Daten
Kommune
Merzenich
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24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Teil B – Umweltbericht
1.
Einleitung........................................................................................................... 1
1.1
2.
3.
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ............................................. 1
Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes ................................ 1
2.1
Inhalt und Ziele der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ............................. 2
2.2
Ziele des Umweltschutzes ................................................................................... 3
2.3
Planerische Vorgaben ......................................................................................... 4
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................. 6
3.1
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ................................................ 6
3.1.1
Schutzgut Gesundheit des Menschen .................................................... 6
3.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ................................. 6
3.1.3
Schutzgut Boden.................................................................................... 9
3.1.4
Schutzgut Wasser .................................................................................. 9
3.1.5
Schutzgut Klima / Luft .......................................................................... 10
3.1.6
Schutzgut Landschaft........................................................................... 11
3.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................... 11
3.1.8
Wechselwirkungen ............................................................................... 12
3.1.9
Weitere Belange des Umweltschutzes ................................................. 12
3.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung ......................................................................... 12
3.3
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................ 13
4.
Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 13
5.
Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 14
5.1
Technische Verfahren........................................................................................ 14
5.2
Hinweise auf Schwierigkeiten ............................................................................ 14
5.3
Monitoring .......................................................................................................... 14
6.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 15
7.
Informationsquellen........................................................................................ 17
8.
7.1
WMS-Dienste .................................................................................................... 17
7.2
Literatur und Gutachten ..................................................................................... 17
Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 18
17. April 2018
I
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
1.
TEIL B: UMWELTBERICHT
Einleitung
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nord-östlich des Zentralortes Merzenich an der SBahnhaltestation S 13 die Erweiterung einer bestehenden, stark ausgelasteten Park&Ride bzw.
Bike&Ride-Anlage (P&R / B&R) auf einer unmittelbar angrenzenden Fläche. Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung der Gesamtanlage als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt
mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr, vorgesehen.
1.1
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Gemeinde Merzenich hat Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt:
Der vorliegende Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB beschreibt und bewertet die Ergebnisse
der Umweltprüfung zur FNP-Änderung. Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter ermittelt. Das Untersuchungsgebiet entspricht im Wesentlichen dem Änderungsbereich des FNP, geht allerdings schutzgutbezogen teilweise darüber hinaus, um besondere Strukturen und Wirkzusammenhänge mit dem
näheren Umfeld mit zu erfassen. Grundlagen der Beurteilungen stellen in erster Linie bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt sowie eine Ortsbegehung im November 2016 dar. Die Ergebnisse aktueller Untersuchungen werden berücksichtigt (Avifaunistische Kartierung des BUND Kreisgruppe Düren, Artenschutzgutachten).
Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Nullfall' und 'Planfall' vorgenommen. Auch wird das Potenzial für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
abgeschätzt.
2.
Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den rund 3,3 ha großen Änderungsbereich des FNP an der westlichen Grenze des Gemeindegebietes nordöstlich des Zentralorts
Merzenich (s. Abbildung 1). Zur Beurteilung möglicherweise relevanter Aspekte, wird auch das
direkte Umfeld mit betrachtet.
Der Änderungsbereich selbst umfasst die vorhandene Park&Ride / Bike&Ride-Anlage, südlich
angrenzende landwirtschaftliche Flächen (Graseinsaat und Grünlandbrache) sowie Zufahrten,
eine Entwässerungsanlage und randliche Abpflanzungen.
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich
grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264, südlich und westlich an landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Abbildung 1:
TEIL B: UMWELTBERICHT
Änderungsbereich des FNP und direktes Umfeld
Kartengrundlagen: Geobasisdaten des Landes NRW 2017(vgl. Quellenangabe i.d. Abbildung)
2.1
Inhalt und Ziele der 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Ziel der FNP-Änderung ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für den Ausbau der P&R /
B&R-Anlage für den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen.
Es soll so eine weitere Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch die Nutzung und Stärkung
der Einrichtungen des ÖPNV erreicht werden.
Als maßgebliche Wirkfaktoren/Auswirkungen bei der Erweiterung der P&R / B&R-Anlage sind
im Wesentlichen die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Bau und Anlage:
Kurzfristige Belastung/Störung in der Bauphase (Lärm, Licht, Staub etc.)
Bodenschäden in der Bauphase (Verdichtung, Schadstoffeinträge)
Beschädigung der randlichen Vegetation in der Bauphase
Dauerhafter Vegetations- und Bodenverlust durch Versiegelung
Betrieb:
Erhöhung der Störung und Beunruhigung der Fläche und des direkten Umfeldes durch erhöhtes Verkehrsaufkommen
Schadstoffeinträge in Boden und Wasser durch Reifenabrieb, Öl o.ä. im Normalbetrieb sowie
bei Unfällen und Leckagen möglich
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Abbildung 2: Auszug Entwurf der 18. FNP-Änderung (Stand April 2018)
(li bisher geltender Inhalt im Änderungsbereich: Fläche für die Landwirtschaft;
re: neuer Inhalt für den Änderungsbereich: Fläche für den ruhenden Verkehr)
2.2
Ziele des Umweltschutzes
In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Änderung des Flächennutzungsplans bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden.
Tabelle 1:
Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen
Fachgesetze
Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch – BauGB
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in
Einklang bringen […]. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige
Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und
zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, […], zu
fördern, […]. (§ 1Abs. 5)
In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
berücksichtigen
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden;
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […] (Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen.
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der
Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. (§
1a Abs. 5 BauGB)
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als
Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass die biologische Vielfalt,
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Fachgesetze
Bundes-Bodenschutzgesetz –
BBodSchG
Wasserhaushaltsgesetz –
WHG/ LWG NRW - Landeswassergesetz
TEIL B: UMWELTBERICHT
Ziele des Umweltschutzes
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. […]
(§ 1 Abs. 1 BNatSchG).
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom
Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche
Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen […]
zu kompensieren (§ 13 BNatSchG).
Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße
erfüllen, sind besonders zu schützen.
Bewirtschaftung des Grundwassers, so dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, […] (§
47 WHG).
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder
über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer eingeleitet werden soweit dem weder wasserrechtliche noch
sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen […] (§ 55 WHG).
Denkmalschutzgesetz NW DSchG
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des
Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Klimaschutzgesetz NRW
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steuerung
des Ressourcenschutzes […] und dem Ausbau Erneuerbarer Energien
besondere Bedeutung zu (§ 3 Abs. 2).
VV-Artenschutz NW
Verwaltungsvorschrift zum Artenschutzrecht gem. nationaler Vorschriften
zur Umsetzung der FFH-RL und V-RL bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Vermeidung von Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten.
DIN 18005-1
Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1
'Schallschutz im Städtebau', die der planerischen Abschätzung von
Lärmimmissionen dient.
Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem
Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt.
2.3
Planerische Vorgaben
ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) liegt der
Änderungsbereich im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich. Westlich angrenzend ist dieser
mit der Darstellung Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung überlagert.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt im Bereich der 18. Änderung bislang
Fläche für die Landwirtschaft dar.
BEBAUUNGSPLAN
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
LANDSCHAFTSPLAN
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans 2 des Kreises Düren 'Ruraue'. Der Landschaftsplan weist für den westlichen Teil des Änderungsbereichs
das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen), für den östlichen Teil das Entwicklungsziel 4 (Ausbau der
Landschaft für die Erholung ), z.T. überlagert mit der Darstellung Renaturierung, aus. Entlang
der L 264 bzw. des Steinwegs ist eine Gehölzanpflanzung (5.1-208) dargestellt.
SCHUTZGEBIETE UND SCHUTZWÜRDIGE FLÄCHEN
Nördlich an das Plangebiet schließt sich das Landschaftsschutzgebiet 5104-0010 „LSGMerzenicher Heide, Rather Feld und Grosse Bend“ an.
Der nördliche, bereits als P&R / B&R-Anlage genutzte Bereich liegt innerhalb eines Verbundkorridors des LANUV von besonderer Bedeutung (VB-K-5105-007 „Bördestrukturen zwischen
Merzenich und Frauwüllesheim im Westen“). Es handelt sich gem. Beschreibung um strukturreichere Bereiche als Zentren bzw. Leitlinien des Biotopverbundsystems in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft.
Weitere Verbundkorridorflächen schließen sich daran an (VB-K-5105-001 Ellebach zwischen Ellen und Stockheim“, VB-K-5104-004 „Bahntrassen Aachen-Düren, Düren-Vettweiss und DürenBedburg“).
Abbildung 3:
Geschützte und schutzwürdige Flächen
Quelle: Geobasisdaten des Landes NRW sowie Graphikdaten des LANUV (vgl. Quellenangabe
in der Abbildung)
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Im weiteren Umfeld des Plangebietes liegen verschiedene Biotopkatasterflächen des LANUV
(400 bis 800 m Entfernung).
Die Fläche liegt innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen, Wasserschutzzone 3 B.
3.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
3.1
Bestandsaufnahme (Basisszenario) und Prognose über die Entwicklung
des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
3.1.1
Gesundheit des Menschen
BESTAND
Das Plangebiet wird derzeit im Norden als bestehender Parkplatz und im Süden landwirtschaftlich genutzt, randlich befinden sich zwei Entwässerungsanlagen (eine innerhalb, eine außerhalb
des Plangebietes). Im Umfeld liegen die Bahntrasse, die L 264, das Wohngebiet „Auf der Heide“ sowie weitere landwirtschaftliche Flächen. Die nächste Wohnbebauung („Auf der Heide“) ist
rd. 40 m von der Plangrenze entfernt. Es führen Radwege sowohl zur Parkplatzanlage sowie
auch randlich daran vorbei durch die Feldflur.
Durch die Verkehrswege existieren Lärm-Vorbelastungen sowohl im Plangebiet sowie auch im
benachbarten Wohngebiet (Straße Lden überwiegend >55 bis < 60 dB(A), bereichsweise > 60
bis < 65 dB(A); Schiene Bund Lden überwiegend > 65 bis < 70 dB(A), kleinflächig auch > 70 bis
< 75 dB(A)).
AUSWIRKUNGEN
Mit der Umsetzung der Planung gehen landwirtschaftliche Flächen verloren. Durch die Nutzung
des Parkplatzes ist mit einem zusätzlichen Lärmaufkommen für die Fläche selbst und das stark
vorbelastete Umfeld zu rechnen (zuzüglich temporären Baulärms in der Bauphase). Im Zuge
des Baugenehmigungsverfahrens ist abschließend zu klären, in welcher Intensität durch das
erwartete erhöhte Verkehrsaufkommen Effekte auf das benachbarte Wohngebiet entstehen. Eine Erheblichkeit im Sinne der einschlägigen 16. BImSchV ist nicht zu erwarten.
Gesamträumlich gesehen können durch die Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene
Verkehrslärmeffekte verringert werden. Es ist anzunehmen, dass die Radwege im Gebiet selbst
und im Umfeld erhalten bleiben.
3.1.2
Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
BESTAND
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederrheinischen Bucht in der naturräumlichen Haupteinheit Zülpicher Börde (553). Als potenzielle natürliche Vegetation gilt hier ein MaiglöckchenPerlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-Buchenwald. (Suck
et. al. 2010, Trautmann, Werner 1973, LANUV).
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Aktuell befinden sich im Norden des Plangebietes die Versiegelungsflächen der bestehenden
Parkplatzanlage, vereinzelt wurden darin Bäume angepflanzt, die noch ein geringes Alter und
z.T. eine geringe Vitalität aufweisen.
Die geplante Erweiterungsfläche im Süden ist noch überwiegend von der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung geprägt (zum Zeitpunkt der Begehung Graseinsaat und Staudenbrache).
Weiterhin liegen in der geplanten Erweiterungsfläche verschiedene junge Gehölzanpflanzungen
überwiegend heimischer Arten, ein etwas älteres Gehölz (Ahorn, Esche, Linde, Birke, Salweide)
mit Stammdurchmessern von z.T. über 40 cm, geschotterte und asphaltierte Zuwegungen, junge Straßenbäume und eine Entwässerungsanlage mit Rasen, Steinen und Rohrkolbenbereichen.
Angrenzend zur Bundesstraße hin befinden sich weitere Gehölzanpflanzungen mittleren Alters
sowie eine weitere Entwässerungsanlage.
Insgesamt weisen die Biotope des Plangebietes einen geringen, in nur kleinen Teilen mittleren
ökologischen Wert und eine starke Beeinträchtigung durch die Störungen der bestehenden
Nutzungen im Plangebiet und seiner direkten Nachbarschaft auf. Die vergleichsweise höchste
Strukturvielfalt besitzt das etwas ältere Gehölz im Süden des Gebietes.
Bezüglich der Fauna ist im Plangebiet aufgrund der geringen Strukturvielfalt und des hohen
Störungsniveaus insgesamt hauptsächlich mit dem Vorkommen einiger häufiger, ungefährdeter,
nicht-planungsrelevanter Arten aus verschiedenen Tiergruppen zu rechnen (einige häufige Vogelarten, Kleinsäuger, Wirbellose etc.).
Für planungsrelevante Tierarten sind gemäß ASP 1 (BKR 2017) höchstens untergeordnete
Teilhabitatfunktionen möglich bzw. anzunehmen (Teil-Nahrungshabitat für Arten mit großen Revieren möglich, kleine Einzelunterschlupfe von Fledermäusen in den wenigen, etwas älteren
Gehölzen in nicht einsehbaren Bereichen nicht gänzlich auszuschließen). Für Feldvogelarten
erscheint die kleine Fläche aufgrund der starken Kulissenwirkungen sowie aufgrund des hohen
Störniveaus durch Straßen, Schiene und bestehenden Parkplatzbetrieb nicht geeignet. Auch im
Zuge aktueller Untersuchungen des BUND Kreisgruppe Düren (2017) wurden keine Vorkommen auf der Fläche selbst aufgenommen. Auf den westlich und südlich anschließenden Ackerflächen sind Vorkommen von Feldvogelarten durch die Untersuchungen dokumentiert. Die bestehende benachbarte Parkplatznutzung und die Bahnstrecke stellen hier offenbar keine erhebliche Störung dar.
Die dargestellte Verbundfläche des LANUV weist im Plangebiet bereits erhebliche Beeinträchtigungen durch die bestehenden Nutzungen auf. Hier ist lediglich ein rd. 15-20 m breiter unversiegelter Streifen im direkten Nahbereich des Parkplatzes erhalten (s. Abbildung 4). Daran
schließt sich nach Osten unmittelbar die Landstraße an, hinter der ein Wohngebiet folgt. Die
qualitätsbestimmenden Merkmale der Verbundfläche wie Baumreihen, Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze sowie Obstbaumweiden und Extensivgrünland sind in diesem Bereich nur noch
fragmentarisch vorhanden und unterliegen starken Störeffekten. Es ist anzunehmen, dass die
Funktionalität als Rückzugsraum und Verbundstruktur insbesondere auch für die genannten
Leitarten der Verbundfläche Steinkauz, Rebhuhn und ursprünglich auch Feldhamster im betroffenen Bereich aktuell stark herabgesetzt ist. Auch für die Arten des rd. 1 km westlich liegenden NSG ‚Vorbahnhofsgelände Düren‘ sind hier keine relevanten Funktionen zu erwarten. Al-
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
lenfalls sind noch Verbundfunktionen für vglw. unempfindliche Arten zu erwarten. Nördlich der
Bahnstrecke sind die Funktionen in diesem Abschnitt (bis zur Autobahn) noch besser erhalten.
AUSWIRKUNGEN
Mit der Erweiterung der Parkplatzflächen geht der größte Teil der noch bestehenden Vegetationsflächen im Süden des Plangebietes verloren und wird durch Versiegelungsflächen ersetzt.
Hierdurch erfolgt eine weitere ökologische Abwertung des Plangebietes.
Möglicherweise kommt es auch kleinflächig zu Gehölzrodungen. Sind dort während der Fällarbeiten Brut- und Ruhestätten besetzt, kann es zur Tötung einzelner Tiere kommen. Diesbezüglich ist aus artenschutzrechtlichen Gründen eine Fällzeitenbeschränkung zu beachten. Störwirkungen auf die Feldvogelarten auf den umgebenden Ackerflächen sind als sehr unwahrscheinlich anzusehen, da hier gleichartige Vorbelastungen bereits bestehen und durch den vorgesehenen Erhalt (bzw. ggf. eine kleinflächige Erweiterung) der Entwässerungsanlage auch weiterhin ein Puffer zum Parkplatzausbau erhalten bleibt. Eine Entwicklung zusätzlicher, relevanter
Kulissen auf der Fläche (hohe Gebäude, Anpflanzung hochwachsender Gehölze) wird ausgeschlossen. Der bisher noch unbebaute, rund 15-20 m breite Streifen der Biotopverbundfläche
wird im Zuge der Parkplatzerweiterung voraussichtlich (zumindest in Teilen) ebenfalls bebaut.
Damit wird die bereits schon sehr stark eingeschränkte Verbundfunktion an dieser Stelle noch
weiter gestört.
Abbildung 4:
Biotopverbund
Quelle: Geobasisdaten des Landes NRW sowie Graphikdaten des LANUV (vgl. Quellenangabe
in der Abbildung)
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Unter der Annahme, dass die Entwässerungsanlagen und die Gehölzstrukturen im Süden bei
der Parkplatzplanung überwiegend erhalten bleiben und sich auch an den Nutzungen im nächsten Umfeld (Landwirtschaft, Freizeitgelände, Wohnbebauung) nichts Wesentliches ändert, verbleibt im Plangebiet immer noch ein mindestens 15-20 m breiter Korridor. Dieser ist, wie schon
im aktuellen Zustand, hochgradig durch Parkplatz-, Straßen- und wohnbauliche Nutzung gestört. Bei der weiteren Parkplatzplanung sollen im Süden des Gebietes Pflanzflächen eingeplant
werden, um den Streifen möglichst breit zu halten. Bei weiteren wohnbaulichen Entwicklungen
östlich der L264 soll diesbezüglich auf eine gewisse Durchlässigkeit geachtet werden (geringe
GRZ, Grünbindungen etc.). Auf den nördlichen Teil der Verbundfläche ergeben sich durch die
Planung keine negativen Folgen.
Bei Berücksichtigung der genannten Maßnahmen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.
3.1.3
Boden und Fläche
BESTAND
Im Agrarraum um Merzenich treten großflächig Parabraunerden oder Kolluvien auf, die sich aus
den Lössablagerungen der Zülpicher Börde entwickelt haben. Diese werden vom Geologischen
Dienst NRW aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit sowie ihrer Regelungs- und Pufferfunktion für den natürlichen Stoffkreislauf bereichsweise als besonders schutzwürdig bewertet.
Randlich treten im Plangebiet auch Braunerden auf (vom GD nicht bewertet).
Im Bereich des bestehenden Parkplatzes sind die dortigen Böden bereits zerstört. Durch die
landwirtschaftliche Nutzung im Erweiterungsbereich sind entsprechende leichte anthropogene
Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen
Stoffhaushalts zu erwarten. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße
beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle.
Ein Hinweis auf Altlasten im Plangebiet liegt nicht vor.
AUSWIRKUNGEN
Die Erweiterung des Parkplatzes betrifft überwiegend die als besonders schutzwürdig bewerteten Böden. Diese werden bei Umsetzung der Planung durch Versiegelung vollständig zerstört.
Die Flächen stehen bei Umsetzung der Planung überwiegend nicht mehr für anderweitige Funktionen zur Verfügung. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut an dieser Stelle als
erheblich anzusehen. Der zusätzliche Flächenverbrauch wird sich auf etwa 1,3 ha belaufen.
3.1.4
Wasser
BESTAND
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. In über 300 m Entfernung verlaufen
westlich der Ellebach und östlich das Buirer Fließ. Das Plangebiet ist dem Einzugsgebiet des
Ellebaches zuzuordnen, liegt jedoch nicht in dessen festgesetztem Überschwemmungsgebiet.
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen.
Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf. Verschmutzungen
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung.
Es ist aktuell von einem abgesenkten Grundwasserspiegel auszugehen, der aus den Sümpfungsmaßnahmen des nahen Tagebaus Hambach resultiert. Nach Beendigung der Sümpfungspumpung ist mit einem gewissen Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen.
Die Fläche liegt innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen WSZ 3 B.
AUSWIRKUNGEN
Bei Umsetzung der Planung gehen durch zusätzliche Versiegelungen natürliche Versickerungsflächen verloren. Die Auswirkungen können durch eine ortsnahe Versickerung des anfallenden
Oberflächenwassers gemindert werden. Grundsätzlich bestehen diesbezüglich Risiken eines
erhöhten Schadstoffeintrages. Nach dem Entwässerungsgutachten (Büro für Ingenieur- und
Hydrogeologie Boden und Felsmechanik Umweltgeotechnik 2018) ist eine Entwässerung über
ein Mulden- Rigolen-System möglich, hierbei ist voraussichtlich eine Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage erforderlich.
Eine ordnungsgemäße, mit der geplanten Wasserschutzausweisung verträgliche Niederschlagswasserbeseitigung ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen und mit
dem Wasserverband Eifel-Rur abzustimmen. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut bei Berücksichtigung der Belange des geplanten Trinkwasserschutzes als bedingt erheblich
anzusehen.
3.1.5
Klima / Klimawandel, Luft
BESTAND
Das Untersuchungsgebiet ist durch atlantischen Klimaeinfluss (mäßig warme, niederschlagsreiche Sommer, mäßig milde Winter) geprägt. Aufgrund der Leelage zur Eifel zeichnet sich der
Raum durch relative Trockenheit aus. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Lokalklimatisch ist im Plangebiet mit einer Übergangssituation von freilandklimatischen zu Siedlungsklimatischen Verhältnissen zu rechnen. Auf der südlichen Freifläche kann nächtliche Kaltluftentstehung stattfinden. Es ist allerdings keine besondere Ausgleichsfunktion zu erkennen.
Eine besondere Exposition gegenüber den zu erwartenden Folgen des globalen Klimawandels
besteht nicht.
Aus den bestehenden angrenzenden Nutzungen (Schienen- und Straßenverkehr) sind lufthygienische Vorbelastungen wahrscheinlich, Überschreitungen einschlägiger Grenzwerte sind jedoch u.a. aufgrund der guten Austauschbedingungen nicht anzunehmen.
AUSWIRKUNGEN
Durch die nahezu vollständige Versiegelung der Fläche wird sich dort lokalklimatisch ein Siedlungsklima mit verstärkter Aufheizung am Tag und verringerter Abkühlung in der Nacht einstellen. Relevante Effekte für das Lokalklima im Umfeld sind nicht zu erwarten.
Gesamtklimatisch betrachtet ist die Förderung des ÖPNV gegenüber dem PKW-Verkehr aufgrund des damit tendenziell verringerten Ausstoßes an Treibhausgasen positiv zu beurteilen.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Durch ein lokal an der Parkplatzanlage erhöhtes Verkehrsaufkommen ist auch mit einer weiteren Zunahme der lokalen lufthygienischen Belastung zu rechnen. Da insgesamt gute Austauschbedingungen anzunehmen sind, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
3.1.6
Landschaft
BESTAND
Das Plangebiet ist geprägt durch seine Lage am nördlichen Siedlungsrand von Merzenich im
Übergang zur freien Landschaft zwischen den dominierenden technischen Strukturen
Bahntrasse, bestehende Parkplatzanlage und Landesstraße. Randlich verläuft eine Hochspannungsleitung.
Insgesamt besteht hier eine hohe visuelle und geräuschliche Vorbelastung durch die bestehenden Nutzungen.
Durch die bestehenden Gehölzanpflanzungen ist die Fläche bereits heute teilweise visuell abgeschirmt. Insbesondere von der benachbarten Wohnbebauung aus bestehen kaum Blickbeziehungen.
AUSWIRKUNGEN
Bei einer Erweiterung der Parkplatzanlage wird das noch landwirtschaftliche Erscheinungsbild
im Süden des Plangebietes ebenfalls dem Parkplatz zugeschlagen.
Durch die bestehende Eingrünung des Bereichs werden bei deren Erhalt die Auswirkungen auf
das Landschaftsbild auf ein nicht erhebliches Maß gemindert.
3.1.7
Kultur- und Sachgüter
BESTAND
Im Plangebiet befinden sich weder Baudenkmäler noch denkmalwerte Gebäude. Über das Vorkommen von Bodendenkmälern und / oder archäologischen Funden an dieser Stelle ist bisher
nichts bekannt. Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen jedoch Aspekte
der Archäologie eine bedeutende Rolle. Das Gebiet ist Altsiedelland, teilweise werden die
Lössböden bereits seit Jahrtausenden bewirtschaftet. Bis 400 n.Chr. gehörte es zum römischen
Imperium. Römische Siedlungspuren sind nicht selten. Auf Flächen östlich des Siedlungsbereichs Merzenich wurden im Zuge von archäologischen Untersuchungen einige archäologisch
bedeutsame Funde getätigt. Grundsätzlich können im Plangebiet entsprechend archäologisch
interessante Objekte nicht ausgeschlossen werden.
AUSWIRKUNGEN
Es besteht bei Bauarbeiten auf der Fläche ein grundsätzliches Risiko für die Beschädigung
möglicherweise vorliegender archäologischer Funde. Diesbezüglich ist eine entsprechende
Rücksichtnahme bei den Bauarbeiten zur Parkplatzerweiterung angezeigt. Gemäß der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung des LVR sind auf der Basis der verfügbaren Unterlagen
keine Konflikte erkennbar (Stellungnahme vom 24.07.2017 des LVR, O. Becker). Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich zu
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Hierzu
enthält der FNP einen entsprechenden Hinweis.
3.1.8
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z.B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge
Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die
Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind
eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des
Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (intensive landwirtschaftliche Nutzung, Bebauung, Zerschneidung durch Infrastrukturanlagen, etc.) bereits stark beeinträchtigt.
Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt.
3.1.9
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6, Nr. 7 e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
Ein fachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu gewährleisten. Gesamträumlich gesehen können durch eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene Emissionen aus dem motorisierten Individualverkehr
verringert werden.
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
der effizienten Nutzung von Energie wird durch die Bereitstellung einer Park&Ride-Fläche
Rechnung getragen.
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
im Plangebiet keine Zielerfüllung bzgl. der Ziele des Landschaftsplans; Niederschlagswasserbeseitigung ist mit den Zielen der geplanten WSZ 3 abzustimmen
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
hier nicht relevant.
3.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
Im Bereich der bestehenden Anlage im Nordteil des FNP-Änderungsbereiches entspricht die
heutige Nutzung bereits dem Planfall.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Bei Fortführung der aktuellen Nutzung als Landwirtschaftsfläche (Grünland, Brache) im Südteil
des Plangebietes gemäß der ursprünglichen FNP-Darstellung ist nicht mit maßgeblichen Veränderungen des lokalen Umweltzustands zu rechnen. Bei weiterem Brachliegen ist eine Entwicklung von Gehölzen auf der südwestlichen Fläche zu erwarten. Es würde voraussichtlich
kein Ausbau der Park&Ride-Möglichkeiten in Merzenich (mit möglichen gesamträumlichen positiven Effekten bzgl. der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs) erfolgen.
3.3
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Insbesondere sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung anderweitige Planungsmöglichkeiten in Form von Standortalternativen zu untersuchen. Diesbezüglich bestehen kaum
sinnvolle Alternativen für eine Erweiterung des Parkplatzes. Eine Erweiterung der bestehenden
Fläche nach Westen wäre möglicherweise mit einer geringeren Lärmbelastung des benachbarten Wohngebietes verbunden.
Als weitere in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten werden im Zuge der
Umweltprüfung der Prognose-Nullfall bzw. eine Weiternutzung der Fläche gem. der ursprünglichen FNP-Darstellung als Landwirtschaftsfläche betrachtet (s.o. Prognose bei Nichtdurchführung).
4.
Vermeidung und Ausgleich
Durch die Erweiterung des Parkplatzes auf einer Fläche, die für den Naturhaushalt keine herausragende Funktion aufweist, werden tiefgreifende Konflikte mit den Umweltschutzgütern
weitgehend vermieden.
Für die weitere Planung der Anlage wird empfohlen, soweit möglich versickerungsfähige Materialien bei der Stellplatzanlage zu verwenden (z.B. Verwendung von Rasengittersteinen) sowie
zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild und auch zum Erhalt eines Mindestmaßes
an Biotopverbund bestehende Gehölze und Grünflächen soweit möglich zu erhalten und eine
Ein- und Durchgrünung der neuen Parkplatzflächen vorzusehen. Hierbei sollte insbesondere
nach Süden ein möglichst breiter Streifen begrünt werden. Auf die Verwendung hochwachsender Gehölze ist aus Kulisseneffekten für die Avifauna zu verzichten (s.u.). Bei baulichen Entwicklungen östlich der Landstraße ist auf eine verbleibende Durchgängigkeit im Hinblick auf den
Biotopverbund zu achten.
Zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes ist gemäß ASP 1 (BKR 2017) die Berücksichtigung einer Fällzeitenbeschränkung erforderlich. Weiterhin ist der Erhalt der Pufferfunktion der Entwässerungsanlage zu sichern sowie die Entwicklung relevanter Kulisseneffekte
(hohe Gebäude, hochwachsende Gehölze) auszuschließen.
Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Baugenehmigungsverfahren eine Abstimmung mit den Zielen der geplanten Wasserschutzzone 3 und eine Verträglichkeit mit dem
Abflussregime des Ellebaches erforderlich.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu erstellen;
vorrangig ist der nicht vermeidbare Eingriff im naturräumlichen Zusammenhang auszugleichen.
Sollten in der Bauphase bei Bodenbewegungen archäologische Funde und Befunde auftreten,
ist dies der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpfle-
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
ge im Rheinland unverzüglich zu melden und die Stellen zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
5.
Zusätzliche Angaben
5.1
Technische Verfahren
Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festgelegt und orientieren sich problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe
und dem gegenwärtigen Wissensstand.
Wesentliche Arbeitsschritte sind:
Ortsbegehung (November 2016),
Auswertung vorliegender Fachgutachten und Informationen sowie im Verfahren eingegangener Stellungnahmen,
Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation,
Qualitative Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter,
Nennung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen für die
weitere Planung,
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Verfahren erstellten Gutachten zur Offenlage
5.2
Hinweise auf Schwierigkeiten
Im Folgenden werden Hinweise auf Schwierigkeiten oder Wissenslücken benannt, die bei der
Zusammenstellung der Angaben auftraten:
Es liegen keine Informationen zur zukünftigen Lärmbelastung des benachbarten Wohngebietes
vor. Lärmaspekte sind abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu klären. Eine Erheblichkeit im Sinne der einschlägigen 16. BImSchV ist nicht zu erwarten.
Bisher liegen keine näheren Informationen zu möglicherweise bedeutsamen archäologischen
Funden vor. Zur Vermeidung möglicher Schädigungen ist in der FNP-Änderung ein entsprechender Hinweis enthalten.
5.3
Monitoring
Zur Überwachung der Umweltauswirkungen von Planungen können verschiedene Maßnahmen
angeraten sein. Insbesondere soll im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens
die Berücksichtigung der folgenden Aspekte überprüft werden:
in der weiteren Parkplatzplanung Erhalt der randlichen Grünstrukturen und im Süden
Erhalt eines möglichst breiten Grünstreifens (hierbei keine Anpflanzung hochwachsender Gehölzarten),
Kompensation des nicht vermeidbaren Eingriffs in Natur und Landschaft vorrangig im
betroffenen Naturraum,
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Berücksichtigung von Belangen des Biotopverbundes bei weiteren Entwicklungen im
Umfeld des Plangebietes,
im Zuge der Bauphase Berücksichtigung bodenschonender Maßnahmen
Zur Gewährleistung der Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte ein erster MonitoringDurchgang im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Ein weiterer MonitoringDurchgang sollte nach der Umsetzung der Planung die Ausführung und Funktionsfähigkeit der
Maßnahmen prüfen.
6.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nordöstlich des Zentralortes Merzenich an der SBahnhaltestation S 13 die Erweiterung einer bestehenden, stark ausgelasteten Park&Ride bzw.
Bike&Ride-Anlage (P&R / B&R) auf einer unmittelbar angrenzenden Fläche. Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung der Gesamtanlage als Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt
mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr, vorgesehen.
Der Änderungsbereich selbst umfasst die vorhandene Park&Ride- / Bike&Ride-Anlage, südlich
angrenzende landwirtschaftliche Flächen (Graseinsaat und Grünlandbrache) sowie Zufahrten,
eine Entwässerungsanlage und randliche Abpflanzungen.
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich
grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264 an, hinter der sich ein Wohngebiet befindet.
Südlich und westlich liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bestehende Anlage sowie
auch die geplante Erweiterung liegen in einer Biotopverbundfläche des LANUV und innerhalb
des geplanten Wasserschutzgebietes Niederzier-Ellen Wasserschutzzone 3 B. Auf den benachbarten Ackerflächen sind Vorkommen von Feldvogelarten bekannt. Im unbebauten Bereich
des Plangebietes sind überwiegend Parabraunerden zu erwarten, die vom Geologischen Dienst
NRW bereichsweise als besonders schutzwürdig bewertet. Randlich treten im Plangebiet auch
Braunerden auf (vom GD nicht bewertet). Insgesamt weist das Plangebiet bereits ein hohes
Störniveau auf.
Durch die Erweiterung des Parkplatzes auf einer Fläche, die für den Naturhaushalt keine herausragende Funktion aufweist, werden tiefgreifende Konflikte mit den Umweltschutzgütern
weitgehend vermieden.
Für die weitere Planung der Anlage soll berücksichtigt werden, soweit als möglich versickerungsfähige Materialien bei der Stellplatzanlage zu verwenden (z.B. Verwendung von Rasengittersteinen) sowie zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild und auch zum Erhalt eines
Mindestmaßes an Biotopverbund bestehende Gehölze und Grünflächen soweit möglich zu erhalten und eine Ein- und Durchgrünung der neuen Parkplatzflächen vorzusehen. Hierbei sollte
insbesondere nach Süden ein möglichst breiter Streifen begrünt werden. Auf die Verwendung
hochwachsender Gehölze ist aufgrund von Kulisseneffekten für die Avifauna zu verzichten
(s.u.). Bei baulichen Entwicklungen östlich der Landstraße ist auf eine verbleibende Durchgängigkeit im Hinblick auf den Biotopverbund zu achten.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
Zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes ist die Berücksichtigung einer Fällzeitenbeschränkung erforderlich. Weiterhin ist der Erhalt der Pufferfunktion der Entwässerungsanlage zu sichern sowie die Entwicklung relevanter Kulisseneffekte (hohe Gebäude, hochwachsende Gehölze) auszuschließen.
Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung ist eine Abstimmung mit den Zielen der geplanten Wasserschutzzone 3 und dem Wasserverband Eifel-Rur erforderlich. Zur Berücksichtigung
archäologische Belange enthält die FNP-Änderung einen entsprechenden Hinweis.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu erstellen;
vorrangig ist der nicht vermeidbare Eingriff im naturräumlichen Zusammenhang auszugleichen.
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
7.
7.1
TEIL B: UMWELTBERICHT
Informationsquellen
WMS-Dienste
LINFOS NRW WMS-Server: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos? [Abfrage April-November
2017]
Wasserschutzgebiete NRW WMS-Server: http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/wsg? [Abfrage April 2017]
Dop20 NRW WMS-Server, https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop20? [Abfrage AprilNovember 2017]
DTK NRW WMS-Server https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk? [Abfrage April 2017]
Lärm NRW WMS-Server, http://www.wms.nrw.de/umwelt/laerm? [Abfrage Oktober 2016]
Klimaatlas NRW, http://www.klimaatlas.nrw.de/site/nav2/KarteMG.aspx [Abfrage Oktober 2016]
7.2
Literatur und Gutachten
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region
Aachen
BKR AACHEN (2016/17): Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung) zur 18. FNP-Änderung
BUND KREISGRUPPE DÜREN (2017): Brutvogelkartierung im Plangebiet und seinem nächsten
Umfeld
Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie Boden und Felsmechanik Umweltgeotechnik (2018): Erweiterung der Park & Ride / Bike & Ride – Anlage an der S-Bahn-Haltestation Merzenich
– Hydrogeologische Untersuchungen zur Versickerung
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2014): Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte
KREIS DÜREN (1984/2004) Landschaftsplan 2 des Kreises Düren 'Ruraue'
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2016): Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/ artenschutz/de/start, Abfrage Oktober 2016
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND W ESTFALEN-LIPPE – LVR, LWL
(2009): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen,
November 2007, Korrekturfassung September 2009
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – LVR (24.07.2017): Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN – MUNLV NRW / heute MKULNV (2007): Schutzwürdige Böden in NRW - Bodenfunktionen bewerten
MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALLEN (2016): ELWAS-WEB - Wasserinformationssystem
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf, Abfrage Oktober 2016
GEMEINDE MERZENICH (1992): Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich
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GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
8.
TEIL B: UMWELTBERICHT
Rechtsgrundlagen
BauGB
Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S.
3434) geändert worden ist
Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau DIN – 18005
Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau, Ausgabe Mai 1987 - RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 21.7.1988 - I A 3 - 16.21-2 (am
01.01.2003: MSWKS)
DSchG NRW – Denkmalschutzgesetz
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen; vom
11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 5 G vom 15.
November 2016 (GV. NRW. S. 934)
Klimaschutzgesetz NRW – Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen
vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. 2013 S. 33)
LNatSchG NRW – Landesnaturschutzgesetz. Gesetz zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen. Vom 21.Juli 2000, neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016.
LWG NRW – Landeswassergesetz
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995
(GV. NW. S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV.
NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016, zuletzt geändert durch Artikel 15 des
Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom
28.08.1998 S. 503)
VV-Artenschutz
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)
WHG – Wasserhaushaltsgesetz
WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), Gesetz
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.
Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist.
Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau DIN – 18005
Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau, Ausgabe Mai 1987 - RdErl. d. Minis-
17. April 2018
18
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
TEIL B: UMWELTBERICHT
ters für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 21.7.1988 - I A 3 - 16.21-2 (am
01.01.2003: MSWKS)
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