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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
23.04.18, 18:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:01

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 09.04.2018, 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 1. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Joachim Kunth Ralf Berth Franz Bille Angelika Binkis Henning Demke ab TOP I/3 Franz-Wilhelm Erasmi Alfons Esser Frank Gürth Dirk Hürtgen Helmut Kemmerling Helmut Erich Körner Anne Küpper Monika Lövenich Jürgen Otto Thomas Poth Hubertus Reifferscheidt Wilhelm Roeb Jürgen Ruskowski Johanna Weber Karl Wirtz Dr. Hans Rainer Wollseifen Andreas Zurhelle Entschuldigt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Arnold Fraussen Hermann Josef Haaß Claudia Jäger Irmgard Rosbroy Helga Schmidt Angelika Stockem Klaus Thomas Von der Verwaltung: Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Lena Müller. Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, die Pressevertreterin sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates vom 22.02.2018 -öffentliche Sitzung- Gegen die Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates vom 22.02.2018 – öffentliche Sitzung- werden keine Einwände erhoben. Punkt 2. Beschlusskontrolle (V-60/2018) Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Punkt 3. Aufbringung von Schulträgeranteilen für die St. Angela-Schule, Düren (V-45/2018) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei einer Enthaltung, den Vertrag zwischen der St. AngelaSchulgesellschaft mbH sowie dem Kreis Düren und den 9 beteiligten Kommunen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage außerordentlich zum 31.07.2018, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen. Punkt 4. Künftige Nutzung der ehem. Schule Vettweiß, Schulstraße 12 (V-55/2018) Herr Körner fragt, ob die Nutzungsvereinbarungen befristet werden. Bürgermeister Kunth antwortet, dass die Vereinbarungen aufgrund der Planungssicherheit für die Vereine unbefristet abgeschlossen werden. Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, das gemeindeeigene Gebäude, Schulstraße 12, ab dem 01.08.2018 für eigene Zwecke zu nutzen und dem Heimat und Geschichtsverein Vettweiß, dem TC Wyss und der Kleiderkiste Vettweiß entsprechende Räume zu überlassen und Nutzungsvereinbarungen abzuschließen. Punkt 5. Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß (V-52/2018) Dr. Wollseifen dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Die CDUFraktion steht der Einführung der Ehrenamtskarte positiv gegenüber. Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass trotz Einführung der Karte, die Zusatzrentenversicherung für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr nicht in Vergessenheit geraten sollte. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Ehrenamtskarte NRW in der Gemeinde Vettweiß einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Richtlinienentwurf zeitnah vorzulegen. Punkt 6. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung (V-51/2018) Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes: Punkt 7. A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage 1 zur Vorlage formulierten Wertungsvorschläge. B Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ve-19" in der Ortschaft Vettweiß im Bereich der "Schulstraße" hinter dem Friedhof; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung (V-50/2018) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes: Punkt 8. A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage 2 formulierten Wertungsvorschläge. B Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf nebst textl. Festsetzungen ist mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Abstandsgutachten für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 08.04.2014 (V-48/2018) Herr Demke bedauert es, dass sich der Bauausschuss dem Vorschlag und Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen hat. Es sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich mit der Thematik befasst. Bürgermeister Kunth erläutert, dass die jetzige Vorgehensweise seit mindestens 30 Jahren praktiziert wird. Eine Änderung würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellen, was zu einer Gebührensteigerung führen würde. Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass die einzelnen Entlastungen nicht zur Last aller Gebührenzahler werden sollte. Dr. Wollseifen betont, dass das bisherige System bedenkenlos fortgeführt werden kann. Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 20 gegen zwei Stimmen, den Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 abzulehnen und keine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß zu beschließen. Punkt 9. Antrag der BI-Fraktion auf Absenkung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung (V-53/2018) Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 20 Stimmen bei zwei Gegenstimmen, den Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 zur Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes abzulehnen. Punkt 10. Antrag der BI-Fraktion; hier: Beratung über den Verkauf der Abwasserkanäle (V-49/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass die bisherigen Ausarbeitungen zu der Thematik einem Arbeitskreis gleich kommen. Herr Demke vertritt die Auffassung, dass die Punkte 3 bis 5 des Vermerkes nicht relevant sind und die Verwaltung nur die negativen Auswirkungen einer Übertragung des Kanalnetzes auf den Erftverband aufgeführt hat. Auf die positiven Auswirkungen wurde nicht eingegangen. Er schlägt vor, den Erftverband zunächst zu befragen. Bei einem bestehenden Interesse sollte eine Arbeitsgruppe gegründet werden um in Verhandlungen zu treten. Für den Fall, dass die Abwasserkanäle nicht veräußert werden sollen, hält Bürgermeister Kunth die Gründung einer Arbeitsgruppe nicht für sinnvoll. Herr Ruskowski erläutert, dass der Zweck des Arbeitskreises lediglich darin bestehen würde, den Verkauf der Abwasserkanäle zu realisieren. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Herr Kemmerling resümiert, dass über die Thematik bereits in den Jahren 2005 sowie 2013 beraten wurde. Änderungen sind seither nicht eingetreten. Herr Demke hält eine nochmalige Überprüfung weiterhin für sinnvoll. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 20 Stimmen und 2 Gegenstimmen, den Antrag der BI-Fraktion, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit der Thematik des Verkaufs der Abwasserkanäle befasst, abzulehnen Punkt 11. Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018 hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung (V-56/2018) Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Fitchner und Herrn Courth von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Aachen-DürenEuskirchen, sowie Herrn J. Kemmerling, Betriebsleiter des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden. Er ergänzt, dass Herr Cremer vom Erftverband in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ebenfalls zu der Thematik berichten wird. Herr Courth ist seit dem Jahr 2007 Gewässerschutzberater des Kreises Euskirchen. Er erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 3), die gesetzlichen Grundlagen, berichtet über aktuelles aus der neuen Düngeverordnung und geht auf allgemeines zur organischen Düngung ein. Er gibt zu verstehen, dass die Landwirte umfangreiche Gesetze und Verordnungen zu beachten haben. Die neue Düngeverordnung, die am 02.06.2017 in Kraft getreten ist, fordert eine Düngung nur dann, wenn die Pflanze Bedarf hat. Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen muss der Landwirt für jede Fläche eine Düngebedarfsermittlung durchführen. Herr Otto fragt, wie viele Bußgeldverfahren seit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung eingeleitet wurden. Herr Courth erläutert, dass diese Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Vortrages wird er jedoch auf die Anzahl der zu kontrollierenden Landwirte eingehen. Weiterhin geht Herr Courth darauf ein, dass fast jeder Betrieb bis zum 31.03. jeden Jahres einen Nährstoffvergleich erstellen muss. In diesem Vergleich werden sämtliche Zu- und Abgänge von Dünger dokumentiert. Außerdem erläutert er die Sperrfrist, die Verbote des Aufbringens von Dünger sowie die Anforderungen an die Gerätschaften. Herr Körner fragt, wie bei einem Beschwerdeanruf der Verursacher ausfindig gemacht wird. Herr Courth antwortet, dass in einer Datenbank alle benötigten Informationen hinterlegt sind, aus denen der eventuelle Verursacher bestimmt werden kann. Bei ca. 80 % der gemeldeten Beschwerden liegt jedoch meist kein Verstoß vor. Bezugnehmend auf die meldepflichtigen Transporte aus den Niederlanden, fragt Herr Kemmerling, ob der Transportweg nachgewiesen wird. Herr Courth erläutert, dass in Holland die Fahrzeuge, die Gülle transportieren, per Satellit überwacht werden. Die Daten aus Holland werden übermittelt, jedoch werden ab der Grenze zu Deutschland keine Aufzeichnungen vorgenommen. Weiterhin berichtet Herr Fitchner, Gewässerschutzberater des Kreises Düren, ebenfalls anhand der Präsentation über die Wasserkooperation Lüxheim, die seit 1993 besteht. Der Kooperation gehören insgesamt 52 Landwirte an. Die Fragen der Gremienmitglieder werden hierzu vollumfänglich beantwortet. Nach einer ausführlichen Diskussion resümiert Herr Ruskowski, dass die SPDFraktion einen erweiterten Antrag im Haupt- und Finanzausschuss gestellt hat. Über diesen Antrag sollte diskutiert werden. Bürgermeister Kunth stellt fest, dass keine Grundlagen vorliegen, die es den Kommunen ermöglichen, in fremde Kompetenzen einzugreifen. Die Düngeverordnung befindet sich nicht auf kommunaler Instanz. Herr Jörg Kemmerling hält eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes für sinnvoll. Das Wassereinzugsgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet. Er plädiert, die Nachhaltigkeit des Wassers für den Bürger zu fördern. Nach kurzer weiterer Diskussion danken Herr Zurhelle und Bürgermeister Kunth den Herren Courth und Fitchner für den Bericht. Neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt der weitergehende Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Bürgermeister Kunth lässt über den weitergehenden Vorschlag abstimmen. Dieser wird mit 13 Stimmen abgelehnt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend, mit 14 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden zu beauftragen, die Prüfung der Wasserschutzgebiete in das beauftragte Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Ebenso ist das Büro VDH, welches mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt wird, auf die Durchleuchtung der Wasserschutzgebiete hinzuweisen. Punkt 12. 7. Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß (V-58/2018) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, die als Anlage 4 beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß. Punkt 13. Einwohnerfragestunde a) Herr Linnartz fragt, ob eingegangene Anträge, die der Verwaltung per E-Mail zugesendet werden, bestätigt werden. Bürgermeister Kunth erläutert, dass jeder E-Mail Absender eine automatisiert erstellte Bestätigungsmail erhält. Punkt 14. Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass mit der Beschilderung in der Mühlengasse begonnen wurde. b) Bürgermeister Kunth berichtet, dass die Maßnahme an der L211 – Froitzheim, bezüglich der Einengung am Ortseingang von Ginnick kommend, laut Mitteilung von Straßen. NRW, im September / Oktober realisiert wird. c) Bürgermeister Kunth informiert, dass der KG Vettweiß 1938 e.V. die Baugenehmigung zum Neubau einer Wagenhalle mit Überdachung durch den Kreis Düren mit Schreiben vom 27.03.2018 erteilt wurde. d) Bürgermeister Kunth gibt den Dank des Kirchenchors Froitzheim für die Gewährung des Vereinszuschusses weiter. e) Frau Küpper fragt, wann die Geschwindigkeitsmessanlage an der Mühlengasse aufgestellt wird. Bürgermeister Kunth antwortet, dass die Straße in die Durchführungsliste aufgenommen wurde. Ende der Sitzung : 20:20 Uhr ________________________ (Kunth) Bürgermeister ______________________ (L. Müller) Schriftführerin