Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:25
Aktualisiert
19.04.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0117
16.04.2018
114/2018
Betreff
Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.17 "Energiezentrale
Otto-Wels-Straße"
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 376
und teilweise die Flurstücke 408 und 410.
Es wird im Westen, Norden und Osten durch Parallelen (Definition jeweils bei der
Himmelsrichtung) und im Süden durch die Eigentumsgrenzen abgegrenzt:
Im Norden entlang der Nordparallelen, die 10,0m parallel nördlich der nördlichen Grenze
des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Westparallelen bis zum
Schnittpunkt mit der Ostparallelen,
im Osten
entlang der Ostparallelen, die 5,0m parallel östlich der östlichen Grenze des
Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Nordparallelen bis zum
Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 410,
im Süden
entlang der Südgrenzen der Flurstücke 410, 376 und 408 vom Schnittpunkt
der Südgrenze des Flurstücks 410 mit der Ostparallelen bis zum Schnittpunkt
der Südgrenze des Flurstücks 408 mit der Westparallelen,
im Westen entlang der Westparallelen, die 30,0m parallel westlich der östlichen Grenze
des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Südgrenze des
Flurstücks 408 bis zum Schnittpunkt mit der Nordparallelen.
Das Plangebiet umfasst ca. 830 m² .
Drucksache 114/2018
Seite - 2 –
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Parallel zur Entwicklung der Bebauungspläne BP 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße,
Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße', BP 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, K7'
sowie BP 01.16 II 'Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18' wurde bereits per
Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang dieser Baugebiete erlassen, über den der
Anschluss an eine gemeinsame durch die Stadtwerke Brühl GmbH betriebene
Energiezentrale gewährleistet werden soll.
Nachdem inzwischen eine hinreichend konkrete Planung vorgelegt wurde, stehen
nunmehr Gebäudeabmessungen wie auch Standort und Leistung dieser Anlage fest.
Aufgrund erforderlicher Anschlüsse bezüglich der Gasversorgung sowie technisch
bedingter Voraussetzungen zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das vorhandene
Netz konnte letztlich der Standort südlich der Sporthalle der Gesamtschule für die
Errichtung dieser Energiezentrale bestimmt werden.
Aufgrund der Größe der Anlage sowie dem Umstand, dass sie nicht allein der Versorgung
lediglich benachbarter Einrichtungen dient, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 01.17