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Kommune
Langerwehe
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24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
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GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
GEMEINDE LANGERWEHE
2. Änderung Bebauungsplan D4 Heistern
Übersicht eingegangener Anregungen
gem. § 4 (2) BauGB
Träger öffentlicher Belange:
Nr. 01
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 04
Nr. 05
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 08
Nr. 09
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn, 18.08.2017
Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung, Düren, 10.08.2017
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, 08.08.2017
IHK Aachen, 11.08.2017
Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 10.08.2017
regionetz GmbH, Eschweiler, 01.08.2017
Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 02.08.2017
Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung und Umwelt, 26.07.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 20.07.2017
Bezirksregierung Düsseldorf, 18.07.2017
Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 31.07.2017
PLEdoc GmbH, Essen, 26.07.2017
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln, 21.07.2017
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 24.07.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein, 24.07.2017
PLEdoc GmbH, Essen, 21.07.2017
GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 21.07.2017
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 19.07.2017
Westnetz GmbH, Düren, 13.07.2017
EDV GmbH, Hückelhoven, 16.01.2018
HJPplaner
Kasinostraße 76 A
52066 Aachen
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die 2. Änderung des
Bebauungsplanes 0 4 in Heistern keine Bedenken.
Zu Wasserwirtschaft:
Entfällt
Entfällt
Immissionsschutz:
Gegen das Planvorhaben bestehen
keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind.
Zu Immissionsschutz:
Entfällt
T 01 Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u,
Dienstleistungen
der Bundeswehr,
Ref. Infra I 3,
Bonn v.
18.08.2017
Der Planungsbereich liegt im Interessensbereich des Verlaufs der militärischen Pipeline.
Weil keine Planungen im Schutzstreifen ausgeführt werden hat die Bundeswehr keine Einwände oder Bedenken zu o. gen. Vorhaben.
T 02 Kreis Düren, Amt
f. Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung,
Düren v.
10.08.2017
Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
- Gebäudemanagement
- Tiefbauamt
- Straßenverkehrsamt
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
Plangebiet
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
Bodenschutz:
Gegen die 2. Änderung im B-Plan bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb
des Geltungsbereichs die Altablagerung La 3239, Verfüllung; Luftbild3
auswertung: 1980, ca. 1.800 m ) befindet. Zusammensetzung und ggfs.
Toxizität des verfüllten Materials sind
nicht bekannt.
Die Altablagerung ist in einer Karte
eingezeichnet, die der Stellungnahme
beigefügt ist.
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Zu Bodenschutz:
Die Ausführungen auf die Altablagerung La 3239 werden als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind
keine Belange betroffen.
Zu Abgrabungen:
Entfällt
Natur und Landschaft:
Durch die o.g. Bebauungsplanänderung wird das Plangebiet in Richtung
Norden erweitert. Aus der Beibehaltung der GRZ ergibt sich, dass die
Änderung, entgegen der Darlegung in
der Begründung unter Punkt 11.
"Umweltbelage", zusätzliche Eingriffe
vorbereitet.
Diese möglichen Eingriffe sind gemäß
§ 1, Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln
und zu bewerten.
Eine abschließende landschaftspflegerische Beurteilung der Bebauungsplanänderung ist erst nach Vorlage
entsprechender Unterlagen möglich.
Zu Natur und Landschaft:
Aufgrund der Durchführung des
Bebauungsplans im vereinfachten
Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3
BauGB von der Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom
Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Das Verfahren gemäß § 13
BauGB ist nur anwendbar, wenn
die Grundzüge der Planung nicht
berührt sind, keine Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, den Hinweis bezüglich der Altablagerung
in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Entfällt
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, der Stellungnahme, mögliche Eingriffe
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB zu ermitteln und zu
bewerten aus den genannten Gründen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
(Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der
Europäischen Vogelschutzgebiete
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen.
Der Wegfall der bislang im Bebauungsplan vorgehaltenen Trasse für eine Druckwasserleitung
(vgl. Kapitel 4 der Begründung
zum Bebauungsplan D4) berührt
nicht die Grundzüge der Planung.
Des Weiteren sind auch die weiteren o.g. Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben, so dass
der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden kann.
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Sinne der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kein Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
vorbereitet, denn ein Ausgleich ist
im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB nicht erforderlich, soweit
die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind
oder zulässig waren.
Darüber hinaus wird durch die 2.
Änderung des Bebauungsplanes
Langerwehe D 4 maßgeblich eine
bislang freigehaltene Leitungstrasse in eine überbaubare
Grundstücksfläche umgewandelt.
Da durch diese Änderung im Vergleich zum rechtswirksamen Bebauungsplan keine zusätzlichen
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
T 03 Bezirksregierung
Arnsberg, Abt. 6
Bergbau u. Energie in NRW,
Dortmund v.
08.08.2017
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Flächen versiegelt werden, sondern lediglich die Grundstücke flexibler bebaut werden können, sind
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft und Klima
sowie auf Kultur- und Sachgüter
nicht zu erwarten.
Die vorbezeichnete Planmaßnahme
befindet sich über dem auf Steinkohle,
Galmei, Bleierz und Eisenstein verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung"
sowie über dem auf Bleierz und beibrechende Erze verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld
"Maria Louise". Eigentümerin des
Bergwerksfeldes "Gute Hoffnung" ist
die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in
41836 Hückelhoven. Die letzte Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Maria
Louise" ist nicht mehr erreichbar.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Bergbau in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Ausweislich der derzeit vorliegenden
Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien urkundlich belegt. Jedoch befinden sich im Umfeld der Planmaßnahme Hinweise auf tagesnahen I oberflächennahen Bergbau. Ferner wird in
einem hier vorliegenden Gutachten
des Ingenieurbüros Heitfeld - Schetelig GmbH aus dem Jahr 2007 darauf
hingewiesen, dass der Bereich der
Planfläche teilweise sowohl in einer
Kernzone des Erzbergbaus, als auch
in einem Verbreitungsgebiet oligozäner Braunkohle mit wechselnden
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
Mächtigkeiten liegt.
Auf Grund der vorliegenden Sachverhalte kann daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden,
dass im Bereich der Planmaßnahme
möglicherweise auch widerrechtlicher
Bergbau durch Dritte oder Bergbau
vor Anlegung zeichnerischer Unterlagen (sog. "Uraltbergbau") im tagesnahen bzw. oberflächennahen Bereich
geführt wurde. Die Frage, ob derartiger Bergbau dort geführt worden ist,
lässt sich erst nach Durchführung entsprechender Erkundungsmaßnahmen
(z. B. Bohrungen, geophysikalische
Untersuchungen) abschließend beantworten.
Hinsichtlich einer gutachterliehen Einschätzung der möglichen Einwirkungsrelevanz des o. g.. Bergbaus
wird empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten und auf Grundlage
dieser Untersuchungsergebnisse die
Festlegung von Maßnahmen für die
Durchführung des Planvorhabens
vorzunehmen.
Ferner besteht zur Ermittlung der
bergbaulichen Verhältnisse im Rahmen des Verfahrens und vor der
Durchführung von Baumaßnahmen
die Möglichkeit, die hier vorhandenen
Unterlagen einzusehen. Durch die
Einsichtnahme kann man sich selbst
über die bergbaulichen Verhältnisse
im Bereich des Grundstückes informieren und entscheiden, inwieweit
Untersuchungen des Baugrundes
notwendig sind. Da eine Einsichtnahme markscheiderische und geotechnische Sachkenntnisse erfordert, soll-
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
te ggf. ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
T 04 IHK Aachen v.
11.08.2017
Darüber hinaus ist hier nichts über
mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich wird empfohlen, auch die EBV
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
als Eigentümerin des bestehenden
Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls
dieses nicht bereits erfolgt ist.
Die EBV GmbH wurde im Rahmen
der öffentlichen Auslegung beteiligt.
Des Weiteren ist der Vorhabenbereich
nach den vorliegenden Unterlagen
(Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2015 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des· Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -)
von durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen derzeit
nicht betroffen. Für die Stellungnahme
wurden folgende Grundwasserleiter
(nach Einteilung von Schneider &
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes
Stockwerk, 9B, 8, 7, 60, 6B, 2- 5, 09,
07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Eine Ausweitung bergbaubedingter
Sümpfungsauswirkungen des Braunkohlenbergbaus bis in das Planungsgebiet hinein ist zukünftig nicht zu erwarten.
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
Da der vorgesehene Planentwurf die
Belange der gewerblichen Wirtschaft
entweder gar nicht berührt oder- wo
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Versorgungs- und Anschlussleitungen in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken.
T 05 Unitymedia NRW
GmbH, Kassel v.
10.08.2017
Es bestehen keine Einwände.
T 06 Regionetz GmbH, Grundsätzlich bestehen keine BedenEschweiler v.
ken.
01.08.2017
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf.
bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der
Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung der geplanten Grundstücke wird mitgeteilt, dass die hierfür
erforderliche Erweiterung des Netzes
unter dem Vorbehalt einer positiven
Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der
Erschließung steht.
Es wird um weitere Beteiligung am
Verfahren gebeten.
T 07 Erftverband, Abt.
Recht, Bergheim
v. 02.08.2017
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T 08 Stadt Stolberg,
Ref. III/ 61.1 Abt.
für Stadtentwicklung u. Umwelt
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
T 09 Bezirksregierung Es bestehen keine Bedenken.
Köln, Dezernat 33 Planungen bzw. Maßnahmen des Dev. 20.07.2017
zernates 33 sind im Planungsbereich
nicht vorgesehen.
Entfällt
Entfällt
T 10 Bezirksregierung
Düsseldorf v.
18.07.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945
und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel im ausgewiesenen
Bereich der beigefügten Karte empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Kampfmittel in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
T 11 Wasserverband
Eifel-Rur, Düren
v. 31.07.2017
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T 12 PLEdoc GmbH,
Essen v.
26.07.2017
In dem von Ihnen angefragten Bereich
sind keine von PLEdoc verwalteten
Versorgungsanlagen vorhanden.
Maßgeblich für diese Auskunft ist der
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis
zunehmen.
Der Geltungsbereich dieses Be-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
im Übersichtsplan markierte Bereich.
Es wird um eine Überprüfung dieser
Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten. Bei Unstimmigkeiten
sollte umgehend mit der PLEdoc Kontakt aufgenommen werden.
Es wurden die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber beauskunftet:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
- GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind
bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
bauungsplanes ist im markierten
Bereich enthalten.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf
immer einer erneuten Abstimmung mit
der PLEdoc GmbH.
T 13 Deutsche Bahn
AG, DB Immobilien, Köln v.
21.07.2017
Es bestehen keine Anregungen oder
Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T 14 LVR-Amt f. Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Bonn v.
24.07.2017
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung
und den öffentlichen Interessen des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Es wird daher auf die Bestimmungen
der§§ 15, 16 DSchG NRW hingewiesen (Meldepflicht- und
\/eränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und es
wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen
auftretende archäologische Funde
und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fort-
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, einen entsprechenden Hinweis bezüglich dem Umgang mit Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis
zunehmen.
gang der Arbeiten ist abzuwarten.
T 15 FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH, IdarOberstein v.
24.07.2017
Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an folgende Dienststelle zur Beantwortung abgegeben.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ,Referat Infra 13 TÖB Fontainengraben 200, 53123 Bonn.
Info: Die im Zuständigkeitsbereich der
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft befindlichen Produktenfernleitungen der
NATO und der Bundeswehr sind vom
Vorhaben nicht betroffen.
T 16 PLEdoc GmbH,
Essen v.
21.07.2017
Es wird mitgeteilt, dass in dem angefragten Bereich keine von der PLEdoc
GmbH verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für
diese Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. E wird um
Überprüfung dieser Darstellung auf
Vollständig- und Richtigkeit gebeten
und es wird darum gebeten, bei Unstimmigkeiten umgehend mit der
PLEdoc GmbH Kontakt aufzunehmen.
Es wurden die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber beauskunftet:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), - Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische Gasleitungsge-
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im markierten
Bereich enthalten.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis
zunehmen.
sellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
- GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind
bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf
immer einer erneuten Abstimmung mit
der PLEdoc GmbH.
T 17 GASCADE Gastransport GmbH,
Kassel v.
21.07.2017
Es wird zugleich auch im Namen und
Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH,
NEL Gastransport GmbH sowie OPAL
Gastransport GmbH & Co. KG geantwortet.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der
Anlagen von GASCADE wird mitge-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
teilt, dass die Anlagen der GASCADE
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert
zur Ermittlung der genauen Lage der
Anlagen und eventuellen Auflagen
anzufragen.
T 18 Landesbetrieb
Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Euskirchen v.
19.07.2017
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T 19 Westnetz GmbH,
Düren v.
13.07.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das
von der Westnetz GmbH betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur
35-kVSpannungsebene und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die
innogy Netze Deutschland GmbH als
Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
Es wird auf die im Verfahrensgebiet
vorhandene Straßenbeleuchtung,
Stromkabel und die Ortsnetzstation
Steinweg hingewiesen, die der öffentlichen Stromversorgung dienen.
Sollte es im Rahmen der anstehenden
Planungen zu Anpassungen des Versorgungsnetzes der Westnetz GmbH
kommen, greift hier das Verursacherprinzip.
Zur Information wurde ein Auszug aus
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
18.04.2018
NR.
TÖB
Anregung
D 4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
dem Planwerk der Westnetz GmbH der
Stellungnahme beigefügt.
T 20 EBV GmbH,
Hückelhoven v.
18.01.2018
Das bezeichnete Gebiet liegt innerhalb einer Berechtsamen der EBV
GmbH.
Aus dem vorliegenden Kartenwerk
"Tagesöffnungen und Oberflächennaher Bergbau" der Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung 6, ergibt sich kein
Verdacht auf Gefährdungen aus diesem Themenbereich.
Es existiert bei der EBV GmbH auch
keine unternehmensinterne bergbauliche Dokumentation dieses Gebietes,
woraus zu schließen ist, dass möglicherweise in diesem Bereich umgegangener Bergbau bereits zu historischer Zeit beendet wurde.
Von Seiten der EBV GmbH besteht
keine Absicht, zukünftig innerhalb dieser Berechtsame Bergbau zu treiben.
Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2.
BauGB wird für nicht erforderlich gehalten.
Abstimmungsergebnis