Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,4 MB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 1117 - 408160 - 1318
Schalltechnisches Fachgutachten zum
Bebauungsplan C 25 der Gemeinde Merzenich
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
30 Seiten
20.11.2017
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
V:\Berichte\B4081601318.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 2
Titel:
Schalltechnisches Fachgutachten
Gemeinde Merzenich
Auftraggeber:
Gemeinde Merzenich
Sachgebiet Bauen und Planen
Valdersweg 1
52399 Merzenich
Auftrag vom:
06.10.2017
Berichtsnummer:
ACB 1117 - 408160 - 1318
Datum:
20.11.2017
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
zum
Bebauungsplan
C 25
der
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
6
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
6
2.2
Planungsunterlagen
7
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
7
2.4
Richtwerte der TA Lärm
8
3
Berechnung der Geräuschimmissionen
10
3.1
Allgemeines
10
3.2
Straßenverkehr
10
3.3
Gewerbelärm
18
4
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
22
5
Qualität der Prognose
25
6
Zusammenfassung
26
Anhang
27
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
1
Seite 4
Aufgabenstellung
Die Gemeinde Merzenich plant am östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich,
südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes C 24 der Gemeinde Merzenich
angrenzend, die Entwicklung von Wohngebietsflächen.
Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
geschaffen werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner
Sitzung am 13.07.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat.
Ein Planentwurf des Bebauungsplans mit einer Abgrenzung der Wohnbauflächen ist noch
nicht erstellt, es ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO
vorgesehen.
Im Bebauungsplan C 24 wurden mögliche Lärm-Immissionskonflikte zwischen den
Wohnnutzungen einerseits sowie den neu festzusetzenden SO- und GE-Flächen
andererseits im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen der zulässigen
Geräuschemissionen so begrenzt, dass auch beim Zusammenwirken aller Anlagen keine
unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Dazu wurden im Bebauungsplan zulässige
Emissionskontingente (LEK) nach der DIN 45691 festgesetzt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Plangebiet C 25 ist daher zu prüfen, in
welchem Bereich die im Plangebiet C 24 festgesetzten Emissionskontingente auch
innerhalb
des
Plangeltungsbereiches
des
Bebauungsplanes
C 25
zu
keinen
Immissionskonflikten führen werden.
Weiterhin ist aufgrund der Nähe zur L 264 sowie der neu errichteten Anbindung des Ortsteils Morschenich von Verkehrslärmimmissionen im Wohngebiet auszugehen. Im
Rahmen der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung soll ermittelt werden, in
welchen Bereichen ggf. auf eine Ausweisung von Wohnbauflächen aufgrund der
Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr verzichtet werden sollte.
Auf der Grundlage der Ergebnisse soll dann der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt
werden.
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 5
Plangebiet C 25
Bild 1.1
Lage des Plangebiets
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 6
2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
[1]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist
[2]
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v. 03. November 2017 (BGBl.
I S. 3634)
[3]
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)
[4]
DIN ISO 9613-2 E, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997
[5]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S.
503, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
[6]
DIN 4109-1, "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen", Juli 2016
[7]
DIN 4109-2, "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der
Anforderungen", Juli 2016
[8]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli
2002,
[9]
Beiblatt 1 zur DIN 180005, Mai 1987
[10]
Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur
DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt)
[11]
VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
[12]
VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August 1987
[13]
DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006
[14]
RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für
Verkehr
[15]
Energieeinsparungsgesetz - EnEG, Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197)
[16]
DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung,
Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
2.2
Seite 7
Planungsunterlagen
Folgende Unterlagen standen zur Verfügung:
[17]
Abgrenzung
des
Plangebietes
gemäß
der
Öffentlichen
Bekanntmachung
des
Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für die Gemeinde Merzenich, 17. Jahrgang Nr. 9 vom
11. August 2017
[18]
Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu", ISU-Plan Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung
Reinersstraße 47, 46145 Oberhausen, Oktober 2012
[19]
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ der Gemeinde
Merzenich, ACCON Köln GmbH, Bericht-Nr. ACB 0115 - 407235 - 1144 vom 07.05.2016
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
Die DIN 18005 [8] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem
Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, das jedoch nicht Teil der
Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der
jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter
normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als „grober Anhalt" herangezogen werden1.
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es:
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht
einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte
möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
(...)
Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum
Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und
1
vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 8
gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden.
Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf ist die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebiets vorgesehen.
Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur
DIN 18005
[10]
sollen
die
im
Beiblatt 1
zur
DIN 18005
[9]
angegebenen
Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden.
Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt:
tags
55 dB(A)
und
nachts
40 / 45 dB(A)
Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für
Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert soll
für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen herangezogen werden.
2.4
Richtwerte der TA Lärm
Bezüglich der gewerblichen Nutzungen (Fachmarktzentrum, Gewerbegebiet) aus dem
Plangebiet des Bebauungsplanes C 24 sind die Richtwerte nach der TA Lärm [5]
maßgebend. Sie entsprechen den jeweils niedrigeren Orientierungswerten:
Allgemeine Wohngebiete:
tags
55 dB(A)
nachts
40 dB(A)
und
Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. In der Nachtzeit ist die ungünstigste volle Stunde zu beurteilen.
Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten von
6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag
von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung
zu tragen.
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 9
Außerdem gilt gemäß der TA Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der
Tageszeit ein einziges Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und nachts
um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Somit liegt eine Richtwertüberschreitung in WA-Gebieten vor, wenn z.B. einzelne Vorgänge kurzzeitige Immissionspegel tags von mehr als
85 dB(A) und nachts von mehr als 60 dB(A) verursachen.
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 10
3
Berechnung der Geräuschimmissionen
3.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version
2018“ der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes
(digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch
den
Import
der
vorliegenden
Datenbestände
und
Pläne.
Die
Karten
mit
Ergebnisdarstellungen basieren auf dem digitalisierten Untersuchungsgebiet. Die
Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung
der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der
Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt.
Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt in Form von flächenhaften
Lärmkarten.
Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich
Linien gleicher Pegel aus (Isolinien).
3.2
Straßenverkehr
3.2.1
Emissionspegel
Auf das geplante Wohngebiet wirken folgende Straßen ein (vergl. [18]):
L 264
Anbindung L 264
B 264
Morschenicher Str.
Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) und die zur Schallberechnung
erforderlichen Parameter sind in der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan C 24
aufgeführt (s.u.).
Bericht-Nr.: ACB 1117 - 408160 - 1318
Seite 11
Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz
an Straßen) [13] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch Anhang A 1).
Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung
des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden.
Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei
erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).
Den Berechnungen liegen die in der Untersuchung [18] aufgeführten Verkehrsdaten
zugrunde. In der folgenden Tabelle sind die sich daraus ergebenden Emissionsparameter
zusammengestellt. Die Bedeutung der einzelnen Formelzeichen ist der Tabelle im Anhang zu dieser Gutachterlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte ist dem Anhang A 4 zu entnehmen.
Bericht-Nr.: ACB 00117 - 407890- 1318Seite 12
Tabelle 4.2.1.1 Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen
Straße
Abschnitt
DTV
Kfz/24h
LmEt
LmEn
pt
pn
Mt
Mn
v Pkw
vLkw
dB(A) dB(A)
%
%
Kfz/h
Kfz/h
km/h
km/h
Dvt
Dvn
DStrO
dB(A) dB(A) dB(A)
Steig
ung
DStg
%
dB(A)
L 264
001 bis Morschenicher Str.
18144
70,4
59,5
20
10
1089
145
70
70
-1,5
-2,0
0
0,6
0,0
L 264
002.1 Morschenicher Str. bis KP
16100
71,3
60,9
20
10
966
129
100
80
-0,1
-0,1
0
0,3
0,0
L 264
002.2 Morschenicher Str. bis KP
16100
69,9
59,0
20
10
966
129
70
70
-1,5
-2,0
0
0,4
0,0
L 264
007 B 264 bis Am Roßpfad
14100
69,3
58,4
20
10
846
113
70
70
-1,5
-2,0
0
1,7
0,0
L 264
007 B 264 bis Am Roßpfad
14100
70,7
60,4
20
10
846
113
100
80
-0,1
-0,1
0
0,3
0,0
Anbindung L 264
008 Sportplatz -KV
847
52,5
42,4
9
2,7
51
9
50
50
-4,2
-5,4
0
0,5
0,0
Anbindung L 264
009 KV -AS Ost
422
49,5
39,4
9
2,7
25
5
50
50
-4,2
-5,4
0
0,4
0,0
Anbindung L 264
010 Einfahrt Richtung Nord
211
46,5
36,4
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,2
0,0
Anbindung L 264
011 Ausfahrt Richtung Nord
211
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
0,3
0,0
Anbindung L 264
012 Ausfahrt Richtung Süd
212
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,6
0,0
Anbindung L 264
013 Einfahrt Richtung Süd
211
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,9
0,0
Anbindung L 264
014 KV-Ri Merzenich
423
49,5
39,4
9
2,7
25
5
50
50
-4,2
-5,4
0
0,6
0,0
B 264
016.1 B 264 bis KP L 264
25002
73,2
65,8
20
20
1500
275
100
80
-0,1
-0,1
0
0,8
0,0
B 264
016.1 B 264 bis KP L 264
25002
71,8
64,4
20
20
1500
275
70
70
-1,5
-1,5
0
0,4
0,0
B 264
017.1 B 264 ab KP L 264
14665
69,4
62,1
20
20
880
161
70
70
-1,5
-1,5
0
0,4
0,0
B 264
017.2 B 264 ab KP L 264
14665
70,9
63,5
20
20
880
161
100
80
-0,1
-0,1
0
0,2
0,0
Morschenicher Str.
018 L264 bis Merzenich
3462
58,9
48,7
10
3
208
38
50
50
-4,1
-5,3
0
0,7
0,0
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
3.2.2
Seite 13
Geräuschimmissionen
Die folgenden Lärmkarten stellen die Verkehrslärmsituation in 2 m und 6 m Höhe über
Gelände dar. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Freifeldbedingungen tags in dem
Wohngebiet Immissionspegel zwischen 56 und 59 dB(A) zu erwarten sind. Nachts liegen
die Immissionspegel zwischen 47 und 48 dB(A). Insofern betragen die Überschreitungen
des Orientierungswertes des Beiblatt 1 zur DIN 18005 nicht mehr als 5 dB(A).
Die Berechnungsergebnisse zeigen die Belastung ohne Abschirmung von Gebäuden
innerhalb des Plangebietes C 24 und C 24a. Unter Berücksichtigung der abschirmenden
Wirkung vorgelagerter Gebäude würden sich noch günstigere Immissionspegel ergeben.
Die Anforderungen an den baulichen Schallschutz, die sich gemäß der geltenden
Rechtsprechung auf der Grundlage der freien Schallausbreitung innerhalb des
Plangebietes ergeben, werden im Abschnitt 4 beschrieben.
32326200
32326250
32326300
64.0
32326350
32326400
32326450
32326500
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
61.0
5633850
5633750
Verkehrsgeräusche
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633800
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C
C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633750
5633800
5633850
5633900
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633950
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 14
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
32326200
32326250
32326300
64.0
32326350
32326400
32326450
32326500
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
61.0
5633850
5633750
Verkehrsgeräusche
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633800
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C
C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633750
5633800
5633850
5633900
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633950
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 15
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
32326200
32326250
32326300
49.0
32326350
32326400
32326450
32326500
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
46.0
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C
C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633800
5633800
5633850
5633900
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633950
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 16
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633750
5633750
Verkehrsgeräusche
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
32326200
32326250
32326300
49.0
32326350
32326400
32326450
32326500
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
46.0
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C
C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633800
5633800
5633850
5633900
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633950
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 17
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633750
5633750
Verkehrsgeräusche
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
Seite 18
3.3
Gewerbelärm
3.3.1
Emissionspegel gemäß Kontingentierung des BP C 24
Im
Schalltechnischen
Fachgutachten
zum
Bebauungsplan
C 24
wurden
Emissionskontingente gemäß DIN 45691 ermittelt, die sicherstellen, dass in der
Nachbarschaft keine unzulässigen Gewerbelärmimmissionen auftreten.
Die
für
die
Teilflächen
SO
und
GEe
des
Plangebietes
C 24
ermittelten
Emissionskontingente wurden durch textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan
übernommen. Im einzelnen ergaben sich die folgenden Emissionskontingente:
Tabelle 4.3.1
Emissionskontingente für die Teilflächen des BP C 24
Emissionskontingent LEK
Teilfläche
tags
nachts
SO
61
64
GEe
46
49
Weiterhin wurden Zusatzkontingente für einzelne Richtungssektoren gemäß DIN 45691
ermittelt. Gemäß den textlichen Festsetzungen und den Eintragungen in das Planwerk
dürfen
für
Immissionspunkte
in
den
in
der
folgenden
Tabelle
aufgeführten
Richtungssektoren A und B, ausgehend vom Bezugspunkt Ref-Pkt 1 mit den UTM32Koordinaten
Rechtswert: 32.326.275
Hochwert: 5.634.005
die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden
Richtungssektor
Winkel
LEK,zus,tags / nachts
A
204° / 221°
2 / 2 dB(A)
B
261° / 276°
2 / 2 dB(A)
In der folgenden Abbildung sind die Richtungssektoren dargestellt.
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
Bild 4.3.1.1
Emissionskontingente
Seite 19
LEK
und
Richtungssektoren
für
die
Zusatzkontingente gemäß [19]
3.3.2
Geräuschimmissionen
Zur Abschätzung der möglichen Gewerbelärmimmissionen werden die Immissionskontingente entsprechend Tabelle 6.3.1 flächenhaft in der Umgebung des Plangebiets
berechnet. Wie den folgenden Bildern zu entnehmen ist, sind im Hinblick auf die
Gewerbelärmimmissionen keine Konflikte zu erwarten, da die Immissionsrichtwerte auch
unter Berücksichtigung eines möglichen Zusatzkontingentes von 2 dB(A) innerhalb des
Plangebietes des Bebauungsplanes C 24a deutlich unterschritten werden. An der
nächstgelegenen Baugrenze sind maximale Beurteilungspegel von Lr = 51 dB(A)
(49 + 2 dB(A)) zu erwarten.
32326200
32326250
32326300
64.0
32326350
32326400
61.0
5633950
32326500
Richtwerte
TA Lärm
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
32326450
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633900
55
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 20
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633750
Kontingentierung
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633800
45
5633750
5633800
5633850
50
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
32326200
32326250
46.0
32326350
32326400
32326450
32326500
Richtwerte
TA Lärm
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
5633950
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
32326300
49.0
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633900
5633900
40
32326550
Pegelklassen
5634000
32326150
5634000
32326100
Seite 21
5633950
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633800
5633800
5633850
35
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633750
5633750
Kontingentierung
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
32326150
32326200
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32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
4
Seite 22
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 7 der DIN 4109-1 (siehe Anhang A 2).
Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird gemäß DIN 4109-2 aus dem um +3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegeln für die Tageszeit nach der Richtlinie RLS 90 gebildet. Beträgt
die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), so
ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem
um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A).
Im vorliegenden Fall ergeben sich jedoch Differenzen kleiner als 10 dB(A), so dass sich
eine gesonderte Betrachtung der Nachtzeit erübrigt.
Nach der Nummer 4.4.5.6 der DIN 4109-2 soll für den „maßgebliche Außenlärmpegel“
von gewerblichen Immissionen der Richtwert nach der TA Lärm flächendeckend für das
gesamte Plangebiet angesetzt werden. Überlagern sich mehrere (gleich- oder
verschiedenartige) Quellen, so berechnet sich nach der Nummer 4.4.5.7 der DIN 4109-2
der
resultierende
Außenlärmpegel
La,res
aus
den
einzelnen
„maßgeblichen
Außenlärmpegeln“ La.i nach folgender Gleichung:
Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen
„maßgeblichen Außenlärmpegel“ in Kauf genommen.
Allerdings würde diese Vorgehensweise im vorliegenden Fall zu einer deutlichen Überschätzung der gewerblichen Geräuschbelastung im Plangebiet führen. Aus diesem Grund
werden zur Bildung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ die Immissionskontingente
entsprechend dem Abschnitt 4.3.1 mit den Immissionspegeln für den Straßenlärm
überlagert und mit einem Zuschlag von 3 dB(A) versehen.
Die entsprechenden Lärmkarten enthalten die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche. Eine Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt in der Regel den erforderlichen Lärmschutz. Allerdings ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende freie Schallausbreitung beispielsweise nicht die Eigenabschirmung der Gebäude
berücksichtigt.
Wie der folgenden Abbildung zu entnehmen ist, sind im Abschnitt von bis zu 20 m
Anforderungen an den Lärmpegelbereich VI (76 bis 80 dB(A)) einzuhalten. Bis zu einem
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
Seite 23
Abstand von ca. 70 m sind die Anforderungen gemäß dem LPB V zu erfüllen. Auf den
weiteren 100 m ergeben sich die Anforderungen gemäß dem LPB IV und bis zu einem
Abstand von 400 m Anforderungen gemäß dem LPB III.
Durch die Entwicklung des Plangebiets können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies
sollte im Rahmen einer konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Gleichung 33 der DIN 4109-2 in Verbindung mit Tabelle 7 der DIN 4109-1).
Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, die Situation genauer, d.h. fassaden- und stockwerksweise an den einzelnen Gebäuden zu untersuchen, wenn die Planung weiter
fortgeschritten ist. Es wird empfohlen, die entsprechende Prüfung durch einen Sachverständigen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vornehmen zu lassen.
Die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [15] fordert bereits unabhängig von der
akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach
DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III) werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den geschlossenen
Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen
nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um
45 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte
Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume in den
Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit
integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 [16] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch
Stoßlüftungen erreicht werden.
Durch Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden können Minderungen in
der Verkehrslärmbelastung erzielt werden. Aufgrund der Tiefe des Plangebietes wird eine
Schallschutzwand oder ein Schallschutzwall nur eine Wirkung zeigen, wenn er südlich
über das Plangebiet hinausreicht oder jeweils an der Nord- und Südgrenze in westliche
Richtung geführt wird. Es ist davon auszugehen, dass bei Wandhöhen bis ca. 4 m keine
ausreichende Abschirmung für die oberen Geschosse erzielt werden kann.
32326150
32326200
5634000
32326100
Seite 24
32326250
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49.0
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32326500
Pegelklassen
32326550
5634000
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890- 1318
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
5633950
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5633850
5633750
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
1:2000
Gemeinde Merzenich
5633800
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C
C 25
24a
(südlich Merzpark)
5633750
5633800
5633850
5633900
5633950
46.0
Sachgebiet Bauen und Planen
20.11.2017
Valdersweg 1
52399 Merzenich
32326100
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32326300
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32326400
32326450www.gemeinde-merzenich.de
32326500
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326550
Tel.: 0221 801917 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
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Seite 25
Qualität der Prognose
Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter
berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die
Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen.
Bei den Berechnungen wurde auf den Ansatz der meteorologischen Korrektur verzichtet.
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
6
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Merzenich plant am östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich,
südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes C 24 der Gemeinde Merzenich
angrenzend, die Entwicklung von Wohngebietsflächen.
Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
geschaffen werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner
Sitzung am 13.07.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat.
Unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan C 24 festgesetzten Emissionskontingente
konnte gezeigt werden, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte auftreten
werden. Die Verkehrslärmbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkehr auf der
L 264.
Aufgrund
Anforderungen
der
an
Geräuschbelastung
die
Luftschalldämmung
sind
der
innerhalb
des
Außenbauteile
Plangebietes
bis
hinauf
die
zum
Lärmpegelbereich VI der DIN 4109-1 zu erfüllen. Durch die Entwicklung des Plangebiets
können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen
zusätzliche Pegelminderungen auftreten.
Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien
DIN 4109, VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen Fenster von Schlafräumen
in Fassaden, für die die Anforderungen gemäß dem Lärmpegelbereich III ermittelt
wurden, sind fensteröffnungsunabhängige Lüftungen vorzusehen.
Köln, den 20.11.2017
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
Seite 27
Anhang Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und
Symbole
Zeichen
Einheit
A
aR
B
C
DTV
LA,,Str
DB
DBM
DE
DI
Dp
Dref
Ds
Dstg
DStrO
Dv
Dz
dü
g
H
h
hBeb
hGE
hGI
hm
m
m
m
m
Kfz/24 h
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
%
m
m
m
m
m
m
hR
hT
K
Kw
Lr
Lm
Lm,n
Lm,f
Lm,i
Lm,E
LPkw
LLkw
I
M
N
n
p
s
v
w
z
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
Kfz/h
Kfz/h
%
m
km/h
m
m
Bedeutung
Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante
Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort
Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten
Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
Korrektur für Steigungen und Gefälle
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Überstandslänge der Abschirmeinrichtung
Längsneigung
Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
mittlere Höhe von baulichen Anlagen
Höhe eines Emissionsortes über Grund
Höhe des Immissionsortes über Grund
mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort
Höhe einer reflektierenden Fläche
Hilfsgröße zur Berechnung von hm
Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen
Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Beurteilungspegel
A-bewerteter Mittelungspegel
Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel für ein Teilstück
Emissionspegel
Mittelungspegel der Pkw
Mittelungspegel der Lkw
Abschnittslänge
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
Anzahl der Stellplätze
maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht)
Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort
zulässige Höchstgeschwindigkeit
Abstand der reflektierenden Flächen voneinander
Schirmwert
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
A2
Seite 28
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
Tabelle 7 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Aufenthaltsräume in
Wohnungen,
Übernachtungsräu
Bettenräume in
me in
Büroräume 1)
Krankenanstalten
Beherbergungsstätt
und ähnliches
und Sanatorien
en, Unterrichtsräume und
ähnliches
erf. R´w des Außenbauteils in dB
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
dB(A)
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
VIl
>80
2)
2)
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel
leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
A3
Seite 29
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit
automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige
Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine
Wiedergabe verzichtet wird.
Bericht-Nr.: ACB 0117 - 407890 - 1318
A4
Seite 30
Zuordnung der Straßenabschnitte
014
008
001
←
009
010
002
L 264
011
012
012
013
002
L 264
014
007
→
017
70 km/h
001
70 km/h
002
018
50 km/h
007
007
100 km/h
70 km/h
016