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Beschlussvorlage (Anlage 3 - 1. Änderung der Parkgebührenordnung vom 05.02.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
37 kB
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Anlage 3 - 1. Änderung der Parkgebührenordnung vom 05.02.2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 1. Änderung vom 05.02.2009 der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim (Parkgebührenordnung) vom 12.05.2006 Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung (idF.) der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBI. I S. 310 ber. S. 919) sowie § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des StVG (GV. NW. 1981 S. 48) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 38 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - idF. der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 16.12.2008 folgende 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim vom 12.05.2006: Artikel 1 § 2, Satz 1 erhält folgende neue Fassung: Um die Gebühr dem Wert des Parkraumes für die Benutzer angemessen anzupassen und um die Nutzung des Parkraumes durch eine möglichste große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, wird sie wie folgt festgesetzt: 1 1. Parkzeit bis 2. Parkzeit bis 3. Parkzeit bis 4. Parkzeit bis 5. Parkzeit bis 6. Parkzeit bis 7. Parkzeit bis 8. Parkzeit bis 9. Parkzeit bis 10. Parkzeit bis 11. Parkzeit bis 12 Minuten 24 Minuten 36 Minuten 48 Minuten 1 Stunde 1 Stunde 1 Stunde 1 Stunde 1 Stunde 2 Stunden 2 Stunden 12 Minuten 24 Minuten 36 Minuten 48 Minuten 15 Minuten 0,10 €, 0,20 €, 0,30 €, 0,40 €, 0,50 €, 0,60 €, 0,70 €, 0,80 €, 0,90 €, 1,00 €, 1,10 €. Artikel 2 Die 1. Änderung der Gebührenordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in Kraft.