pädagogisches Profil/unterrichtlicher Alltag
In welcher Ausdifferenzierung sind Geschlechterfragen Bestandteil des Schulprogramms?
Wird bei der Fortbildungsberatung/ -entsendung dem Auftrag zur Stärkung der Gender-Kompetenz
Rechnung getragen?
Berücksichtigen die schulinternen Lehrpläne/vereinbarten Unterrichtsmethoden in allen Fächern den
Auftrag zu Überwindung geschlechtstypischer Rollenklischees?
Werden eingeführte Lehr-/Lernmittel und eigenes Material der Lehrkräfte auf diskriminierungsfreie
Gestaltung (Sprache, Illustration) und Inhalte hin geprüft?
Werden Mädchen und Jungen bei der Fächerwahl unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Begabungen und Neigungen beraten und wenn nötig. bei unkonventionellen Entscheidungen
ermutigt/unterstützt?
Ist das Berufsorientierungskonzept fächerübergreifend und auf Erweiterung/Aufbrechen traditioneller
geschlechtstypischer Berufs- und Studienwahl ausgerichtet?
In welcher Form reflektieren Lehrerinnen und Lehrer ihr eigenes Vorbildverhalten und ihre
Aufmerksamkeitsverteilung gegenüber Mädchen und Jungen?
Welche Regeln sind vereinbart für einen diskriminierungsfreien Umgang zwischen Jungen und Mädchen
(in der Klasse, im Schulleben)?
7
Besteht eine klare Haltung der Lehrkräfte zum unmittelbaren Eingreifen/zur Sanktion von
diskriminierendem Verhalten? (in Bezug auf sprachliche/tätliche sexistische Aggression)
Sind pädagogische Konzepte zur geschlechterbewussten Erziehung in Unterricht und Ganztag
aufeinander abgestimmt?
Schulleben
Wird die (Selbst)Verpflichtung der Schule zur Achtung der Gleichberechtigung der Geschlechter in der
Öffentlichkeitsarbeit verdeutlicht (z.B. bei Veranstaltungen, im Internet-Auftritt, bei Flyern etc.)?
Werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler informiert/eingebunden in die Umsetzung der
pädagogischen Zielsetzungen zur Überwindung von Geschlechterstereotypen?
Werden außerschulische Partner (z.B. Praktikumsbetriebe) über das Konzept der
geschlechterbewussten Erziehung informiert und zur Unterstützung gewonnen?
Wird die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen an schulischen Mitwirkungsgremien
gefördert?
Gibt es schulintern vereinbarte Regelwerke zum Umgang mit Mobbing, Gewalt, Streitschlichtung,
Patenschaften u.ä.?
Berücksichtigt die Pausenhofgestaltung unterschiedliche Bewegungs- und Ruhebedürfnisse unabhängig vom Geschlecht?
vgl. auch:
Kriterienkatalog für Genderkompetenzschulen in Österreich
https://www.bmbf.gv.at/gekoskriterienonline_15247.pdf?4dtiae
Qualitätskriterien der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Handbuch (S. 137 - 139):
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisati
on/handbuch_schulqualitaet/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/29_1358959881003.spool
er.download.1342764242923.pdf/Handbuch+Schulqualitaet_Ausgabe+2_.pdf
Prüfbogen:
http://www.fsb.zh.ch/dam/bildungsdirektion/fsb/Textdokumente/qa_und_indikatoren/unterlagen_11_12/1106
07%20geschlechterbewusste_paedagogik.pdf.spooler.download.1309803939203.pdf/110607+geschlechterb
ewusste_paedagogik.pdf
8
Schulische Handlungsfelder und Themen mit Gleichstellungsrelevanz (Beispielsammlung)
Lehren und Lernen – Unterricht
Schulinterne Lehrpläne
Schulbücher/Lernmittel
Didaktik, Methodenwahl
Reflexive Koedukation, geschlechterbewusste Erziehung
Rollenselbstreflexion der Lehrkräfte als Rollenvorbilder für „typisch
männlich“ und „typisch weiblich“
Personaleinsatz z.B. Lehrkräfteeinsatz im Hinblick auf „weibliche“/
„männliche“ Fächer
Lese-/Sprachförderung
7
Phasenweise geschlechtshomogene Lerngruppen , z.B. in Physik,
Chemie, Informatik, Sport, Sexualkunde, Förderung hochbegabter
Mädchen/Jungen
Schüler/-innenwettbewerbe
AD(H)S, Autismus
Berufswahlorientierung, Lebensplanung
Betriebspraktika
Weibliche Rollenbilder/männliche Rollenbilder
Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund
Behinderung, sonderpädagogischer Förderbedarf
Fortbildungsplanung/ -teilnahme männlicher/weiblicher Lehrkräfte
Gender-Kompetenz von Lehrkräften
Vergabe von Sonderaufgaben zur Qualifizierung für Leitungsfunktionen
(z.B. Projektleitung)
Beurteilungen/Leistungsberichte und Feedback-Gespräche - frei von
geschlechtsbezogener Diskriminierung
Vermittlung von Gender-Kompetenz in der schulpraktischen
Lehrerausbildung
Schulkultur
Interaktion/Kommunikation, geschlechtergerechte Sprache
Kooperation mit außerschulischen Partnern
Elternarbeit zur Berufswahlorientierung
Väterarbeit, Mütterarbeit, Arbeit mit ausländischen Eltern
Pausenhofgestaltung, Raumausstattung und -belegung
Geschlechterparität in Mitwirkungsgremien
Gesundheitsfragen
Suchtprävention (Alkohol, Rauchen, Essstörungen)
Schwangerschaft Minderjähriger
Gewalt/sexuelle Belästigung
Mädchenarbeit und Jungenarbeit
Streitschlichtung
Professionalität von Lehrkräften
7
vgl. Gesetzesbegründung zu § 2 Schulgesetz NRW: „Die Regelung in Absatz 2 verdeutlicht die
allgemeinen Aufgaben der Schule. Der Grundsatz der Koedukation ist als Regel aufgestellt. Dies
lässt es zu, dass abweichend einzelne Schulen als Mädchen- oder Jungenschulen geführt werden
können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mädchen und Jungen zeitweise auch getrennt in
einzelnen Unterrichtsbereichen zu unterrichten.“
9
Führung und Schulmanagement
Verantwortung der Schulleitung für die Umsetzung der Gender-Strategie
Umsetzung des Frauenförderplans
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Teilzeitbeschäftigung
Verteilung von Ressourcen (Stundenentlastungen)
Geschlechteraspekte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualitätsentwicklung
Geschlechterbewusste Schulprogrammarbeit
Geschlechterdifferenzierte Evaluation der schulischen Arbeit
Evaluation des Outcome (Indikator z.B.: Berufs- und Studienwahl)
Berufszufriedenheit der Lehrkräfte
Geschlechterbewusste Öffentlichkeitsarbeit
Referenzrahmen Schulqualität NRW: unmittelbare und mittelbare Gleichstellungsbezüge (Auszug)
Inhaltsbereich „Erwartete Ergebnisse und Wirkungen“
Schülerinnen und Schüler verfügen über Alltags- und
Inhaltsbereich „Lehren und Lernen“
Die Schule nimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag (s. hierzu § 2
Gestaltungskompetenz, sie können sich z.B. kritisch mit
Abs. 6 und 7 Schulgesetz NRW) in allen Bereichen des Fachunterrichts,
Rollenzuweisungen und Konventionen auseinandersetzen
in Projekten, außerunterrichtlichen Angeboten, bei der Gestaltung des
Schülerinnen und Schüler durchlaufen ihren Bildungsgang erfolgreich:
Maßstab ist die geringe Zahl von Klassenwiederholungen und
Schullebens und in Lernortkooperationen wahr.
Die Schule nimmt ihren Bildungsauftrag wahr, indem sie die
Schulwechseln sowie das Erreichen eines schulischen/beruflichen
Lernprozesse kontinuierlich und systematisch auch auf umfassende
Abschlusses.
Persönlichkeitsentwicklung ausrichtet.
Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von
Die schulinternen Lehrpläne greifen im Sinne des Bildungs- und
ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus. Sie trägt
Erziehungsauftrags, wie er in den Vorgaben insgesamt definiert ist,
u.a. dazu bei, dass bei der Berufswahl der Mädchen und Jungen die
auch soziale und personale Kompetenzen auf.
traditionellen Rollenzuschreibungen überwunden werden und eine
selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung ermöglicht wird.
Die Schule trägt zur Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts bei.
Die schulinternen Lehrpläne belassen Anpassungsmöglichkeiten an
individuelle Potenziale, an das Lernniveau und die spezifischen
Lernbedingungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten der Schülerinnen und
Schüler.
10
Inhaltsbereich „Lehren und Lernen“
Die im Schulprogramm dokumentierten Vereinbarungen zu didaktisch-
pädagogischen Grundsätzen werden bei der Gestaltung von Lehr- und
künstlerisch, sportlich und naturwissenschaftlich ausgerichtete
Lernprozessen im Fachunterricht und in anderen Lehr-Lernangeboten
Kurse und Arbeitsgruppen für Mädchen und Jungen, bzw. für
berücksichtigt.
Kinder und Jugendliche mit oder ohne Migrationshintergrund bzw.
mit unterschiedlichem familiärem und sozialem Hintergrund
Bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen werden aktuelle
möglichst gleichermaßen attraktiv auszugestalten.
didaktische sowie lern- und entwicklungspsychologische Aspekte
berücksichtigt.
individuell unterstützt, eigene Stärken und Interessen zu vertiefen und
sich für fremde Themen und Herausforderungen zu öffnen.
Instruktionen und Aufgabenstellungen berücksichtigen unterschiedliche
Lernwege und -zugänge der Schülerinnen und Schüler.
Einsatz von Medien und Arbeitsmitteln eröffnet.
Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrkräften beraten und
Es herrscht ein bewusster Umgang mit Sprache in allen Fächern und
schulischen Handlungsbereichen.
Unterschiedliche Lernzugänge werden entsprechend den Zielen,
Inhalten und Lernvoraussetzungen durch Methodenvielfalt und den
Der Schule gelingt es, insbesondere sprachlich, ästhetisch-
Individuelle Lernwege werden wertschätzend und ermutigend begleitet.
Lehrkräfte verhalten sich so, dass sie Vorbilder für Schülerinnen und
Schüler sein können.
Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler – auch
gender- und kulturspezifische – werden nach Möglichkeit in die
Planung und Gestaltung des Lehrens und Lernens einbezogen.
Lernzugänge und Inhaltsbezüge werden gendersensibel reflektiert.
In Lehr- und Lernprozessen werden unterschiedliche methodische
Zugänge, Lernformen, Lernwege und Aufgabenformate gewählt, die
unterschiedliche Dispositionen und Lernvoraussetzungen von
Schülerinnen und Schülern berücksichtigen.
11
Inhaltsbereich Schulkultur
Der Umgang miteinander ist frei von Diskriminierung und Rassismus
Inhaltsbereich Leitung und Management
förderlicher Arbeitsbedingungen mit der Ansprechpartnerin für
sowie von jedweder Form psychischer und physischer Gewalt.
Gleichstellungsfragen und dem Lehrerrat.
Die Schule fördert die wechselseitige Toleranz zwischen
Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten,
weiterqualifizierenden Aufgaben und Leitungsaufgaben und
oder Weltanschauung.
unterstützt sie dabei.
Die Interessen von Mädchen und Jungen werden bei der Gestaltung
Die Schule fördert die respektvolle Auseinandersetzung mit
Die Personalplanung berücksichtigt im Rahmen der schulischen
Gegebenheiten auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (…).
Die Schulleitung berücksichtigt bei Personalentscheidungen
unterschiedlichen Lebenskonzepten und Lebensstilen sowie die Achtung
Genderaspekte und interkulturelle Aspekte, z.B. Lehrkräfte mit
von Menschen unbeschadet ihrer Herkunft, ihrer sexuellen oder
Migrationshintergrund.
religiösen Orientierung.
Die Schulleitung motiviert insbesondere Frauen zur Übernahme von
unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Kultur, Religion
des Schullebens gleichermaßen berücksichtigt.
Die Schulleitung führt regelmäßige Gespräche zum Aufbau
Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrkräfte und die weiteren
Geschlechterspezifisches Rollenverhalten wird in
pädagogischen Fachkräfte sich regelmäßig zu Erhaltung und weiteren
unterschiedlichen schulischen Handlungszusammenhängen
Entwicklung ihrer fachlichen und überfachlichen Kenntnisse und
thematisiert und reflektiert.
Fähigkeiten fortbilden.
Die schulischen Gremien setzten sich mit aktuellen fachdidaktischen und
pädagogischen Fragestellungen auseinander.
In der Lehrerausbildung liegt das Kerncurriculum für den
Vorbereitungsdienst der Ausbildungsarbeit der Schule zugrunde.
12
Die geltenden Richtlinien und Rahmenvorgaben (Auszüge)
Richtlinien für die Grundschule
„Die Grundschule berücksichtigt, dass unterschiedliche Interessen, Sichtweisen und Lernwege von Mädchen
und Jungen sich auf den Erwerb von Wissen und Kompetenzen auswirken können. Sie berücksichtigt dabei
die Wirkungen tradierter geschlechtsstereotyper Rollenmuster und Erwartungshaltungen, von denen
Mädchen und Jungen schon bei ihrem Eintritt in die Schule geprägt sind.
Die Grundschule legt ihre Arbeit daher an als eine gezielte Mädchen- und Jungenförderung im Sinne der
reflexiven Koedukation. Es werden Lernarrangements geschaffen, in denen die Wissens- und
Kompetenzvermittlung geeignet ist, evtl. bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und Defizite
auszugleichen. Grundsätzliches Vertrauen in die eigene Stärke und Lernfähigkeit werden auf diese Weise
entwickelt. Ziel ist es, auf ein Leben in einer Gesellschaft vorzubereiten, in der Frauen und Männer ihre
Lebensplanung unter Nutzung ihrer individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichberechtigt
verwirklichen können.“
(Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 2012)
Richtlinien für die Sekundarstufe I – Hauptschule
„Schülerinnen und Schüler lernen in und außerhalb der Schule vielfältige Arbeitssituationen kennen. In der
pädagogisch unterstützten, praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit solchen Situationen
können sie sich ihrer individuellen Interessen und Befähigungen bewusst werden, sie prüfen und entwickeln
und sie mit Aufgaben und Anforderungen unterschiedlicher beruflicher Tätigkeiten vergleichen. (…) Dazu
gehört auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rollen von Männern und Frauen im
Berufsleben und in der Gesellschaft.“
(Richtlinien und Lehrpläne Sekundarstufe I - Hauptschule, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 3201)
Richtlinien für die Sekundarstufe I – Realschule
„Während der Schulzeit entwickeln sich bei Mädchen und Jungen die Einstellungen zu ihren
Geschlechterrollen weiter. Die Schule hat in diesem Prozess – bei Beachtung der vielfältigen bewussten
aber auch unbewussten Vorprägungen und Erziehungseinflüsse – die Aufgabe, durch Unterricht und
Schulleben die vorhandenen Einstellungen, Rollen- und Aufgabenzuweisungen bewusst zu machen und zu
problematisieren, um Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft
zu fördern. (…)
Geschlechts- und schichtenspezifische Einstellungen und Orientierungsmuster wie auch regionale
Gegebenheiten, die die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Jugendlichen in der Arbeitswelt
bestimmen, sind ihnen im Prozess der Vorbereitung auf Arbeit und Beruf bewusst zu machen. Insbesondere
müssen vorgefundene geschlechtsspezifische Polarisierungen in der Berufs- und Arbeitswelt im Sinne von
Gleichberechtigung und Chancengleichheit thematisiert werden.“
(Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I - Realschule; Schriftenreihe Schule in NRW Heft 3315)
13
Richtlinien für die Sekundarstufe I – Gesamtschule
„Die Arbeit der Gesamtschule ist so anzulegen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Gemeinsamkeiten und
ihre Verschiedenartigkeit bewusst erleben, Unterschiede respektieren und voneinander lernen. (…) Die
Gesamtschule fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage ihrer individuellen
Voraussetzungen und Möglichkeiten. (…) Zur Bewältigung dieser Aufgaben müssen Lehrerinnen und Lehrer
den Integrations- und Differenzierungsauftrag der Gesamtschule bewusst wahrnehmen sowie die in der
Gesamtschule angelegten Lernmöglichkeiten nutzen. Dies schließt das Bemühen ein, die individuellen
Fähigkeiten und Interessen, die Belastungen und Sorgen der Schülerinnen und Schüler zu beachten und die
eigene Arbeit entsprechend auszurichten. (…)
Diesen Ansprüchen kann die Schule am ehesten gerecht werden, wenn in ihren Gremien und
Arbeitsgruppen mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zusammen beraten und vereinbart wird, (…) wie
einschränkende geschlechtsspezifische Rollenmuster bewusst gemacht werden können, um den
Handlungsspielraum und die Entwicklungsmöglichkeiten der Mädchen und Jungen zu erweitern und dem
Gedanken der reflexiven Koedukation nachhaltig Geltung zu verschaffen. (…)
Die Erziehung soll so gestaltet werden, dass sie die konkrete Erfahrung der Gemeinsamkeit und
Gleichberechtigung ebenso ermöglicht wie die Erfahrung von Verschiedenheit, dass sie zum Abbau von
Vorurteilen ebenso beiträgt, wie sie die Bedingungen friedlichen Zusammenlebens erlebbar macht. Dies
schließt die Verpflichtung der Gesamtschule ein, ihre pädagogische Arbeit im Zusammenwirken mit den
Eltern so auszurichten, dass ihre Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Normen unserer
demokratisch verfassten Gesellschaft kennen und verstehen lernen, um sie bewusst als Maßstab für
eigenes Verhalten annehmen zu können. Die die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das
Grundgesetz und die Landesverfassung sind unverzichtbare und unverhandelbare Grundlage der
schulischen Erziehung.(…)“
(Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I - Gesamtschule, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 3107)
Richtlinien für die Sekundarstufe I – Gymnasium
„Unterricht und Schulleben sollen auch den Prozess fördern, der auf Gleichberechtigung und
Chancengleichheit von Frau und Mann zielt und die Veränderung überlieferter geschlechtsspezifischer
Rollen- und Aufgabenverteilung umfasst. Die Schule soll durch ihren Unterricht und ihre Erziehungsarbeit
einen Beitrag dazu leisten, dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Geschlechter in unserer
Gesellschaft erreicht werden. (…) Für die Gestaltung der Lernprozesse gelten die folgenden Grundsätze:
Methodenvielfalt und Wechsel der Arbeits- und Sozialformen orientieren sich nicht nur an der Struktur des
Gegenstandes, sondern auch an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Lernwegen der Schülerinnen
und Schüler. Hierbei soll auch auf unterschiedliche Zugangsweisen von Mädchen und Jungen Rücksicht
genommen werden.“
(Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I - Gymnasium, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 3409)
Richtlinien für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule
„Schülerinnen und Schüler sollen sich ihrer Möglichkeiten und Grenzen bewusst werden. Dieser Prozess
wird dadurch unterstützt, dass durch ein Spektrum unterschiedlicher Angebote und Wahlmöglichkeiten,
14
Anforderungen und Aufgabenstellungen sowie durch Methoden, die die Selbstständigkeit fördern,
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Fähigkeiten zu entdecken, zu erproben und
ihre Urteils- und Handlungsfähigkeit zu entwickeln Hierbei soll auch den Grundsätzen der reflexiven
Koedukation Rechnung getragen werden, die die unterschiedlichen Erfahrungen, Verhaltensweisen und
Einstellungen von Jungen und Mädchen berücksichtigen. (…)
Schülerinnen und Schüler sollen ihre sozialen Kompetenzen entwickeln und in der aktiven Mitwirkung am
Leben in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützt werden. (…) Dabei ist auch ein Verhalten
zu fördern, das auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frau und Mann und auf die Veränderung
überkommener geschlechtsspezifischer Rollen zielt. Der Unterricht thematisiert hierzu Geschichte und
Struktur unserer Gesellschaft, ihre grundlegenden Werte und Normen, ihre sozialen, ökonomischen und
ökologischen Probleme. (…)“
(Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule,
Schriftenreihe Schule in NRW Heft 4701)
Gemeinsame Vorgabe für die Bildungsgänge der Berufsfachschulen
„Bildung und Erziehung in den Bildungsgängen des Berufskollegs gründen sich auf die Werte, die im
Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert sind. Im Einzelnen sind dies (…)
Entfaltung
und
Nutzung
der
individuellen
Chancen
und
Begabungen
(individuelle
Förderung),
Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und Entwicklung
alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender
Mainstreaming“ (…).
(Bildungsplan zu Erprobung für die Bildungsgänge der Berufsfachschulen
Schriftenreihe Schule in NRW, Heft 43001)
Richtlinien für die Sexualerziehung
„Das Rollenverhalten von Mädchen und Jungen wird beeinflusst vom Rollenverhalten der Erwachsenen und
von geschlechtstypischen Erwartungen, die von den Menschen in ihrem Umfeld und besonders massiv von
den Medien an sie herangetragen werden. Neben dem eigenen Verhalten prägt dies Einstellungen und
Gefühle. (…)
Rollenerwartungen sind bei der Entwicklung der Sexualität sehr bedeutsam. Wichtig ist auch die
Problematisierung der Geschlechterrollen in der Form, wie sie Kinder und Jugendliche unter sich, im
Elternhaus oder bei ihren Lehrerinnen und Lehrern erleben. (…) Sie sollen schließlich in der kritischen
Auseinandersetzung mit bestehenden Rollen auch Achtung und Verständnis für individuelle Variationen des
Rollenverhaltens sowie Toleranz den Meinungen und Einstellungen anderer gegenüber entwickeln.“
(Richtlinien für die Sexualerziehung, Schriftenreihe Schule in NRW, Heft 5001)
Rahmenvorgabe für den Schulsport
„Da die Ausdrucksqualität des Körpers geschlechtstypisch gedeutet wird, eröffnet der koedukative Unterricht
unter
dieser
Perspektive
spezifische
Chancen
sozialer
Erfahrung,
kann
in
bestimmten
Entwicklungsabschnitten und Lerngruppen aber auch an seine Grenzen stoßen. Das macht eine
Verständigung über Vorerfahrungen und Vorurteile, über Gestaltungskriterien und Präsentationsformen
erforderlich. (…)
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Sportliches Handeln steht typischerweise in unmittelbaren sozialen Bezügen. Im Sport kommen sich die
Menschen näher, ein Miteinander kann intensiv erfahren werden. Darin liegt ein Reiz des Sports, gerade
auch für junge Menschen. Hierauf beruhen im Schulsport auch spezifische Chancen, die Lerngruppe als
Gemeinschaft zu erleben. Andererseits stellen die großen, heterogenen Gruppen im Schulsport hohe
Anforderungen an die Verständigungsbereitschaft. Das gilt insbesondere für das Miteinander der
Geschlechter und Kulturen (…)
Diese [im Bewegungsfeld Gestalten, Tanzen, Darstellen] angesprochenen Möglichkeiten für kreatives
Bewegungshandeln bieten ein bedeutsames Erfahrungs- und Entfaltungsfeld für beide Geschlechter (…)“
(Rahmenvorgabe Schulsport, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 5020)
Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I
„Wirtschaftliches Handeln berührt gesellschaftliche Grundwerte wie Freiheit, soziale Gerechtigkeit,
Gleichberechtigung der Geschlechter, soziale Sicherheit sowie Nachhaltigkeit und damit ethische Fragen.“
Beispiele für Unterrichtsthemen: „Typisch Mann, typisch Frau? - Gibt es noch Männer- und Frauenberufe?“,
„Kinder - Ursache von Armut oder Alterssicherung?“, „Auch Familienarbeit erfordert Qualifikationen!“;
„Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt - Mobilität und Flexibilität mehr als nur Schlagworte?!“, „Das bisschen
Haushalt… - Errungenschaften und Probleme der Hausarbeit“; „Immer mehr Armut - immer mehr Reichtum Wie sind die Einkommen in Deutschland verteilt? Ist eine ungleiche Verteilung für die Marktwirtschaft
notwendig?“
(Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I,
Schriftenreihe Schule in NRW Heft 5016)
Rahmenvorgabe politische Bildung
Im Problemfeld „Identität und Lebensgestaltung im Wandel der modernen Gesellschaft“ sind zentrale
Inhaltsaspekte u.a. „personale Identität und persönliche Lebensgestaltung im Spannungsfeld von
Selbstverwirklichung und sozialen Erwartungen; Stabilität und Wandel von Werten, Wertsystemen und
normativen Orientierungen, die Gleichstellung der Geschlechter und das Zusammenleben der Generationen,
Chancen und Gefahren von Gruppenprozessen, soziale Sicherung und individuelle Zukunftsplanung“.
Aus den Erläuterungen zur Lernprogression: „Entwicklungsprozesse von Schülerinnen und Schülern sind im
Rahmen unterschiedlicher Theorien von verschiedenen Wissenschaften mit einer Vielzahl von Dimensionen
analysiert und beschrieben worden: körperliche Entwicklung,
Ebenen der Kognition, Niveaus des
moralischen Urteils, Stufen der Interaktion, Entfaltung der Identität, Struktur der Perspektivenübernahme.
Entsprechende Erkenntnisse und Hinweise auf Entwicklungsstände bieten hilfreiche Ansatzpunkte für die
differenzierte Förderung der politischen Urteils- und Handlungskompetenz der Lernenden. Insbesondere
zentrale Entwicklungsaufgaben, die Kinder und Jugendliche zu bewältigen haben, wie den Aufbau stabiler
Beziehungen zu Eltern und Gleichaltrigen, die Entwicklung von Sexualität und Geschlechtsrolle, die
Vorbereitung auf Berufswahl und Partnerschaft können wichtige Hinweise für eine entwicklungsorientierte
politische Bildung geben.“
(Rahmenvorgabe politische Bildung, Schriftenreihe Schule in NRW Heft 5000)
Herausgeber:
Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Stand: November 2015
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