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Beschlussvorlage (Optimierung der Verkehrsführung am Schulzentrum / Errichtung einer Hol- und Bringzone hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Optimierung der Verkehrsführung am Schulzentrum / Errichtung einer Hol- und Bringzone
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2017) Beschlussvorlage (Optimierung der Verkehrsführung am Schulzentrum / Errichtung einer Hol- und Bringzone
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2017) Beschlussvorlage (Optimierung der Verkehrsführung am Schulzentrum / Errichtung einer Hol- und Bringzone
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-2/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Optimierung der Verkehrsführung am Schulzentrum / Errichtung einer Hol- und Bringzone hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das entwickelte Verkehrskonzept für das Umfeld des Schulzentrums. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 11.12.2017 wird durch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt: 1. die Verwaltung zu beauftragen, Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, welche die derzeitige Verkehrsführung am Schulzentrum optimiert und für einen sicheren Schulweg sorgt, 2. die Verwaltung mit einem Prüfauftrag zu versehen, der die Errichtung einer Haltemöglichkeit zum Ein- und Aussteigen (Hol- und Bring-Area) am Schulzentrum beinhaltet. Das Schulzentrum ist geprägt durch ein hohes Verkehrsaufkommen und konfliktträchtige Verkehrssituationen an Knotenpunkten. Daher wurde die Verkehrssituation in diesem Bereich bereits mehrfach in der Vergangenheit thematisiert, so auch anlässlich der beabsichtigten Aufstellung eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes. Im Rahmen einer 1. Bürgerwerkstatt, die in diesem Zusammenhang im April 2016 durchgeführt wurde, konnten vielfältige Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, im Wesentlichen den Schülerverkehr und die Elterntaxi-Problematik betreffend, verzeichnet werden, was wiederrum das mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes (hier: Masterplan Mobilität und Verkehr) beauftragte externe Ingenieurbüro zum Anlass genommen hatte, das Thema als besonderes Problemfeld in die Gesamtkonzeption aufzunehmen. Im Rahmen der Bestandsanalyse hat sich aufgezeigt, dass das Schulzentrum morgens und nach Schulschluss erheblich durch den Elternverkehr in seiner Zu- und Abfahrt eingeschränkt ist. Ziel des Handlungsfeldes Schulzentrum sollte daher zunächst sein, die Konfliktbereiche bei der Zuund Abfahrt zum Schulzentrum zu minimieren und zusätzlich durch geeignete Maßnahmen den Hol- und Bringverkehr zu reduzieren. Schulkinder sollten in der Lage sein, ihre Schulwege eigenständig sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad oder dem Schulbus durchführen zu können. Grundsätzlich sollte dabei Aufklärungsarbeiten der Vorzug vor baulichen Maßnahmen eingeräumt werden. Die Thematik wurde sodann auch durch den Arbeitskreis Verkehr in seiner Sitzung am 04.05.2017 aufgegriffen. Hierbei konnte interfraktionell Einvernehmen darüber erzielt werden, dass aufgrund der Bedeutung und des evident dringlichen Handlungsbedarfs eine Vorverlegung der Thematik angezeigt ist. In dieser Annahme erging die Empfehlung, eine Maßnahmenkonzeption für die Optimierung der Verkehrssituation am Schulzentrum losgelöst aus dem Gesamtkonzept des Masterplanes zu entwickeln. Durch das Verkehrsingenieurbüro Büro Stadtverkehr wurde daraufhin erneut eine Begutachtung der Verkehrssituation durchgeführt und unter Zugrundelegung der Anregungen aus Politik und Verwaltung die nachfolgend aufgeführten Ziele und Maßnahmen entwickelt:     Verbesserung des Hol- und Bringverkehrs durch Entzerrung der Ströme am Sankt-UrsulaWeg Standortlage der Hol- und Bringzone: Die Länge des Wegs sollte mindestens 250 Meter betragen, damit es zu einer Entzerrung des Verkehrs im unmittelbaren Schulumfeld kommen kann und an Eltern die Botschaft vermittelt wird: „Gehen ist gut, auch wenn es nur ein paar hundert Meter sind.“ Busverkehr so nah wie möglich an die Schule heranbringen Störungsfreie Erreichbarkeit im Radverkehr von der Karlstraße (aus der Innenstadt und aus der Richtung Sankt-Ursula-Weg) Beschlussvorlage WP9-2/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG  Sitzungsvorlage Seite: 3 Ungehinderte Erreichbarkeit für die Anwohner und das Lehrpersonal Bezüglich der hieraus geplanten Einzelmaßnahmen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügte Konzeption des Ingenieursbüros verwiesen. Es ist beabsichtigt, den Konzeptentwurf erneut im Arbeitskreis Verkehr (voraussichtlich am 03.04.2018) zu beraten und für eine Beschlussfassung in der Sitzung des SEA am 10.04.2018 vorzubereiten. Die Ergebnisse sowie maßgebliche Unterlagen werden den Ausschussmitgliedern in Ergänzung dieser Vorlage elektronisch zur Verfügung gestellt. Hinweise der Verwaltung: 1. Der Konzeptentwurf wurde verwaltungsintern mit dem Schulamt, der Tiefbauabteilung und dem Ordnungsamt abgestimmt. 2. Vor einer möglichen Umsetzung der Maßnahmen ist beabsichtigt, die Konzeption in den Schulen vorzustellen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Maßgebliche Entlastung der Verkehrssituation im Bereich des Schulzentrums durch Verbesserung des Verkehrsflusses bei gleichzeitiger Erhöhung der Verkehrssicherheit. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.03.2018 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Bürgermeister ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Herbert Baum Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-2/2018 1. Ergänzung Kämmerer Seite 3