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Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses hier: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6, Umsiedlungsstandort Pier)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.18, 14:43
Aktualisiert
24.04.18, 14:43
Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
hier: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6, Umsiedlungsstandort Pier) Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
hier: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6, Umsiedlungsstandort Pier)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-93/2018 Langerwehe, den 19.04.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses hier: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6, Umsiedlungsstandort Pier Sachdarstellung: Mit Datum vom 19.04.2018 wurde bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 768 (Am Weiherhof) eingereicht. Mit diesem Antrag wurde auch ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan E6 bezüglich der Höhenlage des Gebäudes gestellt. Gemäß 2.1 der textl. Festsetzungen dieses Bebauungsplans darf die Oberkante des fertigen Fußbodens max. 0,50m über der Bezugshöhe der straßenseitigen Begrenzungslinie des betreffenden Grundstücks liegen. Beantragt wird eine Überschreitung dieser maximalen Höhe um 0,25m auf insgesamt 0,75m. Gemäß § 31 Abs.1 BauGB sind in Einzelfällen Über- und Unterschreitungen von den genannten Regelungen um 0,25m möglich, wenn der Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche unzumutbar erschwert wird. Da dieses Grundstück abschüssig verläuft, kann ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ohne Überwindung eines Höhenunterschiedes auf diese Weise ermöglicht werden. Die natürliche Belichtung des Untergeschosses wird damit ebenfalls verbessert. Der Antrag mit einer ausführlichen Begründung ist als Anlage beigefügt. Da eine Überschreitung der Höhenlage eines Gebäudes im Bebauungsplan E 6 in Verbindung mit § 31 Abs.1 BauGB möglich ist, kann eine Befreiung von den Festsetzungen erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: keine Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-93/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB bezüglich einer Überschreitung der Höhenlage des Gebäudes um 0,25m zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)