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Beschlussvorlage (Anlage 6 Schallgutachten)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,4 MB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 1117 - 408160 - 1318 Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 25 der Gemeinde Merzenich Dipl.-Ing. Norbert Sökeland 30 Seiten 20.11.2017 ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 V:\Berichte\B4081601318.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 2 Titel: Schalltechnisches Fachgutachten Gemeinde Merzenich Auftraggeber: Gemeinde Merzenich Sachgebiet Bauen und Planen Valdersweg 1 52399 Merzenich Auftrag vom: 06.10.2017 Berichtsnummer: ACB 1117 - 408160 - 1318 Datum: 20.11.2017 Projektleiter: Dipl.-Ing. Norbert Sökeland zum Bebauungsplan C 25 der Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 6 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 6 2.2 Planungsunterlagen 7 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 7 2.4 Richtwerte der TA Lärm 8 3 Berechnung der Geräuschimmissionen 10 3.1 Allgemeines 10 3.2 Straßenverkehr 10 3.3 Gewerbelärm 18 4 Anforderungen an den passiven Lärmschutz 22 5 Qualität der Prognose 25 6 Zusammenfassung 26 Anhang 27 Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 1 Seite 4 Aufgabenstellung Die Gemeinde Merzenich plant am östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich, südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes C 24 der Gemeinde Merzenich angrenzend, die Entwicklung von Wohngebietsflächen. Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) geschaffen werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am 13.07.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat. Ein Planentwurf des Bebauungsplans mit einer Abgrenzung der Wohnbauflächen ist noch nicht erstellt, es ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO vorgesehen. Im Bebauungsplan C 24 wurden mögliche Lärm-Immissionskonflikte zwischen den Wohnnutzungen einerseits sowie den neu festzusetzenden SO- und GE-Flächen andererseits im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen der zulässigen Geräuschemissionen so begrenzt, dass auch beim Zusammenwirken aller Anlagen keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Dazu wurden im Bebauungsplan zulässige Emissionskontingente (LEK) nach der DIN 45691 festgesetzt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Plangebiet C 25 ist daher zu prüfen, in welchem Bereich die im Plangebiet C 24 festgesetzten Emissionskontingente auch innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes C 25 zu keinen Immissionskonflikten führen werden. Weiterhin ist aufgrund der Nähe zur L 264 sowie der neu errichteten Anbindung des Ortsteils Morschenich von Verkehrslärmimmissionen im Wohngebiet auszugehen. Im Rahmen der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung soll ermittelt werden, in welchen Bereichen ggf. auf eine Ausweisung von Wohnbauflächen aufgrund der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr verzichtet werden sollte. Auf der Grundlage der Ergebnisse soll dann der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt werden. Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 5 Plangebiet C 25 Bild 1.1 Lage des Plangebiets Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 6 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist [2] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v. 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) [3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) [4] DIN ISO 9613-2 E, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) [6] DIN 4109-1, "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen", Juli 2016 [7] DIN 4109-2, "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", Juli 2016 [8] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002, [9] Beiblatt 1 zur DIN 180005, Mai 1987 [10] Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) [11] VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 [12] VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August 1987 [13] DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006 [14] RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr [15] Energieeinsparungsgesetz - EnEG, Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) [16] DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998 Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 2.2 Seite 7 Planungsunterlagen Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: [17] Abgrenzung des Plangebietes gemäß der Öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für die Gemeinde Merzenich, 17. Jahrgang Nr. 9 vom 11. August 2017 [18] Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu", ISU-Plan Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung Reinersstraße 47, 46145 Oberhausen, Oktober 2012 [19] Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ der Gemeinde Merzenich, ACCON Köln GmbH, Bericht-Nr. ACB 0115 - 407235 - 1144 vom 07.05.2016 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Die DIN 18005 [8] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, das jedoch nicht Teil der Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als „grober Anhalt" herangezogen werden1. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (...) Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und  1 vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005 Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 8 gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur DIN 18005 [10] sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 [9] angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden. Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt: tags 55 dB(A) und nachts 40 / 45 dB(A) Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert soll für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen herangezogen werden. 2.4 Richtwerte der TA Lärm Bezüglich der gewerblichen Nutzungen (Fachmarktzentrum, Gewerbegebiet) aus dem Plangebiet des Bebauungsplanes C 24 sind die Richtwerte nach der TA Lärm [5] maßgebend. Sie entsprechen den jeweils niedrigeren Orientierungswerten: Allgemeine Wohngebiete: tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A) und Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. In der Nachtzeit ist die ungünstigste volle Stunde zu beurteilen. Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung zu tragen. Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 9 Außerdem gilt gemäß der TA Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der Tageszeit ein einziges Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Somit liegt eine Richtwertüberschreitung in WA-Gebieten vor, wenn z.B. einzelne Vorgänge kurzzeitige Immissionspegel tags von mehr als 85 dB(A) und nachts von mehr als 60 dB(A) verursachen. Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 10 3 Berechnung der Geräuschimmissionen 3.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version 2018“ der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne. Die Karten mit Ergebnisdarstellungen basieren auf dem digitalisierten Untersuchungsgebiet. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt. Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt in Form von flächenhaften Lärmkarten. Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich Linien gleicher Pegel aus (Isolinien). 3.2 Straßenverkehr 3.2.1 Emissionspegel Auf das geplante Wohngebiet wirken folgende Straßen ein (vergl. [18]): L 264 Anbindung L 264 B 264 Morschenicher Str. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) und die zur Schallberechnung erforderlichen Parameter sind in der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan C 24 aufgeführt (s.u.). Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318 Seite 11 Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) [13] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch Anhang A 1). Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden. Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Den Berechnungen liegen die in der Untersuchung [18] aufgeführten Verkehrsdaten zugrunde. In der folgenden Tabelle sind die sich daraus ergebenden Emissionsparameter zusammengestellt. Die Bedeutung der einzelnen Formelzeichen ist der Tabelle im Anhang zu dieser Gutachterlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte ist dem Anhang A 4 zu entnehmen. Bericht-Nr.: ACB 00117 - 407890- 1318Seite 12 Tabelle 4.2.1.1 Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen Straße Abschnitt DTV Kfz/24h LmEt LmEn pt pn Mt Mn v Pkw vLkw dB(A) dB(A) % % Kfz/h Kfz/h km/h km/h Dvt Dvn DStrO dB(A) dB(A) dB(A) Steig ung DStg % dB(A) L 264 001 bis Morschenicher Str. 18144 70,4 59,5 20 10 1089 145 70 70 -1,5 -2,0 0 0,6 0,0 L 264 002.1 Morschenicher Str. bis KP 16100 71,3 60,9 20 10 966 129 100 80 -0,1 -0,1 0 0,3 0,0 L 264 002.2 Morschenicher Str. bis KP 16100 69,9 59,0 20 10 966 129 70 70 -1,5 -2,0 0 0,4 0,0 L 264 007 B 264 bis Am Roßpfad 14100 69,3 58,4 20 10 846 113 70 70 -1,5 -2,0 0 1,7 0,0 L 264 007 B 264 bis Am Roßpfad 14100 70,7 60,4 20 10 846 113 100 80 -0,1 -0,1 0 0,3 0,0 Anbindung L 264 008 Sportplatz -KV 847 52,5 42,4 9 2,7 51 9 50 50 -4,2 -5,4 0 0,5 0,0 Anbindung L 264 009 KV -AS Ost 422 49,5 39,4 9 2,7 25 5 50 50 -4,2 -5,4 0 0,4 0,0 Anbindung L 264 010 Einfahrt Richtung Nord 211 46,5 36,4 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,2 0,0 Anbindung L 264 011 Ausfahrt Richtung Nord 211 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 0,3 0,0 Anbindung L 264 012 Ausfahrt Richtung Süd 212 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,6 0,0 Anbindung L 264 013 Einfahrt Richtung Süd 211 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,9 0,0 Anbindung L 264 014 KV-Ri Merzenich 423 49,5 39,4 9 2,7 25 5 50 50 -4,2 -5,4 0 0,6 0,0 B 264 016.1 B 264 bis KP L 264 25002 73,2 65,8 20 20 1500 275 100 80 -0,1 -0,1 0 0,8 0,0 B 264 016.1 B 264 bis KP L 264 25002 71,8 64,4 20 20 1500 275 70 70 -1,5 -1,5 0 0,4 0,0 B 264 017.1 B 264 ab KP L 264 14665 69,4 62,1 20 20 880 161 70 70 -1,5 -1,5 0 0,4 0,0 B 264 017.2 B 264 ab KP L 264 14665 70,9 63,5 20 20 880 161 100 80 -0,1 -0,1 0 0,2 0,0 Morschenicher Str. 018 L264 bis Merzenich 3462 58,9 48,7 10 3 208 38 50 50 -4,1 -5,3 0 0,7 0,0 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 3.2.2 Seite 13 Geräuschimmissionen Die folgenden Lärmkarten stellen die Verkehrslärmsituation in 2 m und 6 m Höhe über Gelände dar. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Freifeldbedingungen tags in dem Wohngebiet Immissionspegel zwischen 56 und 59 dB(A) zu erwarten sind. Nachts liegen die Immissionspegel zwischen 47 und 48 dB(A). Insofern betragen die Überschreitungen des Orientierungswertes des Beiblatt 1 zur DIN 18005 nicht mehr als 5 dB(A). Die Berechnungsergebnisse zeigen die Belastung ohne Abschirmung von Gebäuden innerhalb des Plangebietes C 24 und C 24a. Unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung vorgelagerter Gebäude würden sich noch günstigere Immissionspegel ergeben. Die Anforderungen an den baulichen Schallschutz, die sich gemäß der geltenden Rechtsprechung auf der Grundlage der freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes ergeben, werden im Abschnitt 4 beschrieben. 32326200 32326250 32326300 64.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 61.0 5633850 5633750 Verkehrsgeräusche Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633800 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C C 25 24a (südlich Merzpark) 5633750 5633800 5633850 5633900 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633950 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 14 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 32326200 32326250 32326300 64.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 61.0 5633850 5633750 Verkehrsgeräusche Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633800 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C C 25 24a (südlich Merzpark) 5633750 5633800 5633850 5633900 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633950 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 15 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 32326200 32326250 32326300 49.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 46.0 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C C 25 24a (südlich Merzpark) 5633800 5633800 5633850 5633900 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633950 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 16 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633750 5633750 Verkehrsgeräusche Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 32326200 32326250 32326300 49.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 46.0 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C C 25 24a (südlich Merzpark) 5633800 5633800 5633850 5633900 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633950 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 17 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633750 5633750 Verkehrsgeräusche Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 Seite 18 3.3 Gewerbelärm 3.3.1 Emissionspegel gemäß Kontingentierung des BP C 24 Im Schalltechnischen Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 wurden Emissionskontingente gemäß DIN 45691 ermittelt, die sicherstellen, dass in der Nachbarschaft keine unzulässigen Gewerbelärmimmissionen auftreten. Die für die Teilflächen SO und GEe des Plangebietes C 24 ermittelten Emissionskontingente wurden durch textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Im einzelnen ergaben sich die folgenden Emissionskontingente: Tabelle 4.3.1 Emissionskontingente für die Teilflächen des BP C 24 Emissionskontingent LEK Teilfläche tags nachts SO 61 64 GEe 46 49 Weiterhin wurden Zusatzkontingente für einzelne Richtungssektoren gemäß DIN 45691 ermittelt. Gemäß den textlichen Festsetzungen und den Eintragungen in das Planwerk dürfen für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A und B, ausgehend vom Bezugspunkt Ref-Pkt 1 mit den UTM32Koordinaten Rechtswert: 32.326.275 Hochwert: 5.634.005 die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden Richtungssektor Winkel LEK,zus,tags / nachts A 204° / 221° 2 / 2 dB(A) B 261° / 276° 2 / 2 dB(A) In der folgenden Abbildung sind die Richtungssektoren dargestellt. Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 Bild 4.3.1.1 Emissionskontingente Seite 19 LEK und Richtungssektoren für die Zusatzkontingente gemäß [19] 3.3.2 Geräuschimmissionen Zur Abschätzung der möglichen Gewerbelärmimmissionen werden die Immissionskontingente entsprechend Tabelle 6.3.1 flächenhaft in der Umgebung des Plangebiets berechnet. Wie den folgenden Bildern zu entnehmen ist, sind im Hinblick auf die Gewerbelärmimmissionen keine Konflikte zu erwarten, da die Immissionsrichtwerte auch unter Berücksichtigung eines möglichen Zusatzkontingentes von 2 dB(A) innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes C 24a deutlich unterschritten werden. An der nächstgelegenen Baugrenze sind maximale Beurteilungspegel von Lr = 51 dB(A) (49 + 2 dB(A)) zu erwarten. 32326200 32326250 32326300 64.0 32326350 32326400 61.0 5633950 32326500 Richtwerte TA Lärm LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 32326450 WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633900 55 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 20 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 25 24a (südlich Merzpark) 5633750 Kontingentierung Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633800 45 5633750 5633800 5633850 50 Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 32326200 32326250 46.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Richtwerte TA Lärm LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) 5633950 LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 32326300 49.0 WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633900 5633900 40 32326550 Pegelklassen 5634000 32326150 5634000 32326100 Seite 21 5633950 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 25 24a (südlich Merzpark) 5633800 5633800 5633850 35 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633750 5633750 Kontingentierung Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 4 Seite 22 Anforderungen an den passiven Lärmschutz Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 7 der DIN 4109-1 (siehe Anhang A 2). Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird gemäß DIN 4109-2 aus dem um +3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegeln für die Tageszeit nach der Richtlinie RLS 90 gebildet. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A). Im vorliegenden Fall ergeben sich jedoch Differenzen kleiner als 10 dB(A), so dass sich eine gesonderte Betrachtung der Nachtzeit erübrigt. Nach der Nummer 4.4.5.6 der DIN 4109-2 soll für den „maßgebliche Außenlärmpegel“ von gewerblichen Immissionen der Richtwert nach der TA Lärm flächendeckend für das gesamte Plangebiet angesetzt werden. Überlagern sich mehrere (gleich- oder verschiedenartige) Quellen, so berechnet sich nach der Nummer 4.4.5.7 der DIN 4109-2 der resultierende Außenlärmpegel La,res aus den einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ La.i nach folgender Gleichung: Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegel“ in Kauf genommen. Allerdings würde diese Vorgehensweise im vorliegenden Fall zu einer deutlichen Überschätzung der gewerblichen Geräuschbelastung im Plangebiet führen. Aus diesem Grund werden zur Bildung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ die Immissionskontingente entsprechend dem Abschnitt 4.3.1 mit den Immissionspegeln für den Straßenlärm überlagert und mit einem Zuschlag von 3 dB(A) versehen. Die entsprechenden Lärmkarten enthalten die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche. Eine Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt in der Regel den erforderlichen Lärmschutz. Allerdings ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende freie Schallausbreitung beispielsweise nicht die Eigenabschirmung der Gebäude berücksichtigt. Wie der folgenden Abbildung zu entnehmen ist, sind im Abschnitt von bis zu 20 m Anforderungen an den Lärmpegelbereich VI (76 bis 80 dB(A)) einzuhalten. Bis zu einem Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 Seite 23 Abstand von ca. 70 m sind die Anforderungen gemäß dem LPB V zu erfüllen. Auf den weiteren 100 m ergeben sich die Anforderungen gemäß dem LPB IV und bis zu einem Abstand von 400 m Anforderungen gemäß dem LPB III. Durch die Entwicklung des Plangebiets können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies sollte im Rahmen einer konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Gleichung 33 der DIN 4109-2 in Verbindung mit Tabelle 7 der DIN 4109-1). Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, die Situation genauer, d.h. fassaden- und stockwerksweise an den einzelnen Gebäuden zu untersuchen, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist. Es wird empfohlen, die entsprechende Prüfung durch einen Sachverständigen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vornehmen zu lassen. Die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [15] fordert bereits unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III) werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um 45 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 [16] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch Stoßlüftungen erreicht werden. Durch Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden können Minderungen in der Verkehrslärmbelastung erzielt werden. Aufgrund der Tiefe des Plangebietes wird eine Schallschutzwand oder ein Schallschutzwall nur eine Wirkung zeigen, wenn er südlich über das Plangebiet hinausreicht oder jeweils an der Nord- und Südgrenze in westliche Richtung geführt wird. Es ist davon auszugehen, dass bei Wandhöhen bis ca. 4 m keine ausreichende Abschirmung für die oberen Geschosse erzielt werden kann. 32326150 32326200 5634000 32326100 Seite 24 32326250 32326300 49.0 32326350 32326400 32326450 32326500 Pegelklassen 32326550 5634000 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318 LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI 5633950 5633900 5633850 5633750 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1 Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. 1:2000 Gemeinde Merzenich 5633800 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C C 25 24a (südlich Merzpark) 5633750 5633800 5633850 5633900 5633950 46.0 Sachgebiet Bauen und Planen 20.11.2017 Valdersweg 1 52399 Merzenich 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450www.gemeinde-merzenich.de 32326500 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326550 Tel.: 0221 801917 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 5 Seite 25 Qualität der Prognose Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen. Bei den Berechnungen wurde auf den Ansatz der meteorologischen Korrektur verzichtet. Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 6 Seite 26 Zusammenfassung Die Gemeinde Merzenich plant am östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich, südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes C 24 der Gemeinde Merzenich angrenzend, die Entwicklung von Wohngebietsflächen. Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) geschaffen werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am 13.07.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat. Unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan C 24 festgesetzten Emissionskontingente konnte gezeigt werden, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte auftreten werden. Die Verkehrslärmbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkehr auf der L 264. Aufgrund Anforderungen der an Geräuschbelastung die Luftschalldämmung sind der innerhalb des Außenbauteile Plangebietes bis hinauf die zum Lärmpegelbereich VI der DIN 4109-1 zu erfüllen. Durch die Entwicklung des Plangebiets können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien DIN 4109, VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen Fenster von Schlafräumen in Fassaden, für die die Anforderungen gemäß dem Lärmpegelbereich III ermittelt wurden, sind fensteröffnungsunabhängige Lüftungen vorzusehen. Köln, den 20.11.2017 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 Seite 27 Anhang Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole Zeichen Einheit A aR B C DTV LA,,Str DB DBM DE DI Dp Dref Ds Dstg DStrO Dv Dz dü g H h hBeb hGE hGI hm m m m m Kfz/24 h dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m % m m m m m m hR hT K Kw Lr Lm Lm,n Lm,f Lm,i Lm,E LPkw LLkw I M N n p s v w z m m dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m Kfz/h Kfz/h % m km/h m m Bedeutung Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände Korrektur für Steigungen und Gefälle Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Abschirmmaß eines Lärmschirmes Überstandslänge der Abschirmeinrichtung Längsneigung Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche mittlere Höhe von baulichen Anlagen Höhe eines Emissionsortes über Grund Höhe des Immissionsortes über Grund mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort Höhe einer reflektierenden Fläche Hilfsgröße zur Berechnung von hm Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen Beurteilungspegel A-bewerteter Mittelungspegel Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel für ein Teilstück Emissionspegel Mittelungspegel der Pkw Mittelungspegel der Lkw Abschnittslänge maßgebende stündliche Verkehrsstärke mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zulässige Höchstgeschwindigkeit Abstand der reflektierenden Flächen voneinander Schirmwert Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 A2 Seite 28 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Tabelle 7 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräu Bettenräume in me in Büroräume 1) Krankenanstalten Beherbergungsstätt und ähnliches und Sanatorien en, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R´w des Außenbauteils in dB Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A) I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VIl >80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 A3 Seite 29 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird. Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318 A4 Seite 30 Zuordnung der Straßenabschnitte 014 008 001 ← 009 010 002 L 264 011 012 012 013 002 L 264 014 007 → 017 70 km/h 001 70 km/h 002 018 50 km/h 007 007 100 km/h 70 km/h 016