Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-89/2018
Langerwehe, den 18.04.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
22.10.2015 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 27.04.2017 Offenlegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 2 (1) i. V. m. § 3 (2) BauGB im
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017. Die Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 05.07.2017 über die Offenlage
in Kenntnis gesetzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht. Lediglich seitens der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen.
Satzungsbeschluss
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss muss über jede Stellungnahme einzeln entscheiden und dem Rat eine
entsprechende Beschlussempfehlung abgeben.
Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die Begründung sowie eine Aufstellung über die
aufgenommenen Hinweise.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden.
Da es sich bei dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um eine Leitung des Wasserwerkes
handelt, beteiligt sich dieses zur Hälfte an den anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
Drucksache VL-89/2018
Seite - 2 -
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie,
2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)