Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
19.04.18, 13:16
Aktualisiert
19.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1050-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
02.05.2018
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz/Herr A. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1050-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Überarbeitung der Abfallentsorgungssatzung ist aus den nachfolgend dargestellten Gründen
erforderlich:
1)
Am 01.08.2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Die Neufassung erfordert eine Änderung des § 8 „Anschluss- und Benutzungszwang“ Absatz 2 der Abfallentsorgungssatzung.
2)
Auf der Grundlage des Batteriegesetzes (BattG) und des Elektro- und Elektronikgesetzes
(ElektroG) werden § 2 „Abfallentsorgungsleistungen der Stadt“ sowie § 6 c „Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und Altbatterien“ ergänzt bzw. angepasst.
3)
Im Rahmen der Satzungsänderung werden Satzungsregelungen an die geübte Praxis angepasst oder klarer definiert; so beispielsweise die Vorgabe, dass Elektro- und ElektronikAltgeräte von Ihren Besitzern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall, insbesondere
Sperrmüll, bereitzustellen oder zu übergeben sind (§ 6 c Abs. 1) und die Klarstellung, welche
Geräte zu den Elektro-Kleingeräten zählen (§ 6 c Abs. 3).
4)
Des Weiteren muss die Anlage I zur Abfallentsorgungssatzung aktualisiert werden, die eine
Auflistung derjenigen Abfälle enthält, die zum Einsammeln und Befördern durch die Stadt zugelassen sind. Die bisherige Auflistung der Abfälle stimmt zum Teil nicht mit der Liste von Abfällen überein, die der Kreis zum Zwecke der Beseitigung annimmt oder enthält bestimmte Abfälle, die von der Stadt nicht angenommen und transportiert werden.
Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache enthält eine Gegenüberstellung der zu ändernden und derzeit
noch geltenden Satzungsregelungen. Erläuterungen zu den geänderten Vorschriften finden sich in
Anlage 3.
Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich weder auf das für Privathaushalte geltende System
der Abfall- und Wertstofferfassung noch auf den Gebührenhaushalt aus.
2. Rechtliche Würdigung
Wie vorstehend dargestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1050-X
7. Beschlussvorschlag:
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
vom 16.11.1992
Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 1050-X vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.