Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
19.04.18, 13:16
Aktualisiert
19.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.04.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 84-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1074-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
02.05.2018
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
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Berichterstatter/in: Herr Ley / Herr Malburg
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( X )Kosten €: 50.000,00 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Kostenstelle
Konto
Investitionspauschale (IVP)
( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X )
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 01.09.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
nein
Seite 2 von Ratsdrucksache 1074-X
1. Sachverhalt:
Die ursprünglich im Fachausschuss vorgestellte Planung sah vor, die neue 4. Gruppe der Kita
Iversheim im - vom Hof aus gesehen – Erd- und 1. Obergeschoss des linken Gebäudeteils unterzubringen. Mit dem Musikverein war bereits abgestimmt, ersatzweise Räumlichkeiten im Bereich
der ehemaligen Altenbegegnungsstätte zur Verfügung zu stellen.
Wie im Fachausschuss erläutert, hat sich diese Planung insbesondere aufgrund der brandschutzrechtlichen Anforderungen an die Unterbringung einer Kita, verteilt über mehrere Geschosse und
verbunden über ein Treppenhaus, als besonders problematisch und sehr kostenaufwändig herausgestellt. Hier standen Aufwendungen von mehr als 700.000,00 €, also erheblich über dem
Haushaltsansatz von 500.000,00 €, im Raum.
In Folge der veränderten Planung, die nunmehr eine Unterbringung der Kita ausschließlich im
Erdgeschoss vorsieht, war es erforderlich, die Unterbringung des Musikvereins neu zu überdenken. In der Zwischenzeit wurde der neue Planungsstand mit dem Musikverein besprochen und im
Ergebnis Einvernehmen über einen Umzug in die Räumlichkeiten oberhalb der bisherigen Altenbegegnungsstätte erzielt.
Für den Musikverein birgt diese Lösung insbesondere den Nachteil, dass die Instrumente über
eine Treppe ins Obergeschoss getragen werden müssen. Der Verein hat sich bei den Ortsterminen, zuletzt am 22.03.2018, jedoch sehr kooperativ gezeigt und seine Bereitschaft erklärt, den
Endausbau der verfügbaren Räume in Eigenregie zu übernehmen.
Das setzt voraus, dass die Stadt einen sogenannten „veredelten Rohbauzustand“ herstellt und
hierbei insbesondere die Treppe saniert, eine Zwischenwand abreißt, Decken isoliert und die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen bauseits herstellt bzw. vormontiert. Dieser Aufwand ist
im Rahmen des bereits verfügbaren Budgets von 500.000,00 € nicht realisierbar und bedarf der
überplanmäßigen Bereitstellung.
2. Rechtliche Würdigung
Die Vermietung der Räumlichkeiten auf den Musikverein wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert vereinbart.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Mehraufwendungen für die Herrichtung der Räume für den Musikverein betragen ca.
50.000,00 €. In Folge der eingangs beschriebenen Umplanung ergeben sich insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von mindestens 150.000,00 €.
Der Mehraufwand von 50.000,00 € ist durch die Inanspruchnahme der Investitionspauschale gedeckt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zu Abschöpfung möglicher Förderkulissen geprüft.
Neben der o. a. Eigenleistung übernimmt der Musikverein – wie bisher auch – im Rahmen des
Mietvertrages alle laufenden Nebenkosten für die von ihm in Anspruch genommenen Räume.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
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Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 83 GO NRW insgesamt 50.000,00 € für die zusätzliche bauliche Herrichtung („veredelter Rohbauzustand“) der Räume oberhalb der ehemaligen Altenbegegnungsstätte bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Investitionspauschale (IVP).