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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.04.18, 09:27
Aktualisiert
19.04.18, 09:27
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 185/2018 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.04.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 03.05.2018 vorberatend 26.06.2018 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp im Fachdienst Migration und Integration Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 98.000,jährlich Folgekosten in €: Tariferhöhungen Kostenträger: 050313010 Sachkonto: Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Weiterbeschäftigung zweier Einrichtungsbetreuer/innen (Vollzeit, S 8b TVSuE) im Fachdienst Migration und Integration wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Im Fachdienst Migration und Integration sind derzeit 7 Einrichtungsbetreuer/innen beschäftigt, davon 2 in einem bereits unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Es besteht die Notwendigkeit von den verbleibenden 5 befristeten Stellen weitere 2 unbefristet fortzuführen. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Im 1. Quartal 2018 wurden 55 Asylbewerber und Flüchtlinge nach Erftstadt zugewiesen. Die Stadt Erftstadt ist weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung Asylbewerber und Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig nichts Wesentliches ändern. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung gestaltet sich wie folgt: (Quelle Verteilerstatistik Bezirksregierung) Aufnahme nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) Aufnahmequote zu 94% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 16 Asylbewerber (Stand: 31.01.2018) Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen mit einer Wohnsitzzuweisung gem. §12a AufenthG: Aufnahmequote zu 80% erfüllt. Aktuelle Aufnahmeverpflichtung: 94 anerkannte Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage (Stand: 25.02.2018) Die Gesamt Aufnahmeverpflichtung liegt bei 110 Personen. Aktuell werden in Erftstadt in insgesamt 17 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und 64 von der Stadt angemieteten Wohnungen im Stadtgebiet 746 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht, betreut und beraten. Auch werden alle weiteren anerkannten Flüchtlinge (2-jährige Nachbetreuung) Aussiedler und Drittstaatsangehörigen die im Stadtgebiet in Privatwohnungen wohnen vom Fachdienst Migration und Integration beraten und z.T. betreut. Im Folgenden sind die Aufgabenschwerpunkte der Einrichtungsbetreuungen darzustellen: I. Objektbetreuung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte Regelmäßige Kontrolle der Übergangsheime bzgl. Hygiene und Sicherheit bzw. Einhaltung der Hausordnung. (Außenanlage, Gemeinschaftsräume) Erstellung Zimmerübergabeprotokolle beim Aus- bzw. Umzüge von Bewohnern. Meldung Renovierungs- und Inventarbedarf, Schadensmeldungen und Ergebniskontrolle Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei den Hausversammlungen vor Ort in den Gemeinschaftsunterkünften Intensive Zusammenarbeit und Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den jeweiligen Objekten Kontaktpflege zur Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkünfte. Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten II. Allgemeine Betreuungs- und Beratungsaufgaben (In Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter) Individuelle vor Ort Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlingen Hilfestellung bei der Organisation und Gestaltung des Zusammenlebens der Heimbewohner Vermittlung und deeskalierende Intervention bei allen auftretenden Konflikten in den Ü-Heimen; Meldung von Konflikten an Sozialarbeiter Vermittlung und Durchsetzung der Hausordnung in den Ü-Heimen Aufnahme neuzugewiesener Asylbewerber. Begleitung Erstunterbringung Begleitung und Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen. Orientierungshilfen Vorbereitung der Aufnahmedokumente (Anmeldeformulare, Mitteilung BAMF, Einweisung, Sozialhilfeantrag etc.) Ausfüllen von Formularen Übersetzungshilfen -2- Koordination Termine bei der Ausländerbehörde Begleitung von Umzügen Begleitung zu Ärzten/Krankenhaus/Entbindung Durchführung von regelmäßigen (1x im Quartal) Hausversammlungen Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Projekten, Aktionen, Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Begleitung der Maßnahmen Amtshilfe z.B. Übersetzung nach Rücksprache mit Sozialarbeiter Themen- und sprachorientierte Beratung. Durchführung von offenen Sprechstunden Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern und Betreuern, mit den Betreuungsvereinen Pro Asyl und ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingshilfe sowie mit der Ehrenamtskoordinatorin Zusammenarbeit mit dem haustechnischen Dienst Hinzu kommen spezifische Verantwortungsbereiche, die einzelnen Einrichtungsbetreuungen übertragen werden. (Erner) -3-