Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:27
Aktualisiert
25.04.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 179/2018
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 10.04.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
03.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur
Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verein ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. initiiert und entwickelt gemeinschaftsorientierte
Wohnformen für ältere Menschen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe und die Unterstützung hilfs-und pflegebedürftiger Personen. Der Verein leistet integrative,
generationenübergreifende Gemeinwesensarbeit durch Entwicklung besonderer Wohnformen im
Alter sowie Förderung bestehender und entstehender Selbsthilfegruppen.
Unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeiten für die Alten- und Behindertenhilfe beantragt der Verein
einen Zuschuss, der auf Nachfrage der Verwaltung mit 800 – 1.000 € jährlich beziffert wird.
Freiwillige Zuschüsse können auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bewilligt werden. Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen erhalten durch Beschluss auch in 2018
einen Organisationszuschüsse in Höhe von insgesamt 14.705 €. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung. Sollte der Bezuschussung stattgegeben werden,
sind überplanmäßige Mittel für das Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen. Die Deckung der Kosten
kann durch verminderte Ausgaben im Bereich Betriebskostenzuschüsse und Altentage erfolgen.
Dies ist jedoch erst zum Haushaltsjahresende absehbar. Für das Haushaltsjahr 2019 besteht die
Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den zurzeit bestehenden Organisationszuschuss von 14.705 € um den Bewilligungsbetrag aufzustocken bzw. die Institutionen, die jährlich
einen Zuschuss erhalten, prozentual um den Bewilligungsbetrag des Vereins ALTERnatives Wohnen zu kürzen.
Die Verwaltung schlägt vor:
1. Der Verein ALTERnatives Wohnen sollte zukünftig (ab 2019) bezuschusst werden.
2. Bezüglich der Zuschusshöhe wird die Anregung in die Haushaltsplanberatungen 2019 verwiesen.
In Vertretung
(Breetzmann)
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