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Mitteilungsvorlage (Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis hier: Sachstandsmitteilung durch die REVG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Mitteilungsvorlage (Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis
hier: Sachstandsmitteilung durch die REVG) Mitteilungsvorlage (Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-11/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis hier: Sachstandsmitteilung durch die REVG Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Entwicklung der REVG: Im Kreistag des damaligen Erftkreises wurde 1992 der Beschluss gefasst, eine eigene Verkehrsgesellschaft zu gründen. Kaum ein halbes Jahr später nahm die REVG am 1. Januar 1993 den Betrieb auf. Konzipiert wurde die REVG als reine Managementgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Rhein-Erft-Kreis ist. Die Gesellschaft verfügt über drei Organe: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Mit der Durchführung des Fahrbetriebes im Linienverkehr mit Bussen ist die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) beauftragt. Sie erbringt die gesamte Fahrleistung für die REVG bzw. vergibt sie an zahlreiche im Rhein-Erft-Kreis ansässige Busunternehmen. Den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr erbringen örtliche Taxiunternehmer. Seit Gründung ist die REVG auch Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Hier werden überbetriebliche Angelegenheiten wie z. B. die Tarifgestaltung geregelt. Der Vertrag zwischen dem Aufgabenträger (Rhein-Erft-Kreis) und der REVG endet zum 31.12.2018. Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2017 dafür ausgesprochen, den Aufbau der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft zu einer vollständigen Verkehrsgesellschaft mit eigenem operativem Geschäft anzustreben. Als Alternative wäre eine europaweite Ausschreibung in Betracht gekommen oder eine Direktvergabe sämtlicher ÖPNV-Leistungen an die RVK. Mit den entsprechenden Maßnahmen zum Ausbau der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft, die die Busleistungen mit eigenen Bussen und eigenem Personal durchführt, wurde zwischenzeitlich begonnen. Aktueller Sachstand: Im Zuge der Direktvergabe des straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis an die Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft wurde ein umfangsreiches Vertragswerk verfasst, das Mitte März im Kreistag zur Beratung ansteht. Schon jetzt wird bei allen Ausschreibungen und Verhandlungen zum Ausbau der REVG der Öffentliche Dienstleistungsvertrag (ÖDA) zur Durchführung des gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Rhein-Erft-Kreis nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 berücksichtigt. Mit dem ÖDA verfolgt der Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger das Ziel den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive, qualitativ hochwertige und möglichst barrierefreie Versorgung mit öffentlichen Verkehrsdienstleistungen anzubieten. Dabei sollen Fahrgastzahlen, Qualität, Umweltfreundlichkeit und Kundenorientierung des Busverkehrs der REVG verbessert und durch Qualitätsmessungen überprüft werden. Der Aufgabenträger und die REVG streben eine Senkung der Kosten zur Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit an. Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Herr Walter Reinarz und Herr Ralf Brüning von der REVG in der Sitzung berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Durch eine Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses im Buslinienverkehr wird eine Attraktiverung erwirkt, die dazu führen wird, dass der ÖPNV zukünftig besser und mehr genutzt werden kann. Mitteilungsvorlage WP9-11/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 15. März 2018 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-11/2018 1. Ergänzung Seite 3