Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
62 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Ha.
Vorlagennummer: VL-63/2018
Langerwehe, den 09.03.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wasserversorgungskonzept nach § 38 Absatz 3 LWG
Sachdarstellung:
Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über
den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept ist Ihnen erstmalig zum 01. Januar 2018 vorzulegen
und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Inhalt des Wasserversorgungskonzepts
Das Wasserversorgungskonzept muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es
ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und
auch in Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher in einem hohen Maße an
den unterschiedlichen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinde aus.
In dem Wasserversorgungskonzept ist die gesamte Wasserversorgung zu berücksichtigen:
- Wassergewinnungsgebiet(e) mit dem zugehörigen Wasserdargebot
- Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen
- Beschaffenheit des Trinkwassers
- Verteilungsanlagen sowie
- Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung jeweiligen Anlagen
Das Konzept soll(-te) erstmalig zum 01. Januar 2018 durch die Gemeinden bei der
zuständigen Bezirksregierung vorgelegt und danach alle sechs Jahre fortgeschrieben und
erneut vorgelegt werden. Dies war aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich. Der
Erlass sieht aber vor, dass die Bezirksregierungen nicht vor dem 30. Juni 2018 tätig
werden sollen, sofern die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. In dem
Erlass heißt es: „Das Primat liegt beim ersten Konzept weniger in der fristgerechten
Vorlage als in der Substanz der Wasserversorgungskonzepte.“
Durch einen Verbandsvertreter wird das Wasserversorgungskonzept in der Sitzung
vorgestellt.
Drucksache VL-63/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 2 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Kosten des Wasserversorgungskonzeptes.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt das Wasserversorgungskonzept.
Der Bürgermeister
(Göbbels)