Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,1 MB
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
25.04.18, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
AK Verkehr
28.03.2018
Variante:
Einrichtungsverkehr auf der
gesamten Karlstraße
Vorteil: Vermeidung von
Schleichverkehren aus dem St.
Ursula-Weg in Richtung
Gymnasium
Nachteil: Komfortverlust für die
Anwohner
Lehrerparkplatz
Fahrradstraßen:
In Deutschland sind Fahrradstraßen
dem Fahrradverkehr vorbehalten.
Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie
nur dort benutzt werden, wo dies
durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
Höchstgeschwindigkeit für alle
Fahrzeuge 30 km/h.
Nebeneinanderfahren mit
Fahrrädern ist erlaubt.
Kraftfahrer müssen gegebenenfalls
ihre Geschwindigkeit verringern, um
eine Behinderung oder Gefährdung
von Radfahrern zu vermeiden.
Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu
Zeichen 244.1 in Anlage 2 der
Straßenverkehrsordnung.
Sofortmaßnahme: Neuführung Radweg St. Ursula-Weg
Karlstr.
Sauerbruchstr.
St.-Ursula-Weg
Lindenstraße