Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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1,7 MB
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12.04.18, 17:11
Aktualisiert
12.04.18, 17:11
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Brandschutzbedarfsplan
der
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf
Stand 10.04.2018
Stadt Bad Münstereifel
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Vorbemerkungen................................................................................................................. 8
2
Rechtliche Grundlagen........................................................................................................ 9
3
Kommunales Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel ...................................... 12
3.1
Topographie und Siedlungsstruktur der Stadt Bad Münstereifel ............................ 13
3.2
Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten ................................ 16
3.2.1 Straßenverkehrsnetz .................................................................................... 16
3.2.2 Schienenverkehrsnetz.................................................................................. 18
3.2.3
3.2.4
4
Gewässer ..................................................................................................... 18
Löschwasserversorgung .............................................................................. 18
3.3
Abschätzung des Gefahrenpotenzials...................................................................... 20
3.4
Abschätzung des Gefährdungspotenzials ................................................................ 32
3.5
Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse ............................................ 35
Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel............................................... 37
4.1
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel........................................ 37
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.2
Präventiver Brandschutz.............................................................................. 37
Brandbekämpfung ....................................................................................... 38
Technische Hilfeleistung............................................................................. 39
Die Feuerwehr als sozio-kulturelle Institution ............................................ 40
Infrastruktur der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ................................... 42
4.2.1
Stadt Bad Münstereifel
Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Bad Münstereifel ................................... 42
4.2.1.1 FwGH Arloff .............................................................................. 44
4.2.1.2 FwGH Eschweiler....................................................................... 45
4.2.1.3 FwGH Iversheim ........................................................................ 46
4.2.1.4 FwGH Kalkar.............................................................................. 47
4.2.1.5 FwGH Effelsberg........................................................................ 48
4.2.1.6 FwGH Houverath........................................................................ 49
4.2.1.7 FwGH Bad Münstereifel............................................................. 50
4.2.1.8 FwGH Eicherscheid.................................................................... 51
4.2.1.9 FwGH Hohn................................................................................ 52
4.2.1.10 FwGH Nöthen............................................................................. 53
4.2.1.11 FwGH Mahlberg......................................................................... 54
4.2.1.12 FwGH Esch................................................................................. 55
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
Seite 3
4.2.1.13 FwGH Reckerscheid ................................................................... 56
4.2.1.14 FwGH Schönau........................................................................... 57
4.2.1.15 FwGH Rupperath........................................................................ 58
Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden ..................................... 59
Technik........................................................................................................ 60
4.2.3.1 Fahrzeugtechnik.......................................................................... 60
4.2.3.2 Gerätetechnik .............................................................................. 63
4.2.3.3 Sirenenwarnsystem ..................................................................... 64
4.2.3.4 Schutzausrüstung ........................................................................ 64
4.2.3.5 ABC ............................................................................................ 66
Personal ....................................................................................................... 68
4.2.4.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte .......... 68
4.2.4.2 Jugendfeuerwehr......................................................................... 83
4.2.4.3 Gerätewarte und Verwaltungsmitarbeiter................................... 86
Organisation ................................................................................................ 87
4.2.5.1 Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Bad
Münstereifel ................................................................................ 87
4.2.5.2 Einsatzorganisation..................................................................... 88
4.2.5.3 Ausbildung.................................................................................. 88
4.3
Einsatzgeschehen in der Stadt Bad Münstereifel .................................................... 91
4.3.1
Übersicht der Einsatzstruktur 2015 und 2016…………………91
4.3.2
Einsatzdatenanalyse…………………………………………...99
4.4
Räumlich-zeitliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes durch die Feuerwehr
Bad Münstereielfe ................................................................................................. 100
4.4.1
Das AGBF-Schutzziel als Qualitätsmaßstab………………...100
4.4.2
Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im IST-Zustand...101
4.5
Bearbeitungsstand der Maßnahmen gemäß bisherigem
Brandschutzbedarfsplan ....................................................................................... 110
4.5.1 Technische Maßnahmen............................................................................ 111
4.5.1.1 TEC1......................................................................................... 111
4.5.1.2 TEC2......................................................................................... 112
4.5.1.3 TEC3......................................................................................... 112
4.5.1.4 TEC4......................................................................................... 113
4.5.1.5 TEC5......................................................................................... 113
4.5.1.6 TEC6......................................................................................... 114
4.5.1.7 TEC7......................................................................................... 114
4.5.1.8 TEC8......................................................................................... 114
4.5.2 Personelle Maßnahmen ............................................................................. 115
4.5.2.1 PER1 ......................................................................................... 115
4.5.2.2 PER2 ......................................................................................... 115
4.5.2.3 PER3 ......................................................................................... 115
4.5.2.4 PER4 ......................................................................................... 115
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
4.5.2.5
4.5.3
5
6
Seite 4
PER5 ......................................................................................... 116
Organisatorische Maßnahmen................................................................... 116
Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel............................................................................ 117
5.1
Begriffsbestimmung .............................................................................................. 117
5.2
Schutzzieldefinition nach AGBF Bund ................................................................. 122
5.3
Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien ................................................................ 125
5.4
Schutzzielfestlegung der Stadt Bad Münstereifel.................................................. 128
Soll-Struktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel............................................ 129
6.1
Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Stadt Bad
Münstereifel........................................................................................................... 129
6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 129
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.2
Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 129
Zusätzlich übertragene Aufgaben.............................................................. 129
Freiwillige Aufgaben................................................................................. 129
Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 130
Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel ........................... 131
6.2.1
6.2.2
6.2.3
Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Stadt Bad
Münstereifel............................................................................................... 131
6.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord) ...................................................... 133
6.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost) ............................................... 134
6.2.1.3 Bereich Löschzug 3 .................................................................. 135
6.2.1.4 Bereich Löschzug 4 .................................................................. 135
Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr ......................... 137
Technik...................................................................................................... 138
6.2.3.1 Fahrzeugtechnik........................................................................ 139
6.2.3.1 1
Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)……………...144
6.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 144
6.2.3.2 1
Technische Hilfe……………………...……………...144
6.2.3.2 2
Trinkwasserhygiene…………………..……………...145
6.2.3.2 3
Funktechnik…………………………...……………...145
6.2.3.2 4
Sirenenwarnsystem…………………...……………...146
6.2.3.2 5
Atemschutztechnik…………………………………...146
6.2.3.2 6
Wärmebildkamera…………………….……………...146
6.2.3.2 7
Koordinierungsstelle….……………………………...146
6.2.3.2 8
Hochwasserschutz…………………….……………...148
6.2.3.3 Schutzausrüstung........................................................................... 149
6.2.3.3 1
Dienstkleidung...……………………...……………...149
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
6.2.3.3 2
6.2.3.3 3
6.2.3.3 4
7
Seite 5
Einsatzkleidung…...…………………..……………...149
Reinigung…...………………………...……………...149
Dokumentation……...………………...……………...149
6.2.4
Soll-Personal ............................................................................................. 150
6.2.4.1 Gerätewarte............................................................................... 150
6.2.4.2 Soll- Mindeststärke je Standort und Gesamtstärke................... 152
6.2.4.3 Jugendfeuerwehr....................................................................... 154
6.2.5
Organisation .............................................................................................. 156
6.2.5.1 Einsatzorganisation................................................................... 159
6.2.5.2 Ausbildung................................................................................ 161
6.2.5.2 1
Heißausbildung..……………….……...…………......161
6.2.5.2 2
Atemschutzausbildung………………..……………...161
6.2.5.2 3
ABC-Konzept………………………...……………...161
6.2.5.2 4
Fahrsicherheitstraining (Blaulichttraining)…………..162
6.2.5.2 5
Zukunftssicherung……………………….…….……..162
Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel ....................................... 163
7.1
Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Bad Münstereifel ...................... 164
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.2
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 164
Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 164
Zusätzlich übertragene Aufgaben.............................................................. 164
Freiwillige Aufgaben................................................................................. 164
Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Bad Münstereifel.................. 164
7.2.1
7.2.2
Stadt Bad Münstereifel
Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad
Münstereifel............................................................................................... 164
7.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord; Standorte
Arloff/Kalkar/Iversheim/Eschweiler) ....................................... 164
7.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost; Standorte Effelsberg
und Houverath) ......................................................................... 164
7.2.1.3 Bereich Löschzug 3 (Mitte; Standorte Bad Münstereifel,
Eicherscheid, Hohn, Nöthen).................................................... 165
7.2.1.4 Bereich Löschzug 4 (Süd-West; Standorte Mahlberg,
Mutscheid/Esch, Mutscheid/Reckerscheid, Schönau,
Rupperath) ................................................................................ 165
Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad
Münstereifel............................................................................................... 166
7.2.2.1 FwGH Arloff ............................................................................ 166
7.2.2.2 FwGH Eschweiler..................................................................... 166
7.2.2.3 FwGH Iversheim ...................................................................... 166
7.2.2.4 FwGH Kalkar............................................................................ 167
7.2.2.5 FwGH Effelsberg...................................................................... 167
7.2.2.6 FwGH Houverath...................................................................... 167
7.2.2.7 FwGH Bad Münstereifel........................................................... 167
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
7.2.3
7.3
7.3.1
8
Seite 6
7.2.2.8 FwGH Eicherscheid.................................................................. 167
7.2.2.9 FwGH Hohn.............................................................................. 168
7.2.2.10 FwGH Nöthen........................................................................... 168
7.2.2.11 FwGH Mahlberg....................................................................... 169
7.2.2.12 FwGH Esch............................................................................... 169
7.2.2.13 FwGH Reckerscheid................................................................. 169
7.2.2.14 FwGH Schönau......................................................................... 170
7.2.2.15 FwGH Rupperath...................................................................... 170
Technik...................................................................................................... 170
7.2.3.1 Fahrzeugtechnik........................................................................ 170
7.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 172
7.2.3.3 Technische Grätete ................................................................... 172
7.2.3.4 Atemschutztechnik ................................................................... 173
7.2.3.5 Verwendung umweltverträglicher Löschmittel ........................ 172
7.2.3.6 Funktechnik .............................................................................. 172
7.2.3.7 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme.................. 172
7.2.3.8 Schutzausrüstung ...................................................................... 173
7.2.3.9 Trinkwasserhygiene.................................................................. 173
7.2.3.10 Wärmebildkamera..................................................................... 173
7.2.3.11 Koordinierungsstelle................................................................. 173
7.2.3.12 Hochwasserschutz..................................................................... 173
7.2.3.13 ABC-Ausstattung...................................................................... 173
Personal ..................................................................................................... 174
Personalübersichten................................................................................... 174
7.3.2
Personalübersichten .................................................................. 175
7.3.2.1 Personalübersichten ...................................................... 176
7.3.2.2 Personalübersichten Atemschutzgeräteträger............... 179
7.3.2.3 Personalübersichten Führerscheine Klasse C ............... 180
7.3.2.4 Gerätewart..................................................................... 181
7.3.2.5 Stärke der ehrenamtlich besetzten Löschzüge .............. 182
7.3.2.6 Jugendfeuerwehr........................................................... 182
Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten ...................................................... 183
8.1
Bauliche Maßnahmen............................................................................................ 183
8.2
Technische Maßnahmen........................................................................................ 184
8.2.1 Fahrzeugbeschaffungen............................................................................. 184
8.2.2 Digitale Alarmierung................................................................................. 186
8.2.3 Sirenenstandorte ........................................................................................ 186
8.2.4
8.3
Weitere zweckmäßige Ausstattung ........................................................... 186
Personelle Maßnahmen ......................................................................................... 186
8.3.1 Intensivierung der Öffentlichkeistarbeit/
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 7
Mitgliederwerbung……………………………………………………….186
8.3.2
8.3.3
8.3.4
8.3.5
Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte ………………………………...187
Unterstützung der Jugendfeuerwehr.......................................................... 187
Gerätewwart .............................................................................................. 187
Organisatorische Maßnahmen................................................................... 188
Anhang 1
Schutzzielfestlegung der AGBF ..................................................................... 189
Anhang 2
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln ........................................................ 194
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
1
Seite 8
Vorbemerkungen
Seit dem 17. Dezember 2015 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Eine Fortschreibung des 2007 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes war aufgrund der
Struktur des Planes, der wesentliche Bestandteile, die im Rahmen einer erforderlichen Kontrolle herangezogen werden müssen, nicht enthielt, nicht sinnvoll. Daher erfolgte anstelle der
Fortschreibung des bisherigen Plans die Erstellung eines neu strukturierten Brandschutzbedarfsplanes. Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt
Bad Münstereifel wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH,
53111 Bonn mit Auftragsdatum vom 29. März 2010 als externer Berater hinzugezogen. Die
Beauftragung wurde in mehrere Lose unterteilt. Aufgrund dieser Unterteilung der Bearbeitungsschritte haben sich sehr differenzierte Stichtage ergeben. Im Rahmen der u. a. Arbeitsschritte erfolgte 2016 die Vorlage einer ersten Entwurfsfassung. Gem. einer Beratung im Bauund Feuerwehrausschusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel, wurde dieser Entwurf von
einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen des Rates, Mitarbeitern der
Verwaltung und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in 2017 überarbeitet und der Datenstand auf den Stichtag 31.12.2016 aktualisiert.
Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt:
Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Freiwilligen Feuerwehr, Strukturdaten der Freiwilligen
Feuerwehr durch die Stadt Bad Münstereifel
Ermittlung einer Ist-Analyse
Festlegung eines adäquaten kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr
Ermittlung der Soll-Strukturen
Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenkatalog
Erstellung Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel
Zur Projektbegleitung und im Hinblick auf die Erreichung einer hohen Akzeptanz von Ergebnissen wurde eine interne Projektgruppe eingerichtet, die bedarfsangepasst zusammentrat.
Damit verbunden waren eine Konkretisierung der Zielsetzung und Vorgehensweise sowie die
Kontrolle des Projektfortschritts. Weitere Aufgaben der Projektgruppe waren insbesondere
die Abklärung von Einzelsachverhalten, logistischen Fragestellungen zur Datenerfassung und
Bereitstellung der sonstigen Unterlagen. Der Projektgruppe gehörten der zuständige Dezernent, Vertreter der Fachverwaltung, der Wehrführer mit dem Führungskreis sowie der externe
Berater an.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
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Rechtliche Grundlagen
Zur Beschreibung der Aufgaben und existierenden Vorgaben für öffentliche Feuerwehren bestehen in Nordrhein-Westfalen folgende Gesetze und Vorschriften:
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998
Während der Projektphase wurde das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) vom 01.01.2016 eingeführt.
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992.
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG)
vom 25. März 1997
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) mit nachrangigen
Verordnungen und Erlassen, insbesondere der Sonderbauverordnung und einschlägigen
Richtlinien.
Die Stadt Bad Münstereifel und ihre Freiwillige Feuerwehr ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben an diese Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gebunden. Zentrale Bedeutung
kommt dem BHKG zu.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 10
Eine Beschreibung der Kernaufgaben der Gemeinden und Kreise erfolgt in § 3 BHKG:
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr
für den Brandschutz und die Hilfeleistung
Treffen von Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung
Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei der Warnung der Bevölkerung
Gemäß § 3 BHKG unterliegen Gemeinden und Kreise der Verpflichtung zur Vorbereitung für
Schaden- und Großschadenereignisse:
Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfs- und Einsatzplänen unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe
Benennung von Einsatzleitern
So muss der Rat der Gemeinde als die letztendlich Verantwortung tragende Stelle bei der Definition des Schutzziels festlegen,
welche Einsatztätigkeiten
mit wie viel Einsatzpersonal
in welcher Zeit (Hilfsfrist)
real in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad),
durchgeführt werden sollen.1
Die örtliche öffentliche Feuerwehr ist bei der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen und
Plänen für den Einsatz der Feuerwehr zu beteiligen, um ihre Sachkenntnis einbringen zu können.
1
SCHNEIDER, Klaus (2001): Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis. Stuttgart: Deutscher
Gemeindeverlag.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 11
Hierbei handelt es sich bei der Verpflichtung der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan
aufzustellen und vorzuschreiben, um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Der §
54 Abs. 2 BHKG sieht eine aufsichtsbehördliche Weisung nur im Rahmen der Rechtsaufsicht
vor, Weisungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit können gemäß § 54 Abs. 3 BHKG nur von
der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) und nur allgemein (nicht im Einzelfall) erteilt werden.2
2
SCHÜTTE, Reinhard (2000): Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes einer Stadt/Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Der Feuerwehrmann. Heft 9/2000. Hattingen.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
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Kommunales Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel
Die organisatorische, personelle und technische Dimensionierung einer öffentlichen Feuerwehr ist im Allgemeinen gleichzusetzen mit dem im § 3 BHKG eingeführten Terminus der
Leistungsfähigkeit. Die an gleicher Stelle genannten "örtlichen Verhältnisse" sind als die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der "örtlichen Verhältnisse" sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und
Verkehrsinfrastruktur einer Kommune.
Nach § 3 BHKG ist somit zu folgern, dass dem Gefahrenpotenzial vor Ort eine ausreichende
feuerwehrtechnische und feuerwehrtaktische Gefahrenabwehr entgegenzusetzen ist, wobei die
Leistungsfähigkeit des kommunalen Feuerwehrpotenzials der zu erwartenden und ortstypischen Gefahrenlage im Sinne eines maßvollen Schutzniveaus zu entsprechen hat.
Das Ergebnis der Gefahrenanalyse ist entscheidend für die Bestimmung der Größenordnung
des feuerwehrtechnischen Bedarfs. Es wird hieraus deutlich, welche Gefahren in welcher
Größenordnung in der Gemeinde und ihren Ortsteilen bestehen. Dementsprechend muss die
Größe des Gefahrenabwehrpotenzials und damit die notwendige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bemessen werden. Mögliche Ergebnisse können z. B. die Notwendigkeit für Feuerwehrstandorte (hauptamtliche Wachen oder Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr), für
technische Ausrüstung sowie für Personal sein.
Um das in der Stadt Bad Münstereifel vorhandene Gefahrenpotenzial ausreichend darstellen
und gewichten zu können, wird im Folgenden als Grundlage das Gefahrenanalyseverfahren
des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen auf das Stadtgebiet Bad Münstereifel
angewandt.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
3.1
Seite 13
Topographie und Siedlungsstruktur der Stadt Bad Münstereifel
Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Südwesten des Kreises Euskirchen, im Regierungsbezirk
Köln und ist eine kreisangehörige Stadt. Heute leben 18.401 (Stand 31. Dez. 2014) Einwohner in der Stadt Bad Münstereifel.
TABELLE 3.1
Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Stadt Bad Münstereifel
Wert
Beschreibungsmerkmal
Kreis
Stadt
Geographische Lage (Stadtzentrum)
Ausdehnung
Höchster Punkt
Niedrigster Punkt
Wohnbevölkerung
Bevölkerungsdichte
Fläche insgesamt
Siedlungs- und Verkehrsfläche
Gebäude- u. Freifläche, Betriebsfläche
Erholungsfläche, Friedhofsfläche
Verkehrsfläche
Freifläche außerhalb
der Siedlungs- und Verkehrsfläche
Landwirtschaftsfläche
Waldfläche
Wasserfläche
Moor, Heide, Unland
Flächen anderer Nutzung
Stadt Bad Münstereifel
Euskirchen
Bad Münstereifel
50° 33' 14.814'' nördliche Breite
6° 45' 45.2916'' östliche Länge
Nord -Süd 18 km
Ost-West 10 km
586,0 m über NN
213, 0 m über NN
18.401 Einwohner
(Stichtag 31.12.2014)
123 Einwohner/qkm
150,54 qkm
10,12 qkm
8,28 qkm
0,09 qkm
1,75 qkm
100,00%
6,72%
5,50%
0,06%
1,16%
140,43 qkm
93,28%
63,44 qkm
73,88 qkm
0,54 qkm
0,05 qkm
2,52 qkm
42,14%
49,07%
0,36%
0,04%
1,68%
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
TABELLE 3.2
Seite 14
Einwohner und Fläche der Einsatzbereiche in der Stadt Bad Münstereifel
Primärer
Ausrückebereich/
Löschbezirk der LE
Der Ausrückebereich
Der Ausrückebereich
Der Ausrückebereich umfasst Einwohner im
umfasst folgende Flächen
umfasst folgende Stadtteile
folgende Einwohnerzahlen Ausrückebereich
[qkm]
Arloff
9,98
1.105
LE 1.1 Arloff
Kirspenich
1.182
2.287
LG 1.2 Eschweiler
Eschweiler
4,41
572
572
LG 1.3 Iversheim
Iversheim
5,94
1.488
1.488
LG 1.4 Kalkar
Kalkar
1,19
443
443
Effelsberg
11,38
151
Lethert
180
LG 2.1 Effelsberg
Holzem
272
Neichen
39
Scheuerheck
167
809
Houverath
15,17
689
Maulbach
159
Scheuren
184
LG 2.2 Houverath
Lanzerath
106
Eichen
71
Wald
598
Limbach
95
1.902
Bad Münstereifel
32,06
3.893
LG 3.1 Bad Münstereifel
Rodert
469
4.362
Eicherscheid
820
Witscheiderhof
147
LG 3.2 Eicherscheid
Bergrath
102
Flächen in BME enthalten
1.069
Hohn
4,79
334
LG 3.3 Hohn
Kolvenbach
50
384
Nöthen
12,19
708
LG 3.4 Nöthen
Gilsdorf
112
820
LG 4.1 Mahlberg
Mahlberg
8,20
671
671
Mutscheid
27,11
91
Esch
242
Nitterscheid
169
Honerath
46
Sasserath
230
Hilterscheid
151
Ohlerath
170
LG 4.2 Mutscheid
Berresheim
91
Odesheim
202
Hummerzheim
136
Soller
134
Reckerscheid
117
Willerscheid
147
Ellesheim
96
2.022
Schönau
13,18
901
LG 4.3 Schönau
Langscheid
128
Vollmert
41
1.070
Rupperath
5,25
432
LG 4.4 Rupperath
Hünkhoven
50
482
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
BILD 3.1
Stadt Bad Münstereifel
Seite 15
Einwohnerzahl der Stadt Bad Münstereifel im bundesweiten Vergleich
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
3.2
Seite 16
Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten
3.2.1 Straßenverkehrsnetz
Alle 46 Ortsteile im Stadtgebiet Bad Münstereifel und den Ortsteilen zugehörigen Wohnplätze sind untereinander durch klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) verbunden.
Die bedeutendste Verbindungsstraße stellt die Landestraße L 194 (ehemals B 51) dar, die das
Stadtgebiet auf der Strecke Arloff - Bad Münstereifel - Eicherscheid durchläuft und in Richtung Trier führt.
Prinzipiell gewährleistet das Straßennetz im Stadtgebiet eine ungehinderte Erreichbarkeit der
einzelnen Ortsteile. Jedoch ist diese Erreichbarkeit aufgrund der teilweise großen Höhenunterschiede auf bestimmte Gegebenheiten zu relativieren. Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen sind einige Straßenabschnitte besonderen Schwierigkeiten unterlegen. Als Beispiel
soll hier der Streckenabschnitt der L 194 dienen, der von Eicherscheid zu den Ortsteilen
Bergrath, Weißenstein und Witscheiderhof führt. Mit einer Steigung von 6,7 % können sich
gerade in den Wintermonaten erhebliche Probleme ergeben.
Bedeutend für den Ausflugsverkehr ist neben der L 194 auch die in Richtung Schuld verlaufende L 165. Diese Strecke, die auch in Richtung Nürburgring führt, wird besonders stark von
Motorrädern frequentiert. Hier besteht ein erhöhtes Unfallpotential, das sich durch die alljährlich zu verzeichnenden Verkehrsunfälle bestätigen lässt.
Die Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel verfügen alle über eine Fahrbahnbreite von sechs bis acht Metern. Erschwert wird die Befahrbarkeit jedoch durch die zum
Teil sehr kurvenreichen Streckenabschnitte. Dies kann vor allen Dingen im Winter gewisse
Schwierigkeiten hervorrufen.
Ferner sind nach starken Stürmen häufig Sperrungen der durch Waldgebiete verlaufenden
Straßen (L 234, L 497, L 498 und L 113) zu verzeichnen.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
TABELLE 3.3
Stadt Bad Münstereifel
Seite 17
Klassifizierte Straßen im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel
Bezeichnung
Strecke
L 11
Kalkar - Kirspenich
L 113
Wasserscheide - Scheuren
L 151
Schönau - Vollmert
L 165
Nöthen - Buchholzbacher Mühle
L 194
Arloff - Weißenstein
L 206
Gilsdorf - Nöthen
L 234
Bad Münstereifel - Effelsberg
L 497
Houverath - Houverather Mühle
L 498
Hülloch - Scheuren
K4
Freisheim- Scheuren
K5
Sasserath – Landesgrenze RLP
K 29
Effelsberg - Hürnigskopf
K 36
Eicherscheid - Kolvenbach
K 39
Schönau -Holmülheim
K 44
Iversheim - Wachendorf
K 45
Iversheim - Eschweiler
K 47
Arloff- Steinbachtalsperre
K 49
Hummerzheim - Hardtbrücke
K 50
Mahlberg - Rupperath
K 52
Scheuren - Lanzerath
K 53
Hardtbrücke - Mutscheid
K 55
Esch - Ohlerath
K 56
Rupperath - Buchholzbacher
Mühle
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 18
3.2.2 Schienenverkehrsnetz
Die Deutsche Bahn AG unterhält im Stadtgebiet die Linie RB 23 (Bad Münstereifel - Bonn).
Die Züge verkehren auf dieser Strecke im Stundentakt.
Ein besonderer Gefahrenpunkt ergibt sich aus den Bahnübergängen im Stadtgebiet.
TABELLE 3.4
Bahnübergänge im Stadtgebiet in der Stadt Bad Münstereifel
Straße
Sicherungsart
L 194 (Höhe Arloff)
Halbschranken, Lichtzeichen
L194 Abzweig K 44 (Iversheim) Halbschranken, Lichtzeichen
L 11 (Ortslage Arloff)
Halbschranken, Lichtzeichen
Gutenbergweg
Halbschranken, Lichtzeichen
Wirtschaftsweg zum Kalkarer Weg
unbeschrankt
Kalkarer Weg
unbeschrankt
Bendenweg
Halbschranken, Lichtzeichen
Otterbach
Halbschranken, Lichtzeichen
3.2.3 Gewässer
Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel gehört aufgrund seiner topographischen Lage zwei
Gewässereinzugsgebieten an. Im nördlich gelegenen Teil der Erft und im südlich gelegenen
Teil der Ahr. Die topographische Trennungslinie zwischen diesen beiden Einzugsgebieten
bildet ein natürlich vorhandener Bergrücken mit der Flurbezeichnung "Wasserscheide" im
südlich gelegenen Stadtgebiet.
Die Erft entspringt in dem zur Gemeinde Nettersheim gehörenden Ort Holzmülheim, die Ahr
hat ihren Ursprung in der Gemeinde Blankenheim.
Insgesamt verfügt die Stadt Bad Münstereifel über 170 km Gewässer bzw. Bachläufe. Das
größte zum Einzugsgebiet der Erft zählende Gewässer ist der Eschweiler Bach. Im südlichen
Teil, also zur Ahr hin, sind dies der Bucholzbach und der Sahrbach mit den Zuflüssen von
Liersbach und Geißenbach.
3.2.4 Löschwasserversorgung
Im gesamten Gebiet der Stadt Bad Münstereifel erfolgt die Löschwasserversorgung grundsätzlich über Unterflurhydranten aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz. In Hochbehältern wird Wasser zur Trink- und Löschwasserversorgung vorgehalten, die das Netz speisen.. Durch die Lage der Behälter an Hochpunkten im Versorgungsbereich wird der im Versorgungsnetz notwendige Druck erzeugt. Über fünf Pumpstationen wird das Wasser über das
gegebene Höhenprofil des Versorgungsgebietes zu den Hochbehältern verbracht.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 19
Die Hochbehälter enthalten neben dem notwendigen Volumen an Trinkwasser auch eine so
genannte "Brandreserve"(s. Tab. 3.5!). Diese Brandreserve wird immer in den Hochbehältern
vorgehalten und steht zu Löschzwecken zur Verfügung. Werden Hochbehälter gereinigt oder
saniert, kann es zu Minderungen der Brandreserve kommen.
Bei Bauvorhaben wird in der Regel schon zu Beginn auf eine hinreichende Löschwasserversorgung geachtet. Auf Antrag führen die Stadtwerke Bad Münstereifel eine Hydrantendurchflussmessung durch, bei der festgestellt wird, ob das Bauobjekt im Brandfall mit ausreichend
Löschwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz versorgt werden kann. Den Nachweis erhält die zuständige Bauaufsichtbehörde oder der Antragssteller von den Stadtwerken.
In Brandfällen ist es für die Löschwasserversorgung von Vorteil sein, wenn der Bereitschaftsdienst des Betriebszweiges Wasser der Stadtwerke Bad Münstereifel entsprechend der Alarmund Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr frühestmöglich informiert wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Löschwasserversorgung im Gebiet der Stadt
Bad Münstereifel zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich gesichert ist. In den Ortsteilen Witscheiderhof und Willerscheid und vereinzelten alleinstehenden Anwesen (z. B. landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich) und kleineren Bereichen (Splittersiedlungen, z. B.
mit Umnutzung von Wochenendhäusern, wie z. B. im Bereich Stockert) kann eine geringere
Löschwasserleistung vorhanden sein.
Michelsberggesamt
Gierscheid I (Wespelquelle)
Rodert
Vollmert
Fassungsvermögen
3
im m
1.400
335
94
325
Bergrath
100
Radberg
164
Eschweiler
1.800
Tiefbehälter Mahlberg
200
Gierscheid II
3.000
Σ
7.418
TABELLE 3.5
Stadt Bad Münstereifel
Brandreserve
3
in m
390
192
47
173
400
Im Brandfall können bis zu 3,5 l/s
aus dem HB Zingsheim entnommen werden.
Brandreserve vorgelagert
im HB Gierscheid
213
Brandreserve vorgelagert
im HB Gierscheid
1.000
1.915
ohne HB Bergrath
zusätzliche Löschwasserbehälter im Stadtgebiet Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
3.3
Seite 20
Abschätzung des Gefahrenpotenzials
Nach § 3 BHKG NRW unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren. Als örtliche Verhältnisse sind die allgemeinen und besonderen
Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale
Faktoren der örtlichen Verhältnisse sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige
Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer
Kommune.
Zur Beurteilung des Gefahrenpotentials wurde nachfolgende Methode gewählt. Mit dieser solle sollen schematisch die Gefahrenpotentiales erfasst werden. Eine Berücksichtigung der Häufigkeit von Objekten wird in dem Punktwert der Gefahrenklassen jedoch nicht erfasst. Dies ist
auch nicht im Sinne der Begriffsdefinition des Wortes „Gefahr“. Eine Gefahr ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der zu einer negativen Auswirkung führen kann. Diese negative
Auswirkung einer Gefährdung kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Umwelt oder Tiere treffen. So ist zum Beispiel zu beachten, dass es Ausrückebereiche gibt, in denen die Zahl der
Objekte im Vergleich zu anderen Ausrückbereichen divergiert.
Verschiedene Gefahrenobjekte sind in allen Ausrückebereichen vorhanden und werden deswegen explizit in der Gefahrenmatrix bei den einzelnen Löschgruppen nicht erfasst, da sie für
alle Gültigkeit besitzen oder sich auf alle Löschgruppen auswirken.
Dies sind:
Waldflächen und große landwirtschaftliche Flächen
Kirchen
Aussiedlerhöfe
Wochenendhäuser / Wochenendgebiete
Innerörtliche Bebauung mit teilweiser historischer Struktur (Sonderfall: Historische Kernstadt)
Die historische Kernstadt ist aufgrund der Zuwegung, der besonderen Enge der Bebauung und
bedeutende Bausubstanz, sowie Anhäufungen wie z. B: Gastronomie, Einzelhandel etc. im
großen Maße bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist aufgrund der wettertopographischen Staulage der Eifel und klimatischen Lage der Stadt Bad Münstereifel auch die Gefahr durch Starkregenereignisse – besonders unter
Beachtung der klimatischen Veränderungen – zu berücksichtigen. In besonderem Maße sind
die Erft und die Erftnebenbäche zu berücksichtigen. Im Stadtgebiet sind im Falle eines extremen Hochwassers Überschwemmungsgebiete, teilweise innerorts, ausgewiesen.
Zu 1.) Waldflächen und große landwirtschaftliche Flächen bilden in Abhängigkeit von der
Wetterlage eine mögliche Gefahr in verschiedener Hinsicht. Zum einen besteht allgemein bei
langen Trockenperioden eine erhöhte Brandgefahr, bei landwirtschaftlich genutzten Flächen
insbesondere beim Einsatz entsprechender Geräte. In Waldgebieten werden zunehmend auch
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 21
Geräte mit hydraulischer Kraftübertragung eingesetzt, die sowohl eine Gefahr im Bereich des
Brandes und er Technik darstellen können. Da viele Straßen auch durch Waldgebiete führen,
ist bei Sturmwetterlagen mit Windbruch zu rechnen.
Zu 2.) Kirchen sind in vielen Ortsteilen vorhanden. In der Regel handelt es sich um historische Bausubstanz und sind im übertragenen Sinne als Versammlungsstätten anzusehen.
Zu 3.) Aussiedlerhöfe bergen in der Regel ein enormes Brandpotential. Dies geht in der Regel
mit einer eingeschränkten Wasserversorgung einher, da sie durch ihre Lage abseits der
Ortsteile für den Brandfall nur eingeschränkt an der örtlichen Wasserversorgung angeschlossen sind.
Zu 4.) Wochenendhäuser / Wochenendgebiete liegen in der Regel abseits der regulären
Wohngebiete mit einer ebenfalls eingeschränkten Wasserversorgung, falls diese überhaupt
vorhanden ist. Außerdem ist bei diesen Objekten verstärkt mit der Verwendung von Gasflaschen zu rechnen.
Zu 5.) Alle Ortsteile des Stadtgebietes verfügen über einen alten Ortskern mit einer entsprechenden Bebauung. Diese ist geprägt durch eine Haus-an-Hausbebauung. Ferner handelt es
sich hier auch in der Regel um alte Bausubstanz, möglicherweise auch um Fachwerkhäuser.
Bei Bränden in diesen Bereichen besteht ein erhöhtes Risiko der Ausbreitung auf weitere unmittelbar angrenzende Gebäude.
Methodische Vorgehensweise
Zur räumlichen differenzierten Darstellung des in der Stadt Bad Münstereifel vorhandenen
Gefahrenpotenzials aus feuerwehrtechnischer Sicht wurde eine Gefahrenanalyse in vier Arbeitsschritten durchgeführt:
1.
Definition der Gefahrenklassen, Gefahrenstufen, Gefahrenkategorien sowie der methodischen Vorgehensweise
2.
Klassifizierung aller relevanten Einzelobjekte je Einsatzbereich aus feuerwehrtechnischer
Sicht nach Gefahrenstufen
3.
Ermittlung der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen pro Gefahrenklasse und Bildung
der Punktsumme über alle Gefahrenklassen je Einsatzbereich
4.
abschließende Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich mittels Gefahrenkategorie
Entsprechend den verschiedenen Schadenarten und den korrespondierenden Tätigkeitsbereichen der Feuerwehr wurden sechs verschiedene Gefahrenklassen definiert:
Gefahrenklasse B − Brandgefahr
Gefahrenklasse T − technische Gefahr
Gefahrenklasse C − chemische Gefahr
Gefahrenklasse P − Gefahr für Personen
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 22
Gefahrenklasse Str − Gefahr durch Strahler
Gefahrenklasse W − Gefahr durch Überschwemmung
Um in einer Gefahrenklasse graduelle Unterscheidungen vornehmen zu können, wurden vier
Gefahrenstufen mit den Punktwertigkeiten 1 bis 4 definiert (siehe TABELLE 3.7):
Gefahrenstufe: keine bis normale Gefahr − Punktwert 1
Gefahrenstufe: erhöhte Gefahr − Punktwert 2
Gefahrenstufe: große Gefahr − Punktwert 3
Gefahrenstufe: sehr große Gefahr − Punktwert 4
Die Gefahrenstufe "keine bis normale Gefahr" stellt mit dem Punktwert 1 immer die Grundwertigkeit dar. Als beurteilungsrelevante Gefahrenstufe pro Gefahrenklasse eines Einsatzbereiches gilt der Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte. Mit der
so ermittelten "beurteilungsrelevanten Gefahrenstufe" (Maximalwert aus den Gefahrenstufen
aller beurteilten Einzelobjekte) wird dann über alle Gefahrenklassen die Punktesumme je
Einsatzbereich ermittelt.
Zur abschließenden Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich (gering, mittel,
hoch) wird die so ermittelte Punktesumme je Einsatzbereich (von mindestens 6 bis maximal
24) dann a priori in drei Gefahrenkategorien wie folgt klassifiziert:
Gefahrenkategorie: geringes Gefahrenpotenzial − Punktsumme 6 - 10
Gefahrenkategorie: mittleres Gefahrenpotenzial − Punktsumme 11 - 16
Gefahrenkategorie: hohes Gefahrenpotenzial − Punktsumme 17 - 24
Sonderfall: Erhält innerhalb eines Einsatzbereiches eine der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen den Punktwert 4 "sehr große Gefahr", so wird der Einsatzbereich generell als Ganzes in
die Gefahrenkategorie "hoch" mindestens mit der Punktsumme 20 eingruppiert.
Entsprechend der vorstehend dargestellten methodischen Vorgehensweise wurde die Analyse
des Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet Bad Münstereifel durchgeführt. Mit der vorgenommenen Differenzierung des Gefahrenpotenzials in drei Gefahrenkategorien erfolgt eine möglichst
praktikable Abschätzung aus feuerwehrtechnischer Sicht. TABELLE 3.6 zeigt im Ergebnis
das feuerwehrtechnische Gefahrenpotenzial in der Stadt Bad Münstereifel je Einsatzbereich.
Eine Zusammenstellung der bekannten und bewerteten Objekte enthält TABELLE 3.8.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
TABELLE 3.6
Seite 23
Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Einsatzbereich
Anzahl
Objekte
Ausrückebereich
der Löscheinheit
Brand
Technik
Chemie
Personen
Strahler
Überschwemmung
Punktwerte je Gefahrenklasse
26
2
13
3
6
16
45
8
3
10
5
13
7
12
LG 1.1 Arloff
LG 1.2 Eschweiler
LG 1.3 Iversheim
LG 1.4 Kalkar
LG 2.1 Effelsberg
LG 2.2 Houverath
LG 3.1 Bad Münstereifel
LG 3.2 Eicherscheid
LG 3.3 Hohn
LG 3.4 Nöthen
LG 4.1 Mahlberg
LG 4.2 Mutscheid
LG 4.3 Rupperath
LG 4.4 Schönau
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
1
2
2
1
1
2
2
1
2
2
2
2
2
2
1
3
2
1
1
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
3
3
3
3
3
2
3
3
2
2
3
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
1
2
1
2
1
2
1
2
Stadt Bad Münstereifel
Punkt- Bewertung
summe der Gefahr
14
9
13
11
9
9
11
11
9
12
10
12
11
12
mittel
gering
mittel
mittel
gering
gering
mittel
mittel
gering
mittel
gering
mittel
mittel
mittel
Entwurf29032018
Stadt Bad Münstereifel
B086\Punkte.docx
Überschwemmung
Strahler
Personen
Chemie
Technik
Gefahrengruppe I A
größere Weiher, Seen, Badeseen
kein genehmigungsrechtlicher Umgang mit
radioaktiven Strahlern
keine nennenswerten Gewässer vorhanden
kleinere Bäche
MANV-Stufe 1 (bis 50 Pers.)
kann mit eigenen Verstärkungskräften (Schnelleinsatzgruppen) und
Hilfe benachbarter Rettungsdienste abgearbeitet werden.
Einzelpersonen, die über die
Grundversorgung aufgefangen werden
Flüsse ohne gewerbliche Schifffahrt
Sportboothäfen
Gefahrengruppe II A
Flüsse und Seen mit gewerblicher
Schifffahrt, Hafenanlage
Bundeswasserstraßen
Gefahrengruppe III A
MANV-Stufe 3 (> 500 Personen)
Gefahrengruppe III C u. III B
Freisetzung aus
verfahrenstechnischen Großanlagen
(BimSchG) bei nicht
bestimmungsgemäßem Betrieb
(Störfällen)
Gefahrengruppe II C u. II B
Freisetzung bei Störung/Brand aus
Tanklager, Düngemittellager,
Recyclinganlagen/ Deponien,
Gefahrguttransport auf Schiene
und Straße
Gefahrengruppe I C u. I B
Freisetzung bei/aus
gewerblichem Verkauf und
schulischer Nutzung, Laboren,
Apotheken (Mengen < 1.000 kg)
kein besonderer Umgang mit Gefahrstoffen,
Ortsverkehr
keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die
mit biogefährdenden Stoffen umgehen
MANV-Stufe 2 (50 - 500 Personen)
schwere technische Hilfeleistung im
industriellen Bereich sowie Schiene,
Schiff- und Luftfahrt (Havarien)
schwere technische Hilfeleistung im
gewerblichen Bereich sowie
Schwerlast- und Schienenverkehr
(Lkw- und Bahnunfälle)
4
– zum überwiegenden Teil großflächig
geschlossene Bauweise
– Mischnutzung u. a. mit Gewerbebetrieben
– große Objekte besonderer Art oder
Nutzung, z. B. große
Krankenhäuser, Asylantenheime,
Messehallen, Einkaufszentren
über 10.000 qm Geschossfläche
– Gebäude mit bis zu 8 Vollgeschossen
– großflächige Industrie- und
Gewerbegebiete, Industrie- oder
Gewerbebetriebe mit erhöhtem
Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr
technische Hilfeleistung im
allgemeinen gewerblichen Bereich
sowie Straßenverkehr (Pkw-Unfälle)
3
– offene und geschlossene
Bauweise mit Ladengruppen
und kleineren Einkaufszentren
– Mischnutzung
– kleinere Bauten besonderer Art
oder Nutzung (z. B. Heime,
Schulen, kleine Krankenhäuser)
– Gebäude mit bis zu
5 Vollgeschossen
– Hotels > 25 Gästezimmer
– Gewerbebetriebe ohne
erhöhten Gefahrstoffumgang
oder mit Werkfeuerwehr
allgemeine technische Hilfeleistung (Person
in Zwangslage) im häuslichen und
öffentlichen Bereich
2
sehr große Gefahr
– überwiegend offene Bauweise,
überwiegend Wohngebäude
– Gebäude mit bis zu 3
Vollgeschossen
– einzelne kleinere Gewerbe-,
Handwerks-,
Beherbergungsbetriebe
– keine oder nur eingeschossige
kleine Gebäude besonderer Art
oder Nutzung
– ausgedehnte Wälder
1
große Gefahr
– weitgehend offene Bauweise, im
Wesentlichen Wohngebäude, land- und
forstwirtschaftlich genutzte Anwesen
und Flächen
– Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen
– keine nennenswerten Gewerbe- oder
Handwerksbetriebe
– keine Bauten besonderer Art und
Nutzung
erhöhte Gefahr
keine bis normale Gefahr
TABELLE 3.7
Brand
Gefahrenklasse:
Gefahrenstufe:
Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 24
Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Liste der bekannten u. bewerteten Objekte in Bad Münstereifel (nicht abschließend!)
2
Golfplatz
1
2
3
4
DB - Strecke
Asylantenheim "Zur Mühle"
Asylantenheim "An der Ley"
Fettchemie Greven GmbH
Stadt Bad Münstereifel
Überschwemmung
Radioteleskop Am Stockert
Strahler
1
LE 1.1 Arloff
Industriebetrieb; tlw. Störfallbetrieb
Industriebetrieb
Versammlungsstätte
Schule
Hotel / Versammlungsstätte
Versammlungsstätte / Denkmal
Denkmal
Kindergarten
Sonderobjekt
Berufsverkehr, Lastkraftverkehr
Berufsverkehr, Lastkraftverkehr
im Ortskern
mit Publikations Verkehr
Überschwemmungsgebiet
z.b Computer Firma,
Sonderobjekt für Erfteinzugsgebiet
an Schule Vereinshalle
Schulsport und Mehrzwecknutzung
Trinkwasser für die Stadt Euskirchen
Gefahr der Umfeld
ca. 8 LKW´s
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 1.2 Eschweiler
Denkmal ohne baulichen 2. Rettungsweg, Löschwasserversorgung
über Löschwasserbehälter
18-Lochanlage mit Clubhaus (Gaststätte)
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 1.3 Iversheim
Sonderobjekt
Sonderobjekt
Sonderobjekt
Industriebetrieb, tlw. Störfallbetrieb
Personen
Arloffer Thonwerke
Hammerwerk Erft GmbH
Sporthalle Arloff
Grundschule Arloff
Hotel - Gaststätte Zur Waage
Burg Kirspenich
Burg Arloff
Kindergarten Arloff
DB-Strecke
L 194 (B 51)
L 11
Verschiedene Bauernhöfe
Schäferei
Frischemarkt
Bäckerei
Apotheke
Erft
Mehrere Gaststätten
Kleinere Gewerbebetriebe
Kläranlage
Sporthalle
Mehrzweckhalle
Wasserschutzgebiet
alte Mülldeponie
Fuhrunternehmen
Kurzklassifizierung der
Art/Nutzung
des Objekts
Chemie
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Punktwerte je Gefahrenklasse
Technik
lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung
je
der
Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art
bereich
oder Nutzung
Brand
TABELLE 3.8
Seite 25
2
2
2
2
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
1
2
2
2
3
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
2
3
2
2
2
3
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
3
3
2
3
1
2
3
1
1
2
1
1
2
1
1
2
1
1
3
1
1
2
1
1
2
2
2
2
2
1
1
1
2
1
1
3
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
Punktsumme
über alle
Gefahrenklassen
Entwurf29032018
14
9
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Gewerbebetrieb Bendenweg
KS Kunststofftechnik GmbH
& Co. KG
Kindergarten Iversheim
Dorfgemeinschaftshaus
Iversheim
L 194
Gaststätte "Eifeler Hof"
Dorfsaal
Friedwald
Erft
1
2
Kindergarten Kalkar
Landstraße 11
3
Grube Toni Umweltstation
Stadt Bad Münstereifel
Seite 26
Handwerksbetriebe, produzierendes
Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe
2
1
1
1
1
1
werkstofflicher Recyclingtechnologien
2
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1
1
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1
Kindergarten
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1
1
3
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1
Versammlungsstätte
2
1
1
2
1
1
teilt den Ort
Versammlungsstätte
teilt den Ort
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 1.4 Kalkar
Kindergarten
Berufsverkehr
Sommer Übernachtungen, Schulungen
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
2
2
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3
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1
Entwurf29032018
13
11
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
(Fortsetzung)
3
4
5
6
1
2
6
7
Gestüt Adenäuer
Gestüt Lanzerath
Anwesen Houverather
Mühle
Wohnwagenplatz Houverather Mühle
Wohnwagenplatz Houverather Bach
Sporthalle Houverath
Grundschule Houverath
8
Gewerbegebiet Wald
9
10
12
13
Kindergarten Houverath
Gaststätte Eifeldom
Hotel Garni Hochtürmerblick
ehm. Gaststätte Buchner
Dreherei Phiesel
14
Gewerbegebiet Quersiefen
15
Reiterhof
3
4
5
11
Stadt Bad Münstereifel
Überschwemmung
Seniorenheim Haus Hardt
Seniorenheim Haus Waldhof
Dorfhalle Lethert
Kindergarten Lethert
Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof Phiesel
Strahler
2
Personen
Radioteleskop Effelsberg
Chemie
1
Punktwerte je Gefahrenklasse
Technik
lfd. Nr.
Objektname/je
bezeichnung der
Aus- baulichen Anlage besonrückederer Art
bereich
oder Nutzung
Brand
TABELLE 3.8
Seite 27
LG 2.1 Effelsberg
Sonderobjekt/Sehenwürdigkeiten/
Ausflugsziel
Seniorenheim
1
1
1
1
1
1
2
1
1
3
1
1
Cafe/Seniorenpension
2
1
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3
1
1
Versammlungsstätte
Kindergarten
2
2
1
1
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3
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1
1
Landwirtschaftlicher Betrieb
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1
Campingplatz
2
1
1
1
1
1
Campingplatz
2
1
1
1
1
1
Versammlungsstätte
Grundschule
Handwerksbetriebe, produzierendes
Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe
Kindergarten
kleine Versammlungsstätte
2
2
1
1
1
1
2
3
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1
1
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3
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1
1
1
1
Hotel < 30 Betten
2
1
1
2
1
1
Pferdehof
Gewerbe
Handwerksbetriebe, produzierendes
Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe
Gewerbebetrieb
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
2
2
1
1
1
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3
1
1
Kurzklassifizierung der Art/Nutzung
des Objekts
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 2.2 Houverath
Landwirtschaft ausserhalb
Landwirtschaft ausserhalb
Landwirtschaft ohne öffentliche
Löschwasserversorgung
Punktsumme
über alle
Gefahrenklassen
Entwurf29032018
9
9
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
(Fortsetzung)
9
10
11
12
13
14
Haus Maria Königin
AXA - Colonia
Berghof
Friedr. Ebert Stiftung
Legionäre Christi
Jugendherberge Rodert
15
St. Michael-Gymnasium
17
18
19
20
21
Haupt - und Realschule Konvikt
St. Angela Gymnasium
Haus Johanna GDZ
Seniorenzentrum Otterbach
Seniorenheim Marienheim
Seniorenheim Altes Stadttor
22
Josefshaus
23
24
Rechtspflege Schleidtal
Rechtspflege Kölner Str.
25
Rathaus
26
REWE - Markt
27
Auto - Heinen
28
29
30
Aldi
Netto
div. Einzelhandelsbetriebe
31
Mode - Outlet
32
Gewerbegebiet Bendenweg
16
Stadt Bad Münstereifel
Überschwemmung
Kurhaus
Strahler
8
Personen
Haus Tanneck
Kurheim Höver
Grundschule
Haus Uhlenberg
Golfhotel Dachsbau
Hotel Am Quecken
Wolfsschlucht
Chemie
1
2
3
4
5
6
7
Punktwerte je Gefahrenklasse
Technik
lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung
je
der
Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art
bereich
oder Nutzung
Brand
TABELLE 3.8
Seite 28
2
2
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1
1
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1
1
3
1
1
Schule mit Versammlungsstätte
2
1
1
3
1
1
Schule mit Versammlungsstätte
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Unterkunftsgebäud, Wohnung und
Versammlungsstättee und Schule
Unterkunftsgebäude und Schule
Unterkunftsgebäude und Schule
kleine Versammlungsstätte / Verwaltung
Geschäftshaus
Industriebetrieb Metallverarbeitung,
Druck - und Aluminium Spritzguß
Discounter
Discounter
Einzelhandel
Einzelhandel mit überörtlicher Bedeutung innerhalb der Kernstadt
2
2
2
2
2
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3
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2
1
1
1
1
1
Kurzklassifizierung der
Art/Nutzung
des Objekts
LG 3.1 Bad Münstereifel
Apartmenthaus
Betreutes Wohnen
Grundschule
Hotel
Hotel
Hotel
Hotel
Hotel < 30 Betten, Dienstleistungen
Cafe, Wohnungen
Hotel mit Seminarbetrieb
Hotel mit Seminarbetrieb
Hotel mit Seminarbetrieb
Hotel mit Seminarbetrieb
Internatsschule
Jugendherberge
Schule mit kleiner Versammlungsstätte
Handwerksbetriebe, produzierendes
Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe
Punktsumme
über alle
Gefahrenklassen
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
33
Handwerksbetriebe, produzierendes
Gewerbegebiet Kölner Straße Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen, Kfz - Gewerbe
34
Historische Altstadt
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
1
2
3
4
5
6
7
8
1
2
Sporthalle Heinz - Gerlach Halle
Freizeitzbad Eifelbad
Tennishalle Goldenes Tal
Erft
Eschweiler Bach
Bahn
Kindergarten Windhexe
kath. Kindergarten
Wohnmobilepark
Tankstellen
Sieber forming solution
GmbH
Gaststätte Haus Rupperath
Erft
Hühnerfarm Reetz
HTK - Holzhandel/Gartencenter
L194
L165
Bäckerei Rodert
Dorfgemeinschaftshaus
Kindergarten
Stadt Bad Münstereifel
Seite 29
2
1
1
1
1
1
Ausflugsverkehr / Handels - und
Dienstleistungen Einzelhandel
2
1
1
1
1
1
Versammlungsstätte
2
1
1
2
1
1
Sonderbau / Ausflugsverkehr
Sonderbau
Sonderobjekt
Sonderobjekt
Sonderobjekt
Kindergarten
Kindergarten
Sonderobjekte
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 3.2 Eicherscheid
Spezialwerkzeugbau zur Entwicklung und industriellen Herstellung
von Umformwerkzeugen
Versammlungsstätte
Sonderobjekt
Landwirtschaftliches Anwesen
2
2
2
2
2
2
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2
2
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1
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2
1
1
1
1
1
1
2
1
Gewerbebetrieb
2
1
1
1
1
1
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 3.3 Hohn
Kleine Versammlungsstätte
Kindergarten
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
2
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3
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Entwurf29032018
11
11
9
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
(Fortsetzung)
3
4
Aussiedlerhof
Kindergarten Nöthen
Gilsdorferbach / Eschweilerbach
Schumacher,Hermann
Haus des Jugendroten Kreuz
Gaststätten
5
6
7
8
1
2
3
4
5
1
2
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4
5
6
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8
9
10
11
13
1
2
3
4
Dorfgemeinschaftshaus
Mahlberg
Wander - Wintersportgebiet
Michelsberg
Brennholzbetrieb
L165
L113
Tankstelle
Eifeler Maschinenbau
Gewerbe ehm Grundschule
Nitterscheid
Grundschule Mutscheid
Kindergarten Mutscheid
Sporthalle Mutscheid
Hardtbrücke Computerfirma
Spedition
Gut Hospelt
Gaststätte Prinz
Hotel Wasserscheide
L165
Dorfgemeinschafthaus
Handwebemuseum
Caritas - Heim
Bistro
Stadt Bad Münstereifel
Überschwemmung
Nöthener Mühle
Strahler
2
Personen
Aussiedlerhof Bresgen
Chemie
1
Punktwerte je Gefahrenklasse
Technik
lfd. Nr. Objektname/-bezeichnung
je
der
Aus- baulichen Anlage besonderückerer Art
bereich
oder Nutzung
Brand
TABELLE 3.8
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1
1
1
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3
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1
Sonderobjekt
1
1
1
1
1
2
Landwirtschaft
Hotel mit Seminarbetrieb
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 4.1 Mahlberg
2
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2
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2
2
3
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2
kleine Versammlungsstätte
2
1
1
2
1
1
Ausflugsgebiet
1
1
1
1
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1
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 4.2 Mutscheid
Tankstelle
Metallverarbeitung
2
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1
Gewerbe
2
1
1
1
1
1
Grundschule
Kindergarten
Versammlungsstätte
Gewerbe-Dienstleistung Computer
Spedition
Denkmal außerhalb
kleine Versammlungsstätte
Hotel < 30 Betten
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 4.3 Rupperath
kleine Versammlungsstätte
Ausflugsziel
Betreutes Wohnen
Gaststatte
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2
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1
1
1
Kurzklassifizierung der
Art/Nutzung
des Objekts
LG 3.4 Nöthen
Landwirtschaft
Landwirtschaft ohne öffentliche
Löschwasserversorgung
Landwirtschaft
Kindergarten
Punktsumme
über alle
Gefahrenklassen
Entwurf29032018
12
10
12
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
5
Flüchtlingsunterkunft
6
Buchholzbacher Mühle
7
L165
2
3
4
5
Gaststätte Erftstube / Kupferkessel
Haus Sonne
Haus am Bach
Erft
Hotel Megaplan Centrum
6
div. Aussiedlerhöfe
7
8
9
10
11
12
Tankstelle / KFZ-Betrieb
Kindergarten
Bresgen
Gestüt Schönauer Hof
L165
K80
1
Stadt Bad Münstereifel
Seite 31
alter Kindergarten
Landwirtschaft; Löschwasserversorgung für Einzelanwesen
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
LG 4.4 Schönau
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1
kleiner Versammlungsstätte
2
1
1
1
1
1
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen
Sonderobjekt
Hotel
Landwirtschaft; Löschwasserversorgung für Einzelanwesen
Landwirtschaft Großbetrieb
Landwirtschaftliche Nutzung
Allee / Gefährliche Streckenführung
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe des Ausrückebereiches:
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1
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2
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2
2
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3
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Entwurf29032018
11
12
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
3.4
Seite 32
Abschätzung des Gefährdungspotenzials
Der Begriff Gefahr wird definiert als ein Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein Schaden entstehen kann, wobei ein Schaden ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern ist.
Der Begriff der Gefährdung ist dagegen eine räumlich und zeitlich sowie nach Art, Größe und
Richtung bestimmte Gefahr für eine Sache, Person oder Funktion, d. h. eine Gefährdung für
Personen, Sachen oder Funktionen besteht nur im Wirkungsbereich einer Gefahr.
Gefährdung im Sinne einer Schutzzieldefinition i. V. m. den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr
nach Landesrecht liegt also dann vor, wenn sich Personen im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. Die Gefährdung ist umso größer anzusehen, je mehr Personen sich im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. So ist zum Beispiel ein Kellerbrand in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus aufgrund der größeren Anzahl der Betroffenen und zu rettenden
Personen (Gefahr der Rauchgasintoxikation) aus Sicht der Feuerwehr mit einer höheren Gefährdung und damit als "gefährlicher" einzustufen, als ein Kellerbrand in einem freistehenden
Einfamilienhaus. Zur Abschätzung der bevölkerungsbezogenen Gefährdung werden die im
Vorkapitel ermittelten Gefahrenpotenziale zu den möglicherweise direkt betroffenen Bürgern
in Bezug gesetzt.
Um das Gefährdungspotenzial je Einsatzbereich ausgehend vom Gefahrenpotenzial bewerten
und darstellen zu können, wird die Punktsumme über alle Gefahrenklassen pro Einsatzbereich
mit der Einwohnerdichte (in E/qkm) in der bebauten Ortslage des jeweiligen Einsatzbereich
gewichtet (multipliziert). Das so errechnete Produkt ergibt nach Division durch 1.000 (Normierung) das Maß für das Gefährdungspotenzial, welches a priori in drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch) klassifiziert wird:
Gefährdungskategorie: geringes Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß < 30
Gefährdungskategorie: mittleres Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß 30 - 60
Gefährdungskategorie: hohes Gefährdungspotenzial − Gefährdungsmaß > 60
Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist in TABELLE 3.9 und BILD 3.2 dargestellt.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
TABELLE 3.9
Ausrückebereich
der Löscheinheit
LG 1.1 Arloff
LG 1.2 Eschweiler
LG 1.3 Iversheim
LG 1.4 Kalkar
LG 2.1 Effelsberg
LG 2.2 Houverath
LG 3.1 Bad Münstereifel
LG 3.2 Eicherscheid
LG 3.3 Hohn
LG 3.4 Nöthen
LG 4.1 Mahlberg
LG 4.2 Mutscheid
LG 4.3 Rupperath
LG 4.4 Schönau
Stadt Bad Münstereifel
Seite 33
Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Einsatzbereich
EinFläwoh- che
ner [qkm]
2.287
572
1.488
443
809
1.902
4.362
1.069
384
820
671
2.022
482
1.070
9,85
4,41
7,88
1,17
11,23
13,37
27,51
6,65
2,79
12,16
8,09
27,18
5,26
13,31
Einwohnerdichte
[E/qkm]
232
130
189
379
72
142
159
161
138
67
83
74
80
92
Punktsumme
Bewertung
Bewertung GefährdungsGefahrender
der Gefahr
maß
klasse
Gefährdung
14
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9
9
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11
9
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mittel
gering
mittel
mittel
gering
gering
mittel
mittel
gering
mittel
gering
gering
mittel
mittel
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2,5
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0,6
1,3
1,7
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0,8
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0,9
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gering
gering
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gering
gering
gering
gering
gering
gering
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gering
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Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
BILD 3.2
Stadt Bad Münstereifel
Seite 34
Gefährdungspotenzial in der Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
3.5
Seite 35
Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse
Aus statistischen Untersuchungen lässt sich ableiten, dass die Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes stark mit der Einwohnerzahl korreliert. Zur Abschätzung der Schadenschwere
und daraus folgend einer Risikobetrachtung sind Feuerwehreinsätze (Brandbekämpfung und
Technische Hilfeleistung) räumlich abgrenzbaren Bereichen (z. B. Ortsteile) zuzuordnen und
mit einem Schadenschweregrad zu klassifizieren.
Für jede der drei Schadenschwereklassen ist ein zugehöriger Schadenschwerefaktor definiert:
Schadenschwereklasse
Schadenschweregrad
Schadenschwerefaktor
S1
gering, z. B. Kleinbrand
1
S2
mittel, z. B. Zimmerbrand
10
S3
hoch, z. B. Lagerhallenbrand
100
Der logarithmisch gestaffelte Schadenschwerefaktor berücksichtigt neben der zu erwartenden
monetären Schadenshöhe ebenso den organisatorischen, technischen und personellen Aufwand der Feuerwehr bei der Bekämpfung/Kontrolle eines entsprechenden Schadenszenarios.
Wie wird ein Risiko innerhalb der Sicherheitstechnik beurteilt?
Allgemein gesprochen werden mit Risiken Ereignisse beschrieben, die negative Auswirkungen mit sich bringen können. Zunächst müssen also mögliche Ereignisse identifiziert werden,
die eine Gefährdung darstellen (Risikoanalyse). Anschließend erfolgt die Bewertung der erkannten Risiken (Risikoabschätzung). Die Risikobewertung kann über eine einfache und im
Sicherheitsmanagement bewährte Weise durchgeführt werden, indem durch Multiplikation
der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und der möglichen Auswirkungen/Schadenspotenzial (A)
das damit verbundene Risiko (R) ermittelt wird. Das Produkt dieser beiden Merkmale E und
A charakterisiert somit das Risiko (R = E x A).
Mit dieser relativ einfachen Vorgehensweise lassen sich die identifizierten Risiken gut abschätzen und auch in so genannten Schadens-Ausmaßdiagrammen optisch eingängig darstellen. Hierbei werden in einem Koordinatensystem die beiden Größen
● Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und
● Auswirkung/Schadenspotenzial (A)
auf den beiden Achsen eingetragen. Allein schon die Verteilung der verschiedenen Risikofaktoren lässt eine mehr oder weniger große Handlungsnotwendigkeit ableiten.
Fazit: Bezogen auf den Feuerwehrbereich ist der Risikobegriff definiert als das Produkt von
Schadenhäufigkeit mit Schadenschwere. Durch Multiplikation der realen Einsatzhäufigkeit je
Schadenschwereklasse mit dem zugehörigen Schadenschwerefaktor und einer anschließenden
Summierung der Produkte aller drei Schwereklassen wird das Risiko je Gebiet ermittelt. Das
Risiko ist eine dimensionslose Größe und nur als Vergleichsmaßstab innerhalb derselben Untersuchungsgesamtheit interpretierbar.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018
Seite 36
Eine Risikoanalyse konnte nicht durchgeführt werden, da die Schadenhöhen durch den Träger
nicht ermittelt werden können. Eine Gesamtaufstellung aller Schadenssummen (z. B. Schäden
an Gebäuden, Betriebsausfall) liegt einer Verwaltung in der Regel nicht vor, da die entstehenden Schadenssummen von zahlreichen Kostenträgern übernommen werden.
Die in den Vorkapiteln beschriebene feuerwehrtechnische Gefahren- und Gefährdungsbeschreibung für die Stadt Bad Münstereifel ist jedoch ausreichend aussagefähig, um einen
Brandschutzbedarfsplan zu erstellen.
Stadt Bad Münstereifel
Entwurf29032018