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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:27
Aktualisiert
25.04.18, 12:20
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 179/2018 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 10.04.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 03.05.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Verein ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. initiiert und entwickelt gemeinschaftsorientierte Wohnformen für ältere Menschen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe und die Unterstützung hilfs-und pflegebedürftiger Personen. Der Verein leistet integrative, generationenübergreifende Gemeinwesensarbeit durch Entwicklung besonderer Wohnformen im Alter sowie Förderung bestehender und entstehender Selbsthilfegruppen. Unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeiten für die Alten- und Behindertenhilfe beantragt der Verein einen Zuschuss, der auf Nachfrage der Verwaltung mit 800 – 1.000 € jährlich beziffert wird. Freiwillige Zuschüsse können auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bewilligt werden. Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen erhalten durch Beschluss auch in 2018 einen Organisationszuschüsse in Höhe von insgesamt 14.705 €. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung. Sollte der Bezuschussung stattgegeben werden, sind überplanmäßige Mittel für das Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen. Die Deckung der Kosten kann durch verminderte Ausgaben im Bereich Betriebskostenzuschüsse und Altentage erfolgen. Dies ist jedoch erst zum Haushaltsjahresende absehbar. Für das Haushaltsjahr 2019 besteht die Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den zurzeit bestehenden Organisationszuschuss von 14.705 € um den Bewilligungsbetrag aufzustocken bzw. die Institutionen, die jährlich einen Zuschuss erhalten, prozentual um den Bewilligungsbetrag des Vereins ALTERnatives Wohnen zu kürzen. Die Verwaltung schlägt vor: 1. Der Verein ALTERnatives Wohnen sollte zukünftig (ab 2019) bezuschusst werden. 2. Bezüglich der Zuschusshöhe wird die Anregung in die Haushaltsplanberatungen 2019 verwiesen. In Vertretung (Breetzmann) -2-