Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
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Drucksache: WP9-68/2017
2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung
Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zu zu stimmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen
Teilen weiter fortgeschritten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im
Bereich zwischen dem Peringssee und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die katastermäßige
Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen Topographie sowie
mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt und empfiehlt daher, die Gemeindegrenze im
Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren, dass sie künftig
entlang der bereits hergestellten Wege verläuft.
Die Flurbereinigungsbehörde hat einen Regulierungsvorschlag vorgestellt, der von den
Stadtverwaltungen Bedburg und Bergheim befürwortet wird.
Die Stadt Bedburg wird von der Stadt Bergheim eine Fläche von ca. 46,79 ha erhalten. Im
Gegenzug wird die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine Fläche von ca. 47,90 ha erhalten.
Bei der Regulierung entsteht eine Flächendifferenz von ca. 1,11 ha zugunsten der Stadt
Bergheim, sodass das Stadtgebiet Bedburg ca. 1,11 ha kleiner wird. Ein flächengleicher Tausch
ist bei Anhaltung der topographischen Grenzen nicht möglich. Eine andere Aufteilung mit einer
geringeren Flächendifferenz wäre möglich. Diese würde aber zu einer „Zerschneidung“ von
Wegen führen, was u.a. Unstimmigkeiten und Überschneidungen bei der Unterhaltungspflicht mit
sich bringen würde.
Nach der Gemeindegrenzänderung wird die Aschedeponie in Rath komplett auf dem Stadtgebiet
Bedburg liegen.
Eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim ist erfolgt. Die Stadtverwaltung Bergheim hat der
vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung ebenfalls zugestimmt und bereitet eine
entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober 2017 vor.
In der Anlage ist die „alte Gemeindegrenze“ in rot markiert, und die „neue“ in Grün gestrichelt.
Um eine klare Abgrenzung, gerade auch in Bezug auf die Unterhaltungspflicht für die Wege
herzustellen, rät die Verwaltung, der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen.
Sachstand zur Sitzung am 10.04.2018
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte die Entscheidung zur geplanten Grenzregulierung in seiner
Sitzung am 28.09.2017 vertagt und die Verwaltung beauftragt, weitere Gespräche mit der Stadt
Bergheim hinsichtlich eines möglichen Tausches von alternativen Flächen zu führen.
Die Stadt Bergheim hat daraufhin den Tagesordnungspunkt von der Sitzung des Stadtrates am
17.10.2017 abgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat vorgeschlagen, dass diese das
Flurbereinigungsverfahren Fortuna Garsdorf IV im Stadtentwicklungsausschuss erläutert.
Die Vertreter der Flurbereinigungsbehörde werden daher in der Sitzung die entsprechenden
Hinweise geben und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Stadt Bedburg soll einen großen Teil der Aschedeponie ins Stadtgebiet übernehmen.
Die Aschedeponie, von der sich ein Teil bereits auf Bedburger Stadtgebiet befindet, wird derzeit
nach Grundsteuer B (nach Haushaltsentwurf 2018 liegt diese bei 630 %) veranlagt. Durch den
Zugewinn an Fläche wird sich der Anteil der Einnahmen durch die Grundsteuer B erhöhen.
Nach dem Abschlussbetriebsplan wird die Aschedeponie, nach Stilllegung des Kraftwerkes
Niederaußem, rekultiviert. Hier werden große Ackerflächen entstehen.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Im Gegenzug sollen Ackerflächen aus dem Stadtgebiet Bedburg dem Stadtgebiet Bergheim
zugeschlagen werden. Hier wird die Stadt Bedburg Einnahmen aus der Grundsteuer A verlieren.
Da diese Ackerflächen aber mit einem Hebesatz von „nur“ 410 % (Haushaltsentwurf 2018)
veranlagt werden, ist davon auszugehen, dass im Gesamten ein positives Einnahmeergebnis für
Bedburg entsteht.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Aschedeponie durch einen Waldbereich zum Ortsteil
Bedburg-Rath abgegrenzt ist. Dieser Waldbereich wird nach der Gemeindegrenzänderung
ebenfalls vollständig auf Bedburger Stadtgebiet liegen. Zugewinn Forstfläche: ca. 56.000 qm.
Die Stadtverwaltung Bergheim wird nach einem entsprechenden zustimmenden Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Bedburg dem zuständigen Gremium einen
entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X: Es wird damit gerechnet, dass der Vorgang positive Auswirkungen auf die
Grundbesitzabgaben haben wird.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Leiter Fachdienst 5
Bürgermeister
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