Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
44 kB
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
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2. Änderung
Bebauungsplan Langerwehe D 4
– Ortschaft Heistern –
Hinweise
Verfahrensstand:
Beschluss zur Satzung gemäß § 10 (1) BauGB
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Bebauungsplan D4 der Gemeinde Langerwehe
Hinweise
I.
HINWEISE
1.
ERDBEBENZONE
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R.
Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten.
2.
ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHE
Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich im Bereich der Flurstücke 562 und
484, Flur 4, Gemarkung Wenau eine Altablagerung La 3239 (Verfüllung). Zusammensetzung und gegebenenfalls Toxizität des verfüllten Materials sind nicht
bekannt.
3.
KAMPFMITTEL
Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen vor. Es wird eine
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
4.
VERSORGUNGS- UND ANSCHLUSSLEITUNGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
5.
BODENDENKMÄLER
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern)
sind zu beachten.
6.
BERGBAU
Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Gute Hoffnung". Eigentümerin ist die EBV GmbH.
Des Weiteren liegt das Plangebiet über dem auf Bleierz und beibrechende Erze
verliehenen, inzwischen erloschenen, Bergwerksfeld "Maria Louise". Die letzte
Eigentümerin ist nicht mehr erreichbar.
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