Daten
Kommune
Brühl
Größe
283 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:25
Aktualisiert
12.06.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Bömken
61 26-10 0303I
16.04.2018
113/2018
Betreff
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" Teilbereich I
A – Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
B1.01
B1.02
B2.01
Bürger
Bürger 1
Bürger 2
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
A 2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.02
T2.01
TÖB
REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
Geologischer Dienst NRW
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Seite - 2 –
Drucksache 113/2018
Lfd. Nr.
T3.01
T3.02
T6.01
TÖB
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland
T6.02
T7.01
T10.01
T11.02
T12.01
T13.02
T13.03
T13.05
T13.06
Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Kreispolizeibehörde Rhein-ErftKreis
RWE
Rhein-Erft-Kreis
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B - Öffentliche Auslegung (28.09. - 30.10.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.01
TÖB
StadtService Brühl
T2.01
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
T2.02
T2.03
T2.04
T2.05
T2.06
T2.07
T2.08
T2.09
T2.10
T2.11
T06.01
T06.02
T06.03
T06.04
T07.01
T08.01
Rhein-Erft-Kreis
Stadtwerke Brühl
RWE
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Drucksache 113/2018
Seite - 3 –
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 03.03
"Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875
und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410,
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874,
von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der
Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875,
von der westlichen Grenze des Flurstücks 875.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 28.09. – 30.10.2018.
Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Träger öffentlicher Belange erfolgt, die im
Wesentlichen die nachfolgende Bauausführung betreffen und daher lediglich zu einer
redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt haben:
In den Textlichen Festsetzungen wurden unter C. Hinweise - Baugrund folgende
Hinweise ergänzt:
**Die Erdarbeiten sowie die abschließende Außengestaltung sind unter
gutachterlicher Begleitung vorzunehmen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein
zusammenfassender Bericht einschließlich Fotodokumentation und
Entsorgungswegen und -belegen abgefahrener Bodenmassen zu erstellen und
der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zeitnah vorzulegen.
**Es sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“, der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle
4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft,
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sowie Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
beachten.
In den Textlichen Festsetzungen wurden zudem unter C. Hinweise – folgende
Hinweise hinzugefügt:
10. **Altlasten / Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL)
Die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (Recycling-Material),
Mineralstoffen aus industriellen Prozessen (Hochofenschlacke, u. a.) oder
Hausmüllverbrennungsaschen bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch
die Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-ErftKreises.
11. **Versickerung
Sollte eine Versickerung angestrebt werden, so kann eine entsprechende
notwendige Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises
beantragt werden.
In der Begründung wurden unter 7.9 Hinweise unter Baugrund wurden folgende
Hinweise ergänzt:
**Die Erdarbeiten sowie die abschließende Außengestaltung sind unter
gutachterlicher Begleitung vorzunehmen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein
zusammenfassender
Bericht
einschl.
Fotodokumentation
und
Entsorgungswegen und -belegen abgefahrener Bodenmassen zu erstellen und
der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zeitnah vorzulegen.
**Es sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelugen“, der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle
4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft,
sowie Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
beachten.
In der Begründung wurden unter 7.9 Hinweise wurden folgende Hinweise hinzugefügt
**Altlasten / Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL)
Die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (Recycling-Material),
Mineralstoffen aus industriellen Prozessen (Hochofenschlacke, u. a.) oder
Hausmüllverbrennungsaschen bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die
Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-ErftKreises.
**Versickerung
Sollte eine Versickerung angestrebt werden, so kann eine entsprechende
notwendige Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises
beantragt werden.
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Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss
vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Abwägungsvorschlag BP 03.03 TBI
Übersichtsplan BP 03.03 TBI
Bebauungsplan03.03 TBI (verkleinert, s/w)
Planzeichenerklärung BP 03.03 TBI (s/w)
Textliche Festsetzungen BP 03.03 TBI
Begründung BP 03.03 TBI