Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:25
Aktualisiert
19.04.18, 09:25
Vorlage (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 1109 1Ä 16.04.2018 115/2018 Betreff Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)". Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden Im Osten vom Schnittpunkt, mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 93, entlang dieser Flucht nach Osten bis zum Schnitt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 391, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 391, (Stiftstraße) bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 673, entlang der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 676 und weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 435 und 682, entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 682, 633, 635, 638, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 637, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 448 und 667, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 459, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zum Schnittpunkt der Linie, welche die westliche Verlängerung der südlichen Gebäudeflucht bildet, auf dieser Linie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 6904, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 6904 incl. der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 5902 und der östlichen Grenze des Flurstücks 531 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 5705, Drucksache 115/2018 Im Süden Im Westen Seite - 2 – vom vorher beschriebenen Schnittpunkt und dieser Verlängerung entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 5705, weiter entlang der westlichen bzw. nördlichen Grenzen der Flurstücke 508, 479, 5705, 480, und 6982 dann entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 103, 686 und 614 (Dresdener Straße) bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614, vom vor beschriebenen rechtwinkligen Fußpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614 entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 90 und 93 bis zum Schnittpunkt mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18. Das Plangebiet umfasst ca. 3,67 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Mit der Erstellung des BP 11.09 konnte am Thüringer Platz erfolgreich ein Vollsortimenter etabliert werden, wodurch die Nahversorgung für Vochem und darüber hinaus erheblich verbessert werden konnte. Mit der Platzgestaltung, mit der Etablierung des Familienzentrums sowie mit der Begleitung des 'Soziale Stadt'-Projektes durch eine Sozialarbeiterin wurde an dem Standort erheblich investiert, um den Standort aufzuwerten und einen positiven Impuls zu setzen. Aktuelle städtebauliche Entwicklungen am Thüringer Platz sind zur beabsichtigten Aufwertung jedoch als kontraproduktiv zu bewerten. Für die für Einzelhandelsnutzungen vorgesehene eingeschossige Bebauungszeile liegen derzeit zwei Anträge für Wettannahmestellen vor. Eine Wettannahmestelle an sich ist zwar keine Vergnügungsstätte wie sie im Bebauungsplan bereits ausgeschlossen ist, eine vergleichbare Wirkung (Trading-Down-Effekt) kann jedoch in Verbindung mit der vorhandenen benachbarten Teestube erzielt. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nun die rechtliche Grundlage für eine Zurückstellung solcher Vorhaben gelegt werden. Der hierdurch zur Verfügung stehende Zeitraum von bis zu einem Jahr soll genutzt werden, um die Situation vor Ort zu prüfen, zu bewerten und ggf. neue Bebauungsplanfestsetzungen zu entwickeln, die einer negativen städtebaulichen Entwicklung entgegenwirken. Soweit dieser Zeitraum nicht hinreichend ist, soll überdies von dem Instrument der Veränderungssperre Gebrauch gemacht werden, was zu einer Verlängerung des o.g. Zeitraumes auf insgesamt zwei Jahre führt. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP11.09 1. Änderung