Daten
Kommune
Merzenich
Größe
92 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
45/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 18.04.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
03.05.2018
Gemeinderat
17.05.2018
Betreff / TOP:
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung
zur Offenlage Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich
Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drs. 71/2017). Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.08.2017.
Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, südlich
des Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Maßgabe für alle Planungen ist das vom
Gemeinderat beschlossene Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept (Drs. 69/2017).
Die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) wurde mit der Erbringung aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25
stehenden Planungsleistungen beauftragt (Drs. 70/2017).
Derzeitiger Sachstand:
Die ersten Vorplanungen wurden von der GIS in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 28.03.2018 zur Beratung vorgestellt (Drs. 8/2018). Die Beratungsergebnisse (Drs. 22/2018) wurden zwischenzeitlich in den Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung
eingearbeitet und werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am
03.05.2018 erneut zur Beratung vorgelegt.
Weitere Vorgehensweise:
Zur geplanten Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens muss nunmehr zeitnah die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können,
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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Datum:
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