Daten
Kommune
Merzenich
Größe
201 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
46/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.00
Datum: 18.04.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
03.05.2018
Gemeinderat
17.05.2018
Betreff / TOP:
Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich
Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
1. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 erfolgt gemäß der Kriterien
nach Variante ........
2. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 erfolgt gemäß der Kriterien
nach Variante …….
3. Die Verwaltung wird ermächtigt,
den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der
Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln
tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück
dem Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern.
mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte
oder den Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den
sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln
Eingehende Bewerbungen werden bis zum 02.07.2018 berücksichtigt. Bei
Punktegleichheit entscheidet das Los.
Mit der Bebauung der Grundstücke ist binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5 Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) beschlossen (vgl. Drs.
71/2017). Im Zeitraum Mai/Juni 2018 wird die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Vorbehaltlich etwaiger Auflagen im Rahmen der Offenlage ist das Ziel den Bebauungsplan möglichst zeitnah (Quartal III 2018) zur Rechtskraft zu bringen. Es ist geplant im Oktober 2018 mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen und diese bis Ende 2018 fertig zu
stellen.
Status Grundstücksanfragen: (vgl. Drs. 48/2018)
Für die ca. 30 (je nach Zuschnitt und Größe) zu veräußernden Wohnbaugrundstücke für
EFH liegen bereits heute ca. 108 Anfragen/Bewerbungen vor. Weitere 16 Interessenten
haben schriftlich Interesse an größeren Grundstücken für die Errichtung von MFH. Hierfür
stehen je nach Zuschnitt und Größe ca. 10 Grundstücke zur Verfügung.
Status Quo:
Damit zeitnah mit den umfangreichen Vorbereitungen für die ausstehenden Vertragsabwicklungen begonnen werden kann, ist es erforderlich die Festlegungen über die Verfahrensweise zur Vergabe der Baugrundstücke zu bestimmen.
Vergabeverfahren:
Die Vergabe der Grundstücke soll auf der Grundlage von festgelegten Vergabekriterien
erfolgen. Seitens der Verwaltung wurden die folgenden Varianten erarbeitet, die jeweils
Vergabekriterien in Verbindung mit einem Punktesystem darstellen.
Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der
Höchstpunktzahl, vergeben.
Hierbei sind die Bereiche für vorwiegend Einfamilienhausbau (WA 3 du WA 4) und die
Bereiche für überwiegend Mehrfamilienhausbau oder sonstigen Projekten (WA 1 und 2)
unterschiedlich zu betrachten.
2
Baubereich WA 3 und WA 4
(Überwiegend Einfamilienhäuser)
Punktesystem
Variante 1
Favorisiert auswärtige Bewerber
Auswärtige Bewerber
Bürger o. mit Merzenicher Wurzeln
Kein Wohneigentum
Wohneigentum
Arbeitsnehmer im Gemeindegebiet
Je Kind unter 18 Jahre
Keine Kind unter 18 Jahre
2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung
Bewerber C 24a
+ 20
+ 5
+ 10
+ 5
+ 10
+ 6
+ 0
+ 10
+ 10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
+ 20
+ 5
+ 10
+ 5
+ 10
+ 6
+ 0
+ 10
+ 10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
+ 20
+ 5
+ 10
+ 6
+ 0
+ 10
+ 10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Variante 2
Favorisiert Bewerber aus dem Gemeindegebiet
Bürger o. mit Merzenicher Wurzeln
Auswärtiger Bewerber
Kein Wohneigentum
Wohneigentum
Arbeitnehmer im Gemeindegebiet
Je Kind unter 18 Jahre
Keine Kind unter 18 Jahre
2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung
Bewerber C 24a
Variante 3
Favorisiert Bewerber ohne Eigentum
Kein Wohneigentum
Wohneigentum
Arbeitnehmer im Gemeindegebiet
Je Kind unter 18 Jahre
Kein Kind unter 18 Jahre
2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung
Bewerber C 24a
3
Baubereich WA 1 und WA 2
Überwiegend Mehrfamilienhäuser
Punktesystem
Variante 1
Favorisiert Kapitalinvestoren
Gemeinnützig
Inklusion
MFH
Geförderter Wohnraum
Mehrgenerationen Wohnen
Gewerblich/Freiberuflich
Eigentumswohnungen WEG
Behindertengerecht
+ 5
+ 10
+ 15
+ 10
+ 5
+ 15
+ 20
+ 5
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
+ 20
+ 15
+ 15
+ 15
+ 10
+ 5
+ 10
+ 10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Variante 2
Favorisiert gemeinnützige Investoren
Gemeinnützig
Inklusion
MFH
Geförderter Wohnraum
Mehrgenerationen Wohnen
Gewerblich/Freiberuflich
Eigentumswohnungen WEG
Behindertengerecht
Variante 3
Es erfolgt jeweils eine auf den Einzelfall bezogene, im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept stehende Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat bzw.
nach Delegation durch die Verwaltung.
4
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
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