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Beschlussvorlage (Abwägung Behörden)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
70 kB
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43

Inhalt der Datei

GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE GEMEINDE LANGERWEHE 2. Änderung Bebauungsplan D4 Heistern Übersicht eingegangener Anregungen gem. § 4 (2) BauGB Träger öffentlicher Belange: Nr. 01 Nr. 02 Nr. 03 Nr. 04 Nr. 05 Nr. 06 Nr. 07 Nr. 08 Nr. 09 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn, 18.08.2017 Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung, Düren, 10.08.2017 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, 08.08.2017 IHK Aachen, 11.08.2017 Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 10.08.2017 regionetz GmbH, Eschweiler, 01.08.2017 Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 02.08.2017 Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung und Umwelt, 26.07.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 20.07.2017 Bezirksregierung Düsseldorf, 18.07.2017 Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 31.07.2017 PLEdoc GmbH, Essen, 26.07.2017 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln, 21.07.2017 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 24.07.2017 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein, 24.07.2017 PLEdoc GmbH, Essen, 21.07.2017 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 21.07.2017 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 19.07.2017 Westnetz GmbH, Düren, 13.07.2017 EDV GmbH, Hückelhoven, 16.01.2018 HJPplaner Kasinostraße 76 A 52066 Aachen GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes 0 4 in Heistern keine Bedenken. Zu Wasserwirtschaft: Entfällt Entfällt Immissionsschutz: Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind. Zu Immissionsschutz: Entfällt T 01 Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u, Dienstleistungen der Bundeswehr, Ref. Infra I 3, Bonn v. 18.08.2017 Der Planungsbereich liegt im Interessensbereich des Verlaufs der militärischen Pipeline. Weil keine Planungen im Schutzstreifen ausgeführt werden hat die Bundeswehr keine Einwände oder Bedenken zu o. gen. Vorhaben. T 02 Kreis Düren, Amt f. Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung, Düren v. 10.08.2017 Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung - Gebäudemanagement - Tiefbauamt - Straßenverkehrsamt - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt Plangebiet Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung Bodenschutz: Gegen die 2. Änderung im B-Plan bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Geltungsbereichs die Altablagerung La 3239, Verfüllung; Luftbild3 auswertung: 1980, ca. 1.800 m ) befindet. Zusammensetzung und ggfs. Toxizität des verfüllten Materials sind nicht bekannt. Die Altablagerung ist in einer Karte eingezeichnet, die der Stellungnahme beigefügt ist. D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Zu Bodenschutz: Die Ausführungen auf die Altablagerung La 3239 werden als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Zu Abgrabungen: Entfällt Natur und Landschaft: Durch die o.g. Bebauungsplanänderung wird das Plangebiet in Richtung Norden erweitert. Aus der Beibehaltung der GRZ ergibt sich, dass die Änderung, entgegen der Darlegung in der Begründung unter Punkt 11. "Umweltbelage", zusätzliche Eingriffe vorbereitet. Diese möglichen Eingriffe sind gemäß § 1, Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Eine abschließende landschaftspflegerische Beurteilung der Bebauungsplanänderung ist erst nach Vorlage entsprechender Unterlagen möglich. Zu Natur und Landschaft: Aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Das Verfahren gemäß § 13 BauGB ist nur anwendbar, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich der Altablagerung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Entfällt Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme, mögliche Eingriffe gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln und zu bewerten aus den genannten Gründen nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen. Der Wegfall der bislang im Bebauungsplan vorgehaltenen Trasse für eine Druckwasserleitung (vgl. Kapitel 4 der Begründung zum Bebauungsplan D4) berührt nicht die Grundzüge der Planung. Des Weiteren sind auch die weiteren o.g. Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kein Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorbereitet, denn ein Ausgleich ist im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Darüber hinaus wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Langerwehe D 4 maßgeblich eine bislang freigehaltene Leitungstrasse in eine überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt. Da durch diese Änderung im Vergleich zum rechtswirksamen Bebauungsplan keine zusätzlichen Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB T 03 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW, Dortmund v. 08.08.2017 Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Flächen versiegelt werden, sondern lediglich die Grundstücke flexibler bebaut werden können, sind Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter nicht zu erwarten. Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle, Galmei, Bleierz und Eisenstein verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung" sowie über dem auf Bleierz und beibrechende Erze verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld "Maria Louise". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Gute Hoffnung" ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Die letzte Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Maria Louise" ist nicht mehr erreichbar. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Bergbau in den Bebauungsplan aufzunehmen. Ausweislich der derzeit vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien urkundlich belegt. Jedoch befinden sich im Umfeld der Planmaßnahme Hinweise auf tagesnahen I oberflächennahen Bergbau. Ferner wird in einem hier vorliegenden Gutachten des Ingenieurbüros Heitfeld - Schetelig GmbH aus dem Jahr 2007 darauf hingewiesen, dass der Bereich der Planfläche teilweise sowohl in einer Kernzone des Erzbergbaus, als auch in einem Verbreitungsgebiet oligozäner Braunkohle mit wechselnden Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung Mächtigkeiten liegt. Auf Grund der vorliegenden Sachverhalte kann daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass im Bereich der Planmaßnahme möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor Anlegung zeichnerischer Unterlagen (sog. "Uraltbergbau") im tagesnahen bzw. oberflächennahen Bereich geführt wurde. Die Frage, ob derartiger Bergbau dort geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung entsprechender Erkundungsmaßnahmen (z. B. Bohrungen, geophysikalische Untersuchungen) abschließend beantworten. Hinsichtlich einer gutachterliehen Einschätzung der möglichen Einwirkungsrelevanz des o. g.. Bergbaus wird empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten und auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse die Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Planvorhabens vorzunehmen. Ferner besteht zur Ermittlung der bergbaulichen Verhältnisse im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaßnahmen die Möglichkeit, die hier vorhandenen Unterlagen einzusehen. Durch die Einsichtnahme kann man sich selbst über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich des Grundstückes informieren und entscheiden, inwieweit Untersuchungen des Baugrundes notwendig sind. Da eine Einsichtnahme markscheiderische und geotechnische Sachkenntnisse erfordert, soll- D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung te ggf. ein Sachverständiger hinzugezogen werden. T 04 IHK Aachen v. 11.08.2017 Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich wird empfohlen, auch die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Die EBV GmbH wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligt. Des Weiteren ist der Vorhabenbereich nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des· Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen derzeit nicht betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 60, 6B, 2- 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Eine Ausweitung bergbaubedingter Sümpfungsauswirkungen des Braunkohlenbergbaus bis in das Planungsgebiet hinein ist zukünftig nicht zu erwarten. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder- wo Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Versorgungs- und Anschlussleitungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. T 05 Unitymedia NRW GmbH, Kassel v. 10.08.2017 Es bestehen keine Einwände. T 06 Regionetz GmbH, Grundsätzlich bestehen keine BedenEschweiler v. ken. 01.08.2017 Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung der geplanten Grundstücke wird mitgeteilt, dass die hierfür erforderliche Erweiterung des Netzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. T 07 Erftverband, Abt. Recht, Bergheim v. 02.08.2017 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 08 Stadt Stolberg, Ref. III/ 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung T 09 Bezirksregierung Es bestehen keine Bedenken. Köln, Dezernat 33 Planungen bzw. Maßnahmen des Dev. 20.07.2017 zernates 33 sind im Planungsbereich nicht vorgesehen. Entfällt Entfällt T 10 Bezirksregierung Düsseldorf v. 18.07.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Kampfmittel in den Bebauungsplan aufzunehmen. T 11 Wasserverband Eifel-Rur, Düren v. 31.07.2017 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 12 PLEdoc GmbH, Essen v. 26.07.2017 In dem von Ihnen angefragten Bereich sind keine von PLEdoc verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeblich für diese Auskunft ist der Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. Der Geltungsbereich dieses Be- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung im Übersichtsplan markierte Bereich. Es wird um eine Überprüfung dieser Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten. Bei Unstimmigkeiten sollte umgehend mit der PLEdoc Kontakt aufgenommen werden. Es wurden die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber beauskunftet: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer bauungsplanes ist im markierten Bereich enthalten. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLEdoc GmbH. T 13 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln v. 21.07.2017 Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Entfällt Entfällt T 14 LVR-Amt f. Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn v. 24.07.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Es wird daher auf die Bestimmungen der§§ 15, 16 DSchG NRW hingewiesen (Meldepflicht- und \/eränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und es wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort- Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich dem Umgang mit Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. gang der Arbeiten ist abzuwarten. T 15 FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH, IdarOberstein v. 24.07.2017 Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an folgende Dienststelle zur Beantwortung abgegeben. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ,Referat Infra 13 TÖB Fontainengraben 200, 53123 Bonn. Info: Die im Zuständigkeitsbereich der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft befindlichen Produktenfernleitungen der NATO und der Bundeswehr sind vom Vorhaben nicht betroffen. T 16 PLEdoc GmbH, Essen v. 21.07.2017 Es wird mitgeteilt, dass in dem angefragten Bereich keine von der PLEdoc GmbH verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für diese Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. E wird um Überprüfung dieser Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten und es wird darum gebeten, bei Unstimmigkeiten umgehend mit der PLEdoc GmbH Kontakt aufzunehmen. Es wurden die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber beauskunftet: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), - Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsge- Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im markierten Bereich enthalten. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. sellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLEdoc GmbH. T 17 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel v. 21.07.2017 Es wird zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG geantwortet. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Anlagen von GASCADE wird mitge- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung teilt, dass die Anlagen der GASCADE zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. T 18 Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen v. 19.07.2017 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 19 Westnetz GmbH, Düren v. 13.07.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von der Westnetz GmbH betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es wird auf die im Verfahrensgebiet vorhandene Straßenbeleuchtung, Stromkabel und die Ortsnetzstation Steinweg hingewiesen, die der öffentlichen Stromversorgung dienen. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen des Versorgungsnetzes der Westnetz GmbH kommen, greift hier das Verursacherprinzip. Zur Information wurde ein Auszug aus Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 18.04.2018 NR. TÖB Anregung D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. dem Planwerk der Westnetz GmbH der Stellungnahme beigefügt. T 20 EBV GmbH, Hückelhoven v. 18.01.2018 Das bezeichnete Gebiet liegt innerhalb einer Berechtsamen der EBV GmbH. Aus dem vorliegenden Kartenwerk "Tagesöffnungen und Oberflächennaher Bergbau" der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, ergibt sich kein Verdacht auf Gefährdungen aus diesem Themenbereich. Es existiert bei der EBV GmbH auch keine unternehmensinterne bergbauliche Dokumentation dieses Gebietes, woraus zu schließen ist, dass möglicherweise in diesem Bereich umgegangener Bergbau bereits zu historischer Zeit beendet wurde. Von Seiten der EBV GmbH besteht keine Absicht, zukünftig innerhalb dieser Berechtsame Bergbau zu treiben. Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. BauGB wird für nicht erforderlich gehalten. Abstimmungsergebnis