Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-81/2018
Langerwehe, den 05.04.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung von 2 Bauwagen für einen Naturkindergarten
hier: Bauvoranfrage
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 27.03.2018 ist bei der Gemeinde Langerwehe über den Kreis Düren eine
Bauvoranfrage zum Aufstellen von zwei Bauwagen für einen Naturkindergarten auf dem
Flurstück 44, Flur 7, Gemarkung Jüngersdorf eingegangen.
Dieser Standort befindet sich planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan weist hierfür Flächen für die Landwirtschaft aus und ist über die
Laufenburgstraße erreichbar.
Der Naturkindergarten soll mit 20 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und drei
Fachkräften betrieben werden. Ein Bauwagen dient als Unterkunft und wird eigens für
diesen Zweck hergestellt. Der zweite Bauwagen soll als Büro und Materiallager genutzt
werden. Die Bauwagen können autark betrieben werden und dienen als Rückzugsmöglichkeit und Standort für das Bringen und Abholen der Kinder.
Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden,
wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und ihre
Erschließung gesichert ist.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht erkennbar ist und die Erschließung über die
Laufenburgstraße gesichert ist.
Vorbehaltlich einer baurechtlichen Prüfung durch den Kreis Düren sind aus planungsrechtlicher Sicht keine Versagungsgründe erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-81/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
zum Aufstellen von zwei Bauwagen für einen Naturkindergarten gem. § 36 BauGB zu
erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)