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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018 hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
31 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
23.04.18, 18:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:01
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung) Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.04.2018 Beschlussauszug aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 09.04.2018, 18:00 Uhr. 11. Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018 hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung (V-56/2018) Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Fitchner und Herrn Courth von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Aachen-Düren-Euskirchen, sowie Herrn J. Kemmerling, Betriebsleiter des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden. Er ergänzt, dass Herr Cremer vom Erftverband in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ebenfalls zu der Thematik berichten wird. Herr Courth ist seit dem Jahr 2007 Gewässerschutzberater des Kreises Euskirchen. Er erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 3), die gesetzlichen Grundlagen, berichtet über aktuelles aus der neuen Düngeverordnung und geht auf allgemeines zur organischen Düngung ein. Er gibt zu verstehen, dass die Landwirte umfangreiche Gesetze und Verordnungen zu beachten haben. Die neue Düngeverordnung, die am 02.06.2017 in Kraft getreten ist, fordert eine Düngung nur dann, wenn die Pflanze Bedarf hat. Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen muss der Landwirt für jede Fläche eine Düngebedarfsermittlung durchführen. Herr Otto fragt, wie viele Bußgeldverfahren seit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung eingeleitet wurden. Herr Courth erläutert, dass diese Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Vortrages wird er jedoch auf die Anzahl der zu kontrollierenden Landwirte eingehen. Weiterhin geht Herr Courth darauf ein, dass fast jeder Betrieb bis zum 31.03. jeden Jahres einen Nährstoffvergleich erstellen muss. In diesem Vergleich werden sämtliche Zu- und Abgänge von Dünger dokumentiert. Außerdem erläutert er die Sperrfrist, die Verbote des Aufbringens von Dünger sowie die Anforderungen an die Gerätschaften. Herr Körner fragt, wie bei einem Beschwerdeanruf der Verursacher ausfindig gemacht wird. Herr Courth antwortet, dass in einer Datenbank alle benötigten Informationen hinterlegt sind, aus denen der eventuelle Verursacher bestimmt werden kann. Bei ca. 80 % der gemeldeten Beschwerden liegt jedoch meist kein Verstoß vor. Bezugnehmend auf die meldepflichtigen Transporte aus den Niederlanden, fragt Herr Kemmerling, ob der Transportweg nachgewiesen wird. Herr Courth erläutert, dass in Holland die Fahrzeuge, die Gülle transportieren, per Satellit überwacht werden. Die Daten aus Holland werden übermittelt, jedoch werden ab der Grenze zu Deutschland keine Aufzeichnungen vorgenommen. Weiterhin berichtet Herr Fitchner, Gewässerschutzberater des Kreises Düren, ebenfalls anhand der Präsentation über die Wasserkooperation Lüxheim, die seit 1993 besteht. Der Kooperation gehören insgesamt 52 Landwirte an. Die Fragen der Gremienmitglieder werden hierzu vollumfägnlich beantwortet. Nach einer ausführlichen Diskussion resümiert Herr Ruskowski, dass die SPD- Fraktion einen erweiterten Antrag im Haupt- und Finanzausschuss gestellt hat. Über diesen Antrag sollte diskutiert werden. Bürgermeister Kunth stellt fest, dass keine Grundlagen vorliegen, die es den Kommunen ermöglichen, in fremde Kompetenzen einzugreifen. Die Düngeverordnung befindet sich nicht auf kommunaler Instanz. Herr Jörg Kemmerling hält eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes für sinnvoll. Das Wassereinzugsgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet. Er plädiert, die Nachhaltigkeit des Wassers für den Bürger zu fördern. Nach kurzer weiterer Diskussion danken Herr Zurhelle und Bürgermeister Kunth den Herren Courth und Fitchner für den Bericht. Neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt der weitergehende Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Bürgermeister Kunth lässt über den weitergehenden Vorschlag abstimmen. Dieser wird mit 13 Stimmen abgelehnt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend, mit 14 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden zu beauftragen, die Prüfung der Wasserschutzgebiete in das beauftragte Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Ebenso ist das Büro VDH, welches mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt wird, auf die Durchleuchtung der Wasserschutzgebiete hinzuweisen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.04.2018 Seite 2