Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
250 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
18.04.18, 15:00
Aktualisiert
18.04.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 10 /
Datum:
V 404/2018
18.04.2018
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in
der Fassung der Anlage 1 zur Z 10 / V 404/2018.
Begründung:
Nach aktuellen Meldungen haben sich die Verhandlungsführer der Tarifvertragsparteien auf
Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst geeinigt. Da der Tarifabschluss deutlich oberhalb der im
Haushaltsentwurf veranschlagten Personalaufwendungen (1% für tariflich Beschäftigte) liegt und die
Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieser von den jeweils zuständigen Gremien akzeptiert wird, ist es
erforderlich, die neuen Erkenntnisse bei der Verabschiedung über den Haushalt 2018 zu berücksichtigen.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, folgende Einplanungen in Zeile 11 des Ergebnisplans
(sowie analog im Finanzplan) vorzunehmen:
1.
Einplanung 111 33 stellvertretend für alle Produkte, die über die allgemeine
Kreisumlage finanziert werden
2. Einplanung 363 10 stellvertretend für alle Produkte, die über die
Jugendamtsumlage finanziert werden
Summe
370.000 €
80.000 €
450.000 €
Jugendamtsumlage und allgemeine Kreisumlage erhöhen sich entsprechend.
Auf eine Veränderung drittfinanzierter Bereiche muss aus Gründen der Kurzfristigkeit verzichtet
werden, was mangels Umlagerelevanz hinnehmbar ist. Die Differenzen bei den Mehrbelastungen
sind verhältnismäßig gering, so dass auf eine Veränderung aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet
wird.
Das Umlagevolumen ändert sich damit insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2017
80.374.800
50.062.100
2.855.500
1.103.900
134.396.300
2018
83.291.000
53.419.200
4.348.400
1.592.400
142.651.000
Diff. 2018/2017
+ 2.916.200
+ 3.357.100
+ 1.492.900
+ 488.500
+ 8.254.700
-2Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG 2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich
folgende Umlagesätze:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
gez. i.V. Poth
2017
34,94%
21,76%
56,70%
2018
33,05%
21,20%
54,25%
Diff. 2018/2017
- 1,89 %-Pkt.
- 0,56 %-Pkt.
- 2,45 %-Pkt.