Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
12.04.18, 12:15
Aktualisiert
12.04.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.04.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-60-40
Nr. der Ratsdrucksache: 887-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
24.04.2018
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Schürgens / Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Eine Fortschreibung des 2007 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes war aufgrund der Struktur des Planes, der wesentliche Bestandteile, die im Rahmen einer erforderlichen Kontrolle herangezogen werden müssen, nicht enthielt, nicht sinnvoll. Daher erfolgte anstelle der Fortschreibung
des bisherigen Plans die Erstellung eines neu strukturierten Brandschutzbedarfsplanes. Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bad Münstereifel wurde
das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn mit Auftragsdatum
vom 29. März 2010 als externer Berater hinzugezogen. Im Rahmen vieler Arbeitsschritte erfolgte
2016 die Vorlage einer ersten Entwurfsfassung. Auf Wunsch der politischen Gremien der Stadt
Bad Münstereifel, wurde dieser Entwurf von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der
Fraktionen des Rates, Mitarbeitern der Verwaltung und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in
2017 überarbeitet und der Datenstand auf den Stichtag 31.12.2016 aktualisiert.
Nach Vorlage des mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Bad Münstereifel überarbeiteten Entwurfs des Brandschutzbedarfsplans (BSBP) durch die Fa.
FORPLAN DR. SCHMIEDEL am 18.09.2017, wurde dieser den Arbeitsgruppen zur Kontrolle vorgelegt. Die hierbei aufgefallenen Fehler wurden korrigiert. Parallel hierzu wurde in Kooperation mit
Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und der Führungsstab der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bad Münstereifel ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet. Die daraufhin ergänzte Fassung
des Entwurfs des BSBP liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Ziel des Brandschutzbedarfsplanes ist es, den Ist-Bestand der Feuerwehr (Verteilung, Stärke,
Ausrüstung, Ausbildung und Organisation) in Bezug auf die Gefahrenstruktur zu untersuchen und
diese Ergebnisse mit den Anforderungen des Feuerschutzrechts abzugleichen, um der Stadt Bad
Münstereifel als Feuerschutzträger in Form eines Konzeptes eine rechtssichere Entscheidungshilfe für die Planung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr zu geben
Um sich der Zielsetzung des BSBP möglichst effektiv zu nähern, wurden nachfolgend aufgeführte
Maßnahmen als sinnvoll erachtet und in den BSBP eingearbeitet:
Bauliche Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Personelle Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Bauliche Maßnahmen
Ein einheitlicher Standard sollte in allen Feuerwehrgerätehäusern (FWGH) gegeben sein. Hier ist
vorrangig im Sinne der Arbeitssicherheit darauf zu achten, dass sukzessive alle FWGH mit technischen Einrichtungen zur Abführung des entstehenden Abgases der Dieselfahrzeuge ausgestattet
werden.
Im Rahmen der Fahrzeugneubeschaffung muss darauf geachtet werden, dass die Stellplatzmöglichkeiten ausreichend für die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sind. Unter Umständen müssen
hier entsprechende bauliche Veränderungen der FWGH stattfinden, falls möglich.
Ferner sollte, wenn die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen FWGH die Möglichkeit dazu bieten, eine Schwarz/Weiß-Trennung vorgesehen werden. Ebenso soll zum Ziel gesetzt werden, die
sanitären Anlagen nach Geschlechtern zu trennen, sofern auch dies die baulichen Gegebenheiten
zulassen.
Die anfallenden Kosten für die notwendigen baulichen Veränderungen der FWGH werden dann
genauer bestimmt, wenn die einzelnen zu veranlassenden Maßnahmen feststehen.
Hierfür werden ab 2018 jährlich 50.000 Euro im Haushalt veranschlagt. In 2018 werden mit diesen
Mitteln das Untergeschoss (Fahrzeughalle) am FWGH Eschweiler neu abgedichtet und isoliert, da
dort derzeit Hangwasser durch das Gemäuer eindringt sowie die defekten Faltflügeltore am
FWGH Houverath erneuert.
Seite 3 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2
Aufgrund der beabsichtigten Ersatzbeschaffung eines TLF 2000 (Allradantrieb, singlebereift, gelände- und watfähig) für das bisherige TLF 8/18 ist der Anbau eines weiteren Fahrzeugstellplatzes
am FWGH Nöthen erforderlich. Dieser soll teilweise auch durch Eigenleistung der Mitglieder der
Löschgruppe gebaut werden, um so mit den zur Verfügung stehenden Mitteln rechtzeitig den
Stellplatz fertig stellen zu können. Die Kosten für den notwendigen Anbau belaufen sich auf ca.
70.000,-€.
Technische Maßnahmen
Fahrzeugbeschaffungen:
Die Planungen der Fahrzeugbeschaffungen für die nächsten fünf Jahre sind der folgenden Tabelle
zu entnehmen:
Jahr
2018
Standort
Hohn
2018
Iversheim
2018
Nöthen
2019
Nöthen
2019
Nöthen
2019
Houverath
2020
Arloff
2021
Eicherscheid
2022
Eschweiler
2022
Kalkar
Fahrzeug aktuell
TSF-(W)
Ausmusterung
Fahrzeug neu
TSF-W oder MLF (je nach Wirtschaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug
mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
TSF-W
TSF-W oder MLF (je nach WirtAusmusterung
schaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug
mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
TSF
TSF-W oder MLF (je nach WirtAusmusterung
schaftlichkeit) bzw. ein Fahrzeug
mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€
TLF 8/18
TLF 2000, Allradantrieb, gelänUmsetzung an noch zu bestim- degängig (singlebereift), watfähig
menden Standort, als Reserve- oder ein Fahrzeug mit gleichem
fahrzeug
Einsatzwert.
Kosten ca. 270.000,-€.
ELW 1
ELW 1 oder ein Fahrzeug mit
Ausmusterung
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 100.000,-€.
RW 1
MTF (langer Radstand) mit gerinAusmusterung
ger Beladungsreserve für technische Hilfeleistung oder ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 45.000,-€.
RW 1
HLF 10 Allradantrieb, geländeAusmusterung
gängig (singlebereift), mit Seilwinde bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 362.000,-€.
TSF-W
TSF-W oder ein Fahrzeug mit
Ausmusterung
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
LF 8/6
TSF-W oder ein Fahrzeug mit
Ausmusterung
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
TSF
TSF oder ein Fahrzeug mit gleiAusmusterung
chem Einsatzwert.
Kosten ca. 140.000,-€
Seite 4 von Ratsdrucksache 887-X/Z-2
Digitale Alarmierung:
Weiterhin soll im Jahre 2019 im Kreisgebiet des Kreises Euskirchen komplett auf digitale Alarmierung umgestellt werden. Hierzu bedarf es einer umfassenden Neubeschaffung von digitalen
Funkmeldeempfängern und Sirenenauslösern.
Sirenenstandorte:
Um die Bewohner der Stadt Bad Münstereifel bei einem Ereignis wie Unwetter, Umweltkatastrophen oder im Verteidigungsfalle zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Aufgabe der Gemeinde gemeinsam mit dem Kreis gemäß §§ 3 u. 4 BHKG.
Weitere zweckmäßige Ausstattung:
Als durchaus sinnvoll und einsatztaktisch unverzichtbar, hat sich bislang die Ausstattung mit
Wärmebildkameras erwiesen. Aus diesem Grunde sollte die Zielsetzung sein, ein solches Gerät
für jeden Löschzug vorzuhalten. Diese sind im Rahmen des laufenden Geschäftes zu beschaffen.
Personelle Maßnahmen
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliederwerbung
Im Rahmen der landesweiten Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen „Für mich. Für alle“, hat die Stadt Bad Münstereifel Werbematerial zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung erstellt. Dieses Material wird den einzelnen
Löschgruppen zur Verfügung gestellt, um an den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen
Tür oder ähnlichen Veranstaltungen der Löschgruppen Verwendung zu finden. Ferner werden der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel auf der neu zu gestaltenden Homepage der
Stadt Bad Münstereifel Möglichkeiten geschaffen, auch im Internet auf sich aufmerksam zu machen und so neue Mitglieder zu akquirieren.
Weiterhin wird die Verteilung von Flyern bei der Anmeldung von Neubürgern und die Ausweitung
der Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Grundschulen, als durchaus erfolgversprechend angesehen.
Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte
Um den aktiven Dienst, vor allem der jüngeren Feuerwehrmitglieder, zu attraktiveren, wird eine
unmittelbar wirksame Unterstützung befürwortet. Ein etwaiges Rentensystem wird nicht als zielführend angesehen. Vielmehr werden Maßnahmen wie zum Beispiel
- qualitativ hochwertige Ausrüstung,
- Ermäßigungen für Fitnesscenter,
- feuerwehrtechnische Ausbildungsförderung,
- Führerscheinzuschüsse,
- Übernahme der Kosten für Erste-Hilfe-Kurse
- Möglichkeit zur Erlangung des Lkw-Führerscheins
befürwortet.
So sollen auch Mitglieder der Jugendfeuerwehr animiert werden, in den aktiven Einsatzdienst zu
wechseln.
Unterstützung der Jugendfeuerwehr
Die Ausrüstung der Jugendfeuerwehr soll weiterhin auf einem guten Stand gehalten werden und
wird durch einen jährlichen Zuschuss der Stadt i. H. v. 2.500,-€ unterstützt. Ziel soll es hierbei
sein, einen „Pool“ von zehn Uniformsätzen vorhalten zu können. Hierfür ist es notwendig einen
geeigneten Lagerraum für diese Ausrüstung zu finden.
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Gerätewart
Bereits jetzt erfolgt die Wartung im Bereich Atemschutz durch das Brandschutzzentrum des Kreises. Ebenso die Pflege der Schläuche. Motoraggregate sowie die Pumpen werden einmal jährlich
durch eine Fachfirma gewartet. Ebenso ab 2018 auch der E-Check der ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräte auf den Fahrzeugen und in den Feuerwehrgerätehäusern, der bisher
durch einen städt. Mitarbeiter vorgenommen wurde. Zusätzlich soll ab 2019 einmal jährlich eine
Wartung aller Fahrzeuge einschließlich Beladung und tragbaren Leitern durch eine Fachfirma erfolgen.
Um die ehrenamtlichen Gerätewarte der Löschgruppen zu unterstützen soll durch den Leiter der
Feuerwehr ein hauptverantwortlicher Gerätewart zum Stadtgerätewart ernannt werden. Dieser soll
gesamtverantwortlich gemeinsam mit den Gerätewarten der Löschgruppen die Wartungen organisieren, gewährleisten und dokumentieren. Dieser könnte dann auch bei Werkstattfahrten der
Fahrzeuge unterstützen. Sollte sich dieses Verfahren als nicht praktikabel herausstellen, ist über
eine andere Lösung nachzudenken.
Organisatorische Maßnahmen
Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und AusrückeOrdnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des BDienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten.
Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte und die Aufwandsentschädigungen für
die Gerätewarte sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Seit dem 17. Dezember 2015 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Er bildet die grundlegende Entscheidung der Stadt sowohl über die zu erreichenden Ziele des
Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BHKG, als auch über die
zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Personen und Sachmittel.
Um dieses Ziel zu erreichen wurde der nun zum Beschluss vorliegende Entwurf des BSBP gemeinsam zwischen Freiwilliger Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel, der Politik und der Verwaltung ausgearbeitet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Abhängig vom Fahrzeugkonzept und den weiteren Maßnahmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und AusrückeOrdnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des BDienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten.
Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte und die Aufwandsentschädigungen für
die Gerätewarte sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden.
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der vorgelegte Entwurf des BSBP wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat beschließt den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan.
2.
Die Sperren bei erforderlichen Haushaltsmitteln für die gem. Fahrzeugkonzept vorzunehmenden
Beschaffungen werden aufgehoben.