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Beschlussvorlage (Antrag zur Ausbesserung des Hennesweges hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Erstellt
19.04.18, 13:16
Aktualisiert
19.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Antrag zur Ausbesserung des Hennesweges
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2018) Beschlussvorlage (Antrag zur Ausbesserung des Hennesweges
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 3 Nr. der Ratsdrucksache: 1047-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 24.04.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag zur Ausbesserung des Hennesweges hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2018 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1047-X 1. Sachverhalt: Mit als Anlage beigefügtem Antrag regt die CDU-Fraktion die Ausbesserung der Fahrbahn des “Hennesweg“ im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungsverpflichtung an. Der Antrag schildert drei wesentliche Mängel: 1. insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährliche „Schlaglöcher“, 2. schlechte Lichtverhältnisse bei mangelhafter Beleuchtung und 3. fehlende bzw. instabile Böschungs- und Absturzsicherung. Anlässlich einer Ortsbesichtigung hat die Verwaltung Sofortmaßnahmen ergriffen und die festgestellten Schlaglöcher und Fahrbahnunebenheiten mit Asphalt ausgeglichen, sodass die Fahrbahn derzeit verkehrssicher genutzt werden kann. Die Straßenbeleuchtung könnte optimiert werden, zumal weniger Kraftfahrzeuge (mit eigener Lichtquelle), als Radfahrer und Fußgänger den Weg nutzen. Ein optimiertes Beleuchtungskonzept für den für Kfz gesperrten Wegeabschnitt wird kurzfristig vorgelegt. Eine Ertüchtigung der Beleuchtung würde zu 80 % (KAG) über Anliegerbeiträge refinanziert. Sowohl die Böschung der Fahrbahn als auch die Absturzsicherung im für Kfz gesperrten Bereich ist abgängig und instabil, sodass eine Ergänzung kurzfristig notwendig wird. Die Verwaltung wird eine Kostenberechnung einholen für die technische Sanierung des Fahrbahnoberbaus durch Einbau einer bodengleichen Schutzplanke - deren Zwickel zur vorhandenen Fahrbahn dann mit Asphalt verschlossen werden soll - und der im weiteren Verlauf bereits installierten und auch bewährten Schutzplanke mit aufgesetztem Stahlbügel zum Schutz der Radfahrer. 2. Rechtliche Würdigung Bei diesem quer zum Hang angelegten „Klappweg“ kommt der Böschungssicherung im Rahmen der Verkehrssicherungsverpflichtung eine besondere Bedeutung zu, denn ein in sich instabiler Hang ist nicht ausschließlich stetig in Bewegung, sondern latent rutschgefährdet, sodass ein partieller Grundbruch keinesfalls ausgeschlossen werden kann. Einem solchen würde überdies die im Weg verlegte Wasserleitung DN 200 mm „zum Opfer fallen“, wodurch wiederum Ausspülungen verursacht würden, die weitere enorme finanzielle Anstrengungen zum Schutz der darüber liegenden Häuser erforderlich machen würden. 3. Finanzielle Auswirkungen Während die punktuelle Sanierung der Schadstellen in der Fahrbahn „aus Mitteln“ der Straßenunterhaltung erledigt werden kann, führen sowohl die Ergänzung der Straßenbeleuchtungsanlage als auch die aufwendige – und voraussichtlich nicht über Anliegerbeiträge refinanzierbare – Ergänzung der Absturzsicherung der Fahrbahn nebst Schutz der Verkehrsteilnehmer zu erheblichen Ausgaben. Alleine für die Absturzsicherung werden Kosten in Höhe von 26.500 € anfallen. Im Haushalt des Jahres 2018 stehen dafür keine Mittel bereit, sondern müssten, sofern ein dringender Bedarf festgestellt wird, der keinen Aufschub duldet, außerplanmäßig bereitgestellt, ansonsten für 2019 angemeldet werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten zu ermitteln für die Optimierung der Straßenbeleuchtung im Fußwegbereich des „Hennesweg“ und zur Hangsicherung und Stabilisierung der Fahrbahn, sowie eine mechanische Schutzeinrichtung als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer. Zeitnah realisierbare Lösungsvorschläge mit zugehörigen Kosten sollen dem Fachausschuss erneut vorgelegt werden.