Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-93/2018
Langerwehe, den 19.04.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
hier: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6, Umsiedlungsstandort Pier
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 19.04.2018 wurde bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der
Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 768 (Am Weiherhof) eingereicht. Mit diesem
Antrag wurde auch ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6 bezüglich der Höhenlage des Gebäudes gestellt.
Gemäß 2.1 der textl. Festsetzungen dieses Bebauungsplans darf die Oberkante des
fertigen Fußbodens max. 0,50m über der Bezugshöhe der straßenseitigen Begrenzungslinie des betreffenden Grundstücks liegen. Beantragt wird eine Überschreitung dieser
maximalen Höhe um 0,25m auf insgesamt 0,75m.
Gemäß § 31 Abs.1 BauGB sind in Einzelfällen Über- und Unterschreitungen von den
genannten Regelungen um 0,25m möglich, wenn der Anschluss an die öffentliche
Verkehrsfläche unzumutbar erschwert wird.
Da dieses Grundstück abschüssig verläuft, kann ein barrierefreier Zugang zum Gebäude
ohne Überwindung eines Höhenunterschiedes auf diese Weise ermöglicht werden. Die
natürliche Belichtung des Untergeschosses wird damit ebenfalls verbessert. Der Antrag
mit einer ausführlichen Begründung ist als Anlage beigefügt.
Da eine Überschreitung der Höhenlage eines Gebäudes im Bebauungsplan E 6 in
Verbindung mit § 31 Abs.1 BauGB möglich ist, kann eine Befreiung von den Festsetzungen erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-93/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gem. § 36 BauGB bezüglich einer Überschreitung der Höhenlage des Gebäudes um
0,25m zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)