Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 3 Begründung Teil B Umweltbericht)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,4 MB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Teil B – Umweltbericht 1. Einleitung........................................................................................................... 1 1.1 2. 3. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ............................................. 1 Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes ................................ 1 2.1 Inhalt und Ziele der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ............................. 2 2.2 Ziele des Umweltschutzes ................................................................................... 3 2.3 Planerische Vorgaben ......................................................................................... 4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................. 6 3.1 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ................................................ 6 3.1.1 Schutzgut Gesundheit des Menschen .................................................... 6 3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ................................. 6 3.1.3 Schutzgut Boden.................................................................................... 9 3.1.4 Schutzgut Wasser .................................................................................. 9 3.1.5 Schutzgut Klima / Luft .......................................................................... 10 3.1.6 Schutzgut Landschaft........................................................................... 11 3.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................... 11 3.1.8 Wechselwirkungen ............................................................................... 12 3.1.9 Weitere Belange des Umweltschutzes ................................................. 12 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ......................................................................... 12 3.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................ 13 4. Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 13 5. Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 14 5.1 Technische Verfahren........................................................................................ 14 5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ............................................................................ 14 5.3 Monitoring .......................................................................................................... 14 6. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 15 7. Informationsquellen........................................................................................ 17 8. 7.1 WMS-Dienste .................................................................................................... 17 7.2 Literatur und Gutachten ..................................................................................... 17 Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 18 17. April 2018 I GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 1. TEIL B: UMWELTBERICHT Einleitung Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nord-östlich des Zentralortes Merzenich an der SBahnhaltestation S 13 die Erweiterung einer bestehenden, stark ausgelasteten Park&Ride bzw. Bike&Ride-Anlage (P&R / B&R) auf einer unmittelbar angrenzenden Fläche. Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung der Gesamtanlage als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr, vorgesehen. 1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Die Gemeinde Merzenich hat Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt: Der vorliegende Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB beschreibt und bewertet die Ergebnisse der Umweltprüfung zur FNP-Änderung. Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter ermittelt. Das Untersuchungsgebiet entspricht im Wesentlichen dem Änderungsbereich des FNP, geht allerdings schutzgutbezogen teilweise darüber hinaus, um besondere Strukturen und Wirkzusammenhänge mit dem näheren Umfeld mit zu erfassen. Grundlagen der Beurteilungen stellen in erster Linie bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt sowie eine Ortsbegehung im November 2016 dar. Die Ergebnisse aktueller Untersuchungen werden berücksichtigt (Avifaunistische Kartierung des BUND Kreisgruppe Düren, Artenschutzgutachten). Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Nullfall' und 'Planfall' vorgenommen. Auch wird das Potenzial für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen abgeschätzt. 2. Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den rund 3,3 ha großen Änderungsbereich des FNP an der westlichen Grenze des Gemeindegebietes nordöstlich des Zentralorts Merzenich (s. Abbildung 1). Zur Beurteilung möglicherweise relevanter Aspekte, wird auch das direkte Umfeld mit betrachtet. Der Änderungsbereich selbst umfasst die vorhandene Park&Ride / Bike&Ride-Anlage, südlich angrenzende landwirtschaftliche Flächen (Graseinsaat und Grünlandbrache) sowie Zufahrten, eine Entwässerungsanlage und randliche Abpflanzungen. Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264, südlich und westlich an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. 17. April 2018 1 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Abbildung 1: TEIL B: UMWELTBERICHT Änderungsbereich des FNP und direktes Umfeld Kartengrundlagen: Geobasisdaten des Landes NRW 2017(vgl. Quellenangabe i.d. Abbildung) 2.1 Inhalt und Ziele der 18. Änderung des Flächennutzungsplans Ziel der FNP-Änderung ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für den Ausbau der P&R / B&R-Anlage für den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen. Es soll so eine weitere Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch die Nutzung und Stärkung der Einrichtungen des ÖPNV erreicht werden. Als maßgebliche Wirkfaktoren/Auswirkungen bei der Erweiterung der P&R / B&R-Anlage sind im Wesentlichen die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: Bau und Anlage:  Kurzfristige Belastung/Störung in der Bauphase (Lärm, Licht, Staub etc.)  Bodenschäden in der Bauphase (Verdichtung, Schadstoffeinträge)  Beschädigung der randlichen Vegetation in der Bauphase  Dauerhafter Vegetations- und Bodenverlust durch Versiegelung Betrieb:  Erhöhung der Störung und Beunruhigung der Fläche und des direkten Umfeldes durch erhöhtes Verkehrsaufkommen  Schadstoffeinträge in Boden und Wasser durch Reifenabrieb, Öl o.ä. im Normalbetrieb sowie bei Unfällen und Leckagen möglich 17. April 2018 2 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Abbildung 2: Auszug Entwurf der 18. FNP-Änderung (Stand April 2018) (li bisher geltender Inhalt im Änderungsbereich: Fläche für die Landwirtschaft; re: neuer Inhalt für den Änderungsbereich: Fläche für den ruhenden Verkehr) 2.2 Ziele des Umweltschutzes In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Änderung des Flächennutzungsplans bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden. Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen Fachgesetze Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch – BauGB Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen […]. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, […], zu fördern, […]. (§ 1Abs. 5) In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […] (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen. (§ 1a Abs. 3 BauGB) Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. (§ 1a Abs. 5 BauGB) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG 17. April 2018 3 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Fachgesetze Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG Wasserhaushaltsgesetz – WHG/ LWG NRW - Landeswassergesetz TEIL B: UMWELTBERICHT Ziele des Umweltschutzes Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. […] (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen […] zu kompensieren (§ 13 BNatSchG). Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen. Bewirtschaftung des Grundwassers, so dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, […] (§ 47 WHG). Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen […] (§ 55 WHG). Denkmalschutzgesetz NW DSchG Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Klimaschutzgesetz NRW Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steuerung des Ressourcenschutzes […] und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu (§ 3 Abs. 2). VV-Artenschutz NW Verwaltungsvorschrift zum Artenschutzrecht gem. nationaler Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und V-RL bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Vermeidung von Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten. DIN 18005-1 Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 'Schallschutz im Städtebau', die der planerischen Abschätzung von Lärmimmissionen dient. Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt. 2.3 Planerische Vorgaben ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) liegt der Änderungsbereich im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich. Westlich angrenzend ist dieser mit der Darstellung Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung überlagert. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt im Bereich der 18. Änderung bislang Fläche für die Landwirtschaft dar. BEBAUUNGSPLAN Innerhalb des Änderungsbereichs liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. 17. April 2018 4 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT LANDSCHAFTSPLAN Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans 2 des Kreises Düren 'Ruraue'. Der Landschaftsplan weist für den westlichen Teil des Änderungsbereichs das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen), für den östlichen Teil das Entwicklungsziel 4 (Ausbau der Landschaft für die Erholung ), z.T. überlagert mit der Darstellung Renaturierung, aus. Entlang der L 264 bzw. des Steinwegs ist eine Gehölzanpflanzung (5.1-208) dargestellt. SCHUTZGEBIETE UND SCHUTZWÜRDIGE FLÄCHEN Nördlich an das Plangebiet schließt sich das Landschaftsschutzgebiet 5104-0010 „LSGMerzenicher Heide, Rather Feld und Grosse Bend“ an. Der nördliche, bereits als P&R / B&R-Anlage genutzte Bereich liegt innerhalb eines Verbundkorridors des LANUV von besonderer Bedeutung (VB-K-5105-007 „Bördestrukturen zwischen Merzenich und Frauwüllesheim im Westen“). Es handelt sich gem. Beschreibung um strukturreichere Bereiche als Zentren bzw. Leitlinien des Biotopverbundsystems in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft. Weitere Verbundkorridorflächen schließen sich daran an (VB-K-5105-001 Ellebach zwischen Ellen und Stockheim“, VB-K-5104-004 „Bahntrassen Aachen-Düren, Düren-Vettweiss und DürenBedburg“). Abbildung 3: Geschützte und schutzwürdige Flächen Quelle: Geobasisdaten des Landes NRW sowie Graphikdaten des LANUV (vgl. Quellenangabe in der Abbildung) 17. April 2018 5 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Im weiteren Umfeld des Plangebietes liegen verschiedene Biotopkatasterflächen des LANUV (400 bis 800 m Entfernung). Die Fläche liegt innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen, Wasserschutzzone 3 B. 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 3.1 Bestandsaufnahme (Basisszenario) und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 3.1.1 Gesundheit des Menschen BESTAND Das Plangebiet wird derzeit im Norden als bestehender Parkplatz und im Süden landwirtschaftlich genutzt, randlich befinden sich zwei Entwässerungsanlagen (eine innerhalb, eine außerhalb des Plangebietes). Im Umfeld liegen die Bahntrasse, die L 264, das Wohngebiet „Auf der Heide“ sowie weitere landwirtschaftliche Flächen. Die nächste Wohnbebauung („Auf der Heide“) ist rd. 40 m von der Plangrenze entfernt. Es führen Radwege sowohl zur Parkplatzanlage sowie auch randlich daran vorbei durch die Feldflur. Durch die Verkehrswege existieren Lärm-Vorbelastungen sowohl im Plangebiet sowie auch im benachbarten Wohngebiet (Straße Lden überwiegend >55 bis < 60 dB(A), bereichsweise > 60 bis < 65 dB(A); Schiene Bund Lden überwiegend > 65 bis < 70 dB(A), kleinflächig auch > 70 bis < 75 dB(A)). AUSWIRKUNGEN Mit der Umsetzung der Planung gehen landwirtschaftliche Flächen verloren. Durch die Nutzung des Parkplatzes ist mit einem zusätzlichen Lärmaufkommen für die Fläche selbst und das stark vorbelastete Umfeld zu rechnen (zuzüglich temporären Baulärms in der Bauphase). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist abschließend zu klären, in welcher Intensität durch das erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen Effekte auf das benachbarte Wohngebiet entstehen. Eine Erheblichkeit im Sinne der einschlägigen 16. BImSchV ist nicht zu erwarten. Gesamträumlich gesehen können durch die Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene Verkehrslärmeffekte verringert werden. Es ist anzunehmen, dass die Radwege im Gebiet selbst und im Umfeld erhalten bleiben. 3.1.2 Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt BESTAND Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederrheinischen Bucht in der naturräumlichen Haupteinheit Zülpicher Börde (553). Als potenzielle natürliche Vegetation gilt hier ein MaiglöckchenPerlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-Buchenwald. (Suck et. al. 2010, Trautmann, Werner 1973, LANUV). 17. April 2018 6 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Aktuell befinden sich im Norden des Plangebietes die Versiegelungsflächen der bestehenden Parkplatzanlage, vereinzelt wurden darin Bäume angepflanzt, die noch ein geringes Alter und z.T. eine geringe Vitalität aufweisen. Die geplante Erweiterungsfläche im Süden ist noch überwiegend von der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung geprägt (zum Zeitpunkt der Begehung Graseinsaat und Staudenbrache). Weiterhin liegen in der geplanten Erweiterungsfläche verschiedene junge Gehölzanpflanzungen überwiegend heimischer Arten, ein etwas älteres Gehölz (Ahorn, Esche, Linde, Birke, Salweide) mit Stammdurchmessern von z.T. über 40 cm, geschotterte und asphaltierte Zuwegungen, junge Straßenbäume und eine Entwässerungsanlage mit Rasen, Steinen und Rohrkolbenbereichen. Angrenzend zur Bundesstraße hin befinden sich weitere Gehölzanpflanzungen mittleren Alters sowie eine weitere Entwässerungsanlage. Insgesamt weisen die Biotope des Plangebietes einen geringen, in nur kleinen Teilen mittleren ökologischen Wert und eine starke Beeinträchtigung durch die Störungen der bestehenden Nutzungen im Plangebiet und seiner direkten Nachbarschaft auf. Die vergleichsweise höchste Strukturvielfalt besitzt das etwas ältere Gehölz im Süden des Gebietes. Bezüglich der Fauna ist im Plangebiet aufgrund der geringen Strukturvielfalt und des hohen Störungsniveaus insgesamt hauptsächlich mit dem Vorkommen einiger häufiger, ungefährdeter, nicht-planungsrelevanter Arten aus verschiedenen Tiergruppen zu rechnen (einige häufige Vogelarten, Kleinsäuger, Wirbellose etc.). Für planungsrelevante Tierarten sind gemäß ASP 1 (BKR 2017) höchstens untergeordnete Teilhabitatfunktionen möglich bzw. anzunehmen (Teil-Nahrungshabitat für Arten mit großen Revieren möglich, kleine Einzelunterschlupfe von Fledermäusen in den wenigen, etwas älteren Gehölzen in nicht einsehbaren Bereichen nicht gänzlich auszuschließen). Für Feldvogelarten erscheint die kleine Fläche aufgrund der starken Kulissenwirkungen sowie aufgrund des hohen Störniveaus durch Straßen, Schiene und bestehenden Parkplatzbetrieb nicht geeignet. Auch im Zuge aktueller Untersuchungen des BUND Kreisgruppe Düren (2017) wurden keine Vorkommen auf der Fläche selbst aufgenommen. Auf den westlich und südlich anschließenden Ackerflächen sind Vorkommen von Feldvogelarten durch die Untersuchungen dokumentiert. Die bestehende benachbarte Parkplatznutzung und die Bahnstrecke stellen hier offenbar keine erhebliche Störung dar. Die dargestellte Verbundfläche des LANUV weist im Plangebiet bereits erhebliche Beeinträchtigungen durch die bestehenden Nutzungen auf. Hier ist lediglich ein rd. 15-20 m breiter unversiegelter Streifen im direkten Nahbereich des Parkplatzes erhalten (s. Abbildung 4). Daran schließt sich nach Osten unmittelbar die Landstraße an, hinter der ein Wohngebiet folgt. Die qualitätsbestimmenden Merkmale der Verbundfläche wie Baumreihen, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze sowie Obstbaumweiden und Extensivgrünland sind in diesem Bereich nur noch fragmentarisch vorhanden und unterliegen starken Störeffekten. Es ist anzunehmen, dass die Funktionalität als Rückzugsraum und Verbundstruktur insbesondere auch für die genannten Leitarten der Verbundfläche Steinkauz, Rebhuhn und ursprünglich auch Feldhamster im betroffenen Bereich aktuell stark herabgesetzt ist. Auch für die Arten des rd. 1 km westlich liegenden NSG ‚Vorbahnhofsgelände Düren‘ sind hier keine relevanten Funktionen zu erwarten. Al- 17. April 2018 7 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT lenfalls sind noch Verbundfunktionen für vglw. unempfindliche Arten zu erwarten. Nördlich der Bahnstrecke sind die Funktionen in diesem Abschnitt (bis zur Autobahn) noch besser erhalten. AUSWIRKUNGEN Mit der Erweiterung der Parkplatzflächen geht der größte Teil der noch bestehenden Vegetationsflächen im Süden des Plangebietes verloren und wird durch Versiegelungsflächen ersetzt. Hierdurch erfolgt eine weitere ökologische Abwertung des Plangebietes. Möglicherweise kommt es auch kleinflächig zu Gehölzrodungen. Sind dort während der Fällarbeiten Brut- und Ruhestätten besetzt, kann es zur Tötung einzelner Tiere kommen. Diesbezüglich ist aus artenschutzrechtlichen Gründen eine Fällzeitenbeschränkung zu beachten. Störwirkungen auf die Feldvogelarten auf den umgebenden Ackerflächen sind als sehr unwahrscheinlich anzusehen, da hier gleichartige Vorbelastungen bereits bestehen und durch den vorgesehenen Erhalt (bzw. ggf. eine kleinflächige Erweiterung) der Entwässerungsanlage auch weiterhin ein Puffer zum Parkplatzausbau erhalten bleibt. Eine Entwicklung zusätzlicher, relevanter Kulissen auf der Fläche (hohe Gebäude, Anpflanzung hochwachsender Gehölze) wird ausgeschlossen. Der bisher noch unbebaute, rund 15-20 m breite Streifen der Biotopverbundfläche wird im Zuge der Parkplatzerweiterung voraussichtlich (zumindest in Teilen) ebenfalls bebaut. Damit wird die bereits schon sehr stark eingeschränkte Verbundfunktion an dieser Stelle noch weiter gestört. Abbildung 4: Biotopverbund Quelle: Geobasisdaten des Landes NRW sowie Graphikdaten des LANUV (vgl. Quellenangabe in der Abbildung) 17. April 2018 8 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Unter der Annahme, dass die Entwässerungsanlagen und die Gehölzstrukturen im Süden bei der Parkplatzplanung überwiegend erhalten bleiben und sich auch an den Nutzungen im nächsten Umfeld (Landwirtschaft, Freizeitgelände, Wohnbebauung) nichts Wesentliches ändert, verbleibt im Plangebiet immer noch ein mindestens 15-20 m breiter Korridor. Dieser ist, wie schon im aktuellen Zustand, hochgradig durch Parkplatz-, Straßen- und wohnbauliche Nutzung gestört. Bei der weiteren Parkplatzplanung sollen im Süden des Gebietes Pflanzflächen eingeplant werden, um den Streifen möglichst breit zu halten. Bei weiteren wohnbaulichen Entwicklungen östlich der L264 soll diesbezüglich auf eine gewisse Durchlässigkeit geachtet werden (geringe GRZ, Grünbindungen etc.). Auf den nördlichen Teil der Verbundfläche ergeben sich durch die Planung keine negativen Folgen. Bei Berücksichtigung der genannten Maßnahmen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. 3.1.3 Boden und Fläche BESTAND Im Agrarraum um Merzenich treten großflächig Parabraunerden oder Kolluvien auf, die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde entwickelt haben. Diese werden vom Geologischen Dienst NRW aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit sowie ihrer Regelungs- und Pufferfunktion für den natürlichen Stoffkreislauf bereichsweise als besonders schutzwürdig bewertet. Randlich treten im Plangebiet auch Braunerden auf (vom GD nicht bewertet). Im Bereich des bestehenden Parkplatzes sind die dortigen Böden bereits zerstört. Durch die landwirtschaftliche Nutzung im Erweiterungsbereich sind entsprechende leichte anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts zu erwarten. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Ein Hinweis auf Altlasten im Plangebiet liegt nicht vor. AUSWIRKUNGEN Die Erweiterung des Parkplatzes betrifft überwiegend die als besonders schutzwürdig bewerteten Böden. Diese werden bei Umsetzung der Planung durch Versiegelung vollständig zerstört. Die Flächen stehen bei Umsetzung der Planung überwiegend nicht mehr für anderweitige Funktionen zur Verfügung. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut an dieser Stelle als erheblich anzusehen. Der zusätzliche Flächenverbrauch wird sich auf etwa 1,3 ha belaufen. 3.1.4 Wasser BESTAND Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. In über 300 m Entfernung verlaufen westlich der Ellebach und östlich das Buirer Fließ. Das Plangebiet ist dem Einzugsgebiet des Ellebaches zuzuordnen, liegt jedoch nicht in dessen festgesetztem Überschwemmungsgebiet. Das Plangebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf. Verschmutzungen 17. April 2018 9 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. Es ist aktuell von einem abgesenkten Grundwasserspiegel auszugehen, der aus den Sümpfungsmaßnahmen des nahen Tagebaus Hambach resultiert. Nach Beendigung der Sümpfungspumpung ist mit einem gewissen Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen. Die Fläche liegt innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen WSZ 3 B. AUSWIRKUNGEN Bei Umsetzung der Planung gehen durch zusätzliche Versiegelungen natürliche Versickerungsflächen verloren. Die Auswirkungen können durch eine ortsnahe Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers gemindert werden. Grundsätzlich bestehen diesbezüglich Risiken eines erhöhten Schadstoffeintrages. Nach dem Entwässerungsgutachten (Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie Boden und Felsmechanik Umweltgeotechnik 2018) ist eine Entwässerung über ein Mulden- Rigolen-System möglich, hierbei ist voraussichtlich eine Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage erforderlich. Eine ordnungsgemäße, mit der geplanten Wasserschutzausweisung verträgliche Niederschlagswasserbeseitigung ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen und mit dem Wasserverband Eifel-Rur abzustimmen. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut bei Berücksichtigung der Belange des geplanten Trinkwasserschutzes als bedingt erheblich anzusehen. 3.1.5 Klima / Klimawandel, Luft BESTAND Das Untersuchungsgebiet ist durch atlantischen Klimaeinfluss (mäßig warme, niederschlagsreiche Sommer, mäßig milde Winter) geprägt. Aufgrund der Leelage zur Eifel zeichnet sich der Raum durch relative Trockenheit aus. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Lokalklimatisch ist im Plangebiet mit einer Übergangssituation von freilandklimatischen zu Siedlungsklimatischen Verhältnissen zu rechnen. Auf der südlichen Freifläche kann nächtliche Kaltluftentstehung stattfinden. Es ist allerdings keine besondere Ausgleichsfunktion zu erkennen. Eine besondere Exposition gegenüber den zu erwartenden Folgen des globalen Klimawandels besteht nicht. Aus den bestehenden angrenzenden Nutzungen (Schienen- und Straßenverkehr) sind lufthygienische Vorbelastungen wahrscheinlich, Überschreitungen einschlägiger Grenzwerte sind jedoch u.a. aufgrund der guten Austauschbedingungen nicht anzunehmen. AUSWIRKUNGEN Durch die nahezu vollständige Versiegelung der Fläche wird sich dort lokalklimatisch ein Siedlungsklima mit verstärkter Aufheizung am Tag und verringerter Abkühlung in der Nacht einstellen. Relevante Effekte für das Lokalklima im Umfeld sind nicht zu erwarten. Gesamtklimatisch betrachtet ist die Förderung des ÖPNV gegenüber dem PKW-Verkehr aufgrund des damit tendenziell verringerten Ausstoßes an Treibhausgasen positiv zu beurteilen. 17. April 2018 10 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Durch ein lokal an der Parkplatzanlage erhöhtes Verkehrsaufkommen ist auch mit einer weiteren Zunahme der lokalen lufthygienischen Belastung zu rechnen. Da insgesamt gute Austauschbedingungen anzunehmen sind, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 3.1.6 Landschaft BESTAND Das Plangebiet ist geprägt durch seine Lage am nördlichen Siedlungsrand von Merzenich im Übergang zur freien Landschaft zwischen den dominierenden technischen Strukturen Bahntrasse, bestehende Parkplatzanlage und Landesstraße. Randlich verläuft eine Hochspannungsleitung. Insgesamt besteht hier eine hohe visuelle und geräuschliche Vorbelastung durch die bestehenden Nutzungen. Durch die bestehenden Gehölzanpflanzungen ist die Fläche bereits heute teilweise visuell abgeschirmt. Insbesondere von der benachbarten Wohnbebauung aus bestehen kaum Blickbeziehungen. AUSWIRKUNGEN Bei einer Erweiterung der Parkplatzanlage wird das noch landwirtschaftliche Erscheinungsbild im Süden des Plangebietes ebenfalls dem Parkplatz zugeschlagen. Durch die bestehende Eingrünung des Bereichs werden bei deren Erhalt die Auswirkungen auf das Landschaftsbild auf ein nicht erhebliches Maß gemindert. 3.1.7 Kultur- und Sachgüter BESTAND Im Plangebiet befinden sich weder Baudenkmäler noch denkmalwerte Gebäude. Über das Vorkommen von Bodendenkmälern und / oder archäologischen Funden an dieser Stelle ist bisher nichts bekannt. Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen jedoch Aspekte der Archäologie eine bedeutende Rolle. Das Gebiet ist Altsiedelland, teilweise werden die Lössböden bereits seit Jahrtausenden bewirtschaftet. Bis 400 n.Chr. gehörte es zum römischen Imperium. Römische Siedlungspuren sind nicht selten. Auf Flächen östlich des Siedlungsbereichs Merzenich wurden im Zuge von archäologischen Untersuchungen einige archäologisch bedeutsame Funde getätigt. Grundsätzlich können im Plangebiet entsprechend archäologisch interessante Objekte nicht ausgeschlossen werden. AUSWIRKUNGEN Es besteht bei Bauarbeiten auf der Fläche ein grundsätzliches Risiko für die Beschädigung möglicherweise vorliegender archäologischer Funde. Diesbezüglich ist eine entsprechende Rücksichtnahme bei den Bauarbeiten zur Parkplatzerweiterung angezeigt. Gemäß der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung des LVR sind auf der Basis der verfügbaren Unterlagen keine Konflikte erkennbar (Stellungnahme vom 24.07.2017 des LVR, O. Becker). Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich zu 17. April 2018 11 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Hierzu enthält der FNP einen entsprechenden Hinweis. 3.1.8 Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z.B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (intensive landwirtschaftliche Nutzung, Bebauung, Zerschneidung durch Infrastrukturanlagen, etc.) bereits stark beeinträchtigt. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt. 3.1.9 Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6, Nr. 7 e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  Ein fachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu gewährleisten. Gesamträumlich gesehen können durch eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene Emissionen aus dem motorisierten Individualverkehr verringert werden. f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  der effizienten Nutzung von Energie wird durch die Bereitstellung einer Park&Ride-Fläche Rechnung getragen. g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  im Plangebiet keine Zielerfüllung bzgl. der Ziele des Landschaftsplans; Niederschlagswasserbeseitigung ist mit den Zielen der geplanten WSZ 3 abzustimmen h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  hier nicht relevant. 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Im Bereich der bestehenden Anlage im Nordteil des FNP-Änderungsbereiches entspricht die heutige Nutzung bereits dem Planfall. 17. April 2018 12 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Bei Fortführung der aktuellen Nutzung als Landwirtschaftsfläche (Grünland, Brache) im Südteil des Plangebietes gemäß der ursprünglichen FNP-Darstellung ist nicht mit maßgeblichen Veränderungen des lokalen Umweltzustands zu rechnen. Bei weiterem Brachliegen ist eine Entwicklung von Gehölzen auf der südwestlichen Fläche zu erwarten. Es würde voraussichtlich kein Ausbau der Park&Ride-Möglichkeiten in Merzenich (mit möglichen gesamträumlichen positiven Effekten bzgl. der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs) erfolgen. 3.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Insbesondere sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung anderweitige Planungsmöglichkeiten in Form von Standortalternativen zu untersuchen. Diesbezüglich bestehen kaum sinnvolle Alternativen für eine Erweiterung des Parkplatzes. Eine Erweiterung der bestehenden Fläche nach Westen wäre möglicherweise mit einer geringeren Lärmbelastung des benachbarten Wohngebietes verbunden. Als weitere in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten werden im Zuge der Umweltprüfung der Prognose-Nullfall bzw. eine Weiternutzung der Fläche gem. der ursprünglichen FNP-Darstellung als Landwirtschaftsfläche betrachtet (s.o. Prognose bei Nichtdurchführung). 4. Vermeidung und Ausgleich Durch die Erweiterung des Parkplatzes auf einer Fläche, die für den Naturhaushalt keine herausragende Funktion aufweist, werden tiefgreifende Konflikte mit den Umweltschutzgütern weitgehend vermieden. Für die weitere Planung der Anlage wird empfohlen, soweit möglich versickerungsfähige Materialien bei der Stellplatzanlage zu verwenden (z.B. Verwendung von Rasengittersteinen) sowie zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild und auch zum Erhalt eines Mindestmaßes an Biotopverbund bestehende Gehölze und Grünflächen soweit möglich zu erhalten und eine Ein- und Durchgrünung der neuen Parkplatzflächen vorzusehen. Hierbei sollte insbesondere nach Süden ein möglichst breiter Streifen begrünt werden. Auf die Verwendung hochwachsender Gehölze ist aus Kulisseneffekten für die Avifauna zu verzichten (s.u.). Bei baulichen Entwicklungen östlich der Landstraße ist auf eine verbleibende Durchgängigkeit im Hinblick auf den Biotopverbund zu achten. Zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes ist gemäß ASP 1 (BKR 2017) die Berücksichtigung einer Fällzeitenbeschränkung erforderlich. Weiterhin ist der Erhalt der Pufferfunktion der Entwässerungsanlage zu sichern sowie die Entwicklung relevanter Kulisseneffekte (hohe Gebäude, hochwachsende Gehölze) auszuschließen. Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Baugenehmigungsverfahren eine Abstimmung mit den Zielen der geplanten Wasserschutzzone 3 und eine Verträglichkeit mit dem Abflussregime des Ellebaches erforderlich. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu erstellen; vorrangig ist der nicht vermeidbare Eingriff im naturräumlichen Zusammenhang auszugleichen. Sollten in der Bauphase bei Bodenbewegungen archäologische Funde und Befunde auftreten, ist dies der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpfle- 17. April 2018 13 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT ge im Rheinland unverzüglich zu melden und die Stellen zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5. Zusätzliche Angaben 5.1 Technische Verfahren Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festgelegt und orientieren sich problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen Wissensstand. Wesentliche Arbeitsschritte sind:  Ortsbegehung (November 2016),  Auswertung vorliegender Fachgutachten und Informationen sowie im Verfahren eingegangener Stellungnahmen,  Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation,  Qualitative Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter,  Nennung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen für die weitere Planung,  Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Verfahren erstellten Gutachten zur Offenlage 5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten Im Folgenden werden Hinweise auf Schwierigkeiten oder Wissenslücken benannt, die bei der Zusammenstellung der Angaben auftraten: Es liegen keine Informationen zur zukünftigen Lärmbelastung des benachbarten Wohngebietes vor. Lärmaspekte sind abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu klären. Eine Erheblichkeit im Sinne der einschlägigen 16. BImSchV ist nicht zu erwarten. Bisher liegen keine näheren Informationen zu möglicherweise bedeutsamen archäologischen Funden vor. Zur Vermeidung möglicher Schädigungen ist in der FNP-Änderung ein entsprechender Hinweis enthalten. 5.3 Monitoring Zur Überwachung der Umweltauswirkungen von Planungen können verschiedene Maßnahmen angeraten sein. Insbesondere soll im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens die Berücksichtigung der folgenden Aspekte überprüft werden:   in der weiteren Parkplatzplanung Erhalt der randlichen Grünstrukturen und im Süden Erhalt eines möglichst breiten Grünstreifens (hierbei keine Anpflanzung hochwachsender Gehölzarten), Kompensation des nicht vermeidbaren Eingriffs in Natur und Landschaft vorrangig im betroffenen Naturraum, 17. April 2018 14 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS   TEIL B: UMWELTBERICHT Berücksichtigung von Belangen des Biotopverbundes bei weiteren Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes, im Zuge der Bauphase Berücksichtigung bodenschonender Maßnahmen Zur Gewährleistung der Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte ein erster MonitoringDurchgang im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Ein weiterer MonitoringDurchgang sollte nach der Umsetzung der Planung die Ausführung und Funktionsfähigkeit der Maßnahmen prüfen. 6. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nordöstlich des Zentralortes Merzenich an der SBahnhaltestation S 13 die Erweiterung einer bestehenden, stark ausgelasteten Park&Ride bzw. Bike&Ride-Anlage (P&R / B&R) auf einer unmittelbar angrenzenden Fläche. Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung der Gesamtanlage als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr, vorgesehen. Der Änderungsbereich selbst umfasst die vorhandene Park&Ride- / Bike&Ride-Anlage, südlich angrenzende landwirtschaftliche Flächen (Graseinsaat und Grünlandbrache) sowie Zufahrten, eine Entwässerungsanlage und randliche Abpflanzungen. Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264 an, hinter der sich ein Wohngebiet befindet. Südlich und westlich liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bestehende Anlage sowie auch die geplante Erweiterung liegen in einer Biotopverbundfläche des LANUV und innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen Wasserschutzzone 3 B. Auf den benachbarten Ackerflächen sind Vorkommen von Feldvogelarten bekannt. Im unbebauten Bereich des Plangebietes sind überwiegend Parabraunerden zu erwarten, die vom Geologischen Dienst NRW bereichsweise als besonders schutzwürdig bewertet. Randlich treten im Plangebiet auch Braunerden auf (vom GD nicht bewertet). Insgesamt weist das Plangebiet bereits ein hohes Störniveau auf. Durch die Erweiterung des Parkplatzes auf einer Fläche, die für den Naturhaushalt keine herausragende Funktion aufweist, werden tiefgreifende Konflikte mit den Umweltschutzgütern weitgehend vermieden. Für die weitere Planung der Anlage soll berücksichtigt werden, soweit als möglich versickerungsfähige Materialien bei der Stellplatzanlage zu verwenden (z.B. Verwendung von Rasengittersteinen) sowie zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild und auch zum Erhalt eines Mindestmaßes an Biotopverbund bestehende Gehölze und Grünflächen soweit möglich zu erhalten und eine Ein- und Durchgrünung der neuen Parkplatzflächen vorzusehen. Hierbei sollte insbesondere nach Süden ein möglichst breiter Streifen begrünt werden. Auf die Verwendung hochwachsender Gehölze ist aufgrund von Kulisseneffekten für die Avifauna zu verzichten (s.u.). Bei baulichen Entwicklungen östlich der Landstraße ist auf eine verbleibende Durchgängigkeit im Hinblick auf den Biotopverbund zu achten. 17. April 2018 15 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT Zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes ist die Berücksichtigung einer Fällzeitenbeschränkung erforderlich. Weiterhin ist der Erhalt der Pufferfunktion der Entwässerungsanlage zu sichern sowie die Entwicklung relevanter Kulisseneffekte (hohe Gebäude, hochwachsende Gehölze) auszuschließen. Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung ist eine Abstimmung mit den Zielen der geplanten Wasserschutzzone 3 und dem Wasserverband Eifel-Rur erforderlich. Zur Berücksichtigung archäologische Belange enthält die FNP-Änderung einen entsprechenden Hinweis. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu erstellen; vorrangig ist der nicht vermeidbare Eingriff im naturräumlichen Zusammenhang auszugleichen. 17. April 2018 16 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 7. 7.1 TEIL B: UMWELTBERICHT Informationsquellen WMS-Dienste LINFOS NRW WMS-Server: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos? [Abfrage April-November 2017] Wasserschutzgebiete NRW WMS-Server: http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/wsg? [Abfrage April 2017] Dop20 NRW WMS-Server, https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop20? [Abfrage AprilNovember 2017] DTK NRW WMS-Server https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk? [Abfrage April 2017] Lärm NRW WMS-Server, http://www.wms.nrw.de/umwelt/laerm? [Abfrage Oktober 2016] Klimaatlas NRW, http://www.klimaatlas.nrw.de/site/nav2/KarteMG.aspx [Abfrage Oktober 2016] 7.2 Literatur und Gutachten BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen BKR AACHEN (2016/17): Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung) zur 18. FNP-Änderung BUND KREISGRUPPE DÜREN (2017): Brutvogelkartierung im Plangebiet und seinem nächsten Umfeld Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie Boden und Felsmechanik Umweltgeotechnik (2018): Erweiterung der Park & Ride / Bike & Ride – Anlage an der S-Bahn-Haltestation Merzenich – Hydrogeologische Untersuchungen zur Versickerung GEOLOGISCHER DIENST NRW (2014): Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte KREIS DÜREN (1984/2004) Landschaftsplan 2 des Kreises Düren 'Ruraue' LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2016): Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/ artenschutz/de/start, Abfrage Oktober 2016 LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND W ESTFALEN-LIPPE – LVR, LWL (2009): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen, November 2007, Korrekturfassung September 2009 LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – LVR (24.07.2017): Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN – MUNLV NRW / heute MKULNV (2007): Schutzwürdige Böden in NRW - Bodenfunktionen bewerten MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALLEN (2016): ELWAS-WEB - Wasserinformationssystem http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf, Abfrage Oktober 2016 GEMEINDE MERZENICH (1992): Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich 17. April 2018 17 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 8. TEIL B: UMWELTBERICHT Rechtsgrundlagen BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau DIN – 18005 Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau, Ausgabe Mai 1987 - RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 21.7.1988 - I A 3 - 16.21-2 (am 01.01.2003: MSWKS) DSchG NRW – Denkmalschutzgesetz Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen; vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 5 G vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) Klimaschutzgesetz NRW – Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. 2013 S. 33) LNatSchG NRW – Landesnaturschutzgesetz. Gesetz zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen. Vom 21.Juli 2000, neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016. LWG NRW – Landeswassergesetz Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503) VV-Artenschutz Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016) WHG – Wasserhaushaltsgesetz WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist. Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau DIN – 18005 Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau, Ausgabe Mai 1987 - RdErl. d. Minis- 17. April 2018 18 GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS TEIL B: UMWELTBERICHT ters für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 21.7.1988 - I A 3 - 16.21-2 (am 01.01.2003: MSWKS) 17. April 2018 19