Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-67/2018
Langerwehe, den 19.03.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung eines Boxenbewegungsstalles mit Paddocks im Außenbereich
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 13.02.2018 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung
Düren ein Bauantrag zur Errichtung eines Boxenbewegungsstalles mit Paddocks in der
Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Flurstück 68, eingegangen.
Das Bauvorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt planungsrechtlich im
Außenbereich gem. § 35 BauGB. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine
Versagungsgründe. Der Antragsteller ist Landwirt im Vollerwerb und erfüllt somit die
Voraussetzungen des § 35 BauGB.
Gemäß § 36 (2) BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen innerhalb von 2 Monaten
nach Eingang bei der Gemeinde zu erteilen, da dieses sonst als erteilt gilt. Da der Antrag
am 13.02.2018 eingegangen ist, wäre diese Frist am 13.04.2018 abgelaufen.
Da dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten Entscheidungen dieser Art
übertragen wurden, ist zwischenzeitlich eine Dringlichkeitsentscheidung zur Erteilung des
Einvernehmens durch den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden erfolgt.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Ausschuss, dem die
Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-67/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten genehmigt gemäß § 60 Abs. 2
Satz 2 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2018.
Der Bürgermeister
(Göbbels)