Daten
Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-39/2018
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Errichtung von drei Parkplätzen auf der Zaunstraße im Bereich gegenüber der SanktMartinus-Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.03.2018 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg u.a., dass
die Grünfläche an der Zaunstraße, gegenüber der Einmündung der Sankt-Martinus-Straße, zu
einer Stellplatzanlage mit drei Stellplätzen mit Fahrgasse umgestaltet wird.
Bei dem hier in Rede stehenden Bereich der Zaunstraße (L 277) handelt es sich um eine
Ortsdurchfahrt, die als Landesstraße klassifiziert ist und sich in der Straßenbaulast des
Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des
Antrages wäre daher zunächst der Träger der Straßenbaulast entsprechend zu beteiligen und um
Stellungnahme bzw. Zustimmung zu ersuchen.
Klassifizierte Straßen sind aufgrund Ihrer wichtigen Verbindungsfunktion durch ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen geprägt und auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt. Die
beabsichtigte Anlage der Parkplätze a) in einem Kurvenbereich und b) gegenüber einer hoch
frequentierten Straßeneinmündung ist aufgrund der Verkehrsstärke, der Abbiegebeziehungen und
der hier zulässigerweise gefahrenen Geschwindigkeiten (Tempo 50 km/h) auf der Zaunstraße / L
277 eine üblicherweise nicht anzustrebende Lösung, da dies geeignet ist, zu einer Erhöhung der
Gefährdungslage beizutragen.
Den antragsergänzenden Skizzen ist zu entnehmen, dass die Ausfahrt von den Parkplätzen im
Bereich hinter der Einmündung aus der Sankt-Martinus-Straße entstehen soll, was für den
fließenden Verkehr - im vorliegend nicht oder allenfalls bedingt einsehbaren Kurvenbereich - einen
unfallbegünstigenden Faktor darstellt und somit eine gesteigerte Gefahrenlage für Auffahrunfälle
bewirken würde.
Für den von den Stellplätzen abfahrenden und auf die Zaunstraße einmündenden
Verkehrsteilnehmenden kommt erschwerend hinzu, dass dieser beim Einbiegevorgang
verschiedenste Sichtbeziehungen herzustellen hat, da sowohl der Verkehr aus der Zaunstraße,
der Sankt-Martinus-Straße als auch der Fußgängerverkehr auf dem Gehweg beachtet werden
muss. Ähnlich, jedoch noch deutlich verschärft, findet sich diese Problematik bei einem möglichen
Auffahren auf die Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Jackerath wieder.
Da die Parkplätze hintereinander und jenseits des Gehweges angelegt werden sollen ist die
zusätzliche Anlage einer parallelen Fahrgasse erforderlich, um entweder die vorne liegenden
Parkplätze zu erreichen oder beim Verlassen des hinteren Parkplatzes die Vorbeifahrt an den
vorderen Stellplätzen zu ermöglichen. Zur Herrichtung der hierfür benötigten Areale müssten evtl.
Gehwegflächen in die Planungen einbezogen werden, was wiederum zu einer Verschlechterung
der Situation für die Fußgänger an dieser Stelle führen würde. Zur antragsgemäßen Herrichtung
der Parkflächen würden folgende kostenrelevante Maßnahmen (beispielhaft) erforderlich werden.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grünschnitt
Versetzung einer Laterne
Versetzung eines Strom- bzw. Verteilerkastens
Versetzung des Schützenbaumes
Versetzung von drei Schaukästen
Straßenbauliche Herrichtung der Zufahrt und Ausfahrt
Herrichtung der Parkplätze (Pflasterung, Markierung)
Herrichtung einer Fahrgasse
Vornahme der Beschilderung
ggf. Umgestaltung des Gehweges
ggf. erforderlicher Flächenerwerb (sofern Ausfahrt über private Fläche)
Nach Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort erscheint es zudem fraglich, ob bei dem zur
Verfügung stehenden Platz die Anlage von drei Stellplätzen mit Fahrgasse in einer hinreichenden
Breite, bei gleichzeitiger Umgestaltung der Grünflächen, überhaupt umsetzbar ist. Nach einem
Beschlussvorlage WP9-39/2018 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
ersten Aufmaß der Fläche erscheint es realistisch – soll der Gehweg nicht auf ein Mindest- oder
sogar Untermaß in der Breite reduziert werden – dass nur die Anlage von zwei oder einem
Stellplatz an dieser Stelle bei gleichzeitigem Verzicht auf die Grünfläche umsetzbar ist.
Hinsichtlich der Bearbeitung der Antragspunkte 2 und 3 wird abschließend auf die Zuständigkeit
des Fachdienstes 6 sowie des Bauausschusses verwiesen. Durch den Fachdienst 6 wurde
zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Ausführung dieser Punkte im Grundsatz jederzeit und sofort
möglich sei.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X in Abhängigkeit der Beschlussfassung
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 13.03.2018
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-39/2018 1. Ergänzung
Seite 3