Daten
Kommune
Bedburg
Größe
293 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
24.04.18, 11:15
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-7/2018
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.04.2018
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
1. dem Verein ASH-Sprungbrett e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
2. dem Ortsverein Kaster-Königshoven der Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss von 1.000,00 €
zu gewähren.
3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss
von 1.000,00 € zu gewähren.
4. der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss
von 1.000,00 € zu gewähren.
5.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen
jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des
Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer
jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2018 bei
dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die
Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für
das Jahr 2018 einen Antrag gestellt haben:
a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b
Verein
*
Antrag 2018
Plan 2018
19.03.2018
max. 250,00 €
1.
AWO Ortsverein Bedburg
2.
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg
18.02.2018
max. 250,00 €
3.
Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia
10.01.2018
max. 250,00 €
4.
Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus
17.01.2018
max. 250,00 €
5.
Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus
22.03.2018
125,00 €
6.
Kath. Pfarrgemeinde St. Matthias
10.01.2018
125,00 €
7.
Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
23.01.2018
max.250,00 €
8.
Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula
10.01.2018
max. 250,00 €
9.
Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord
11.01.2018
max. 250,00 €
10. VdK – Ortsverband Bedburg
11.12.2017
max. 250,00 €
11. VdK – Ortsverband Kaster
20.11.2017
max .250,00 €
12. VdK – Ortsverband Pütz
13.12.2017
125,00 €
max. 2.625,00 €
*
Versehentlich wurde der Antrag vom 19.03.2018 der AWO - Ortsverein Bedburg nicht mit
berücksichtigt. Dieser wurde mit dieser Ergänzung hinzugefügt.
Da je Antragsteller jeweils nur ein Zuschuss gewährt wird und der Ortsverein Kaster-Königshoven
auch einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt hat, kommt eine Bewilligung nur dann in Betracht, wenn
dem Antrag nach Ziffer 3.2 nicht entsprochen wird.
12. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
23.02.2018
Max. 250,00 €
2.875,00 €
b) Anträge gemäß Ziffer 3.2
Beschlussvorlage WP9-7/2018 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies
entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet
und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und
die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt
werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für
das Jahr 2018 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 - 4
dieser Vorlage beigefügt.
Verein
Antrag 2018
Zuschuss Vorjahr
1. ASH-Sprungbrett e. V.
06.02.2018
0,00 €
2. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
23.02.2018
0,00 €
3. Kath.-Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK
09.01.2018
1.000,00 €
4. Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen
27.03.2018
1.000,00 €
2.000,00 €
Erläuterung zu Nr. 1 (ASH-Sprungbrett e. V.):
Der Verein ASH-Sprungbrett e. V. bietet eine regionale Flüchtlingsberatung an. Im Jahr 2017 hat
der Verein insgesamt 718 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen ca. 120 Beratungen in
Bedburg im ehemaligen Integrationsbüro auf der Lindenstraße. Darüber hinaus haben Bedburger
Bürger an den offenen Sprechstunden sowie vereinbarte Termine im Hauptbüro in Bergheim
wahrgenommen. Es ist von einem Anteil der Beratungen für Bedburger Bürgerinnen und Bürger
von rd. 17% auszugehen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2016 weist einen Jahresfehlbetrag von rd.
21.000,00 € aus, der durch die Entnahme aus der satzungsgemäßen Rücklage ausgeglichen
werden konnten.
Der Verein ASH Sprungbrett hat erst in diesem Jahr einen Antrag auf Anerkennung der
Förderungswürdigkeit im Sinne der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Auf die Vorlage zu
TOP 4 (WP9-45/2018) dieser Sitzung wird verwiesen.
Sollte der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss bei TOP 4 dem Antrag auf Anerkennung nicht
entsprechen, erfolgt keine Förderung.
Erläuterung zu Nr. 2 (AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven.):
Die AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven e. V. unterhält u. a. eine Begegnungsstätte für
Familien und Senioren auf ehrenamtlicher Basis und organisiert diverse Veranstaltungen wie
beispielsweise Fahrten in das Phantasialand, Singkreise, Bingo-Nachmittage sowie eine
Urlaubsreise. Außerdem bietet die AWO saisonabhängige Mittagstische an. Nachdem das
Mobiliar nach nunmehr 30 Jahren unbrauchbar und teilweise defekt ist, beantragt der Ortsverein
eine Förderung, da eine Ersatzbeschaffung des Mobiliars unumgänglich ist.
Aufgrund zahlreicher Renovierungen, die für den Erhalt der Begegnungsstätte dringend notwendig
waren (u. a. Dach- und Küchensanierung), sind keine Eigenmittel mehr vorhanden. Ein
entsprechendes Angebot über rd. 2.900,00 € für die Anschaffung wurde vorgelegt.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss nach Ziffer 3.1 b) gewährt. Dieser kommt auch für das Jahr 2018
in Betracht, sofern der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss eine Förderung nach Ziffer 3.2 der
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien ablehnt.
Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis):
Beschlussvorlage WP9-7/2018 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2017 rd.
50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen.
Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und
Bürger übernimmt ca. 450 Beratungsstunden in 2017 an; davon entfielen ca. 220
Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden.
Die Zahl der auf die Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenen Beratungsstunden sind
gegenüber den Vorjahren annähernd konstant geblieben.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 4 (Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.):
Der Antrag der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V., welcher als
Anlage 4 beigefügt ist, ist am 04.04.2018 eingegangen.
Aufgrund der auf das Osterwochenende fallenden Ausschlussfrist – 31.03. – schlägt die
Verwaltung vor, den Antrag dennoch bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen
zuzulassen.
Die Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. mit Sitz in Kerpen
besteht seit 1985. Die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch eine individuell
abgestimmte Unterstützung ist Ziel des Vereins. Die Unterstützung kann sich sowohl auf private
als auch berufliche Aspekte beziehen. Hierdurch kann die gesamte Lebenssituation der Frau und
ggf. der ganzen Familie beeinflusst werden.
Laut Tätigkeitsbericht fanden 1540 Einzelberatungen statt; davon rund 7% für Bürgerinnen der
Stadt Bedburg. Die Entwicklung, dass die Frauen nicht nur mit Problemen in einem Lebensbereich
zu kämpfen haben, setzt sich damit fort. Zunehmend werden die Frauen mit mehreren
Problemfeldern z. B. in den Bereichen Armut, Erwerbslosigkeit, Wohnungssituation,
Jugendhilfebedarfe und häusliche Gewalt konfrontiert.
Im Jahr 2017 ist die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen prozentual
konstant geblieben.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------S. Naujock
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
stellv. Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-7/2018 1. Ergänzung
Seite 4