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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage -)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
92 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage -) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage -)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 45/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.21 Datum: 18.04.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 03.05.2018 Gemeinderat 17.05.2018 Betreff / TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drs. 71/2017). Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.08.2017. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, südlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Maßgabe für alle Planungen ist das vom Gemeinderat beschlossene Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept (Drs. 69/2017). Die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) wurde mit der Erbringung aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 stehenden Planungsleistungen beauftragt (Drs. 70/2017). Derzeitiger Sachstand: Die ersten Vorplanungen wurden von der GIS in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 28.03.2018 zur Beratung vorgestellt (Drs. 8/2018). Die Beratungsergebnisse (Drs. 22/2018) wurden zwischenzeitlich in den Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung eingearbeitet und werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 03.05.2018 erneut zur Beratung vorgelegt. Weitere Vorgehensweise: Zur geplanten Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens muss nunmehr zeitnah die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2