Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
23.04.18, 18:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:01
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Niederschrift
über die 25. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 09.04.2018, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
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6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
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14.
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16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
1. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Joachim Kunth
Ralf Berth
Franz Bille
Angelika Binkis
Henning Demke ab TOP I/3
Franz-Wilhelm Erasmi
Alfons Esser
Frank Gürth
Dirk Hürtgen
Helmut Kemmerling
Helmut Erich Körner
Anne Küpper
Monika Lövenich
Jürgen Otto
Thomas Poth
Hubertus Reifferscheidt
Wilhelm Roeb
Jürgen Ruskowski
Johanna Weber
Karl Wirtz
Dr. Hans Rainer Wollseifen
Andreas Zurhelle
Entschuldigt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Arnold Fraussen
Hermann Josef Haaß
Claudia Jäger
Irmgard Rosbroy
Helga Schmidt
Angelika Stockem
Klaus Thomas
Von der Verwaltung:
Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Lena Müller.
Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, die Pressevertreterin sowie die Zuhörerinnen und
Zuhörer, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates vom 22.02.2018 -öffentliche Sitzung-
Gegen die Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates vom 22.02.2018 –
öffentliche Sitzung- werden keine Einwände erhoben.
Punkt 2.
Beschlusskontrolle
(V-60/2018)
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 3.
Aufbringung von Schulträgeranteilen für die St. Angela-Schule,
Düren
(V-45/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig bei einer Enthaltung, den Vertrag zwischen der St. AngelaSchulgesellschaft mbH sowie dem Kreis Düren und den 9 beteiligten
Kommunen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage außerordentlich zum
31.07.2018, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen.
Punkt 4.
Künftige Nutzung der ehem. Schule Vettweiß, Schulstraße 12
(V-55/2018)
Herr Körner fragt, ob die Nutzungsvereinbarungen befristet werden.
Bürgermeister Kunth antwortet, dass die Vereinbarungen aufgrund der
Planungssicherheit für die Vereine unbefristet abgeschlossen werden.
Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, das
gemeindeeigene Gebäude, Schulstraße 12, ab dem 01.08.2018 für eigene
Zwecke zu nutzen und dem Heimat und Geschichtsverein Vettweiß, dem TC
Wyss und der Kleiderkiste Vettweiß entsprechende Räume zu überlassen und
Nutzungsvereinbarungen abzuschließen.
Punkt 5.
Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der
Gemeinde Vettweiß
(V-52/2018)
Dr. Wollseifen dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Die CDUFraktion steht der Einführung der Ehrenamtskarte positiv gegenüber.
Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass trotz Einführung der Karte, die
Zusatzrentenversicherung für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr nicht in
Vergessenheit geraten sollte.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig, die Ehrenamtskarte NRW in der Gemeinde Vettweiß einzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Richtlinienentwurf zeitnah vorzulegen.
Punkt 6.
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß
in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus
der Bürgerund Behördenbeteiligung
(V-51/2018)
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig folgendes:
Punkt 7.
A
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt
gemäß der in der Anlage 1 zur Vorlage formulierten Wertungsvorschläge.
B
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in
der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung und Umweltbericht für die
Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ve-19" in der Ortschaft
Vettweiß im Bereich der "Schulstraße" hinter dem Friedhof;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus
der Bürgerund Behördenbeteiligung
(V-50/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig folgendes:
Punkt 8.
A
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt
gemäß der in der Anlage 2 formulierten Wertungsvorschläge.
B
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf nebst textl. Festsetzungen ist
mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
und Abstandsgutachten für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom
08.04.2014
(V-48/2018)
Herr Demke bedauert es, dass sich der Bauausschuss dem Vorschlag und
Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen hat. Es sollte eine Arbeitsgruppe
gebildet werden, die sich mit der Thematik befasst.
Bürgermeister Kunth erläutert, dass die jetzige Vorgehensweise seit
mindestens 30 Jahren praktiziert wird. Eine Änderung würde einen erheblichen
Verwaltungsaufwand darstellen, was zu einer Gebührensteigerung führen
würde.
Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass die einzelnen Entlastungen nicht
zur Last aller Gebührenzahler werden sollte. Dr. Wollseifen betont, dass das
bisherige System bedenkenlos fortgeführt werden kann.
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit
20 gegen zwei Stimmen, den Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018
abzulehnen und keine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der
Gemeinde Vettweiß zu beschließen.
Punkt 9.
Antrag der BI-Fraktion auf Absenkung des Zinssatzes für die
kalkulatorische Verzinsung
(V-53/2018)
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der
Gemeinde Vettweiß mit 20 Stimmen bei zwei Gegenstimmen, den Antrag der
B.I. Fraktion vom 24.01.2018 zur Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes
abzulehnen.
Punkt 10.
Antrag der BI-Fraktion;
hier: Beratung über den Verkauf der Abwasserkanäle
(V-49/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass die bisherigen
Ausarbeitungen zu der Thematik einem Arbeitskreis gleich kommen. Herr
Demke vertritt die Auffassung, dass die Punkte 3 bis 5 des Vermerkes nicht
relevant sind und die Verwaltung nur die negativen Auswirkungen einer
Übertragung des Kanalnetzes auf den Erftverband aufgeführt hat. Auf die
positiven Auswirkungen wurde nicht eingegangen. Er schlägt vor, den
Erftverband zunächst zu befragen. Bei einem bestehenden Interesse sollte eine
Arbeitsgruppe gegründet werden um in Verhandlungen zu treten.
Für den Fall, dass die Abwasserkanäle nicht veräußert werden sollen, hält
Bürgermeister Kunth die Gründung einer Arbeitsgruppe nicht für sinnvoll.
Herr Ruskowski erläutert, dass der Zweck des Arbeitskreises lediglich darin
bestehen würde, den Verkauf der Abwasserkanäle zu realisieren.
Es erfolgt eine kurze Diskussion.
Herr Kemmerling resümiert, dass über die Thematik bereits in den Jahren 2005
sowie 2013 beraten wurde. Änderungen sind seither nicht eingetreten.
Herr Demke hält eine nochmalige Überprüfung weiterhin für sinnvoll.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 20 Stimmen und 2 Gegenstimmen, den
Antrag der BI-Fraktion, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit der
Thematik des Verkaufs der Abwasserkanäle befasst, abzulehnen
Punkt 11.
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde
Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen
öffentlichen Trinkwasserversorgung
(V-56/2018)
Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Fitchner und Herrn Courth von der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Aachen-DürenEuskirchen,
sowie
Herrn
J.
Kemmerling,
Betriebsleiter
des
Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden. Er ergänzt, dass Herr
Cremer vom Erftverband in der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses ebenfalls zu der Thematik berichten wird.
Herr Courth ist seit dem Jahr 2007 Gewässerschutzberater des Kreises
Euskirchen. Er erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 3), die
gesetzlichen Grundlagen, berichtet über aktuelles aus der neuen
Düngeverordnung und geht auf allgemeines zur organischen Düngung ein.
Er gibt zu verstehen, dass die Landwirte umfangreiche Gesetze und
Verordnungen zu beachten haben.
Die neue Düngeverordnung, die am 02.06.2017 in Kraft getreten ist, fordert eine
Düngung nur dann, wenn die Pflanze Bedarf hat. Vor der Aufbringung
wesentlicher Nährstoffmengen muss der Landwirt für jede Fläche eine
Düngebedarfsermittlung durchführen.
Herr Otto fragt, wie viele Bußgeldverfahren seit Inkrafttreten der neuen
Düngeverordnung eingeleitet wurden. Herr Courth erläutert, dass diese
Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden
dürfen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Vortrages wird er jedoch auf die
Anzahl der zu kontrollierenden Landwirte eingehen.
Weiterhin geht Herr Courth darauf ein, dass fast jeder Betrieb bis zum 31.03.
jeden Jahres einen Nährstoffvergleich erstellen muss. In diesem Vergleich
werden sämtliche Zu- und Abgänge von Dünger dokumentiert. Außerdem
erläutert er die Sperrfrist, die Verbote des Aufbringens von Dünger sowie die
Anforderungen an die Gerätschaften.
Herr Körner fragt, wie bei einem Beschwerdeanruf der Verursacher ausfindig
gemacht wird. Herr Courth antwortet, dass in einer Datenbank alle benötigten
Informationen hinterlegt sind, aus denen der eventuelle Verursacher bestimmt
werden kann. Bei ca. 80 % der gemeldeten Beschwerden liegt jedoch meist
kein Verstoß vor.
Bezugnehmend auf die meldepflichtigen Transporte aus den Niederlanden,
fragt Herr Kemmerling, ob der Transportweg nachgewiesen wird.
Herr Courth erläutert, dass in Holland die Fahrzeuge, die Gülle transportieren,
per Satellit überwacht werden. Die Daten aus Holland werden übermittelt,
jedoch werden ab der Grenze zu Deutschland keine Aufzeichnungen
vorgenommen.
Weiterhin berichtet Herr Fitchner, Gewässerschutzberater des Kreises Düren,
ebenfalls anhand der Präsentation über die Wasserkooperation Lüxheim, die
seit 1993 besteht. Der Kooperation gehören insgesamt 52 Landwirte an.
Die Fragen der Gremienmitglieder werden hierzu vollumfänglich beantwortet.
Nach einer ausführlichen Diskussion resümiert Herr Ruskowski, dass die SPDFraktion einen erweiterten Antrag im Haupt- und Finanzausschuss gestellt hat.
Über diesen Antrag sollte diskutiert werden.
Bürgermeister Kunth stellt fest, dass keine Grundlagen vorliegen, die es den
Kommunen ermöglichen, in fremde Kompetenzen einzugreifen. Die
Düngeverordnung befindet sich nicht auf kommunaler Instanz.
Herr Jörg Kemmerling hält eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes für
sinnvoll. Das Wassereinzugsgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet. Er plädiert, die
Nachhaltigkeit des Wassers für den Bürger zu fördern.
Nach kurzer weiterer Diskussion danken Herr Zurhelle und Bürgermeister
Kunth den Herren Courth und Fitchner für den Bericht.
Neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt der weitergehende
Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Bürgermeister Kunth lässt über den
weitergehenden Vorschlag abstimmen.
Dieser wird mit 13 Stimmen abgelehnt.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend, mit 14 Stimmen bei 6
Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, den Wasserleitungszweckverband der
Neffeltalgemeinden zu beauftragen, die Prüfung der Wasserschutzgebiete in
das beauftragte Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Ebenso ist das
Büro VDH, welches mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
beauftragt wird, auf die Durchleuchtung der Wasserschutzgebiete hinzuweisen.
Punkt 12.
7. Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß
(V-58/2018)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, die als Anlage 4
beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die
Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß.
Punkt 13.
Einwohnerfragestunde
a) Herr Linnartz fragt, ob eingegangene Anträge, die der Verwaltung per E-Mail
zugesendet werden, bestätigt werden. Bürgermeister Kunth erläutert, dass jeder
E-Mail Absender eine automatisiert erstellte Bestätigungsmail erhält.
Punkt 14.
Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder
a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass mit der Beschilderung in der Mühlengasse
begonnen wurde.
b) Bürgermeister Kunth berichtet, dass die Maßnahme an der L211 –
Froitzheim, bezüglich der Einengung am Ortseingang von Ginnick kommend,
laut Mitteilung von Straßen. NRW, im September / Oktober realisiert wird.
c) Bürgermeister Kunth informiert, dass der KG Vettweiß 1938 e.V. die
Baugenehmigung zum Neubau einer Wagenhalle mit Überdachung durch den
Kreis Düren mit Schreiben vom 27.03.2018 erteilt wurde.
d) Bürgermeister Kunth gibt den Dank des Kirchenchors Froitzheim für die
Gewährung des Vereinszuschusses weiter.
e) Frau Küpper fragt, wann die Geschwindigkeitsmessanlage an der
Mühlengasse aufgestellt wird. Bürgermeister Kunth antwortet, dass die Straße in
die Durchführungsliste aufgenommen wurde.
Ende der Sitzung : 20:20 Uhr
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(Kunth)
Bürgermeister
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(L. Müller)
Schriftführerin