Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
19.04.18, 09:25
Aktualisiert
19.04.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 1109 1Ä
16.04.2018
115/2018
Betreff
Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1.
Änderung
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 11.09
"Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)".
Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
Im Osten
vom Schnittpunkt, mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen
westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes
Stiftstraße 18 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 93, entlang dieser
Flucht nach Osten bis zum Schnitt mit der westlichen Grenze des Flurstücks
391, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 391, (Stiftstraße)
bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze
des Flurstücks 673, entlang der nördlichen und östlichen Grenze des
Flurstücks 676 und weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke
435 und 682,
entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 682, 633, 635, 638, entlang der
südlichen Grenze des Flurstücks 637, entlang der östlichen Grenzen der
Flurstücke 448 und 667, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 459,
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zum Schnittpunkt der
Linie, welche die westliche Verlängerung der südlichen Gebäudeflucht
bildet, auf dieser Linie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der östlichen
Grenze des Flurstücks 6904, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks
6904 incl. der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 5902 und der
östlichen Grenze des Flurstücks 531 bis zum Schnittpunkt der östlichen
Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 5705,
Drucksache 115/2018
Im Süden
Im Westen
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vom vorher beschriebenen Schnittpunkt und dieser Verlängerung entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 5705, weiter entlang
der westlichen bzw. nördlichen Grenzen der Flurstücke 508, 479, 5705, 480,
und 6982 dann entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 103, 686 und
614 (Dresdener Straße) bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den
Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614,
vom vor beschriebenen rechtwinkligen Fußpunkt zum Grenzpunkt der
Flurstücke 89, 90 und 614 entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 90
und 93 bis zum Schnittpunkt mit der um 3,0m nach Norden parallel
verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des
Gebäudes Stiftstraße 18.
Das Plangebiet umfasst ca. 3,67 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Mit der Erstellung des BP 11.09 konnte am Thüringer Platz erfolgreich ein Vollsortimenter
etabliert werden, wodurch die Nahversorgung für Vochem und darüber hinaus erheblich
verbessert werden konnte. Mit der Platzgestaltung, mit der Etablierung des
Familienzentrums sowie mit der Begleitung des 'Soziale Stadt'-Projektes durch eine
Sozialarbeiterin wurde an dem Standort erheblich investiert, um den Standort aufzuwerten
und einen positiven Impuls zu setzen.
Aktuelle städtebauliche Entwicklungen am Thüringer Platz sind zur beabsichtigten
Aufwertung jedoch als kontraproduktiv zu bewerten.
Für die für Einzelhandelsnutzungen vorgesehene eingeschossige Bebauungszeile liegen
derzeit zwei Anträge für Wettannahmestellen vor. Eine Wettannahmestelle an sich ist zwar
keine Vergnügungsstätte wie sie im Bebauungsplan bereits ausgeschlossen ist, eine
vergleichbare Wirkung (Trading-Down-Effekt) kann jedoch in Verbindung mit der
vorhandenen benachbarten Teestube erzielt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nun die rechtliche Grundlage für eine Zurückstellung
solcher Vorhaben gelegt werden. Der hierdurch zur Verfügung stehende Zeitraum von bis
zu einem Jahr soll genutzt werden, um die Situation vor Ort zu prüfen, zu bewerten und
ggf. neue Bebauungsplanfestsetzungen zu entwickeln, die einer negativen
städtebaulichen Entwicklung entgegenwirken. Soweit dieser Zeitraum nicht hinreichend ist,
soll überdies von dem Instrument der Veränderungssperre Gebrauch gemacht werden,
was zu einer Verlängerung des o.g. Zeitraumes auf insgesamt zwei Jahre führt.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP11.09 1. Änderung