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Beschlussvorlage (Hinweise)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
44 kB
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Beschlussvorlage (Hinweise) Beschlussvorlage (Hinweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe ______________________________________ 2. Änderung Bebauungsplan Langerwehe D 4 – Ortschaft Heistern – Hinweise Verfahrensstand: Beschluss zur Satzung gemäß § 10 (1) BauGB ______________________________________ Bebauungsplan D4 der Gemeinde Langerwehe Hinweise I. HINWEISE 1. ERDBEBENZONE Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R. Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten. 2. ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHE Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich im Bereich der Flurstücke 562 und 484, Flur 4, Gemarkung Wenau eine Altablagerung La 3239 (Verfüllung). Zusammensetzung und gegebenenfalls Toxizität des verfüllten Materials sind nicht bekannt. 3. KAMPFMITTEL Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen vor. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 4. VERSORGUNGS- UND ANSCHLUSSLEITUNGEN Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. 5. BODENDENKMÄLER Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) sind zu beachten. 6. BERGBAU Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Gute Hoffnung". Eigentümerin ist die EBV GmbH. Des Weiteren liegt das Plangebiet über dem auf Bleierz und beibrechende Erze verliehenen, inzwischen erloschenen, Bergwerksfeld "Maria Louise". Die letzte Eigentümerin ist nicht mehr erreichbar. Seite 2