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Beschlussvorlage (Anlage 4 Begründung Teil B Umweltbericht)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
648 kB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Bebauungsplan Nr. C 25 (Südlich Merzpark) Teil B UMWELTBERICHT ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG Aufgestellt: April 2018 Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schweringstraße 1 52349 Düren Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. Inhalt der Umweltprüfung Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Übergeordnete Planung 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 3 3 5 5 7 7 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 7 2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH UND BEVÖLKERUNG 7 2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT 10 11 2.1.3. SCHUTZGUT BODEN UND FLÄCHE 12 2.1.4. SCHUTZGUT WASSER 2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA / KLIMAWANDEL / LUFT 12 13 2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT 2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 15 17 2.1.8. RISIKEN, SCHWERE UNFÄLLE, KATASTROPHEN 17 2.1.9. WECHSELWIRKUNGEN 2.1.10. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 17 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Basisszenario) 18 3. EINGRIFFSREGELUNG 18 3.1. Relevante Biotoptypen 18 3.2. Bilanzierung 19 3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen 19 4. VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND AUSGLEICH 20 4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 20 20 5. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 22 5.1. Technische Verfahren 5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten 5.3. Monitoring 22 22 22 6. ZUSAMMENFASSUNG 22 7. ANHÄNGE 25 7.1. Quellen 7.2. Gesetzliche Grundlagen 25 26 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 1. EINLEITUNG Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 über die weitere Wohnbauentwicklung in der Gemeinde beraten und die Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 25 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, südlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Aufgrund des enormen Bedarfs an Wohnbauflächen und der Dringlichkeit der Umsetzung von Wohnungsbaumaßnahmen soll das Verfahren als beschleunigtes Verfahren im Sinne des § 13b BauGB durchgeführt werden. § 13b Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im Fall des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die Untersuchung von Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen nicht der Abwägung) unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des Schallschutzes einer fachlichen Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine "freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden. Der sich hieraus ergebende Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung des Bebauungsplangebietes C 25 dar. Die Öffentlichkeit ist dann anhand der Umweltprüfung und des Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der Planung nachzuvollziehen. 1.1. Inhalt der Umweltprüfung Der Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgende Bestandteile: 1. Eine Einleitung mit folgenden Angaben: a. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; b. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden; 2. Eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden, hierzu gehören folgend Angaben: a. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, sowie dies Entwicklung gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann; b. Einen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung; hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Betriebsphase der geplante Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i BauGB zu beschreiben, unter anderem infolge aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten, der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist. der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen, der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung, der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen), der Kumulierung mit den Auswirkungen von vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffenen Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen, der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (z. B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. der eingesetzten Techniken und Stoffe; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landesoder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung tragen; c. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen, sowie gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen. In dieser Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase abzudecken ist; d. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl; e. Eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach §1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe j; zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen können die vorhandenen Ergebnisse anderer rechtlich vorgeschriebener Prüfungen genutzt werden; soweit angemessen, sollte diese Beschreibung Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Ereignisse auf die Umwelt sowie Einzelheiten in Bezug auf die Bereitschafts- und vorgesehen Bekämpfungsmaßnahmen für derartige Krisenfälle erfassen; 3. Zusätzliche Angaben: a. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeit , die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, b. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt, c. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage, d. Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden. Bei der verbindlichen Bauleitplanung (BP) liegt der Fokus auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. 1.2. Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind: o Kurzfristige Verbesserung des dringend benötigten allgemeinen Wohnungsangebotes, o städtebaulichen Erweiterung des Zentralortes im Anschluss an den Bestand der Wohnbebauung "In den Weingärten" und dem Neubaugebiet Merzpark o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, welche insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet wurden. 1.3. Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das insgesamt ca. 3,2 ha große Plangebiet umfasst das Flurstück 173, in der Flur 30, Gemarkung Merzenich und wird als Ackerfläche genutzt. Die Fläche befindet sich östlich des Ortsrandes von Merzenich, südlich des Bebauungsplangebietes C 24 „Merzpark“ und westlich der Landesstraße 264. Im Süden folgen Ackerflächen und einzelne landwirtschaftliche Bebauung. Festgesetzt wird ein „Allgemeines Wohngebiet“, das sich mit seinen baulichen Festsetzungen an denen der umgebenden Bebauung orientiert. Die Grundflächenzahl wird bei 0,4 bei 1-geschossiger Bebauung im Westen u 2- GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ geschossiger Bebauung im nördlichen, östlichen und südlichen Teil. Die GRZ kann um 50 % überschritten werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Zur Landesstraße 264 hin wird auf öffentlicher Grünfläche ein bepflanzter Lärmschutzwall errichtet. Die Erschließung erfolgt über das Baugebiet „Merzpark“ von der Landesstraße L 264. Die Erschließung der Wohnbauflächen wird durch eine später weiterführbare Hauptachse, einer Nebenverbindung sowie 3 Stichen gewährleistet. Für die Baumaßnahme werden ca. 3,2 ha Acker beansprucht. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbe ericht + Eingrifffsregelung zum m Bebauungspl an Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 1.4. Übergeeordnete Planung Der Flächeennutzungsp plan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in sei ner derzeit gültigen Fassung (117. Änderu ung) für das Plangebiet „Wohnbauufläche“ gem mäß § 1 (1) Nr. 1 B auNVO dar. Die 17. Änd. des Flächennuttzungsplans wurde mit Verfüggung der BezirksreB gierung Kööln vom 26.04.2016 genehmigt.. Damit sind s die Vorausssetzungen zur Entw icklung dees Bebauun ngsplans aaus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) B BauGB gegeb ben. Die Fläcche liegt nicht im Gelttungsbereich eines Lan ndschaftspla nes. Es lieg gen auch keine Schutzgebie S te oder sch hutzwürdigee Flächen i.S.d. BNatSSchG (Naturra 2000, besonders geschüttzte Teile vo on Natur und Landsch haft oder Biiotopkataste erflächen NUV) innerh halb oder im m nächsten Umfeld U des Änderungsb Ä bereichs. des LAN Das näächste Naturschutzgeb biet befindet sich no ordwestlich und westlich von Merzen nich entlang g der Bahnsstrecke Köln n-Aachen, das d NSG „V Vorbahnhofsgelände Düren“ (DN-031). Die Flächee ist ebenfa alls im Biotopkataster unter BK-5105-902 registrieert. Sonstige Schutzg gebiete od der Restrikktionsflächen n (wie W Wasserschutzzgebiete, Übersch hwemmung gsgebiete, ettc.) sind innerhalb dess Geltungsb bereiches un nd seines näheren n Umfeldes nicht vorha nden. 2. Beschreibung und d Bewertun ng der Umw weltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahm me und Prog gnose über die Entwicklung dess Umweltzu ustandes bei Durchführung der P lanung 2.1.1. ölkerung Schutzzgut Menscch und Bevö Die Fläcchen des Be ebauungsplaanes werdeen intensiv ackerbaulich a h genutzt, wie w auch weite Flächen F der östlichen u und südöstlichen Umge ebung. Im W Westen und d Norden grenzt Wohn- und Gewerbeebebauung in Form eines Discounnters an. Direkt D im v die LLandesstraße 264 Nordosten vorbei verläuft Für diee Bewohner der nächsttgelegen Beebauung ste ellen das Beebauungsplangebiet und sein Umfeld siedlungsnaahen Freirau um dar, der vom vorhhandenen Wegenetz W jedoch nur tangierrt und nichtt selbst erscchlossen wirrd. So ist diie heutige Freifläche F nur opttisch wahrne ehmbar. eht ein hoheer Bedarf an Einfamilienhäusern. In Merzzenich beste grenzende L 264 hat u. a. durch deen Umsiedlungsstandortt, die Verleg gung der Die ang A 4 und u dem dadurch eentstehendeen neue Autobahnan A nschluss ein ne neue Verkehrrsbedeutung g mit steigeendem Verkkehrsaufkom mmen erhalteen (siehe IG GEPA Juli 2011). GARTEN- UND LANDSC CHAFTSARCHIT TEKTEN REEP PEL 7 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Auswirkungen Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren. Dafür entsteht im Baugebiet C 25 neuer Wohnraum für Familien und Alleinstehende im Nahbereich einer wohnortnahen Versorgungsmöglichkeit und von Senioreneinrichtungen. Das Plangebiet liegt im Wirkungsbereich der Landesstraße L 264. Zudem schließt sich nördlich das Baugebiet C 24 an. Mögliche Immissionen vom Baugebiet C 24 und dem Straßenverkehr auf die Bewohner des Baugebietes C 25 wurden im Rahmen des schalltechnischen Fachgutachtens zum Bebauungsplan C 25 der Gemeinde Merzenich der ACCON Köln GmbH, Köln, 2017 (und 2018), untersucht. Durch Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan C 24 kann ein immissionsschutzrechtlicher Konflikt im Baugebiet C 25 ausgeschlossen werden. Die Verkehrslärmbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkehr auf der Landesstraße L 264. Aufgrund der zuvor errechneten, zu erwartenden Belastungen wurde die Baugrenze in 40 m Entfernung zur Landesstraße verlegt, es bleiben Lärmschutzanforderungen bis zum Lärmpegelbereich IV. Die Lärmpegelbereiche sind im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. Zwischen der Landesstraße und dem Baugebiet wird eine öffentliche Grünfläche mit einem 3m hohen Schallschutzwall zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in den Erdgeschossen festgesetzt. Die volle Lärmschutzwirkung des Walles wird innerhalb des Baugebietes in 2 m Höhe (Erdgeschoss) insbesondere dann erreicht wenn im Laufe einer weiteren Baugebietsentwicklung Richtung Süden auch der Lärmschutzwall in diese Richtung wandert. Als passive Schallschutzmaßnahmen setzt der Bebauungsplan fest, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109-1 zu erfüllen sind. An den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016“ sind passive Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. Unter diesen Voraussetzunge werden im Plangebiet gesunde Wohnbedingungen erreicht. Das Gebiet stellt siedlungsnahen Freiraum dar. Die in diesem Sinne nutzbaren Feldwege werden jedoch nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten. Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur Verfügung. Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung der Baugebiete C 24, C 24a und C 25. Damit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle möglich. Eine direkte Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird zunächst nicht hergestellt, so dass auch keine unberechenbaren „Schleichverkehre“ zur Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen. Eine Fuß- und Radwegeverbindung wird aus dem Baugebiet hinaus auf den Ürlingsweg hergestellt. Künftig und mit der Entwicklung des Bebauungsplanes C 25 soll auch eine Straßenverbindung zum Hauptort geprüft werden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten. Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 2.1.2. Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Das Bebauungsplangebiet wird im Westen und mittlerweile auch im Norden vorwiegend von Wohnbebauung geprägt. Im Süden und Osten grenzt intensive ackerbauliche Bewirtschaftung an. Die ökologische Wertigkeit intensiv bewirtschafteter Agrarflächen ohne Strukturierung ist überwiegend als gering zu bezeichnen. Der Agrarraum besitzt für eine Großzahl der heimischen Tierarten deshalb keine bzw. nur eine eingeschränkte Lebensraumqualität. Eine Ausnahme bilden die Feldvogelarten, welche auf die offene Landschaft spezialisiert sind. Aber auch bei den Feldvogelarten ist ein starker Rückgang durch die intensiven Bewirtschaftungsformen, das Insektensterben und Bautätigkeit zu verzeichnen. Dies führte dazu, dass bereits im Rahmen der ASP 1 zum BP C 24 die Grauammer vollständig und der Feldlerche im näheren Bereich, bei ergänzenden Kontrollgängen durch Raskin ausgeschlossen werden konnten. Das nächstgelegene Feldlerchenhabitat, jenseits der Landesstraße wurde außerdem im Rahmen der Aufstellung des BP C 23 (Umsiedlung Morschenich) kompensiert. Das nächstgelegene Grauammerrevier liegt bei Golzheim, nahe dem Wolfskauler Hof. In der erfolgten Artenschutzvorprüfung werden die für das Messtischblatt 5105/3 weiterhin möglichen Fledermäuse, Feldvogelarten und Amphibien mit dem tatsächlich verfügbaren Lebensraum konfrontiert. Aber die oben genannten Einflüsse, sowie die tatsächlich wirksamen Kulissen, Haustiere, Erholungssuchende und die Lage zwischen Bebauung und Landesstraße 264 lassen auch die anderen Feldvogelarten nicht vermuten. Denn als Kulissenflüchter ist auch der Kiebitz nicht zu erwarten und bei der Untersuchung von Raskin zum BP C23 auch nicht festgestellt worden. Das Rebhuhn wird ausgeschlossen da die Wegesäume im Bereich des Gehölzstreifens, die theoretisch als Reproduktionshabitat geeignet wären, stark von Erholungssuchenden und Hundehalter frequentiert werden. Die Wachtel schließlich besitzt als Invasionsvogelart keine besondere Standorttreue und reagiert flexibel auf die Beanspruchung ihres Lebensraumes. Sie benötigt außerdem, wie das Rebhuhn offene Feldwege, die hier nicht vorhanden sind. Die möglichen Fledermausarten Großes Mausohr und Großer Abendsegler können auch weiterhin die Leitfunktion der unbeeinträchtigten Gehölzstruktur nutzen oder über der Fläche jagen. Für die genannte Kreuzkröte ist das in 200 m gelegene RHB aufgrund dichten Bewuchses nicht zum Ablaichen geeignet, so dass hier nicht von der Art auszugehen ist Im Ergebnis zeigt sich, dass die Fläche höchstwahrscheinlich nicht als Reproduktionsstandort für planungsrelevante Arten geeignet ist, Die Ackerfläche hat voraussichtlich eine Bedeutung als Nahrungsfläche für z.B. Greifvögel, Eulen, Schwalben und Fledermäuse, die jedoch nicht essentiell ist. Die linienhafte Gehölzstruktur am Feldweg zwischen östlichem Ortsrand und BP C 25, die eine Leitfunktion für Fledermäuse haben könnte, bleibt erhalten. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann deshalb ausgeschlossen werden. Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden intensiven Nutzung gering. Auswirkungen Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Ackerflächen in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt Außerdem entsteht zur Landesstraße eine Grünfläche mit einem 3 m hohen Lärmschutzwall. Durch Überbauung und Versiegelung gehen Ackerflächen als Lebensraum verloren. Innerhalb von Gärten und Grünflächen (Wall) entstehen jedoch auch Gehölzstrukturen, die neuen Lebensraum für Allerweltarten bieten. Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im Geltungsbereich und näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust Lebensräume. Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann im Vorfeld ausgeschlossen werden. Europäische Vogelarten der Siedlungsbereiche sind möglich. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind einzuhalten.  2.1.3. Die Gehölzhecke am westlich angrenzenden Feldweg ist vor Beeinträchtigungen infolge der Bautätigkeit gemäß DIN 18 920 zu schützen. Schutzgut Boden und Fläche Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (5575), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet. Das Bodengefüge und der Stoffhaushalt spielen zwar trotz intensiver Landwirtschaft noch eine wichtige Rolle, sind jedoch verändert und der Boden wird durch Bearbeitung und Erosion abgetragen. Die betroffene Fläche befindet sich innerhalb der Zülpicher Börde, die traditionell aufgrund der fruchtbaren Böden ackerbaulich genutzt wird. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt kein Hinweis auf Altlastenverdacht vor. Auswirkungen Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich großflächig überbaut und versiegelt, teilweise (Bereich Grünfläche) mit Boden aufgeschüttet bzw. Gehölzen bepflanzt. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im „Allgemeinen Wohngebiet“ kann für Garagen, Nebenanlagen etc. bis auf 0,6 erhöht werden. Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). Im Sinne des Bodenschutzes setzt der Bebauungsplan fest, dass der Oberboden vor Baubeginn abzuschieben, auf Mieten zu lagern und als Oberboden nach Baufertigstellung entweder auf dem Grundstück einzubringen oder als Oberboden einer bodengerechten Verfügung abzugeben ist. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Das bislang auf wertvollem Lössboden, ackerbaulich genutzte Plangebiet geht der Landwirtschaft mit Umsetzung der Planung vollständig und nachhaltig verloren. Die bauleitplanerische Entscheidung, das Plangebiet der Landwirtschaft zu entziehen und zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs an Wohnraum zu nutzen, wurde von der Gemeinde Merzenich bereits im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplans getroffen. 2.1.4. Schutzgut Wasser Grundwasser Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen. Das obere Grundwasserstockwerk weist im Bereich des Plangebietes eine geringe Grundwassermächtigkeit auf. Die Sohle des 1. Grundwasserstockwerks liegt bei etwa 123 m ü. NHN. Das Grundwasser lag vor Beginn des Tagebausümpfungen nur gering darüber. Bei einer Geländehöhe von rd. 138 bis 139 m ü. NHN stand das Grundwasser nicht flurnah an. Auch bei Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird von einer Grundwasserstandshöhe von rd. 125 m ü. NHN ausgegangen Oberflächengewässer Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 m westlich, parallel zur Landesstraße verläuft. Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung. Auswirkungen Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich– Neu wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für Niederschlagswasser angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen, in der das Plangebiet des BP C 25 liegt. Das hier anfallende Niederschlagswasser soll im freien Gefälle über die gerade gebauten Kanäle zum Regenrückhaltebecken nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und von dort gedrosselt in eine Vorflut eingeleitet werden. Der Bau eines nur auf das Plangebiet ausgelegten Einzelbeckens ist nicht erforderlich. Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert. Das Abwasser wird im Trennsystem der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen) führen. Der Flurabstand des Grundwassers wird auch nach Beendigung der Sümpfung nicht flurnah anstehen. Oberflächengewässer sind durch die Planung nicht betroffen. 2.1.5. Schutzgut Klima / Klimawandel / Luft GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 1010,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es ist keine besondere Anfälligkeit im Sinne des Klimawandels zu erkennen, wie zum Beispiel die Lage im Einflussbereich eines Gewässers oder eine besondere Exponiertheit. Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle Merzenich der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen und der Entfernung zur Straße sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus dem Bereich der Ortslage Merzenich liegen nicht vor. Auswirkungen Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Im Baugebiet wird es zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest und liegt folglich auf der Siedlungsseite des Zentralortes. Der Tagebau als größter Feinstaubemittent (Kreis Düren, Gesundheitsamt, 2012) im Kreis Düren, liegt auf der der Hauptwindrichtung abgewandten Seite. Messwerte werden in Merzenich von behördlicher Seite nicht erhoben. Der Beitrag des künftigen Wohngebietes zum Klimawandel bewegt sich in einem üblichen Rahmen für Wohngebiete. Es ist sogar so, dass Neubaugebiete mit moderner Heiztechnik in dieser Hinsicht voraussichtlich eine positivere Bilanz als Altstandorte haben. Das Gebiet zeigt keine besondere Anfälligkeit für Auswirkungen des globalen Klimawandels außerdem werden keine Stoffe verwendet oder produziert, die durch klimatische Auswirkungen einen Schaden für die Umwelt bewirken könnten. In der Bauleitplanung besteht die Möglichkeit In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. 2.1.6. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem überwiegend ebenen Relief. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Östlich der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Merzenich verläuft ein abschließender Feldweg. Die alte Bebauung ist zum Weg hin eingegrünt. In den letzten Jahren wurden östlich von Merzenich der Umsiedlungsstandort NeuMorschenich (BP C 23) und die verbindenden Bebauungspläne C 24und C 24a aufgestellt. Die Plangebiete sind bereits mehr oder weniger bebaut und in allen findet noch Bautätigkeit statt. Die sonstigen Freiflächen zwischen Merzenich und der Landesstraße 264 bestehen ebenfalls aus intensiv genutzten Ackerflächen mit einzelner landwirtschaftlicher Bebauung und nur wenigen gliedernden und strukturierenden Grünelementen, z.B. um das RHB in ca. 160 m Entfernung. Im weiteren Umfeld spielen auch Windkraftanlagen aufgrund der günstigen Windverhältnisse eine Rolle. Es bestehen zumeist gute Blickbeziehungen über die weiten Ackerflächen der Börde auf die umliegenden Orte, bis in die Voreifel im Südwesten und zum Hambacher Forst bzw. zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach im Nordosten. Auch das aktuelle Plangebiet ist nach Osten und Süden frei überschaubar. In Richtung Norden und Nordosten befinden sich die neuen Wohngebiete. Weitere Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 850 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.900 bzw. 2.000 m entfernt) sowie durch die Verkehrstrasse der L 264. Die Erholungseignung der Landschaft ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbe ericht + Eingrifffsregelung zum m Bebauungspl an Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Auswirkung A en Der Bebauuungsplan C 25 „Südlich M Merzpark“ bereitet eine an den BP C 24 den an„Merzpark““ im Süd schließendee Wohnbe ebauung, mit räumlicchem Anschluss an den bestehenden Siedlungsraaum vorr. Die Bebauungs pläne C 24 4, C 24a d Lücke und C 25 schließen die Ortslage zwischen der dem Merzenich und „Neu Umsiedlunggsstandort Morschenicch“ Eine direkte verkehrlich he Verbindung zur Ortscchaft Merzeenich besteh ht derzeit niccht. Zur Lan ndesstraße hin h wird ein n 3 m hoher bepflanzte er Lärmschuutzwall errichtet, der das Bau ugebiet gleicchzeitig zur Straße hin eingrünt e Das lokale Ersche einungsbild der Agrarllandschaft zwischen M Merzenich und der de bereits durch die Aufstellung g des Bebaauungsplane es C 24 Landessstraße wurd „Merzp park“ grun ndlegend veerändert du urch den es zu einer Zerschneidung der Landsch haft kommt. Dies wird d durch die Weiterführun W g verstärkt. Es geh hen Fläche en mit m mäßiger Erh holungseign nung und zumeist geringer Landsch haftsbildqua alität verloreen, wie sie im Umfeld d in mindesstens gleich hwertiger Qualität weiterhin großflächig g vorhanden sind. Darüber hinauss werden Bauwerke B errichteet, die in der d offenen Bördeland dschaft zu einer e weiteeren anthropogenen Überpräägung beitragen. 2.1.7. Schutzzgut Kultur-- und Sach güter Im Rah hmen des Verfahrens V zzur 17. Änd derung des Flächennuttzungsplans hat der Landsch haftsverband d Rheinland d, Rheinisch hes Amt fürr Bodenden kmalspflege e, bereits darauf hingewiese en, dass im Bereich dees Plangebie etes mit boodenarchäolo ogischen mmen aus dem d Neolith hikum zu rechnen ist. Die Annahhme des Fa achamtes Vorkom wurde bei Sondag gen im Zugee des Verfahrens zur Aufstellung A des Bebauu ungsplan ntsprechend d bestätigt. In lockerer Streuung wurden w im Plangebiet C 24 14 C 24 en archäologisch relevvante Stelleen dokumen ntiert, teils mit keramisschem Fund dmaterial der früh hen Eisenzeit sowie Briq quetage-Fragmenten, welche w im Zeeitraum des 7. bis 5. Jahrhun nderts vor Christus C den n Salzhandeel von der Nordseeküst N te bis ins Rheinland R belegen n. Es wurden Scherb ben der altneolithisch a hen Kulturr der Band dkeramik geborgen, was auf einen n neolithischen n Fundplatzz in der nnäheren Um mgebung hindeuttet. pflege zu berücksichtiigen war für den Um diie Belange der Bodeendenkmalp Bebauu ungsplan Merzenich M C 25 in Abstimmun ng mit ddem LVR-A Amt für Bodend denkmalpflege im Rheeinland ein Sondagep programm erarbeitet und die Genehm migung nach § 13 Denkkmalschutzg gesetz einge eholt worde n, die erford derlichen Sondag geschnitte und Un ntersuchung gen durchführen zu lassen n. Die Sondag gegrabungen n werden seeit April 2018 durch die Fa. Goldsschmidt Arcchäologie Denkmaalpflege, Düren, in enger Abstimmung A g mit deem LVR-A Amt für Bodend denkmalpflege durchg geführt un nd in Berichten zuur archäolo ogischen Sondag gegrabung Merzenich, M B Bebauungsp plan C 25 de er Fa. Goldsschmidt Arcchäologie und Deenkmalpflege e, Düren, 20 018, dokum mentiert. GARTEN- UND LANDSC CHAFTSARCHIT TEKTEN REEP PEL 15 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Auswirkungen Ergebnisse der Sondageschnitte liegen noch nicht vor. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 2.1.8. Risiken, Schwere Unfälle, Katastrophen Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen jedoch keine aktiven Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW als nicht seismisch aktiv bewertet. Auswirkungen Durch das Vorhandensein der Erdbebenkategorie 3 sind im Baugebiet für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Durch das Verwerfungssystems Rurrand sind keine Auswirkungen zu erwarten. Da es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handelt wird im Normalfall nicht von der Verwendung gefährlicher Stoffe ausgegangen. Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durchgeführt, die Freigabe ist erfolgt. Insgesamt ist das Risiko für einen schweren Unfall oder eine Katastrophe gering. 2.1.9. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt 2.1.10. Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird im Bebauungsplan konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ h) 2.2.  berücksichtigt soweit relevant; die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  berücksichtigt soweit relevnt. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Basisszenario) Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen. Eine weitere optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich an den Ort Merzenich, wie von der Bezirksregierung Köln gefordert unterbleibt. Benötigte Grundstücke für Allgemeines Wohnen werden an dieser Stelle nicht erschlossen und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden. Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht gewonnen. Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch bei einer landwirtschaftlichen Nutzung keine Auswirkungen auf das Gebiet haben. 3. Eingriffsregelung 3.1. Relevante Biotoptypen Code Bezeichnung Biotopwert Korrektur auf ZUSTAND 3.1 Acker, intensiv bewirtschaftet 2,0 PLANUNG 1.1 Versiegelte Flächen (Gebäude, Erschließung) 0,0 4.3 Garten, strukturarm 2,0 4.7 Grünanlage 4,0 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 3.2. Bilanzierung 3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW) Lage Gemeinde Merzenich Gemarkung Merzenich, Flur 30, Parzelle 173 Umfang Art des Eingriffs ca. 32.187 m² Entzug einer Ackerfläche GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Zeitlicher Ablauf Voraussichtlich Ende 2018 19 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ (§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW) Lage Umfang Gemeinde Merzenich Gemarkung Merzenich, Flur 30, Parzelle 173 3.047 m² Zeitlicher Ablauf Spätestens in der Pflanzperiode 2 Jahre nach Baubeginn (Erschließung) Schutz- bzw. Ausgleichs-maßnahme / Begründung Bepflanzung einer öffentlichen Grünfläche inkl. Lärmschutzwall mit lebensraumtypischen Gehölzen Aufgrund der planungsrechtlichen Durchführung gem. §13b BauGB keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig 4. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich 4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsgerechte Einbindung der Bebauung, ggf. Umsetzung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen). Zwischen Wohngebiet und Landesstraße 264 wird eine Grünfläche mit Lärmschutzwall eingerichtet, die durch lebensraumtypische Gehölze bepflanzt werden. Dadurch wird das Baugebiet nach Osten eingegrünt und ein aktiver Lärmschutz hergestellt. Diese Funktionen werden bei weiterer Wohnbauentwicklung Richtung Süden verstärkt. Ein für den BP C 24a erstelltes Lärmschutzgutachten zeigt, dass unter Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten Emissionskontingente, keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte aus der gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden. Aufgrund der planungsrechtlichen Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB sind im Rahmen der Eingriffsregelung keine Ausgleichsmaßnahmen zu leisten. 4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes MorschenichNeu, musste sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln dahingehend verpflichten, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen Umsiedlungsfläche auszurichten ist. Die Bebauung wurde bereits durch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich vorbereitet. Andere Planungsmöglichkeiten wurden deshalb nicht diskutiert. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 5. Zusätzliche Angaben 5.1. Technische Verfahren Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der Trägerbeteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand. 5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Das Ergebnis der archäologischen Untersuchung steht noch aus. 5.3. Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Artenschutz Kontrolle der sachgerechten Bergung und Dokumentation archäologischer Fundstücke Kampfmitteluntersuchung Zeitnahe Umsetzung der internen landschaftspflegerischen Maßnahmen 6. Keine Maßnahmen erforderlich wird im Bebauungsplan festgesetzt Freigabe erfolgt Gemeinde Merzenich Zusammenfassung Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft Morschenich östlich von Merzenich neu angesiedelt. Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung der Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und Morschenich-Neu zu nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des FNP in die Wege geleitet und durch die Bebauungspläne C 24 „Merzpark“, C 24a „Nördlich Merzpark“ und C 25 „Südlich Merzpark“ umgesetzt. Im Rahmen der Bebauungsplanung wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine freiwillige Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung, die auf Grundlage des Planverfahrens gem. § 13b BauGB freiwillig durchgeführt wurde. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 25 „Südlich Merzpark“ mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende Untersuchungserfordernisse wird nachfolgend in Tabellenform zusammengefasst. Schutzgut Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelastung Auswirkungen Bewertung der Auswirkungen Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung  Geringe Bedeutung als Erholungsfläche Vorbelastung insbes. durch Landwirtschaft aber auch durch Verkehr  Teilweiser Verlust der Erholungsfunktion gering  Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse in Form von aktivem und passivem Schallschutz sowie Emissionskontingenten im BP C 24; Tiere und Pflanzen  Insgesamt relativ geringe Bedeutung Keine oder nur geringe Lebensraumfunktion für planungsrelevante Fledermaus- und Feldvogelarten Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit  Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen; Keine Vermeidungsmaßnahmen und Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig; gering Hohe Bodenversiegelung durch Bebauung , im Zuge der Eingriffsregelung durch Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Fruchtbare Böden im Zuge der Eingriffsregelung kompensierbar Hochwertige landwirtschaftliche Produktionsfläche geht verloren mittel Verlust von Versickerungsflächen und damit Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der Versiegelung auf das erforderliche Maß; Mögliche Bodensetzungen bei Beendigung der Sümpfung gering   Boden und Fläche       Wasser  Schutzwürdigkeit gem. GD NRW; Landwirtschaftliche Produktionsfläche Geringe Empfindlichkeit des Grundwassers;      Klima/Klimawandel Luft    Landschaft  Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohlentagebau Ellebach und Buirer Fließ in 0,5 bzw. 1,5 km Entfernung Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion; keine besondere Anfälligkeit im Sinne des Klimawandels; keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen Insgesamt durch geringe Strukturierung sowie Vorbelastungen  Ableitung des Niederschlagswassers über kanäle in das RRB im BP C 23 und von dort gedrossel in das Buirer Fließ  Mittlerer Versiegelungsgrad im WAGebiet. Kleinklimatische Aufheizung des Gebietes, jedoch aufgrund geringer Größe keine Entwicklung einer klimatischen Belastung; gering   Bebauung einer offenen Ackerfläche; Eingrünung des Baugebietes Richtung Osten durch landschaftsgerechte gering GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ nur geringe Qualität des Landschaftsbildes  GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Bepflanzung auf 3 m hohem Lärmschutzwall Erweiterung des Siedlungsraumes von Merzenich in östliche Richtung und Schließung der Siedlungslücke zwischen Merzenich und dem Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu; 24 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ Kultur- und Sachgüter  Risiken, schwere Unfälle und Katastrophen   Archäologische Fundstelle, weitere Funde werden vermutet, Sondageschnitte veranlasst Erdbebenzone 3 Inaktive geologische Störungen  Ergebnis steht noch aus ?   Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen Keine Auswirkungen zu erwarten gering  Kein Umgang mit gefährlichen Stoffen im Wohngebiet Kampfmitteluntersuchung ohne Ergebnis  7. Anhänge 7.1. Quellen Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln , Mai 2015 17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015 Artenschutzvorprüfung (ASP 1), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im März 2018 Abschlussbericht zur archäologischen Sondagegrabung Merzeniche, BP C25, Fa. Goldschmidt (steht noch aus) Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24a der Gemeinde Merzenich, ACCON Köln GmbH, Köln 2017 (und 2018) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978) Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von NordrheinWestfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004): Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis Düren (1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html Sachund Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 25 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 25 „südlich Merzpark“ 7.2. Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) m.W.v. 02.06.2017 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG-NRW), in der Fassung vom 15. November 2016, (GV. NRW. S. 934), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Inkrafttreten am 1. März 1999, letzte Änd. durch Art. 3 VO vom 27. September 2017, Inkrafttreten am 3. Okt. 2017 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), letzte Neufassung vom 31. Juli 2009, Inkrafttreten überw. 1. März 2010, letzte Änd. durch Art. 1 G vom 18. Juli 2017, Inkrafttreten der letzten Änderung 28. Januar 2018 Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 8. Juli 2016, Inkrafttreten am 16. Juli 2016 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) letzte Neufassung vom 26 September 2002, zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 18. Juli 2017, inkl. Verordnungen und Erlasse Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), letzte Neufassung vom 24. Juli 2002, Inkrafttreten der Neufassung am 1. Oktober 2002 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Letzte Neufassung vom 26. August 1998, Inkrafttreten der Neufassung am 1. November 1998, Letzte Änderung 1. Juni 2017, durch Inkrafttreten der letzten Änderung 9. Juni 2017 Landesforstgesetz NW (LFoG), in der Fassung der Bekanntmachung Vom 24. April 1980, zuletzt geändert 19.6.2007 (GV. NRW. S. 226), in Kraft getreten am 5. Juli 2007. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 26