Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-56/2017
3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Bewertung der im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme
und Beschluss der Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
a)
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung nach
§ 4 Abs. 2 BauGB des „Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher
Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße“ in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg – RLB-Gelände / Mobau Erft ist seit dem 28.01.1998
rechtskräftig. Er weist im Plangeltungsbereich ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 9 der
Baunutzungsverordnung aus.
Das Baustoffzentrum in der Adolf-Silverberg-Straße 22 plant eine Erweiterung seiner Lager- und
Betriebsflächen auf das (westlich) hinterliegende Grundstück in der Adolf-Silverberg-Straße 41.
Die beiden Grundstücke sollen zusammengelegt werde. Dazwischen liegt jedoch eine öffentliche
Verkehrsfläche. Diese wird mit einer Grundstückszusammenlegung der beiden Gewerbeflächen
jedoch nicht weiter benötigt. Aus diesem Grunde beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am
2. Mai 2017 die Aufstellung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/ Bedburg mit dem
einzigen Ziel, die öffentliche Verkehrsfläche zu einer gewerblichen Baufläche zu ändern.
Die frühzeitige Beteiligung fand vom 15. November 2017 bis 4. Dezember 2017 statt. Die
eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägungsliste entnommen werden.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des
zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Darüber hinaus werden auch der
Umweltbericht und die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten
Unterlagen sein. Diese Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am
Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de
angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Durch geringfügige bauleitplanerische Maßnahmen kann der Betrieb langfristig an den Standort Bedburg gebunden werden. Die
Arbeitsplätze vor Ort werden langfristig gesichert und führen zu einer reduziert erforderlichen Mobilität der Mitarbeiter.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Die anfallenden Planungskosten des Bauleitplanverfahrens sind über den laufenden
Haushalt finanziert.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 20.03.2017
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-56/2017 3. Ergänzung
Seite 2