Daten
Kommune
Merzenich
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496 kB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
18. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Merzenich
'P&R / B&R - Anlage'
Teil A – Begründung
Teil B – Umweltbericht
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel. 0241/470580 Fax 4705815
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Projekt
Gemeinde Merzenich 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Projektnummer
31608
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Ansprechpartner:
Thomas Lüssem – Bauabteilung
Auftragnehmer
Tel:
Fax:
02421 – 399-132
02421 – 399-233
Email:
tluessem@gemeinde-merzenich.de
BKR Aachen, Noky & Simon
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241/47058-0
0241/47058-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Dipl.-Ing. Jens Müller, Stadtplaner AKNW
Stand
19. April 2018
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
I
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Teil A – Begründung
1.
2.
Planungsvorgaben und Verfahrensstand ....................................................... 1
1.1
Planungsanlass ................................................................................................... 1
1.2
Stand des Verfahrens .......................................................................................... 1
1.3
Lage und Abgrenzung des Plangebiets, derzeitige Nutzung ................................ 1
1.4
Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 1
1.5
Planerische Vorgaben ......................................................................................... 2
1.5.1
Ziele der Raumordnung und Landesplanung ......................................... 2
1.5.2
Flächennutzungsplan ............................................................................. 2
1.5.3
Bebauungsplan ...................................................................................... 2
1.5.4
Landschaftsplan, Schutzgebiete ............................................................ 2
Ziele und Zwecke der Planung......................................................................... 2
2.1
Allgemeine Zielsetzung ........................................................................................ 2
2.2
Wesentliche Auswirkungen .................................................................................. 3
3.
Planinhalte ......................................................................................................... 4
4.
Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung .................................. 4
5.
Hinweise ............................................................................................................ 4
6.
5.1
Denkmalschutz .................................................................................................... 4
5.2
Baugrund und Boden ........................................................................................... 5
5.3
Kampfmittel ......................................................................................................... 5
Vermerke ........................................................................................................... 5
6.1
7.
Kennzeichnungen ............................................................................................. 5
7.1
8.
Wasserrecht ........................................................................................................ 5
Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen
äußere Einwirkungen erforderlich sind ................................................................. 5
Plandaten ........................................................................................................... 6
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
II
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
1.
1.1
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Planungsvorgaben und Verfahrensstand
Planungsanlass
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt die bestehende Park&Ride bzw. Bike&Ride-Anlage (P&R
/ B&R) an der S-Bahnhaltestation S 13 / S 19 zu erweitern. Für die Anlage besteht aufgrund ihrer außerordentlich günstigen Lage zwischen S-Bahnhof und überörtlichem Straßennetz (BAB 4
und L 264) eine wachsende Nachfrage, die mit dem derzeitigen Stellplatzkontingent nicht mehr
zu befriedigen ist. Aufgrund der Möglichkeit mit einer Erweiterung der Anlage weitere Pendlerverkehre in der Region auf den Öffentlichen Nahverkehr zu verlagern und somit das Straßennetz von Individualverkehr zu entlasten, sind mit der Planung positive Effekte für die Stadt- und
regionale Entwicklung zu erwarten. Die Erweiterung der bestehenden Anlage kann zudem auf
einer unmittelbar angrenzenden, im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche nord-östlich des
Zentralortes Merzenich umgesetzt werden. Somit steht die Erweiterungsfläche in unmittelbaren
funktionalen Verbund mit dem Bestand.
Die bestehende Anlage ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Als Grundlage für die geplante Erweiterung ist die Darstellung der Gesamtanlage
als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr,
im Flächennutzungsplan erforderlich. Zu diesem Zweck soll die 18. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
1.2
Stand des Verfahrens
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 07.07.2016 die Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11. Juli
2017 von den bisherigen Planungen unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme, auch
hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB bis zum 25. August 2017 gebeten.
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird in der Folge des Beschlusses mit
dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
1.3
Lage und Abgrenzung des Plangebiets, derzeitige Nutzung
Das etwa 3,3 ha große Plangebiet liegt an der westlichen Grenze des Gemeindegebietes nördlich des Zentralorts Merzenich. Es umfasst im Norden des Plangebiets eine vorhandene
Park&Ride- bzw. Bike&Ride-Anlage, eine südlich angrenzende, zzt. landwirtschaftlich genutzte
Fläche sowie die Zufahrt vom südöstlich verlaufenden Steinweg.
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich
grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264, südlich und westlich an landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
1.4
Verkehrliche Erschließung
Der Änderungsbereich ist über eine eigene Zufahrt an den Steinweg im Bereich der Kreuzung
mit der L 264 angeschlossen. Über den Steinweg erfolgt die Anbindung an den Ortskern Mer-
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
1
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL A: BEGRÜNDUNG
zenich, über die L 264 an weitere Ortslagen im Gemeindegebiet sowie die Autobahn A 4 zwischen Aachen und Köln. Die nördlich verlaufende Bahntrasse Aachen – Köln ist über einen SBahn-Haltepunkt angebunden, der eine direkte Verbindung zu den Städten Düren (westlich)
und Köln (östlich) ermöglicht.
1.5
Planerische Vorgaben
1.5.1
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) liegt der
Änderungsbereich im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich. Westlich angrenzend ist dieser
mit der Darstellung Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung überlagert.
1.5.2
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt im Bereich der 18. Änderung bislang
Fläche für die Landwirtschaft dar.
1.5.3
Bebauungsplan
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
1.5.4
Landschaftsplan, Schutzgebiete
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans 2 des Kreises Düren 'Ruraue'. Der Landschaftsplan weist für den westlichen Teil des Änderungsbereichs
das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen), für den östlichen Teil das Entwicklungsziel 4 (Ausbau der
Landschaft für die Erholung ), z.T. überlagert mit der Darstellung Renaturierung, aus. Entlang
der L 264 bzw. des Steinwegs ist eine Gehölzanpflanzung (5.1-208) dargestellt.
2.
2.1
Ziele und Zwecke der Planung
Allgemeine Zielsetzung
Durch die Darstellung einer Fläche für den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung
Parkplatz im Bereich des S-Bahn-Haltepunkts Merzenich soll die bestehende P&R / B&RAnlage gesichert und eine Erweiterung ermöglicht werden. Damit wird den Belangen des Personenverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB Rechnung getragen. Die Gemeinde Merzenich verbessert mit dem Betrieb der P&R / B&R-Anlage
den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr und fördert den nicht motorisierten
Verkehr mit dem Ziel einer Verkehrsvermeidung und einer weniger auf das KFZ ausgerichteten
städtebaulichen Entwicklung.
Die Lage der P&R / B&R-Anlage am S-Bahn-Haltepunkt Merzenich, direkt angrenzend an die
L 264 ist für diese Ziele optimal. Die Entfernungen zur nördlich gelegenen Autobahnanschlussstelle Merzenich bzw. zur südlich gelegenen Ortslage Merzenich betragen jeweils etwa 300 m.
Somit ist der Parkplatz – wie an der aktuellen Entwicklung auszumachen – nicht nur für die Bewohner der Gemeinde Merzenich zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel hervorragend geeignet.
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
2
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
2.2
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Wesentliche Auswirkungen
Durch die Darstellung einer Fläche für den überörtlichen Verkehr wird der Betrieb der P&R /
B&R-Anlage gesichert und die Erweiterung auf die südlich angrenzende Fläche ermöglicht.
Zu diesem Zweck werden etwa 1,2 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch
genommen. Möglicherweise ist durch die Vergrößerung des Parkplatzes mit einer Zunahme des
Verkehrsaufkommens an dieser Stelle zu rechnen. In der 'Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung Pendlerparkplatz Merzenich'1 wird die Erweiterung aus verkehrsplanerischer und verkehrstechnischer Sicht als unkritisch bewertet. Auftretende Rückstauerscheinungen können toleriert
werden, da sich diese kurzfristig wieder auflösen. Durch den geplanten Bau einer zusätzlichen
Abbiegespur und die Realisierung der B 56n werden Auswirkungen durch zu erwartende Zuwächse im Verkehrsaufkommen kompensiert.
Aus einer Zunahme des Verkehrsaufkommens resultiert u.U. auch eine Zunahme der Lärmbelastung im Bereich der östlich der L 264 gelegenen Ortslage 'auf der Heide'.
Verbunden mit der Erweiterung des Stellplatzangebots auf der P&R / B&R-Anlage ist überdies
mit einer weiteren Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf der Bundesautobahn A 4 durch
die Nutzung und Stärkung der Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu
rechnen.
Entlang der Bahntrasse verläuft gem. den Unterlagen des LANUV (vgl. Teil B: Umweltbericht)
eine Biotopverbundfläche. Qualitätsbestimmenden Merkmale der Verbundfläche sind im Änderungsbereich nur noch in Teilen vorhanden und durch die aktuellen Nutzungen bereits stark beeinträchtigt. Kleinräumig ist ein Erhalt des Verbundkorridors südlich der P&R / B&R-Anlage
möglich. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, bei der weiteren Parkplatzplanung im Süden des
Gebietes Pflanzflächen einzuplanen, um den Streifen möglichst breit zu halten. Auf die Anpflanzung hochwachsender Gehölze ist aus Gründen des Feldvogelschutzes jedoch zu verzichten.
Bei weiteren wohnbaulichen Entwicklungen östlich der L264 sollte diesbezüglich auf eine gewisse Durchlässigkeit geachtet werden (geringe GRZ, Grünbindungen etc.).
Im Rahmen der Umsetzung der Planung kann es kleinflächig zur Inanspruchnahme von Gehölzen kommen. Die artenschutzrechtlichen Tötungsverbote sind zu beachten. Beeinträchtigungen
von Feldvogelarten in der Umgebung sind aufgrund der bestehenden Vorbelastungen unwahrscheinlich. Durch den vorgesehenen Erhalt der Entwässerungsanlage bleibt voraussichtlich ein
Puffer zwischen P&R / B&R-Anlage und Freiraum erhalten.
Die Entwässerung der bestehenden P&R / B&R-Anlage erfolgt über die vorhandene Entwässerungsanlage am südwestlichen Rand des Änderungsbereichs. Die Kapazität dieser Anlage
reicht nicht für die bei einem HQ100 anfallenden Niederschlagswässer der erweiterten Anlage
aus. Durch eine hydrogeologische Untersuchung2 wurde ermittelt, dass durch ein MuldeRigolen-System an der Westseite des Parkplatzes anfallendes Niederschlagswasser versickert
werden kann. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.
1
2
BVS Rödel & Pachan, 'Verkehrsuntersuchung Erweiterung Pendlerparkplatz Merzenich', Kamp-Lintfort, 2018
Dipl-Geol. Michael Eckardt, 'Erweiterung der Park & Ride / Bike & Ride – Anlage an der S-Bahn-Haltestation Merzenich, Gemarkung Merzenich, Flur 13 – Hydrogeologische Untersuchungen zur Versickerung', Aachen, 2018'
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
3
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
3.
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Planinhalte
Flächen für den überörtlichen Verkehr
Die P&R / B&R-Anlage wird, entsprechend ihrer aktuellen und weiterzuentwickelnden Nutzung
als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr,
dargestellt. Die Darstellung der Fläche für die Landwirtschaft wird zurückgenommen.
4.
Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung
Durch die Erweiterung des Parkplatzes auf einer Fläche, die für den Naturhaushalt keine herausragende Funktion aufweist, werden tiefgreifende Konflikte mit den Umweltschutzgütern
weitgehend vermieden. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine Maßnahmen bezüglich der Umweltbelange erforderlich. Die folgenden Empfehlungen des Umweltberichts sind
in den nachgelagerten Verfahren zu berücksichtigen:
5.
5.1
Verwendung versickerungsfähiger Materialien bei der Ausführung der Stellplatzanlage (z.B.
Verwendung von Rasengittersteinen),
Erhalt bestehender Gehölze und Grünflächen – soweit möglich – sowie Ein- und Durchgrünung der neuen Parkplatzflächen,
Begrünung eines möglichst breiten Streifens im Süden der Stellplatzanlage,
Verzicht auf die Verwendung hochwachsender Gehölze zur Vermeidung von Kulisseneffekten für die Avifauna,
Berücksichtigung einer Fällzeitenbeschränkung gemäß ASP 1 (BKR 2017) zur Vermeidung
eines artenschutzrechtlichen Konfliktes,
Erhalt der Pufferfunktion der Entwässerungsanlage,
Abstimmung im Baugenehmigungsverfahren bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung
mit den Zielen der geplanten Wasserschutzzone 3 und Verträglichkeit mit dem Abflussregime des Ellebaches sowie
Durchführung einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens; vorrangig ist der nicht vermeidbare Eingriff im naturräumlichen Zusammenhang auszugleichen
Hinweis zum Denkmalschutz s.u.
Bei baulichen Entwicklungen östlich der Landstraße sollte die Gemeinde auf eine verbleibende Durchgängigkeit im Hinblick auf den Biotopverbund achten.
Hinweise
Denkmalschutz
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
4
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
5.2
TEIL A: BEGRÜNDUNG
Baugrund und Boden
Der Änderungsbereich ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden.
Darüber hinaus wird das Plangebiet von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung gekreuzt. Im Rahmen der Ausführungsplanung baulicher Anlagen sind Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden durch Bodenbewegungen zu treffen.
Teile des Änderungsbereichs sind aufgrund des Vorkommens humosen Bodenmaterials als
Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind, gekennzeichnet (vgl. Abschnitt 7.1). Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und kaum tragfähig. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind die entsprechenden
Regelwerke und Vorschriften zu beachten.
5.3
Kampfmittel
Der Änderungsbereich befindet sich in einem Gebiet mit Hinweisen auf vermehrte Kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Eine nördliche Teilfläche des Änderungsbereichs ist überprüft und
geräumt worden. Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche wird empfohlen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe3 des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu beachten.
6.
Vermerke
6.1
Wasserrecht
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage
Niederzier- Ellen und innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes mit der voraussichtlichen Kategorisierung Wasserschutzzone III B. Nach Festsetzung des Wasserschutzgebiets ist
die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
7.
Kennzeichnungen
7.1
Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen
äußere Einwirkungen erforderlich sind
In Teilen des Änderungsbereichs sind in der Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen als
Böden ausgewiesen, die humoses Bodenmaterial enthalten. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB er3
http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/_Merkblatt_f__r_Baugrun
deingriffe.pdf
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
5
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL A: BEGRÜNDUNG
folgt eine Kennzeichnung als Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind.
8.
Plandaten
Darstellungen des Flächennutzungsplans
exkl. der
18. Änderung
inkl. der
18. Änderung
Fläche für den überörtlichen Verkehr
–
3,3 ha
Flächen für die Landwirtschaft
3,3 ha
–
Gesamtfläche Geltungsbereich
3,3 ha
3,3 ha
Vorabzug zum Entwurf 19. April 2018
6