Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
488 kB
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHRENSLEISTE
LEGENDE
Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich
dem Stand von .....................
1. Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeine Wohngebiete
2. Maß der baulichen Nutzung
Düren, den ............... 20
0,5
Geschoßflächenzahl, als Höchstmaß
0,4
Grundflächenzahl (GRZ)
I
.............................................................
Kreis Düren
47
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
O
606
274
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
431
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
- D4 Heistern 2. Änderung ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen
Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden.
607
Offene Bauweise
Baugrenze
4. Verkehrsflächen
Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20.....
für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht.
608
a
467
80
WA I O
0,4 0,5
437
78
570
160
0
20.
22
558
(2)
3.0
518
4.0
440
19
421
75
17
618
617
20
Der Bürgermeister
423
(1)
15
Langerwehe, den .............. 20
3.0
(1)
(1)
655
654
498
Der Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe
gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20
als Satzung beschlossen worden.
18
522
74
13
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
7. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
424
(1)
HINW EIS E
1.
ER DB EBEN ZON E
D as Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R.
Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen U ntergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten.
2.
ALTLASTEN VERD AC HTSFL ÄCHE
Innerhalb des Geltungsbereiche s bef indet sich im Bere ich der F lurstücke 562 und 484, F lur 4, Gemarkung
Wenau eine Altablagerung La 3239 (Verfüllung). Zusam mensetzung und gegebenenf alls Toxizität des v erfüllten
Materials sind nicht bekannt.
3.
K AMPFMITTEL
Es liegen H inweise auf verm ehrte Bodenkam pf handlungen v or. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden
Fläche auf Kampfmittel em pfohlen.
Sof ern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit
dem Kam pfm ittelbeseitigungsdienst erf olgen.
Erf olgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Ram marbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empf ohlen.
4.
VER SORGU NGS- UN D AN SCH LU SSLEITU NGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorg ungs- und Ansch lussleitungen entsprechend der
R ichtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
5.
B ODEN DEN KMÄL ER
Bei Bodenbewegu nge n auf trete nde archäologische F unde und Befunde sind der Gem einde als U ntere Denkm albehörde oder dem LVR-Am t f ür Bodendenkm alpflege im Rheinland, Außenstelle N ideggen unverzüglich zu
m elden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. D ie W eisung des LVR-Amtes f ür
Bodendenkm alpflege f ür den Fortgang der Arbeiten ist ab-zuwarten.
D ie Bestim mungen der §§ 15 und 16 D enkm alschutzgesetz (DSchG N RW ) (Meldepflicht- und Veränderung sv erbot bei der Entdeckung von Bodendenkm älern) sind zu beachten.
6.
B ERGB AU
D as Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz v erliehenen Bergwerksf eld „Gute Hoffnung". Eigentüm erin ist die EBV GmbH.
D es Weiteren liegt das Plangebiet über dem auf Bleie rz und beibrechende Erze v erliehenen, inzwischen erloschenen, Bergwerksfeld "Maria Louise". Die letzte Eigentüm erin ist nicht m ehr erreichbar.
a
259
(1)
16
16
616
che
Wehbachshof
501
lers
feld
226
(3)
72
n
425
(1)
(2)
Döl
452
.............................................................
(Göbbels)
(1)
20.0
426
494
69
V
WA I O
0,4
0,5
Langerwehe, den ............... 20
Der Bürgermeister
489
4.0
8.6
3.5
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
- D4 Heistern 2. Änderung - wurde
gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20
öffentlich
bekannt gemacht.
70
568
20.0
427
Geneigtes Dach (ausgenommen Garagen)
I.
.............................................................
(Göbbels)
521
se
as
g
r
pfe
Ku
6. Sonstige Planzeichen
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20
von der Auslegung benachrichtigt.
619
8.5
517
.............................................................
(Göbbels)
Der Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des
Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom
............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20
öffentlich ausgelegt worden.
3.5
(2)
Flächen für Landwirtschaft
Der Bürgermeister
620
76
520
5. Flächen für Landwirtschaft und Wald
Langerwehe, den ............... 20
479
(1)
(1)
557
8.5
Strassenbegrenzungslinie
V
78
V
(1)
Straßenverkehrsfläche
542
Mit dieser Bekanntmachung ist der
Bebauungsplan - D4 Heistern 2. Änderung in Kraft getreten.
67
482
483
a
Langerwehe, den ................ 20
67
68
65
3.5
St
ei
nw
eg
V
WA I O
0,5
0,4
428
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
484
4.0
RECHTSGRUNDLAGEN
5.5
63
66
569
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
562
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994(GV. NRW.S. 666/SGV.
NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
108
3.0
332
420
61
370
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW.
S. 256/SGV. NRW. 232),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
64
60
Übersichtskarte 1:10000
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132)
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990
(BGBI. 1991 I S. 58),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
480
TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen
und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe,
Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden.
288
GEMEINDE LANGERWEHE
BEBAUUNGSPLAN D4 HEISTERN
2. ÄNDERUNG
PROJEKT. PLANNR.
STAND
MASZSTAB
1140. 505.
18.04.2018
1:500
25 m
KASINOSTRASSE 76A
52066 AACHEN
www.HJPplaner.de
H/B = 594 / 841 (0.50m²)
FON: 0241/608260-0
FAX: 0241/608260-10
mail@HJPplaner.de
50 m
75 m
HEINZ JAHNEN PFLÜGER