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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Änderung der Gemeindegrenzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-68/2017 2. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zu zu stimmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen Teilen weiter fortgeschritten. Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im Bereich zwischen dem Peringssee und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die katastermäßige Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen Topographie sowie mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt und empfiehlt daher, die Gemeindegrenze im Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren, dass sie künftig entlang der bereits hergestellten Wege verläuft. Die Flurbereinigungsbehörde hat einen Regulierungsvorschlag vorgestellt, der von den Stadtverwaltungen Bedburg und Bergheim befürwortet wird. Die Stadt Bedburg wird von der Stadt Bergheim eine Fläche von ca. 46,79 ha erhalten. Im Gegenzug wird die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine Fläche von ca. 47,90 ha erhalten. Bei der Regulierung entsteht eine Flächendifferenz von ca. 1,11 ha zugunsten der Stadt Bergheim, sodass das Stadtgebiet Bedburg ca. 1,11 ha kleiner wird. Ein flächengleicher Tausch ist bei Anhaltung der topographischen Grenzen nicht möglich. Eine andere Aufteilung mit einer geringeren Flächendifferenz wäre möglich. Diese würde aber zu einer „Zerschneidung“ von Wegen führen, was u.a. Unstimmigkeiten und Überschneidungen bei der Unterhaltungspflicht mit sich bringen würde. Nach der Gemeindegrenzänderung wird die Aschedeponie in Rath komplett auf dem Stadtgebiet Bedburg liegen. Eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim ist erfolgt. Die Stadtverwaltung Bergheim hat der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung ebenfalls zugestimmt und bereitet eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober 2017 vor. In der Anlage ist die „alte Gemeindegrenze“ in rot markiert, und die „neue“ in Grün gestrichelt. Um eine klare Abgrenzung, gerade auch in Bezug auf die Unterhaltungspflicht für die Wege herzustellen, rät die Verwaltung, der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen. Sachstand zur Sitzung am 10.04.2018 Der Stadtentwicklungsausschuss hatte die Entscheidung zur geplanten Grenzregulierung in seiner Sitzung am 28.09.2017 vertagt und die Verwaltung beauftragt, weitere Gespräche mit der Stadt Bergheim hinsichtlich eines möglichen Tausches von alternativen Flächen zu führen. Die Stadt Bergheim hat daraufhin den Tagesordnungspunkt von der Sitzung des Stadtrates am 17.10.2017 abgesetzt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat vorgeschlagen, dass diese das Flurbereinigungsverfahren Fortuna Garsdorf IV im Stadtentwicklungsausschuss erläutert. Die Vertreter der Flurbereinigungsbehörde werden daher in der Sitzung die entsprechenden Hinweise geben und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Stadt Bedburg soll einen großen Teil der Aschedeponie ins Stadtgebiet übernehmen. Die Aschedeponie, von der sich ein Teil bereits auf Bedburger Stadtgebiet befindet, wird derzeit nach Grundsteuer B (nach Haushaltsentwurf 2018 liegt diese bei 630 %) veranlagt. Durch den Zugewinn an Fläche wird sich der Anteil der Einnahmen durch die Grundsteuer B erhöhen. Nach dem Abschlussbetriebsplan wird die Aschedeponie, nach Stilllegung des Kraftwerkes Niederaußem, rekultiviert. Hier werden große Ackerflächen entstehen. Beschlussvorlage WP9-68/2017 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Gegenzug sollen Ackerflächen aus dem Stadtgebiet Bedburg dem Stadtgebiet Bergheim zugeschlagen werden. Hier wird die Stadt Bedburg Einnahmen aus der Grundsteuer A verlieren. Da diese Ackerflächen aber mit einem Hebesatz von „nur“ 410 % (Haushaltsentwurf 2018) veranlagt werden, ist davon auszugehen, dass im Gesamten ein positives Einnahmeergebnis für Bedburg entsteht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Aschedeponie durch einen Waldbereich zum Ortsteil Bedburg-Rath abgegrenzt ist. Dieser Waldbereich wird nach der Gemeindegrenzänderung ebenfalls vollständig auf Bedburger Stadtgebiet liegen. Zugewinn Forstfläche: ca. 56.000 qm. Die Stadtverwaltung Bergheim wird nach einem entsprechenden zustimmenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Bedburg dem zuständigen Gremium einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X: Es wird damit gerechnet, dass der Vorgang positive Auswirkungen auf die Grundbesitzabgaben haben wird. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Leiter Fachdienst 5 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-68/2017 2. Ergänzung Seite 3