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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
250 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
18.04.18, 15:00
Aktualisiert
18.04.18, 15:00
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 10 / Datum: V 404/2018 18.04.2018 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 10 / V 404/2018. Begründung: Nach aktuellen Meldungen haben sich die Verhandlungsführer der Tarifvertragsparteien auf Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst geeinigt. Da der Tarifabschluss deutlich oberhalb der im Haushaltsentwurf veranschlagten Personalaufwendungen (1% für tariflich Beschäftigte) liegt und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieser von den jeweils zuständigen Gremien akzeptiert wird, ist es erforderlich, die neuen Erkenntnisse bei der Verabschiedung über den Haushalt 2018 zu berücksichtigen. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, folgende Einplanungen in Zeile 11 des Ergebnisplans (sowie analog im Finanzplan) vorzunehmen: 1. Einplanung 111 33 stellvertretend für alle Produkte, die über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden 2. Einplanung 363 10 stellvertretend für alle Produkte, die über die Jugendamtsumlage finanziert werden Summe 370.000 € 80.000 € 450.000 € Jugendamtsumlage und allgemeine Kreisumlage erhöhen sich entsprechend. Auf eine Veränderung drittfinanzierter Bereiche muss aus Gründen der Kurzfristigkeit verzichtet werden, was mangels Umlagerelevanz hinnehmbar ist. Die Differenzen bei den Mehrbelastungen sind verhältnismäßig gering, so dass auf eine Veränderung aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet wird. Das Umlagevolumen ändert sich damit insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage ÖPNV-Umlage Förderschulumlage Summe 2017 80.374.800 50.062.100 2.855.500 1.103.900 134.396.300 2018 83.291.000 53.419.200 4.348.400 1.592.400 142.651.000 Diff. 2018/2017 + 2.916.200 + 3.357.100 + 1.492.900 + 488.500 + 8.254.700 -2Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG 2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich folgende Umlagesätze: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage Summe gez. i.V. Poth 2017 34,94% 21,76% 56,70% 2018 33,05% 21,20% 54,25% Diff. 2018/2017 - 1,89 %-Pkt. - 0,56 %-Pkt. - 2,45 %-Pkt.