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Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Aufstellung von Vergabekriterien -)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
201 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -) Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -) Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
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Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
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Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 46/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.00 Datum: 18.04.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 03.05.2018 Gemeinderat 17.05.2018 Betreff / TOP: Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Aufstellung von Vergabekriterien - Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: 1. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 erfolgt gemäß der Kriterien nach Variante ........ 2. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 erfolgt gemäß der Kriterien nach Variante ……. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt,  den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln  tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück dem Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern.  mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte oder den Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln  Eingehende Bewerbungen werden bis zum 02.07.2018 berücksichtigt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.  Mit der Bebauung der Grundstücke ist binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5 Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) beschlossen (vgl. Drs. 71/2017). Im Zeitraum Mai/Juni 2018 wird die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Vorbehaltlich etwaiger Auflagen im Rahmen der Offenlage ist das Ziel den Bebauungsplan möglichst zeitnah (Quartal III 2018) zur Rechtskraft zu bringen. Es ist geplant im Oktober 2018 mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen und diese bis Ende 2018 fertig zu stellen. Status Grundstücksanfragen: (vgl. Drs. 48/2018) Für die ca. 30 (je nach Zuschnitt und Größe) zu veräußernden Wohnbaugrundstücke für EFH liegen bereits heute ca. 108 Anfragen/Bewerbungen vor. Weitere 16 Interessenten haben schriftlich Interesse an größeren Grundstücken für die Errichtung von MFH. Hierfür stehen je nach Zuschnitt und Größe ca. 10 Grundstücke zur Verfügung. Status Quo: Damit zeitnah mit den umfangreichen Vorbereitungen für die ausstehenden Vertragsabwicklungen begonnen werden kann, ist es erforderlich die Festlegungen über die Verfahrensweise zur Vergabe der Baugrundstücke zu bestimmen. Vergabeverfahren: Die Vergabe der Grundstücke soll auf der Grundlage von festgelegten Vergabekriterien erfolgen. Seitens der Verwaltung wurden die folgenden Varianten erarbeitet, die jeweils Vergabekriterien in Verbindung mit einem Punktesystem darstellen. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, vergeben. Hierbei sind die Bereiche für vorwiegend Einfamilienhausbau (WA 3 du WA 4) und die Bereiche für überwiegend Mehrfamilienhausbau oder sonstigen Projekten (WA 1 und 2) unterschiedlich zu betrachten. 2 Baubereich WA 3 und WA 4 (Überwiegend Einfamilienhäuser) Punktesystem Variante 1 Favorisiert auswärtige Bewerber          Auswärtige Bewerber Bürger o. mit Merzenicher Wurzeln Kein Wohneigentum Wohneigentum Arbeitsnehmer im Gemeindegebiet Je Kind unter 18 Jahre Keine Kind unter 18 Jahre 2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung Bewerber C 24a + 20 + 5 + 10 + 5 + 10 + 6 + 0 + 10 + 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte + 20 + 5 + 10 + 5 + 10 + 6 + 0 + 10 + 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte + 20 + 5 + 10 + 6 + 0 + 10 + 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Variante 2 Favorisiert Bewerber aus dem Gemeindegebiet          Bürger o. mit Merzenicher Wurzeln Auswärtiger Bewerber Kein Wohneigentum Wohneigentum Arbeitnehmer im Gemeindegebiet Je Kind unter 18 Jahre Keine Kind unter 18 Jahre 2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung Bewerber C 24a Variante 3 Favorisiert Bewerber ohne Eigentum        Kein Wohneigentum Wohneigentum Arbeitnehmer im Gemeindegebiet Je Kind unter 18 Jahre Kein Kind unter 18 Jahre 2 Wohneinheiten/Einliegerwohnung Bewerber C 24a 3 Baubereich WA 1 und WA 2 Überwiegend Mehrfamilienhäuser Punktesystem Variante 1 Favorisiert Kapitalinvestoren         Gemeinnützig Inklusion MFH Geförderter Wohnraum Mehrgenerationen Wohnen Gewerblich/Freiberuflich Eigentumswohnungen WEG Behindertengerecht + 5 + 10 + 15 + 10 + 5 + 15 + 20 + 5 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte + 20 + 15 + 15 + 15 + 10 + 5 + 10 + 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Variante 2 Favorisiert gemeinnützige Investoren         Gemeinnützig Inklusion MFH Geförderter Wohnraum Mehrgenerationen Wohnen Gewerblich/Freiberuflich Eigentumswohnungen WEG Behindertengerecht Variante 3 Es erfolgt jeweils eine auf den Einzelfall bezogene, im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept stehende Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat bzw. nach Delegation durch die Verwaltung. 4 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 5