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Vorlage (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:25
Aktualisiert
19.04.18, 09:25
Vorlage (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0117 16.04.2018 114/2018 Betreff Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 376 und teilweise die Flurstücke 408 und 410. Es wird im Westen, Norden und Osten durch Parallelen (Definition jeweils bei der Himmelsrichtung) und im Süden durch die Eigentumsgrenzen abgegrenzt: Im Norden entlang der Nordparallelen, die 10,0m parallel nördlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Westparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Ostparallelen, im Osten entlang der Ostparallelen, die 5,0m parallel östlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Nordparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 410, im Süden entlang der Südgrenzen der Flurstücke 410, 376 und 408 vom Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 410 mit der Ostparallelen bis zum Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 408 mit der Westparallelen, im Westen entlang der Westparallelen, die 30,0m parallel westlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 408 bis zum Schnittpunkt mit der Nordparallelen. Das Plangebiet umfasst ca. 830 m² . Drucksache 114/2018 Seite - 2 – Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Parallel zur Entwicklung der Bebauungspläne BP 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße', BP 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, K7' sowie BP 01.16 II 'Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18' wurde bereits per Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang dieser Baugebiete erlassen, über den der Anschluss an eine gemeinsame durch die Stadtwerke Brühl GmbH betriebene Energiezentrale gewährleistet werden soll. Nachdem inzwischen eine hinreichend konkrete Planung vorgelegt wurde, stehen nunmehr Gebäudeabmessungen wie auch Standort und Leistung dieser Anlage fest. Aufgrund erforderlicher Anschlüsse bezüglich der Gasversorgung sowie technisch bedingter Voraussetzungen zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das vorhandene Netz konnte letztlich der Standort südlich der Sporthalle der Gesamtschule für die Errichtung dieser Energiezentrale bestimmt werden. Aufgrund der Größe der Anlage sowie dem Umstand, dass sie nicht allein der Versorgung lediglich benachbarter Einrichtungen dient, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 01.17