Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
19.04.18, 13:16
Aktualisiert
19.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 84-20-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1074-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 02.05.2018 Rat 08.05.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Ley / Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 50.000,00 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Kostenstelle Konto Investitionspauschale (IVP) ( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X ) _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 01.09.2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen nein Seite 2 von Ratsdrucksache 1074-X 1. Sachverhalt: Die ursprünglich im Fachausschuss vorgestellte Planung sah vor, die neue 4. Gruppe der Kita Iversheim im - vom Hof aus gesehen – Erd- und 1. Obergeschoss des linken Gebäudeteils unterzubringen. Mit dem Musikverein war bereits abgestimmt, ersatzweise Räumlichkeiten im Bereich der ehemaligen Altenbegegnungsstätte zur Verfügung zu stellen. Wie im Fachausschuss erläutert, hat sich diese Planung insbesondere aufgrund der brandschutzrechtlichen Anforderungen an die Unterbringung einer Kita, verteilt über mehrere Geschosse und verbunden über ein Treppenhaus, als besonders problematisch und sehr kostenaufwändig herausgestellt. Hier standen Aufwendungen von mehr als 700.000,00 €, also erheblich über dem Haushaltsansatz von 500.000,00 €, im Raum. In Folge der veränderten Planung, die nunmehr eine Unterbringung der Kita ausschließlich im Erdgeschoss vorsieht, war es erforderlich, die Unterbringung des Musikvereins neu zu überdenken. In der Zwischenzeit wurde der neue Planungsstand mit dem Musikverein besprochen und im Ergebnis Einvernehmen über einen Umzug in die Räumlichkeiten oberhalb der bisherigen Altenbegegnungsstätte erzielt. Für den Musikverein birgt diese Lösung insbesondere den Nachteil, dass die Instrumente über eine Treppe ins Obergeschoss getragen werden müssen. Der Verein hat sich bei den Ortsterminen, zuletzt am 22.03.2018, jedoch sehr kooperativ gezeigt und seine Bereitschaft erklärt, den Endausbau der verfügbaren Räume in Eigenregie zu übernehmen. Das setzt voraus, dass die Stadt einen sogenannten „veredelten Rohbauzustand“ herstellt und hierbei insbesondere die Treppe saniert, eine Zwischenwand abreißt, Decken isoliert und die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen bauseits herstellt bzw. vormontiert. Dieser Aufwand ist im Rahmen des bereits verfügbaren Budgets von 500.000,00 € nicht realisierbar und bedarf der überplanmäßigen Bereitstellung. 2. Rechtliche Würdigung Die Vermietung der Räumlichkeiten auf den Musikverein wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert vereinbart. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Mehraufwendungen für die Herrichtung der Räume für den Musikverein betragen ca. 50.000,00 €. In Folge der eingangs beschriebenen Umplanung ergeben sich insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von mindestens 150.000,00 €. Der Mehraufwand von 50.000,00 € ist durch die Inanspruchnahme der Investitionspauschale gedeckt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zu Abschöpfung möglicher Förderkulissen geprüft. Neben der o. a. Eigenleistung übernimmt der Musikverein – wie bisher auch – im Rahmen des Mietvertrages alle laufenden Nebenkosten für die von ihm in Anspruch genommenen Räume. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1074-X Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 83 GO NRW insgesamt 50.000,00 € für die zusätzliche bauliche Herrichtung („veredelter Rohbauzustand“) der Räume oberhalb der ehemaligen Altenbegegnungsstätte bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Investitionspauschale (IVP).