Daten
Kommune
Merzenich
Größe
865 kB
Erstellt
24.04.18, 16:08
Aktualisiert
24.04.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Artenschutzrechtliches Gutachten zur Artenschutzprüfung
Stufe 1
(Vorprüfung)
zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans
'P&R / B&R - Anlage'
Gemeinde Merzenich
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel. 0241/470580 Fax 4705815
Projekt
18. Änderung des Flächennutzungsplans
‚P&R / B&R – Anlage‘ Gemeinde Merzenich
Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung)
Projektnummer
31608
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Herr Thomas Lüssem
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
Auftragnehmer
02421 – 399-0
02421 – 399-299
BKR Aachen, Noky & Simon
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
0241/47058-0
0241/47058-15
info@bkr-ac.de
Bearbeitung
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Stand
19. April 2018
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Gliederung
1.
Anlass und Aufgabenstellung ......................................................................... 1
2.
Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes ................................ 2
3.
Vorprüfung Wirkfaktoren ................................................................................. 3
4.
Vorprüfung Artenspektrum und mögliche Auswirkungen ............................ 3
4.1
Informationsquellen ............................................................................................. 3
4.2
Potenziell vorkommende planungsrelevante Tierarten und potenzielle
Habitatfunktionen ................................................................................................. 4
4.3
Auswirkungen auf die Fauna ............................................................................... 7
5.
Zusammenfassung und Artenschutzrechtliche Bewertung .......................... 7
6.
Quellenverzeichnis ........................................................................................... 9
7.
Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 10
Anhang 1 Ergebnistabelle Auflistung der Auswahl planungsrelevanter Arten in
ausgewählten Lebensraumtypen für das Messtischblatt 5105, 3. Quadrant
(LANUV 2016) und Bewertung von Habitatpotenzialen und Wirkfaktoren .................. 11
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Änderungsbereich des FNP und direktes Umfeld ............................................ 2
Abbildung 2: li: Blick über die Fläche; re: Entwässerungsanlage im Plangebiet ................... 5
11.12.2017
I
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
1.
Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nord-östlich des Zentralortes Merzenich an der SBahnhaltestation S 13 die Erweiterung einer bestehenden, stark ausgelasteten Park&Ridebzw. Bike&Ride-Anlage (P&R / B&R) auf einer unmittelbar angrenzenden Fläche. Die gesamte
Fläche – incl. der bereits bestehenden Anlage – ist im Flächennutzungsplan bislang als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist
im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung der Gesamtanlage als
Fläche für den überörtlichen Verkehr, ergänzt mit einem Symbol für den ruhenden Verkehr, vorgesehen. Da artenschutzrechtliche Konflikte nicht von vornherein auszuschließen sind, ist die
Erstellung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe 1) erforderlich.
Artenschutzrechtliche Belange in der Vorprüfung
Die Notwendigkeit zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Planungsverfahren resultiert aus den unmittelbar geltenden Regelungen der §§ 44 und 45
BNatSchG. Die Maßstäbe für die Prüfung ergeben sich insbesondere aus den in § 44 Abs. 1
BNatSchG formulierten Zugriffsverboten für bestimmte Tierarten. In Bezug auf europäisch geschützte FFH-Anhang-IV-Arten1 und europäische Vogelarten2 ist es verboten
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Die „nur“ national besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5
BNatSchG u. a. bei Vorhaben nach den Vorschriften des BauGB von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt Bei artenschutzrechtlichen Prüfungen gem. VV-Artenschutz des
MKULNV NW und Handlungsempfehlung von MKULNV und MWEBWV beschränkt sich der
Prüfumfang daher im Wesentlichen auf die o. g. europäisch geschützten Arten. Unterschieden
wird hierbei gem. MUNLV 2015 zwischen planungsrelevanten (im Wesentlichen seltenen, gefährdeten) und nicht-planungsrelevanten (im Wesentlichen häufigen, nicht gefährdeten) Arten.
Vorkommen „nur“ regional bedeutsamer oder gefährdeter Arten werden jedoch pauschal mitbetrachtet. Die Methodik und Untersuchungstiefe der Prüfung unterliegen dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit und hängen maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten und den
zu erwartenden Beeinträchtigungen ab. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der ‚VVArtenschutz‘ (MKULNV 2016), der ‚Gemeinsamen Handlungsempfehlung zum Artenschutz in
1
2
streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs IV der Richtlinie
92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 79/409/EWG
11.12.2017
1
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' (MKULNV NRW und
MWEBWV NRW 2010) und dem ‚Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW‘
(MKULNV NRW und FÖA 2017).
Im artenschutzrechtlichen Gutachten zur ASP 1 wird durch eine überschlägige Prognose geklärt,
ob Vorkommen von europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten aktuell bekannt oder zu erwarten sind und
bei welchen Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens ggf. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind.
Um dies beurteilen zu können, werden im Zuge der Vorprüfung
2.
verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum recherchiert und ausgewertet,
in einer Ortsbegehung die Lebensraumpotenziale der Fläche bewertet sowie
relevante Wirkfaktoren vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit des Vorhabens betrachtet und mögliche Auswirkungen auf relevante Arten abgeschätzt und
ggf. Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten
formuliert.
Lage und Charakteristika des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den rund 3,3 ha großen Änderungsbereich des FNP an der westlichen Grenze des Gemeindegebietes nordöstlich des Zentralorts
Merzenich (s. Abbildung 1). Zur Beurteilung möglicherweise relevanter Aspekte wird auch das
direkte Umfeld mit betrachtet.
Abbildung 1:
Änderungsbereich des FNP und direktes Umfeld
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW 2016, eigene Darstellung
11.12.2017
2
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Der Änderungsbereich selbst umfasst die vorhandene Park&Ride- bzw. Bike&Ride-Anlage,
südlich angrenzende landwirtschaftliche Flächen (Graseinsaat und Grünlandbrache) sowie Zufahrten, eine Entwässerungsanlage und randliche Abpflanzungen.
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Bahnstrecke Aachen – Köln begrenzt. Östlich
grenzt das Plangebiet an die Landesstraße L 264, südlich und westlich an landwirtschaftlich
genutzte Flächen an.
Die bestehenden Gehölze im Plangebiet und daran anschließend sind überwiegend sehr jung,
einige wenige weisen ein mittleres Alter und Stammumfänge von mehr als 30 cm auf (kleines
Gehölz im Süden des Plangebietes).
Nördlich an das Plangebiet schließt sich das Landschaftsschutzgebiet 5104-0010 „LSGMerzenicher Heide, Rather Feld und Grosse Bend“ an.
Der nördliche Bereich liegt innerhalb eines Verbundkorridors des LANUV von besonderer Bedeutung (VB-K-5105-007 „Bördestrukturen zwischen Merzenich und Frauwüllesheim im Westen“). Es handelt sich um strukturreichere Bereiche als Zentren bzw. Leitlinien des Biotopverbundsystems in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft.
Weitere Verbundkorridorflächen schließen sich daran an (VB-K-5105-001 Ellebach zwischen Ellen und Stockheim“, VB-K-5104-004 „Bahntrassen Aachen-Düren, Düren-Vettweiss und DürenBedburg“).
Im weiteren Umfeld des Plangebietes liegen verschiedene Biotopkatasterflächen des LANUV
(400 bis 800 m Entfernung).
3.
Vorprüfung Wirkfaktoren
Relevant sind bei der Beurteilung der Auswirkungen der Umsetzung der FNP-Änderung:
temporäre außergewöhnliche Beunruhigung der Fläche in der Bauphase durch Lärm,
Licht, Staub etc.,
hierbei Beseitigung bestehender Strukturen und Habitate im Bereich der Parkplatzerweiterung (betrifft im Wesentlichen die Staudenbrache und Grünlandfläche im Süden, ggf.
bereichsweise kleinflächig bestehende Gehölze; ein Erhalt der Entwässerungsanlage ist
anzunehmen, da diese für den Betrieb der Fläche erforderlich ist),
Errichtung weiterer Parkplätze und sonstiger Verkehrsflächen mit entsprechender Versiegelung,
betriebsbedingte Erhöhung des Störungsniveaus durch die Nutzung der neuen Stellplätze (zusätzliches Fahrzeug- und Personenaufkommen)
Die Vorbelastungen durch die bereits bestehende P&R / B&R-Anlage werden berücksichtigt.
4.
4.1
Vorprüfung Artenspektrum und mögliche Auswirkungen
Informationsquellen
Zur Klärung einer möglichen Betroffenheit planungsrelevanter Arten wurden die folgenden Informationsquellen berücksichtigt und ausgewertet:
Erfassung der Habitatstrukturen (Ortsbegehung November 2016)
11.12.2017
3
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
4.2
Fachinformationssystem ꞌGeschützte Arten in Nordrhein-Westfalenꞌ des LANUV mit der Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in ausgewählten Lebensräumen
für den 3. Quadranten des Messtischblattes (MTB) 5105 (Datenabruf Oktober 2016)
Daten zu Schutzgebieten, schutzwürdigen Gebieten (Biotopkatasterflächen) und Biotopverbundflächen des LANUV (Datenabruf Oktober 2016)
Abfrage des Fundortkatasters des LANUV (Mail vom 21.11.2016)
Anfrage weiterer ggf. vorliegender Informationen bei der UNB des Kreises Düren (Hr. Johnen)
Anfrage weiterer ggf. vorliegender Informationen Biologischen Station Düren (Fr. Schieweling)
Abfrage weiterer vorliegender Informationen der Kreisgruppen der Naturschutzverbände
BUND und NABU (Vogelkartierung 2017 des BUND, Hr. Schulte)
Potenziell vorkommende planungsrelevante Tierarten und potenzielle
Habitatfunktionen
Konkrete Hinweise auf Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Im Fundortkataster des LANUV sind für das Plangebiet und sein nächstes Umfeld keine Vorkommen von planungsrelevanten Tier- oder Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet bekannt.
Für das weitere Umfeld des offenen Agrarraums um Merzenich sind Feldvogelvorkommen dokumentiert. Diese liegen jedoch in größerem Abstand zum Plangebiet und den dortigen Kulissen und Störungen.
Bei der Kreisgruppe Düren des BUND liegen Ergebnisse aus aktuellen Begehungen des Plangebietes und seines näheren Umfeldes vor (sieben Begehungen von Anfang März bis Ende April). Demnach wurden im Bereich des Plangebietes selbst keine Vorkommen planungsrelevanter
Vogelarten aufgefunden. Auf den westlich anschließenden Ackerflächen wurden über den gesamten Untersuchungszeitraum Feldlerchen beobachtet sowie auch Rebhühner verhört. Auf einer Fläche südlich des Plangebietes wurde wiederholt ein Kiebitz gesichtet. Entsprechend besteht Brutverdacht für diese Arten auf den umliegenden Flächen.
Bei der Biologischen Station Düren liegen über die Daten des BUND hinaus keine weiteren
Informationen zum Änderungsbereich vor.
Im Zuge der Ortsbegehung im November 2016 wurden im Bereich der Gehölze des Plangebietes keine größeren, sichtbaren Höhlen, Spalten oder Nester/Horste aufgefunden.
Messtischblattdaten des LANUV
Das Untersuchungsgebiet liegt im 3. Quadranten des Messtischblattes (MTB) 5105. Für die
Auswertung wurden die Lebensraumtypen Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
sowie Äcker und Säume betrachtet.
Die Messtischblattdaten sind nicht spezifisch auf das Untersuchungsgebiet zugeschnitten, sondern sind eine Zusammenstellung der im MTB-Quadranten dem LANUV bekannten, vorkommenden planungsrelevanten Arten für die ausgewählten Lebensraumtypen.
Im Ergebnis wurden 24 potenziell vorkommende planungsrelevante Tierarten aus den Gruppen
Säugetiere, Vögel, und Amphibien ermittelt.
11.12.2017
4
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
An Säugetieren sind verschiedene Fledermausarten gelistet, darunter die typischen Gebäudearten Zwergfledermaus und Großes Mausohr sowie die Waldfledermausarten Großer Abendsegler, Wasserfledermaus und die sehr seltene Bechsteinfledermaus. Im Quadranten sind auch
Vorkommen weiterer Fledermausarten nicht gänzlich auszuschließen.
Unter den potenziell vorkommenden Vogelarten finden sich sowohl Arten der Feldflur (wie
Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Kiebitz), typische Ortsrand- und Parkartenarten
(wie Mehl- und Rauchschwalbe, Pirol, Feldsperling, Schleiereule, Steinkauz etc.), das auf vglw.
ungestörte Ruderalfluren angewiesene Schwarzkehlchen als auch Greifvögel, die große, heterogene Jagdhabitate nutzen (z.B. Mäusebussard, Turmfalke, Sperber etc.).
An Amphibien wird die auf Ruderalflächen mit Kleingewässern vorkommende Art Kreuzkröte
gelistet.
In Anlage 1 sind die potenziell vorkommenden Arten des MTB mit einer Zuteilung der potenziellen Lebensräume vollständig aufgeführt.
Habitatpotenzialanalyse
Das Plangebiet weist starke Vorbelastungen und Störungen auf. Zu über einem Drittel wird es
von bestehenden Versiegelungsflächen dominiert (bestehender Parkplatz und Zufahrten). Die
zusätzlich zu entwickelnden Flächen umfassen rd. 1,3 ha und stellen sich als Grünland und
Staudenbrache dar. Sie sind vollständig von Verkehrsflächen umgeben (Bahnstrecke und bestehender Parkplatz im Norden, L 264 im Osten sowie bestehende Parkplatzzufahrt im Süden
und Westen). Randlich bestehen Eingrünungen mit jungen bis mittelalten Gehölzen. Die Gehölze weisen keine nennenswerten Höhlen- oder Spaltenstrukturen auf. Weiterhin liegt im Westen
des Plangebietes eine Entwässerungsanlage.
Grundsätzlich sind hier für wenig anspruchsvolle, häufige, nicht-planungsrelevante Tierarten
(einige heimische Vogelarten s.o., Kleinsäuger, Insekten etc.) Habitatfunktionen anzunehmen.
In den Gehölzen sind vereinzelt Brutplätze nicht-planungsrelevanter europäischer Vogelarten
anzunehmen.
Abbildung 2:
li: Blick über die Fläche; re: Entwässerungsanlage im Plangebiet
Quelle: Eigene Aufnahmen (November 2016)
11.12.2017
5
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Für den Großteil der auf dem MTB des LANUV genannten planungsrelevanten Säugetier- und
Vogelarten liegen im Plangebiet keine für Fortpflanzungs- und Ruhestätten geeigneten Habitatstrukturen vor (wie Baumhöhlen, Horstbäume, ungestörte Gebüsche, geeignete Gebäude).
Weiterhin ist darüber hinaus das Störniveau durch den laufenden Parkplatzbetrieb für viele der
planungsrelevanten Tierarten zu hoch. Entsprechend sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten für
Arten, die auf die oben genannten Strukturen angewiesen sind oder eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Störungen aufweisen, nicht anzunehmen.
Für die im Raum Merzenich oft relevante Gruppe der Feldvogelarten scheinen die Flächen des
Plangebietes selbst bei näherer Betrachtung ebenfalls nicht geeignet. Bei der zusätzlich auszubauenden Fläche handelt es sich um eine Grünland- und eine Staudenbrachfläche von insgesamt rd. 1,3 ha, die randlich von Parkplätzen, Straßen (z.T. in Dammlage) und oder Gehölzen
umgeben ist, was für die meisten Feldvogelarten eine zu hohe Bedrängungswirkung durch Kulissen bei zu kleiner offener Fläche darstellt (Artenschutzmaßnahmen für Feldlerche, Rebhuhn,
Wachtel müssen gemäß Maßnahmenkatalog des LANUV z.B. Abstände von > 100 m zu Vertikalstrukturen wie Baumreihen und Feldgehölzen einhalten). Für die Fläche ist im Umgebungslärmportal zudem ein Lärmpegel von 55-60 dB(A) (Straßenlärm) bzw. 60-70 dB(A) (Schienenlärm) angegeben. Für Kiebitz und Rebhuhn wurde in der ‚Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr‘ (Kieler Institut für Landschaftsökologie 2010) ein kritischer Schallpegel von 55 dB(A) tags
festgestellt, bei dem eine deutlich reduzierte Besiedlung festzustellen ist.
Die Untersuchungen des BUND 2017 stellten im Plangebiet selbst keine Vorkommen fest. Entsprechend sind insgesamt im Plangebiet keine Vorkommen anzunehmen. Auf den westlich und
südlich anschließenden Ackerflächen sind Vorkommen von Feldvogelarten durch die Untersuchungen des BUND 2017 dokumentiert (Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn). Die bestehende benachbarte Parkplatznutzung und die Bahnstrecke stellen hier offenbar keine erhebliche Störung
dar.
Für einige Arten können im Plangebiet im Rahmen einer Worst-Case-Analyse untergeordnete
Teilhabitatpotenziale angenommen bzw. nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt z.B. für planungsrelevante Nahrungsgäste wie Turmfalke, Mäusebussard oder auch häufige Fledermausarten, deren Nahrungshabitate meist größere Flächen umfassen. Nicht gänzlich auszuschließen sind einzelne Tagesunterschlupfe für Fledermäuse in den etwas älteren Gehölzen.
Größere sichtbare Spalten oder Höhlen existieren hier jedoch nicht.
Für die auf Ruderalflufen und temporäre Kleingewässer angewiesene Kreuzkröte scheinen die
Entwässerungsanlagen kein relevantes Habitatpotenzial aufzuweisen, da hier entsprechende
Strukturen fehlen.
Anlage 1 enthält eine Zusammenstellung aller planungsrelevanter Tierarten der ausgewählten
Lebensräume mit einer Bewertung der Habitatfunktionen im Untersuchungsgebiet sowie einer
Einschätzung ihrer Betroffenheit durch das Vorhaben.
11.12.2017
6
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
4.3
Auswirkungen auf die Fauna
Da keine entsprechenden Habitatpotenziale im Plangebiet vorliegen, sind dort weder Störungen
noch der Verlust essenzieller Habitate planungsrelevanter Tierarten zu erwarten. Über das heutige Niveau hinausgehende Störwirkungen auf die Feldvögel auf den umgebenden Ackerflächen
sind als äußerst unwahrscheinlich anzusehen, da hier gleichartige Vorbelastungen bereits bestehen und durch den vorgesehenen Erhalt der Entwässerungsanlage auch weiterhin ein Puffer
zum Parkplatzausbau erhalten bleibt. Eine Entwicklung zusätzlicher, relevanter Kulissen auf der
Fläche (hohe Gebäude, Anpflanzung hochwachsender Gehölze) sollte allerdings ausgeschlossen werden.
Bei der möglichen Beseitigung von Gehölzen im Plangebiet selbst gehen anzunehmende Nistplätze nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten sowie evtl. nicht gänzlich auszuschließende Fledermaus-Einzelunterschlupfe verloren. Sind Brut- bzw. Ruheplätze zum Zeitpunkt der
Fällarbeiten besetzt, besteht die Gefahr, dass Einzeltiere zu Schaden kommen bzw. getötet
werden. Werden Fällarbeiten im Herbst/Winter außerhalb der Brutzeit sowie außerhalb der jährlichen Aktivitätsphase von Fledermäusen durchgeführt, können baubedingte Tötungen vermieden werden.
5.
Zusammenfassung und Artenschutzrechtliche Bewertung
Insgesamt ist im Plangebiet aufgrund der geringen Strukturvielfalt und des hohen vorhandenen
Störungsniveaus hauptsächlich mit dem Vorkommen einiger häufiger, ungefährdeter, nichtplanungsrelevanter Arten aus verschiedenen Tiergruppen zu rechnen.
Die Habitatpotenzialanalyse für potenziell im Raum vorkommende planungsrelevante Tierarten
kommt unter Berücksichtigung aktuell erhobener Daten zu dem Ergebnis, dass keine essenziellen, für den Fortbestand lokaler Populationen relevanten Habitate oder Vorkommen im Plangebiet anzunehmen sind.
Für planungsrelevante Tierarten sind höchstens untergeordnete Teilhabitatfunktionen möglich
bzw. anzunehmen (Teil-Nahrungshabitate für Arten mit großen Revieren sind anzunehmen,
kleine Einzelunterschlupfe von Fledermäusen in den wenigen, etwas älteren Gehölzen in nicht
einsehbaren Bereichen sind nicht gänzlich auszuschließen). Zudem sind grundsätzlich Brutplatzpotenziale für häufige europäische Vogelarten anzunehmen.
Im Umfeld sind Vorkommen planungsrelevanter Feldvogelarten dokumentiert. Aufgrund der bestehenden, gleichartigen Vorbelastungen sowie des Erhalts der Entwässerungsanlage als Puffer zu den benachbarten Ackerflächen werden erhebliche Störwirkungen auf diese Vorkommen
nicht angenommen, solange keine relevanten Höhenentwicklungen auf der Fläche erfolgen
(Gebäude, hochwachsende Bäume).
Entsprechend ist mit der geplanten Parkplatzerweiterung kein Verlust essenzieller Habitate planungsrelevanter Tierarten zu erwarten, ebenso wenig sind erhebliche Störungen anzunehmen.
Bei der möglichen Beseitigung von Gehölzen gehen anzunehmende Nistplätze nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten sowie evtl. nicht gänzlich auszuschließende FledermausEinzelunterschlupfe verloren. Sind Brut- bzw. Ruheplätze zum Zeitpunkt der Fällarbeiten besetzt, besteht die Gefahr, dass Einzeltiere zu Schaden kommen bzw. getötet werden. Werden
11.12.2017
7
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Fällarbeiten im Herbst/Winter außerhalb der Brutzeit sowie außerhalb der jährlichen Aktivitätsphase von Fledermäusen durchgeführt, können baubedingte Tötungen vermieden werden.
Für die Umsetzung der in der FNP-Änderung vorbereiteten Erweiterung der bestehenden P&R /
B&R-Anlage sind zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes die folgende Maßnahmen relevant:
Einhaltung einer zeitlichen Beschränkung bei ggf. erforderlichen Gehölzrodungen
(Durchführung von Rodungsarbeiten ausschließlich im Herbst / Winter, d. h. nach dem 30. September bzw. vor dem 1. März),
Erhalt der Pufferfläche der bestehenden Entwässerungsanlage,
Ausschluss der Errichtung höherer Gebäude, die Kulissenwirkungen auf umliegende Ackerflächen entfalten könnten. Auch sollten zur Eingrünung keine weiteren hochwachsenden Bäume
angepflanzt werden.
Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind keine Verstöße gegen das Artenschutzrecht des BNatSchG zu erwarten.
11.12.2017
8
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
6.
Quellenverzeichnis
BKR AACHEN / GEMEINDE MERZENICH (2016): 18. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich
‚P&R / B&R – Anlage‘ (Arbeitsstand 7.11.2016)
BUND KREISGRUPPE DÜREN (2017): Brutvogelkartierung im Plangebiet und seinem nächsten
Umfeld
GEOBASIS NRW (2015): WMS NW DOP 40, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes
NRW ©, http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop40, Download 2016
KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Bericht zum Forschungsprojekt FE02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen,
Bergisch Gladbach: ‘Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna‘
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2015): Messtischblattdaten zu geschützten Arten für ausgewählte Lebensräume, Daten für Schutzgebieten,
Biotopkatasterund
Biotopverbundflächen,
http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm, Abfrage Oktober 2016
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2016): Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/ artenschutz/de/start, Abfrage Oktober 2016, November 2017
MKULNV NRW (Hrsg.) und FÖA (2017): Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung
in NRW – Bestandserfassung und Monitoring –“ Forschungsprojekt des MKULNV NRW,
Schlussbericht 09.03.2017
MUNLV – MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen
MUNLV NW (JETZT MKULNV) UND MWEBWV– MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ,
LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UND MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, W OHNEN UND VERKEHR DES LANDES NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
NWO UND LANUV NRW (NORDRHEIN-W ESTFÄLISCHE ORNITHOLOGENGESELLSCHAFT) & LANUV
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (HRSG.) 2013): Die
Brutvögel Nordrhein-Westfalens, Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft e.V.
und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, 2013
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (HRSG.) (2011) Rote
Liste und Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, Stand August 2011.
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT
(HRSG. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfs-
11.12.2017
9
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
zell. – im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten und des
Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DAA).
7.
Rechtsgrundlagen
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S.
3434) geändert worden ist
LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen. Vom 21.Juli 2000, neu gefasst
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016.
FFH-RL
FFH-Richtlinie
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen zuletzt geändert durch ABl. L363 S. 368 vom
20.12.2006
VS-RL
Vogelschutzrichtlinie
Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November
2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) ABl. L 20/9
vom 26.01.2010
VV-Artenschutz
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)
11.12.2017
10
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Anhang 1 Ergebnistabelle
Auflistung der Auswahl planungsrelevanter Arten in ausgewählten Lebensraumtypen für das Messtischblatt 5105, 3.
Quadrant (LANUV 2016) und Bewertung von Habitatpotenzialen und Wirkfaktoren
EHZ
(ATL) KlGehoel
Art
Säugetiere
Bechsteinfledermaus
Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Abendsegler
Zwergfledermaus
Vögel
Status
Aeck
NW 2000
NW 2000
NW 2000
NW 2000
NW 2000
S+
G
U
G
G
FoRu, Na
Na
Na
Na
Na
Sperber
Feldlerche
Waldohreule
Steinkauz
Mäusebussard
Wachtel
Mehlschwalbe
Grauammer
Baumfalke
Turmfalke
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
G
UU
GG
U
U
S
U
G
(FoRu), Na (Na)
FoRu!
Na
(FoRu)
(Na)
(FoRu)
Na
FoRu!
Na
FoRu!
(FoRu)
(FoRu)
Na
Saeu
(Na)
(Na)
(Na)
(Na)
Na
FoRu
(Na)
Na
(Na)
FoRu!
(Na)
FoRu!
(Na)
Na
Bewertung der
Habitatfunktionen im Plangebiet
Bewertung
Habitatfunktionen im
Umfeld
Wirkfaktorenanalyse (bei
Berücksichtigung der
Maßnahmen
Beeinträchtigung möglich?)
nein
nein
nein
nein
nein
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Nachweis
im UGB
(Änderungsbereich u.
Umfeld)
11.12.2017
FRS/ess HF mög
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
ASP II
erforderlich?
11
GEMEINDE MERZENICH – 18. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
Rauchschwalbe
Pirol
Feldsperling
Rebhuhn
Schwarzkehlchen
Waldkauz
Schleiereule
Kiebitz
Amphibien
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
NW BV 2000
U
UU
S
G
G
G
U-
Kreuzkröte
NW ab 2000
U
(Na)
FoRu
(Na)
FoRu
Na
Na
Na
(Na)
Na
FoRu!
(FoRu)
(Na)
Na
FoRu!
Na
FoRu!
FoRu!
Na
Na
(Ru)
(Ru)
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
nein
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
FRS/ess HF mög
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
keine (ess) HF
nein
nein
FRS/ess HF mög
keine (ess) HF
keine (ess) HF
keine (ess) HF
Verwendete Abkürzungen:
Vorkommende Habitate
Na
Ru
FO/Ru!
(…)
Nahrungshabitat
Ruhestätten
Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Vereinzelt Eignung
Status
NW ab 2000
NW BV ab 2000
NW R/W ab 2000
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ‚Brutvorkommen‘ ab 2000 vorhanden
Nachweis ‚Rast/Wintervorkommen‘ ab 2000 vorhanden
Erhaltungszustand (EHZ)
in NW – atlantische Region
(ATL):
G
U
S
-
günstig
ungünstig/unzureichend
ungünstig/schlecht
tendenzielle Verschlechterung
Lebensräume:
KlGehoel
Aeck
Saeu
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Äcker, Weinberge
Säume, Hochstaudenfluren
Bewertung Habitatfunktionen im Untersuchungsgebiet
keine (ess) HF
keine oder keine essenziellen Habitatfunktionen anzunehmen
(Funktion z.B. als Nahrungshabitat von nicht essenzieller Bedeutung möglich bzw. nicht gänzlich auszuschließen)
FRS/ess HF mög
Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder essenzielles Nahrungshabitat anzunehmen, möglich bzw. nicht gänzlich auszuschließen
11.12.2017
12