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Beschlussvorlage (Entwurf 10.04.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,7 MB
Erstellt
12.04.18, 17:11
Aktualisiert
12.04.18, 17:11

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vorbemerkungen................................................................................................................. 8 2 Rechtliche Grundlagen........................................................................................................ 9 3 Kommunales Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel ...................................... 12 3.1 Topographie und Siedlungsstruktur der Stadt Bad Münstereifel ............................ 13 3.2 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten ................................ 16 3.2.1 Straßenverkehrsnetz .................................................................................... 16 3.2.2 Schienenverkehrsnetz.................................................................................. 18 3.2.3 3.2.4 4 Gewässer ..................................................................................................... 18 Löschwasserversorgung .............................................................................. 18 3.3 Abschätzung des Gefahrenpotenzials...................................................................... 20 3.4 Abschätzung des Gefährdungspotenzials ................................................................ 32 3.5 Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse ............................................ 35 Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel............................................... 37 4.1 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel........................................ 37 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.2 Präventiver Brandschutz.............................................................................. 37 Brandbekämpfung ....................................................................................... 38 Technische Hilfeleistung............................................................................. 39 Die Feuerwehr als sozio-kulturelle Institution ............................................ 40 Infrastruktur der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ................................... 42 4.2.1 Stadt Bad Münstereifel Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Bad Münstereifel ................................... 42 4.2.1.1 FwGH Arloff .............................................................................. 44 4.2.1.2 FwGH Eschweiler....................................................................... 45 4.2.1.3 FwGH Iversheim ........................................................................ 46 4.2.1.4 FwGH Kalkar.............................................................................. 47 4.2.1.5 FwGH Effelsberg........................................................................ 48 4.2.1.6 FwGH Houverath........................................................................ 49 4.2.1.7 FwGH Bad Münstereifel............................................................. 50 4.2.1.8 FwGH Eicherscheid.................................................................... 51 4.2.1.9 FwGH Hohn................................................................................ 52 4.2.1.10 FwGH Nöthen............................................................................. 53 4.2.1.11 FwGH Mahlberg......................................................................... 54 4.2.1.12 FwGH Esch................................................................................. 55 Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 Seite 3 4.2.1.13 FwGH Reckerscheid ................................................................... 56 4.2.1.14 FwGH Schönau........................................................................... 57 4.2.1.15 FwGH Rupperath........................................................................ 58 Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden ..................................... 59 Technik........................................................................................................ 60 4.2.3.1 Fahrzeugtechnik.......................................................................... 60 4.2.3.2 Gerätetechnik .............................................................................. 63 4.2.3.3 Sirenenwarnsystem ..................................................................... 64 4.2.3.4 Schutzausrüstung ........................................................................ 64 4.2.3.5 ABC ............................................................................................ 66 Personal ....................................................................................................... 68 4.2.4.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte .......... 68 4.2.4.2 Jugendfeuerwehr......................................................................... 83 4.2.4.3 Gerätewarte und Verwaltungsmitarbeiter................................... 86 Organisation ................................................................................................ 87 4.2.5.1 Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ................................................................................ 87 4.2.5.2 Einsatzorganisation..................................................................... 88 4.2.5.3 Ausbildung.................................................................................. 88 4.3 Einsatzgeschehen in der Stadt Bad Münstereifel .................................................... 91 4.3.1 Übersicht der Einsatzstruktur 2015 und 2016…………………91 4.3.2 Einsatzdatenanalyse…………………………………………...99 4.4 Räumlich-zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes durch die Feuerwehr Bad Münstereielfe ................................................................................................. 100 4.4.1 Das AGBF-Schutzziel als Qualitätsmaßstab………………...100 4.4.2 Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im IST-Zustand...101 4.5 Bearbeitungsstand der Maßnahmen gemäß bisherigem Brandschutzbedarfsplan ....................................................................................... 110 4.5.1 Technische Maßnahmen............................................................................ 111 4.5.1.1 TEC1......................................................................................... 111 4.5.1.2 TEC2......................................................................................... 112 4.5.1.3 TEC3......................................................................................... 112 4.5.1.4 TEC4......................................................................................... 113 4.5.1.5 TEC5......................................................................................... 113 4.5.1.6 TEC6......................................................................................... 114 4.5.1.7 TEC7......................................................................................... 114 4.5.1.8 TEC8......................................................................................... 114 4.5.2 Personelle Maßnahmen ............................................................................. 115 4.5.2.1 PER1 ......................................................................................... 115 4.5.2.2 PER2 ......................................................................................... 115 4.5.2.3 PER3 ......................................................................................... 115 4.5.2.4 PER4 ......................................................................................... 115 Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 4.5.2.5 4.5.3 5 6 Seite 4 PER5 ......................................................................................... 116 Organisatorische Maßnahmen................................................................... 116 Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel............................................................................ 117 5.1 Begriffsbestimmung .............................................................................................. 117 5.2 Schutzzieldefinition nach AGBF Bund ................................................................. 122 5.3 Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien ................................................................ 125 5.4 Schutzzielfestlegung der Stadt Bad Münstereifel.................................................. 128 Soll-Struktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel............................................ 129 6.1 Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel........................................................................................................... 129 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 129 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 129 Zusätzlich übertragene Aufgaben.............................................................. 129 Freiwillige Aufgaben................................................................................. 129 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 130 Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel ........................... 131 6.2.1 6.2.2 6.2.3 Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel............................................................................................... 131 6.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord) ...................................................... 133 6.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost) ............................................... 134 6.2.1.3 Bereich Löschzug 3 .................................................................. 135 6.2.1.4 Bereich Löschzug 4 .................................................................. 135 Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr ......................... 137 Technik...................................................................................................... 138 6.2.3.1 Fahrzeugtechnik........................................................................ 139 6.2.3.1 1 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)……………...144 6.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 144 6.2.3.2 1 Technische Hilfe……………………...……………...144 6.2.3.2 2 Trinkwasserhygiene…………………..……………...145 6.2.3.2 3 Funktechnik…………………………...……………...145 6.2.3.2 4 Sirenenwarnsystem…………………...……………...146 6.2.3.2 5 Atemschutztechnik…………………………………...146 6.2.3.2 6 Wärmebildkamera…………………….……………...146 6.2.3.2 7 Koordinierungsstelle….……………………………...146 6.2.3.2 8 Hochwasserschutz…………………….……………...148 6.2.3.3 Schutzausrüstung........................................................................... 149 6.2.3.3 1 Dienstkleidung...……………………...……………...149 Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6.2.3.3 2 6.2.3.3 3 6.2.3.3 4 7 Seite 5 Einsatzkleidung…...…………………..……………...149 Reinigung…...………………………...……………...149 Dokumentation……...………………...……………...149 6.2.4 Soll-Personal ............................................................................................. 150 6.2.4.1 Gerätewarte............................................................................... 150 6.2.4.2 Soll- Mindeststärke je Standort und Gesamtstärke................... 152 6.2.4.3 Jugendfeuerwehr....................................................................... 154 6.2.5 Organisation .............................................................................................. 156 6.2.5.1 Einsatzorganisation................................................................... 159 6.2.5.2 Ausbildung................................................................................ 161 6.2.5.2 1 Heißausbildung..……………….……...…………......161 6.2.5.2 2 Atemschutzausbildung………………..……………...161 6.2.5.2 3 ABC-Konzept………………………...……………...161 6.2.5.2 4 Fahrsicherheitstraining (Blaulichttraining)…………..162 6.2.5.2 5 Zukunftssicherung……………………….…….……..162 Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel ....................................... 163 7.1 Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Bad Münstereifel ...................... 164 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.2 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 164 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 164 Zusätzlich übertragene Aufgaben.............................................................. 164 Freiwillige Aufgaben................................................................................. 164 Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Bad Münstereifel.................. 164 7.2.1 7.2.2 Stadt Bad Münstereifel Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad Münstereifel............................................................................................... 164 7.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord; Standorte Arloff/Kalkar/Iversheim/Eschweiler) ....................................... 164 7.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost; Standorte Effelsberg und Houverath) ......................................................................... 164 7.2.1.3 Bereich Löschzug 3 (Mitte; Standorte Bad Münstereifel, Eicherscheid, Hohn, Nöthen).................................................... 165 7.2.1.4 Bereich Löschzug 4 (Süd-West; Standorte Mahlberg, Mutscheid/Esch, Mutscheid/Reckerscheid, Schönau, Rupperath) ................................................................................ 165 Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad Münstereifel............................................................................................... 166 7.2.2.1 FwGH Arloff ............................................................................ 166 7.2.2.2 FwGH Eschweiler..................................................................... 166 7.2.2.3 FwGH Iversheim ...................................................................... 166 7.2.2.4 FwGH Kalkar............................................................................ 167 7.2.2.5 FwGH Effelsberg...................................................................... 167 7.2.2.6 FwGH Houverath...................................................................... 167 7.2.2.7 FwGH Bad Münstereifel........................................................... 167 Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.3 7.3 7.3.1 8 Seite 6 7.2.2.8 FwGH Eicherscheid.................................................................. 167 7.2.2.9 FwGH Hohn.............................................................................. 168 7.2.2.10 FwGH Nöthen........................................................................... 168 7.2.2.11 FwGH Mahlberg....................................................................... 169 7.2.2.12 FwGH Esch............................................................................... 169 7.2.2.13 FwGH Reckerscheid................................................................. 169 7.2.2.14 FwGH Schönau......................................................................... 170 7.2.2.15 FwGH Rupperath...................................................................... 170 Technik...................................................................................................... 170 7.2.3.1 Fahrzeugtechnik........................................................................ 170 7.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 172 7.2.3.3 Technische Grätete ................................................................... 172 7.2.3.4 Atemschutztechnik ................................................................... 173 7.2.3.5 Verwendung umweltverträglicher Löschmittel ........................ 172 7.2.3.6 Funktechnik .............................................................................. 172 7.2.3.7 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme.................. 172 7.2.3.8 Schutzausrüstung ...................................................................... 173 7.2.3.9 Trinkwasserhygiene.................................................................. 173 7.2.3.10 Wärmebildkamera..................................................................... 173 7.2.3.11 Koordinierungsstelle................................................................. 173 7.2.3.12 Hochwasserschutz..................................................................... 173 7.2.3.13 ABC-Ausstattung...................................................................... 173 Personal ..................................................................................................... 174 Personalübersichten................................................................................... 174 7.3.2 Personalübersichten .................................................................. 175 7.3.2.1 Personalübersichten ...................................................... 176 7.3.2.2 Personalübersichten Atemschutzgeräteträger............... 179 7.3.2.3 Personalübersichten Führerscheine Klasse C ............... 180 7.3.2.4 Gerätewart..................................................................... 181 7.3.2.5 Stärke der ehrenamtlich besetzten Löschzüge .............. 182 7.3.2.6 Jugendfeuerwehr........................................................... 182 Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten ...................................................... 183 8.1 Bauliche Maßnahmen............................................................................................ 183 8.2 Technische Maßnahmen........................................................................................ 184 8.2.1 Fahrzeugbeschaffungen............................................................................. 184 8.2.2 Digitale Alarmierung................................................................................. 186 8.2.3 Sirenenstandorte ........................................................................................ 186 8.2.4 8.3 Weitere zweckmäßige Ausstattung ........................................................... 186 Personelle Maßnahmen ......................................................................................... 186 8.3.1 Intensivierung der Öffentlichkeistarbeit/ Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 7 Mitgliederwerbung……………………………………………………….186 8.3.2 8.3.3 8.3.4 8.3.5 Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte ………………………………...187 Unterstützung der Jugendfeuerwehr.......................................................... 187 Gerätewwart .............................................................................................. 187 Organisatorische Maßnahmen................................................................... 188 Anhang 1 Schutzzielfestlegung der AGBF ..................................................................... 189 Anhang 2 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln ........................................................ 194 Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 1 Seite 8 Vorbemerkungen Seit dem 17. Dezember 2015 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Eine Fortschreibung des 2007 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes war aufgrund der Struktur des Planes, der wesentliche Bestandteile, die im Rahmen einer erforderlichen Kontrolle herangezogen werden müssen, nicht enthielt, nicht sinnvoll. Daher erfolgte anstelle der Fortschreibung des bisherigen Plans die Erstellung eines neu strukturierten Brandschutzbedarfsplanes. Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bad Münstereifel wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn mit Auftragsdatum vom 29. März 2010 als externer Berater hinzugezogen. Die Beauftragung wurde in mehrere Lose unterteilt. Aufgrund dieser Unterteilung der Bearbeitungsschritte haben sich sehr differenzierte Stichtage ergeben. Im Rahmen der u. a. Arbeitsschritte erfolgte 2016 die Vorlage einer ersten Entwurfsfassung. Gem. einer Beratung im Bauund Feuerwehrausschusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel, wurde dieser Entwurf von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen des Rates, Mitarbeitern der Verwaltung und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in 2017 überarbeitet und der Datenstand auf den Stichtag 31.12.2016 aktualisiert. Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt: Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Freiwilligen Feuerwehr, Strukturdaten der Freiwilligen Feuerwehr durch die Stadt Bad Münstereifel Ermittlung einer Ist-Analyse Festlegung eines adäquaten kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr Ermittlung der Soll-Strukturen Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenkatalog Erstellung Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Zur Projektbegleitung und im Hinblick auf die Erreichung einer hohen Akzeptanz von Ergebnissen wurde eine interne Projektgruppe eingerichtet, die bedarfsangepasst zusammentrat. Damit verbunden waren eine Konkretisierung der Zielsetzung und Vorgehensweise sowie die Kontrolle des Projektfortschritts. Weitere Aufgaben der Projektgruppe waren insbesondere die Abklärung von Einzelsachverhalten, logistischen Fragestellungen zur Datenerfassung und Bereitstellung der sonstigen Unterlagen. Der Projektgruppe gehörten der zuständige Dezernent, Vertreter der Fachverwaltung, der Wehrführer mit dem Führungskreis sowie der externe Berater an. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 2 Seite 9 Rechtliche Grundlagen Zur Beschreibung der Aufgaben und existierenden Vorgaben für öffentliche Feuerwehren bestehen in Nordrhein-Westfalen folgende Gesetze und Vorschriften: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 Während der Projektphase wurde das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) vom 01.01.2016 eingeführt. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997 Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) mit nachrangigen Verordnungen und Erlassen, insbesondere der Sonderbauverordnung und einschlägigen Richtlinien. Die Stadt Bad Münstereifel und ihre Freiwillige Feuerwehr ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben an diese Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gebunden. Zentrale Bedeutung kommt dem BHKG zu. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 10 Eine Beschreibung der Kernaufgaben der Gemeinden und Kreise erfolgt in § 3 BHKG: Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung Treffen von Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei der Warnung der Bevölkerung Gemäß § 3 BHKG unterliegen Gemeinden und Kreise der Verpflichtung zur Vorbereitung für Schaden- und Großschadenereignisse: Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfs- und Einsatzplänen unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe Benennung von Einsatzleitern So muss der Rat der Gemeinde als die letztendlich Verantwortung tragende Stelle bei der Definition des Schutzziels festlegen, welche Einsatztätigkeiten mit wie viel Einsatzpersonal in welcher Zeit (Hilfsfrist) real in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad), durchgeführt werden sollen.1 Die örtliche öffentliche Feuerwehr ist bei der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Plänen für den Einsatz der Feuerwehr zu beteiligen, um ihre Sachkenntnis einbringen zu können. 1 SCHNEIDER, Klaus (2001): Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis. Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 11 Hierbei handelt es sich bei der Verpflichtung der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und vorzuschreiben, um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Der § 54 Abs. 2 BHKG sieht eine aufsichtsbehördliche Weisung nur im Rahmen der Rechtsaufsicht vor, Weisungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit können gemäß § 54 Abs. 3 BHKG nur von der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) und nur allgemein (nicht im Einzelfall) erteilt werden.2 2 SCHÜTTE, Reinhard (2000): Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes einer Stadt/Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Der Feuerwehrmann. Heft 9/2000. Hattingen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3 Seite 12 Kommunales Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel Die organisatorische, personelle und technische Dimensionierung einer öffentlichen Feuerwehr ist im Allgemeinen gleichzusetzen mit dem im § 3 BHKG eingeführten Terminus der Leistungsfähigkeit. Die an gleicher Stelle genannten "örtlichen Verhältnisse" sind als die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der "örtlichen Verhältnisse" sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer Kommune. Nach § 3 BHKG ist somit zu folgern, dass dem Gefahrenpotenzial vor Ort eine ausreichende feuerwehrtechnische und feuerwehrtaktische Gefahrenabwehr entgegenzusetzen ist, wobei die Leistungsfähigkeit des kommunalen Feuerwehrpotenzials der zu erwartenden und ortstypischen Gefahrenlage im Sinne eines maßvollen Schutzniveaus zu entsprechen hat. Das Ergebnis der Gefahrenanalyse ist entscheidend für die Bestimmung der Größenordnung des feuerwehrtechnischen Bedarfs. Es wird hieraus deutlich, welche Gefahren in welcher Größenordnung in der Gemeinde und ihren Ortsteilen bestehen. Dementsprechend muss die Größe des Gefahrenabwehrpotenzials und damit die notwendige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bemessen werden. Mögliche Ergebnisse können z. B. die Notwendigkeit für Feuerwehrstandorte (hauptamtliche Wachen oder Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr), für technische Ausrüstung sowie für Personal sein. Um das in der Stadt Bad Münstereifel vorhandene Gefahrenpotenzial ausreichend darstellen und gewichten zu können, wird im Folgenden als Grundlage das Gefahrenanalyseverfahren des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen auf das Stadtgebiet Bad Münstereifel angewandt. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3.1 Seite 13 Topographie und Siedlungsstruktur der Stadt Bad Münstereifel Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Südwesten des Kreises Euskirchen, im Regierungsbezirk Köln und ist eine kreisangehörige Stadt. Heute leben 18.401 (Stand 31. Dez. 2014) Einwohner in der Stadt Bad Münstereifel. TABELLE 3.1 Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Stadt Bad Münstereifel Wert Beschreibungsmerkmal Kreis Stadt Geographische Lage (Stadtzentrum) Ausdehnung Höchster Punkt Niedrigster Punkt Wohnbevölkerung Bevölkerungsdichte Fläche insgesamt Siedlungs- und Verkehrsfläche Gebäude- u. Freifläche, Betriebsfläche Erholungsfläche, Friedhofsfläche Verkehrsfläche Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche Landwirtschaftsfläche Waldfläche Wasserfläche Moor, Heide, Unland Flächen anderer Nutzung Stadt Bad Münstereifel Euskirchen Bad Münstereifel 50° 33' 14.814'' nördliche Breite 6° 45' 45.2916'' östliche Länge Nord -Süd 18 km Ost-West 10 km 586,0 m über NN 213, 0 m über NN 18.401 Einwohner (Stichtag 31.12.2014) 123 Einwohner/qkm 150,54 qkm 10,12 qkm 8,28 qkm 0,09 qkm 1,75 qkm 100,00% 6,72% 5,50% 0,06% 1,16% 140,43 qkm 93,28% 63,44 qkm 73,88 qkm 0,54 qkm 0,05 qkm 2,52 qkm 42,14% 49,07% 0,36% 0,04% 1,68% Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 3.2 Seite 14 Einwohner und Fläche der Einsatzbereiche in der Stadt Bad Münstereifel Primärer Ausrückebereich/ Löschbezirk der LE Der Ausrückebereich Der Ausrückebereich Der Ausrückebereich umfasst Einwohner im umfasst folgende Flächen umfasst folgende Stadtteile folgende Einwohnerzahlen Ausrückebereich [qkm] Arloff 9,98 1.105 LE 1.1 Arloff Kirspenich 1.182 2.287 LG 1.2 Eschweiler Eschweiler 4,41 572 572 LG 1.3 Iversheim Iversheim 5,94 1.488 1.488 LG 1.4 Kalkar Kalkar 1,19 443 443 Effelsberg 11,38 151 Lethert 180 LG 2.1 Effelsberg Holzem 272 Neichen 39 Scheuerheck 167 809 Houverath 15,17 689 Maulbach 159 Scheuren 184 LG 2.2 Houverath Lanzerath 106 Eichen 71 Wald 598 Limbach 95 1.902 Bad Münstereifel 32,06 3.893 LG 3.1 Bad Münstereifel Rodert 469 4.362 Eicherscheid 820 Witscheiderhof 147 LG 3.2 Eicherscheid Bergrath 102 Flächen in BME enthalten 1.069 Hohn 4,79 334 LG 3.3 Hohn Kolvenbach 50 384 Nöthen 12,19 708 LG 3.4 Nöthen Gilsdorf 112 820 LG 4.1 Mahlberg Mahlberg 8,20 671 671 Mutscheid 27,11 91 Esch 242 Nitterscheid 169 Honerath 46 Sasserath 230 Hilterscheid 151 Ohlerath 170 LG 4.2 Mutscheid Berresheim 91 Odesheim 202 Hummerzheim 136 Soller 134 Reckerscheid 117 Willerscheid 147 Ellesheim 96 2.022 Schönau 13,18 901 LG 4.3 Schönau Langscheid 128 Vollmert 41 1.070 Rupperath 5,25 432 LG 4.4 Rupperath Hünkhoven 50 482 Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 BILD 3.1 Stadt Bad Münstereifel Seite 15 Einwohnerzahl der Stadt Bad Münstereifel im bundesweiten Vergleich Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3.2 Seite 16 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten 3.2.1 Straßenverkehrsnetz Alle 46 Ortsteile im Stadtgebiet Bad Münstereifel und den Ortsteilen zugehörigen Wohnplätze sind untereinander durch klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) verbunden. Die bedeutendste Verbindungsstraße stellt die Landestraße L 194 (ehemals B 51) dar, die das Stadtgebiet auf der Strecke Arloff - Bad Münstereifel - Eicherscheid durchläuft und in Richtung Trier führt. Prinzipiell gewährleistet das Straßennetz im Stadtgebiet eine ungehinderte Erreichbarkeit der einzelnen Ortsteile. Jedoch ist diese Erreichbarkeit aufgrund der teilweise großen Höhenunterschiede auf bestimmte Gegebenheiten zu relativieren. Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen sind einige Straßenabschnitte besonderen Schwierigkeiten unterlegen. Als Beispiel soll hier der Streckenabschnitt der L 194 dienen, der von Eicherscheid zu den Ortsteilen Bergrath, Weißenstein und Witscheiderhof führt. Mit einer Steigung von 6,7 % können sich gerade in den Wintermonaten erhebliche Probleme ergeben. Bedeutend für den Ausflugsverkehr ist neben der L 194 auch die in Richtung Schuld verlaufende L 165. Diese Strecke, die auch in Richtung Nürburgring führt, wird besonders stark von Motorrädern frequentiert. Hier besteht ein erhöhtes Unfallpotential, das sich durch die alljährlich zu verzeichnenden Verkehrsunfälle bestätigen lässt. Die Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel verfügen alle über eine Fahrbahnbreite von sechs bis acht Metern. Erschwert wird die Befahrbarkeit jedoch durch die zum Teil sehr kurvenreichen Streckenabschnitte. Dies kann vor allen Dingen im Winter gewisse Schwierigkeiten hervorrufen. Ferner sind nach starken Stürmen häufig Sperrungen der durch Waldgebiete verlaufenden Straßen (L 234, L 497, L 498 und L 113) zu verzeichnen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 3.3 Stadt Bad Münstereifel Seite 17 Klassifizierte Straßen im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel Bezeichnung Strecke L 11 Kalkar - Kirspenich L 113 Wasserscheide - Scheuren L 151 Schönau - Vollmert L 165 Nöthen - Buchholzbacher Mühle L 194 Arloff - Weißenstein L 206 Gilsdorf - Nöthen L 234 Bad Münstereifel - Effelsberg L 497 Houverath - Houverather Mühle L 498 Hülloch - Scheuren K4 Freisheim- Scheuren K5 Sasserath – Landesgrenze RLP K 29 Effelsberg - Hürnigskopf K 36 Eicherscheid - Kolvenbach K 39 Schönau -Holmülheim K 44 Iversheim - Wachendorf K 45 Iversheim - Eschweiler K 47 Arloff- Steinbachtalsperre K 49 Hummerzheim - Hardtbrücke K 50 Mahlberg - Rupperath K 52 Scheuren - Lanzerath K 53 Hardtbrücke - Mutscheid K 55 Esch - Ohlerath K 56 Rupperath - Buchholzbacher Mühle Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 18 3.2.2 Schienenverkehrsnetz Die Deutsche Bahn AG unterhält im Stadtgebiet die Linie RB 23 (Bad Münstereifel - Bonn). Die Züge verkehren auf dieser Strecke im Stundentakt. Ein besonderer Gefahrenpunkt ergibt sich aus den Bahnübergängen im Stadtgebiet. TABELLE 3.4 Bahnübergänge im Stadtgebiet in der Stadt Bad Münstereifel Straße Sicherungsart L 194 (Höhe Arloff) Halbschranken, Lichtzeichen L194 Abzweig K 44 (Iversheim) Halbschranken, Lichtzeichen L 11 (Ortslage Arloff) Halbschranken, Lichtzeichen Gutenbergweg Halbschranken, Lichtzeichen Wirtschaftsweg zum Kalkarer Weg unbeschrankt Kalkarer Weg unbeschrankt Bendenweg Halbschranken, Lichtzeichen Otterbach Halbschranken, Lichtzeichen 3.2.3 Gewässer Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel gehört aufgrund seiner topographischen Lage zwei Gewässereinzugsgebieten an. Im nördlich gelegenen Teil der Erft und im südlich gelegenen Teil der Ahr. Die topographische Trennungslinie zwischen diesen beiden Einzugsgebieten bildet ein natürlich vorhandener Bergrücken mit der Flurbezeichnung "Wasserscheide" im südlich gelegenen Stadtgebiet. Die Erft entspringt in dem zur Gemeinde Nettersheim gehörenden Ort Holzmülheim, die Ahr hat ihren Ursprung in der Gemeinde Blankenheim. Insgesamt verfügt die Stadt Bad Münstereifel über 170 km Gewässer bzw. Bachläufe. Das größte zum Einzugsgebiet der Erft zählende Gewässer ist der Eschweiler Bach. Im südlichen Teil, also zur Ahr hin, sind dies der Bucholzbach und der Sahrbach mit den Zuflüssen von Liersbach und Geißenbach. 3.2.4 Löschwasserversorgung Im gesamten Gebiet der Stadt Bad Münstereifel erfolgt die Löschwasserversorgung grundsätzlich über Unterflurhydranten aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz. In Hochbehältern wird Wasser zur Trink- und Löschwasserversorgung vorgehalten, die das Netz speisen.. Durch die Lage der Behälter an Hochpunkten im Versorgungsbereich wird der im Versorgungsnetz notwendige Druck erzeugt. Über fünf Pumpstationen wird das Wasser über das gegebene Höhenprofil des Versorgungsgebietes zu den Hochbehältern verbracht. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 19 Die Hochbehälter enthalten neben dem notwendigen Volumen an Trinkwasser auch eine so genannte "Brandreserve"(s. Tab. 3.5!). Diese Brandreserve wird immer in den Hochbehältern vorgehalten und steht zu Löschzwecken zur Verfügung. Werden Hochbehälter gereinigt oder saniert, kann es zu Minderungen der Brandreserve kommen. Bei Bauvorhaben wird in der Regel schon zu Beginn auf eine hinreichende Löschwasserversorgung geachtet. Auf Antrag führen die Stadtwerke Bad Münstereifel eine Hydrantendurchflussmessung durch, bei der festgestellt wird, ob das Bauobjekt im Brandfall mit ausreichend Löschwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz versorgt werden kann. Den Nachweis erhält die zuständige Bauaufsichtbehörde oder der Antragssteller von den Stadtwerken. In Brandfällen ist es für die Löschwasserversorgung von Vorteil sein, wenn der Bereitschaftsdienst des Betriebszweiges Wasser der Stadtwerke Bad Münstereifel entsprechend der Alarmund Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr frühestmöglich informiert wird. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Löschwasserversorgung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich gesichert ist. In den Ortsteilen Witscheiderhof und Willerscheid und vereinzelten alleinstehenden Anwesen (z. B. landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich) und kleineren Bereichen (Splittersiedlungen, z. B. mit Umnutzung von Wochenendhäusern, wie z. B. im Bereich Stockert) kann eine geringere Löschwasserleistung vorhanden sein. Michelsberggesamt Gierscheid I (Wespelquelle) Rodert Vollmert Fassungsvermögen 3 im m 1.400 335 94 325 Bergrath 100 Radberg 164 Eschweiler 1.800 Tiefbehälter Mahlberg 200 Gierscheid II 3.000 Σ 7.418 TABELLE 3.5 Stadt Bad Münstereifel Brandreserve 3 in m 390 192 47 173 400 Im Brandfall können bis zu 3,5 l/s aus dem HB Zingsheim entnommen werden. Brandreserve vorgelagert im HB Gierscheid 213 Brandreserve vorgelagert im HB Gierscheid 1.000 1.915 ohne HB Bergrath zusätzliche Löschwasserbehälter im Stadtgebiet Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3.3 Seite 20 Abschätzung des Gefahrenpotenzials Nach § 3 BHKG NRW unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Als örtliche Verhältnisse sind die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der örtlichen Verhältnisse sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer Kommune. Zur Beurteilung des Gefahrenpotentials wurde nachfolgende Methode gewählt. Mit dieser solle sollen schematisch die Gefahrenpotentiales erfasst werden. Eine Berücksichtigung der Häufigkeit von Objekten wird in dem Punktwert der Gefahrenklassen jedoch nicht erfasst. Dies ist auch nicht im Sinne der Begriffsdefinition des Wortes „Gefahr“. Eine Gefahr ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der zu einer negativen Auswirkung führen kann. Diese negative Auswirkung einer Gefährdung kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Umwelt oder Tiere treffen. So ist zum Beispiel zu beachten, dass es Ausrückebereiche gibt, in denen die Zahl der Objekte im Vergleich zu anderen Ausrückbereichen divergiert. Verschiedene Gefahrenobjekte sind in allen Ausrückebereichen vorhanden und werden deswegen explizit in der Gefahrenmatrix bei den einzelnen Löschgruppen nicht erfasst, da sie für alle Gültigkeit besitzen oder sich auf alle Löschgruppen auswirken. Dies sind: Waldflächen und große landwirtschaftliche Flächen Kirchen Aussiedlerhöfe Wochenendhäuser / Wochenendgebiete Innerörtliche Bebauung mit teilweiser historischer Struktur (Sonderfall: Historische Kernstadt) Die historische Kernstadt ist aufgrund der Zuwegung, der besonderen Enge der Bebauung und bedeutende Bausubstanz, sowie Anhäufungen wie z. B: Gastronomie, Einzelhandel etc. im großen Maße bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials zu berücksichtigen. Des Weiteren ist aufgrund der wettertopographischen Staulage der Eifel und klimatischen Lage der Stadt Bad Münstereifel auch die Gefahr durch Starkregenereignisse – besonders unter Beachtung der klimatischen Veränderungen – zu berücksichtigen. In besonderem Maße sind die Erft und die Erftnebenbäche zu berücksichtigen. Im Stadtgebiet sind im Falle eines extremen Hochwassers Überschwemmungsgebiete, teilweise innerorts, ausgewiesen. Zu 1.) Waldflächen und große landwirtschaftliche Flächen bilden in Abhängigkeit von der Wetterlage eine mögliche Gefahr in verschiedener Hinsicht. Zum einen besteht allgemein bei langen Trockenperioden eine erhöhte Brandgefahr, bei landwirtschaftlich genutzten Flächen insbesondere beim Einsatz entsprechender Geräte. In Waldgebieten werden zunehmend auch Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 21 Geräte mit hydraulischer Kraftübertragung eingesetzt, die sowohl eine Gefahr im Bereich des Brandes und er Technik darstellen können. Da viele Straßen auch durch Waldgebiete führen, ist bei Sturmwetterlagen mit Windbruch zu rechnen. Zu 2.) Kirchen sind in vielen Ortsteilen vorhanden. In der Regel handelt es sich um historische Bausubstanz und sind im übertragenen Sinne als Versammlungsstätten anzusehen. Zu 3.) Aussiedlerhöfe bergen in der Regel ein enormes Brandpotential. Dies geht in der Regel mit einer eingeschränkten Wasserversorgung einher, da sie durch ihre Lage abseits der Ortsteile für den Brandfall nur eingeschränkt an der örtlichen Wasserversorgung angeschlossen sind. Zu 4.) Wochenendhäuser / Wochenendgebiete liegen in der Regel abseits der regulären Wohngebiete mit einer ebenfalls eingeschränkten Wasserversorgung, falls diese überhaupt vorhanden ist. Außerdem ist bei diesen Objekten verstärkt mit der Verwendung von Gasflaschen zu rechnen. Zu 5.) Alle Ortsteile des Stadtgebietes verfügen über einen alten Ortskern mit einer entsprechenden Bebauung. Diese ist geprägt durch eine Haus-an-Hausbebauung. Ferner handelt es sich hier auch in der Regel um alte Bausubstanz, möglicherweise auch um Fachwerkhäuser. Bei Bränden in diesen Bereichen besteht ein erhöhtes Risiko der Ausbreitung auf weitere unmittelbar angrenzende Gebäude. Methodische Vorgehensweise Zur räumlichen differenzierten Darstellung des in der Stadt Bad Münstereifel vorhandenen Gefahrenpotenzials aus feuerwehrtechnischer Sicht wurde eine Gefahrenanalyse in vier Arbeitsschritten durchgeführt: 1. Definition der Gefahrenklassen, Gefahrenstufen, Gefahrenkategorien sowie der methodischen Vorgehensweise 2. Klassifizierung aller relevanten Einzelobjekte je Einsatzbereich aus feuerwehrtechnischer Sicht nach Gefahrenstufen 3. Ermittlung der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen pro Gefahrenklasse und Bildung der Punktsumme über alle Gefahrenklassen je Einsatzbereich 4. abschließende Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich mittels Gefahrenkategorie Entsprechend den verschiedenen Schadenarten und den korrespondierenden Tätigkeitsbereichen der Feuerwehr wurden sechs verschiedene Gefahrenklassen definiert: Gefahrenklasse B − Brandgefahr Gefahrenklasse T − technische Gefahr Gefahrenklasse C − chemische Gefahr Gefahrenklasse P − Gefahr für Personen Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 22 Gefahrenklasse Str − Gefahr durch Strahler Gefahrenklasse W − Gefahr durch Überschwemmung Um in einer Gefahrenklasse graduelle Unterscheidungen vornehmen zu können, wurden vier Gefahrenstufen mit den Punktwertigkeiten 1 bis 4 definiert (siehe TABELLE 3.7): Gefahrenstufe: keine bis normale Gefahr − Punktwert 1 Gefahrenstufe: erhöhte Gefahr − Punktwert 2 Gefahrenstufe: große Gefahr − Punktwert 3 Gefahrenstufe: sehr große Gefahr − Punktwert 4 Die Gefahrenstufe "keine bis normale Gefahr" stellt mit dem Punktwert 1 immer die Grundwertigkeit dar. Als beurteilungsrelevante Gefahrenstufe pro Gefahrenklasse eines Einsatzbereiches gilt der Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte. Mit der so ermittelten "beurteilungsrelevanten Gefahrenstufe" (Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte) wird dann über alle Gefahrenklassen die Punktesumme je Einsatzbereich ermittelt. Zur abschließenden Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich (gering, mittel, hoch) wird die so ermittelte Punktesumme je Einsatzbereich (von mindestens 6 bis maximal 24) dann a priori in drei Gefahrenkategorien wie folgt klassifiziert: Gefahrenkategorie: geringes Gefahrenpotenzial − Punktsumme 6 - 10 Gefahrenkategorie: mittleres Gefahrenpotenzial − Punktsumme 11 - 16 Gefahrenkategorie: hohes Gefahrenpotenzial − Punktsumme 17 - 24 Sonderfall: Erhält innerhalb eines Einsatzbereiches eine der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen den Punktwert 4 "sehr große Gefahr", so wird der Einsatzbereich generell als Ganzes in die Gefahrenkategorie "hoch" mindestens mit der Punktsumme 20 eingruppiert. Entsprechend der vorstehend dargestellten methodischen Vorgehensweise wurde die Analyse des Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet Bad Münstereifel durchgeführt. Mit der vorgenommenen Differenzierung des Gefahrenpotenzials in drei Gefahrenkategorien erfolgt eine möglichst praktikable Abschätzung aus feuerwehrtechnischer Sicht. TABELLE 3.6 zeigt im Ergebnis das feuerwehrtechnische Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel je Einsatzbereich. Eine Zusammenstellung der bekannten und bewerteten Objekte enthält TABELLE 3.8. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 3.6 Seite 23 Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich Anzahl Objekte Ausrückebereich der Löscheinheit Brand Technik Chemie Personen Strahler Überschwemmung Punktwerte je Gefahrenklasse 26 2 13 3 6 16 45 8 3 10 5 13 7 12 LG 1.1 Arloff LG 1.2 Eschweiler LG 1.3 Iversheim LG 1.4 Kalkar LG 2.1 Effelsberg LG 2.2 Houverath LG 3.1 Bad Münstereifel LG 3.2 Eicherscheid LG 3.3 Hohn LG 3.4 Nöthen LG 4.1 Mahlberg LG 4.2 Mutscheid LG 4.3 Rupperath LG 4.4 Schönau 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 2 2 1 1 2 2 1 2 2 2 2 2 2 1 3 2 1 1 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 3 3 3 3 2 3 3 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 Stadt Bad Münstereifel Punkt- Bewertung summe der Gefahr 14 9 13 11 9 9 11 11 9 12 10 12 11 12 mittel gering mittel mittel gering gering mittel mittel gering mittel gering mittel mittel mittel Entwurf29032018 Stadt Bad Münstereifel B086\Punkte.docx Überschwemmung Strahler Personen Chemie Technik Gefahrengruppe I A größere Weiher, Seen, Badeseen kein genehmigungsrechtlicher Umgang mit radioaktiven Strahlern keine nennenswerten Gewässer vorhanden kleinere Bäche MANV-Stufe 1 (bis 50 Pers.) kann mit eigenen Verstärkungskräften (Schnelleinsatzgruppen) und Hilfe benachbarter Rettungsdienste abgearbeitet werden. Einzelpersonen, die über die Grundversorgung aufgefangen werden Flüsse ohne gewerbliche Schifffahrt Sportboothäfen Gefahrengruppe II A Flüsse und Seen mit gewerblicher Schifffahrt, Hafenanlage Bundeswasserstraßen Gefahrengruppe III A MANV-Stufe 3 (> 500 Personen) Gefahrengruppe III C u. III B Freisetzung aus verfahrenstechnischen Großanlagen (BimSchG) bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb (Störfällen) Gefahrengruppe II C u. II B Freisetzung bei Störung/Brand aus Tanklager, Düngemittellager, Recyclinganlagen/ Deponien, Gefahrguttransport auf Schiene und Straße Gefahrengruppe I C u. I B Freisetzung bei/aus gewerblichem Verkauf und schulischer Nutzung, Laboren, Apotheken (Mengen < 1.000 kg) kein besonderer Umgang mit Gefahrstoffen, Ortsverkehr keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biogefährdenden Stoffen umgehen MANV-Stufe 2 (50 - 500 Personen) schwere technische Hilfeleistung im industriellen Bereich sowie Schiene, Schiff- und Luftfahrt (Havarien) schwere technische Hilfeleistung im gewerblichen Bereich sowie Schwerlast- und Schienenverkehr (Lkw- und Bahnunfälle) 4 – zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise – Mischnutzung u. a. mit Gewerbebetrieben – große Objekte besonderer Art oder Nutzung, z. B. große Krankenhäuser, Asylantenheime, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 qm Geschossfläche – Gebäude mit bis zu 8 Vollgeschossen – großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr technische Hilfeleistung im allgemeinen gewerblichen Bereich sowie Straßenverkehr (Pkw-Unfälle) 3 – offene und geschlossene Bauweise mit Ladengruppen und kleineren Einkaufszentren – Mischnutzung – kleinere Bauten besonderer Art oder Nutzung (z. B. Heime, Schulen, kleine Krankenhäuser) – Gebäude mit bis zu 5 Vollgeschossen – Hotels > 25 Gästezimmer – Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr allgemeine technische Hilfeleistung (Person in Zwangslage) im häuslichen und öffentlichen Bereich 2 sehr große Gefahr – überwiegend offene Bauweise, überwiegend Wohngebäude – Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen – einzelne kleinere Gewerbe-, Handwerks-, Beherbergungsbetriebe – keine oder nur eingeschossige kleine Gebäude besonderer Art oder Nutzung – ausgedehnte Wälder 1 große Gefahr – weitgehend offene Bauweise, im Wesentlichen Wohngebäude, land- und forstwirtschaftlich genutzte Anwesen und Flächen – Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen – keine nennenswerten Gewerbe- oder Handwerksbetriebe – keine Bauten besonderer Art und Nutzung erhöhte Gefahr keine bis normale Gefahr TABELLE 3.7 Brand Gefahrenklasse: Gefahrenstufe: Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 24 Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Liste der bekannten u. bewerteten Objekte in Bad Münstereifel (nicht abschließend!) 2 Golfplatz 1 2 3 4 DB - Strecke Asylantenheim "Zur Mühle" Asylantenheim "An der Ley" Fettchemie Greven GmbH Stadt Bad Münstereifel Überschwemmung Radioteleskop Am Stockert Strahler 1 LE 1.1 Arloff Industriebetrieb; tlw. Störfallbetrieb Industriebetrieb Versammlungsstätte Schule Hotel / Versammlungsstätte Versammlungsstätte / Denkmal Denkmal Kindergarten Sonderobjekt Berufsverkehr, Lastkraftverkehr Berufsverkehr, Lastkraftverkehr im Ortskern mit Publikations Verkehr Überschwemmungsgebiet z.b Computer Firma, Sonderobjekt für Erfteinzugsgebiet an Schule Vereinshalle Schulsport und Mehrzwecknutzung Trinkwasser für die Stadt Euskirchen Gefahr der Umfeld ca. 8 LKW´s beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 1.2 Eschweiler Denkmal ohne baulichen 2. Rettungsweg, Löschwasserversorgung über Löschwasserbehälter 18-Lochanlage mit Clubhaus (Gaststätte) beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 1.3 Iversheim Sonderobjekt Sonderobjekt Sonderobjekt Industriebetrieb, tlw. Störfallbetrieb Personen Arloffer Thonwerke Hammerwerk Erft GmbH Sporthalle Arloff Grundschule Arloff Hotel - Gaststätte Zur Waage Burg Kirspenich Burg Arloff Kindergarten Arloff DB-Strecke L 194 (B 51) L 11 Verschiedene Bauernhöfe Schäferei Frischemarkt Bäckerei Apotheke Erft Mehrere Gaststätten Kleinere Gewerbebetriebe Kläranlage Sporthalle Mehrzweckhalle Wasserschutzgebiet alte Mülldeponie Fuhrunternehmen Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts Chemie 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Punktwerte je Gefahrenklasse Technik lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung je der Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art bereich oder Nutzung Brand TABELLE 3.8 Seite 25 2 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 1 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 3 2 2 2 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 3 1 2 3 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 3 1 1 2 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 2 1 1 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Punktsumme über alle Gefahrenklassen Entwurf29032018 14 9 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Gewerbebetrieb Bendenweg KS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG Kindergarten Iversheim Dorfgemeinschaftshaus Iversheim L 194 Gaststätte "Eifeler Hof" Dorfsaal Friedwald Erft 1 2 Kindergarten Kalkar Landstraße 11 3 Grube Toni Umweltstation Stadt Bad Münstereifel Seite 26 Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe 2 1 1 1 1 1 werkstofflicher Recyclingtechnologien 2 1 1 1 1 1 Kindergarten 2 1 1 3 1 1 Versammlungsstätte 2 1 1 2 1 1 teilt den Ort Versammlungsstätte teilt den Ort beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 1.4 Kalkar Kindergarten Berufsverkehr Sommer Übernachtungen, Schulungen beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 3 1 2 2 2 1 2 1 2 3 2 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 2 3 1 1 Entwurf29032018 13 11 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 (Fortsetzung) 3 4 5 6 1 2 6 7 Gestüt Adenäuer Gestüt Lanzerath Anwesen Houverather Mühle Wohnwagenplatz Houverather Mühle Wohnwagenplatz Houverather Bach Sporthalle Houverath Grundschule Houverath 8 Gewerbegebiet Wald 9 10 12 13 Kindergarten Houverath Gaststätte Eifeldom Hotel Garni Hochtürmerblick ehm. Gaststätte Buchner Dreherei Phiesel 14 Gewerbegebiet Quersiefen 15 Reiterhof 3 4 5 11 Stadt Bad Münstereifel Überschwemmung Seniorenheim Haus Hardt Seniorenheim Haus Waldhof Dorfhalle Lethert Kindergarten Lethert Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof Phiesel Strahler 2 Personen Radioteleskop Effelsberg Chemie 1 Punktwerte je Gefahrenklasse Technik lfd. Nr. Objektname/je bezeichnung der Aus- baulichen Anlage besonrückederer Art bereich oder Nutzung Brand TABELLE 3.8 Seite 27 LG 2.1 Effelsberg Sonderobjekt/Sehenwürdigkeiten/ Ausflugsziel Seniorenheim 1 1 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 Cafe/Seniorenpension 2 1 1 3 1 1 Versammlungsstätte Kindergarten 2 2 1 1 1 1 2 3 1 1 1 1 Landwirtschaftlicher Betrieb 2 1 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 Campingplatz 2 1 1 1 1 1 Campingplatz 2 1 1 1 1 1 Versammlungsstätte Grundschule Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe Kindergarten kleine Versammlungsstätte 2 2 1 1 1 1 2 3 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 3 2 1 1 1 1 Hotel < 30 Betten 2 1 1 2 1 1 Pferdehof Gewerbe Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe Gewerbebetrieb beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 2.2 Houverath Landwirtschaft ausserhalb Landwirtschaft ausserhalb Landwirtschaft ohne öffentliche Löschwasserversorgung Punktsumme über alle Gefahrenklassen Entwurf29032018 9 9 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 (Fortsetzung) 9 10 11 12 13 14 Haus Maria Königin AXA - Colonia Berghof Friedr. Ebert Stiftung Legionäre Christi Jugendherberge Rodert 15 St. Michael-Gymnasium 17 18 19 20 21 Haupt - und Realschule Konvikt St. Angela Gymnasium Haus Johanna GDZ Seniorenzentrum Otterbach Seniorenheim Marienheim Seniorenheim Altes Stadttor 22 Josefshaus 23 24 Rechtspflege Schleidtal Rechtspflege Kölner Str. 25 Rathaus 26 REWE - Markt 27 Auto - Heinen 28 29 30 Aldi Netto div. Einzelhandelsbetriebe 31 Mode - Outlet 32 Gewerbegebiet Bendenweg 16 Stadt Bad Münstereifel Überschwemmung Kurhaus Strahler 8 Personen Haus Tanneck Kurheim Höver Grundschule Haus Uhlenberg Golfhotel Dachsbau Hotel Am Quecken Wolfsschlucht Chemie 1 2 3 4 5 6 7 Punktwerte je Gefahrenklasse Technik lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung je der Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art bereich oder Nutzung Brand TABELLE 3.8 Seite 28 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 Schule mit Versammlungsstätte 2 1 1 3 1 1 Schule mit Versammlungsstätte Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Unterkunftsgebäud, Wohnung und Versammlungsstättee und Schule Unterkunftsgebäude und Schule Unterkunftsgebäude und Schule kleine Versammlungsstätte / Verwaltung Geschäftshaus Industriebetrieb Metallverarbeitung, Druck - und Aluminium Spritzguß Discounter Discounter Einzelhandel Einzelhandel mit überörtlicher Bedeutung innerhalb der Kernstadt 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 3 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts LG 3.1 Bad Münstereifel Apartmenthaus Betreutes Wohnen Grundschule Hotel Hotel Hotel Hotel Hotel < 30 Betten, Dienstleistungen Cafe, Wohnungen Hotel mit Seminarbetrieb Hotel mit Seminarbetrieb Hotel mit Seminarbetrieb Hotel mit Seminarbetrieb Internatsschule Jugendherberge Schule mit kleiner Versammlungsstätte Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe Punktsumme über alle Gefahrenklassen Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 33 Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbegebiet Kölner Straße Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe 34 Historische Altstadt 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 Sporthalle Heinz - Gerlach Halle Freizeitzbad Eifelbad Tennishalle Goldenes Tal Erft Eschweiler Bach Bahn Kindergarten Windhexe kath. Kindergarten Wohnmobilepark Tankstellen Sieber forming solution GmbH Gaststätte Haus Rupperath Erft Hühnerfarm Reetz HTK - Holzhandel/Gartencenter L194 L165 Bäckerei Rodert Dorfgemeinschaftshaus Kindergarten Stadt Bad Münstereifel Seite 29 2 1 1 1 1 1 Ausflugsverkehr / Handels - und Dienstleistungen Einzelhandel 2 1 1 1 1 1 Versammlungsstätte 2 1 1 2 1 1 Sonderbau / Ausflugsverkehr Sonderbau Sonderobjekt Sonderobjekt Sonderobjekt Kindergarten Kindergarten Sonderobjekte beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 3.2 Eicherscheid Spezialwerkzeugbau zur Entwicklung und industriellen Herstellung von Umformwerkzeugen Versammlungsstätte Sonderobjekt Landwirtschaftliches Anwesen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 1 2 2 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 Gewerbebetrieb 2 1 1 1 1 1 beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 3.3 Hohn Kleine Versammlungsstätte Kindergarten beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: 2 2 2 2 2 1 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 2 2 2 1 1 1 1 2 3 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 Entwurf29032018 11 11 9 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 (Fortsetzung) 3 4 Aussiedlerhof Kindergarten Nöthen Gilsdorferbach / Eschweilerbach Schumacher,Hermann Haus des Jugendroten Kreuz Gaststätten 5 6 7 8 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 13 1 2 3 4 Dorfgemeinschaftshaus Mahlberg Wander - Wintersportgebiet Michelsberg Brennholzbetrieb L165 L113 Tankstelle Eifeler Maschinenbau Gewerbe ehm Grundschule Nitterscheid Grundschule Mutscheid Kindergarten Mutscheid Sporthalle Mutscheid Hardtbrücke Computerfirma Spedition Gut Hospelt Gaststätte Prinz Hotel Wasserscheide L165 Dorfgemeinschafthaus Handwebemuseum Caritas - Heim Bistro Stadt Bad Münstereifel Überschwemmung Nöthener Mühle Strahler 2 Personen Aussiedlerhof Bresgen Chemie 1 Punktwerte je Gefahrenklasse Technik lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung je der Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art bereich oder Nutzung Brand TABELLE 3.8 Seite 30 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 Sonderobjekt 1 1 1 1 1 2 Landwirtschaft Hotel mit Seminarbetrieb beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 4.1 Mahlberg 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 2 kleine Versammlungsstätte 2 1 1 2 1 1 Ausflugsgebiet 1 1 1 1 1 1 beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 4.2 Mutscheid Tankstelle Metallverarbeitung 2 2 2 2 2 2 1 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 2 2 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 Gewerbe 2 1 1 1 1 1 Grundschule Kindergarten Versammlungsstätte Gewerbe-Dienstleistung Computer Spedition Denkmal außerhalb kleine Versammlungsstätte Hotel < 30 Betten beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 4.3 Rupperath kleine Versammlungsstätte Ausflugsziel Betreutes Wohnen Gaststatte 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 3 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts LG 3.4 Nöthen Landwirtschaft Landwirtschaft ohne öffentliche Löschwasserversorgung Landwirtschaft Kindergarten Punktsumme über alle Gefahrenklassen Entwurf29032018 12 10 12 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5 Flüchtlingsunterkunft 6 Buchholzbacher Mühle 7 L165 2 3 4 5 Gaststätte Erftstube / Kupferkessel Haus Sonne Haus am Bach Erft Hotel Megaplan Centrum 6 div. Aussiedlerhöfe 7 8 9 10 11 12 Tankstelle / KFZ-Betrieb Kindergarten Bresgen Gestüt Schönauer Hof L165 K80 1 Stadt Bad Münstereifel Seite 31 alter Kindergarten Landwirtschaft; Löschwasserversorgung für Einzelanwesen beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: LG 4.4 Schönau 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 2 2 2 3 1 1 kleiner Versammlungsstätte 2 1 1 1 1 1 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen Sonderobjekt Hotel Landwirtschaft; Löschwasserversorgung für Einzelanwesen Landwirtschaft Großbetrieb Landwirtschaftliche Nutzung Allee / Gefährliche Streckenführung beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches: 2 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 2 2 1 3 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 Entwurf29032018 11 12 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3.4 Seite 32 Abschätzung des Gefährdungspotenzials Der Begriff Gefahr wird definiert als ein Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein Schaden entstehen kann, wobei ein Schaden ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern ist. Der Begriff der Gefährdung ist dagegen eine räumlich und zeitlich sowie nach Art, Größe und Richtung bestimmte Gefahr für eine Sache, Person oder Funktion, d. h. eine Gefährdung für Personen, Sachen oder Funktionen besteht nur im Wirkungsbereich einer Gefahr. Gefährdung im Sinne einer Schutzzieldefinition i. V. m. den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr nach Landesrecht liegt also dann vor, wenn sich Personen im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. Die Gefährdung ist umso größer anzusehen, je mehr Personen sich im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. So ist zum Beispiel ein Kellerbrand in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus aufgrund der größeren Anzahl der Betroffenen und zu rettenden Personen (Gefahr der Rauchgasintoxikation) aus Sicht der Feuerwehr mit einer höheren Gefährdung und damit als "gefährlicher" einzustufen, als ein Kellerbrand in einem freistehenden Einfamilienhaus. Zur Abschätzung der bevölkerungsbezogenen Gefährdung werden die im Vorkapitel ermittelten Gefahrenpotenziale zu den möglicherweise direkt betroffenen Bürgern in Bezug gesetzt. Um das Gefährdungspotenzial je Einsatzbereich ausgehend vom Gefahrenpotenzial bewerten und darstellen zu können, wird die Punktsumme über alle Gefahrenklassen pro Einsatzbereich mit der Einwohnerdichte (in E/qkm) in der bebauten Ortslage des jeweiligen Einsatzbereich gewichtet (multipliziert). Das so errechnete Produkt ergibt nach Division durch 1.000 (Normierung) das Maß für das Gefährdungspotenzial, welches a priori in drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch) klassifiziert wird: Gefährdungskategorie: geringes Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß < 30 Gefährdungskategorie: mittleres Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß 30 - 60 Gefährdungskategorie: hohes Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß > 60 Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist in TABELLE 3.9 und BILD 3.2 dargestellt. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 3.9 Ausrückebereich der Löscheinheit LG 1.1 Arloff LG 1.2 Eschweiler LG 1.3 Iversheim LG 1.4 Kalkar LG 2.1 Effelsberg LG 2.2 Houverath LG 3.1 Bad Münstereifel LG 3.2 Eicherscheid LG 3.3 Hohn LG 3.4 Nöthen LG 4.1 Mahlberg LG 4.2 Mutscheid LG 4.3 Rupperath LG 4.4 Schönau Stadt Bad Münstereifel Seite 33 Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Einsatzbereich EinFläwoh- che ner [qkm] 2.287 572 1.488 443 809 1.902 4.362 1.069 384 820 671 2.022 482 1.070 9,85 4,41 7,88 1,17 11,23 13,37 27,51 6,65 2,79 12,16 8,09 27,18 5,26 13,31 Einwohnerdichte [E/qkm] 232 130 189 379 72 142 159 161 138 67 83 74 80 92 Punktsumme Bewertung Bewertung GefährdungsGefahrender der Gefahr maß klasse Gefährdung 14 9 13 11 9 9 11 11 9 12 10 12 11 12 mittel gering mittel mittel gering gering mittel mittel gering mittel gering gering mittel mittel 3,3 1,2 2,5 4,2 0,6 1,3 1,7 1,8 1,2 0,8 0,8 0,9 0,9 1,1 gering gering gering gering gering gering gering gering gering gering gering gering gering gering Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 BILD 3.2 Stadt Bad Münstereifel Seite 34 Gefährdungspotenzial in der Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 3.5 Seite 35 Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse Aus statistischen Untersuchungen lässt sich ableiten, dass die Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes stark mit der Einwohnerzahl korreliert. Zur Abschätzung der Schadenschwere und daraus folgend einer Risikobetrachtung sind Feuerwehreinsätze (Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung) räumlich abgrenzbaren Bereichen (z. B. Ortsteile) zuzuordnen und mit einem Schadenschweregrad zu klassifizieren. Für jede der drei Schadenschwereklassen ist ein zugehöriger Schadenschwerefaktor definiert: Schadenschwereklasse Schadenschweregrad Schadenschwerefaktor S1 gering, z. B. Kleinbrand 1 S2 mittel, z. B. Zimmerbrand 10 S3 hoch, z. B. Lagerhallenbrand 100 Der logarithmisch gestaffelte Schadenschwerefaktor berücksichtigt neben der zu erwartenden monetären Schadenshöhe ebenso den organisatorischen, technischen und personellen Aufwand der Feuerwehr bei der Bekämpfung/Kontrolle eines entsprechenden Schadenszenarios. Wie wird ein Risiko innerhalb der Sicherheitstechnik beurteilt? Allgemein gesprochen werden mit Risiken Ereignisse beschrieben, die negative Auswirkungen mit sich bringen können. Zunächst müssen also mögliche Ereignisse identifiziert werden, die eine Gefährdung darstellen (Risikoanalyse). Anschließend erfolgt die Bewertung der erkannten Risiken (Risikoabschätzung). Die Risikobewertung kann über eine einfache und im Sicherheitsmanagement bewährte Weise durchgeführt werden, indem durch Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und der möglichen Auswirkungen/Schadenspotenzial (A) das damit verbundene Risiko (R) ermittelt wird. Das Produkt dieser beiden Merkmale E und A charakterisiert somit das Risiko (R = E x A). Mit dieser relativ einfachen Vorgehensweise lassen sich die identifizierten Risiken gut abschätzen und auch in so genannten Schadens-Ausmaßdiagrammen optisch eingängig darstellen. Hierbei werden in einem Koordinatensystem die beiden Größen ● Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und ● Auswirkung/Schadenspotenzial (A) auf den beiden Achsen eingetragen. Allein schon die Verteilung der verschiedenen Risikofaktoren lässt eine mehr oder weniger große Handlungsnotwendigkeit ableiten. Fazit: Bezogen auf den Feuerwehrbereich ist der Risikobegriff definiert als das Produkt von Schadenhäufigkeit mit Schadenschwere. Durch Multiplikation der realen Einsatzhäufigkeit je Schadenschwereklasse mit dem zugehörigen Schadenschwerefaktor und einer anschließenden Summierung der Produkte aller drei Schwereklassen wird das Risiko je Gebiet ermittelt. Das Risiko ist eine dimensionslose Größe und nur als Vergleichsmaßstab innerhalb derselben Untersuchungsgesamtheit interpretierbar. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 36 Eine Risikoanalyse konnte nicht durchgeführt werden, da die Schadenhöhen durch den Träger nicht ermittelt werden können. Eine Gesamtaufstellung aller Schadenssummen (z. B. Schäden an Gebäuden, Betriebsausfall) liegt einer Verwaltung in der Regel nicht vor, da die entstehenden Schadenssummen von zahlreichen Kostenträgern übernommen werden. Die in den Vorkapiteln beschriebene feuerwehrtechnische Gefahren- und Gefährdungsbeschreibung für die Stadt Bad Münstereifel ist jedoch ausreichend aussagefähig, um einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf29032018