Daten
Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.18, 10:28
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9146/2016 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung - Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung
Hambloch
hier: Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
„Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3634).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im rückwärtigen Bereich der Stiftung Hambloch in der Sankt-Rochus-Straße liegt ein rund
2.500 m² großes unbebautes Grundstück. Auf dem mit hochstämmigen Bäumen
bewachsene Grundstück, befand sich vormals ein Kinderspielplatz. Dieser ist jedoch
bereits seit geraumer Zeit nicht mehr existent und wird auch nicht mehr im städtischen
Spielplatzkonzept geführt.
Auf Ersuchen der Katholischen Pfarrgemeine Sankt Georg wurde im August 2016 der
Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kaster gefasst.
Aufgrund der Umsetzung des geänderten Wohnungsteilhabegesetzes sind die
Wohneinheiten im Seniorenzentrum auf Ein-Personen-Wohnungen umzustellen. Dieser
Umstellung wollte man mit baulichen Erweiterungsmöglichkeiten begegnen und das
Angebot an altengerechten Wohnungen zusätzlich ergänzen. Die Planungen gerieten
anschließend jedoch ins Stocken.
Mit dem Schreiben vom 17. Oktober 2017 stellte Herr Alois Herbst in Abstimmung mit der
Katholischen Pfarrgemeine Sankt Georg schließlich den Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes (siehe Anlage). Herr Herbst plant auf der Fläche eine Wohnbebauung
mit circa 36 Wohneinheiten sowie einer Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen
umzusetzen. Auch wenn zwischenzeitlich klar ist, dass das Seniorenzentrum trotz der
Umstellungen auch weiterhin wirtschaftlich tragfähig sein wird, soll ein
Kooperationsvertrag zwischen der Caritas (als Betreiberin der Stiftung Hambloch) und
einer zu gründenden Projektgesellschaft, bestehend aus Herrn Alois Herbst, dem
Architekten Herrn Franz-Peter Greven und der Unternehmensgruppe Frauenrath aus
Heinsberg, geschlossen werden.
Die Erschließung soll über die Schubertstraße erfolgen. Dazu soll der heute bestehende
rund 2,20 m breite Fußweg zwischen der Schubertstraße und Gustav-Heinemann-Straße
auf 5,50 m verbreitert und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die dazu
benötigten zusätzlichen Flächen befinden sich noch in Privatbesitz, sollen jedoch über
Herrn Herbst zur Verfügung gestellt werden. Der Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung umfasst neben der oben beschriebenen Fläche des ehemaligen
Kinderspielplatzes und der Zufahrt auch Teile der Freianlagen des heutigen
Seniorenzentrums. Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Allgemeine Wohnbaufläche vor,
für die ein einzelnes Baufenster festgesetzt werden soll. Die äußerlichen Grenzen des
Baufensters greifen dabei die Fluchten der umliegenden Bebauung auf und schaffen eine
Hofsituation in Richtung der Erschließung. Mit der Begrenzung der Gebäudehöhe von
maximal 80,0 m über NHN ist eine dreigeschossige Bebauung möglich.
Für die hier angestrebte Bebauungsplanänderung ist der Aufstellungsbeschluss vom 30.
August 2016 nach wie vor gültig. Da das Verfahren auch weiterhin nach § 13a BauGB
fortgeführt werden soll, ist im Folgenden die Offenlage zu beschließen. Auch wenn wie
hier auf eine Umweltprüfung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB
verzichtet wird, so sind die artenschutzrechtlichen Belange vorab zu prüfen. Dazu wurde
eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Ergebnis konnten jedoch keine
artenschutzrechtlichen Belange identifiziert werden, die die Planung in Frage stellen
ließen.
Die Kosten der gesamten Planungsmaßnahme sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
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STADT BEDBURG
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Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen der
textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen
werden. Darüber hinaus werden auch die Artenschutzprüfung und die für diese Änderung
relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese Unterlagen
können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg,
Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für die Schaffung altengerechter Wohnungen in Zentrumsnähe geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der
sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 20.03.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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