Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.04.18, 09:27
Aktualisiert
19.04.18, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 185/2018
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.04.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
03.05.2018
vorberatend
26.06.2018
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
98.000,jährlich
Folgekosten in €:
Tariferhöhungen
Kostenträger:
050313010
Sachkonto:
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Weiterbeschäftigung zweier Einrichtungsbetreuer/innen (Vollzeit, S 8b TVSuE)
im Fachdienst Migration und Integration wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Im Fachdienst Migration und Integration sind derzeit 7 Einrichtungsbetreuer/innen beschäftigt, davon 2 in einem bereits unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Es besteht die Notwendigkeit von
den verbleibenden 5 befristeten Stellen weitere 2 unbefristet fortzuführen. Die Situation stellt sich
wie folgt dar:
Im 1. Quartal 2018 wurden 55 Asylbewerber und Flüchtlinge nach Erftstadt zugewiesen.
Die Stadt Erftstadt ist weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung Asylbewerber und Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig nichts Wesentliches
ändern. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung gestaltet sich wie folgt: (Quelle Verteilerstatistik Bezirksregierung) Aufnahme nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) Aufnahmequote zu 94%
erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 16 Asylbewerber (Stand: 31.01.2018)
Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen mit einer Wohnsitzzuweisung gem. §12a AufenthG: Aufnahmequote zu 80% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 94 anerkannte Flüchtlinge mit einer
Wohnsitzauflage (Stand: 25.02.2018)
Die Gesamt Aufnahmeverpflichtung liegt bei 110 Personen.
Aktuell werden in Erftstadt in insgesamt 17 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und 64 von
der Stadt angemieteten Wohnungen im Stadtgebiet 746 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht, betreut und beraten.
Auch werden alle weiteren anerkannten Flüchtlinge (2-jährige Nachbetreuung) Aussiedler und
Drittstaatsangehörigen die im Stadtgebiet in Privatwohnungen wohnen vom Fachdienst Migration
und Integration beraten und z.T. betreut.
Im Folgenden sind die Aufgabenschwerpunkte der Einrichtungsbetreuungen darzustellen:
I. Objektbetreuung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte
Regelmäßige Kontrolle der Übergangsheime bzgl. Hygiene und Sicherheit bzw. Einhaltung der
Hausordnung. (Außenanlage, Gemeinschaftsräume)
Erstellung Zimmerübergabeprotokolle beim Aus- bzw. Umzüge von Bewohnern. Meldung Renovierungs- und Inventarbedarf, Schadensmeldungen und Ergebniskontrolle
Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei den Hausversammlungen vor Ort in den
Gemeinschaftsunterkünften
Intensive Zusammenarbeit und Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den
jeweiligen Objekten
Kontaktpflege zur Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkünfte. Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft, Mitwirkung bei der Erarbeitung
von Lösungsmöglichkeiten
II. Allgemeine Betreuungs- und Beratungsaufgaben (In Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter)
Individuelle vor Ort Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlingen
Hilfestellung bei der Organisation und Gestaltung des Zusammenlebens der Heimbewohner
Vermittlung und deeskalierende Intervention bei allen auftretenden Konflikten in den Ü-Heimen;
Meldung von Konflikten an Sozialarbeiter
Vermittlung und Durchsetzung der Hausordnung in den Ü-Heimen
Aufnahme neuzugewiesener Asylbewerber. Begleitung Erstunterbringung
Begleitung und Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen. Orientierungshilfen
Vorbereitung der Aufnahmedokumente (Anmeldeformulare, Mitteilung BAMF, Einweisung, Sozialhilfeantrag etc.)
Ausfüllen von Formularen
Übersetzungshilfen
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Koordination Termine bei der Ausländerbehörde
Begleitung von Umzügen
Begleitung zu Ärzten/Krankenhaus/Entbindung
Durchführung von regelmäßigen (1x im Quartal) Hausversammlungen
Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Projekten, Aktionen, Freizeitangeboten und
kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Begleitung der Maßnahmen
Amtshilfe z.B. Übersetzung nach Rücksprache mit Sozialarbeiter
Themen- und sprachorientierte Beratung. Durchführung von offenen Sprechstunden
Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern und Betreuern, mit den Betreuungsvereinen Pro
Asyl und ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingshilfe sowie mit der Ehrenamtskoordinatorin
Zusammenarbeit mit dem haustechnischen Dienst
Hinzu kommen spezifische Verantwortungsbereiche, die einzelnen Einrichtungsbetreuungen übertragen werden.
(Erner)
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