Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
23.04.18, 13:05
Aktualisiert
23.04.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 20.04.2018
Vorlagen-Nr.: 35/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
03.05.2018
26.06.2018
09.07.2018
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurden der Gemeinde Kreuzau seitens der Bezirksregierung Köln
Fördermittel nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsfördergesetzes Nordrhein-Westfalen
bewilligt. Diese Mittel dienen der Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und
berufsbildender Schulen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisher geplanten Maßnahmen zur Erweiterung der
Grundschule Winden (geschätzt 320.000 Euro) und der OGS an der Grundschule Stockheim
(geschätzt 230.000 Euro) aus Mitteln des KInvFöG Kapitel 2 zu finanzieren. Hierdurch könnte die
Schul- und Bildungspauschale entlastet werden. Die jetzt neu zur Verfügung gestellten Mittel
stehen nur befristet zur Verfügung und können nicht der Rücklage zugeführt werden. Förderfähig
sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulen. Die
Investitionsmaßnahme muss mindestens ein Investitionsvolumen von 40.000 Euro haben. Diese
Voraussetzungen sind bei beiden Maßnahmen gegeben. Zudem ist ein Eigenanteil in Höhe von 10
% der Gesamtkosten zu erbringen. Dieser Anteil kann aus der Schul- und Bildungspauschale
aufgebracht werden.
Investitionen nach dem KInvFöG Kap. 2 können gefördert werden, wenn sie nach dem 30.06.2017
begonnen werden. Auch diese Voraussetzung würde erfüllt. Eine Abnahme der Baumaßnahme
muss bis zum 21.12.2022 erfolgen und im Jahr 2023 vollständig abgerechnet werden. Diese
Vorgaben können aus heutiger Sicht ebenfalls berücksichtigt werden.
Auch wenn eine zusätzliche Entlastung des Haushaltes nicht erreicht werden kann, da auch beim
ursprünglichen Finanzierungsvorschlag Mittel aus einer Landespauschale eingesetzt werden
sollten, erscheint es dennoch sinnvoll, aus den vorgenannten Gründen die jetzt vorgeschlagene
Verwendung der Mittel vorzunehmen. Zwar wird voraussichtlich nicht die Gesamtsumme
verwendet, allerdings sind die endgültigen Kosten noch nicht bekannt, da beide Planungen noch
nicht abgeschlossen sind. Beide Maßnahmen werden zudem noch im Bau- und
Planungsausschuss bzw. im Schulausschuss, soweit noch nicht geschehen, beraten und sind
durch den Rat zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetzes, Kapitel 2, können
die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an den Grundschulen Winden und Stockheim zu 90
vom Hundert finanziert werden. Lediglich der Eigenanteil von 10 vom Hundert ist durch den
Schulträger aus der Schul- und Bildungspauschale aufzubringen. Hierfür stehen entsprechende
Mittel bereit.
III. Beschlussvorschlag:
Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in
Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln
nach dem Kommunalinvestitionsfödergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert.
Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren
Zeitpunkt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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