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Beschlussvorlage (Nutzungsordnung für die B+R-Boxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Nutzungsordnung für die B+R-Boxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln) Beschlussvorlage (Nutzungsordnung für die B+R-Boxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln) Beschlussvorlage (Nutzungsordnung für die B+R-Boxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln) Beschlussvorlage (Nutzungsordnung für die B+R-Boxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 371/2017 Erstellt am: 14.03.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.05.2018 Rat X 08.05.2018 Betreff Nutzungsordnung für die B+R-Fahrradboxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 371/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Nutzungsordnung für die B+R-Fahrradboxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln. Erläuterungen Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 22.11.2017 gemäß Vorlage 308 / 2017 die Beschaffung von 20 weiteren B+R-Fahrradboxen für das Bahnhofsumfeld Stommeln beschlossen, die auf die bereits vorhandenen Boxen in der 19. KW (07.-11.05.2018) montiert werden sollen. Die 20 neuen B+R-Fahrradboxen erfordern einen Aufwand von rund 31.000 €. Daher schlägt die Verwaltung für diese neuen Abstellplätze vor, das Nutzungsentgelt auf 8 € im Monat bzw. 96 € im Jahr festzulegen. Bei 20 Jahresentgelten von 96 € entstehen Einnahmen von 1.920 € jährlich. Die neuen Boxen wären somit nach rund 16 Jahren über Mieteinnahmen refinanziert. Die vorhandenen Boxen wurden bereits über Fördermittel und Mieteinnahmen größtenteils refinanziert. Zudem schlägt die Verwaltung vor, den Nutzungszweck Bike+Ride, also die umweltfreundliche Wegekette Fahrrad / Zug dadurch bei Neuvermietungen verstärkt zu fördern, dass Interessenten, die ein Monatsticket im Abo vorweisen können und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Pulheim haben, bevorzugt berücksichtigt werden. Zudem sollten diese Personen jährlich unaufgefordert ihre weitere Berechtigung vorweisen. Der elektronische Schriftverkehr soll zur Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge vorgeschrieben werden. Die Nutzungsordnung soll ab dem 12.05.2018 gelten. Vorlage Nr.: 371/2017 . Seite 3 / 4 Anlage Vorlage 371 / 2017 Nutzungsordnung für die B+R-Fahrradboxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln § 1 – Zweck der Einrichtung Die B+R-Fahrradboxen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln befinden sich im Eigentum der Stadt Pulheim und dienen dem gesicherten Abstellen von Fahrrädern. 2 Die Stadt Pulheim fördert mit den B+R-Fahrradboxen umweltfreundliche Wegeketten von der Wohnung bis zum Zielort und unterstützt damit auch den Klimaschutz. 1 § 2 – Nutzungsberechtigte Personen 1) 2) Die B+R-Fahrradboxen werden bevorzugt an Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Pulheim vergeben, die ein Monatsticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) im Abonnement beziehen. 1 Sollten nach Berücksichtigung der unter Absatz 1 aufgeführten Personen noch B+R-Fahrradboxen zur Verfügung stehen, können diese an weitere interessierte Personen, bevorzugt mit regelmäßiger Bahnnutzung und Wohnsitz in Pulheim, vergeben werden. 2 Bei diesen Personen besteht ein Kündigungsrecht durch die Stadt innerhalb von sechs Monaten, falls Personen gemäß Absatz 1 Interesse anmelden. § 3 – Vermietung 1) Die Vermietung der B+R-Fahrradboxen richtet sich ab dem 12.05.2018 nach den in § 2 genannten Kriterien. Sollten mehrere gemäß § 2 nutzungsberechtigte Personen Interesse an der Nutzung einer B+R-Fahrradbox haben, entscheidet der frühere Eingang der Interessenbekundung bis zum 11.05.2018 bei der Stadt Pulheim. 4 Nach Berücksichtigung dieser Fälle gemäß bestehender Warteliste entscheidet das Los. 1 2 2) Die untere Reihe der B+R-Fahrradboxen am Bahnhof Stommeln wird vorrangig an Personen vergeben, die behindert und / oder mindestens 60 Jahre alt sind. § 4 – Mitwirkung Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Kommunikation mit der Stadt Pulheim bezüglich der B+RFahrradboxnutzung per Email abzuwickeln. 2 Sie müssen eine E-Mail-Adresse benennen, mittels derer Informationen und Dokumente ausgetauscht werden können. 3 Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, einmal jährlich oder zu Beginn eines neuen VRS-Ticket-Abonnementzeitraums ihr Abonnement nachzuweisen. 1 Vorlage Nr.: 371/2017 . Seite 4 / 4 § 5 – Nutzungsdauer Mindestdauer ist die Nutzung für ein Jahr, sofern ein VRS-Ticket-Abonnement nachgewiesen werden kann, in den Fällen gemäß § 2 Absatz 2 ein halbes Jahr. 2 Die Verwaltung der Stadt Pulheim kann je nach Nachfragesituation die Nutzungsdauer begrenzen. 3 Eine solche Begrenzung kann örtlich unterschiedlich ausfallen. 1 § 6 – Haftung Für Schäden, die durch die nutzungsberechtigten Personen am Objekt verursacht werden, haften diese selbst. 2 Eine Haftung bei Verlust des Schlüssels, bei Beschädigung der Schließanlage sowie bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrades wird von der Stadt Pulheim nicht übernommen. 1 § 7 – Nutzungsentgelt / Sicherheitsleistung 1) 1 Die Stadt Pulheim erhebt ein Nutzungsentgelt von 8 € monatlich je B+R-Fahrradbox für die gesamte Nutzungsdauer bzw. ein Jahr im Voraus. 2 Den Nutzungsberechtigten wird der Schlüssel nach Einzahlung des Betrages auf dem städtischen Konto ausgehändigt. 3 Monatsanteile werden gerundet zu Viertelmonaten mit je 2 € Nutzungsentgelt. 2) 1 Die Stadt erhebt eine Sicherheitsleistung von 30 € je ausgegebenem Schlüssel. 2 Bei Rückgabe eines funktionsfähigen Schlüssels wird dieser Betrag erstattet. § 8 – Nutzung Bei Nutzungsbeginn werden die B+R-Fahrradboxen, versehen mit einem Schloss und einem Schlüssel, in einem verschlossenen, leeren und ordnungsgemäßen Zustand durch die Stadt Pulheim an die Nutzerinnen bzw. Nutzer übergeben und bei Nutzungsende im vorgenannten Zustand bei Schlüsselübergabe übernommen. 2 Reklame- und Werbemittel dürfen weder in noch außen an den Boxen angebracht werden. 1 § 9 – Vorzeitige Beendigung Die Stadt Pulheim behält sich vor, Kontrollen zur bestimmungsgemäßen Nutzung der B+R-Fahrradboxen durchzuführen. 2 Sie kann die Nutzung einseitig sofort beenden, wenn bei diesen Kontrollen eine missbräuchliche Nutzung einer B+R-Fahrradbox festgestellt wird. 3 Das restliche Nutzungsentgelt und die Sicherheitsleistung werden in diesen Fällen nicht erstattet. 1 § 10 – Inkrafttreten Diese Nutzungsordnung tritt am 12.05.2018 in Kraft. Sie gilt für B+R-Fahrradboxen, die ab dem Jahr 2018 neu aufgestellt werden und für Mietverträge aller B+R-Fahrradboxen, die ab dem 12.05.2018 geschlossen werden. Die bisherigen Regelungen bezüglich der B+R-Fahrradboxen gelten weiterhin für Mietverträge, die vor dem 12.05.2018 abgeschlossen wurden.