Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
31 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
23.04.18, 18:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.04.2018
Beschlussauszug
aus der 25. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 09.04.2018, 18:00 Uhr.
11.
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum
Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen
Trinkwasserversorgung
(V-56/2018)
Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Fitchner und Herrn Courth von der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Aachen-Düren-Euskirchen,
sowie Herrn J. Kemmerling, Betriebsleiter des Wasserleitungszweckverbandes der
Neffeltalgemeinden. Er ergänzt, dass Herr Cremer vom Erftverband in der nächsten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ebenfalls zu der Thematik berichten wird.
Herr Courth ist seit dem Jahr 2007 Gewässerschutzberater des Kreises Euskirchen. Er
erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 3), die gesetzlichen Grundlagen,
berichtet über aktuelles aus der neuen Düngeverordnung und geht auf allgemeines zur
organischen Düngung ein.
Er gibt zu verstehen, dass die Landwirte umfangreiche Gesetze und Verordnungen zu
beachten haben.
Die neue Düngeverordnung, die am 02.06.2017 in Kraft getreten ist, fordert eine
Düngung nur dann, wenn die Pflanze Bedarf hat. Vor der Aufbringung wesentlicher
Nährstoffmengen muss der Landwirt für jede Fläche eine Düngebedarfsermittlung
durchführen.
Herr Otto fragt, wie viele Bußgeldverfahren seit Inkrafttreten der neuen
Düngeverordnung eingeleitet wurden. Herr Courth erläutert, dass diese Angaben aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen. Zu einem späteren
Zeitpunkt des Vortrages wird er jedoch auf die Anzahl der zu kontrollierenden Landwirte
eingehen.
Weiterhin geht Herr Courth darauf ein, dass fast jeder Betrieb bis zum 31.03. jeden
Jahres einen Nährstoffvergleich erstellen muss. In diesem Vergleich werden sämtliche
Zu- und Abgänge von Dünger dokumentiert. Außerdem erläutert er die Sperrfrist, die
Verbote des Aufbringens von Dünger sowie die Anforderungen an die Gerätschaften.
Herr Körner fragt, wie bei einem Beschwerdeanruf der Verursacher ausfindig gemacht
wird. Herr Courth antwortet, dass in einer Datenbank alle benötigten Informationen
hinterlegt sind, aus denen der eventuelle Verursacher bestimmt werden kann. Bei ca. 80
% der gemeldeten Beschwerden liegt jedoch meist kein Verstoß vor.
Bezugnehmend auf die meldepflichtigen Transporte aus den Niederlanden, fragt Herr
Kemmerling, ob der Transportweg nachgewiesen wird.
Herr Courth erläutert, dass in Holland die Fahrzeuge, die Gülle transportieren, per
Satellit überwacht werden. Die Daten aus Holland werden übermittelt, jedoch werden ab
der Grenze zu Deutschland keine Aufzeichnungen vorgenommen.
Weiterhin berichtet Herr Fitchner, Gewässerschutzberater des Kreises Düren, ebenfalls
anhand der Präsentation über die Wasserkooperation Lüxheim, die seit 1993 besteht.
Der Kooperation gehören insgesamt 52 Landwirte an.
Die Fragen der Gremienmitglieder werden hierzu vollumfägnlich beantwortet.
Nach einer ausführlichen Diskussion resümiert Herr Ruskowski, dass die SPD- Fraktion
einen erweiterten Antrag im Haupt- und Finanzausschuss gestellt hat. Über diesen
Antrag sollte diskutiert werden.
Bürgermeister Kunth stellt fest, dass keine Grundlagen vorliegen, die es den Kommunen
ermöglichen, in fremde Kompetenzen einzugreifen. Die Düngeverordnung befindet sich
nicht auf kommunaler Instanz.
Herr Jörg Kemmerling hält eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes für sinnvoll. Das
Wassereinzugsgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet. Er plädiert, die Nachhaltigkeit des
Wassers für den Bürger zu fördern.
Nach kurzer weiterer Diskussion danken Herr Zurhelle und Bürgermeister Kunth den
Herren Courth und Fitchner für den Bericht.
Neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt der weitergehende Vorschlag der
SPD-Fraktion vor. Bürgermeister Kunth lässt über den weitergehenden Vorschlag
abstimmen.
Dieser wird mit 13 Stimmen abgelehnt.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend, mit 14 Stimmen bei 6
Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, den Wasserleitungszweckverband der
Neffeltalgemeinden zu beauftragen, die Prüfung der Wasserschutzgebiete in das
beauftragte Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Ebenso ist das Büro VDH,
welches mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt wird, auf die
Durchleuchtung der Wasserschutzgebiete hinzuweisen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.04.2018
Seite 2