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Beschlussvorlage (Abwägungsliste Frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
478 kB
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
25.04.18, 10:28

Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 43 Bedburg, 7. Änderung Lfd. Nr. 1. Stellungnahme von, Stellungnahme Abwägung vom Evonik Technology & An den Ihrer Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch uns betreuten Wird zur Kenntnis genommen. Infrastructure GmbH, Fernleitungen. Marl, 10.11.2017 Unser Betreuungsbereich umfasst die Fernleitungen folgender Eigentümer / Betreiber: ARG mbH & Co. KG AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) BASF SE (nur Propylenfernleitung LU-KA und Ethylenfernleitung KE-LU) Covestro AG (nur CO-Pipeline) EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG K+S KALI GmbH (teilweise) OXEA Infrastructure GmbH & Co. KG PRG Propylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) Westgas GmbH Evonik Technology & Infrastructure GmbH Bei Änderung Ihrer Planung bitten wir um erneute Anfrage. 2. NETCOLOGNE Ge- Unsere Anlagen sind nicht betroffen. sellschaft für Telekommunikation mbH, Köln, 10.11.2017 3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Bonn, 14.11.2017 Wird zur Kenntnis genommen. Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr in gleichbleibender Sach- und Rechtslage Wird zur Kenntnis genommen. folgende Stellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx 4. Erftverband, Bergheim, 17.11.2017 Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau Wird zur Kenntnis genommen. wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand, werden diese Maßnahmen frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, Ein entsprechender Hinweis wird in von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdich- den Bebauungsplan aufgenommen. tungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Frau Lenkenhoff, Abteilung Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/881294, Mail: petra.lenkenhoff@erftverband.de Kontakt aufzunehmen. 5. Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Bonn, 20.11.2017 Da kein Wald betroffen ist, bestehen von Seiten Wald und Holz NRW keine Bedenken gegen o.g. Planungen. Wird zur Kenntnis genommen. 6. Stadt Bedburg, FD 3, Am 09.11.2017 haben Sie mich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für den oben Wird zur Kenntnis genommen. Bedburg 15.11.2017 genannten Bereich in Kenntnis gesetzt. Dies habe ich zum Anlass genommen bei dem KBD der Bezirksregierung Düsseldorf eine Luftbildauswertung zu beantragen, welche bei der Erschließung der zu dem Bebauungsplan gehörenden Grundstücke bislang noch nicht erfolgt ist. Diese Luftbildauswertung hat zum Ergebnis geführt, dass aufgrund entsprechender Der Hinweis auf eine KampfmittelUnterlagen und Hinweise festgestellt wurde, dass in dem überprüften Bereich ver- überprüfung wurde bereits in der Be- temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx 7. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 14.11.2017 mehrt Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe stattgefunden haben. Aus diesem Grund wird eine Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. gründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6.2 „Hinweise und Empfehlungen“ aufgenommen und wird um den Hinweis zur Sicherheitsdetektion ergänzt. Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Der Hinweis auf eine Kampfmittelüberprüfung wurde bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6.2 „Hinweise und Empfehlungen“ aufgenommen und wird redaktionell ergänzt. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. siehe Stellungnahme oben. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. siehe Stellungnahme oben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 8. Thyssengas GmbH, Dortmund, 13.11.2017 Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gas- Wird zur Kenntnis genommen. fernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund 9. Landesbetrieb Stra- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Wird zur Kenntnis genommen. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx 10. ßenbau NRW, Euskirchen, 21.11.2017 Bedenken. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 24.11.2017 Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖBBeteiligung zu den o. g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte Wird zur Kenntnis genommen. zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen, da das Plangebiet bereits vollständig überbaut ist. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 11. Gemeinde Jüchen, Jüchen, 21.11.2017 Der Hinweis wurde bereits in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6.2 „Hinweise und Empfehlungen“ aufgenommen und wird redaktionell ergänzt. Vielen Dank für die Beteiligung im oben genannten Beteiligungsverfahren. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist zum derzeitigen Stand nicht ersichtlich, ob durch den geplanten Mobau-Markt eventuelle negative Auswirkungen – z.B. von Randsortimenten – auf die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Jüchen zu erwarten sind. Die zusätzliche Fläche der ehem. Spedition wird dem Mobau-Markt als zusätzliche Lager- und Ausstellungsfläche dienen. Änderungen bezüglich der Sortimente sind nicht vorgesehen. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind somit nicht zu erwarten. Zum jetzigen Stand gehe ich somit davon aus, dass keine Auswirkungen vom Be- Wird zur Kenntnis genommen. bauungsplan auf Belange der Gemeinde Jüchen einwirken. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich die entsprechenden Auswirkungen in die Ab- Die Gemeinde wird am weiteren Ver- temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx wägung zum Bebauungsplan einzustellen. Ich bitte zudem um Beteiligung im weite- fahren beteiligt. ren Aufstellungsverfahren. 12. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 23.11.2017 Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, Wird zur Kenntnis genommen. im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne Wird zur Kenntnis genommen. mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb Wird zur Kenntnis genommen. der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- Die RWE Power AG wurde am Veroder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an fahren beteiligt und zur Stellungnahdie RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasser- me aufgerufen. daten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx 13. IHK Köln, Bergheim, 28.11.2017 Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich der 7. Änderung des Bebauungs- Wird zur Kenntnis genommen. planes Nr. 43 / Bedburg – Gebiet RLB-Gelände / Mobau Erft – keine Anregungen oder Bedenken. 14. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 01.12.2017 Vielen Dank für Ihre Information. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wird zur Kenntnis genommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 15. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Krefeld, 30.11.2017 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in Wir zur Kenntnis genommen. einer Entfernung von ca. 870 m westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Grundsätzliche Bedenken gegen die vorgelegte Bauleitplanung bestehen diesseits Wir zur Kenntnis genommen. nicht. Es wird vorausgesetzt, dass durch die künftig geplanten Entwicklungen im Plangebiet Mit einer Verschlechterung der Verkeine Verschlechterungen der Leistungsfähigkeit oder der Qualitätsstufen des Ver- kehrssituation ist nicht zu rechnen, da kehrsablaufs im umliegenden klassifizierten Straßennetz ausgelöst werden. durch die Aufgabe der Speditionsnutzung die anfallenden Verkehre der Speditionsfirma wegfallen. Eine Umweltprüfung wird erst im weiteren Verfahren durchgeführt. Um Planungskolli- Der Landesbetrieb Straßenbau wird sionen zu vermeiden, bitte ich mir zu gegebener Zeit die Lage von evtl. erforderlich am weiteren Verfahren beteiligt. werdender externen Ausgleichsflächen, eingetragen in einen Übersichtslageplan, mitzuteilen. 16. Bezirksregierung Köln, Köln, 29.11.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Be- Wird zur Kenntnis genommen. lange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 17. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx 06.12.2017 Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271/8317036 Zu o. a. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Be- Wir zur Kenntnis genommen. denken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 44 Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Durch die Bebauungsplanänderung wird lediglich eine Straßenverkehrsfläche in eine Gewerbefläche umgewandelt. Damit wird eine heute zu hundert Prozent versiegelte Fläche einem Grundstück zugeschlagen, welches nur zu 80 % (GRZ 0,8) versiegelt werden darf. Effektiv wird damit die maximal zulässige Versiegelung – im Vergleich zum Ausgangszustand – reduziert. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271-8317064 Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 ist geplant die Betriebsfläche des vorhandenen Baumarktes Mobau Erft zu erweitern. Hierzu soll das westlich angrenzende Betriebsgrundstück einer Spedition mit vorhandener Industriehalle dem Betrieb des Baumarktes zugeführt werden. Darüber hinaus wird die zurzeit öffentliche Straße künftig ebenfalls als Betriebsgrundstück fungieren. Daher rege ich an im weiteren Verfahren zu prüfen, wie sich die künftige Nutzung in den Änderungsbereichen lärmtechnisch auf die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen auswirken wird. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, wie die beiden Betriebsbereiche durch innerbetriebliche Abläufe miteinander verbunden sein werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden lediglich zwei ursprünglich durch eine öffentliche Straßenverkehrsfläche getrennte gewerbliche Bauflächen miteinander verbunden. Die Straßenverkehrsfläche entfällt. Während auf der westlichen Teilfläche früher ein Speditionsbetrieb mit hoher Verkehrsfrequenz ansässig war, soll diese Fläche künftig nur noch als Lager- und Betriebsfläche für den MoBau-Markt dienen. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx Es ist damit zu rechnen, dass die Fahrbewegungen auf der Fläche, insbesondere durch schwere Lkw, sich gegenüber dem früheren Verkehrsaufkommen deutlich verringern, denn künftig findet hier nur noch An- und Ablieferverkehr zum Baumarkt statt, der früher in anderen Bereichen des Betriebsgeländes abgewickelt wurde. Aus den geschilderten Gründen ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Geräuschsituation in der Umgebung verschlechtert, eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Es wird daher als nicht notwendig erachtet, eine weitergehende schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau van Cleef, Tel.: 02271-8316611 Das Kreisstraßennetz ist von der Änderung nur mittelbar betroffen. Nach dem Lageplan soll der Teilbereich der Adolf-Silverberg-Straße zwischen Mobau und Lagerplatz überplant werden. Es ist nicht erkennbar, ob anschließend die Straße befahrbar ist. Für den Havariefall sollte auf jeden Fall eine zweite Ausfahrmöglichkeit offen gehalten werden. Im Havariefall ist es nach wir vor möglich, mit Einsatzfahrzeugen in beide Richtungen zu fahren, da dann nötigenfalls Betriebsflächen durch Rettungsfahrzeuge benutzt werden können. Ich bitte um Darstellung, mit welchem Verkehrsaufkommen (LKW/PKW) zu rechnen ist. Erst dann kann eine Abschätzung für die Abwicklung im höherrangigen Straßennetz – insbesondere Knoten Lindenstraße/Karlstraße und für den Bahnübergang Lindenstraße - abgegeben werden. Das derzeitige Verkehrsaufkommen wird sich durch die Planänderung nur unwesentlich verändern, da der Baumarkt an sich nicht vergrößert werden soll. Es ist lediglich geplant, betriebsinterne Abläufe zu entzerren und zu optimieren und zusätzliche Lager- und temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx Betriebsflächen zu schaffen. Mit negativen Auswirkungen auf das höherrangige Straßennetz ist daher nicht zu rechnen. Im Gegenteil – durch den Wegfall der Speditionsnutzung fällt ein erheblicher Anteil an LKW-An-& Abfahrten weg, so dass sich die Verkehrssituation künftig deutlich entspannen wird. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Wird zur Kenntnis genommen. Bedenken geäußert. 18. RWE Power AG, Köln, 05.12.2017 Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „blau“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wird zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan wird um das Planzeichen Nr.15.11 ‚Humose Böden‘ ergänzt. Des Weiteren wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6.2 „Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB“ auf die humosen Böden verweisen. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997 – 1 mit na- Ein Verweis auf die zu beachtenden tionalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise DIN-Normen wurde im Punkt ‚Hinweiim Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation se‘ aufgenommen. für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Im angegebenen Bereich befinden sich E-Anlagen (Fernmeldekabel) der RWE Power AG. Diese Fernmeldekabel sind dinglich gesichert. Ein Sicherheitsstreifen von 3 m ist einzuhalten. Die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht gestattet. Der Anlage zur Stellungnahme ist zu entnehmen, dass das Fernmeldekabel außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung liegt. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. BEDBURG\BEDBURG\BP 43 - 7. Änd Mobau\04 Frühzeitige Beteiligung\BP43 Bedburg, 7. Änderung - Abwägung Frühz. Beteiligung.docx