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Beschlussvorlage (EntwurfBSBPL29032018mitFahrzeugkonzept5-8)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
5,7 MB
Erstellt
12.04.18, 12:15
Aktualisiert
12.04.18, 12:15

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5 Seite 117 Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel Im Zuge der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen hat jede Gemeinde Schutzziele zu definieren, welche die politisch vorgegebene Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegen. Die Qualität der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein Synonym für das Schutzniveau der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr in einer Gemeinde. Das Schutzziel definiert den zentralen Planungsmaßstab für die Aufstellung der Soll-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel innerhalb des Brandschutzbedarfsplans. 5.1 Begriffsbestimmung Das Schutzziel in der Gefahrenabwehr beschreibt, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei ist für eine bestimmte Gefahrensituation festzulegen: in welcher Zeit die Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen sollen (Hilfsfrist) in welcher Personalstärke diese Einheiten benötigt werden (Mindestfunktionsstärke) in welchem Umfang das Schutzziel in der Realität erreicht werden soll (Zielerreichungsgrad) Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Nach ihrer Priorität sind dies: 1. 2. 3. Menschen retten Tiere retten, Sachwerte und Umwelt schützen die Ausbreitung des Schadens verhindern Die zeitkritische Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindestfunktionsstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung unter Beachtung der Eigensicherung ermöglicht werden muss. Zum Erreichen der weiteren Prioritäten bzw. zum Beherrschen des Schadenereignisses unter Beachtung der Eigensicherung werden gegebenenfalls zusätzliche Kräfte benötigt. Das zu formulierende Schutzziel muss daher die Erreichung der o. a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Das Schutzziel muss auch im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Inwieweit die Feuerwehr die Schutzzielfestlegung in einer Gemeinde und ihren Ortsteilen abdecken kann, wird durch die konkurrierenden Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Kosten" bestimmt. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 118 Für die Hilfsfrist gelten folgende Grundsätze: Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitpunkte und Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar sind. Diese Zeitpunkte sind von der Feuerwehr zu dokumentieren. In Ermangelung genauer empirischer Daten wird angenommen, dass die Zeit zwischen der Schadenentstehung und dem Beginn der Notruferstabfrage in der Leitstelle im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Für die Brandbekämpfung gelten folgende Überlegungen: Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten ORBITStudie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: Nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen. Für die Mindestfunktionsstärke gelten folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z. B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 723 mindestens ein Sicherheitstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z. B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherungstrupp zu stellen. Für den Zielerreichungsgrad gelten folgende Grundsätze: Unter "Zielerreichungsgrad" wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen "Hilfsfrist" und "Funktionsstärke" eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z. B. 90 % bedeutet statistisch, dass bei 9 von 10 Einsätzen die Zielgrößen eingehalten werden, bei jedem zehnten Einsatz jedoch nicht. 23 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7-Atemschutz (FwDV 7 Atemschutz - Ausgabe 2004. Kohlhammer Verlag. Köln Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 119 Der Zielerreichungsgrad ist u. a. abhängig von der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Löschgruppe teilweise oder ganz bindet, der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes und den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Zielerreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten (Quelle: Landesfeuerwehrverband NRW; Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen; Seite 38, Stand: 01/2001, V 6.0). Die Kosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zielerreichungsgrad: Ein realer Zielerreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des kommunalen Zuständigkeitsgebietes ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Zielerreichungsgrad aufgrund von nicht planbaren Zufälligkeiten hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, die Erreichbarkeit des kommunalen Zuständigkeitsgebiets aus den Feuerwehrstandorten innerhalb bestimmter Hilfsfristen planerisch zu 100 % anzusetzen. Unbeeinflussbare und zufällige Ereignisse (z. B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, Eigenunfall) verhindern real eine Zielerreichung, der Zielerreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch nicht planbar sind, liegt der reale Zielerreichungsgrad immer um diesen nicht planbaren Ausfallanteil unter dem Planungsansatz. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungspflicht ist das in der Kommune festgelegte Schutzziel eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss des Schutzniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Kommune. Zur Interpretation des Zielerreichungsgrades stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen im Erlass vom 5. Mai 2001 fest (Az.: V D 4 - 4.310): "Der Erreichungsgrad ist u. a. abhängig von • der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, • der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, • der Optimierung des Personaleinsatzes, • den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Diese Randbedingungen sind gewöhnlich bekannt und ermöglichen eine hinreichend genaue Planung des Erreichungsgrades. Im Hinblick auf den Personaleinsatz ist allerdings zu beachten, dass es in Bereichen mit ausschließlich oder überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 120 schwierig ist, eine zuverlässige Kalkulation des zur Verfügung stehenden Personals (Anzahl und Qualifikation) vorzunehmen. Dies kann im Ergebnis zu einem niedrigeren Erreichungsgrad führen. Grundsätzlich sind die Qualitätskriterien auf alle bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt bestimmten Gebiete der Gemeinde anzuwenden. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit ist es rechtlich zulässig, den Feuerschutz in bestimmten Gebieten einer Gemeinde (z. B. Randlagen) von Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden auf der Basis öffentlichrechtlicher Vereinbarungen zu ergänzen oder sogar sicherstellen zu lassen. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen möglich sein, durch kompensatorische bauliche und betriebliche Maßnahmen eine Selbstrettung von Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten, um so den auf dieses Gebiet bezogenen geringeren Erreichungsgrad verantworten zu können […]. Zur Anwendung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten folgende Grundsätze: Bei der Formulierung des Schutzziels ist zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes der Kommune mangels gesetzlicher Vorgaben oder regionaler Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde24 auf die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Folge auch die der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung. Das AGBF-Schutzziel ist als "Allgemein anerkannte Regel der Technik" zu verstehen, da die Grundvoraussetzungen für das Prinzip des offenen normativen Standards gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt sind: Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute wissenschaftliche Begründung praktische Erprobung ausreichende Bewährung In Ermangelung detaillierter gesetzlicher Regelungen ist daher das AGBF-Schutzziel als untergesetzlicher Standard zu werten. Das AGBF-Schutzziel wurde erstmals 1998 formuliert und wird seitdem unverändert angewendet. Der Arbeitskreis Grundsatzfragen (AK-G) der AGBF ließ im Februar 2012 verlautbaren: "Der AK-G stellte nach intensiver Diskussion fest, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die aktuell eine Überarbeitung erforderlich machen, und bekräftigte nachdrücklich die immer noch gegebene uneingeschränkte Gültigkeit des AGBF-Schutzziels"25 24 25 Z. B. "Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie der Ausrück- und Anfahrtzeit bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln" - Erlass der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997, Az.: 22.4.21-10.10 ("Antwerpes-Erlass"), fortgeschrieben durch Rundverfügung des RP Köln vom 03.02.2012 Knorr, Karl-Heinz: Sitzung des Arbeitskreises Grundsatzfragen der AGBF-Bund, in: Brandschutz, 2012, 2, Februar, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, pp. 133 Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 121 Der Rat der Kommune übernimmt mit Festlegung des Zielerreichungsgrades im Brandschutzbedarfsplan gegenüber den Bürgern die Verantwortung für die definierte Qualität der Feuerwehr. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5.2 Seite 122 Schutzzieldefinition nach AGBF Bund Grundlage für die Herleitung, Diskussion und Definition eines adäquaten Schutzziels für die Stadt Bad Münstereifel bildet das in den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Schutzniveau, kurz AGBF-Schutzziel genannt (vgl. BILD 5.1). Das AGBF-Schutzziel besteht in der Kombination von Zeit und Funktionsstärke aus zwei Teilen (vgl. TABELLE 5.1): Teil 1: Ein "Erstangriff" der Feuerwehr soll innerhalb der Hilfsfrist 1 von 9,5 Minuten (nach Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle) mit 10 Funktionen (qualifizierte Einsatzkräfte der Feuerwehr) erfolgen, um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können. Teil 2: Eine "Unterstützungseinheit" soll innerhalb der Hilfsfrist 2 von 14,5 Minuten mit weiteren sechs Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. BILD 5.1 TABELLE 5.1 Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund Leistungskennwerte des AGBF-Schutzziels "AGBF-Löschzug" "Erstangriff" "Unterstützungseinheit" Stadt Bad Münstereifel Hilfsfrist Kurzbezeichnung Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 Minuten 9,5 14,5 Funktionsstärke Kurzbezeichnung Funktionen Funktionsstärke 1 10 Funktionsstärke 2 6 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 123 Das zur Bekämpfung des "Kritischen Wohnungsbrandes" benötigte Gesamt-Feuerwehrpotenzial kann auch als "Löschzug moderner Prägung" oder "AGBF-Löschzug" verstanden werden. Im Unterschied zum "Löschzug klassischer Prägung" nach FwDV 526 besteht der AGBFLöschzug personell nicht zuletzt aufgrund technischer Innovationen27 nicht aus 22 sondern aus 16 Funktionen. Das standardisierte Schadenszenario des "kritischen Wohnungsbrandes" stellt analog zur Definition in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (bis 2005) eine umfangreiche Maßnahme dar, bei der Tätigkeiten zum Retten gefährdeter Personen und zum Löschen eines Brandes gleichzeitig eingeleitet und durchgeführt werden müssen. Der "AGBF-Löschzug" mit einer Stärke von insgesamt 16 Funktionen ist somit wie der Löschzug nach FwDV 5 als klassische taktische Antwort auf Schadenszenarien mittleren Umfangs zu werten. Die FwDV 5 wurde am 13.12.2005 durch die FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ ersetzt. Diese wurde am 03.07.2008 geändert und heißt nun FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeliestungseinsatz“. Dabei muss der "Löschzug" zur Erfüllung des Schutzziels kein klassischer "Dreifahrzeugzug" (TLF - DL - LF) sein, sondern das erforderliche Personal kann sich unterschiedlicher Fahrzeuge aus unterschiedlichen Standorten bedienen, um im Additionsverfahren an der Einsatzstelle entsprechende taktische Einheiten zu bilden (vgl. BILD 5.2). 26 27 Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 - Der Zug im Löscheinsatz (1973), Kohlhammer Verlag. Köln Der Einsatz eines klassischen Sprungtuches zur Menschenrettung erfordert eine Haltemannschaft von mindestens 16 Personen, zur Bedienung eines modernen Sprungretters sind zwei Personen erforderlich. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 BILD 5.2 Stadt Bad Münstereifel Seite 124 Additionsverfahren zur Bildung taktischer Einheiten an der Einsatzstelle Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5.3 Seite 125 Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien Für die weitere Betrachtung sind folgende zwei Entwürfe von vfdb-Richtlinien relevant: Entwurf einer vfdb-Richtlinie "Risikoangepasste Reaktion der Feuerwehren auf automatische Meldungen aus Brandmelde- und Sprinkleranlagen", Stand März 2002 vfdb, Technischer Bericht, Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren, Stand Januar 2007 Betrachtet man die Verteilung des Einsatzaufkommens der deutschen Berufsfeuerwehren, so ist erkennbar, dass die durch automatische Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen ausgelösten Fehlalarme neben den Technischen Hilfeleistungen und Brandeinsätzen den dritten großen Anteil am Gesamteinsatzaufkommen einer Feuerwehr einnehmen. Auch bei den Freiwilligen Feuerwehren machen diese Fehleinsätze einen nicht unerheblichen Teil des Gesamteinsatzaufkommens aus. Eingehende Brandmeldungen aus BMA binden Personal und Technik für Fehlalarme. Gleichzeitig führen sie zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr durch die folgende Fahrt mit Sonderrechten. Die Anzahl der Alarme und damit auch die Anzahl der Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen steigt stetig an (vgl. hierzu auch: "Der Feuerwehrmann 9/2000"; Bilanz 1999: 16.577 Fehlalarme in NRW - neuer Höchstwert!). Aufgrund der hohen Zahl von 3.500 Falschalarmen pro Jahr von Brandmeldeanlagen hat der Hampshire Fire and Rescue Service in zwei Einsatzgebieten (Southsea und Cosham) wochentags für die Zeit von 9 bis 17 Uhr seine AAO drastisch reduziert: Wenn der BMA-Alarm nicht telefonisch durch eine Brandmeldung bestätigt wird, wird der Alarm als Falschalarm klassifiziert und nur ein "Fire Safety Officer" entsandt, aber keine Löschfahrzeuge. Diese werden nur noch zu Objekten wie Schulen, Pflegeheimen, Unterkünften, Krankenhäusern usw. entsandt.28 Bestimmte Objekte, in den Bauordnungen der Länder und den Sonderbauverordnungen oftmals als "Objekte besonderer Art und Nutzung" klassifiziert, werden aufgrund dieser besonderen Art und Nutzung mit automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) ausgestattet. Gleichzeitig erfolgt durch die örtliche Feuerwehr in der Regel eine Berücksichtigung dieser Objekte in einer besonderen, meist erhöhten Alarmstufe. Die vfdb-Richtlinie soll dazu beitragen, die Reaktion auf das Auslösen von BMA angepasst und wirtschaftlich zu gestalten. Dazu werden ein Schutzziel definiert und Empfehlungen zur Minimierung von Fehlalarmen gegeben. Fehlalarme im Sinne der vfdb-Richtlinie sind Alarme, die aufgrund eines Täuschungsalarms, eines technischen Defektes oder eines Übertragungsfehlers in den Leitstellen angezeigt oder gemeldet werden und auf die durch die Alarmierung von Einsatzkräften reagiert wird. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes unterliegt dabei der kommunalen Aufgabenhoheit, so dass die Richtlinie ausschließlich empfehlenden Charakter für die öffentlichen Feuerwehren in Deutschland haben kann. 28 Hampshire trials new system for dealing with AFA false alarms, Fire Times, April/May 2011, p. 6 Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 126 Analog zur mittlerweile etablierten Schutzzieldefinition der AGBF-Bund ("Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten") wird in erster oben genannter VfdbRichtlinie das "Schutzziel Brandmeldeanlage" aufgestellt. Das Standardereignis "Automatische Auslösung einer BMA" ist durch folgende Faktoren gekennzeichnet: − Das Objekt verfügt über eine installierte automatische BMA mit direkter Aufschaltung bei der Leitstelle der Feuerwehr. − Die Zeitdauer zwischen Erkennung eines für die BMA relevanten Alarmkriteriums und Eingang der Meldung liegt im "Sekundenbereich". − Es handelt sich um ein Gebäude/Objekt mit "normalem" Risiko29. Eingehende Alarme aus automatischen Brandmeldeanlagen sind wie reale Alarmierungen über Telefon zu werten. Allerdings bedingt die Technik, wie in der folgenden Übersicht veranschaulicht, hier eine deutliche Verkürzung der Entdeckungs- und Meldezeit. Sind BMA bei Integrierten Leitstellen aufgeschaltet, verkürzt sich zudem die Gesprächs- und Dispositionszeit. Beim Vorhandensein automatischer Löschanlagen ist der Löschbeginn grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Alarmierung gleichzusetzen. Die Zielerfüllung bei Objekten mit BMA unterscheidet sich nicht von der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung. Um die Rettung von Personen und die Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften durchführen zu können, sind folgende Aufgaben durch die Feuerwehr zu erfüllen: Vor Ort und zur zielgerechten Einsatzabwicklung: − − − − − − Eindringen in Gebäude ohne Gewalteinwirkung Erkundung des Gebäudeinneren und der Einsatzstelle Aufbau einer Wasserversorgung/Einspeisung Sicheres Vorgehen der Atemschutztrupps (Atemschutzüberwachung/Sicherungstrupp) Zielgerichtetes, schnelles Auffinden des ausgelösten Melders Wirksame Brandbekämpfung mit dem Ziel des minimalen Löschmitteleinsatzes Zehn Funktionen erweisen sich als sachgerecht zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben − Personenschutz/Personenrettung − Verhinderung der Brandausbreitung In Abhängigkeit von der Objektart und der Objektgröße soll die Personalstärke der ersteintreffenden Einheit nicht weniger als zehn Funktionen in den ersten 8 Minuten nach Alarmierung betragen, um unter Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschriften wirkungsvoll agieren zu können. Diese Standardreaktion kann aufgrund einer in einer Tabelle in der vfdb-Richtlinie angegebenen oder auf der Basis einer örtlich vorgenommenen und im Einzelfall begründeten Risikoab29 Kein erhöhter Kräfteansatz für Maßnahmen, die über die der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung hinausgehen, erforderlich. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 127 schätzung erhöht oder aber erniedrigt werden. Die verkürzte Entdeckungs- und Meldezeit ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Begünstigende, d. h. den Personaleinsatz vermindernde Faktoren wären • vollautomatisierte Löschanlagen • Eintreffzeiten von weniger als 5 Minuten • Werkfeuerwehren oder Betriebsfeuerwehren Reduzierung der Einsatzkräfte Die ausrückende Funktionsstärke kann von der Feuerwehr bei gesicherter Rückmeldung "Fehlalarm" reduziert werden. Das ist dann der Fall, wenn der Leitstelle der Feuerwehr nach dem Einlaufen der BMA unmissverständlich und von qualifizierter Stelle der Grund des Auslösens der BMA mitgeteilt wird (Anruf von verantwortlichen Personen/Mitarbeitern des Objekts mit gezielter Angabe der Ursache der Auslösung). Ein verringertes Kräfteaufgebot der Feuerwehr (z. B. nur ELW oder LF) überprüft dann die BMA und stellt den Alarmzustand wieder her. Bei dem Entwurf der vfdb-Richtlinie "Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren" von November 2004 handelt es sich um ein "Expertensystem" zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren. Die Technische Hilfeleistung und der Rettungsdienst finden darin keine Berücksichtigung. Dabei wird ein Werkzeug bereitgestellt, welches • die anerkannten Regeln des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt, • auf unterschiedliche Situationen des baulichen Brandschutzes eingeht und • flexibel auf örtlich unterschiedliche Risiken (Brandhäufigkeit, Schadenverlauf) reagiert. In Abschnitt 4 dieser vfdb-Richtlinie werden typische Einsatzszenarien mit Mannschaftsstärke und Eintreffzeiten aufgeführt, von denen die hier relevanten als Tabelle zusammengefasst sind: Objekt Personal Eintreffzeit 8 min 13 min Warenhaus ohne automatische Brandmeldeanlage 10 8 Warenhaus mit Sprinkleranlage 10 7 Logistikzentrum mit Menschenrettung 10 10 − 6 Logistikzentrum Palettenlager mit automatischer Löschanlage Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5.4 Seite 128 Schutzzielfestlegung der Stadt Bad Münstereifel Als Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel sollen nur die durch die Freiwillige Feuerwehr Bad Münstereifel beeinflussbaren Qualitätskriterien gelten. Nach Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ist für den "Erstangriff" mit 9 Funktionen der Einsatzort in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 8 Minuten (Schutzziel Teil 1) und für die "Unterstützungseinheit" mit weiteren 9 Funktionen, also insgesamt 18 Funktionen, einschließlich eines Zugtrupps insgesamt 22 Funktionen, in einer Ausrückund Anfahrtzeit von insgesamt 13 Minuten (Schutzziel Teil 2) zu erreichen. Für schutzzielrelevante Einsätze ist ein planerischer Zielerreichungsgrad von 75 % festzulegen. Das festgelegte Schutzziel gilt als Planungsziel, dessen Erreichung zu überwachen ist. Das Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel wird daher wie folgt vereinbart: Der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "Kritischer Wohnungsbrand" und anderer Schadensarten, die ein entsprechendes Kräfteaufgebot mit Menschenrettung erfordern, ist von der ersten Taktischen Einheit (Gruppe) in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 8 Minuten (Schutzziel Teil 1) und von der zweiten taktischen Einheit (Gruppe)und eines Zugtrupps innerhalb von 13 Minuten (Schutzziel Teil 2) zu erreichen. Als planerischer Zielerreichungsgrad werden 75 % der schutzzielrelevanten Einsätze angestrebt. Dadurch wird eine ausreichende zeitliche Erreichbarkeit in den Ortsteilen gewährleistet. Die personelle Abdeckung soll durch Parallelalarmierung mehrerer Standorte im Additionsverfahren (vgl. BILD 5.2) sichergestellt werden. In peripher gelegenen Gebieten kann der Personalaufwuchs trotz der Parallelalarmierung zeitlich verzögert erfolgen. Dennoch sind wirksame Erstmaßnahmen gewährleistet. Es bedarf jedoch einer differenzierten Betrachtung für Wohnplätze in Außenbereichen wie z. B. die Wochenendhausbebauung im Bereich Stockert. Insofern kann eine Schutzzielfestlegung sich in erster Linie auf die Ortsteile im Stadtgebiet beziehen. Hierbei ist jedoch zu Grunde zu legen, dass eine Zielerreichung für die erste Einheit innerhalb der Hilfsfrist 1 innerhalb der Schutzzielfestlegung erreicht werden soll, so dass ein Rettungseinsatz eingeleitet werden kann. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6 Seite 129 Soll-Struktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel Die nachfolgende Bedarfsbeschreibung der Soll-Strukturen der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel gründet auf dem in Kap. 5 festgelegten Schutzziel. Im vorliegenden Kapitel wird die zur Erfüllung des Schutzziels sowie zur Funktion des Gesamtsystems Feuerwehr notwendige standortbezogene, technische, personelle und organisatorische zukünftige Infrastruktur für die der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel als Soll-Bedarf beschrieben. Dem zur Bestimmung des Veränderungspotenzials erforderlichen Vergleich von Soll- und Ist-Struktur ist im Anschluss daran ein eigenes Kapitel gewidmet. 6.1 Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Aufgrund unveränderter landesrechtlicher Regelungen ergibt sich hier keine Änderung gegenüber dem Ist-Zustand. 6.1.2 Zugewiesene Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. 6.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. 6.1.4 Freiwillige Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. BILD 6.1 Stadt Bad Münstereifel Beispiel für eine direkte und offene Kommunikation über die (Nicht-) Aufgaben einer öffentlichen Feuerwehr Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 130 6.1.5 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten Die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten sollen nach den Regeln der Technik erfolgen. Dies wird zwar im Brandschutzgesetz nicht explizit genannt, ist aber de facto als "Pflichtaufgabe" zu sehen, um den sicheren Betrieb der Feuerwehr zu gewährleisten. Dazu sind entsprechende Werkstätten und Personal erforderlich, dass ausreichend qualifiziert ist (als Gerätewarte, eingewiesene Person, Fachkundige oder Sachkundige) und fortgebildet wird. Durch einen ständig wachsenden Anspruch in technischer und personeller Hinsicht an die Feuerwehren wächst auch in gleichem Maße der Bestand an komplexer und hochwertiger werdender Technik. Wegen der Anpassung des Gerätebestandes an die unterschiedlichsten Aufgaben wird das Aufgabenfeld der Geräteprüfung um ein Vielfaches größer. Aufgrund dieser Gerätevielfalt sind Prüfverfahren notwendig, um eine fachgerechte Prüfung der einzelnen Geräte und Ausrüstungen sicherzustellen. Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C 53, neu Vorschrift 49 und DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfgrundsätze spiegeln den Stand der Technik hinsichtlich der Prüfung von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr wider. Weil sich die Geräteprüfordnung nur mit einem kleinen Teil des tatsächlich vorgehaltenen (feuerwehrtechnischen) Geräts befasst, sind bei der Geräteprüfung die unterschiedlichsten Vorschriften und Richtlinien durch den Prüfer zu beachten. Da ein großer Teil der Ausrüstungen und Geräte nicht speziell für den Einsatz in den Feuerwehren konzipiert ist, sind unter anderem auch die Herstellerangaben zur Prüfung ausreichend. Wenn keine Angaben zur Prüfung gemacht werden, so lassen sich aus der Geräteprüfordnung (BBG/GUV-G 9102) entsprechende Prüfanordnungen ableiten. Eine Prüfpflicht lässt sich grundsätzlich für jedes bei der Feuerwehr benutzte Gerät ableiten. Um den notwendigen Prüfumfang festzulegen, muss auf Regelwerke aus anderen Bereichen der Technik zurückgegriffen werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang TÜV- und TÜD-Vorschriften, DIN-Normen, Vorschriften des VDI, VDE, VDS sowie übergeordnete Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Produkt- und Gerätesicherheitsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Der Leiter der Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Geräte sichergestellt ist. Von der Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung hängt im hohen Maße der Einsatzerfolg ab. Eine regelmäßige und gewissenhafte Prüfung dient auch der Werterhaltung des technischen Gerätes. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6.2 Seite 131 Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel 6.2.1 Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Jugendarbeit ist die Erhaltung eines flächendeckenden Netzes aus Feuerwehrstandorten weiterhin anzustreben. Über Alternativen muss dann nachgedacht werden, wenn einzelne Standorte personell oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einen disponiblen Ausbildungs- und Alarmdienst zu verrichten und oder das Gesamtbild der Gefahrenabwehr (Schutzzielerfüllung), sich als defizitär darstellt. Primär ist eine personelle Stärkung der Einheiten anzustreben. Nur wenn dies nicht möglich ist, sind andere Alternativen heranzuziehen. Auf der nachfolgenden Karte ist die aktuelle Standortsituation auf Grundlage der in Kap. 4 erhobenen und dargestellten Daten folgendermaßen je Standort dargestellt: Gelbe Hinterlegung des Feldes Feuerwehrangehörige: Weniger als 27 FA am Standort Gelbe Hinterlegung des Feldes AGT: Weniger AGT als nach Personalfaktor benötigt. Gelbe Hinterlegung des Feldes Einsatzfahrzeuge: Handlungsbedarf bei mindestens einem Fahrzeug zum jetzigen Zeitpunkt sowie während der Laufzeit dieses Brandschutzbedarfsplanes. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 BILD 6.2 Stadt Bad Münstereifel Seite 132 Standortsituation 31.12.2016 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 133 6.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord) Am Standort Arloff besteht hinsichtlich der baulichen Situation (Bj. 1990, Renovierung 2015) mit 20 FA (davon 10 AGT) zurzeit kein akuter Handlungsbedarf. Die Standorte Arloff/Kalkar/Iversheim/Eschweiler liegen eng beieinander. Der benachbarte Standort Kalkar ist mit 8 FA (davon 0 AGT) personell schwach besetzt. Daher finden bereits jetzt gemeinsame Übungen der Löschgruppen Kalkar und Iversheim statt, die auch im Rahmen des ABC-Zuges des Kreises Euskirchen tätig sind. Das Gebäude in Kalkar entspricht nicht den Regeln der Technik, die Ersatzbeschaffung des einzigen Fahrzeugs steht an, aufgrund der Größe der Fahrzeughalle ist zu erwarten, dass ein typgleiches Ersatzfahrzeug (TSF) hier nicht untergebracht werden kann. Dies wird in naher Zukunft seitens der Feuerwehren der Stadt Münstereifel durch eine Stellprobe mit einem Mannschaftstransportfahrzeugs der "Sprinter-Klasse" eines anderen Standortes überprüft. Aufgrund der Personalsituation am Standort Kalkar ist eine Regelausbildung nach den Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 2 und FwDV 3 (Gruppenstärke = 9 FA) alleine nicht möglich. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ein signifikanter Anstieg der Feuerwehrangehörigen in Kalkar aus den 443 gemeldeten Wohnbürgern heraus nicht zu erwarten. Der vorgenannte Standort Eschweiler ist mit 9 FA (0 AGT) personell schwach besetzt. Iversheim ist mit 17 FA (7 AGT) personell besser besetzt. Aufgrund der Personalsituation am Standort Eschweiler ist eine Regelausbildung nach den Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 2 und FwDV 3 (Gruppenstärke = 9 FA) alleine nicht möglich. Größere Löschfahrzeuge als die vorhandenen werden in beiden Standorten zukünftig nicht stationiert werden können und wären auch der Personalsituation (Eschweiler) nicht angemessen. Die Entfernung zwischen den Ortsmittelpunkten beträgt ca. 3 km. Aufgrund der topographischen Situation und da ein theoretisch möglicher gemeinsamer Standort zwischen den Ortslagen zu einer Verschlechterung der Ausrückesituation bei gleichzeitig weiterem Personalverlust führen würde, ist eine gemeinsame räumliche Unterbringung der Löschgruppen Eschweiler und Iversheim derzeit nicht angezeigt. Insgesamt ist zukünftig eine engere funktionale und organisatorische Zusammenarbeit der Löschgruppen des Löschzug 1 zu prüfen. Eine stärkere gemeinsame Regelausbildung auf Ebene des Löschzuges 1 ist anzustreben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 134 6.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost) Die Standorte Effelsberg und Houverath sind mit 18 FA (6 AGT) und 14 FA (1 AGT) personell mittelmäßig besetzt. Es wird empfohlen, diese beiden Standorte aufgrund der topographischen Situation (Houverath östliche Randlage, gleichzeitig Landesgrenze) und der räumlichen Entfernung untereinander und zu den westlichen gelegenen Standorten der LZ 3 und 4 bis auf weiteres unabhängig voneinander zu betrachten. Um im Einsatz besser zu harmonisieren, insbesondere die Handhabung der Geräte zur Technischen Hilfeleistung, sowie die unter 1.1.2 und 1.1.3 aufgeführten Tätigkeiten sollten gemeinsame Übungsdienste nach FwDV2 und FwDV 3 angestrebt werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 135 6.2.1.3 Bereich Löschzug 3 Standort Bad Münstereifel (21 FA, davon (3 AGT): Die Standorte Eicherscheid und Hohn sind mit 16 FA (2 AGT) und 10 FA (4 AGT) personell schwach besetzt. Größere Löschfahrzeuge als die vorhandenen werden hier zukünftig nicht stationiert werden können und wären auch der Personalsituation nicht angemessen. Insgesamt sind zukünftig engere funktionale und organisatorische Zusammenarbeit der beiden Löschgruppen zu prüfen. Um im Einsatz besser zu harmonisieren, insbesondere die unter 1.1.2 und 1.1.3 aufgeführten Tätigkeiten, sollten gemeinsame Übungsdienste nach FwDV 2 und FwDV3 angestrebt werden. Um keinen der beiden Standorte aufgeben zu müssen, muss geprüft werden, welche Löschfahrzeuge aufgrund der Größe der Gerätehäuser dort stationiert werden können. Standort Nöthen (15 FA, davon 7 AGT): Eine stärkere gemeinsame Regelausbildung auf Löschzugbasis Löschzug 3 (Mitte) ist anzustreben. 6.2.1.4 Bereich Löschzug 4 Standort Mahlberg (18 FA, davon 7 AGT): Ein größeres Löschfahrzeug als das vorhandene, oder weitere Fahrzeuge werden hier zukünftig nicht stationiert werden können. Der Einstellplatz für das Fahrzeug entspricht nicht nach DIN. (Aufgrund des Fahrzeugalters besteht zurzeit kein Handlungsbedarf) Standort Mutscheid/Esch: (22 FA, davon 9 AGT): Die Fahrzeugunterstellung ist sehr beengt und entspricht nicht den Regeln der Technik. Die Gesamtsituation des Standortes Esch (beengte Hanglage) ist problematisch. Aufgrund der topographischen Situation und der großen Entfernung zum nächsten Standort Rupperath im Südosten würde eine Verlagerung des Standortes Richtung Norden und/oder Westen (z. B. Richtung Mahlberg) die Abdeckung des Gebietes verschlechtern. (Aufgrund des Fahrzeugalters besteht zurzeit kein Handlungsbedarf) Am Standort Reckerscheid ist ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) stationiert mit erweiterter Funkausstattung. Ob dieser Standort - sofern er nicht Sonderaufgaben wie z. B. "First Responder" bzw. "Helfer-vor-Ort" übernehmen kann - zukünftig weiter erforderlich sein wird, ist spätestens dann zu hinterfragen, wenn finanzielle Mittel zur Bauerhaltung erforderlich werden. Es wäre von großen Nutzen dieses Fahrzeug nach Esch ins Gerätehaus zu verlagern. (Aufgrund des Fahrzeugalters besteht zurzeit kein Handlungsbedarf) Standort Schönau (17 FA, davon 3 AGT): Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 136 Aufgrund der topographischen Situation und der Entfernungen zu den nächsten Standorten gibt es keine veränderten Soll-Anforderungen. Ein größeres Löschfahrzeug als das vorhandene, oder weitere Fahrzeuge werden hier zukünftig nicht stationiert werden können. (Aufgrund des Fahrzeugalters besteht zurzeit kein Handlungsbedarf) Standort Rupperath (21 FA, davon (6 AGT): Aufgrund der topographischen Situation, der Entfernungen zu den nächsten Standorten und der Randlage (gleichzeitig Landesgrenze) gibt es keine veränderten Soll-Anforderungen. (Aufgrund des Fahrzeugalters besteht zurzeit kein Handlungsbedarf) Eine stärkere gemeinsame Regelausbildung auf Löschzugbasis Löschzug 4 ist anzustreben. BILD 6.2 Detailansicht Süd-Osten der Stadt Bad Münstereifel mit Feuerwehrstandorten und Wohnstätten der Feuerwehrangehörigen Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 137 6.2.2 Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Bezüglich der baulichen Soll-Situation der Standorte haben die Feuerwehrhäuser grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser - Planungsunterlagen“ sowie Broschüre „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ als Mindestanforderung der Unfallversicherer für Feuerwehrhäuser zu entsprechen. Da der überwiegende Teil der Gerätehäuser vor Inkrafttreten der aktuellen Vorschriften errichtet wurde, besteht soweit Bestandsschutz, wenn keine Gefahr für die Mitglieder der Feuerwehr im Verzug ist. Bei Neubauu oder baulichen Änderungen an den bestehenden Gerätehäusern sind jedoch die aktuellen Anforderungen zu erfüllen. Ein geordneter und sicherer Dienstbetrieb gemäß den Regelwerken der Feuerwehrunfallkasse ist zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrhauses u. a. als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Freiwilligen Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern. Des Weiteren sind die Feuerwehrhäuser hinsichtlich ihrer Nutzflächen zu überprüfen, wenn die Sollstärken der einzelnen Einheiten erreicht werden. Anbau FWGH Nöthen: Aufgrund der beabsichtigten Ersatzbeschaffung eines TLF 2000 (Allradantrieb, singlebereift, gelände- und watfähig) für das bisherige TLF 8/18 ist der Anbau eines weiteren Fahrzeugstellplatzes erforderlich. Dieser soll teilweise auch durch Eigenleistung der Mitglieder der Löschgruppe gebaut werden, um so mit den zur Verfügung stehenden Mitteln rechtzeitig den Stellplatz fertig stellen zu können. Weitere Hinweise und Empfehlungen: Nur zugelassene Regalsysteme verwenden Für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung in Feuerwehrhäusern sind zugelassene Regale/ Regalsysteme nach den einschlägigen Regeln der Technik (z. B. DGUV Regel 108-007 „Lageeinrichtungen und –gerät (BGR 234), DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“) Barrierefreies Bauen Da es sich bei Feuerwehrgerätehäusern um öffentliche Gebäude handelt und auch die Feuerwehren zu Inklusion aufgerufen sind, ist zumindest weitgehende Barrierefreiheit zu realisieren. Diese ist de facto bereits für den üblichen innerbetrieblichen Transport z. B. von Ausrüstungen mit Rollwagen erforderlich. Dieselmotorenimmissionen In den Feuerwehrgerätehäusern ist keine Absauganlage vorhanden. Dies führt dazu, dass die vom Fahrzeugmotor ausgestoßenen Abgase in die Fahrzeughalle gelangen und damit die dort Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 138 befindlichen Einsatzkräfte gesundheitlich belasten. Hier insbesondere die Rußpartikel in den Abgasen. Auch modernste Motoren ändern nichts daran: Motoren produzieren Abgase, müssen gestartet werden, verbrauchen Kraftstoffe, haben heiße teile und verursachen Lärm. Quellenangaben: DGUV 205 – 208 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ BGI/GUV-I 8651 „Sicherheit im Feuerwehrdienst TRGS 554 Technische Regeln für Gefahrstoffe Abgase von Dieselmotoren Schutzleitfaden S 002 "Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr" http://www.feuerwehrmagazin.de/service/tipps-wissen/abgasabsauganlagen-investition-indie-gesundheit-der-kameraden-54191 Schwarz/Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus Feuerwehrhäuser werden kontaminiert – offensichtlich und unsichtbar. Gerade im nicht erkennbaren Schmutz liegt die große Gefahr. Schadstoffe der Einsatzstelle können so bis ins heimische Schlafzimmer gelangen. Schuld sind meist die eigene Nachlässigkeit und eine fehlende Schwarz-Weiß-Trennung. Konsequentes Handeln und bauliche Maßnahmen im Sinne der Schwarz-Weiß-Trennung können ein Gerätehaus zur Schleuse zum Schutz vor einer Schadstoff-Verschleppung machen. Quellenangaben: DGUV Fachgespräch "Krebsrisiken bei Feuerwehreinsatzkräften", kohlhammer-feuerwehr.de 6.2.3 Technik Die Feuerwehr Bad Münstereifel ist technisch in einem Umfang auszustatten, der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Einhaltung des Schutzziels erforderlich ist. Die Art und Anzahl der vorgehaltenen Technik ist mit den taktischen Erfordernissen abzustimmen und in einem fortwährenden Prozess kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen. Die Leistungsfähigkeit und der Gesamtumfang des Fuhrparks sollen erhalten bleiben. Dies ist erforderlich, da die Feuerwehr Bad Münstereifel insbesondere in Randbereichen über taktische Einheiten verfügen muss, um Wasserversorgungen über lange Wegstrecken aufbauen zu können. Im Folgenden werden Art und Umfang der bedarfsgerechten Feuerwehrtechnik aufgeführt, technische Details werden, soweit notwendig und entscheidungsrelevant, tiefergehend beschrieben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 139 6.2.3.1 Fahrzeugtechnik Fahrzeuge sollten nach Zustand, und Wirtschaftlichkeit bei der Neubeschaffung betrachtet werden. Eine altersmäßige Festlegung der Nutzungsdauer ist nicht sinnvoll. Vielmehr ergibt sich die Nutzungsdauer abhängig von der erforderlichen Verkehrssicherheit, Nutzungs- und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge. Diese ist bei einigen Fahrzeugen teilweise erreicht, da die Fahrzeughersteller die Ersatzteilproduktion eingestellt haben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 6.1 Stadt Bad Münstereifel Seite 140 Nutzungsdauer des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 141 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 TABELLE 6.2 Seite 142 Fahrzeugkonzept Feuerwehrfahrzeuge 2018 bis 2022 Jahr Standort Fahrzeug aktuell Fahrzeug neu 2018 Hohn TSF-(W) TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Ausmusterung 2018 Iversheim TSF-W Ausmusterung 2018 Nöthen TSF Ausmusterung 2019 Nöthen TLF 8/18 2019 Nöthen ELW 1 Houverath RW 1 Ausmusterung 2020 Arloff RW 1 Ausmusterung 2021 2022 Eicherscheid TSF-W Eschweiler LF 8/6 Ausmusterung Ausmusterung Stadt Bad Münstereifel TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TLF 2000, Allradantrieb, geländegängig (singlebereift), watfähig Umsetzung an noch zu bestimoder ein Fahrzeug mit gleichem menden Standort, als ReserveEinsatzwert. fahrzeug Ausmusterung 2019 TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. ELW 1 oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. MTF (langer Radstand) mit geringer Beladungsreserve für technische Hilfeleistung oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. HLF 10 Allradantrieb, geländegängig (singlebereift), mit Seilwinde bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TSF-W oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TSF-W oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 2022 Kalkar TSF Ausmusterung Stadt Bad Münstereifel Seite 143 TSF oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6.2.3.1.1 Seite 144 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Mannschaftstransportfahrzeuge, die wenn sie teilweise auch zum Transport von Gerät verwendet werden, als Mehrzweckfahrzeuge bezeichnet werden, sind für den Dienst- und Einsatzbetrieb quasi unverzichtbar. Für allgemeine Dienstfahrten (Personaltransport bei Einsätzen, Jugendfeuerwehr und Ausbildung beim Kreis oder den Nachbargemeinden, oder andere dienstliche Veranstaltungen soll kein Fahrzeug aus dem ersten Abmarsch genommen werden. Andernfalls würden Verzögerungen der Ausrückezeiten in Kauf genommen werden und die Einsatzfristen können dann nicht erfüllt werden. Daher sind MTF oder MZF vorzuhalten. Diese Fahrzeuge sind mit Durchsage Einrichtung zur Warnung der Bevölkerung auszurüsten. In den Löschzügen 1, 3* und 4 ist jeweils ein MTF vorhanden. Dies wird auch bei den Übungen der Jugendfeuerwehr eingesetzt, da die Jugendfeuerwehr immer aus dem jeweiligen Löschzug zusammen übt. Längerfristig sollte daher in allen vier Löschzügen ein MTF zur Verfügung stehen. Die Ersatzbeschaffungen sind in den Fahrzeugkonzepten der Folgejahre nach Erreichen der Nutungsdauer zu berücksichtigen. 6.2.3.2 Gerätetechnik 6.2.3.2.1Technische Hilfe 1. Um eine adäquate technische Hilfe für Verkehrsunfälle und ähnliches sicher zu stellen, sind die Standorte Arloff, Bad Münstereifel, Mutscheid und Houverath mit Hydraulikaggregaten mit einem Maximaldruck von 700 bar ausgestattet. Für die hydraulischen Rettungsgeräte wurde die DIN EN 13204 vom März 2005im Dezember 2016 erneuert. Spreizer SP 49 und Schneidgeräte S 200 dürfen nach der 2005 zurückgezogenen Norm DIN 14751-1 nur bis max. 630 bar betrieben werden. An hydraulischen Rettungsgeräten kommen hier zum Einsatz: - Spreizer mindestens SP 49 - Schneidgerät mindestens S 200 - Rettungszylinder Satz RZ 1 bis RZ 3 2. Um eine flächendeckende Erstversorgung zu gewährleisten sind zusätzlich die Standorte Nöthen, Effelsberg, Schönau und Rupperath mit Hydraulikaggregaten mit einem Maximaldruck von 630 bar ausgestattet. An hydraulischen Rettungsgeräten kommen hier zum Einsatz: - Spreizer mindestens SP 30 - Schneidgerät mindestens S 90 Aus Gründen der Kompatibilität finden ausschließlich Rettungsgeräte der Firma Weber mit Single Kupplungen Verwendung. Daher finden sich oben auch deren Typangaben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 145 Entsprechendes Unterbau- oder Abstützmaterial sowie weiteres Zubehör ergibt sich selbstredend und ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht weiter aufgeführt. Um auch bei Unfällen von LKW, Bussen oder ähnlichen Großfahrzeugen sicher helfen zu können, sind an den Standorten Arloff und Mutscheid Rettungsplattformen vorzuhalten. Des Weiteren ist an mindestens einem Standort eine maschinell betriebene Zugeinrichtung vorzuhalten. Die Standorte unter 1 sind mindestens mit einem Mehrzweckzug MZ 32 auszustatten. An den Standorten Arloff, Bad Münstereifel und Houverath sind zusätzlich Hebekissen in verschiedenen Größen vorzuhalten. Grundsätzlich ist die Gesamte Ausrüstung zur technischen Hilfeleistung in regelmäßigen Abständen den Bedürfnissen, durch zum Beispiel die Entwicklung in der Fahrzeugtechnologie, anzupassen. 6.2.3.2.2 Trinkwasserhygiene Gemäß der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehr Nr. 2 vom 13.09.2016. ist sicherzustellen, dass bei der Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz die Verunreinigung des Trinkwasser auszuschließen ist. Aus diesem Grund müssen Rückflussverhinderer oder Systemtrenner in jeder Einheit zur Verfügung gestellt werden. Aus Gründen der Praktikabilität und der oben erwähnten Empfehlung folgend ist der Austausch aller Sammelstücke und Standrohre gegen die Ausführung mit federbelasteten Einzelklappen / Ventiltellern vorzunehmen. Dieser Austausch soll zügig in Form von Ersatz- und Neubeschaffungen erfolgen. (Fachempfehlung des Ausschusses Technik der Deutschen Feuerwehren, DVGW-Arbeitsblatt W 405-B1 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen“) 6.2.3.2.3 Funktechnik Die einzelnen Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel sind flächendeckend mit analogen Funkmeldeempfängern zur Alarmierung der Einsatzkräfte ausgestattet. Die Umrüstung auf digitale Funkmeldeempfänger wird auf Kreisebene für die kommenden Jahre geplant. Die Kosten für die Anschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger, sind durch die Stadt Bad Münstereifel zu tragen. Es sind alle Fahrzeuge mit digitaler Funktechnik ausgerüstet worden. Seit 2014 wird der "4m-Funk" mit digitalen Geräten (TMO) durchgeführt. Der Einsatzstellen- Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 146 funk ("2m-Funk") wird derzeit noch analog durchgeführt. Es soll angestrebt werden, Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung mit mindestens 6 St. 2m-Funke Geräte auszustatten. 6.2.3.2.4 Sirenenwarnsystem Um die Bewohner der Stadt Bad Münstereifel bei einem Ereignis wie Unwetter, Umweltkatastrophen oder im Verteidigungsfalle zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Aufgabe der Gemeinde gemeinsam mit dem Kreis gemäß §§ 3 u. 4 BHKG. 6.2.3.2.5 Atemschutztechnik Die Atemschutztechnik, ist permanent auf dem Stand der Technik zu halten. Um die Sicherheit der Atemschutzgeräteträger zu erhöhen, sollten alle Atemschutzgeräte mit einem Totmannwarner ausgerüstet werden. Weiterhin ist es Erstrebenswert, für die Rettung von Atemschutzgeräteträger Notfalltaschen und Equipment vorzuhalten. Um einen besseren Überblick über die im Einsatz befindlichen Atemschutzgeräteträger zu haben, ist es nötig gleiche Technik und Ausstattung für die Atemschutzüberwachung in allen Löschzüge der Feuerwehr Bad Münstereifel bereit zu stellen. 6.2.3.2.6 Wärmebildkamera Um den Einsatzerfolg bei der Suche nach Personen, sowie bei Brandeinsätzen zu erhöhen, sollte in jedem Löschzug der Feuerwehr Bad Münstereifel eine Wärmebildkamera vorgehalten werden. Durch die Vornahme bei Wohnungsbränden mit einer WBK, ist ein schnelleres Auffinden von Personen im Brandrauch gewährleistet. Zudem kann auch ein erheblicher Schaden an Sachwerten durch frühzeitiges er kennen der Brandquelle vermieden werden. 6.2.3.2.7 Koordienierungstelle Da bei Großeinsatzlagen und Katastrophen die Kreisleitstelle nicht mehr alle Einsätze im Einzelnen bearbeiten kann, werden bei Bedarf kommunale Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese bekommen von der Leitstelle die Einsätze übermittelt und übernehmen die weitere Verarbeitung und Koordination. Periodisch erhält die Kreisleitstelle Rückmeldungen über die abgearbeiteten Einsätze. Eine Koordinierungsstelle besteht aus einer Räumlichkeit für mindestens vier Personen. Für die Koordinierungsstelle sollte nachfolgend aufgeführte Ausstattung in der Koordinierungsstelle vorgehalten werden. - 2 PC Arbeitsplätze mit je 2 großen Monitoren (min. 24 Zoll) mit entsprechender Software (z.B. Office, Leitstellenanbindung und Nachschlagewerke) Drucker, hier sind Laptops vorzu- Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 147 sehen, damit auch während eines Stromausfalls ohne Unterbrechung weiter gearbeitet werden kann. - Leistungsfähiger Internetanschluss, unter anderem zur Kommunikation mit der Leitstelle und nachgelagerten Führungsstellen sowie zur Informationsgewinnung, z.B. Wetterlage, Pegelstände, und ähnlichem. Dieser ist aus Gründen der Ausfallsicherheit auch kabellos verfügbar zu machen. - 2 Festnetztelefone - 2 Mobile Telefone als Rückfallebene - 2 Digitale Funkgeräte als Festeinbau - 2 Digital Funkgeräte als Mobilgerät aus Gründen der Ausfallsicherheit bei Stromausfall - 2 Analoge Handfunkgerät 2 M - 1 Radio und 1 Fernsehgerät als Rückfallebene zur Informationsgewinnung - Notstromversorgung für den Fall des Netzausfalls - Weiteres Büro- und Kartenmaterial. Sollte das Ausmaß der Einsatzlage eine Bearbeitung in der Koordinierungsstelle aus Kapazitätsgründen nicht mehr zu lassen, ist zusätzlich der Stabsraum in Betrieb zu nehmen. Dieser besteht aus einer Räumlichkeit für mindestens acht Personen mit folgender Mindestausstattung: - 4 PC Arbeitsplätze mit entsprechender Software (z. B. Office, Leitstellenanbindung und Nachschlagewerke) und Drucker, hier sind Laptops vorzusehen, damit auch während eines Stromausfalls ohne Unterbrechung weiter gearbeitet werden kann. - Leistungsfähiger Internetanschluss, unter anderem zur Kommunikation mit der Leitstelle und nachgelagerten Führungsstellen sowie zur Informationsgewinnung, zum Beispiel Wetterlage, Pegelstände und ähnlichem. Dieser ist aus Gründen der Ausfallsicherheit auch kabellos verfügbar zu machen. - 2 Faxgeräte - 2 Festnetztelefone - 2 Mobile Telefone als Rückfallebene - 1 Radio und 1 Fernsehgerät als Rückfallebene zur Informationsgewinnung - Weiteres Büro- und Kartenmaterial Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 148 6.2.3.2.8 Hochwasserschutz Durch die Stadt Bad Münstereifel ist unter Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ein Hochwasserschutzkonzept zu erstellen. In diesem sind die Erfahrungen der letzten Hochwasserereignisse zu berücksichtigen. Insbesondere sind hier Geräte für die Freiwillige Feuerwehr zu benennen die eine Adäquate Abarbeitung solcher Ereignisse, sowie die Sicherheit der Einsatzkräfte der Feuerwehr zu gewährleisten Exemplarisch wären hier zu nennen: - Ausreichend dimensionierte Tauchpumpen - Schmutzwasserpumpen (z.B. Mini Chiemsee) - Elektromaterial (Personenschutzschalter, Kabelverlängerung in verschiedensten Ausführungen) - Ölsperren - Wathosen - Schwimmwesten - Schlauchboot Weiteres Equipment wie z.B. Sandsäcke, Füllmaschine für Sandsäcke, Transportfahrzeuge usw. sind durch die Stadt Bad Münstereifel vorzuhalten. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 149 6.2.3.3 Schutzausrüstung 6.2.3.3.1 Dienstkleidung Bis zum Jahresende 2015 sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen mit einer neuen Dienstkleidung ausgestattet worden. 6.2.3.3.2 Einsatzkleidung Jedem Feuerwehr-Angehörigen wird nach Eintritt in die aktive Wehr der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Bad Münstereifel gemäß BGI/GUV-I 8651 A3 (Seite22ff) folgende Einsatzkleidung zur Verfügung gestellt. Um diese zu gewährleisten sind entsprechende Reserven vorzuhalten. Um die Einsatzfähigkeit der Atemschutzgeräteträger nach einem Einsatz (>10 Atemschutzgeräteträger) sicherzustellen, ist ein Pool von Feuerwehrschutzanzügen HuPf Teil 1und Teil 4b und Flammschutzhauben als Reserve vorzuhalten. Um einer Kontaminationsverschleppung durch Schmutzpartikel auf der Einsatzkleidung vorzubeugen, wird empfohlen die verschmutze Einsatzkleidung an der Einsatzstelle abzulegen. Für das umziehen, sollte entsprechende Ersatzkleidung (Trainingsanzug, etc.) für die Einsatzkräfte auf den jeweiligen Fahrzeugen vorgehalten werden. 6.2.3.3.3 Reinigung Grundsätzlich muss die Pflege und Reinigung nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt werden. Die Schutzkleidung nach HuPf Teil 2 und 3 sollten mindestens 1mal pro Jahr durch eine Fachfirma gereinigt werden. Die Schutzkleidung nach HuPf Teil 1 und Teil 4b ist nach jedem Atemschutzeinsatz durch eine Fachfirma zu reinigen. Nach Ablauf der Verwendungsdauer (Vorgabe des Herstellers) ist die „Atemschutzkleidung“ zu ersetzten und als Wetterschutzkleidung den nicht Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung zu stellen 6.2.3.3.4 Dokumentation Die „Atemschutzkleidung“ ist mit maschinell lesbaren Codes zu versehen (Patchen), damit die Nutzungsdauer, die Anzahl der Reinigungen, der Imprägnierungen, Reparatur, etc. Nachverfolgt werden kann. Über die Reinigung, Imprägnierung, Reparatur, etc. ist eine entsprechende Dokumentation im Verwaltungsprogramm Sybos zu führen. Die Dokumentation sollte zentral durch eine Stelle (z.B. Verwaltung / Bekleidungswart Stadt) geführt werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6.2.4 Seite 150 Soll-Personal 6.2.4.1 Gerätewarte Die Gerätewartung und -prüfung muss den Regeln der Technik entsprechen und entweder durch Fremdvergabe, als Eigenleistung oder als zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Kombination aus Fremdvergabe und Eigenleistung sichergestellt werden. Soll die Gerätewartung und -prüfung in Eigenleistung erbracht werden, so erfordert dies die Schaffung von zwei Planstellen für hauptamtliche Gerätewarte wie nachfolgend dargestellt: Die Anzahl der Personalermittlung ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbereich sowie den feuerwehrtechnischen Tätigkeiten. In der nachfolgenden Aufstellung werden die zukünftigen Aufgaben zusammengefasst und mit einem Jahreswert zeitlich erfasst: Prüfung von Ausrüstungen und Geräten gemäß DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ sowie Herstellerangaben Beispielrechnung zur Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs für die Gerätewartung: (Freiwillige Feuerwehr mit 4 Standorten und 18 Fahrzeugen) Der Prüfaufwand für die ca. 1.800 Geräte und Ausrüstungsgegenstände beträgt 523 Stunden. Da die Prüfung in der Regel mit zwei Personen (Beachtung von Grundsätzen der Ergonomie und des Arbeitsschutzes) wird der Zeitansatz verdoppelt. 1.046 Stunden Aufgrund von 4 Standorten sind für alle Tätigkeiten Anfahrzeiten der Gerätewarte zu berücksichtigen. Da eine genaue Zuordnung dieser Zeiten nicht möglich ist, wird eine Pauschale von 10 % ausgehend vom jeweiligen Arbeitsaufwand festgelegt. 105 Stunden Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung 240 Stunden Aufgrund von vier Standorten sind für alle Tätigkeiten Anfahrzeiten der Gerätewarte zu berücksichtigen. Da eine genaue Zuordnung dieser Zeiten nicht möglich ist, wird eine Pauschale von 10 % ausgehend vom jeweiligen Arbeitsaufwand festgelegt. 24 Stunden Zentrale Wartungen, Instandhaltungen und sonstige Tätigkeiten 1.684 Stunden (Anfahrzeiten bereits erfasst) Atemschutzgerätewartung der monatlichen, halbjährlichen und jährlichen Überprüfungen. 412 Stunden Notwendige Jahresarbeitszeit 3.511 Stunden Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 151 Personalbemessung Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit von Angestellten beträgt nach den Werten der KGST für 2006/2007 1.578 Vollzeitstunden. Diese Jahresarbeitszeit berücksichtigt bereits die statistischen Mittelwerte von Fehlzeiten. Bei der Personalbemessung ist von diesem "Netto-Jahresarbeitswert" je angestelltem Mitarbeiter auszugehen. Abzuziehen von diesem Wert sind die Teilnahmen an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Eine Ermittlung dieser Einsatzstunden ergab jährlich durchschnittliche 120 Einsatzstunden. Da die hauptamtlichen Gerätewarte an allen Einsatzgeräten und Fahrzeugen der Feuerwehr ausgebildet sein müssen, ist wöchentlich eine vierstündige Ausbildung einzuplanen. Bei einer planerischen Anwesenheit von 46 Kalenderwochen beträgt der Jahreszeitwert 184 Stunden. Berechnung der planbaren Jahresarbeitszeit für die vorgesehenen Tätigkeiten: minus minus 1.578 Vollzeitstunden 120 Vollzeitstunden 184 Vollzeitstunden Summe 1.274 Vollzeitstunden Berechnung des Personalansatzes: 3.511,0 Stunden 3.503,5 Stunden 7,5 Stunden Aufwand 2,75 Mitarbeiter mit je 1.274,00 Stunden rechnerische Differenz Der Personalansatz ergibt rechnerisch 2,75 Stellen. Bereits jetzt erfolgt die Wartung im Bereich Atemschutz durch das Brandschutzzentrum des Kreises. Ebenso die Pflege der Schläuche. Motoraggregate sowie die Pumpen werden einmal jährlich durch eine Fachfirma gewartet. Ebenso ab 2018 auch der E-Check der ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräte auf den Fahrzeugen und in den Feuerwehrgerätehäusern, der bisher durch einen städt. Mitarbeiter vorgenommen wurde. Hierdurch wird der rechnerische Bedarf von 2,75 Stellen bereits reduziert. Zusätzlich soll ab 2019 einmal jährlich eine Wartung aller Fahrzeuge einschließlich Beladung und tragbaren Leitern durch eine Fachfirma erfolgen. Um die ehrenamtlichen Gerätewarte der Löschgruppen zu unterstützen soll durch den Leiter der Feuerwehr ein hauptverantwortlicher Gerätewart zum Stadtgerätewart ernannt werden. Dieser soll gesamtverantwortlich gemeinsam mit den Gerätewarten der Löschgruppen die Wartungen organisieren, gewährleisten und dokumentieren. Dieser könnte dann auch bei Werkstattfahrten der Fahrzeuge unterstützen. Günstigstenfalls sollte hierfür ein Mitglied der Einsatzabteilung gefunden werden, welches entsprechende Zeitreserven (z. B. beruflich im Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 152 Ruhestand) hat. Sollte sich dieses Verfahren als nicht praktikabel herausstellen, ist über eine andere Lösung nachzudenken. 6.2.4.2 Soll- Mindeststärke je Standort und Gesamtstärke TABELLE 6.3 zeigt die Personalentwicklung der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel zwischen 2012 und 2016: Insgesamt hat der Personalstand von 250 auf 227 FA um 9,2 % abgenommen, die Spannweite der einzelnen Einheiten beträgt dabei von – 31,03% (Standort Arloff) bis +30,77 % (Standort Iversheim). Der Standort Arloff hat bei der Aufstellung im Jahre 2016, keine Berufsfeuerwehrleute und Rettungsassistenten in die Liste mit aufgenommen. TABELLE 6.3 Personalentwicklung der Feuerwehren der Stadt Bad Münstereifel zwischen 2006 und 2016 Löschzug und Standort FA 31.12.2012 FA 31.12.2016 Veränderung von 2012 zu 2016 absolut Veränderung von 2012 zu 2016 in Prozent Löschzug 1 66 54 -12 -18,18% LG Arloff LG Eschweiler LG Iversheim LG Kalkar 29 16 13 8 20 9 17 8 -9 -7 4 0 -31,03% -43,75% 30,77% 0,00% Löschzug 2 34 32 -2 -5,88% LG Effelsberg LG Houverath 16 18 18 14 2 -4 12,50% -22,22% Löschzug 3 71 63 -8 LG Bad Münstereifel LG Eicherscheid LG Hohn LG Nöhten 27 14 11 19 21 17 10 15 -6 3 -1 -4 Löschzug 4 79 78 -1 LG Mahlberg LG Mutscheid LG Schönau LG Rupperath 21 20 17 21 18 22 17 21 -3 2 0 0 250 227 -23 -11,27% -22,22% 21,43% -9,09% -21,05% -1,27% -14,29% 10,00% 0,00% 0,00% -9,20% Feuerwehr gesamt Wird für den Einsatzdienst die Staffel (6 Funktionen) als kleinste, sicher und selbstständig agierende taktische Einheit festgelegt und ein Personalfaktor von (mindestens) zwei angesetzt, so ergäbe sich als Mindestantretestärke 12 Feuerwehrangehörige pro Standort. Um aber tatsächlich eine Tagesverfügbarkeit sicherzustellen, wird ein Personalfaktor von mindestens drei für erforderlich gehalten. Daraus ergäbe sich daraus bereits eine Mindestantretestärke von 6 Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 153 FA x 3 (PF) = 18 FA pro Standort. Von diesen 18 FA sind mindestens 50 % als Atemschutzgeräteträger auszubilden. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der Ortsteile, die einerseits den Pool für die Feuerwehrangehörigen stellen und andererseits gleichzeitig Leistungsempfänger der Feuerwehr sind, der erforderlichen Tagesalarmsicherheit und der nicht zu hohen Alarmbelastung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen wird von einer rechnerischen Mindestantretestärke jedes Standortes von 18 FA ausgegangen, für die Standorte Arloff, Houverath und Mutscheid aufgrund zu besetzender Sonderfahrzeuge und Löschfahrzeuge 3 FA als Sonderpersonal sowie für Bad Münstereifel 9 FA als Sonderpersonal. Die rechnerische Soll-Antretestärke beträgt dann stadtweit 270 FA. Ausgehend von der Mindesteinsatzstärke zur Erfüllung der ersten Hilfsfrist ist zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit in den einzelnen Löschgruppen die nachstehend aufgeführte Personalreserve erforderlich. Löschgruppe Arloff – Kirspenich Löschgruppe Eschweiler Löschgruppe Iversheim Löschgruppe Kalkar Löschgruppe Effelsberg Löschgruppe Houverath Löschgruppe Bad Münstereifel Löschgruppe Eicherscheid Löschgruppe Hohn Löschgruppe Nöthen Löschgruppe Mahlberg Löschgruppe Mutscheid Löschgruppe Rupperath Löschgruppe Schönau = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 = 18 + 3 FA Sonderpersonal + 3 FA Sonderpersonal + 9 FA Sonderpersonal + 3 FA Sonderpersonal = 21 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 21 (EK) = 27 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) = 21 (EK) = 18 (EK) = 18 (EK) Ausgehend von der unter 6.2.4.2 aufgestellten Rechnung, ist an den einzelnen Standorten für die Funktion des Atemschutzgeräteträgers folgender Personalfaktor zu berücksichtigen. Mindeststärke 4 AGT x 3 = 12 Atemschutzgeräteträger je Standort. Diagramm: Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Bad Münstereifel nach Löscheinheit und Atemschutzausbildung Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 154 6.2.4.3 Jugendfeuerwehr Finanzierung Der Zuschuss der Stadt Bad Münstereifel für Jugendarbeit der Jugendfeuerwehr beträgt derzeit 1.022,66 Euro/Jahr (Stand 2015). Dies ist bei vier Jugendgruppen mit ca. 70 bis 80 Mitgliedern sowie 15 Betreuern nicht mehr zeitgemäß. Eine angemessene Jugendförderung wie z. B. die Durchführung von Berufsfeuerwehrtagen, Zeltlagern und Ausflügen ist mit dem derzeitigen Zuschuss nicht zu gewährleisten. Der Zuschuss soll auf 2.500 Euro angehoben werden. Ebenso befindet sich die Freiwillige Feuerwehr in der Prüfung, ob auch eine Abteilung der Kinderfeuerwehr eingerichtet werden kann und ob für die Betreuung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Ausrüstung Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 155 Im Jahr 2011 wurde durch eine Spende allen Jugendlichen der Jugendferuerwehr Bad Münstereifel ein Poloshirt mit einheitlichem Schriftzug zur Verfügung gestellt. Die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr verfügen über die entsprechende Bekleidung der Deutschen Jugendwehr. Die Bekleidung der Jugendfeuerwehr wurde bis Ende 2017 auf den aktuellen Stand gebracht werden. Um auch zukünftig die Ausrüstung aktuell zu halten sollen weiterhin jährlich 10 Satz Uniformen (bestehend aus: Helm, Blouson, Hose, Schutzstiefel, Handschuhe und Parka nach Bekleidungsrichtlinie der DJF) beschafft werden. Mitgliederstand Die Gesamtzahl der Mitglieder der Jugendfeuerwehr Bad Münstereifel soll ca. 80 Mitglieder betragen. Der Stand von 80 Jugendfeuerwehrmitgliedern entspricht einer Aufteilung von 20 Jugendlichen pro Löschzug und stellt eine leistbare Obergrenze dar. Der Bestand der Jugendlichen sollte nicht unter ein Maß von min. 9 Jugendlichen pro Löschzug (ges. 36) fallen. Es ist anzustreben die Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehr bei einem Stand von ca. 80 Mitgliedern zu halten. Kleiderkammer/ Stadtjugendfeuerwehrwart-Büro Die Poolkleidung der Jugendfeuerwehr soll zukünftig in einem angemessenen Lagerraum, der mit entsprechenden Schränken bzw. Regalen versehen ist, gelagert werden. Dieser Raum sollte nach Möglichkeit zentral im Stadtgebiet sein. Zudem soll der Zugang desselben für die Zugjugendwarte ständig, ohne Umwege möglich sein. Weiterhin soll die Kleidung aller Jugendfeuerwehrmitglieder und die Poolkleidung min. einmal jährlich gereinigt werden. In vielen Kommunen ist es üblich, dass der Stadtjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter ein eigenes Büro nutzen. Dieses Büro dient den Jugendfeuerwehrbeauftragten zur Datenpflege, als Lagerort für Wettkampfmaterial sowie Literatur und als Besprechungsort ähnlich dem Wehrleiterbüro. Es ist anzustreben, solch ein Büro bei einem Neubau eines Gerätehauses in Bad Münstereifel mit zu planen und zu berücksichtigen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 6.2.5 Seite 156 Organisation Die Stellung der Feuerwehr und ihre Einbindung in die Verwaltungsstruktur der Stadt Bad Münstereifel muss dem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG; 17. Dezember 2015) und den Vorgaben der Organisationsstruktur der Stadt Bad Münstereifel entsprechen. Es gilt das Soll-Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr in Kap.4 (vorerst unverändert gegenüber dem Ist-Zustand). Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 157 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 158 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 159 Im Organigramm fehlen der 2 Stellv. Wehrführer, sowie die Stellv. Zugführer im Zug 2 u. 4. Die Positionen sind derzeit nicht besetzt. Es muss darauf hingearbeitet werden, diese Positionen zu besetzen. 6.2.5.1 Einsatzorganisation Die Grundlagen der Einsatzorganisation der Feuerwehr Bad Münstereifel sind in der Alarmund Ausrückeordnung (AAO) festgelegt. Zur Sicherstellung eines schnellen und umfassenden Einsatzerfolges sowie zur Absicherung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen gegen Eigenunfälle basiert das strategisch-taktische System der Feuerwehrmaßnahmen auf der Vorhaltung von personellen Redundanzen. BILD 6.6 Einsatzorganisation wird nach Vorgaben der Kreis Leitstelle Euskirchen durchgeführt. In der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel wird die Führungsorganisation nach der FwDV 100 durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen haben zahlreiche Feuerwehren, darunter nahezu alle hauptamtlichen Feuerwehren und viele Wehren mittlerer kreisangehöriger Städte, sehr gute Erfahrungen mit der Implementierung eines dreistufigen Einsatzführungssystems gemacht. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des immer noch in Bewegung befindlichen Freizeitverhaltens und der Tagesproblematik wurde dieses System bereits kreisweit eingeführt. Durch die kompakte Größe der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel mit ihrer überschaubaren Anzahl von Führungskräften, vor allem auch im Tagesbereich, ist diese Maßnahme unabdingbar, um die Ziele des Brandschutzbedarfsplans nachhaltig zu erreichen. Auch am Wochenende (Freizeitverhalten) und zu den Urlaubszeiten wird dieses neue System vorhandene Lücken nachhaltig schließen. Auf die hier vorliegenden örtlichen Verhältnisse bezogen sieht dieses System wie folgt aus: C-Dienst: Einsatzleiter des örtlichen Löschzuges oder Löschgruppe. Dienstrang ab Zugführer (F IV, ausnahmsweise auch erfahrene Gruppenführer; F III). Als Führungsmittel wird der örtliche ELW/MTW genutzt. Dieser ersteintreffende Einsatzleiter wird häufig der Gesamteinsatzleiter bleiben - es sei denn, die Einsatzqualität überschreitet seine Führungsqualifikation. Beispiel: Der Gruppenführer wird einen Pkw-Brand weiter verantwortlich abarbeiten, einen Wohnungsbrand mit zwei Löschzügen jedoch in der Regel nicht. B-Dienst: Einsatzführungsdienst auf Basis der Gesamtwehr Bad Münstereifel. Dienstrang Verbandführer (F/B V-Ausbildung). Verfügbarkeit 365/24/7. Der Einsatzleiter hat Präsenzpflicht im Stadtgebiet Bad Münstereifel und stellt sicher, dass zu jedem Zeitpunkt eine qualifizierte Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 160 Einsatzleitung gewährleistet werden kann. Gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) in Verbindung mit der NRW-Schutzzieldefinition und der Einhaltung von Hilfsfristen ist ein Führungsdienst innerhalb des Einsatzes des Löschzuges zu garantieren. Bei der Einsatzdatenanalyse der Hilfsfrist 2 zeigte sich, dass diese Frist vom jeweiligen Führungsdienst in vielen Fällen nicht eingehalten werden konnte. Insofern ergibt sich hieraus auch ein weiterer Grund für die Quote der Hilfsfristerfüllung. Durch eine Bestellung dieses sog. B-Dienstes gem. § 33 Abs. 1 BHKG würde dieser die Funktion des gemeindlichen Einsatzleiters wahrnehmen. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabenstellung ist die unmittelbare und unter Einsatzdienstgesichtspunkten sofortige Verfügbarkeit des sog. B-Dienstes. Im Sinne der Freiwilligen Feuerwehr ist hier die Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges mit Sondersignalanlage eine zweckmäßige Option, damit der jeweilige B-Dienst innerhalb der Hilfsfrist die Einsatzstellen zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen kann. Als Fahrzeug soll ein Fahrzeug (KdoW) mit Funkausrüstung genutzt werden. Dieses Fahrzeug ist "am Mann". Der B-Dienst muss nicht in jedem Fall die Einsatzleitung übernehmen, stellt aber sicher, dass sehr zeitnah, durch das Qualifikationsniveau sichergestellt, eine qualifizierte Erkundung und entsprechende Erstmaßnahmen eingeleitet werden. Die Nutzung des KdoWs wäre mit einer Dienstanweisung zu regeln. Hierbei auch der Radius des Nutzungsumfeldes und Nutzungsumfangs. Führungsmittel ist der örtliche ELW der Stadt Bad Münstereifel - bei größeren Einsätzen auch der ELW 2 des Kreises. Bei Einsätzen, bei denen das Qualifikationsniveau des örtlichen Einsatzleiters nicht ausreicht (Gruppenführer bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person), übernimmt der B-Dienst die Einsatzleitung. Er ist der bestellte Einsatzleiter nach BHKG. Er führt auch Erkundungen durch und ist auch für die Kreisleitstelle ein möglicher Ansprechpartner. A-Dienst: Kreisbrandmeister bzw. Vertreter Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 161 6.2.5.2 Ausbildung 6.2.5.2.1 Heißausbildung Die regelmäßige Übung in einer Wärmegewöhnungsanlage gehört heute bei den Feuerwehren zur Standardausbildung. Sie ist als ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zu werten. Die Heißausbildung in einer Wärmegewöhnungsanlage dient dem Erwerb und der Vertiefung der notwendigen Einsatzerfahrung beim Vorgehen in schwierigen Einsatzsituationen in geschlossenen Räumen. Den Übungsteilnehmern wird die Taktik und Strategie der Brandbekämpfung in geschlossenen Räumen vermittelt. Sie erleben und erkennen die Wirkung ihrer persönlichen Schutzausrüstung unter realistischen Einsatzbedingungen. Täglich stehen die Einsatzkräfte vor immer neuen Herausforderungen, bei fast jedem Einsatz ist heutzutage die Benutzung von Umluftunabhängigen Atemschutzgeräten eine unabdingbare Notwendigkeit. Durch die Verwendung immer besserer Schutzkleidung können die Einsatzkräfte immer weiter in thermisch belastende Gefahrenbereiche vordringen. Nicht selten überschätzen selbst routinierte Einsatzkräfte dabei ihre körperliche Leistungsfähigkeit, während gleichzeitig die physischen Belastungen ansteigen. Der Ausfall einer Einsatzkraft im Innenangriff gefährdet nicht nur den Einsatzerfolg, er ist für die Betroffenen in der Regel auch mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen verbunden. Zur Minimierung des Risikos ist nicht nur das Erkennen der Belastungsgrenze von Bedeutung, sondern das Einschätzen der Belastung unterhalb dieser Grenze sowie das Erkennen der wirksamen Löschmaßnahmen, um sich der Notwendigkeit bewusst zu werden, sich selbst oder seinen Trupp Kollegen nicht zu gefährden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Bad Münstereifel jährlich an einer realitätsnahen Heißausbildung teilnehmen sollen. Diese Heißausbildung wird auf Kreisebene durch den Kreis Euskirchen organisiert und in der Anlage des Kreis Düren durchgeführt. 6.2.5.2.2 Atemschutzausbildung Um die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger auf einem Einheitlichen Stand zu halten, wird empfohlen ein Konzept für die Ausbildung und für den Einsatzdienst zu erstellen. Ein Konzept für die Ausbildung und den Einsatz vom Atemschutzgeräteträger wird derzeit erstellt. 6.2.5.2.3 ABC-Konzept Gemäß Beschaffungsempfehlung Kreis Euskirchen aus dem Jahr 2012 fehlen diverse Einzelteile (u.a. 2-4 Tesimax Vollschutzanzug), eine entsprechende Risikobewertung der Verwaltung mit Begründung liegt nicht vor. Die Alarmierung des entsprechenden Personals gemäß Stichwort ist in der AAO durch eine separate Schleife sowie Begleit-SMS geregelt. Zusätzlich dazu ist das o. g. Personal und Material einschließlich des in Iversheim stationierten GW-N Teil der ABC Zug Mess-Komponente des Kreises Euskirchen und nimmt mehrfach jährlich an ABC-Übungen und Einsätzen (auch überörtlich) teil. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 162 Im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes ist der derzeit vorhandene GW-N nach Ende der Nutzungsdauer durch einen entsprechenden Gerätewagen (Kleintransporter/geschl. Kastenwagen) zu im Rahmen der Fahrzeugkonzepte der Folgejahre zu ersetzen. Siehe auch Empfehlungen Kreis Euskirchen Zusätzlich sollte in jedem Zug ein CO2 Warngerät stationiert werden. 6.2.5.2.4 Fahrsicherheitstraining (Blaulichttraining) Damit die Fahrzeuglenker von Einsatzfahrzeugen sich auf Gefahren einstellen können und in der Lage sind, diese Gefahren rechtzeitig zu erkennen, um sie zu vermeiden, sollen für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen und hier insbesondere für die Führerscheinneulinge der Klasse C in regelmäßigen Abständen Fahrsicherheitstrainings durchgeführt werden, in denen die folgenden Inhalte vermittelt werden. • • • • Bewältigung von Notmanövern Sensibilisierung für Gefahren Fahrphysik Fahrzeugtechnik 6.2.5.2.5. Zukunftssicherung Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen leisten ein beispielhaftes Engagement für die öffentliche Sicherheit. Es besteht Einigkeit, dass ohne die Freiwillige Feuerwehr in Bad Münstereifel eine flächendeckende Hilfe in Notfällen nicht möglich ist. Grundsätzlich muss am Prinzip der Freiwilligkeit und am Ehrenamt festgehalten werden. Es müssen immer größere und zeitaufwendige Anstrengungen zur Mitgliederwerbung und Ausbildung der zukünftigen Kräfte unternommen werden. Eine dauerhafte Bindung der Mitglieder erscheint durch die Belastungen am Arbeitsplatz und die sich verändernden gesellschaftlichen Werte immer schwieriger zu werden. Um weiter die gesetzlichen Aufgabenstellungen erfüllen zu können, die zum Schutz und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden in Bad Münstereifel unverzichtbar sind, werden folgende Förderungen des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel durch den Träger des Feuerschutzes mitgetragen. Mitgliederwerbung Es werden alle Möglichkeiten der Mitgliederwerbung unterstützt. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Tagen der offenen Tür oder die Beteiligung an Veranstaltungen in der Stadt Bad Münstereifel. Ebenso ist immer wieder die Rekrutierung des Nachwuchses in den Schulen zu versuchen. Als Anreiz für das Ehrenamt ist zu prüfen, ob die Einführung einer ,, Feuerwehrrente´´ oder ähnlicher Systeme möglich ist. Darüber hinaus sollte immer wieder versucht werden, auch Interessierte, bereits beruflich ausgebildete Menschen für die Mitarbeit in der Feuerwehr zu gewinnen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 163 Für die Verbesserung der Tagesverfügbarkeit sollte versucht werden, städtische Bedienstete für die Mitarbeit in der Feuerwehr zu gewinnen. Aufwertung des Feuerwehrdienstes in der Öffentlichkeit In Neubürgerbroschüren oder Bürgerinformationen werden zukünftig auch Informationen über den Feuerwehrdienst und über die Freiwillige Feuerwehr sowie die Jugendfeuerwehr aufgenommen. Die Aktivitäten der Feuerwehr und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt sollen stets gefördert und unterstützt werden. Die Möglichkeiten im Rahmen der Präsentation im Internet sind umfassend zu nutzen. Werbung bei den Arbeitgebern um Verständnis und Unterstützung Stadt und Feuerwehr sind auf das Verständnis und das Entgegenkommen von Arbeitgebern, die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner beschäftigen, angewiesen. Es müssen neben der Aktion „Partner der Feuerwehr“ weitere Initiativen zur Förderung dieses Verständnisses durchgeführt werden. Die Stadt informiert alle Gewerbetreibende, insbesondere die Feuerwehrangehörige beschäftigen. Waldbrand Konzept Der Kreis Euskirchen sollte mit den Kommunen ein Konzept zum Thema Waldbrand ausarbeiten. Wobei wasserführende Fahrzeuge, und Module für Waldbrandgefahren vorgehalten werden. Die Feuerwehrfahrzeuge sollten geländegängig, und mit 3000 Liter Löschwasser beschafft werden. Tagesverfügbarkeit Es soll geprüft werden, ob ein Tagesalarm für alle im Stadtgebiet arbeiteten Feuerwehrleute, um Einsätze im gesamten Stadtgebiet zu übernehmen, eingerichtet wird. DL-Maschinisten Alle Berufsfeuerwehrleute, die in der Tagesverfügbarkeit nicht aufgeführt sind, sollten auf der Drehleiter eingewiesen werden. Bei diesen Leuten besteht eine sehr große Kompetenz bei Einsätzen der Drehleiter. Dies würde die Einsatzbereitschaft erhöhen. Ausbildung Zur Ausbildung für den technischen Bereich, an den 4 Standorten mit schwerer Technische Hilfeleistung, sollten Finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Patientengerechte technische Rettung nach FwDV 3 TH, werden zum Beispiel Fahrzeuge zum Üben benötigt. Die Momentan von den Löschgruppen selbst zur Ausbildung finanziert werden.Soll-IstVergleich der Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel Der Soll-Ist-Vergleich beschreibt den Veränderungsbedarf zwischen der bestehenden IstStruktur und der sich aus den Festlegungen des Brandschutzbedarfsplanes ergebenden Soll- Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 164 Struktur. Die aus dem Veränderungsbedarf resultierenden Einzelmaßnahmen werden abschließend in Kapitel 8 als Maßnahmenpakete nach zeitlicher Priorität und erwarteten Kosten zusammengefasst. 7.1 Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Bad Münstereifel 7.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.2 Zugewiesene Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.4 Freiwillige Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.2 Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Bad Münstereifel 7.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad Münstereifel 7.2.1.1 Bereich Löschzug 1 (Nord; Standorte Arloff/Kalkar/Iversheim/Eschweiler) Es ist eine stärkere Regelausbildung auf Ebene des Löschzuges 1 anzustreben. 7.2.1.2 Bereich Löschzug 2 (Mitte-Ost; Standorte Effelsberg und Houverath) Es ist eine stärkere Regelausbildung auf Ebene des Löschzuges 2 anzustreben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 165 7.2.1.3 Bereich Löschzug 3 (Mitte; Standorte Bad Münstereifel e Eicherscheid, Hohn, Nöthen) Es ist eine stärkere Regelausbildung auf Ebene des Löschzuges 3 anzustreben. 7.2.1.4 Bereich Löschzug 4 (Süd-West; Standorte Mahlberg, Mutscheid/Esch, Mutscheid/Reckerscheid, Schönau, Rupperath) Der Standort Reckerscheid ist zu hinterfragen wenn bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.2 Seite 166 Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Stadtgebiet Bad Münstereifel Aus Sicht der baulichen Situation bestehen folgende Soll-Ist-Differenzen: 7.2.2.1 FwGH Arloff • Keine Schwarz-Weiß-Trennung • Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen • Verwendete Regale sind nicht zugelassen. 7.2.2.2 • • • • • • • 7.2.2.3 • • • • • • FwGH Eschweiler Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. Lagerung von Küchengerät, Kühlschränken, Getränken usw. in den Remisen Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. FwGH Iversheim Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.2.4 Seite 167 FwGH Kalkar Das Gebäude ist im technischen Sinne nicht als Feuerwehrgerätehaus zu bezeichnen. • • • • • 7.2.2.5 • • • • • 7.2.2.6 • • • • • • 7.2.2.7 Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. FwGH Effelsberg Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. Unzulässige Hanglage FwGH Houverath Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine Einrichtungen gegen Dieselmotoren-Emissionen Verwendete Regale sind nicht zugelassen Schreibtische (Arbeitsplätze) in den Remisen. Keine ausreichenden Parkplätze vorhanden. Vorhandene Tore sehr schwergängig und mit Verletzungsgefahr zu bedienen. FwGH Bad Münstereifel • Keine Schwarz-Weiß-Trennung • Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen 7.2.2.8 • • • • • • FwGH Eicherscheid Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.2.9 Seite 168 FwGH Hohn Das Gebäude ist im technischen Sinne nicht als Feuerwehrgerätehaus zu bezeichnen. • • • • • Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Holzschränke und Festzeltgarnituren in der Remise Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. 7.2.2.10 • • • • • • • FwGH Nöthen Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. Stellplatz für TLF 2000 muss angebaut werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.2.11 • • • • • • • Seite 169 FwGH Mahlberg Keine Ausführung nach DIN Wird z. Zt. saniert. Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen, wird zur Zeit renoviert Unzureichende Parkplätze, unzulässiger Begegnungsverkehr. Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. 7.2.2.12 FwGH Esch Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine Einrichtungen gegen Dieselmotoren-Emissionen Verwendete Regale sind nicht zugelassen Unzulässiger Begegnungsverkehr. Keine ausreichenden Parkplätze vorhanden. Unzulässige Hanglage. Die Zuwegung zum Gerätehaus ist für die anrückenden Kräfte vollständig blockiert, sobald das HLF das Gerätehaus verlässt. • Der Pkw ist in zweiter Reihe abgestellt. • • • • • • • 7.2.2.13 FwGH Reckerscheid Das Gebäude ist im technischen Sinne nicht als Feuerwehrgerätehaus zu bezeichnen. • • • • Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Größere Fahrzeuge als die z. Zt. vorhandenen können hier nicht stationiert werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.2.14 • • • • • 7.2.3 FwGH Schönau Keine Ausführung nach DIN Keine Schwarz-Weiß-Trennung Keine technische Einrichtung gegen Dieselmotoren-Emissionen Unzureichende sanitäre Einrichtungen Verwendete Regale sind nicht zugelassen. 7.2.2.15 • • • • • Seite 170 FwGH Rupperath Keine Ausführung nach DIN. Keine Schwarz-Weiß-Trennung. Keine Einrichtungen gegen Dieselmotoren-Emissionen. Unzureichende sanitäre Einrichtungen. Unzulässige Hanglage Technik Die vorhandene technische Ausrüstung und die technischen Einsatzmittel der Feuerwehr Bad Münstereifel sind unter der Berücksichtigung dringender Notwendigkeiten sowie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit an den Stand der Technik anzupassen. 7.2.3.1 Fahrzeugtechnik Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist: Eine altersmäßige Festlegung der Nutzungsdauer ist nicht sinnvoll. Vielmehr ergibt sich die Nutzungsdauer abhängig von der erforderlichen Verkehrssicherheit, Nutzungs- und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge. Diese ist bei einigen Fahrzeugen teilweise erreicht, da die Fahrzeughersteller die Ersatzteilproduktion eingestellt haben. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 171 Folgende Fahrzeuge haben bereits ihre rechnerische Nutzungsdauer erreicht. Die Fahrzeuge sind jedoch noch einsatzbereit. Im Rahmen der Anpassung des Fahrzeugkonzeptes für die kommenden 5 Jahre sind die Ersatzbeschaffungen zu prüfen. tatsächliches Alter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 MÜE 11 RW1-1 LG Arloff 29 Jahre MÜE 12 LF 10-1 LG Eschweiler 24 Jahre MÜE 13 GW-N-1 LG Iversheim 25 Jahre MÜE 13 TSF-W-1 LG Iversheim 21 Jahre MÜE 14 TSF-1 LG Kalkar 24 Jahre MÜE 22 RW1-1 LG Houverath 29 Jahre MÜE 31 TSF-1 LG Bad Münstereifel 31 Jahre MÜE 32 TSF-W-1 LG Eicherscheid 21 Jahre MÜE 33 TSF-W-1 LG Hohn 29 Jahre MÜE 34 TSF-1 LG Nöthen 28 Jahre MÜE 34 TLF 2000-1 LG Nöthen 27 Jahre MÜE 34 ELW-1-1 LG Nöthen 18 Jahre MÜE 42 PKW-1 LG Mutscheid 28 Jahre Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.2.3.2 Seite 172 Gerätetechnik Es besteht keine Übereinstimmung von Soll und Ist: Die vorhandene Gerätetechnik ist unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit in ausreichendem Maße zu pflegen und zu warten bzw. Ersatz zu beschaffen. 7.2.3.3 Techn. Geräte Mehrzweckzüge MZ 32 und zusätzliche Hebekissen sollten für die Löschgruppen Arloff, Houverath und Bad Münstereifel beschafft werden. Die Löschgruppe Schönau, sollte zur Erreichung der Hilfsfrist nach dem gültigen TH-Konzept ebenso noch mit einem SP30 und S90 ausgerüstet werden. 7.2.3.4 Atemschutztechnik Es besteht keine Übereinstimmung zwischen Soll und Ist. Die Ausrüstung aller Atemschutzgeräteträger mit Totmannwarnern sollte erfolgen. Bereitstellung von gleicher Technik und Ausstattung für alle Atemschutzgeräteträger, sowie zur Atemschutzüberwachung und Equipment für Notfallrettung. 7.2.3.5 Verwendung umweltverträglicher Löschmittel Grundsätzlich besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Regelwerke ist laufend zu überwachen. 7.2.3.6 Funktechnik Es besteht keine Soll und Ist Übereinstimmung. Es sollte geprüft werden, ob im 2Meterbandbereich auf sechs Handsprechfunkgeräte pro Löschfahrzeug aufgerüstet werden kann. 7.2.3.7 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme Es besteht keine Übereinstimmung von Soll und Ist: Es muss ein Sirenenwarnkonzept erstellt werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 173 7.2.3.8 Schutzausrüstung Es besteht keine Übereinstimmung von Soll und Ist. Es ist ein Reservepool für zehn Atemschutzgeräteträger zu schaffen. Wechselbekleidung auf den Fahrzeugen zwecks Kontaminationsverschleppung. Feuerwehrschutzbekleidung ist bei Bedarf und mind. einmal jährlich zu reinigen. Die Feuerwehrschutzbekleidung der Atemschutzgeräteträger ist mit maschinell lesbaren Codes zu versehen. Über die Reinigung sollte eine Dokumentation an zentraler Stelle erfolgen. Beschaffung von Handschuhen für die Technische Hilfe. 7.2.3.9 Trinkwasserhygiene Bei Neuanschaffungen sind alle Löschfahrzeuge mit Rückflussverhinderern und Sytemtrennern auszustatten. 7.2.3.10 Wärmebildkamera Es sollte je eine Wärmebildkamera für den Löschzug 1 und 2 beschafft werden. 7.2.3.11 Koordinierungsstelle Die Ausrüstung der KOST gemäß dem Ergebnis der Arbeitsgruppe KOST wird derzeit umgesetzt. 7.2.3.12 Hochwasserschutz Es sollte die begonnene Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes weitergeführt werden. Bei der Stadt Bad Münstereifel ist eine Mindestausstattung zur Bekämpfung bei Hochwasser vorhanden. Entsprechend dem noch fortzuschreibenden Hochwasserschutzkonzept sind weitere Ausrüstungsgegenstände erforderlich. Um die Sicherheit der Feuerwehrmitglieder zu gewährleisten, ist die Beschaffung von Wathosen, Schwimmwesten und eines Schlauchbootes vor Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes vorzuziehen. 7.2.3.13 ABC - Ausstattung Es sollte eine Verbesserung der Ausstattung der ABC-Ausrüstung entsprechend der Empfehlung des Kreises Euskirchen erfolgen. Es sollte je ein CO² - Warner pro Löschzug vorhanden sein. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.3 Seite 174 Personal Gemäß dem Vergleich der Personalabfrage mit der Soll-Mindeststärke wird die Mannschaftsstärke um 143 Einsatzkräfte unterschritten. 7.3.1 Personal gesamt: 8 – 18 Uhr Bis 3 min Löschgruppe differenz soll ist -soll ist ist 1 – 13 min differenz soll ist -soll ist* differenz soll ist -soll LG Arloff 20 21 1 5,33 9 -3,67 10,33 13 -2,67 LG Bad Münstereifel 21 27 6 6 9 -3 11,33 13 -1,67 LG Effelsberg 18 18 0 1,32 6 -4,68 1,66 9 -7,34 LG Eicherscheid 17 18 1 1 6 -5 2 9 -7 9 18 9 0 9 -9 0,66 13 -12,34 LG Hohn 10 18 8 0 6 -6 0 9 -9 LG Houverath 14 21 7 0,33 9 -8,67 0,33 13 -12,67 LG Iversheim 17 18 1 3,32 9 -5,68 7,33 13 -5,67 8 18 10 1 6 -5 3,33 9 -5,67 LG Mahlberg 18 18 0 2 9 -7 3 13 -10 LG Mutscheid 22 21 0 2,33 9 -6,67 4,33 13 -8,67 LG Nöthen 15 18 3 0 9 -9 2 13 -11 LG Rupperath 21 18 0 0 9 -9 0 13 -13 LG Schönau 17 18 1 0 9 -9 6 13 -7 LG Eschweiler LG Kalkar 227 270 Personal gesamt: 22,6 52,3 18 – 8 Uhr Bis 3 min Löschgruppe LG Arloff Stadt Bad Münstereifel ist 20 differenz soll ist -soll ist 21 1 17,3 1 – 13 min differenz soll ist -soll ist* 9 8,33 19,33 differenz soll ist -soll 9 10,33 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 LG Bad Münstereifel 21 27 6 15 9 LG Effelsberg 18 18 0 7,32 6 LG Eicherscheid 17 18 1 9 9 18 9 LG Hohn 10 18 8 LG Houverath 14 LG Iversheim Seite 175 6 20,33 9 11,33 1,32 13 6 7 6 3 17 6 11 2 9 -7 6,66 9 -2,34 10 6 4 10 6 4 21 7 13,3 9 4,33 13,33 9 4,33 17 18 1 14,3 9 5,33 14,32 9 5,32 8 18 10 3,33 6 -2,67 5,33 6 -0,67 LG Mahlberg 18 18 0 15 9 6 17 9 8 LG Mutscheid 22 21 0 16,3 9 7,33 21,33 9 12,33 LG Nöthen 15 18 3 12 9 3 15 9 6 LG Rupperath 21 18 0 17 9 8 20 9 11 LG Schönau 17 18 1 6 9 -3 16 9 7 LG Eschweiler LG Kalkar 227 370 158 208,6 Werktags von 8 – 18 Uhr schafft keine Löschgruppe die vorgegebene Stärke in 8 bzw. 13 Minuten. Die Löschgruppen Arloff und Bad Münstereifel erreichen innerhalb von 13 Minuten eine Gruppenstärke. Werktags von 18 – 8 Uhr schaffen nur die Löschgruppen Kalkar und Eschweiler nicht die vorgegeben Stärke in 8 bzw. 13 Minuten. Die Löschgruppen Arloff, Bad Münstereifel, Houverath, Iversheim, Mahlberg, Mutscheid und Rupperath schaffen innerhalb von 3 Minuten mehr als 13 Einsatzkräfte. Die Löschgruppe Schönau erreicht die Sollstärke innerhalb von 13 Minuten. Nur die Löschgruppen Eschweiler und Kalkar erreichen erst nach mehr als 13 Minuten ihre Soll – Stärke. 7.3.2 Gemäß dem Vergleich der Personalabfrage mit der Soll-Mindeststärke wird die Mannschaftsstärke um 143 Einsatzkräfte unterschritten. Zusätzlich besteht zurzeit an Führungskräften folgendes Defizit: F III Gruppenführer F IV Zugführer Stadt Bad Münstereifel :10 :5 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 FB V Verbandsführer Seite 176 :3 Berechnung gemäß Personalfaktor 3 Ist Soll* Fehl Überhang FBV FIV FIII FBV FIV FIII FBV FIV FIII FBV FIV FIII LG Arloff 1 1 4 1 2 3 1 1 LG Bad Münstereifel 1 1 6 1 2 3 1 3 LG Effelsberg 1 1 2 1 2 3 LG Eicherscheid 0 0 1 1 1 3 LG Eschweiler 0 0 2 LG Hohn 0 0 1 LG Houverath 1 1 1 1 LG Iversheim 0 1 5 1 LG Kalkar 0 0 0 LG Mahlberg 0 1 3 1 1 3 1 LG Mutscheid 1 1 4 1 1 3 1 LG Nöthen 1 2 5 1 2 3 LG Rupperath 0 0 3 1 3 LG Schönau 0 0 3 1 1 1 2 0 3 1 0 3 2 0 1 3 2 1 3 1 2 3 3 1 2 1 0 3 0 Fehlbedarf: FIII 10; FIV 5; FB V 4 * Entsprechen Personalfaktor 3 7.3.2.1 8:00 – 18:00 Uhr Personal Innerhalb 3 Minuten Innerhalb 0 – 13 Minuten Mannschaft Mannschaft Gruppenführer Diffe- Differenz renz ist Löschgruppe Stadt Bad Münstereifel ist soll -soll Gruppenführer GF GF ist Differenz GF soll ist -soll Differenz Ist* soll ist -soll GF GF ist GF soll ist -soll Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 5,33 LG Arloff LG Bad Münstereifel 6 1,32 LG Effelsberg Seite 177 8 -2,67 0 1 -1 8,33 8 0,33 2 1 1 8 -2 2 2 0 8,33 8 0,33 3 2 1 5 -3,68 0 1 -1 1,66 5 -3,34 0 1 -1 LG Eicherscheid 1 5 -4 0 1 -1 2 5 -3 0 1 -1 LG Eschweiler 0 8 -8 0 1 -1 0,66 8 -7,34 0 1 -1 LG Hohn 0 5 -5 0 1 -1 0 5 -5 0 1 -1 LG Houverath 0,33 8 -7,67 0 1 -1 0,33 8 -7,67 0 1 -1 LG Iversheim 3,32 8 -4,68 1,33 1 0,33 5 8 -3 2,33 1 1,33 LG Kalkar 0,33 5 -4,67 0 1 -1 3,33 5 -1,67 0 1 -1 8 0 1 -1 3 8 -5 0 1 -1 8 4,33 0 1 -1 LG Mahlberg LG Mutscheid 2 2,33 -6 8 -5,67 0 1 -1 16,3 3 LG Nöthen 0 8 -8 0 1 -1 1 8 -7 1 1 0 LG Rupperath 0 8 -8 0 1 -1 0 8 -8 0 1 -1 LG Schönau 0 8 -8 0 1 -1 4 8 -4 2 1 1 22 • 3,33 53,9 7 10,33 Personal gesamt Von 8 – 18 Uhr sind nur in den Löschgruppen Bad Münstereifel und Iversheim ein Gruppenführer innerhalb 3 Minuten erreichbar. Innerhalb 13 Minuten können von den Löschgruppen Arloff und Nöthen weitere Gruppenführer gestellt werden. Tagsüber sind daher nur 10,33 Führungskräfte erreichbar Die dreifache Stärke an Gruppenführern innerhalb 3 Minuten erreicht keine Löschgruppe. Innerhalb von 13 Minuten kann nur die Löschgruppe Bad Münstereifel die dreifache Stärke an Gruppenführern erreichen. 18:00 – 8:00 Uhr Personal Innerhalb 3 Minuten Mannschaft Stadt Bad Münstereifel Innerhalb 1 – 13 Minuten* Gruppenführer Mannschaft Gruppenführer Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 178 DiffeDifferenz Differenz Löschgruppe ist soll GF GF ist ist -soll renz GF soll Differenz ist -soll ist soll GF ist ist -soll GF GF soll ist -soll 13,3 8 5,33 4 1 3 15,33 8 7,33 4 1 3 LG Bad Münstereifel 11 8 3 4 2 2 14,33 8 6,33 6 2 4 LG Effelsberg 6,32 5 1,32 1 1 0 10,99 5 5,99 2 1 1 LG Eicherscheid 8 5 3 1 1 0 16 5 11 1 1 0 LG Eschweiler 1 8 -7 1 1 0 4,66 8 -3,34 2 1 1 LG Hohn 9 5 4 1 1 0 9 5 4 1 1 0 LG Houverath 12,3 8 4,33 1 1 0 12,33 8 4,33 1 1 0 LG Iversheim 9,99 8 1,99 4,33 1 3,33 9,99 8 1,99 4,33 1 3,33 LG Kalkar 3,33 5 -1,67 0 1 -1 5,33 5 0,33 0 1 -1 LG Mahlberg 12 8 4 3 1 2 14 8 6 3 1 2 LG Mutscheid 13,3 8 5,33 3 1 2 17,33 8 4,33 4 1 3 7 8 -1 5 1 4 10 8 2 5 1 4 14 8 6 3 1 2 17 8 9 3 1 2 3 8 -5 3 1 2 10 8 2 3 1 2 LG Arloff LG Nöthen LG Rupperath LG Schönau 124 34,3 166,3 39,33 Von 18 – 8 Uhr sind bis auf bei der Löschgruppe Kalkar in allen Löschgruppen innerhalb 3 Minuten ein Gruppenführer erreichbar. Die dreifache Stärke an Gruppenführern erreichen die Löschgruppen Effelsberg, Eicherscheid, Eschweiler, Hohn und Houverath zu keiner Zeit. * Personal gesamt Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7.3.2.2. Seite 179 Atemschutzgeräteträger Es besteht ein Bedarf von 103 tauglichen Atemschutzgeräteträgern (Stand 31.12.2016). 8:00 – 18:00 Uhr 18:00 – 8:00 Uhr Bis 3 min Atemschutz- Pers. geräteträger Ist LG Arloff LG Bad Münstereifel ist ATG 5,33 3,33 6 LG Effelsberg 1,32 LG Eicherscheid 1 Bis 3 min Pers. Ist* ist Pers. AT Ist G ist soll ATG* ATG 4 10,33 4 11,33 5,33 soll ATG Pers. ist soll Ist* ATG* ATG 4 17,3 7,3 3 4 15 2 4 20,3 3 4 4 7,32 2,3 3 4 13 3,7 4 2 4 17 2 4 4 6,66 4 19,3 9,3 4 1,66 4 2 4 9 LG Eschweiler 4 0,66 4 2 LG Hohn 4 4 10 4 4 10 4 4 4 13,3 1 4 13,3 1 4 4 14,3 5,6 6 4 14,3 5,7 4 4 5,33 LG Iversheim 0,33 3,32 4 2,66 0,33 Bis 13 min 4 LG Houverath 0,33 soll ATG Bis 13 min 0,33 4 7,33 3,66 4 LG Kalkar 1 4 3,33 4 3,33 LG Mahlberg 2 4 3 4 15 6 4 17 7 4 LG Mutscheid 2,33 4 4,33 4 16,3 5 4 21,3 9 4 LG Nöthen 4 2 4 12 5 4 15 7 4 LG Rupperath 4 4 17 5 4 20 6 4 LG Schönau 4 4 6 2 4 16 3 4 158 47, 3 56 209 61 56 22,63 Stadt Bad Münstereifel 6,32 56 6 52,3 2 1 12,3 56 4 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 180 7.3.2.3 Führerscheine C 8:00 – 18:00 Uhr Bis 3 min Löschgruppe Personal ist Bis 13 min* ohne C mit C Personal ist ohne C mit C 5,33 2,33 3 10,33 5,33 5 6 2 4 11,33 4,33 7 1,32 0,99 0,33 1,66 0,99 0,66 LG Eicherscheid 1 1 2 1 1 LG Eschweiler 0 0,66 0,33 0,33 LG Hohn 0 0 LG Arloff LG Bad Münstereifel LG Effelsberg LG Houverath 0,33 0,33 0,33 0,33 LG Iversheim 3,32 3,32 7,33 6,66 1 LG Kalkar 1 0,33 3,33 2 1 LG Mahlberg 2 1 1 3 1 2 1 1,33 4,33 2 2,33 LG Mutscheid 2,33 LG Nöthen 0 2 LG Rupperath 0 0 LG Schönau 0 6 Bis 3 min Löschgruppe LG Arloff LG Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel Personal ist 3 3 Bis 13 min* ohne C mit C 17,33 10,33 15 2 6 Personal ist ohne C 7 19,33 11,33 9 20,33 8,33 mit C 8 12 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 7,32 LG Effelsberg 6,99 0,33 Seite 181 13 9,33 3,66 17 9 8 6,66 5,33 1,33 LG Eicherscheid 9 4 LG Eschweiler 2 2 10 7 3 10 7 3 LG Houverath 13,33 7,33 6 13,33 7,33 6 LG Iversheim 14,33 10,32 4 14,32 10,32 4 LG Hohn LG Kalkar LG Mahlberg 3,33 2,33 1 5,33 3,33 2 15 6 9 17 7 10 10 6,33 21,33 14 7,33 16,33 LG Mutscheid 5 LG Nöthen 12 4 8 15 6 9 LG Rupperath 17 11 6 20 14 6 6 4 2 16 9 7 LG Schönau Es fehlen überall Einsatzkräfte mit Führerschein C * Personal gesamt 7.3.2.4 Gerätewart Aktuell klagen einige Löschgruppen über den großen Zeitaufwand, der ehrenamtliche neben dem Übungs- und Einsatzdienst nur schwer zu leisten ist. Auch fehlt in einigen Löschgruppen die erforderliche Ausbildung am Institut der Feuerwehr NRW (IdF). Die Unterstützung der Feuerwehr durch Mitarbeiter der Verwaltung ist zwar gegeben. Diese erfolgt z. B. bei Werkstatfahrten der Fahrzeuge oder bei der Atemschutzwartung durch den Kreis vor Ort. Jedoch steht diesen Mitarbeitern aus Sicht der Feuerwehr nicht immer die erforderliche Zeit zur Verfügung. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Löschgruppen hält der Führungskreis der Feuerwehr die Ernennung eines hauptverantwortlichen Gerätewartes, der die Gerätewartung organisiert und dokumentiert für erforderlich. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 182 7.3.2.5 Stärke der ehrenamtlich besetzten Löschzüge Der Ist-Personalstand umfasst 227 Feuerwehrangehörige. Die Soll-Antretestärke beträgt 270 Feuerwehrangehörige. Daraus ergibt sich eine Unterdeckung von 43 Feuerwehrangehörigen. 7.3.2.6 Jugendfeuerwehr Erhöhung des Zuschusses Jugendfeuerwehr auf 2.500 € pro Jahr. Schaffung von angemessenen Räumlichkeiten für die Führung der Jugendfeuerwehr. Hierzu zählen insbesondere kurzfristig ein Lagerraum für Kleidung. Die Reinigung aller Jugendfeuerwehrkleidung hat analog der Einsatzbekleidung zu erfolgen. Eine Kinderfeuerwehr ist bisher noch nicht eingerichtet. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 8 Seite 183 Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten Nachfolgend werden die sich aus dem Vergleich der Ist- und der Soll-Struktur ergebenden Maßnahmen zusammengefasst. Die Maßnahmen gliedern sich zur Umsetzung in: Bauliche Maßnahmen Technische Maßnahmen Personelle Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Bereits im Brandschutzbedarfsplan 2007 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Bad Münstereifel formuliert. Auf den folgenden Seiten werden die im Brandschutzbedarfsplan 2007 geforderten Maßnahmen aufgegriffen und wird der derzeitige Bearbeitungstand dokumentiert und erforderlichenfalls aktualisiert. 8.1 Bauliche Maßnahmen Ein einheitlicher Standard sollte in allen Feuerwehrgerätehäusern (FWGH) gegeben sein. Hier ist vorrangig im Sinne der Arbeitssicherheit darauf zu achten, dass sukzessive alle FWGH mit technischen Einrichtungen zur Abführung des entstehenden Abgases der Dieselfahrzeuge ausgestattet werden. Im Rahmen der Fahrzeugneubeschaffung muss darauf geachtet werden, dass die Stellplatzmöglichkeiten ausreichend für die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sind. Unter Umständen müssen hier entsprechende bauliche Veränderungen der FWGH stattfinden, falls möglich. Ferner sollte, wenn die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen FWGH die Möglichkeit dazu bieten, eine Schwarz/Weiß-Trennung vorgesehen werden. Ebenso soll zum Ziel gesetzt werden, die sanitären Anlagen nach Geschlechtern zu trennen, sofern auch dies die baulichen Gegebenheiten zulassen. Die anfallenden Kosten für die notwendigen baulichen Veränderungen der FWGH werden dann genauer bestimmt, wenn die einzelnen zu veranlassenden Maßnahmen feststehen. Hierfür werden ab 2018 jährlich 50.000 Euro im Haushalt veranschlagt. In 2018 werden mit diesen Mitteln das Untergeschoss (Fahrzeughalle) am FWGH Eschweiler neu abgedichtet und isoliert, da dort derzeit Hangwasser durch das Gemäuer eindringt sowie die defekten Faltflügeltore am FWGH Houverath erneuert. Aufgrund der beabsichtigten Ersatzbeschaffung eines TLF 2000 (Allradantrieb, singlebereift, gelände- und watfähig) für das bisherige TLF 8/18 ist der Anbau eines weiteren Fahrzeugstellplatzes am FWGH Nöthen erforderlich. Dieser soll teilweise auch durch Eigenleistung der Mitglieder der Löschgruppe gebaut werden, um so mit den zur Verfügung stehenden Mitteln rechtzeitig den Stellplatz fertig stellen zu können. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 8.2 Seite 184 Technische Maßnahmen 8.2.1 Fahrzeugbeschaffungen: Die Planungen der Fahrzeugbeschaffungen für die nächsten fünf Jahre sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Standort Fahrzeug aktuell Fahrzeug neu 2018 Hohn TSF-(W) TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Ausmusterung 2018 Iversheim TSF-W Ausmusterung 2018 Nöthen TSF Ausmusterung 2019 Nöthen TLF 8/18 2019 Nöthen ELW 1 Houverath RW 1 Ausmusterung 2020 Arloff RW 1 Ausmusterung 2021 2022 Eicherscheid TSF-W Eschweiler LF 8/6 Ausmusterung Ausmusterung 2022 Kalkar TSF Ausmusterung Stadt Bad Münstereifel TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TLF 2000, Allradantrieb, geländegängig (singlebereift), watfähig Umsetzung an noch zu bestimoder ein Fahrzeug mit gleichem menden Standort, als ReserveEinsatzwert. fahrzeug Ausmusterung 2019 TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. ELW 1 oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. MTF (langer Radstand) mit geringer Beladungsreserve für technische Hilfeleistung oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. HLF 10 Allradantrieb, geländegängig (singlebereift), mit Seilwinde bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TSF-W oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TSF-W oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. TSF oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 185 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 186 8.2.2 Digitale Alarmierung: Weiterhin soll im Jahre 2019 im Kreisgebiet des Kreises Euskirchen komplett auf digitale Alarmierung umgestellt werden. Hierzu bedarf es einer umfassenden Neubeschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern und Sirenenauslösern. 8.2.3 Sirenenstandorte: Um die Bewohner der Stadt Bad Münstereifel bei einem Ereignis wie Unwetter, Umweltkatastrophen oder im Verteidigungsfalle zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Aufgabe der Gemeinde gemeinsam mit dem Kreis gemäß §§ 3 u. 4 BHKG. 8.2.4 Weitere zweckmäßige Ausstattung: Als durchaus sinnvoll und einsatztaktisch unverzichtbar, hat sich bislang die Ausstattung mit Wärmebildkameras erwiesen. Aus diesem Grunde sollte die Zielsetzung sein, ein solches Gerät für jeden Löschzug vorzuhalten. Diese sind im Rahmen des laufenden Geschäftes zu beschaffen. 8.3 Personelle Maßnahmen 8.3.1 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliederwerbung Im Rahmen der landesweiten Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen „Für mich. Für alle“, wurden der Stadt Bad Münstereifel insgesamt 500,- € zur Beschaffung von Werbematerial, zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung bereitgestellt. Hiermit wurden Plakate und Roll-ups mit den entsprechenden Darstellungen beschafft. Dieses Material wird den einzelnen Löschgruppen zur Verfügung gestellt, um an den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen Tür oder ähnlichen Veranstaltungen der Löschgruppen Verwendung zu finden. Ferner werden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel auf der neu zu gestaltenden Homepage der Stadt Bad Münstereifel Möglichkeiten geschaffen, auch im Internet auf sich aufmerksam zu machen und so neue Mitglieder zu akquirieren. Weiterhin wird die Verteilung von Flyern bei der Anmeldung von Neubürgern und die Ausweitung der Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Grundschulen, als durchaus erfolgversprechend angesehen. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 187 8.3.2 Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte Um den aktiven Dienst, vor allem der jüngeren Feuerwehrmitglieder, zu attraktiveren, wird eine unmittelbar wirksame Unterstützung befürwortet. Ein etwaiges Rentensystem wird nicht als zielführend angesehen. Vielmehr werden Maßnahmen wie zum Beispiel - qualitativ hochwertige Ausrüstung, - Ermäßigungen für Fitnesscenter, - feuerwehrtechnische Ausbildungsförderung, - Führerscheinzuschüsse, - Übernahme der Kosten für Erste-Hilfe-Kurse - Möglichkeit zur Erlangung des Lkw-Führerscheins So sollen auch Mitglieder der Jugendfeuerwehr animiert werden, in den aktiven Einsatzdienst zu wechseln. 8.3.3 Unterstützung der Jugendfeuerwehr Die Ausrüstung der Jugendfeuerwehr soll weiterhin auf einem guten Stand gehalten werden und wird durch einen jährlichen Zuschuss der Stadt i. H. v. 2.500,-€ unterstützt. Ziel soll es hierbei sein, einen „Pool“ von zehn Uniformsätzen vorhalten zu können. Hierfür ist es notwendig einen geeigneten Lagerraum für diese Ausrüstung zu finden. 8.3.4 Gerätewart Bereits jetzt erfolgt die Wartung im Bereich Atemschutz durch das Brandschutzzentrum des Kreises. Ebenso die Pflege der Schläuche. Motoraggregate sowie die Pumpen werden einmal jährlich durch eine Fachfirma gewartet. Ebenso ab 2018 auch der E-Check der ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräte auf den Fahrzeugen und in den Feuerwehrgerätehäusern, der bisher durch einen städt. Mitarbeiter vorgenommen wurde. Hierdurch wird der rechnerische Bedarf von 2,75 Stellen bereits reduziert. Zusätzlich soll ab 2019 einmal jährlich eine Wartung aller Fahrzeuge einschließlich Beladung und tragbaren Leitern durch eine Fachfirma erfolgen. Um die ehrenamtlichen Gerätewarte der Löschgruppen zu unterstützen soll durch den Leiter der Feuerwehr ein hauptverantwortlicher Gerätewart zum Stadtgerätewart ernannt werden. Dieser soll gesamtverantwortlich gemeinsam mit den Gerätewarten der Löschgruppen die Wartungen organisieren, gewährleisten und dokumentieren. Dieser könnte dann auch bei Werkstattfahrten der Fahrzeuge unterstützen. Günstigstenfalls sollte hierfür ein Mitglied der Einsatzabteilung gefunden werden, welches entsprechende Zeitreserven (z. B. beruflich im Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Seite 188 Ruhestand) hat. Sollte sich dieses Verfahren als nicht praktikabel herausstellen, ist über eine andere Lösung nachzudenken. 8.3.5 Organisatorische Maßnahmen Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und Ausrücke- Ordnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des B-Dienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten. Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte (siehe Kap. 8.3.2) und die Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte (siehe Kap. 8.3.4) sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden. Stadt Bad Münstereifel Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Anhang 1 Stadt Bad Münstereifel Seite 189 Schutzzielfestlegung der AGBF Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 190 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 191 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 192 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 193 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Anhang 2 Stadt Bad Münstereifel Seite 194 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 195 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 196 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 197 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 198 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 199 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 200 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 201 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 202 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 203 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 204 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 205 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 206 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 207 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 208 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 209 Entwurf10042018.docx Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf Stand 10.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Seite 210 Entwurf10042018.docx