Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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Erstellt
19.04.18, 13:16
Aktualisiert
19.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.04.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 3
Nr. der Ratsdrucksache: 1047-X
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
24.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zur Ausbesserung des Hennesweges
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2018
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1047-X
1. Sachverhalt:
Mit als Anlage beigefügtem Antrag regt die CDU-Fraktion die Ausbesserung der Fahrbahn des
“Hennesweg“ im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungsverpflichtung an.
Der Antrag schildert drei wesentliche Mängel:
1. insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährliche „Schlaglöcher“,
2. schlechte Lichtverhältnisse bei mangelhafter Beleuchtung und
3. fehlende bzw. instabile Böschungs- und Absturzsicherung.
Anlässlich einer Ortsbesichtigung hat die Verwaltung Sofortmaßnahmen ergriffen und die festgestellten Schlaglöcher und Fahrbahnunebenheiten mit Asphalt ausgeglichen, sodass die Fahrbahn
derzeit verkehrssicher genutzt werden kann.
Die Straßenbeleuchtung könnte optimiert werden, zumal weniger Kraftfahrzeuge (mit eigener
Lichtquelle), als Radfahrer und Fußgänger den Weg nutzen. Ein optimiertes Beleuchtungskonzept
für den für Kfz gesperrten Wegeabschnitt wird kurzfristig vorgelegt. Eine Ertüchtigung der Beleuchtung würde zu 80 % (KAG) über Anliegerbeiträge refinanziert.
Sowohl die Böschung der Fahrbahn als auch die Absturzsicherung im für Kfz gesperrten Bereich
ist abgängig und instabil, sodass eine Ergänzung kurzfristig notwendig wird.
Die Verwaltung wird eine Kostenberechnung einholen für die technische Sanierung des Fahrbahnoberbaus durch Einbau einer bodengleichen Schutzplanke - deren Zwickel zur vorhandenen
Fahrbahn dann mit Asphalt verschlossen werden soll - und der im weiteren Verlauf bereits installierten und auch bewährten Schutzplanke mit aufgesetztem Stahlbügel zum Schutz der Radfahrer.
2. Rechtliche Würdigung
Bei diesem quer zum Hang angelegten „Klappweg“ kommt der Böschungssicherung im Rahmen
der Verkehrssicherungsverpflichtung eine besondere Bedeutung zu, denn ein in sich instabiler
Hang ist nicht ausschließlich stetig in Bewegung, sondern latent rutschgefährdet, sodass ein partieller Grundbruch keinesfalls ausgeschlossen werden kann. Einem solchen würde überdies die im
Weg verlegte Wasserleitung DN 200 mm „zum Opfer fallen“, wodurch wiederum Ausspülungen
verursacht würden, die weitere enorme finanzielle Anstrengungen zum Schutz der darüber liegenden Häuser erforderlich machen würden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Während die punktuelle Sanierung der Schadstellen in der Fahrbahn „aus Mitteln“ der Straßenunterhaltung erledigt werden kann, führen sowohl die Ergänzung der Straßenbeleuchtungsanlage als
auch die aufwendige – und voraussichtlich nicht über Anliegerbeiträge refinanzierbare – Ergänzung der Absturzsicherung der Fahrbahn nebst Schutz der Verkehrsteilnehmer zu erheblichen
Ausgaben. Alleine für die Absturzsicherung werden Kosten in Höhe von 26.500 € anfallen. Im
Haushalt des Jahres 2018 stehen dafür keine Mittel bereit, sondern müssten, sofern ein dringender Bedarf festgestellt wird, der keinen Aufschub duldet, außerplanmäßig bereitgestellt, ansonsten
für 2019 angemeldet werden.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten zu ermitteln für die Optimierung der Straßenbeleuchtung
im Fußwegbereich des „Hennesweg“ und zur Hangsicherung und Stabilisierung der Fahrbahn,
sowie eine mechanische Schutzeinrichtung als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer.
Zeitnah realisierbare Lösungsvorschläge mit zugehörigen Kosten sollen dem Fachausschuss erneut vorgelegt werden.