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Beschlussvorlage (Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der Sankt-Martinus-Straße hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der Sankt-Martinus-Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018) Beschlussvorlage (Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der Sankt-Martinus-Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018) Beschlussvorlage (Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der Sankt-Martinus-Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-39/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der SanktMartinus-Straße hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 01.03.2018 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg u.a., dass die Grünfläche an der Zaunstraße, gegenüber der Einmündung der Sankt-Martinus-Straße, zu einer Stellplatzanlage mit drei Stellplätzen mit Fahrgasse umgestaltet wird. Bei dem hier in Rede stehenden Bereich der Zaunstraße (L 277) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt, die als Landesstraße klassifiziert ist und sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des Antrages wäre daher zunächst der Träger der Straßenbaulast entsprechend zu beteiligen und um Stellungnahme bzw. Zustimmung zu ersuchen. Klassifizierte Straßen sind aufgrund Ihrer wichtigen Verbindungsfunktion durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen geprägt und auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt. Die beabsichtigte Anlage der Parkplätze a) in einem Kurvenbereich und b) gegenüber einer hoch frequentierten Straßeneinmündung ist aufgrund der Verkehrsstärke, der Abbiegebeziehungen und der hier zulässigerweise gefahrenen Geschwindigkeiten (Tempo 50 km/h) auf der Zaunstraße / L 277 eine üblicherweise nicht anzustrebende Lösung, da dies geeignet ist, zu einer Erhöhung der Gefährdungslage beizutragen. Den antragsergänzenden Skizzen ist zu entnehmen, dass die Ausfahrt von den Parkplätzen im Bereich hinter der Einmündung aus der Sankt-Martinus-Straße entstehen soll, was für den fließenden Verkehr - im vorliegend nicht oder allenfalls bedingt einsehbaren Kurvenbereich - einen unfallbegünstigenden Faktor darstellt und somit eine gesteigerte Gefahrenlage für Auffahrunfälle bewirken würde. Für den von den Stellplätzen abfahrenden und auf die Zaunstraße einmündenden Verkehrsteilnehmenden kommt erschwerend hinzu, dass dieser beim Einbiegevorgang verschiedenste Sichtbeziehungen herzustellen hat, da sowohl der Verkehr aus der Zaunstraße, der Sankt-Martinus-Straße als auch der Fußgängerverkehr auf dem Gehweg beachtet werden muss. Ähnlich, jedoch noch deutlich verschärft, findet sich diese Problematik bei einem möglichen Auffahren auf die Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Jackerath wieder. Da die Parkplätze hintereinander und jenseits des Gehweges angelegt werden sollen ist die zusätzliche Anlage einer parallelen Fahrgasse erforderlich, um entweder die vorne liegenden Parkplätze zu erreichen oder beim Verlassen des hinteren Parkplatzes die Vorbeifahrt an den vorderen Stellplätzen zu ermöglichen. Zur Herrichtung der hierfür benötigten Areale müssten evtl. Gehwegflächen in die Planungen einbezogen werden, was wiederum zu einer Verschlechterung der Situation für die Fußgänger an dieser Stelle führen würde. Zur antragsgemäßen Herrichtung der Parkflächen würden folgende kostenrelevante Maßnahmen (beispielhaft) erforderlich werden. • • • • • • • • • • • Grünschnitt Versetzung einer Laterne Versetzung eines Strom- bzw. Verteilerkastens Versetzung des Schützenbaumes Versetzung von drei Schaukästen Straßenbauliche Herrichtung der Zufahrt und Ausfahrt Herrichtung der Parkplätze (Pflasterung, Markierung) Herrichtung einer Fahrgasse Vornahme der Beschilderung ggf. Umgestaltung des Gehweges ggf. erforderlicher Flächenerwerb (sofern Ausfahrt über private Fläche) Nach Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort erscheint es zudem fraglich, ob bei dem zur Verfügung stehenden Platz die Anlage von drei Stellplätzen mit Fahrgasse in einer hinreichenden Breite, bei gleichzeitiger Umgestaltung der Grünflächen, überhaupt umsetzbar ist. Nach einem Beschlussvorlage WP9-39/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ersten Aufmaß der Fläche erscheint es realistisch – soll der Gehweg nicht auf ein Mindest- oder sogar Untermaß in der Breite reduziert werden – dass nur die Anlage von zwei oder einem Stellplatz an dieser Stelle bei gleichzeitigem Verzicht auf die Grünfläche umsetzbar ist. Hinsichtlich der Bearbeitung der Antragspunkte 2 und 3 wird abschließend auf die Zuständigkeit des Fachdienstes 6 sowie des Bauausschusses verwiesen. Durch den Fachdienst 6 wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Ausführung dieser Punkte im Grundsatz jederzeit und sofort möglich sei. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X in Abhängigkeit der Beschlussfassung Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.03.2018 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-39/2018 1. Ergänzung Seite 3