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Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
12.04.18, 12:15
Aktualisiert
12.04.18, 12:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-60-40 Nr. der Ratsdrucksache: 887-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 24.04.2018 Rat 08.05.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schürgens / Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2 1. Sachverhalt: Eine Fortschreibung des 2007 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes war aufgrund der Struktur des Planes, der wesentliche Bestandteile, die im Rahmen einer erforderlichen Kontrolle herangezogen werden müssen, nicht enthielt, nicht sinnvoll. Daher erfolgte anstelle der Fortschreibung des bisherigen Plans die Erstellung eines neu strukturierten Brandschutzbedarfsplanes. Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bad Münstereifel wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn mit Auftragsdatum vom 29. März 2010 als externer Berater hinzugezogen. Im Rahmen vieler Arbeitsschritte erfolgte 2016 die Vorlage einer ersten Entwurfsfassung. Auf Wunsch der politischen Gremien der Stadt Bad Münstereifel, wurde dieser Entwurf von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen des Rates, Mitarbeitern der Verwaltung und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in 2017 überarbeitet und der Datenstand auf den Stichtag 31.12.2016 aktualisiert. Nach Vorlage des mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel überarbeiteten Entwurfs des Brandschutzbedarfsplans (BSBP) durch die Fa. FORPLAN DR. SCHMIEDEL am 18.09.2017, wurde dieser den Arbeitsgruppen zur Kontrolle vorgelegt. Die hierbei aufgefallenen Fehler wurden korrigiert. Parallel hierzu wurde in Kooperation mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und der Führungsstab der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet. Die daraufhin ergänzte Fassung des Entwurfs des BSBP liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ziel des Brandschutzbedarfsplanes ist es, den Ist-Bestand der Feuerwehr (Verteilung, Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und Organisation) in Bezug auf die Gefahrenstruktur zu untersuchen und diese Ergebnisse mit den Anforderungen des Feuerschutzrechts abzugleichen, um der Stadt Bad Münstereifel als Feuerschutzträger in Form eines Konzeptes eine rechtssichere Entscheidungshilfe für die Planung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr zu geben Um sich der Zielsetzung des BSBP möglichst effektiv zu nähern, wurden nachfolgend aufgeführte Maßnahmen als sinnvoll erachtet und in den BSBP eingearbeitet:     Bauliche Maßnahmen Technische Maßnahmen Personelle Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Bauliche Maßnahmen Ein einheitlicher Standard sollte in allen Feuerwehrgerätehäusern (FWGH) gegeben sein. Hier ist vorrangig im Sinne der Arbeitssicherheit darauf zu achten, dass sukzessive alle FWGH mit technischen Einrichtungen zur Abführung des entstehenden Abgases der Dieselfahrzeuge ausgestattet werden. Im Rahmen der Fahrzeugneubeschaffung muss darauf geachtet werden, dass die Stellplatzmöglichkeiten ausreichend für die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sind. Unter Umständen müssen hier entsprechende bauliche Veränderungen der FWGH stattfinden, falls möglich. Ferner sollte, wenn die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen FWGH die Möglichkeit dazu bieten, eine Schwarz/Weiß-Trennung vorgesehen werden. Ebenso soll zum Ziel gesetzt werden, die sanitären Anlagen nach Geschlechtern zu trennen, sofern auch dies die baulichen Gegebenheiten zulassen. Die anfallenden Kosten für die notwendigen baulichen Veränderungen der FWGH werden dann genauer bestimmt, wenn die einzelnen zu veranlassenden Maßnahmen feststehen. Hierfür werden ab 2018 jährlich 50.000 Euro im Haushalt veranschlagt. In 2018 werden mit diesen Mitteln das Untergeschoss (Fahrzeughalle) am FWGH Eschweiler neu abgedichtet und isoliert, da dort derzeit Hangwasser durch das Gemäuer eindringt sowie die defekten Faltflügeltore am FWGH Houverath erneuert. Seite 3 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2 Aufgrund der beabsichtigten Ersatzbeschaffung eines TLF 2000 (Allradantrieb, singlebereift, gelände- und watfähig) für das bisherige TLF 8/18 ist der Anbau eines weiteren Fahrzeugstellplatzes am FWGH Nöthen erforderlich. Dieser soll teilweise auch durch Eigenleistung der Mitglieder der Löschgruppe gebaut werden, um so mit den zur Verfügung stehenden Mitteln rechtzeitig den Stellplatz fertig stellen zu können. Die Kosten für den notwendigen Anbau belaufen sich auf ca. 70.000,-€. Technische Maßnahmen Fahrzeugbeschaffungen: Die Planungen der Fahrzeugbeschaffungen für die nächsten fünf Jahre sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2018 Standort Hohn 2018 Iversheim 2018 Nöthen 2019 Nöthen 2019 Nöthen 2019 Houverath 2020 Arloff 2021 Eicherscheid 2022 Eschweiler 2022 Kalkar Fahrzeug aktuell TSF-(W) Ausmusterung Fahrzeug neu TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 150.000,-€. TSF-W TSF-W oder MLF (je nach WirtAusmusterung schaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 150.000,-€. TSF TSF-W oder MLF (je nach WirtAusmusterung schaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 150.000,-€ TLF 8/18 TLF 2000, Allradantrieb, gelänUmsetzung an noch zu bestim- degängig (singlebereift), watfähig menden Standort, als Reserve- oder ein Fahrzeug mit gleichem fahrzeug Einsatzwert. Kosten ca. 270.000,-€. ELW 1 ELW 1 oder ein Fahrzeug mit Ausmusterung gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 100.000,-€. RW 1 MTF (langer Radstand) mit gerinAusmusterung ger Beladungsreserve für technische Hilfeleistung oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 45.000,-€. RW 1 HLF 10 Allradantrieb, geländeAusmusterung gängig (singlebereift), mit Seilwinde bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 362.000,-€. TSF-W TSF-W oder ein Fahrzeug mit Ausmusterung gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 150.000,-€. LF 8/6 TSF-W oder ein Fahrzeug mit Ausmusterung gleichem Einsatzwert. Kosten ca. 150.000,-€. TSF TSF oder ein Fahrzeug mit gleiAusmusterung chem Einsatzwert. Kosten ca. 140.000,-€ Seite 4 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2 Digitale Alarmierung: Weiterhin soll im Jahre 2019 im Kreisgebiet des Kreises Euskirchen komplett auf digitale Alarmierung umgestellt werden. Hierzu bedarf es einer umfassenden Neubeschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern und Sirenenauslösern. Sirenenstandorte: Um die Bewohner der Stadt Bad Münstereifel bei einem Ereignis wie Unwetter, Umweltkatastrophen oder im Verteidigungsfalle zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Aufgabe der Gemeinde gemeinsam mit dem Kreis gemäß §§ 3 u. 4 BHKG. Weitere zweckmäßige Ausstattung: Als durchaus sinnvoll und einsatztaktisch unverzichtbar, hat sich bislang die Ausstattung mit Wärmebildkameras erwiesen. Aus diesem Grunde sollte die Zielsetzung sein, ein solches Gerät für jeden Löschzug vorzuhalten. Diese sind im Rahmen des laufenden Geschäftes zu beschaffen. Personelle Maßnahmen Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliederwerbung Im Rahmen der landesweiten Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen „Für mich. Für alle“, hat die Stadt Bad Münstereifel Werbematerial zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung erstellt. Dieses Material wird den einzelnen Löschgruppen zur Verfügung gestellt, um an den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen Tür oder ähnlichen Veranstaltungen der Löschgruppen Verwendung zu finden. Ferner werden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel auf der neu zu gestaltenden Homepage der Stadt Bad Münstereifel Möglichkeiten geschaffen, auch im Internet auf sich aufmerksam zu machen und so neue Mitglieder zu akquirieren. Weiterhin wird die Verteilung von Flyern bei der Anmeldung von Neubürgern und die Ausweitung der Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Grundschulen, als durchaus erfolgversprechend angesehen. Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte Um den aktiven Dienst, vor allem der jüngeren Feuerwehrmitglieder, zu attraktiveren, wird eine unmittelbar wirksame Unterstützung befürwortet. Ein etwaiges Rentensystem wird nicht als zielführend angesehen. Vielmehr werden Maßnahmen wie zum Beispiel - qualitativ hochwertige Ausrüstung, - Ermäßigungen für Fitnesscenter, - feuerwehrtechnische Ausbildungsförderung, - Führerscheinzuschüsse, - Übernahme der Kosten für Erste-Hilfe-Kurse - Möglichkeit zur Erlangung des Lkw-Führerscheins befürwortet. So sollen auch Mitglieder der Jugendfeuerwehr animiert werden, in den aktiven Einsatzdienst zu wechseln. Unterstützung der Jugendfeuerwehr Die Ausrüstung der Jugendfeuerwehr soll weiterhin auf einem guten Stand gehalten werden und wird durch einen jährlichen Zuschuss der Stadt i. H. v. 2.500,-€ unterstützt. Ziel soll es hierbei sein, einen „Pool“ von zehn Uniformsätzen vorhalten zu können. Hierfür ist es notwendig einen geeigneten Lagerraum für diese Ausrüstung zu finden. Seite 5 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2 Gerätewart Bereits jetzt erfolgt die Wartung im Bereich Atemschutz durch das Brandschutzzentrum des Kreises. Ebenso die Pflege der Schläuche. Motoraggregate sowie die Pumpen werden einmal jährlich durch eine Fachfirma gewartet. Ebenso ab 2018 auch der E-Check der ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräte auf den Fahrzeugen und in den Feuerwehrgerätehäusern, der bisher durch einen städt. Mitarbeiter vorgenommen wurde. Zusätzlich soll ab 2019 einmal jährlich eine Wartung aller Fahrzeuge einschließlich Beladung und tragbaren Leitern durch eine Fachfirma erfolgen. Um die ehrenamtlichen Gerätewarte der Löschgruppen zu unterstützen soll durch den Leiter der Feuerwehr ein hauptverantwortlicher Gerätewart zum Stadtgerätewart ernannt werden. Dieser soll gesamtverantwortlich gemeinsam mit den Gerätewarten der Löschgruppen die Wartungen organisieren, gewährleisten und dokumentieren. Dieser könnte dann auch bei Werkstattfahrten der Fahrzeuge unterstützen. Sollte sich dieses Verfahren als nicht praktikabel herausstellen, ist über eine andere Lösung nachzudenken. Organisatorische Maßnahmen Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und AusrückeOrdnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des BDienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten. Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte und die Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden. 2. Rechtliche Würdigung Seit dem 17. Dezember 2015 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Er bildet die grundlegende Entscheidung der Stadt sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BHKG, als auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Personen und Sachmittel. Um dieses Ziel zu erreichen wurde der nun zum Beschluss vorliegende Entwurf des BSBP gemeinsam zwischen Freiwilliger Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel, der Politik und der Verwaltung ausgearbeitet. 3. Finanzielle Auswirkungen Abhängig vom Fahrzeugkonzept und den weiteren Maßnahmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und AusrückeOrdnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des BDienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten. Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte und die Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden. Seite 6 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der vorgelegte Entwurf des BSBP wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt! 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan. 2. Die Sperren bei erforderlichen Haushaltsmitteln für die gem. Fahrzeugkonzept vorzunehmenden Beschaffungen werden aufgehoben.