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Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
488 kB
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSLEISTE LEGENDE Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich dem Stand von ..................... 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete 2. Maß der baulichen Nutzung Düren, den ............... 20 0,5 Geschoßflächenzahl, als Höchstmaß 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) I ............................................................. Kreis Düren 47 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen O 606 274 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 431 Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes - D4 Heistern 2. Änderung ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden. 607 Offene Bauweise Baugrenze 4. Verkehrsflächen Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20..... für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht. 608 a 467 80 WA I O 0,4 0,5 437 78 570 160 0 20. 22 558 (2) 3.0 518 4.0 440 19 421 75 17 618 617 20 Der Bürgermeister 423 (1) 15 Langerwehe, den .............. 20 3.0 (1) (1) 655 654 498 Der Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20 als Satzung beschlossen worden. 18 522 74 13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 7. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 424 (1) HINW EIS E 1. ER DB EBEN ZON E D as Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R. Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen U ntergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten. 2. ALTLASTEN VERD AC HTSFL ÄCHE Innerhalb des Geltungsbereiche s bef indet sich im Bere ich der F lurstücke 562 und 484, F lur 4, Gemarkung Wenau eine Altablagerung La 3239 (Verfüllung). Zusam mensetzung und gegebenenf alls Toxizität des v erfüllten Materials sind nicht bekannt. 3. K AMPFMITTEL Es liegen H inweise auf verm ehrte Bodenkam pf handlungen v or. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel em pfohlen. Sof ern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kam pfm ittelbeseitigungsdienst erf olgen. Erf olgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Ram marbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empf ohlen. 4. VER SORGU NGS- UN D AN SCH LU SSLEITU NGEN Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorg ungs- und Ansch lussleitungen entsprechend der R ichtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. 5. B ODEN DEN KMÄL ER Bei Bodenbewegu nge n auf trete nde archäologische F unde und Befunde sind der Gem einde als U ntere Denkm albehörde oder dem LVR-Am t f ür Bodendenkm alpflege im Rheinland, Außenstelle N ideggen unverzüglich zu m elden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. D ie W eisung des LVR-Amtes f ür Bodendenkm alpflege f ür den Fortgang der Arbeiten ist ab-zuwarten. D ie Bestim mungen der §§ 15 und 16 D enkm alschutzgesetz (DSchG N RW ) (Meldepflicht- und Veränderung sv erbot bei der Entdeckung von Bodendenkm älern) sind zu beachten. 6. B ERGB AU D as Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz v erliehenen Bergwerksf eld „Gute Hoffnung". Eigentüm erin ist die EBV GmbH. D es Weiteren liegt das Plangebiet über dem auf Bleie rz und beibrechende Erze v erliehenen, inzwischen erloschenen, Bergwerksfeld "Maria Louise". Die letzte Eigentüm erin ist nicht m ehr erreichbar. a 259 (1) 16 16 616 che Wehbachshof 501 lers feld 226 (3) 72 n 425 (1) (2) Döl 452 ............................................................. (Göbbels) (1) 20.0 426 494 69 V WA I O 0,4 0,5 Langerwehe, den ............... 20 Der Bürgermeister 489 4.0 8.6 3.5 Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - D4 Heistern 2. Änderung - wurde gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20 öffentlich bekannt gemacht. 70 568 20.0 427 Geneigtes Dach (ausgenommen Garagen) I. ............................................................. (Göbbels) 521 se as g r pfe Ku 6. Sonstige Planzeichen Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20 von der Auslegung benachrichtigt. 619 8.5 517 ............................................................. (Göbbels) Der Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom ............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20 öffentlich ausgelegt worden. 3.5 (2) Flächen für Landwirtschaft Der Bürgermeister 620 76 520 5. Flächen für Landwirtschaft und Wald Langerwehe, den ............... 20 479 (1) (1) 557 8.5 Strassenbegrenzungslinie V 78 V (1) Straßenverkehrsfläche 542 Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung in Kraft getreten. 67 482 483 a Langerwehe, den ................ 20 67 68 65 3.5 St ei nw eg V WA I O 0,5 0,4 428 Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) 484 4.0 RECHTSGRUNDLAGEN 5.5 63 66 569 - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 562 - Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994(GV. NRW.S. 666/SGV. NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 108 3.0 332 420 61 370 - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 64 60 Übersichtskarte 1:10000 - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132) in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 480 TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe, Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden. 288 GEMEINDE LANGERWEHE BEBAUUNGSPLAN D4 HEISTERN 2. ÄNDERUNG PROJEKT. PLANNR. STAND MASZSTAB 1140. 505. 18.04.2018 1:500 25 m KASINOSTRASSE 76A 52066 AACHEN www.HJPplaner.de H/B = 594 / 841 (0.50m²) FON: 0241/608260-0 FAX: 0241/608260-10 mail@HJPplaner.de 50 m 75 m HEINZ JAHNEN PFLÜGER