Daten
Kommune
Pulheim
Größe
655 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
237/2017
Erstellt am:
12.04.2018
Aktenzeichen:
IV/66-662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
3
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
02.05.2018
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2018
Rat
X
10.07.2018
Betreff
Parkscheinautomatenstandorte und Neufassung der Gebührenordnung für die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Fraktionen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
5.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
— in den Haushalten der folgenden Jahre
5.500 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel können im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung
bereitgestellt werden.
Vorlage Nr.: 237/2017 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die Parkscheinautomatenstandorte gemäß den Erläuterungen und die Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Pulheim gemäß der Anlage 1 sowie für die Bewirtschaftung der
Sinnersdorfer Parkplätze, die bisher gebührenpflichtig sind, Parkscheibennutzung vorzuschreiben.
Erläuterungen
Derzeitige Verteilung von öffentlichen Parkplätzen mit Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten (PSA)
Derzeit sind PSA an folgenden öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt und besteht Gebührenpflicht gemäß der Parkordnung einschließlich der ersten Fortschreibung (s. Anlagen 2 und 3):
1. Pulheim
a) Parkstreifen /-plätze seitlich der Venloer Str. zwischen Stommelner Tor und Orrer Straße,
b) Parkplätze Levenkaulstraße,
c) Parkplatz Christianstraße,
d) Parkplatz Blumachergasse.
2. Brauweiler
a) Parkplatz Langgasse,
b) Parkstreifen seitlich der Ehrenfriedstraße.
3. Stommeln
a) Parkplatzteil Hauptstraße und Parkstreifen Randlagen Hauptstraße,
b) Josef-Gladbach-Platz.
4. Sinnersdorf
a) Parkplatz Dorfplatz,
b) Parkstreifen seitlich Pulheimer Straße.
Die vorhandenen 19 PSA im Stadtgebiet überdecken insgesamt den durch die PSA verursachten Sach- und Personalaufwand. Allerdings werden die derzeit in Sinnersdorf und Brauweiler aufgestellten 4 PSA nicht kostendeckend betrieben (s. Seite 5).
Um die Parksituation für Besucher von Brauweiler, Pulheim und Stommeln zu verbessern, werden die nachfolgend dargestellten Standortveränderungen für vier PSA vorgeschlagen.
Vorlage Nr.: 237/2017 . Seite 3 / 5
Neue PSA-Standorte
Die beiden Standorte in Sinnersdorf könnten entfallen. Für die bisher gebührenpflichtigen Parkplätze wird eine Parkscheibenpflicht vorgeschlagen. Die beiden PSA können von Sinnersdorf nach Pulheim versetzt werden. Dies würde dem
Konsolidierungsvorschlag Nr. 79 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (s. Anlage 2 der Vorlage 283/2016 zur Ratssitzung
am 08.11.2016) abhelfen.
Ein PSA wird für die Bewirtschaftung des Besucherparkplatzes am Hintereingang zum Rathaus vorgeschlagen.
Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass Besucher des Rathauses oftmals keinen freien Parkplatz in zumutbarer Nähe
vorfinden, weil diese von Dauerparkern bzw. länger als nötig belegt werden.
Ein weiterer PSA kann an der Ecke Alte Kölner Str. / Johannisstraße aufgestellt werden und würde dazu dienen, die
dortigen Randparkplätze zu bewirtschaften. Auf der gekennzeichneten Westseite der Johannisstraße könnten weitere
bewirtschaftete Stellplätze eingerichtet werden.
Vorlage Nr.: 237/2017 . Seite 4 / 5
Für Brauweiler wird vorgeschlagen, den PSA vom Parkplatz Langgasse an den provisorischen Parkplatz Ecke Ehrenfriedstraße / Kaiser-Otto-Straße zu versetzen.
Die Realisierung der Standortvorschläge würde zu einer verbesserten Bewirtschaftung des Parkraums in den Zentren
von Pulheim und Brauweiler führen.
Zudem wäre die Ausweitung der Parkdauer gemäß der Neufassung der Parkgebührenordnung für alle PSA im Stadtgebiet auf maximal drei Stunden eine Möglichkeit, Bedarfen abzuhelfen (z. B. Arztbesuch). Es wird eine Gebühr für die
ersten 15 Minuten Parkdauer von 20 ct. und für jede halbe Stunde von 50 ct. vorgeschlagen (s. Anlage 1), um eine adäquate und angemessene Bewirtschaftung der Parkplätze zu erreichen. Die Gebührenerhöhung würde dem Konsolidierungsvorschlag Nr. 76 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (s. Anlage 2 der Vorlage 283/2016 zur Ratssitzung am
08.11.2016) abhelfen und voraussichtlich zu einem Mehrertrag führen. Dieser kann allerdings derzeit nicht exakt beziffert werden, da es keine Erfahrungswerte gibt.
Bisherige Wirtschaftlichkeit (Bezugsjahr 2017):
2017
Anzahl
PSA
Gebührenerträge
Summe Aufwand
Saldo
Brauweiler
Pulheim
Sinnersdorf
Stommeln
2
11
2
4
4.144,60 €
133.848,75 €
1.668,40 €
19.059,63 €
6.676,77 €
38.710,76 €
6.676,77 €
14.076,64 €
- 2.532,17 €
95.137,99 €
- 5.008,37 €
4.982,99 €
Gesamt
19
158.721,38 €
66.140,93 €
92.580,45 €
Die Verwaltung geht nach vorsichtiger Schätzung davon aus, dass die neue Gebührenstruktur bei etwa gleichbleibenden
Aufwand den Saldo in Richtung 120.000 € (+27.500 €) entwickeln wird.
Vorlage Nr.: 237/2017 . Seite 5 / 5
Aufwand für die Umsetzung der PSA und Programmierung einer neuen Gebührenstruktur
Der Aufwand für die Umsetzung von drei PSA sowie Neuaufstellung des vorhandenen Reserveautomaten beläuft sich
auf rund 4.500 €. Eine Programmierung der 19 PSA wird rund 1.000 € Aufwand verursachen.
Der erforderliche überplanmäßige Aufwand von 5.500 € kann im Rahmen der Mittelbewirtschaftung gedeckt werden.
Handyparken
Nach entsprechender Beschlussfassung gemäß Beschlussvorschlag kann die Verwaltung eine Beauftragung bezüglich
des Handyparkens durchführen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2018 Handyparken im Pulheimer Stadtgebiet möglich sein wird. Die anliegende neue Gebührenordnung berücksichtigt diese Möglichkeit in § 4 Satz 2.
Für die Stadt Pulheim wird aufgrund dieses neuen Angebotes nach den bisher vorliegenden Informationen kein zusätzlicher finanzieller Aufwand entstehen.