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Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept nach § 38 Absatz 3 LWG)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
62 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept nach § 38 Absatz 3 LWG) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept nach § 38 Absatz 3 LWG)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Ha. Vorlagennummer: VL-63/2018 Langerwehe, den 09.03.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wasserversorgungskonzept nach § 38 Absatz 3 LWG Sachdarstellung: Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept ist Ihnen erstmalig zum 01. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Inhalt des Wasserversorgungskonzepts Das Wasserversorgungskonzept muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher in einem hohen Maße an den unterschiedlichen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinde aus. In dem Wasserversorgungskonzept ist die gesamte Wasserversorgung zu berücksichtigen: - Wassergewinnungsgebiet(e) mit dem zugehörigen Wasserdargebot - Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen - Beschaffenheit des Trinkwassers - Verteilungsanlagen sowie - Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung jeweiligen Anlagen Das Konzept soll(-te) erstmalig zum 01. Januar 2018 durch die Gemeinden bei der zuständigen Bezirksregierung vorgelegt und danach alle sechs Jahre fortgeschrieben und erneut vorgelegt werden. Dies war aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich. Der Erlass sieht aber vor, dass die Bezirksregierungen nicht vor dem 30. Juni 2018 tätig werden sollen, sofern die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. In dem Erlass heißt es: „Das Primat liegt beim ersten Konzept weniger in der fristgerechten Vorlage als in der Substanz der Wasserversorgungskonzepte.“ Durch einen Verbandsvertreter wird das Wasserversorgungskonzept in der Sitzung vorgestellt. Drucksache VL-63/2018 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Kosten des Wasserversorgungskonzeptes. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt das Wasserversorgungskonzept. Der Bürgermeister (Göbbels)