Daten
Kommune
Merzenich
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24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
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GEMEINDE MERZENICH
Bebauungsplan
Nr. C 25 (Südlich Merzpark)
Teil B
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt:
April 2018
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Übergeordnete Planung
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
3
3
5
5
7
7
2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
7
2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH UND BEVÖLKERUNG
7
2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
10
11
2.1.3. SCHUTZGUT BODEN UND FLÄCHE
12
2.1.4. SCHUTZGUT WASSER
2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA / KLIMAWANDEL / LUFT
12
13
2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT
2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
15
17
2.1.8. RISIKEN, SCHWERE UNFÄLLE, KATASTROPHEN
17
2.1.9. WECHSELWIRKUNGEN
2.1.10. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
17
2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Basisszenario)
18
3. EINGRIFFSREGELUNG
18
3.1. Relevante Biotoptypen
18
3.2. Bilanzierung
19
3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen
zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
19
4. VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND AUSGLEICH
20
4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
20
20
5. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
22
5.1. Technische Verfahren
5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten
5.3. Monitoring
22
22
22
6. ZUSAMMENFASSUNG
22
7. ANHÄNGE
25
7.1. Quellen
7.2. Gesetzliche Grundlagen
25
26
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
1.
EINLEITUNG
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 über die
weitere Wohnbauentwicklung in der Gemeinde beraten und die Aufstellung des
Bebauungsplans Merzenich C 25 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung
von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, südlich des
Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Aufgrund des enormen Bedarfs an
Wohnbauflächen
und
der
Dringlichkeit
der
Umsetzung
von
Wohnungsbaumaßnahmen soll das Verfahren als beschleunigtes Verfahren im Sinne
des § 13b BauGB durchgeführt werden.
§ 13b Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der
materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im
Fall des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die
Untersuchung von Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen
nicht der Abwägung) unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des
Schallschutzes einer fachlichen Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des
beschleunigten Verfahrens eine "freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden.
Der sich hieraus ergebende Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung
des Bebauungsplangebietes C 25 dar. Die Öffentlichkeit ist dann anhand der
Umweltprüfung und des Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der
Planung nachzuvollziehen.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
Der Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgende
Bestandteile:
1. Eine Einleitung mit folgenden Angaben:
a. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans,
einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit
Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und
Boden der geplanten Vorhaben;
b. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von
Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei
der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden;
2. Eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen,
die in der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden,
hierzu gehören folgend Angaben:
a. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der
Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine
Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung der Planung, sowie dies Entwicklung gegenüber dem
Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der
verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse
abgeschätzt werden kann;
b. Einen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung; hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die
möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Betriebsphase der geplante Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6
Nummer 7 Buchstabe a bis i BauGB zu beschreiben, unter anderem
infolge
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit
relevant einschließlich Abrissarbeiten,
der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden,
Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit
möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu
berücksichtigen ist.
der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von
Belästigungen,
der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und
Verwertung,
der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder
die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen),
der Kumulierung mit den Auswirkungen von vorhaben
benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger
bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise
betroffenen Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die
Nutzung von natürlichen Ressourcen,
der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (z. B. Art
und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der
geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels.
der eingesetzten Techniken und Stoffe;
die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die direkten und die
etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden,
kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und
vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der
geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll
zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landesoder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung
tragen;
c. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert,
verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen, sowie
gegebenenfalls
geplante
Überwachungsmaßnahmen.
In
dieser
Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder
ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die
Betriebsphase abzudecken ist;
d. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die
Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu
berücksichtigen sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die
getroffene Wahl;
e. Eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach §1
Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe j; zur Vermeidung von
Mehrfachprüfungen können die vorhandenen Ergebnisse anderer
rechtlich vorgeschriebener Prüfungen genutzt werden; soweit
angemessen, sollte diese Beschreibung Maßnahmen zur Verhinderung
oder Verminderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
4
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Ereignisse auf die Umwelt sowie Einzelheiten in Bezug auf die
Bereitschafts- und vorgesehen Bekämpfungsmaßnahmen für derartige
Krisenfälle erfassen;
3. Zusätzliche Angaben:
a. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten
technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf
Schwierigkeit , die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten
sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,
b. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die
Umwelt,
c. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen
Angaben nach dieser Anlage,
d. Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen
Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden.
Bei der verbindlichen Bauleitplanung (BP) liegt der Fokus auf der Ausgestaltung der
Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der
Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der
Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte
sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter
Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das
unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der
Grundwasserneubildung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen.
1.2.
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind:
o Kurzfristige Verbesserung des dringend benötigten allgemeinen
Wohnungsangebotes,
o städtebaulichen Erweiterung des Zentralortes im Anschluss an den Bestand
der Wohnbebauung "In den Weingärten" und dem Neubaugebiet Merzpark
o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen,
welche insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet
wurden.
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 3,2 ha große Plangebiet umfasst das Flurstück 173, in der Flur 30,
Gemarkung Merzenich und wird als Ackerfläche genutzt.
Die Fläche befindet sich östlich des Ortsrandes von Merzenich, südlich des Bebauungsplangebietes C 24 „Merzpark“ und westlich der Landesstraße 264. Im Süden
folgen Ackerflächen und einzelne landwirtschaftliche Bebauung.
Festgesetzt wird ein „Allgemeines Wohngebiet“, das sich mit seinen baulichen
Festsetzungen an denen der umgebenden Bebauung orientiert. Die
Grundflächenzahl wird bei 0,4 bei
1-geschossiger Bebauung im Westen u 2-
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
5
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
geschossiger Bebauung im nördlichen, östlichen und südlichen Teil. Die GRZ kann
um 50 % überschritten werden.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt.
Zur Landesstraße 264 hin wird auf öffentlicher Grünfläche ein bepflanzter
Lärmschutzwall errichtet.
Die Erschließung erfolgt über das Baugebiet „Merzpark“ von der Landesstraße L
264.
Die Erschließung der Wohnbauflächen wird durch eine später weiterführbare
Hauptachse, einer Nebenverbindung sowie 3 Stichen gewährleistet.
Für die Baumaßnahme werden ca. 3,2 ha Acker beansprucht.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
6
Umweltbe
ericht + Eingrifffsregelung zum
m Bebauungspl an Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
1.4.
Übergeeordnete Planung
Der Flächeennutzungsp
plan der
Gemeinde Merzenich (1992)
stellt in sei ner derzeit gültigen
Fassung (117. Änderu
ung) für
das
Plangebiet
„Wohnbauufläche“ gem
mäß § 1
(1) Nr. 1 B auNVO dar. Die 17.
Änd.
des
Flächennuttzungsplans wurde
mit Verfüggung der BezirksreB
gierung Kööln vom 26.04.2016
genehmigt.. Damit sind
s
die
Vorausssetzungen zur Entw icklung dees Bebauun
ngsplans aaus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) B
BauGB gegeb
ben.
Die Fläcche liegt nicht im Gelttungsbereich eines Lan
ndschaftspla nes. Es lieg
gen auch
keine Schutzgebie
S
te oder sch
hutzwürdigee Flächen i.S.d. BNatSSchG (Naturra 2000,
besonders geschüttzte Teile vo
on Natur und Landsch
haft oder Biiotopkataste
erflächen
NUV) innerh
halb oder im
m nächsten Umfeld
U
des Änderungsb
Ä
bereichs.
des LAN
Das näächste Naturschutzgeb
biet befindet sich no
ordwestlich und westlich von
Merzen
nich entlang
g der Bahnsstrecke Köln
n-Aachen, das
d NSG „V
Vorbahnhofsgelände
Düren“ (DN-031). Die Flächee ist ebenfa
alls im Biotopkataster unter BK-5105-902
registrieert.
Sonstige Schutzg
gebiete od
der Restrikktionsflächen
n (wie W
Wasserschutzzgebiete,
Übersch
hwemmung
gsgebiete, ettc.) sind innerhalb dess Geltungsb
bereiches un
nd seines
näheren
n Umfeldes nicht vorha nden.
2.
Beschreibung und
d Bewertun
ng der Umw
weltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahm
me und Prog
gnose über die Entwicklung dess Umweltzu
ustandes bei Durchführung der P lanung
2.1.1.
ölkerung
Schutzzgut Menscch und Bevö
Die Fläcchen des Be
ebauungsplaanes werdeen intensiv ackerbaulich
a
h genutzt, wie
w auch
weite Flächen
F
der östlichen u
und südöstlichen Umge
ebung. Im W
Westen und
d Norden
grenzt Wohn- und Gewerbeebebauung in Form eines Discounnters an. Direkt
D
im
v
die LLandesstraße 264
Nordosten vorbei verläuft
Für diee Bewohner der nächsttgelegen Beebauung ste
ellen das Beebauungsplangebiet
und sein Umfeld siedlungsnaahen Freirau
um dar, der vom vorhhandenen Wegenetz
W
jedoch nur tangierrt und nichtt selbst erscchlossen wirrd. So ist diie heutige Freifläche
F
nur opttisch wahrne
ehmbar.
eht ein hoheer Bedarf an Einfamilienhäusern.
In Merzzenich beste
grenzende L 264 hat u. a. durch deen Umsiedlungsstandortt, die Verleg
gung der
Die ang
A 4 und
u
dem dadurch eentstehendeen neue Autobahnan
A
nschluss ein
ne neue
Verkehrrsbedeutung
g mit steigeendem Verkkehrsaufkom
mmen erhalteen (siehe IG
GEPA Juli
2011).
GARTEN- UND LANDSC
CHAFTSARCHIT
TEKTEN REEP
PEL
7
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
8
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Auswirkungen
Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen
und siedlungsnaher Freiraum verloren. Dafür entsteht im Baugebiet C 25 neuer
Wohnraum für Familien und Alleinstehende im Nahbereich einer wohnortnahen
Versorgungsmöglichkeit und von Senioreneinrichtungen.
Das Plangebiet liegt im Wirkungsbereich der Landesstraße L 264. Zudem schließt
sich nördlich das Baugebiet C 24 an. Mögliche Immissionen vom Baugebiet C 24
und dem Straßenverkehr auf die Bewohner des Baugebietes C 25 wurden im
Rahmen des schalltechnischen Fachgutachtens zum Bebauungsplan C 25 der
Gemeinde Merzenich der ACCON Köln GmbH, Köln, 2017 (und 2018), untersucht.
Durch Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan C 24 kann ein
immissionsschutzrechtlicher Konflikt im Baugebiet C 25 ausgeschlossen werden. Die
Verkehrslärmbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkehr auf der
Landesstraße L 264. Aufgrund der zuvor errechneten, zu erwartenden Belastungen
wurde die Baugrenze in 40 m Entfernung zur Landesstraße verlegt, es bleiben
Lärmschutzanforderungen bis zum Lärmpegelbereich IV. Die Lärmpegelbereiche sind
im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.
Zwischen der Landesstraße und dem Baugebiet wird eine öffentliche Grünfläche mit
einem
3m
hohen
Schallschutzwall
zum
Schutz
vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen
in
den
Erdgeschossen
festgesetzt.
Die
volle
Lärmschutzwirkung des Walles wird innerhalb des Baugebietes in 2 m Höhe
(Erdgeschoss) insbesondere dann erreicht wenn im Laufe einer weiteren
Baugebietsentwicklung Richtung Süden auch der Lärmschutzwall in diese Richtung
wandert.
Als passive Schallschutzmaßnahmen setzt der Bebauungsplan fest, dass die
Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem
Lärmpegelbereich III der DIN 4109-1 zu erfüllen sind. An den Außenbauteilen von
Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli
2016“ sind passive Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB zu treffen.
Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher
Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im
bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen einer schalltechnischen
Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird.
Unter diesen Voraussetzunge werden im Plangebiet gesunde Wohnbedingungen
erreicht.
Das Gebiet stellt siedlungsnahen Freiraum dar. Die in diesem Sinne nutzbaren
Feldwege werden jedoch nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten.
Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig
verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur
Verfügung.
Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum
Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung der Baugebiete C 24, C 24a und
C 25. Damit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle
möglich. Eine direkte Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird
zunächst nicht hergestellt, so dass auch keine unberechenbaren „Schleichverkehre“
zur Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen. Eine Fuß- und
Radwegeverbindung wird aus dem Baugebiet hinaus auf den Ürlingsweg hergestellt.
Künftig und mit der Entwicklung des Bebauungsplanes C 25 soll auch eine
Straßenverbindung zum Hauptort geprüft werden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
9
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Das Bebauungsplangebiet wird im Westen und mittlerweile auch im Norden
vorwiegend von Wohnbebauung geprägt. Im Süden und Osten grenzt intensive
ackerbauliche Bewirtschaftung an. Die ökologische Wertigkeit intensiv
bewirtschafteter Agrarflächen ohne Strukturierung ist überwiegend als gering zu
bezeichnen. Der Agrarraum besitzt für eine Großzahl der heimischen Tierarten
deshalb keine bzw. nur eine eingeschränkte Lebensraumqualität. Eine Ausnahme
bilden die Feldvogelarten, welche auf die offene Landschaft spezialisiert sind. Aber
auch bei den Feldvogelarten ist ein starker Rückgang durch die intensiven
Bewirtschaftungsformen, das Insektensterben und Bautätigkeit zu verzeichnen.
Dies führte dazu, dass bereits im Rahmen der ASP 1 zum BP C 24 die Grauammer
vollständig und der Feldlerche im näheren Bereich, bei ergänzenden Kontrollgängen
durch
Raskin
ausgeschlossen
werden
konnten.
Das
nächstgelegene
Feldlerchenhabitat, jenseits der Landesstraße wurde außerdem im Rahmen der
Aufstellung des BP C 23 (Umsiedlung Morschenich) kompensiert. Das
nächstgelegene Grauammerrevier liegt bei Golzheim, nahe dem Wolfskauler Hof.
In der erfolgten Artenschutzvorprüfung werden die für das Messtischblatt 5105/3
weiterhin möglichen Fledermäuse, Feldvogelarten und Amphibien mit dem
tatsächlich verfügbaren Lebensraum konfrontiert. Aber die oben genannten
Einflüsse, sowie die tatsächlich wirksamen Kulissen, Haustiere, Erholungssuchende
und die Lage zwischen Bebauung und Landesstraße 264 lassen auch die anderen
Feldvogelarten nicht vermuten. Denn als Kulissenflüchter ist auch der Kiebitz nicht
zu erwarten und bei der Untersuchung von Raskin zum BP C23 auch nicht
festgestellt worden.
Das Rebhuhn wird ausgeschlossen da die Wegesäume im Bereich des
Gehölzstreifens, die theoretisch als Reproduktionshabitat geeignet wären, stark von
Erholungssuchenden und Hundehalter frequentiert werden.
Die Wachtel schließlich besitzt als Invasionsvogelart keine besondere Standorttreue
und reagiert flexibel auf die Beanspruchung ihres Lebensraumes. Sie benötigt
außerdem, wie das Rebhuhn offene Feldwege, die hier nicht vorhanden sind.
Die möglichen Fledermausarten Großes Mausohr und Großer Abendsegler können
auch weiterhin die Leitfunktion der unbeeinträchtigten Gehölzstruktur nutzen oder
über der Fläche jagen.
Für die genannte Kreuzkröte ist das in 200 m gelegene RHB aufgrund dichten
Bewuchses nicht zum Ablaichen geeignet, so dass hier nicht von der Art auszugehen
ist
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Fläche höchstwahrscheinlich nicht als
Reproduktionsstandort für planungsrelevante Arten geeignet ist,
Die Ackerfläche hat voraussichtlich eine Bedeutung als Nahrungsfläche für z.B.
Greifvögel, Eulen, Schwalben und Fledermäuse, die jedoch nicht essentiell ist.
Die linienhafte Gehölzstruktur am Feldweg zwischen östlichem Ortsrand und BP C
25, die eine Leitfunktion für Fledermäuse haben könnte, bleibt erhalten.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
10
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann
deshalb ausgeschlossen werden.
Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden
intensiven Nutzung gering.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Ackerflächen in ein
Allgemeines Wohngebiet umgewandelt Außerdem entsteht zur Landesstraße eine
Grünfläche mit einem 3 m hohen Lärmschutzwall. Durch Überbauung und
Versiegelung gehen Ackerflächen als Lebensraum verloren. Innerhalb von Gärten
und Grünflächen (Wall) entstehen jedoch auch Gehölzstrukturen, die neuen
Lebensraum für Allerweltarten bieten.
Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im
Geltungsbereich und näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust Lebensräume. Eine
Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Europäische Vogelarten der Siedlungsbereiche sind möglich. Folgende
Vermeidungsmaßnahmen sind einzuhalten.
2.1.3.
Die Gehölzhecke am westlich angrenzenden Feldweg ist vor
Beeinträchtigungen infolge der Bautätigkeit gemäß DIN 18 920 zu schützen.
Schutzgut Boden und Fläche
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige
Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/
Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (5575), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom
Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund
ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet. Das Bodengefüge und der Stoffhaushalt spielen zwar trotz
intensiver Landwirtschaft noch eine wichtige Rolle, sind jedoch verändert und der
Boden wird durch Bearbeitung und Erosion abgetragen.
Die betroffene Fläche befindet sich innerhalb der Zülpicher Börde, die traditionell
aufgrund der fruchtbaren Böden ackerbaulich genutzt wird.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt kein Hinweis auf Altlastenverdacht
vor.
Auswirkungen
Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im
Änderungsbereich großflächig überbaut und versiegelt, teilweise (Bereich
Grünfläche) mit Boden aufgeschüttet bzw. Gehölzen bepflanzt.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im „Allgemeinen Wohngebiet“ kann für
Garagen, Nebenanlagen etc. bis auf 0,6 erhöht werden.
Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ,
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
Im Sinne des Bodenschutzes setzt der Bebauungsplan fest, dass der Oberboden vor
Baubeginn abzuschieben, auf Mieten zu lagern und als Oberboden nach
Baufertigstellung entweder auf dem Grundstück einzubringen oder als Oberboden
einer bodengerechten Verfügung abzugeben ist.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Das bislang auf wertvollem Lössboden, ackerbaulich genutzte Plangebiet geht der
Landwirtschaft mit Umsetzung der Planung vollständig und nachhaltig verloren. Die
bauleitplanerische Entscheidung, das Plangebiet der Landwirtschaft zu entziehen
und zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs an Wohnraum zu nutzen, wurde von der
Gemeinde
Merzenich bereits im Rahmen der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans getroffen.
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen
Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden
Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen
Grundwasserschichten betroffen.
Das obere Grundwasserstockwerk weist im Bereich des Plangebietes eine geringe
Grundwassermächtigkeit auf. Die Sohle des 1. Grundwasserstockwerks liegt bei
etwa 123 m ü. NHN. Das Grundwasser lag vor Beginn des Tagebausümpfungen nur
gering darüber. Bei einer Geländehöhe von rd. 138 bis 139 m ü. NHN stand das
Grundwasser nicht flurnah an. Auch bei Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen
wird von einer Grundwasserstandshöhe von rd. 125 m ü. NHN ausgegangen
Oberflächengewässer
Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 m westlich, parallel
zur Landesstraße verläuft.
Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung.
Auswirkungen
Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass
Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich–
Neu wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für
Niederschlagswasser angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes berücksichtigen, in der das Plangebiet des BP C 25 liegt. Das
hier anfallende Niederschlagswasser soll im freien Gefälle über die gerade gebauten
Kanäle zum Regenrückhaltebecken nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und
von dort gedrosselt in eine Vorflut eingeleitet werden. Der Bau eines nur auf das
Plangebiet ausgelegten Einzelbeckens ist nicht erforderlich.
Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der
Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert.
Das Abwasser wird im Trennsystem der gemeindlichen Kläranlage zugeführt.
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem
Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch
beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der
Tagesoberflächen (Setzungen) führen. Der Flurabstand des Grundwassers wird auch
nach Beendigung der Sümpfung nicht flurnah anstehen.
Oberflächengewässer sind durch die Planung nicht betroffen.
2.1.5.
Schutzgut Klima / Klimawandel / Luft
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der
Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative
Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch
milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 1010,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer
vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert
gute Durchlüftungsbedingungen.
Es ist keine besondere Anfälligkeit im Sinne des Klimawandels zu erkennen, wie zum
Beispiel die Lage im Einflussbereich eines Gewässers oder eine besondere
Exponiertheit.
Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle
Merzenich der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen
und der Entfernung zur Straße sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu
erwarten.
Im
Untersuchungsgebiet
können
Feinstaubbelastungen
durch
Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und
ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus dem Bereich der Ortslage
Merzenich liegen nicht vor.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von
Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung
siedlungsklimatischer Verhältnisse. Im Baugebiet wird es zu einer relativen Erhöhung
der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer
Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Die
Hauptwindrichtung ist West bis Südwest und liegt folglich auf der Siedlungsseite
des Zentralortes. Der Tagebau als größter Feinstaubemittent (Kreis Düren,
Gesundheitsamt, 2012) im Kreis Düren, liegt auf der der Hauptwindrichtung
abgewandten Seite. Messwerte werden in Merzenich von behördlicher Seite nicht
erhoben.
Der Beitrag des künftigen Wohngebietes zum Klimawandel bewegt sich in einem
üblichen Rahmen für Wohngebiete. Es ist sogar so, dass Neubaugebiete mit
moderner Heiztechnik in dieser Hinsicht voraussichtlich eine positivere Bilanz als
Altstandorte haben.
Das Gebiet zeigt keine besondere Anfälligkeit für Auswirkungen des globalen
Klimawandels außerdem werden keine Stoffe verwendet oder produziert, die durch
klimatische Auswirkungen einen Schaden für die Umwelt bewirken könnten.
In der Bauleitplanung besteht die Möglichkeit In Bezug auf das globale Klima gem. §
1 Abs. 5 BauGB durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen
Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz
zu berücksichtigen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper
Lößplatte am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite
Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem
überwiegend ebenen Relief.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Östlich der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Merzenich verläuft ein
abschließender Feldweg. Die alte Bebauung ist zum Weg hin eingegrünt. In den
letzten Jahren wurden östlich von Merzenich der Umsiedlungsstandort NeuMorschenich (BP C 23) und die verbindenden Bebauungspläne C 24und C 24a
aufgestellt. Die Plangebiete sind bereits mehr oder weniger bebaut und in allen
findet noch Bautätigkeit statt. Die sonstigen Freiflächen zwischen Merzenich und
der Landesstraße 264 bestehen ebenfalls aus intensiv genutzten Ackerflächen mit
einzelner landwirtschaftlicher Bebauung und nur wenigen gliedernden und
strukturierenden Grünelementen, z.B. um das RHB in ca. 160 m Entfernung.
Im weiteren Umfeld spielen auch Windkraftanlagen aufgrund der günstigen
Windverhältnisse eine Rolle.
Es bestehen zumeist gute Blickbeziehungen über die weiten Ackerflächen der Börde
auf die umliegenden Orte, bis in die Voreifel im Südwesten und zum Hambacher
Forst bzw. zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach im Nordosten.
Auch das aktuelle Plangebiet ist nach Osten und Süden frei überschaubar. In
Richtung Norden und Nordosten befinden sich die neuen Wohngebiete.
Weitere Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine
Hochspannungsleitung im Norden (rd. 850 m entfernt) und Windräder im
Südwesten und Osten (rd. 1.900 bzw. 2.000 m entfernt) sowie durch die
Verkehrstrasse der L 264.
Die Erholungseignung der Landschaft ist aufgrund der Vorbelastungen und
fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des
Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbe
ericht + Eingrifffsregelung zum
m Bebauungspl an Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Auswirkung
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Der Bebauuungsplan C 25
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2.1.7.
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und Deenkmalpflege
e, Düren, 20
018, dokum
mentiert.
GARTEN- UND LANDSC
CHAFTSARCHIT
TEKTEN REEP
PEL
15
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Auswirkungen
Ergebnisse der Sondageschnitte liegen noch nicht vor.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
2.1.8.
Risiken, Schwere Unfälle, Katastrophen
Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149.
Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen jedoch keine
aktiven Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den
Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW als nicht seismisch
aktiv bewertet.
Auswirkungen
Durch das Vorhandensein der Erdbebenkategorie 3 sind im Baugebiet für Entwurf,
Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der
DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere
einschlägige Regelwerke zu beachten.
Durch das Verwerfungssystems Rurrand sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Da es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handelt wird im Normalfall nicht von der
Verwendung gefährlicher Stoffe ausgegangen.
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durchgeführt, die Freigabe ist erfolgt.
Insgesamt ist das Risiko für einen schweren Unfall oder eine Katastrophe gering.
2.1.9.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und
Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern
(BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw.
Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng
miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen
innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische
Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für
die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen
Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen
berücksichtigt
2.1.10.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der
Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern
wird im Bebauungsplan konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
Nutzung von Energie
Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt,
welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen
g)
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
h)
2.2.
berücksichtigt soweit relevant;
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der
Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden
berücksichtigt soweit relevnt.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung (Basisszenario)
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Eine weitere optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes
Morschenich an den Ort Merzenich, wie von der Bezirksregierung Köln gefordert
unterbleibt.
Benötigte Grundstücke für Allgemeines Wohnen werden an dieser Stelle nicht
erschlossen und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden.
Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht
gewonnen.
Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der
Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den
tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch bei einer
landwirtschaftlichen Nutzung keine Auswirkungen auf das Gebiet haben.
3.
Eingriffsregelung
3.1.
Relevante Biotoptypen
Code
Bezeichnung
Biotopwert
Korrektur
auf
ZUSTAND
3.1
Acker,
intensiv bewirtschaftet
2,0
PLANUNG
1.1
Versiegelte Flächen
(Gebäude, Erschließung)
0,0
4.3
Garten, strukturarm
2,0
4.7
Grünanlage
4,0
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
3.2.
Bilanzierung
3.3.
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der
Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW)
Lage
Gemeinde
Merzenich
Gemarkung
Merzenich, Flur 30,
Parzelle 173
Umfang
Art des Eingriffs
ca. 32.187 m² Entzug einer
Ackerfläche
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Zeitlicher Ablauf
Voraussichtlich Ende
2018
19
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
(§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW)
Lage
Umfang
Gemeinde
Merzenich
Gemarkung
Merzenich, Flur 30,
Parzelle 173
3.047 m²
Zeitlicher Ablauf
Spätestens in der
Pflanzperiode 2 Jahre
nach Baubeginn
(Erschließung)
Schutz- bzw.
Ausgleichs-maßnahme / Begründung
Bepflanzung einer öffentlichen Grünfläche inkl.
Lärmschutzwall mit
lebensraumtypischen
Gehölzen
Aufgrund der planungsrechtlichen Durchführung gem. §13b BauGB keine
Ausgleichsmaßnahmen notwendig
4.
Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
4.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die
Schutzgüter (z.B. landschaftsgerechte Einbindung der Bebauung, ggf. Umsetzung
eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch
hochwertiger Grünflächen).
Zwischen Wohngebiet und Landesstraße 264 wird eine Grünfläche mit
Lärmschutzwall eingerichtet, die durch lebensraumtypische Gehölze bepflanzt
werden. Dadurch wird das Baugebiet nach Osten eingegrünt und ein aktiver
Lärmschutz hergestellt. Diese Funktionen werden bei weiterer Wohnbauentwicklung
Richtung Süden verstärkt.
Ein für den BP C 24a erstelltes Lärmschutzgutachten zeigt, dass unter
Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten
Emissionskontingente, keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte aus der
gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden.
Aufgrund der planungsrechtlichen Durchführung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13b BauGB sind im Rahmen der Eingriffsregelung keine Ausgleichsmaßnahmen zu
leisten.
4.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes MorschenichNeu, musste sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln
dahingehend verpflichten, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich
der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem
jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen
Umsiedlungsfläche auszurichten ist. Die Bebauung wurde bereits durch die
Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich vorbereitet. Andere
Planungsmöglichkeiten wurden deshalb nicht diskutiert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
21
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
5.
Zusätzliche Angaben
5.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §
1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der
Trägerbeteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und
dem derzeitigen Wissensstand.
5.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden
ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten
geschlossen. Das Ergebnis der archäologischen Untersuchung steht noch aus.
5.3.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der
sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im
Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen.
Artenschutz
Kontrolle der sachgerechten
Bergung und Dokumentation
archäologischer Fundstücke
Kampfmitteluntersuchung
Zeitnahe Umsetzung der internen
landschaftspflegerischen
Maßnahmen
6.
Keine
Maßnahmen
erforderlich
wird im Bebauungsplan
festgesetzt
Freigabe erfolgt
Gemeinde Merzenich
Zusammenfassung
Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft
Morschenich östlich von Merzenich neu angesiedelt.
Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem
Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung
der Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und
Morschenich-Neu zu nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des
FNP in die Wege geleitet und durch die Bebauungspläne C 24 „Merzpark“, C 24a
„Nördlich Merzpark“ und C 25 „Südlich Merzpark“ umgesetzt.
Im Rahmen der Bebauungsplanung wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine freiwillige
Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig,
die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und
betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung, die auf Grundlage des Planverfahrens gem. § 13b
BauGB freiwillig durchgeführt wurde.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
22
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 25 „Südlich Merzpark“
mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende
Untersuchungserfordernisse wird nachfolgend in Tabellenform zusammengefasst.
Schutzgut
Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelastung
Auswirkungen
Bewertung der
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Geringe Bedeutung
als Erholungsfläche
Vorbelastung insbes.
durch Landwirtschaft
aber auch durch
Verkehr
Teilweiser Verlust der Erholungsfunktion
gering
Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen
gesunder Wohnverhältnisse in Form von
aktivem und passivem Schallschutz sowie
Emissionskontingenten im BP C 24;
Tiere und Pflanzen
Insgesamt relativ
geringe Bedeutung
Keine oder nur
geringe
Lebensraumfunktion
für planungsrelevante
Fledermaus- und
Feldvogelarten
Böden mit hoher
natürlicher
Fruchtbarkeit
Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen;
Keine Vermeidungsmaßnahmen und
Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig;
gering
Hohe Bodenversiegelung durch Bebauung ,
im Zuge der Eingriffsregelung durch
Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar.
Fruchtbare Böden im Zuge der
Eingriffsregelung kompensierbar
Hochwertige landwirtschaftliche
Produktionsfläche geht verloren
mittel
Verlust von Versickerungsflächen und
damit Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der
Versiegelung auf das erforderliche Maß;
Mögliche Bodensetzungen bei Beendigung
der Sümpfung
gering
Boden und Fläche
Wasser
Schutzwürdigkeit
gem. GD NRW;
Landwirtschaftliche
Produktionsfläche
Geringe
Empfindlichkeit des
Grundwassers;
Klima/Klimawandel
Luft
Landschaft
Sümpfungsmaßnahmen durch den
Braunkohlentagebau
Ellebach und Buirer
Fließ in 0,5 bzw. 1,5
km Entfernung
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne
besondere
Ausgleichsfunktion;
keine besondere
Anfälligkeit im Sinne
des Klimawandels;
keine maßgeblichen
lufthygienischen
Vorbelastungen
Insgesamt durch
geringe Strukturierung
sowie Vorbelastungen
Ableitung des Niederschlagswassers über
kanäle in das RRB im BP C 23 und von dort
gedrossel in das Buirer Fließ
Mittlerer Versiegelungsgrad im WAGebiet. Kleinklimatische Aufheizung des
Gebietes, jedoch aufgrund geringer Größe
keine Entwicklung einer klimatischen
Belastung;
gering
Bebauung einer offenen Ackerfläche;
Eingrünung des Baugebietes Richtung
Osten durch landschaftsgerechte
gering
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
23
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
nur geringe Qualität
des Landschaftsbildes
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Bepflanzung auf 3 m hohem
Lärmschutzwall
Erweiterung des Siedlungsraumes von
Merzenich in östliche Richtung und
Schließung der Siedlungslücke zwischen
Merzenich und dem Umsiedlungsstandort
Morschenich-Neu;
24
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
Kultur- und
Sachgüter
Risiken, schwere
Unfälle und
Katastrophen
Archäologische Fundstelle, weitere Funde
werden vermutet,
Sondageschnitte
veranlasst
Erdbebenzone 3
Inaktive geologische
Störungen
Ergebnis steht noch aus
?
Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen
Keine Auswirkungen zu erwarten
gering
Kein Umgang mit gefährlichen Stoffen im
Wohngebiet
Kampfmitteluntersuchung ohne Ergebnis
7.
Anhänge
7.1.
Quellen
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln ,
Mai 2015
17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015
Artenschutzvorprüfung (ASP 1), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten,
Düren im März 2018
Abschlussbericht zur archäologischen Sondagegrabung Merzeniche, BP C25, Fa.
Goldschmidt (steht noch aus)
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24a der Gemeinde
Merzenich, ACCON Köln GmbH, Köln 2017 (und 2018)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer
(1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von NordrheinWestfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW
(2004):
Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis
Düren (1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
Sachund
Grafikdaten
zu
Schutzgebieten,
Biotopkatasterflächen,
Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW – LANUV (2008)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
25
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“
7.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBI. I S. 3634)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft
getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S.
1298) m.W.v. 02.06.2017
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG-NRW), in der Fassung vom 15. November 2016,
(GV. NRW. S. 934),
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Inkrafttreten am 1. März 1999, letzte Änd.
durch Art. 3 VO vom 27. September 2017, Inkrafttreten am 3. Okt. 2017
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), letzte Neufassung vom 31. Juli 2009, Inkrafttreten
überw. 1. März 2010, letzte Änd. durch Art. 1 G vom 18. Juli 2017, Inkrafttreten der
letzten Änderung 28. Januar 2018
Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 8. Juli 2016, Inkrafttreten am 16. Juli 2016
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) letzte Neufassung vom 26 September
2002, zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 18. Juli 2017,
inkl. Verordnungen und
Erlasse
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), letzte Neufassung vom
24. Juli 2002, Inkrafttreten der Neufassung am 1. Oktober 2002
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Letzte Neufassung vom 26.
August 1998, Inkrafttreten der Neufassung am 1. November 1998, Letzte Änderung
1. Juni 2017, durch Inkrafttreten der letzten Änderung 9. Juni 2017
Landesforstgesetz NW (LFoG), in der Fassung der Bekanntmachung
Vom 24. April 1980, zuletzt geändert 19.6.2007 (GV. NRW. S. 226), in Kraft getreten
am 5. Juli 2007.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
26