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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler)

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Vorlage Nr.: 80/2018 Erstellt am: 07.03.2018 Aktenzeichen: IV/60/66.10.12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.05.2018 Rat X 08.05.2018 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 80/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Albert-Einstein-Straße Gemarkung Brauweiler Flur 12, Flurstücke 1001, 768 und 838. Die in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Albert-Einstein-Straße“ wurde bereits 1983 im Abschnitt von der „Von-Werth-Straße“ bis „August-BebelStraße“ gewidmet. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil von „August-BebelStraße“ bis Wendehammer, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan Nr. 53 1. Änderung als öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen. Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.